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GmbH (vormals: Hartl Group GmbH)
Hofkirchen
(vormals: München)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 03.03.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.811.750,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
32.812.630,59 |
| II.
Sachanlagen |
2.669.120,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.330.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.421.794,37 |
| I.
Vorräte |
19.734,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.889.055,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.958,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.513.004,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
188.048,17 |
| Aktiva |
45.421.593,13 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.906.800,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
43.881.800,48 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
187.756,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.327.036,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.327.036,26 |
| Passiva |
45.421.593,13 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Hartl Group GmbH hat ihren Sitz in Hofkirchen und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB
11788 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 276
und 288 Abs. 1 HGB macht die Gesellschaft teilweise
Gebrauch.
Die Gesellschaft wurde als AF AcquiCo GmbH, Sitz
München, mit Vertrag vom 3. März 2022
gegründet, am 25. März 2022 in das
Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB
274624 eingetragen und hat zum 16. Mai 2022 die operative
Geschäftstätigkeit von der Hartl EDV GmbH &
Co. KG, die auf die Gesellschaft angewachsen ist,
übernommen. Zum 19. Mai 2022 erfolgte die Eintragung
der Umfirmierung auf Hartl Group GmbH und der Verlegung des
Sitzes von München nach Hofkirchen in das
Handelsregister des Amtsgerichts Passau. Das
Geschäftsjahr 2022 ist demnach ein
Rumpfgeschäftsjahr vom 3. März 2022 bis zum 31.
Dezember 2022. Vorjahreszahlen sind daher nicht vorhanden.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen bewertet. Die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer beträgt zwischen 1 und 8 Jahren. Selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden mit den Herstellungskosten
aktiviert. Gem § 268 Abs. 8 HGB i.V.m § 301 AktG
besteht in Höhe des ausgewiesenen Betrages eine
Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre.
Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird
entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von 10
Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen entsprechend der
branchenüblichen Nutzungsdauern angesetzt. Die
zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an den
steuerlichen Abschreibungstabellen. Dabei werden die
zulässigen Höchstsätze herangezogen. Die
Zugänge werden linear und pro rata temporis
abgeschrieben. Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. Finanzanlagen, die dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen gem. § 246 Abs. 2 HGB saldiert
Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
angesetzt. Sofern die Tageswerte der Waren am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
bewertet. Allen erkennbaren Risiken wird gegebenenfalls
durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die liquiden Mittel, Rechnungsabgrenzungspostens und
das Eigenkapital werden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden zum
versicherungsmathematischen Erfüllungsbetrag
bilanziert. Dazu wird der notwendige Verpflichtungsumfang
unter Berücksichtigung von Lohn- und Gehaltstrends
nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelt und auf den Bilanzstichtag
abgezinst. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der
Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
von 1,78 % angesetzt. Der Unterschiedsbetrag, der sich
aus dem Übergang vom 7- auf den 10-Jahres-Durchschnitt
des Marktzinses ergibt, unterliegt gem. § 253 Abs. 6
HGB einer Ausschüttungssperre.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in der Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrage angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden gem. §
256a HGB am Bilanzstichtag bewertet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die immateriellen Vermögensgegenstände von
TEUR 32.813 enthalten im Wesentlichen den Differenzbetrag
aus der Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen der
Anwachsung der Hartl EDV GmbH Co. KG auf die Hartl Group
GmbH am 16. Mai 2022. Sie enthalten mit TEUR 25.867 die
stillen Reserven im Kundenstamm und mit TEUR 3.433 die
stillen Reserven in der IT-Infrastruktur. TEUR 2.227
entfallen auf ein Wettbewerbsverbot.
In Höhe der selbsterstellten immateriellen
Vermögensgegenstände von TEUR 102 besteht gem.
§ 268 Abs. 8 HGB i.V.m § 302 AktG eine
Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre, die
aufgrund der frei verfügbaren Kapitalrücklage
jedoch nicht zum Tragen kommt.
Die Sachanlagen von TEUR 2.269 enthalten mit TEUR 329
Bauten auf fremden Grundstücken sowie Technische
Anlagen und Maschinen von TEUR 2.064.
Die Finanzanlagen von TEUR 2.330 enthalten TEUR 2.200
Anteile an 3 verbundenen Unternehmen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 5.839
haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem
Jahr beträgt TEUR 50.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
TEUR 3.613 und in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen TEUR 16 gegenüber der Gesellschafterin
enthalten gegenüber der Gesellschafterin enthalten.
Bei den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen ergibt sich durch die
Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB
(Zuführung zur Bewertung der Rückstellungen
für Pensionen nach den Regelungen des BilMoG bis zum
31. 12. 2024 mit jährlich 1/15) zum Bilanzstichtag ein
ausstehender Zuführungsbetrag (Unterdeckung) in
Höhe von TEUR 66. Zudem resultiert aus der Abzinsung
dieser Rückstellungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 33. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gem.
§ 253 Abs. 6 HGB gesperrt. Aufgrund der frei
verfügbaren Kapitalrücklage kommt die
Ausschüttungssperre nicht zum Tragen.
Sämtliche Verbindlichkeiten (TEUR 1.327)
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR
106 enthalten; diese resultieren aus den Verrechnungen im
umsatzsteuerlichen Organkreis.
IV. Erläuterung zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in Form des
Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. In den sonstigen
betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der
Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0,2
enthalten, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von TEUR 21 enthalten.
V. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestehen in
Form von Leasingverpflichtungen. Bis zum Ende der
Laufzeiten betragen die Verpflichtungen insgesamt
TEUR 1.424 . Des Weiteren besteht ein Mietvertrag
für das IT-Zentrum bis 30. Juni.2032, woraus eine
Verpflichtung in Höhe von TEUR 1.886 resultiert.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 19
Arbeitnehmer beschäftigt.
Gewinnabführungsverträge
Die Hartl Group GmbH (Organgesellschaft) hat mit der
AF Cloud GmbH, Hofkirchen, (Organträgerin) einen
Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag
abgeschlossen. Die Verträge gelten mit
Rückwirkung ab Beginn des Geschäftsjahres der
Organgesellschaften, in dem sie in das Handelsregister der
Organgesellschaft eingetragen wurden. Die Eintragung
erfolgte am 27. September 2022. Die Verträge wurden
auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für fünf
Jahre, abgeschlossen.
sonstige Berichtsbestandteile
Hofkirchen, 10. März
2023
gez.
Peter Hartl, Geschäftsführer
gez.
Andreas Braidt, Geschäftsführe
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2023
festgestellt.
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