Burghold Frischdienst GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 4820
Eingetragen
29.3.1993
Branche
Großhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Handel mit Lebensmitteln aller Art als Frischdienst Lieferdienst.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Stefan Burghold
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stefan Burghold
Illerstr. 17, 87500 Immenstadt
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Burghold Frischdienst GmbH

Immenstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 29.834,02 38.715,02
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 23.233,02 32.114,02
III. Finanzanlagen 6.600,00 6.600,00
B. Umlaufvermögen 83.906,33 86.532,21
I. Vorräte 8.200,00 7.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.365,90 51.520,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.340,43 27.412,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 239,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 113.740,35 125.486,23

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 50.005,12 61.883,42
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 24.440,53 36.318,83
B. Rückstellungen 4.100,00 4.960,12
C. Verbindlichkeiten 59.635,23 58.642,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 113.740,35 125.486,23

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.1 Der Jahresabschluss der Burghold Frischdienst GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

1.2 Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1.3 Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind den Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres gegenübergestellt. Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen erfolgte nach den gleichen Methoden wie im Vorjahr.


2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2.2 Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden dabei nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen. Soweit steuerlich zulässig wird für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 zugegangen sind, die degressive Abschreibungsmethode angewandt, wenn hierdurch der tatsächliche Verlauf des Werteverzehrs abgebildet wird. Der Übergang zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt in dem Jahr, in dem die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

2.3 Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren im Geschäftsjahr nicht vorzunehmen.

2.4 Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgt zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten. Soweit Verluste aus der Verwertung der fertigen Erzeugnissen zu erwarten sind, wird diesen durch Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Bestandsrisiken bei den Waren, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird bei der Bewertung durch entsprechende Abschläge Rechnung getragen.

2.5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken werden, soweit erforderlich, durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt.

2.6 Die Liquiden Mittel sowie die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nennwerten angesetzt.

2.7 Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten und ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

2.8 Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.9 Als kleine Kapitalgesellschaft hat die Burghold Frischdienst GmbH gemäß § 274a Nr. 5 HGB auf die Bilanzierung von aktiven und passiven latenten Steuern verzichtet.


3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Anlagevermögen
Als kleine Kapitalgesellschaft hat die Burghold Frischdienst GmbH gemäß § 274a HGB auf die Erstellung eines Bruttoanlagenspiegels entsprechend § 268 Abs. 2 HGB verzichtet.

3.2 Umlaufvermögen
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind vor Ablauf eines Jahres fällig. Gegen Gesellschafter bestehen keine Forderungen.

3.3 Rückstellungen
Sie sind im Wesentlichen gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten (TEUR 4; Vj. TEUR 5), für Steuern (TEUR 0, Vj. TEUR 0) und für Personalaufwendungen (TEUR 0; Vj. TEUR 0).

3.4 Verbindlichkeiten
Die Position enthält Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 16 (Vj. TEUR 16).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen TEUR 60 (Vj. TEUR 59).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren beläuft sich auf TEUR 0 (Vj. TEUR 0).


4. Ergänzende Angaben

4.1 Geschäftsführung

Die Führung der Geschäfte und die Vertretung der Gesellschaft obliegt den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern:

 Herr Burghold Stefan

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Burghold Frischdienst GmbH hat bezüglich der Verpflichtung zur Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.


4.2 Besondere Aktivierungen
 Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine besonderen Vermögensgegenstände aktiviert.

Immenstadt, den 30. August 2011

Burghold Frischdienst GmbH

Die Geschäftsführer

Stefan Burghold

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2011 festgestellt.

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