Quantech IT Consult GmbHLiquidiert

Geisbergstraße 4, 28211 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 19581 HB
Eingetragen
23.6.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Beratung im IT Bereich Handel von Hard-+Software Ausbildung im IT Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Dr. Uffelmann
seit 21.10.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Birgit Radzuweit
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Birgit Radzuweit
Bremen
33.800 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ABD Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt)

Selfkant

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 10.479,00 8.917,00
I. Sachanlagen 10.479,00 8.917,00
B. Umlaufvermögen 22.088,93 15.343,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.662,50 9.550,41
davon gegen Gesellschafter 7.168,44 713,09
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.426,43 5.792,63
Summe Aktiva 32.567,93 24.260,04

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 29.608,80 21.523,93
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 2.000,00 2.000,00
1. Gezeichnetes Kapital 2.000,00 2.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 6.582,99 4.960,66
III. Bilanzgewinn 21.025,81 14.563,27
B. Rückstellungen 2.815,51 2.719,15
C. Verbindlichkeiten 143,62 16,96
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 143,62 16,96
Summe Passiva 32.567,93 24.260,04

Anhang

Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Die ABD Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in Tüddern und ist eingetragen in das Handelsregister/Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Aachen. 

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2018 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Ausnahme des Ausweises der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen nicht angepasst.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen stille Reserven vorhanden sind, die den Betrag der buchmäßigen Überschuldung übersteigen.

In Höhe von EUR liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung mit den Gesellschaftern vor, auf Grund derer die buchmäßige Überschuldung beseitigt ist.

Informationen zur Bilanz

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für den im Geschäftsjahr entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwert konnte die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden. Dessen Abschreibung erfolgt daher über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren(§ 253 Abs. 3 S. 3 und 4 HGB). Für die in den Vorjahren angeschafften Geschäfts- und Firmenwerte wird die Abschreibung über Jahre fortgeführt.

Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 250,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten [nach dem Lifo - Verfahren] bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.

Forderungen / Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs zum Anschaffungszeitpunkt umgerechnet. Bank- und Kassenbestände in fremder Währung wurden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR wurden zu % einzelwertberichtigt. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 7.168,44 EUR enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von EUR solche, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Der im Bilanzgewinn/-verlust enthaltene Gewinn-/Verlustvortrag beträgt 14.563,27 EUR / EUR.

Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung wurden folgende Angaben verwandt:

Bewertungsverfahren PUC Methode
Sterbetafel Richttafel 2005 G von Dr. Klaus Heubeck
Stichtage 31.12.2018 31.12.2019
Rechnungszins (Marktzins 15 Jahre) % %
Gehaltstrend % %
Rententrend % %
Fluktuation % %
Pensionsalter Jahre

Bei der zur Sicherung der Pensionsverpflichtung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung handelt es sich um Planvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Der Rückstellungssollwert betrug per 31.12.2019  EUR. Die Bewertung des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten i. H. v. EUR. Erträge aus der Rückdeckungsversicherung wurden nicht in Höhe von EUR mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung verrechnet.

In Folge der Umstellung der Bewertung auf die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Vorschriften ergibt sich bei der Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtung eine Unter/Überdeckung in Höhe von EUR.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von über einem Jahr ausweisen, wurden sie mit einem Zinssatz in Höhe von % abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig.

In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von enthalten.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt .

Sicherheiten wurden nicht gestellt.

[In Höhe von EUR wurden Verbindlichkeiten durch gesichert.]

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

Sonstige Angaben

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:

EUR
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
 davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
 davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen
aus Bürgschaften
 davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
 davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen
aus Wechselbürgschaften
 davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
 davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen
aus Scheckbürgschaften
 davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
 davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen
aus Gewährleistungsverträgen
 davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
 davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
 davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
 davon aus Altersversorgungsverpflichtungen

Beispielerläuterung zu den Haftungsverhältnissen:
[Für die bestehenden Wechselobligo wurde keine Rückstellung gebildet. Der Wechselverkehr erfolgt seit Jahren mit demselben Kunden. In dieser Zeit ist es bei der Einlösung der Wechsel nie zu Problemen gekommen. Der Kunde verfügt nach Aussage einer Wirtschaftsauskunft über eine sehr gute Bonität. Wir schätzen daher das Risiko aus dem Wechselobligo zum Bilanzstichtag auf 0 %. Bei Fälligkeit wurden die Wechsel ordnungsgemäß eingelöst.]

[Soweit von erheblicher Bedeutung] 

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB beträgt und betrifft insbesondere .

 davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
 davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen


Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich Arbeitnehmer beschäftigt.

Das Unternehmen hält Anteile im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB. Detailangaben werden unter Verweis auf § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Alternativ: [Nr. 2] HGB unterlassen.

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Josef Maria Balthazar Alfons Blezer, Unternehmer

Angaben zu gewährten Vorschüssen und Darlehen an die Geschäftsführer:

Die Gesellschaft hat dem Gesellschafter ein Darlehen in Höhe von 7.168,44 EUR EUR gewährt.

Das Darlehen wird jährlich/monatlich mit v.H. verzinst.

Das Darlehen wird nach durchschnittlichen monatlichen Endbeständen mit dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (Zinssatz für Einlagefazilitäten) unter Berücksichtigung eines Zuschlages von v.H. verzinst.

Unterschrift der Geschäftsleitung

Tüddern, den

gez. Josef Maria Balthazar Alfons Blezer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2021 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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