EIRAS SPRACHINSTITUT Herbertz GmbH

Kölner Straße 52, 51379 Leverkusen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 48890
Eingetragen
26.3.1992
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung von Sprachunterricht, die Vornahme von Übersetzungen und die Übernahme von Dolmetschertätigkeiten. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich daran beteiligen und deren Geschäftsführung oder Verwaltung übernehmen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.

Historie

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Management

NameRolle
Holly Jane Herbertz
seit 13.5.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

EIRAS SPRACHINSTITUT Herbertz GmbH

Leverkusen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

2010 2009
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 7 7
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.702 31.530
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 44 220
  24.753 31.757

PASSIVA

   
  2010 2009
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564 25.564
II. Gewinn-/Verlustvortrag ./. 9.935 7.900
III. Anpassung 2007/2008 0 ./. 8.057
IV. Jahresfehlbetrag ./. 8.911 ./. 9.779
  6.718 15.628
B. Rückstellungen 3.000 1.500
C. Verbindlichkeiten 15.035 14.629
  24.753 31.757

 

Leverkusen, den 18.10.2012

EIRAS SPRACHINSTITUT
Herbertz GmbH

Holly Herbertz

Anhang zum 31. Dezember 2010

der Firma EIRAS Sprachinstitut Herbertz GmbH, Leverkusen

1. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden

Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzelnen bewertet worden.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen nur in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, angesetzt worden.

2. Pflichtangaben zu einzelnen Bilanzposten gem. § 284 Abs. 1 HGB

In den Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 2.648 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr enthalten.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB liegen nicht vor.

3. Sonstige Pflichtangaben gem. 4 285 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sind:

 

Holly Herbertz

 

Leverkusen, den 18.10.2012

Holly Herbertz

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