AVIVA
Consulting GmbH
Neufahrn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.823,00 |
62.154,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
142,00 |
273,00 |
| III.
Finanzanlagen |
66.680,00 |
61.880,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.919,92 |
94.981,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.383,12 |
24.516,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.552,29 |
5.981,01 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.536,80 |
70.465,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
423,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
85.742,92 |
157.559,14 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.658,26 |
31.491,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.491,37 |
-20.985,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.166,89 |
27.477,36 |
| B.
Rückstellungen |
9.087,00 |
7.594,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.997,66 |
118.473,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
30.997,66 |
118.473,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
85.742,92 |
157.559,14 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2011
der AVIVA consulting GmbH
A. Angaben und Erläuterungen der Form,
insbesondere der Gliederung des
Jahresabschlusses
Die AVIVA consulting GmbH ist gemäß §
267 Abs. 1 HGB als "kleine Kapital-gesellschaft"
einzustufen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte
nach den Vorschriften der §§ 238 ff HGB und der
Regelungen des GmbH-Gesetzes. Die Aufstellung der Bilanz
erfolgte unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung und entsprechend
dem Gliederungsschema des § 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gegliedert.
B. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Nachfolgende Angaben beschränken sich auf die
wichtigsten Bilanzposten:
Das
Anlagevermögen wird zu fortgeschriebenen
Anschaffungskosten bewertet. Zugänge werden mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Neu
angeschaffte Wirtschaftsgüter wurden um die
planmäßige Abschreibung entsprechend der
branchenüblichen Nutzungsdauer und in der steuerlich
zulässigen Höhe vermindert. Hierbei wurde linear
- unter Anwendung der Vereinfachungsregel nach Richtlinie
44 Abs. 2 Satz 3 EStR - abgeschrieben.
Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern
im Einzelanschaffungswert bis zu 410,00 Euro wurden gem.
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Für im Jahr 2008 angeschaffte
Wirtschaftsgüter bis zu 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet, der gem. § 6 Abs. 2a EStG um
ein Fünftel der AHK gewinnmindernd aufgelöst
wurde.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit zum
Nominalwert berücksichtigt. Gleiches gilt für die
liquiden Mittel.
Das
Eigenkapital wird unter Berücksichtigung der
Ergebnisverwendungsbeschlüsse ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist, um alle erkennbaren Risiken
und Verpflichtungen zu berücksichtigen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie
sonstige Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen
passiviert.
C. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2011 einen Arbeitnehmer.
Gesellschafter mit folgenden
Beteiligungsverhältnissen sind:
Herr Clemens Gaspard zu 50 % und
Herr Sven Schumacher zu 50 % somit gesamt 100 %
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Sven Schumacher, er ist
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Giggenhausen, den 08.02.2012
AVIVA consulting GmbH
Sven Schumacher
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2012 festgestellt.
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