SETASAN
care GbmH
Bretten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 19.08.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
19.8.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.629,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.629,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
843.999,60 |
25.050,00 |
| I.
Vorräte |
684.999,02 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.794,41 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100.206,17 |
25.050,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.656,50 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
115.121,73 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
963.406,83 |
25.050,00 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
19.8.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
25.050,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
140.171,73 |
0,00 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
115.121,73 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
960.906,83 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
963.406,83 |
25.050,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: SETASAN care GbmH
Firmensitz laut Registergericht: Bretten
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Mannheim
Register-Nr.: B737547
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Zum 31. Dezember 2020 weist die Bilanz der
Gesellschaft eine bilanzielle Überschuldung in
Höhe von Euro 115.121,73 aus. Eine bilanzielle
Überschuldung allein hat noch keine
insolvensrechtliche Konsequenzen. Sie ist aber ein Indiz
dafür, dass eine insolvenzrechtliche
Überschuldung vorliegen kann. Eine Insolvensrechtliche
Überschuldung liegt gem. § 19 InsO vor, wenn das
Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr
deckt (negatives Reinvermögen), es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist überwiegend
wahrscheinlich (positive Fortführungsprognose).
Die Geschäftsführung ist der Auffassung,
dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme
der Unternehmensfortführung gegeben sind, da die
Fortführungsprognose zu dem Ergebnis kommt, dass das
Unternehmen während der nächsten 24 Monate nach
dem Bilanzstichtag fortgeführt werden kann.
Eine Überprüfung des Reinvermögens im
insolvensrechtlichen Sinn bzw. der
Fortführungsprognose durch die
Geschäftsführung war nicht Gegenstand meines
Auftrages.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkannebar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 400,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinn/Verlustvortrag von
0,-- EUR einbezogen.
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzverlust ein Bilanz/Verlustvortrag von
0,-- EUR einbezogen.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 EUR.
Angabe zu Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
859.616,91 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
101.289,92 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1.
Unterschrift der Geschäftsführung
31.08.2022
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Andreas Wiener
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2022 festgestellt.
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