Hartema Leer GmbH
An der Kleinbahn 51, 26789 Leer (Ostfriesland), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Breer seit 16.8.2019 | Prokura |
Karl-Heinz Albers seit 14.9.2018 | Prokura |
Franz Helmut Hartema seit 30.7.2010 | Geschäftsführer |
Hilke Hartema seit 30.7.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hartema Leer GmbHLeerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Gegenstand des Unternehmens Die Hartema Leer GmbH ist ein in ganz Deutschland tätiges mittelständiges Familienunternehmen mit Sitz in Leer. Wir sind ein Bauunternehmen mit der Spezialisierung auf den konventionellen Fundamentbau im Freileitungsbau. Darüber hinaus betätigen wir uns auch im Abbruch und der Sanierung von vorhandenen Strommastfundamenten sowie dem mobilen Wegebau auf Freileitungsbaustellen. Mit 76 Mitarbeitern gehören wir zu den größeren mittelständischen Gründungsfirmen für den Freileitungsbau. Wir arbeiten für alle auf dem deutschen Markt etablierten Freileitungsfirmen und dementsprechend als Subunternehmer für alle namhaften Energieversorgungsunternehmen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Die trotz der Rückgänge auf allen Wirtschaftsstufen hohen Preise dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen. Im Baugewerbe machten sich darüber hinaus die weiterhin hohen Baukosten und der Fachkräftemangel bemerkbar. Hiervon war im Wesentlichen der Hochbau betroffen, während der Tiefbau seine Produktion steigern konnte. 2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Zum Stichtag (31. Dezember 2023) umfassten das BBPlG (Gesetz über den Bundesbedarfsplan) und das EnLAG (Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen) insgesamt 119 Vorhaben mit einer ungefähren Gesamtlänge von 14.000 km. 2.822 km waren bereits fertiggestellt, 18.846 km sind genehmigt bzw. kurz vorm dem oder im Bau (Vorjahr 1.107 km). 2.3 Darstellung des Geschäftsverlaufs Der oben beschriebene hohe Bedarf an Leitungskapazitäten hat bei uns wiederholt zu einem erfolgreichen Geschäftsjahr mit erneut gestiegener Gesamtleistung und Ergebnis geführt. Wir konnten mit einem Auftragsbestand von rund 60 % des geplanten Jahresumsatzes in das Jahr starten. Die Baumaßnahmen konnten weitestgehend vom Start weg kontinuierlich und planmäßig abgearbeitet werden. Lieferengpässe in den Bereichen Stahl und Eisen waren nicht zu verzeichnen, die Personalstärke konnte den Leistungsanforderungen ohne nennenswerte Problem angepasst werden. Zunächst befürchtete Auswirkungen der globalen Konflikte (vor allem des Kriegs in der Ukraine und im Gazastreifen) auf die Rohstoff- und Auftragslage haben sich nicht eingestellt. Im Einzelnen hat sich das Geschäft wie folgt entwickelt: 2.3.1 Ertragslage Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse inkl. Bestandsveränderungen) konnte im Vorjahresvergleich - bei Vollauslastung und erhöhtem Personalbestand - um rd. 11 % auf T€ 27.952 gesteigert werden. Die Rohertragsquote blieb im Vorjahresvergleich konstant, sodass der Rohertrag absolut um rd. T€ 1.567 gesteigert werden konnte. Die Personalkostenquote konnten wir wiederum konstant halten. Es wurde ein Jahresergebnis mit einer Nachsteuerrendite von rd. 8,6 % bezogen auf die Gesamtleistung erzielt. Diese liegt damit auf Vorjahresniveau. Das Ziel einer Steigerung wurde trotz des deutlich zufriedenstellenden positiven Ergebnisses erneut verfehlt. Grundsätzlich wird das Ergebnis seitens der Geschäftsleitung noch positiv bewertet, eine Steigerung für 2024 wird angestrebt. 2.3.2 Finanz-/Liquiditätslage Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (nach DRS 21) beträgt im Berichtsjahr T€ 2.830 (Vorjahr: T€ 3.862). Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode betrug T€ 882 (Vj. T€ 562). Mit den Zahlungsmittelzuflüssen aus der operativen Tätigkeit und den Zuflüssen aus Krediten konnten alle notwendigen Investitionen problemlos getätigt bzw. der Forderungsbestand vorfinanziert werden. Wir waren zu jedem Zeitpunkt im abgeschlossenen Geschäftsjahr und bis zur Aufstellung des Lageberichts sowie darüber hinaus in der Lage, jegliche Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Insgesamt beurteilen wir die Finanz- und Liquiditätslage als gut. 2.3.3 Vermögenslage Das Sachanlagevermögen ist um T€ 1.474 gestiegen. Insbesondere wurde wie im Vorjahr im Bereich Betriebsausstattung, Fahrzeuge sowie auch in Baumaschinen investiert, um den gestiegenen Kundenanforderungen und dem wachsenden Geschäftsumfang Genüge zu tun. Im Bereich Betriebsausstattung betrugen die Investitionen T€ 2.013. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Schalungselemente sowie Fahrbahnplatten und -bleche. Die Anschaffungskosten von Fahrzeugen und Baumaschinen bezifferten sich auf T€ 1.039. Fuhrpark, Baumaschinen und Betriebsausstattung sind somit durchweg auf modernem Niveau. Den Anschaffungskosten standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 1.427 gegenüber. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten - trotz reger Investitionstätigkeit und Umsatzwachstum - um T€ 723 reduziert werden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen nahmen um T€ 267 zu. Die Vermögenslage hat sich erneut deutlich positiv entwickelt. Durch die Thesaurierung des Geschäftsergebnisses konnte das Eigenkapital von insgesamt T€ 4.578 auf T€ 7.035 erhöht werden. Die Eigenkapitalquote konnte somit auf sehr gute 69 % verbessert werden. Die Vermögenslage ist insgesamt geordnet und ermöglicht unserem Unternehmen auch in einem unsicheren gesamtwirtschaftlichen Umfeld weiter zu wachsen. 2.3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Wir steuern unser Unternehmen vornehmlich über Auswertungen der Finanzbuchhaltung sowie anhand unserer Auftragsbücher. Hierbei sind die oben erläuterten Bilanz- und GuV-Werte von zentraler Bedeutung. Wesentliche Leistungsindikatoren sind somit der Umsatz, die Material- und Personalaufwendungen sowie deren Quoten. Daneben beobachten wir unsere Zahlungsmittel, das Kreditoren- und Debitorenmanagement sowie die Kapitalstruktur. Insgesamt sind wir mit der Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft zufrieden. 2.3.5 Gesamturteil Trotz und vor allem auch vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen des abgelaufenen Geschäftsjahres sind wir mit der Entwicklung unserer Gesellschaft sehr zufrieden. Die geordnete Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bilden eine solide Ausgangslage für die Zukunft unseres Unternehmens. 3. Prognosebericht Den nachstehenden Prognosebericht erstellten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten. Die letzten Jahre waren von erheblichen geopolitischen Veränderungen gekennzeichnet. Diesen extremen externen Einflüssen kann sich unser Unternehmen auch nicht gänzlich verschließen. Jedoch hat sich die Hartema Leer GmbH in den vergangenen drei Jahren als krisenresistentes Unternehmen gezeigt. Vor diesem Hintergrund schauen wir insgesamt auch zuversichtlich in die Zukunft. 3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Prognose Laut Aussagen des ifo-Institus sind die Weichen für die deutsche Konjunktur tendenziell auf Erholung gestellt. Dazu dürften die Hoffnung auf steigende Neuaufträge im verarbeiteten Gewerbe und der Abwärtstrend bei den Energiekosten beigetragen haben. Der Abwärtstrend um Baugewerbe dürfte sich jedoch noch weiter fortsetzen, während die Kaufkraft der privaten Haushalte weiter an Stärke zulegen dürfte. Die Lohndynamik bleibt kräftig, die Inflationsrate wird sinken. Alles in allem wird das preisbereinigte Bruttoinlandprodukt in diesem Jahr um 0,4 % zunehmen. Die Aussagen des Sachverständigenrates und diverser anderer Wirtschaftsinstitute gehen tendenziell in die gleiche Richtung. Die Umsetzung der Ausbaupläne des Stromübertragungsnetzes als ein zentrales Element der Energiewende schreitet voran. Ende 2023 befanden sich bereits knapp 1.850 km Höchstspannungsleitungen im Bau waren genehmigt. Über 6.350 km befinden sich in der Planungsphase. Nach dem 4. Quartal 2023 umfassen das Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPLG) und das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) genau wie Ende 2022 insgesamt 119 Vorhaben mit einer Gesamtlänge von ungefähr 14.000 km, welche sich folgendermaßen aufteilen: • 1.484 km (2022: 3.719 km) stehen vor dem Genehmigungsverfahren • 1.493 km (2022: 750 km) im Raumordnungs- oder Bundesfachplanungsverfahren • 6.355 km (2022: 6.019 km) vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren • 1.846 km (2022: 1.107 km) genehmigt und vor dem oder im Bau • 2.822 km (2022: 2.459 km) fertiggestellt Im Juni 2023 teilte die Bundesnetzagentur mit, man wolle bis Ende 2024 rund 2.800 km Hochspannungsleitungen genehmigt haben und ein Jahr später bereits 4.400 km, was auch durch Einführung des Beschleunigungsgesetzes möglich sein soll. Bei den genannten Zahlen wird nicht unterschieden zwischen ober- und unterirdischem Ausbau. Trotz des Erdkabelvorrangs seit 2016 ist der oberirdische Ausbau nach wie vor dominierend. Die Bundesnetzagentur geht von einem Gesamtinvestitionsvolumen bis 2045 von 284,7 Milliarden Euro aus. Bei dem Bau von allein Überlandleitungen hat die Agentur ein Sparpotenzial von 35 Milliarden Euro errechnet. Gemäß Pressemeldungen (u.a. 03.06.24 Spiegel.de) sprechen sich mittlerweile mehrere Bundesländer aufgrund der Kostenersparnis für Freileitungen statt Erdkabel aus. 3.2 Prognose Das deutlich erhöhte Niveau bei Angebotsanfragen seitens der Leitungsbaufirmen bzw. der Netzbetreiber, welches wir seit etwa 2020 erleben, ist ungebrochen. Für 2024 sollten wir mit dem bereits vorhandenen Auftragsbestand Vollauslastung erreichen und erwarten dementsprechend eine Gesamtleistung in mindestens gleicher Höhe wie im Vorjahr. Hierbei gehen wir davon aus, dass wir uns auch weiterhin im Umfeld volatiler Rohstoffpreise und knapper Personalmärkte gut behaupten werden. Ein Teil der vorhandenen Aufträge reicht bis ins Jahr 2025, diverse Termine für weitere Auftragsverhandlungen sind bereits terminiert. Wir sehen die Entwicklungen in unserem Bereich positiv und gehen von einem weiterhin wachsenden Markt aus. In Summe rechnen wir mit einem Jahresergebnis zumindest auf Vorjahresniveau mit Potenzial zu einer gemäßigten Steigerung. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Chancen Unsere Chancen schätzen wir aufgrund der Entwicklungen der Energiewende und dem steigenden Strombedarf u.a. durch Elektromobilität als gut ein. Basierend auf dem oben genannten hohen Auftragsbestand, resultierend aus laufenden, noch nicht abgeschlossenen Aufträgen und noch zu beginnenden Projekten, haben wir einen großen zeitlichen Vorlauf mit entsprechender Planungssicherheit. Innerhalb des Marktes sehen wir uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unserer mittelständischen Betriebsgröße mit sehr kurzen Entscheidungswegen und hoher Flexibilität sehr gut aufgestellt. Wir haben nach wie vor keine Probleme Mitarbeiter zu gewinnen, sodass wir unsere Mitarbeiterzahlen halten oder bei Bedarf erhöhen können. 4.2 Risiken Trotz großer politischer Krisen und wirtschaftlicher Probleme ist es uns in 2023 gelungen, ohne größere Probleme oder Einschränkungen zu agieren. Bisher hat sich der Leitungsbau als krisensichere Branche erwiesen. Folgerisiken durch erneut steigende Rohstoffkosten oder Lieferengpässe sind aber zukünftig nicht auszuschließen. Auch Umweltrisiken, ausgelöst etwa durch Krieg oder Klimawandel sind denkbar. Ein ständiges Risiko sehen wir in der Genauigkeit unserer Projektkalkulation. Aufgrund von großen Abhängigkeiten in der Durchführung unserer Projekte durch Auftraggeber, Hauptunternehmer, Genehmigungsbehörden, Umweltbegleitungen und nicht zuletzt Grundstückseigentümer, kann ein ein geplanter Bauablauf Störungen erfahren, die vorab nicht absehbar sind. Durch eine ständige und regelmäßige Kostenkontrolle und enge Rücksprachen mit unseren Auftraggebern versuchen wir das Risiko von Kostenüberschreitungen so gering wie möglich zu halten. Ein weiteres Risiko hat sich Ende 2023 im sehr nassen Wetter gezeigt. Viele Baustellen hatten mit hohen Grundwasserständen und überfluteten Ländereien zu kämpfen. Diese Risiken sehen wir für die Zukunft vermehrt auf uns zukommen.
Leer, den 15. Juli 2024 gez. Hilke Hartema gez. Franz Hartema BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023A. Allgemeines 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes, sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich bei der vorliegenden Gesellschaft um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang dargestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung wird nur der Teil des auf ein Jahr entfallenden AfA-Betrages angesetzt, der dem Zeitraum zwischen Anschaffung oder Herstellung des Vermögensgegenstandes und dem Ende des Jahres entspricht. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 800 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und nach 5 Jahren als Abgang dargestellt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen werden vorgenommen, soweit Wertminderungen vorliegen. Die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertes angesetzt. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden auf der Basis der nach Fertigungsgraden differenzierten Herstellungskosten bewertet, die neben Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Gemeinkosten enthalten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht mit einbezogen. Sofern die Leistungen bereits abrechnungsfähig sind, wird auch der Gewinnaufschlag erfasst, sodass die voraussichtlichen Bauerlöse ausgewiesen werden. Soweit erforderlich werden Absetzungen für Lagerrisiken und Abschläge zur verlustfreien Bewertung vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Bei den zu Nennwerten angesetzten Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken -soweit vorhanden- durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Der Ansatz des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt gemäß § 250 HGB. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Diese sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet, die von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Gewährleistungsrückstellung umfasst die zu erwartenden Aufwendungen für Gewährleistung und Produkthaftung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vorhanden sind, werden diese mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger, werden sowohl positive als auch negative Kursänderungen berücksichtigt, während bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nur für die Gesellschaft negative Kursänderungen berücksichtigt werden. Am Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungsforderungen, bzw. -verbindlichkeiten. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden im Wesentlichen die, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Gegenüber dem Vorjahresabschluss haben sich Änderungen bei den Abschreibungen im Sachanlagevermögen ergeben. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden bisher, bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 6 bis 10 Jahren, degressiv ermittelt. Die Gesellschaft hat für Anschaffungen ab dem Geschäftsjahr 2023 einen AfA-Wechsel in der Form vollzogen, dass die Abschreibungen nunmehr anhand der jeweiligen Nutzungsdauern linear vorgenommen werden. Der Wechsel der Abschreibungsmethode hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage. C. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie der Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres sind im nachfolgenden Anlagespiegel gesondert dargestellt. 2. Vorräte Keine Angabe, § 327 HGB. 3. Forderungen Der Gesamtbetrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 7.918,75 Euro (Vorjahr: 5.831,81 Euro). 4. Steuerrückstellungen Keine Angabe, § 327 HGB. 5. sonstige Rückstellungen Keine Angabe, § 327 Nr. 8 HGB. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 2.181.177,06 Euro (Vorjahr: 3.543.151,26 Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 903.195,86 Euro (Vorjahr: 1.626.414,91 Euro) mit der Sicherungsübereignung von Maschinen und Geräten, selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften und eine gesamtschuldnerische Mithaft abgesichert. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. E. Sonstige Angaben 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HBG) Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen von wesentlicher Bedeutung bestehen im Bereich der Leasingverpflichtungen für Maschinen und Geräte in Höhe von insgesamt 766.938,72 Euro. Hiervon fallen 314.562,07 Euro im Folgejahr an. 2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres 2023 wurden im Jahresdurchschnitt 68 (Vorjahr 66) Arbeitnehmer beschäftigt. Es handelt sich hierbei um 63 gewerbliche Arbeitnehmer (Vorjahr 61) und um 5 kaufmännische Angestellte (Vorjahr 5). 3. Angaben zur Aufgliederung der Gesamtbezüge tätiger Mitglieder der Gesellschaftsorgane Unter Anwendung der Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 9a HGB verzichtet, da sich anhand dieser Angaben die Bezüge einzelner Mitglieder des Organs feststellen lassen. 4. Angabe der Mitglieder der Gesellschaftsorgane Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführung. Während des Geschäftsjahres und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung gehörten der Geschäftsführung folgende Personen an: Herr Franz Hartema (Kfz-Schlosser-Meister), Leer Frau Hilke Hartema (Speditionskauffrau), Leer.
Leer, den 15.07.2024 gez. Franz Hartema, Geschäftsführer gez. Hilke Hartema, Geschäftsführerin BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Hartema Leer GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hartema Leer GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hartema Leer GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nordenham, 16. Juli 2024 CRT
Carstens Revision und Treuhand GmbH
gez. Dipl. Volkswirt Nils Pätzold, Wirtschaftsprüfer Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.9.2024. |
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