SPEED
Consulting GmbH
Köngernheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.955,00 |
51.425,00 |
| I.
Sachanlagen |
40.955,00 |
51.425,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
382.747,55 |
360.730,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.100,19 |
98.806,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
91.300,19 |
65.944,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
267.647,36 |
261.924,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
416,81 |
1.416,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
424.119,36 |
413.572,55 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
372.761,13 |
369.549,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
184.549,12 |
252.821,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
163.212,01 |
91.727,47 |
| B.
Rückstellungen |
36.808,00 |
25.806,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.550,23 |
18.217,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.550,23 |
18.217,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
424.119,36 |
413.572,55 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2019
der
Speed Consulting GmbH Köngernheim
Oppenheimer Str. 16
55278 Köngernheim
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend der steuerlichen
Vorschriften des EStG abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst
((§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
über 1 Jahr beträgt 0,00 €
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von 0,00 € eine Restlaufzeit von über 1
Jahr
Forderungen gegen Gesellschafter
Gemäß § 42 III GmbHG bestehen am
Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von 91.300,19
€.
Rückstellungen
Die Rückstellungen betragen 36.808,00
€, davon entfallen auf:
-
Gewerbesteuerrückstellung
14.167,00 €
-
Körperschaftsteuerrückstellung
|
17.322,00 €
|
- Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
|
1.000,00 €
|
- Jahresabschluss- und
Prüfungskosten
|
4.319,00 €
|
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betragen 14.550,23 € davon
entfallen auf:
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen u.
Leistungen
3.596,69 €
- Sonstige
Verbindlichkeiten
10.953,54 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 0,00 €.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
planmäßigen Abschreibungen sind
vorgenommen für:
Andere Anlagen /
Betriebs- und Geschäftsausstattung KfZ
|
1.991,15 €
10.299,00 €
|
Summe
|
12.290,15 €
|
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
keine vorzunehmen.
V. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Eckhard Landua geführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Die Erleichterungen des § 288 HGB wurden
angewendet.
Köngernheim, den 19. August 2020
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Eckhard Landua
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2020 festgestellt.
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