Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 11788
Vorher
AF AcquiCo GmbHHartl Group GmbH
Eingetragen
25.3.2022
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
IT-Management, Beratung, Schulung, Entwicklung und Implementierung von IT-Projekten mit Hard- und Software, ERP- und CRM-Lösungen, Softwareentwicklung, Datacenter, Service-Provider, Security-Lösungen, User-Help-Desk.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Lehner
seit 18.8.2022
Prokura
Andreas Braidt
seit 18.8.2022
Geschäftsführer
Beate Hartl
seit 9.6.2022
Prokura
Peter Hartl
seit 9.6.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
AF Coconuti Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
synaforce Holding GmbH
Germany
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

synaforce GmbH (vormals: Hartl Group GmbH)

Hofkirchen (vormals: München)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.03.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 37.811.750,59
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 32.812.630,59
II. Sachanlagen 2.669.120,00
III. Finanzanlagen 2.330.000,00
B. Umlaufvermögen 7.421.794,37
I. Vorräte 19.734,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.889.055,84
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 50.958,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.513.004,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 188.048,17
Aktiva 45.421.593,13

Passiva

31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 43.906.800,48
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Kapitalrücklage 43.881.800,48
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00
B. Rückstellungen 187.756,39
C. Verbindlichkeiten 1.327.036,26
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.327.036,26
Passiva 45.421.593,13

Anhang

I. Allgemeines
Die Hartl Group GmbH hat ihren Sitz in Hofkirchen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 11788 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Die Gesellschaft wurde als AF AcquiCo GmbH, Sitz München, mit Vertrag vom 3. März 2022 gegründet, am 25. März 2022 in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 274624 eingetragen und hat zum 16. Mai 2022 die operative Geschäftstätigkeit von der Hartl EDV GmbH & Co. KG, die auf die Gesellschaft angewachsen ist, übernommen. Zum 19. Mai 2022 erfolgte die Eintragung der Umfirmierung auf Hartl Group GmbH und der Verlegung des Sitzes von München nach Hofkirchen in das Handelsregister des Amtsgerichts Passau. Das Geschäftsjahr 2022 ist demnach ein Rumpfgeschäftsjahr vom 3. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Vorjahreszahlen sind daher nicht vorhanden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 1 und 8 Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Herstellungskosten aktiviert. Gem § 268 Abs. 8 HGB i.V.m § 301 AktG besteht in Höhe des ausgewiesenen Betrages eine Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre.
Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauern angesetzt. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen. Dabei werden die zulässigen Höchstsätze herangezogen. Die Zugänge werden linear und pro rata temporis abgeschrieben. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gem. § 246 Abs. 2 HGB saldiert
Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfah­ren angesetzt. Sofern die Tageswerte der Waren am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet. Allen erkennbaren Risiken wird gegebenenfalls durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel, Rechnungsabgrenzungspostens und das Eigenkapital werden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden zum versicherungsmathematischen Erfüllungsbetrag bilanziert. Dazu wird der notwendige Verpflichtungsumfang unter Berücksichtigung von Lohn- und Gehaltstrends nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und auf den Bilanzstichtag abgezinst. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % angesetzt. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Übergang vom 7- auf den 10-Jahres-Durchschnitt des Marktzinses ergibt, unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrage angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden gem. § 256a HGB am Bilanzstichtag bewertet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die immateriellen Vermögensgegenstände von TEUR 32.813 enthalten im Wesentlichen den Differenzbetrag aus der Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen der Anwachsung der Hartl EDV GmbH Co. KG auf die Hartl Group GmbH am 16. Mai 2022. Sie enthalten mit TEUR 25.867 die stillen Reserven im Kundenstamm und mit TEUR 3.433 die stillen Reserven in der IT-Infrastruktur. TEUR 2.227 entfallen auf ein Wettbewerbsverbot.
In Höhe der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände von TEUR 102 besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB i.V.m § 302 AktG eine Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre, die aufgrund der frei verfügbaren Kapitalrücklage jedoch nicht zum Tragen kommt.
Die Sachanlagen von TEUR 2.269 enthalten mit TEUR 329 Bauten auf fremden Grundstücken sowie Technische Anlagen und Maschinen von TEUR 2.064.
Die Finanzanlagen von TEUR 2.330 enthalten TEUR 2.200 Anteile an 3 verbundenen Unternehmen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 5.839 haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt TEUR 50.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind TEUR 3.613 und in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 16 gegenüber der Gesellschafterin enthalten gegenüber der Gesellschafterin enthalten.
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergibt sich durch die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB (Zuführung zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen nach den Regelungen des BilMoG bis zum 31. 12. 2024 mit jährlich 1/15) zum Bilanzstichtag ein ausstehender Zuführungsbetrag (Unterdeckung) in Höhe von TEUR 66. Zudem resultiert aus der Abzinsung dieser Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 33. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gem. § 253 Abs. 6 HGB gesperrt. Aufgrund der frei verfügbaren Kapitalrücklage kommt die Ausschüttungssperre nicht zum Tragen.
Sämtliche Verbindlichkeiten (TEUR 1.327) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 106 enthalten; diese resultieren aus den Verrechnungen im umsatzsteuerlichen Organkreis.

IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in Form des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0,2 enthalten, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 21 enthalten.
V. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Leasingverpflichtungen. Bis zum Ende der Laufzeiten betragen die Verpflichtungen insgesamt TEUR 1.424 . Des Weiteren besteht ein Mietvertrag für das IT-Zentrum bis 30. Juni.2032, woraus eine Verpflichtung in Höhe von TEUR 1.886 resultiert.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 19 Arbeitnehmer beschäftigt.
Gewinnabführungsverträge
Die Hartl Group GmbH (Organgesellschaft) hat mit der AF Cloud GmbH, Hofkirchen, (Organträgerin) einen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Die Verträge gelten mit Rückwirkung ab Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaften, in dem sie in das Handelsregister der Organgesellschaft eingetragen wurden. Die Eintragung erfolgte am 27. September 2022. Die Verträge wurden auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für fünf Jahre, abgeschlossen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hofkirchen, 10. März 2023 

gez. Peter Hartl, Geschäftsführer

gez. Andreas Braidt, Geschäftsführe

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2023 festgestellt.

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