Patz
GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.284,00 |
44.085,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
56.281,00 |
44.082,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.634.132,28 |
1.750.058,20 |
| I.
Vorräte |
1.064.944,84 |
1.190.793,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
393.980,02 |
447.499,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175.207,42 |
111.765,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47.678,67 |
14.584,24 |
| Aktiva |
1.738.094,95 |
1.808.727,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
319.277,01 |
291.031,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.565,00 |
25.565,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
130.000,00 |
130.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
135.466,99 |
168.219,60 |
| IV.
Jahresüberschuss |
28.245,02 |
-32.752,61 |
| B.
Rückstellungen |
836.794,44 |
864.087,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
581.073,50 |
652.658,35 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
950,00 |
950,00 |
| Passiva |
1.738.094,95 |
1.808.727,44 |
Anhang
zum 31. Dezember 2023
Patz GmbH, Dorsten
_______________________________________________________________________________
1. ALLGEMEINES
Der Jahresabschluss der Firma Patz GmbH, Dorsten,
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG aufgestellt. Es handelt sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs.
1 HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Dorsten. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Gelsenkirchen unter der Nummer HR B 6962 eingetragen.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die materiellen Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind
gemäß Artikel 66 Absatz 3 Satz 1 EGHGB n. F.
zwingend für Geschäftsjahre, die nach dem
31.12.2009 beginnen, anzuwenden und wurden im vorliegenden
Jahresabschluss berücksichtigt.
Eine Abgrenzung von latenten Steuern ist
gemäß § 274 a HGB nicht vorgenommen worden,
da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm
für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
gemäß § 264 Abs. 2 HGB bewertet.
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß
§ 252 Abs. 1 HGB wurden beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt; die Abschreibungen
sind linear vorgenommen worden. Der Zugang an
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden aktiviert
und sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert bewertet. Von dem Forderungsbestand aus
Lieferungen und Leistungen sind Einzelwertberichtigungen
i.H.v. Euro 148.258,49 und Pauschalwertberichtigungen i.H.v.
Euro 2.890,93 abgesetzt worden.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionsverpflichtung ist eine Zuführung zur
Pensionsrückstellung erforderlich. Der Betrag umfasst
ingesamt Euro 51.011,00 und wird auf 15 Jahre verteilt
(Artikel 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB). Im Jahresabschluss sind
folglich Euro 3.400,73 als ausserordentlicher Aufwand
zugeführt worden, sodass sich ein noch
zuzuführender Betrag von Euro 3.400,78 für das
folgende Jahr ergibt.
Das versichungsmathematische Gutachten wurde von der
HDI-Gerling Lebensversicherung AG vorgenommen. Es wurde als
Bewertungsverfahren die Teilwert-Methode gewählt; des
Weiteren wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus
Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,78 % angewandt. Das
Planvermögen wurde mit der Pensionsverpflichtung
gemäß §§ 246 Absatz 2, 253 Absatz 1 Satz
4 HGB saldiert. Die Pensionsrückstellung wurde mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Absatz 1
Satz 2 HGB bewertet. Der Aktivwert beträgt zum
31.12.2023 Euro 9.838,93 und wurde mit dem Passivwert in
Höhe von Euro 798.964,27 saldiert, sodass sich als Saldo
laut Bilanz Euro 789.125,34 für die
Pensionsverpflichtung ergeben. Eine Verrechnung der
zugehörigen Aufwendungen und Erträge wurde
ebenfalls vorgenommen. Die Erträge aus
Vermögensgegenständen betragen Euro 0,00 und wurden
mit den Zinsaufwendungen in Höhe von Euro 14.848,00 zu
einem Saldo von Euro 14.848,00 verrechnet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von Euro
393.980,02 sind Euro 393.980,02 innerhalb eines Jahres
fällig. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit über
einem Jahr betragen Euro 0,00.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt
Euro 581.073,50, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr Euro 548.723,10, länger als einem Jahr Euro
32.350,40 und länger als fünf Jahren Euro 0,00.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber verbundene Unternehmen i.H.v. Euro 16.750,-
enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter i.H.v. Euro 242.718,50
enthalten.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
4. SONSTIGE ANGABEN
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Simone Schimmion-Patz, Recklinghausen
5. ERGEBNISVERWENDUNG
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023
beträgt 28.245,02 Euro und wird mit dem bestehenden
Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.
Angaben der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 242.718,50 Euro.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden folgende Mitarbeiter
beschäftigt:
| Arbeiter/ Angestellte |
32 |
| Leitende Angestellte |
1 |
Dorsten, den 21. Mai 2024
(Geschäftsführer)
gez.
Simone Schimmion-Patz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2024
festgestellt. |