"Mangold"
Wohnbau GmbH i. L.
Donauwörth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 28.12.2010 bis zum 27.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
27.12.2011
EUR |
27.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
349.572,20 |
319.727,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
341.581,44 |
310.154,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.990,76 |
9.572,76 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
510.370,53 |
489.140,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
859.942,73 |
808.868,10 |
Passiva
|
|
27.12.2011
EUR |
27.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
535.935,12 |
514.705,30 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
510.370,53 |
489.140,71 |
| B.
Rückstellungen |
418.986,00 |
389.336,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
440.956,73 |
419.532,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
440.956,73 |
419.532,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
859.942,73 |
808.868,10 |
Anhang
A. Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden
Von den Ansatzwahlrechten und Bilanzierungshilfen des
Handelsgesetzbuches wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden ist nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften vorgenommen worden.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
nach den Vorschriften der §§ 242 - 256 und der
§§ 264 - 288 HGB sowie der Sondervorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus dem
Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht.
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB wurde beachtet.
Für die Aktiv- und Passiv-Posten liegen
ausreichende Nachweise vor.
Die Abschreibungen wurden planmäßig
durchgeführt. Zugänge wurden entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode
abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungskosten 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro netto
betragen, wurde ein Sammelposten gebildet, der mit einem
Fünftel im abgelaufenen und jeweils einem weiteren
Fünftel in den nächsten vier Geschäftsjahren
aufzulösen ist (§ 6 Abs. 2 a EStG).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 150,00 Euro netto wurden sofort
als Aufwand berücksichtigt (§ 6 Abs. 2 EStG).
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Erkennbare Risiken wurden durch eine
angemessene aktivische Abwertung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen. Die Finanzschulden und anderen
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Basis hierfür war der nach
versicherungsmathematischer Berechnung ermittelte Teilwert
mit einem Rechnungszinsfuß von 6 v. H.
Sonstige Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB bestanden nicht.
B. Erläuterungen des Jahresabschlusses
1. Bilanz zum 27. Dezember 2011
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2011 ist in einem Anlagegitter
dargestellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände hatten eine Restlaufzeit von
unter 1 Jahr.
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse lagen am
Abschlussstichtag nicht vor.
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011
Die Gewinn- und Verlustrechnung des
Geschäftsjahres wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt und gegliedert.
Die Abschreibungen wurden planmäßig
vorgenommen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern
sich in Betriebskosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten
und neutrale Aufwendungen.
C. Sonstige Angaben
Aus der Bilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten)
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer sind: Herr Franz Korger und
Herr Helmut Korger.
Die Geschäftsführer sind
uneingeschränkt vertretungsbefugt (§ 181 BGB).
Gez. Franz Korger
Gez. Helmut Korger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.03.2012 festgestellt.
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