Gemeinschaftskraftwerk Hanau GmbH & Co.KG
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mirco Budeck seit 3.7.2025 | Prokura |
Martina Butz seit 17.6.2019 | Geschäftsführer |
Barbara Rudolph seit 13.1.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Hanau | 50.10% |
| 49.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Hanau GmbHHanauJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDie Stadtwerke Hanau GmbH erfüllt zum 31. Dezember 2023 die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Stadtwerke Hanau GmbH ist eingetragen beim Registergericht Hanau unter der Handelsregisternummer HRB 1385. Sitz der Gesellschaft ist Hanau. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Bilanz entspricht grundsätzlich dem gesetzlichen Gliederungsschema (§ 266 Abs. 2 und 3 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewandt. Außerdem wurden zur Verbesserung der Klarheit die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machenden Angaben insgesamt im Anhang aufgeführt. Weiterhin wurde gemäß § 265 Abs. 5 S. 2 HGB die Gliederung der Bilanz um die Posten "Forderungen gegen Stadt Hanau", "Verbindlichkeiten gegenüber Stadt Hanau" und "Empfangene Ertragszuschüsse" erweitert. Auch die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Zwischensummen "Finanzergebnis" und "Ergebnis vor Steuern" sowie um die Positionen "Erträge aus Gewinnabführungsverträgen", "Aufwendungen aus Verlustübernahme" und "Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abzuführender Gewinn" erweitert, um auf diese Weise einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu geben (§ 277 Abs. 3 S. 2 HGB). II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenÖkonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB bilanziell nachvollzogen. Hierbei kommt die Einfrierungsmethode zur Anwendung. Dabei werden Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt, soweit sie auf den effektiven Teil der Sicherungsbeziehungen entfallen, sich also kompensieren. Übersteigen die negativen Wertänderungen die positiven Wertänderungen, so ist nach dem Imparitätsprinzip dieser nicht realisierte Verlust ergebniswirksam durch Bildung einer Drohverlustrückstellung zu erfassen. Im Wirtschaftsjahr 2022 wurde eine neue Aktivierungsrichtlinie, die die Aktivierung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach HGB regelt, implementiert. Mit der neuen Richtlinie wurden die Nutzungsdauern von Übergabestationen und Hausanschlüssen an die branchenübliche Vorhaltedauer und gängigen Laufzeiten für Konzessionsverträge, bei Strom und Gas auf die Vorgaben der StromNEV und GasNEV angepasst. Die durch die Bundesnetzagentur angepassten Festlegungen in Länge und Anwendung der Nutzungsdauern nach der GasNEV zur zeitnahen Refinanzierung von Investitionen für Rückbau und/oder Ausbau alternativer Energieformen wurden 2023 in der Aktivierungsrichtlinie aufgenommen. Seit dem Jahr 2022 werden die empfangenen Ertragszuschüsse nicht mehr von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt, sondern als empfangene Ertragszuschüsse entsprechend der Aktivierungsrichtlinie passiviert und aufgelöst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die Einzelkosten sowie angemessene Anteile der Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bilanziert. Zweifelhafte Forderungen sowie das allgemeine Kreditrisiko sind durch eine angemessene Abwertung berücksichtigt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ist mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" errechneten Barwert ausgewiesen. Es wurden ein Rechnungszinsfuß von 1,82 % im 10-Jahresdurchschnitt sowie ein Rententrend von 2,0 % pro Jahr zu Grunde gelegt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Im Jahr 2023 ergab sich eine durchschnittliche Fluktuation von 0,0 %. Als biometrische Rechnungsgrundlage dienten die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Berechnung der Rückstellungen für Altersteilzeit (ATZ) erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck und mit einem Rechnungszinsfuß von 1,74 %. Die Gehaltsanwartschaft wurde dynamisch bis einschließlich Februar 2024 mit 3,0 %, ab März 2024 mit 10,0 %, in 2025 mit 2,5 % und ab 2026 mit 2,0 % berücksichtigt. Die Bewertung der in den sonstigen, den Personalbereich betreffenden Rückstellungen enthaltenen Jubiläumsrückstellungen erfolgte mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert der bis zum Bilanzstichtag zeitanteilig erdienten Jubiläumsleistungen ("Projected-Unit-Credit Methode"). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Es wurden ein Rechnungszinsfuß von 1,74 % und ein Gehaltstrend von 0,0 % pro Jahr zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie den ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung tragen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Stadtwerke Hanau GmbH ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) Wiesbaden. Diese erhebt Beiträge im Umlageverfahren. Der Umlagesatz 2023 beträgt 7,0 % (davon 6,1 % AG-Anteil) von der beitragspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme. Zusätzlich zu diesem Umlagesatz leistet die Gesellschaft an die ZVK ein Sanierungsgeld von 1,4 %. In 2023 betrug das umlagepflichtige Entgelt 8.197 TEUR (i. Vj. 8.022 TEUR). Die vom Arbeitgeber zu zahlende Umlage betrug 500 TEUR (i. Vj. 489 TEUR), das Sanierungsgeld 115 TEUR (i. Vj. 112 TEUR). Entsprechend der allgemeinen Bilanzierungspraxis und in Übereinstimmung mit Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ist diese mittelbare Verpflichtung im Jahresabschluss nicht passiviert. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Einzelangaben zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Übersicht über die Aufgliederung der Anlagepositionen sowie die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB sind auf Blatt 5 dargestellt. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind entgeltlich erworbene Nutzungs- und Versorgungsrechte sowie Software zu Anschaffungskosten erfasst. Sie werden linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten abzüglich der nach § 253 Abs. 2 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die bis 2009 angeschafften oder hergestellten Anlagegüter werden teils degressiv und teils linear abgeschrieben. Die ab dem Geschäftsjahr 2010 angeschafften oder hergestellten Anlagegüter wurden und werden linear pro rata temporis abgeschrieben. Soweit dauerhafte Wertminderungen vorliegen, werden diesen durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die geringwertigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (derzeit Netto-Anschaffungskosten zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR) werden als Sammelposten im Jahr der Anschaffung und den folgenden 4 Jahren jeweils zu 20,0 % abgeschrieben. Bis zum 31. Dezember 2021 wurden vereinnahmte Baukostenzuschüsse von den Anschaffungskosten der bezuschussten Anlagen abgesetzt. Seit dem 01. Januar 2022 werden Ertragszuschüsse entsprechend der Aktivierungsrichtlinie passiviert und aufgelöst. Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen einschließlich der Anteile an verbundenen Unternehmen mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Abschreibungen können auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Die Stadtwerke Hanau GmbH hält seit 2021 Anteile an der Gemeinschaftskraftwerk Hanau GmbH & Co. KG und der Gemeinschaftskraftwerk Hanau Verwaltungsgesellschaft mbH i. H. v. jeweils 49,9 %. Der Sitz beider Gesellschaften ist Hanau. Die Gesellschaften dienen dem Zweck gemeinsam mit der Mainova Aktiengesellschaft ein Blockheizkraftwerk zu errichten und zu betreiben, um langfristig die Fernwärmeversorgung der Stadt Hanau zu sichern. In 2023 wurde weiteres Kapital in die Gemeinschaftskraftwerk Hanau GmbH & Co. KG eingelegt. Am 01.12.2023 wurde gem. Gesellschafterbeschluss vom 30.06.2023 eine Kapitaleinlage i. H. v. 125 TEUR auf das Kapitalkonto II gezahlt. Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens der Stadtwerke Hanau GmbH im Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)scroll
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2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten i. H. v. 56.694 TEUR (i. Vj. 54.901 TEUR) Forderungen aus der Verbrauchsabgrenzung des rollierenden Abrechnungssystems zwischen Ablese- und Bilanzstichtag. Die hierauf entfallenden Abschlagszahlungen i. H. v. 41.657 TEUR (i. Vj. 48.968 TEUR) wurden wie im Vorjahr mit den entsprechenden Forderungen saldiert. Bei der im Forderungsausweis enthaltenen Pauschalwertberichtigung wurde in 2023 der Berichtigungssatz entsprechend allgemeiner Forderungsausfallprognosen angepasst. Die Forderungen gegen die Stadt Hanau i. H. v. 223 TEUR (i. Vj. 126 TEUR) betreffen wie im Vorjahr Lieferungen und Leistungen. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (hier erfolgt eine Saldierung der Forderungen und Verbindlichkeiten) handelt es sich in erster Linie um Forderungen aus dem Cash-Pooling BHG gegen die Muttergesellschaft BeteiligungsHolding Hanau GmbH (BHG) i. H. v. 22.926 TEUR (i. Vj. 17.290 TEUR) sowie eine Termineinlage bei der BHG i. H. v. 21.500 TEUR (i. Vj. 12.500 TEUR) und um Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr gegen die Hanau Energiedienstleistungen und -managementgesellschaft mbH (HEMG) i. H. v. 5.791 TEUR (i. Vj. 3.600 TEUR). Die noch aufzurechnende Restverbindlichkeit aus dem Ergebnisabführungsvertrag nach geleisteter Abschlagszahlung i. H. v. 2.904 TEUR (i. Vj. 3.183 TEUR) wurde mit den Forderungen gegenüber der BHG saldiert. Sonstige Vermögensgegenstände bestehen unter anderem aus erwarteten Umsatzsteuererstattungen i. H. v. 773 TEUR (i. Vj. 1.214 TEUR), erwarteten Körperschaftsteuererstattungen i. H. v. 63 TEUR (i. Vj. 0 TEUR), geleisteten Abschlägen an Netzbetreiber i. H. v. 1.036 TEUR (i. Vj. 849 TEUR), Abgrenzungsbuchungen für erwartete Erstattungen aus dem Fernwärmegeschäft i. H. v. 1.335 TEUR (i. Vj. 1.079 TEUR) und ausstehenden Gutschriften i. H. v. 898 TEUR (i. Vj. 898 TEUR) von einem Lieferanten zum Bilanzstichtag 31.12.2023. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 3. RückstellungenDer Unterschiedsbetrag, der sich zum 31. Dezember 2023 aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz gegenüber der Bewertung mit dem 7-jährigen Durchschnitt ergibt, beträgt 5 TEUR. Grundsätzlich wäre dieser Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Dagegen enthält das Aktiengesetz keine ergänzende Regelung, nach der dieser Betrag - bei Existenz eines Gewinnabführungsvertrages - auch abführungsgesperrt ist. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die folgenden Verpflichtungen: scroll
Die unter Strom und Gas ausgewiesenen Rückstellungen sind im Wesentlichen für ausstehende Beschaffungsrechnungen gebildet. Für Wärme gebildete Rückstellungen beinhalten ebenfalls ausstehende Beschaffungsrechnungen sowie über die Preisformel weiterzugebende Beschaffungsvorteile. Die Rückstellungen für Personal beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Altersteilzeitverträge, Zeitguthaben, Jubiläumsgelder, Berufsgenossenschaftsbeiträge, nicht genommenen Urlaub und Tantiemen. Die Bodensanierungsverpflichtung betrifft das Firmengelände der Stadtwerke Hanau GmbH, auf dem der Bau eines neuen Außenlagers inklusive Lagerhalle geplant ist. In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind unter anderem Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung 2023 sowie zukünftige Betriebsprüfungen enthalten. 4. Verbindlichkeitenscroll
Bei den Anleihen handelt es sich um mehrere nicht konvertible Schuldscheindarlehen. Im Berichtsjahr wurden PV-Anlagen von der Hanau Energiedienstleistungen und -managementgesellschaft mbH gekauft. In diesem Zuge wurden auch die für die PV-Anlagen bestehenden Darlehen bei der Sparkasse Hanau von der Hanau Energiedienstleistungen und -managementgesellschaft mbH in Höhe von 770 TEUR übernommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hanau betreffen mit 651 TEUR (i. Vj. 876 TEUR) Darlehen, mit 2.555 TEUR (i. Vj. 839 TEUR) Lieferungen und Leistungen und mit 1.857 TEUR (i. Vj. 960 TEUR) sonstige Verbindlichkeiten aus Niederschlag- und Abwasserabrechnungen für die Stadt Hanau. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden soweit möglich mit den entsprechenden Forderungen saldiert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. 1.023 TEUR (i. Vj. 792 TEUR) handelt es sich in erster Linie um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Hanau Netz GmbH. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 920 TEUR (i. Vj. 995 TEUR) 5. HaftungsverhältnisseAus Genossenschaftsanteilen beträgt die Haftungssumme (Nachschussverpflichtung) 0,2 TEUR. Die Stadtwerke Hanau GmbH bürgt für die laufende Kreditlinie des Bankkontos der Hanau Netz GmbH. 6. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Gesamtzahlungsverpflichtungen aus Wartung von Hard/-Software belaufen sich auf 2.658 TEUR (i. V j. 2.658 TEUR), hiervon entfallen 2.197 TEUR auf verbundene Unternehmen. Aus abgeschlossenen Strombeschaffungsgeschäften bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 37.327 TEUR (i. V j. 61.618 TEUR), denen absatzseitig Verträge in entsprechendem Umfang gegenüberstehen. Es wurden Strombeschaffungsgeschäfte für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 abgeschlossen. Aus abgeschlossenen Gasbeschaffungsgeschäften bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 39.269 TEUR (i. V j. 58.365 TEUR), denen absatzseitig Verträge in entsprechendem Umfang gegenüberstehen. Es wurden Gasbeschaffungsgeschäfte für die Jahre 2024 und 2025 abgeschlossen. Die Gesamtzahlungsverpflichtungen aus sonstigen Verträgen belaufen sich auf 382 TEUR (i. V j. 472 TEUR), hiervon entfallen 23 TEUR auf verbundene Unternehmen. Das Bestellobligo für Investitionen beträgt 2.351 TEUR (i. Vj. 2.616 TEUR). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr vollständig im Inland erzielt. Sie gliedern sich wie folgt: scroll
Die Umsatzerlöse aus Energie- und Wasserlieferungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 69,3 %. Die Entwicklung in den einzelnen Versorgungsbereichen verlief dabei wie folgt: die Preissteigerung auf den Energiemärkten führte zu einem Anstieg des Stromumsatzes um 82,5 % und einer Verdopplung des Gasumsatzes. Der Wärmeumsatz stieg um 41,2 %. Der Umsatz in der Sparte Trinkwasserversorgung stieg gegenüber dem Vorjahr um 9,9 % an. Die sonstigen Umsatzerlöse stiegen um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr an und weisen auch die Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen i. H. v. 1.024 TEUR (i. Vj. 158 TEUR) aus. 2. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen ist in erster Linie die Konzessionsabgabe für die Bereiche Strom und Gas i. H. v. 3.853 TEUR (i. Vj. 3.032 TEUR) enthalten, welche die Gesellschaft auf Basis des bestehenden Pachtvertrages von der Tochtergesellschaft Hanau Netz GmbH erhält und an die Stadt Hanau weitergibt. Daneben umfasst diese Position periodenfremde Erträge in Höhe von 1.549 TEUR (i. Vj. 1.276 TEUR) aus Schadenersatz von Versicherungen, Auflösungen von Rückstellungen, Energiesteuererstattungen sowie Zahlungseingänge auf ausgebuchte Forderungen. 3. MaterialaufwandDer Materialaufwand entwickelte sich weitgehend korrespondierend zu den Umsatzerlösen und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 88,6 %. 4. PersonalaufwandDer Personalaufwand blieb gegenüber dem Vorjahr relativ konstant. Die darin enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung betragen 703 TEUR (i. Vj. 670 TEUR). Der Anspruch der Belegschaft zum Abschluss neuer Altersteilzeitverträge ist mit dem aktuellen Tarifabschluss entfallen. 5. Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 459 TEUR (i. Vj. 328 TEUR) periodenfremde Aufwendungen enthalten. Diese betreffen mit 315 TEUR (i. Vj. 298 TEUR) Ausbuchungen von Forderungen aus Verbrauchsabrechnungen und Abrechnungen aus Vorjahren. 6. FinanzergebnisHier werden im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Anleihen und Darlehensverbindlichkeiten, Aufwendungen aus Verlustübernahme, Erträge aus Gewinnabführungsverträgen, Erträge und Aufwendungen aus der Ab- oder Aufzinsung von Rückstellungen sowie Zinserträge aus Bankguthaben und dem Cash-Pooling erfasst. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen den Mainova Gemeinschaftswindpark Hohenahr GmbH & Co. KG. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen die Hanau Netz GmbH. Die Zinserträge aus verbundenen Unternehmen belaufen sich im Berichtsjahr auf 1.590 TEUR (i. Vj. 326 TEUR). Sie ergeben sich aus der Verzinsung des Cash Pool Guthabens und des bei der BHG eingelegten Termingelds. Aus der Abzinsung von Rückstellungen ergeben sich Zinserträge i. H. v. 45 TEUR (i. Vj. 1 TEUR). Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen 21 TEUR (i. Vj. 26 TEUR) den Schuldendienst an die Stadt Hanau sowie 1.561 TEUR (i. Vj. 1.610 TEUR) Darlehenszinsen an Kreditinstitute. Aus der Aufzinsung von Rückstellungen ist ein Zinsaufwand i. H. v. 99 TEUR (i. Vj. 91 TEUR) entstanden. V. Sonstige Angaben1. KonsolidierungskreisDer von der Stadtwerke Hanau GmbH erstellte Jahresabschluss wird für das Geschäftsjahr 2023 in den Konzernabschluss der BeteiligungsHolding Hanau GmbH (BHG) einbezogen. Die Stadtwerke Hanau GmbH ist grundsätzlich verpflichtet einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht zu erstellen. Den befreienden Konzernabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften hierfür erstellt die BHG. Größter und kleinster Konzernkreis ist der Konzernkreis der BHG. Der Konzernabschluss der BHG wird im Unternehmensregister elektronisch offengelegt. 2. PersonalZum Stichtag 31.12.2023 standen bei der Stadtwerke Hanau GmbH 136 Personen in einem aktiven Arbeitsverhältnis, davon waren 60 Personen weiblich (i. Vj. 132, davon 52 weiblich). Im Jahresdurchschnitt 2023 waren dies 134 Personen, davon 56 weiblich (i. Vj. 132 davon 53 weiblich). In Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgedrückt waren im Jahresdurchschnitt 126,3 Personen beschäftigt, davon 49,3 weiblich (i. Vj. 125,4, davon 47,3 weiblich). Das Durchschnittsalter der Belegschaft zum Stichtag 31.12.2023 beträgt rund 45 Jahre. In Teilzeit sind 30 Personen tätig. Die Gesellschaft beschäftigt insgesamt 3 kaufmännische Auszubildende. 3. Geschäfte mit nahestehenden Personen sowie verbundenen und assoziierten UnternehmenAlle Geschäfte des Berichtsjahres der Stadtwerke Hanau GmbH mit nahestehenden Personen und Unternehmen sind zu marktüblichen Konditionen erfolgt. 4. Aufstellung des Anteilsbesitzesscroll
Im Berichtsjahr wurden die noch nicht im Besitz der Stadtwerke Hanau GmbH verbliebenen 10% der Anteile an der Hanau Netz GmbH von der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH gekauft, so dass zum Stichtag 31.12.2023 100% der Hanau Netz GmbH-Anteile im Besitz der Stadtwerke Hanau GmbH sind. In das Kapitalkonto II der Gemeinschaftskraftwerk Hanau GmbH & Co. KG wurde im Berichtsjahr eine Einlage von 125 TEUR eingezahlt. Die Anteile an der Syneco GmbH & Co. KG i. L. (i. Vj. 34 TEUR) sind durch die Liquidierung der Gesellschaft in 2023 entfallen. 5. Gesamthonorar des AbschlussprüfersDas vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen beläuft sich auf 69 TEUR. Das als Aufwand erfasste Honorar entfiel zu 58 TEUR auf die Abschlussprüfungsleistungen sowie i. H. v. 11 TEUR auf andere Bestätigungsleistungen. Steuerberatungsleistungen oder sonstige Leistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht. 6. Aufsichtsratscroll
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 16 TEUR (i. Vj. 16 TEUR). 7. GeschäftsführungMartina Butz, Assesor jur., übt die Tätigkeit hauptberuflich aus. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 8. Derivate FinanzgeschäfteDie SWH schließt für das Strom- und Gasgeschäft keine derivativen Finanzgeschäfte als Handelsgeschäfte ab. Lediglich zur Sicherung von Bezugspreisen wurden Termingeschäfte abgeschlossen. 9. NachtragsberichtEs sind keine wesentlichen Vorgänge nach dem Bilanzstichtag bekannt, die auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss hätten.
Hanau, 23. Mai 2024 Martina Butz, Geschäftsführerin Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der GesellschaftAllgemeinesDie Stadtwerke Hanau GmbH (SWH) ist das lokale Energiedienstleistungsunternehmen der Stadt Hanau. Die SWH ist in der Stadt Hanau und den umliegenden Gemeinden der führende Versorger für die Lieferung von Strom, Erdgas, Wärme und Trinkwasser. Die Aktivitäten sind in die vier Geschäftsfelder Standardprodukte, Dezentrale Energie, Strom- und Gasnetz sowie Wasserversorgung unterteilt. Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung und hat keine Zweigniederlassung. II. Wirtschaftsbericht1.a Gesamtwirtschaftliches UmfeldLaut Sachverständigenrat haben die Corona-Pandemie und die Energiekrise in Europa und insbesondere in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren.1 Hohe Preise für Energie, Rohstoffe und Nahrungsmittel prägten die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland in 2023. Die Inflationsrate wird vom Statistischen Bundesamt mit 5,9 % für das Jahr 2023 angegeben.2 Die gestiegenen Finanzierungskosten als Folge der Erhöhung der Leitzinsen durch die EZB dämpften die Investitionsbereitschaft der Industrie und der privaten Haushalte. Der private Konsum ging entsprechend zurück und die Baukonjunktur leidet. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging in 2023 gemäß Statistischen Bundesamt preis- und kalenderbereinigt um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr zurück.3
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Quelle: Sachverständigenrat für Wirtschaft: Jahresgutachten 2023/24 (sachverstaendigenrat-wirtschaft.de) Die Deutsche Bundesbank geht in ihrem Szenario4 von einer Erholung des Wirtschaftswachstums für 2024 aus. Sie führt diesen Anstieg auf mehrere Ursachen zurück: Die privaten Haushalte steigern ihre Konsumausgaben aufgrund der rückläufigen Inflation und steigender realer Einkommen durch die höheren Tarifabschlüsse. Die Exporte steigen wieder auf Basis wachsender Nachfrage der ausländischen Absatzmärkte. Allerdings werden von der Deutschen Bundesbank sowohl die privaten Investitionen als auch die Wohnungsbau- und Unternehmensinvestitionen weiter rückläufig erwartet. Hier können noch keine Wachstumsimpulse für 2024 gesehen werden. Daher weist die Deutsche Bundesbank in ihrer Projektion ein reales BIP Wachstum von 0,4 % für 2024 aus. Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung in 2024 wird voraussichtlich weiter durch die aktuellen geopolitischen Ereignisse geprägt sein. Neben der Dauer und der Intensität der wirtschaftlichen und militärischen Unterstützung der Ukraine muss auch die Entwicklung im Nahen Osten im Auge behalten werden. Hier verlaufen wesentliche Energie- und Handelsströme der westlichen Welt. Auch die innenpolitische und außenpolitische Stabilität z.B. der Ausgang der Landtagswahlen im Osten von Deutschland sowie die Präsidentschaftswahlen in den USA haben Einfluss auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland. Die aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammer IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern weist einen Vertrauensverlust der Unternehmen in die politischen Rahmenbedingungen aus. Gegenüber der Herbstumfrage5 sinkt die Bewertung der Unternehmen in diesem Punkt weiter.6 Damit unterscheiden sich der Main-Kinzig-Kreis und Hanau nicht von der Entwicklung in Deutschland. Das wirtschaftliche Umfeld ist durch kurzfristig nicht zu mildernde Risiken wie Fachkräftemangel, Inflation und hohe Zinsen geprägt. Insbesondere die steigenden Zinsen führen zu Problemen bei der Finanzierung. Die Verantwortlichen in den Unternehmen sind teilweise durch die Politik verunsichert, fühlen sich durch die Bürokratie behindert und warten aufgrund der Planungsunsicherheit mit Investitionen und Mitarbeitereinstellungen ab oder investieren lieber im Ausland.
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Quelle: Perspektiven der deutschen Wirtschaft bis 2026, Monatsbericht Dezember 2023,
Deutsche Bundesbank, S.15ff Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland erhöhte sich in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. auf 2,6 Mio. Arbeitssuchende. Der Arbeitsmarkt wurde in 2023 durch die lahmende Wirtschaftsentwicklung belastet. Hier weist die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Jahresrückblick auf die hohe Inflation, steigende Zinsen sowie eine schwache Auslandsnachfrage hin, die Spuren auf dem deutschen Arbeitsmarkt in 2023 hinterlassen haben. In 2023 halbierte sich die Anzahl der Kurzarbeiter gegenüber Vorjahr auf rund 0,2 Mio. Die Arbeitslosenquote lag in 2023 bei 5,7 % und stieg damit um 0,4 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr.7 Die Deutsche Bundesbank erwartet in ihrer Projektion einen geringfügigen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % für das aktuelle Jahr.8 Die Bundesagentur für Arbeit wies für Dezember 2023 eine Arbeitslosenquote von 5,3 % für den Main-Kinzig-Kreis aus.9 Damit ist die Quote gegenüber Vorjahr um 0,6 %-Punkte gestiegen, liegt aber weiter unter dem Bundesschnitt von 5,7 %. Laut IHK-Umfrage ist davon auszugehen, dass tendenziell eher Mitarbeiter freigesetzt als zusätzlich beschäftigt werden. Aktuell hat die Bundesregierung die Prognose des realen Wachstums des Bruttoinlandproduktes für das aktuelle Jahr auf 0,2 % gesenkt.10 Damit korrigiert sie ihre Herbstprojektion11 von 1,3 % deutlich nach unten und liegt mit dieser Erwartung unter dem Szenario der Deutschen Bundesbank. 1.b Energiewirtschaftliches UmfeldDer Stromverbrauch sank laut Bundesnetzagentur 2023 um 5,4 % gegenüber dem Wert von 2022 und ging damit das 2. Jahr in Folge zurück. Die Gesamterzeugung lag 9,1 % unter dem Niveau von 2022.12 Die Erzeugung durch konventionelle Energieträger sank um 24 %, die durch erneuerbare Energien stieg deutlich um 7,5 % an und macht einen Anteil von 56 % an der Gesamterzeugung aus (2022: 47 %). Mit einem Plus von 16,5 % war der Anstieg bei der Wasserkraft durch höhere Niederschlagsmengen am höchsten. Insgesamt sank die Erzeugung durch Braunkohle um 24,8 % und durch Steinkohle um 36,8 %. Gegenläufig stieg der Erzeugungsanteil von Erdgas an der Stromversorgung um 31,3% gegenüber dem Vorjahr an. Ab Sommer 2023 war der Einsatz von Gaskraftwerken zur Stromerzeugung wieder rentabler als mit Steinkohle.
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Quelle: Wirtschaft zweifelt am Standort Deutschland - IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtem Im Jahr 2023 importierte Deutschland 51,4 TWh Strom und exportierte 42,4 TWh. In den Vorjahren war Deutschland noch Nettoexporteur von Strom. Der durchschnittliche Großhandelsstrompreis sank im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Er betrug 95,18 EUR/MWh gegenüber 235,45 EUR/MWh in 2022. Im Jahresverlauf zeigte sich nach einer Hochphase im Januar eine Entwicklung zu sinkenden Strompreisen. Der Gasverbrauch sank laut Bundesnetzagentur13 um 5,0 % im Vergleich zum Vorjahr und ging damit das zweite Jahr in Folge zurück. Auf den Verbrauch der Haushalts- und Gewerbekunden entfielen rund 41,0%. Dementsprechend verbrauchte die Industrie 59,0%. Im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der Jahre 2018-2021 wurden insgesamt rund 17,5% weniger Gas verbraucht. Industriekunden verbrauchten 18,3% und Haushalts- und Gewerbekunden 16,4% weniger Gas. Neben einer temperaturbedingten Einsparung schlugen sich hier die Maßnahmen zur Senkung des Gasverbrauchs aufgrund des immer noch hohen Preisniveaus und der konjunkturellen Abschwächung nieder. Temperatur- und kalenderbereinigt sank der Verbrauch laut BDEW um rund 4,1 % gegenüber Vorjahr14. Die entfallenen Gaslieferungen aus Russland wurden durch Importe insbesondere aus Norwegen und den Niederlanden kompensiert. Gleichzeitig wurde die Gasinfrastruktur in Deutschland um Terminals zur Aufnahme von Liquified Natural Gas (LNG) erweitert. Damit konnte der Gasbezug weiter diversifiziert werden. Hierbei hatten die USA mit 84 % den höchsten Anteil an den Lieferländern. Laut Bundesnetzagentur entspricht der Lieferanteil von LNG 7 % Prozent an den Gasimporten von Deutschland. Die Bundesnetzagentur weist für 2023 einen Durchschnittspreis für den Day Ahead Preis für Erdgas von 41 EUR/MWh gegenüber 127,1 EUR/MWh in 2022 aus.15 Die Preise für CO2 -Emissionszertifikate lagen im Jahresmittel bei rund 84 EUR/t CO2.16
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Quelle: Für folgende Daten https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/Rueckblick/start.html/ Die Preisentwicklung in 2024 und in den folgenden Jahren wird weiter davon abhängen, wie gut es gelingt durch LNG-Terminals und neue Lieferanten den Ausfall von russischen Gaslieferungen zu kompensieren und Erdgas durch andere Energien zu substituieren. Auch für den Winter 2024/2025 müssen die Gasspeicher wieder vorbereitet werden. Ebenso hat die Entwicklung der geopolitischen Lage einen wesentlichen Einfluss auf die Preisentwicklung an den Energiemärkten. Auch wenn die Preise gegenüber 2022 deutlich gesunken sind, ist weithin mit einem hohen Großhandelspreisniveau und volatilen Preisen zu rechnen. Die aktuelle Einschränkung des LNG-Ausbaus in den USA aus umweltpolitischen Gründen hat Einfluss auf das Angebot an LNG für Europa und damit das Potential für höhere Preise. 2. AbsatzStromDer Stromabsatz lag mit 184,4 GWh um 4,7% über dem Vorjahreswert. Das basiert auf Kundenzugewinnen aus dem Vorjahr bei gegenläufigem Rückgang aus Energieeinsparung auf Kundenseite. ErdgasDer Erdgasabsatz lag mit 352,4 GWh um 10,1 % unter dem Vorjahreswert. Grund für diesen Rückgang sind die Energieeinsparungen auf Kundenseite sowie ein deutlich wärmeres Jahr im Vergleich zum Vorjahr. Als Kenngröße dafür dient die sogenannte Gradtagszahl. Für 2023 betrug diese 3.448. Sie lag damit 3,6 % unter dem vergleichbar gerechneten Vorjahr17 und um 7,3% unter dem 10-Jahresmittel in Höhe von 3.718. Das Jahr 2023 war also auch deutlich wärmer als das langjährige Mittel. WärmeDer Wärmeabsatz betrug 150,3 GWh (i. Vj. 163,5 GWh). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ergibt sich wie auch beim Erdgas aus der wärmeren Witterung und den Energieeinsparungen der Kunden bei weiterhin planmäßigem Ausbau der Fern- und Nahwärmeversorgung. Der Absatzanteil der Fernwärme betrug 86,2 % und sank damit um 1,2 % Punkte gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der Nahwärmeversorgung ist entsprechend leicht angestiegen. TrinkwasserDer Trinkwasserabsatz lag mit 5,5 Mio. m3 leicht um ca. 1,2 % über dem Vorjahresniveau. 3. Beschaffung und ErzeugungStrom und ErdgasDer Großteil des Strom- und Erdgasbedarfs wurde über den bestehenden Liefervertrag mit SachsenEnergie AG beschafft. In den eigenen BHKWs wurden 3,1 GWh und in den eigenen PV-Anlagen 0,4 GWh Strom erzeugt. Die Eigenerzeugungsquote betrug damit 1,8% und liegt auf dem Vorjahresniveau. WärmeIn das Fernwärmenetz wurden 173,7 GWh (i. Vj. 181,2 GWh) eingespeist. Auch hier zeigt sich der zuvor bereits beschriebene Witterungseffekt und die Energieeinsparungen der Verbraucher. Der Bezugsanteil aus dem Kraftwerk Staudinger lag bei 38,2 % (i. Vj. 68,0 %). Entsprechend hoch ist der Erzeugungsanteil der eigenen Heizwerke. Zur Nahwärmeversorgung wurden im Berichtsjahr für die dezentrale Wärmeversorgung 27,0 GWh Erdgas zur Wärme- und Stromerzeugung eingesetzt gegenüber 26,1 GWh im Vorjahr. CO2 -ZertifikateZum Betrieb der eigenen Heizwerke benötigt die SWH gemäß dem europäischen Emissionshandelsgesetz seit 2005 CO2 -Zertifikate (sogenannte EUA). Zum 31.12.2023 entsprach deren Bestand, nach dem Verbrauch für 2023, einem Äquivalent von 9.136 t CO2. In 2023 wurden nach ersten Ermittlungen 22.196 t CO2 emittiert. Die entsprechenden EUAs müssen bis zum 30.04.2024 an die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zur Entwertung zurückgegeben werden. Neben der Teilnahme am europäischen Emissionshandel ist die SWH seit dem Inkrafttreten des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) in 2021 auch daran zur Teilnahme verpflichtet. Demnach müssen die Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen dafür entsprechende CO2 -Zertifikate bei der DEHSt erwerben. In 2023 betrug der Preis je Tonne CO2 30 EUR. In 2024 wird der Preis auf 45 EUR je Tonne steigen und sich dann plangemäß bis 2025 auf 55 EUR je Tonne entwickeln. Ab 2026 ist geplant, die CO2 -Zertifikate in einem Festpreiskorridor zwischen 55 und 65 EUR zu handeln.18 Für das in 2023 an Endkunden verkaufte Erdgas hat die SWH 65.270 CO2 -Zertifikate zu einem Preis von 1.958 TEUR inklusive Gebühren beschafft und wird diese bis spätestens zum 30.09.2024 einlösen. TrinkwasserMit 78,5% (i. Vj. 80,8%) stammt der Großteil des in das Trinkwassernetz von Hanau und Großkrotzenburg eingespeisten Wassers aus den eigenen Gewinnungsanlagen. Der restliche Bedarf verteilt sich auf Zulieferungen vom Wasserverband Kinzig, der Hessenwasser GmbH & Co. KG und vom Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach. Hier wurden mehr Fremdwassermengen als im Vorjahr bezogen. 4. ErtragslageDie Umsatzerlöse betrugen in 2023 insgesamt 176.248 TEUR gegenüber 108.589 TEUR im Vorjahr. Davon entfielen 164.371 TEUR auf das Energie- und Wassergeschäft. Das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 69,3 %. Hier schlug sich bei allen Medien mit Ausnahme von Wasser die Weitergabe der Preissteigerungen auf den Energiemärkten an die Kunden nieder. Die sonstigen Umsatzerlöse sind mit 11.877 TEUR um 357 TEUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 5.601 TEUR um 22,8 % über dem Vorjahresniveau. In der Position sind 1.549 TEUR periodenfremde Erträge enthalten (i. Vj. 1.276 TEUR), die sich hauptsächlich aus der Energiesteuererstattung aus Vorjahren und dem Eingang von schon ausgebuchten Forderungen sowie der Auflösung von Rückstellungen zusammensetzen. Die Umsatzerlöse und die sonstigen Erträge (inklusive Bestandveränderungen und aktivierte Eigenleistungen) ergeben eine Gesamtleistung von 182.128 TEUR und liegen damit im Wesentlichen durch die Preissteigerungen um 60,3 % über dem Vorjahr (113.608 TEUR). Da der Materialaufwand hauptsächlich Energiebeschaffungskosten beinhaltet, folgt dieser grundsätzlich der Entwicklung der Umsatzerlöse. In 2023 betrug der Materialaufwand 140.122 TEUR und lag damit um 88,6 % über dem Vorjahr (74.279 TEUR). Die Materialintensität bezogen auf die Gesamtleistung stieg im Berichtsjahr um 12,0 %-Punkte. Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter inkl. Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersvorsorge beliefen sich im Berichtsjahr auf 11.584 TEUR. Damit ist zum Niveau des Vorjahres (11.408 TEUR) nur eine geringe Steigerung um 1,5 % zu verzeichnen. Die Abschreibungen lagen mit 7.115 TEUR um 7,4 % über dem Vorjahresniveau (6.625 TEUR). Darin enthalten sind 24 TEUR außerplanmäßige Abschreibung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr (11.697 TEUR) um 2.685 TEUR auf 14.382 TEUR, insbesondere durch umsatzbedingt gestiegene Konzessionsabgaben und höhere Energiesteuerzahlungen, angewachsen. In der Position sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 459 TEUR (i. Vj. 328 TEUR) enthalten. Das Finanzergebnis betrug -563 TEUR und war damit um 540 TEUR besser als im Vorjahr (-1.103 TEUR). Hier schlagen sich gegenüber dem Vorjahr zusätzliche Zinserträge auf Einlagen bei der BeteiligungsHolding Hanau GmbH (BHG) bei einem negativen Ergebnis der Tochtergesellschaft Hanau Netz GmbH (HNG) nieder. Aufgrund des mit der BHG abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages wird das Jahresergebnis 2023 in Höhe von 7.715 TEUR (i. Vj. 7.906 TEUR) vollständig abgeführt. Berichterstattung nach § 6 b Abs. 7 EnWG:In der Elektrizitätsverteilung ergab sich bei Umsatzerlösen von 5.495 TEUR (i. Vj. 5.012 TEUR) ein Ergebnis vor Steuern von 1.589 TEUR (i. Vj. 894 TEUR). In der Gasverteilung ergab sich bei Umsatzerlösen von 2.846 TEUR (i. Vj. 3.725 TEUR) ein Ergebnis vor Steuern von 1.351 TEUR (i. Vj. 1.813 TEUR). Der Jahresabschluss der HNG entspricht den Unbundling-Anforderungen des § 6 b EnWG. Für das Geschäftsjahr 2023 weist die HNG vor Ergebnisabführung mit 539 TEUR einen Verlust aus (i. Vj. Gewinn von 493 TEUR). 5. VermögenslageDie Bilanzsumme liegt mit 196.763 TEUR um 29,0 % über dem Vorjahreswert (152.537 TEUR). Davon weist alleine das Anlagevermögen einen Anstieg um 19,2% von 107.310 TEUR auf 127.914 TEUR aus. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte stiegen insgesamt um 55,2 % gegenüber dem Vorjahr (43.415 TEUR) auf 67.399 TEUR. Zum Bilanzstichtag gab es einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 15.016 TEUR (i. Vj. 8.827 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen um 17.383 TEUR auf 47.446 TEUR. Das Eigenkapital der SWH ist mit 59.436 TEUR im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 9.406 TEUR durch eine Einlage der Gesellschafter in die Kapitalrücklage zur Finanzierung von zukünftigen Investitionen gestiegen. Ansonsten ist auf der Passivseite ein deutlicher Anstieg der empfangenen Ertragszuschüsse um 17.817 TEUR zu verzeichnen. Auch die Rückstellungen stiegen um 12.339 TEUR auf 28.683 TEUR im Vergleich zum Vorjahr (16.344 TEUR) deutlich an. Dies resultierte insbesondere aus der Erhöhung der Beschaffungs- und Vertriebsrückstellungen. Die Verbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag 86.123 TEUR und liegen damit um 5,8 % über dem Vorjahr (81.436 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden vertragskonform getilgt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um 4.344 TEUR auf 10.120 TEUR gestiegen. 6. InvestitionenDie Gesellschaft hat im Berichtsjahr Investitionen (ohne Finanzanlagen) in Höhe von 26.972 TEUR (i. Vj. 16.351 TEUR) getätigt. Davon flossen 19,1 % (i. Vj. 29,2%) der Mittel in Technische Anlagen und Maschinen. In der Stromversorgung wurden Investitionen von 16.670 TEUR getätigt. In die Sparten Erdgas- und Trinkwasserversorgung wurden insgesamt 5.429 TEUR und in das Wärmegeschäft 3.952 TEUR investiert. Von den Investitionen werden 18.871 TEUR (davon 13.432 TEUR in der Sparte Strom und 2.689 TEUR in der Sparte Wärme) in der Position Anlagen im Bau ausgewiesen. Dies entspricht 70,0 % (i. Vj. 62,0 %) der insgesamt getätigten Investitionen. 7. FinanzierungDer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 18.301 TEUR. Über das gesamte Jahr 2023 besaß das Unternehmen ein Guthaben im Cash-Pool der Muttergesellschaft. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich dieses Guthaben auf 22.926 TEUR. Zusätzlich sind zum Bilanzstichtag 21.500 TEUR als Termingeld bei der BHG eingelegt. Für die vertragskonforme Tilgung der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Berichtsjahr insgesamt 5.454 TEUR aufgewendet. 8. PersonalZum Stichtag 31.12.2023 waren bei der SWH 136 Mitarbeitende (i. Vj. 132) beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren es 134 (i. Vj. 132) Mitarbeitende bzw. 126 (i. Vj. 125) Vollzeitäquivalente (VZÄ). Davon sind 5 Mitarbeitende für andere städtische Gesellschaften tätig. Die Gesellschaft beschäftigt insgesamt 3 kaufmännische Auszubildende. Das Durchschnittsalter der Belegschaft zum Stichtag 31.12.2023 beträgt rund 45 Jahre. Der Anteil von weiblichen Mitarbeitenden an der Belegschaft beträgt ca. 44 %. In Teilzeit sind 30 Mitarbeitende tätig. 9. Steuerungssystem und LeistungsindikatorenZur Definition der Unternehmensziele und der Überwachung der Maßnahmen zur Zielerreichung besitzt die Gesellschaft ein konsistentes Steuerungssystem. Dieses besteht aus den Grundelementen Strategie, Mittelfristplanung, Wirtschaftsplan sowie unterjährigen Hochrechnungen. Damit wird die Geschäftsentwicklung sowohl lang- als auch kurzfristig beobachtet und gesteuert. Die wesentlichen Steuerungsgrößen der SWH sind die im Folgenden beschriebenen Leistungsindikatoren: Finanzielle LeistungsindikatorenDie zentrale finanzielle Steuerungskennzahl ist der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung. Im Rahmen der Planung und des regelmäßigen Berichtswesens wird das Ergebnis analysiert. Nichtfinanzielle LeistunqsindikatorenIm Vertrieb werden neben Absatz- und Beschaffungsmengen auch Kundenzahlen und die Servicequalität regelmäßig verfolgt. Die Mitarbeitenden- und Kundenzufriedenheit stellen wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dar. Im Bereich Personal werden Krankenstand, Zeitkonten und Arbeitsunfälle systematisch erfasst. III. Chancen- Risiko- und Prognosebericht1. ChancenberichtIm Berichtsjahr 2023 hat das Unternehmen erneut mehrere unabhängige Gütesiegel für Kundenzufriedenheit und Servicequalität erhalten. Diese Auszeichnungen in Verbindung mit der Umstellung auf ausschließlich klimaneutrale Strom-, Ökogas- und Wärmeprodukte zeigen die konsequente Ausrichtung an Kundenerwartungen und eröffnen die Möglichkeit, unsere Kunden zu halten, aber insbesondere auch neue Kunden zu gewinnen. Das Produktangebot für Kunden mit Wunsch nach Nachhaltigkeit und Energieautonomie wird kontinuierlich geprüft und angepasst. Die wachsende Stadt Hanau und das regionale Umfeld bieten dafür sehr gute Voraussetzungen. Auch Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene sind ohne den Beitrag von Stadtwerken nicht zu erreichen. Schließlich zählen Energieerzeugung und -verbrauch neben dem Sektor Verkehr zu den größten Handlungsfeldern. Für das Geschäftsfeld Dezentrale Energie ergeben sich durch die aktuelle Diskussion zur Energieversorgung sowie die hohe städtische wie auch regionale Nachfrage nach Wärmeversorgungslösungen mit z.B. Wärmepumpen weiterhin gute Wachstumschancen und zwar sowohl im Neubau als auch bei Bestandssanierungen. Hier wird die Nachfrage durch staatliche Fördermaßnahmen zur Erreichung der Energie- und Klimaziele zusätzlich gestützt. Die SWH arbeiten aktiv an der kommunalen Wärmeplanung mit, die voraussichtlich einen weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes in Hanau zur Folge haben wird. Die Fernwärmeversorgung durch das Kraftwerk Staudinger endet planmäßig zum Ende des 1. Quartals 2024. Bis zum Ende des 3. Quartals besteht eine Option zur Wärmeversorgung durch Hilfskessel des Kraftwerks Staudinger. Ein Gemeinschaftskraftwerk, welches in Kooperation mit der Mainova Aktiengesellschaft errichtet wird und welches auch Wasserstoff verarbeiten kann sowie perspektivisch auch mit einer industriellen Großwärmepumpe ausgestattet werden soll, ist in Bau. Die Inbetriebnahme des Kraftwerks ist für Juni 2025 geplant. Für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) werden verschiedene Modelle am Markt angeboten, wie z.B. Verkaufsmodelle und Photovoltaik-Produkte in Kombination mit Speicherlösungen. Die Nachfrage nach solchen Produkten hat, bedingt durch die Energiekrise und die Suche nach Alternativlösungen, deutlich zugenommen. Zum 31.12.2023 hat die SWH die PV-Anlagen der Schwestergesellschaft Hanau Energiedienstleistungen und -managementgesellschaft mbH (HEMG) übernommen und somit ihr Portfolio an eigenen PV-Anlagen erweitert. Auch für 2024 plant die SWH einen weiteren Zubau von PV-Anlagen insbesondere auf städtischen Gebäuden und trägt so dazu bei, die Klimaziele der Stadt Hanau zu erreichen. Im Bereich der Elektromobilität werden der Auf- und Ausbau sowie der Betrieb der Ladeinfrastruktur weiter vorangetrieben. Zum Produktangebot gehören Wallboxen zum Kauf, die den Kunden problemlos das Laden in der heimischen Garage ermöglichen, als auch die Vorverkabelung von neugebauten Mehrfamilienhäusern, um diese mit entsprechenden Ladelösungen auszustatten. Auch die Investition in öffentliche Ladesäulen soll nach der Fertigstellung der Marktanalyse zur Elektromobilität durch die Stadt Hanau zielgerichtet fortgesetzt werden. Der unternehmenseigene Fuhrpark wird sukzessive durch Elektrofahrzeuge erweitert bzw. ersetzt. Die fortschreitende Digitalisierung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Erfüllung der Kundenerwartungen sowie für die Vereinheitlichung und Verschlankung von Prozessen. Kundenerwartungen an Service, Kommunikation und Engagement orientieren sich an der Leistungsfähigkeit der Internet-Ökonomie. Dabei werden die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung und unseres IT-Dienstleisters beachtet. Digitalisierungsprojekte, wie der Rollout intelligenter Messsysteme, Long Range Wide Area Network (LoRaWAN) oder die digitale Fernauslesung sind bereits in der Umsetzung oder werden - wie bei Smart Mobility und Smart City in Zusammenarbeit mit der Stadt und anderen Konzernunternehmen - weiter ausgearbeitet. Weitere KI-Potentiale für mögliche Einsatzmöglichkeiten in der Verwaltung und dem Vertrieb werden permanent geprüft und bei sinnvoller Ergänzung zum Einsatz gebracht. Das Durchschnittsalter der Belegschaft wird von heute rd. 45 Jahren auf das mittlere Alter von rd. 49 bis 2028 Jahren ansteigen. Eine Herausforderung in der Zukunft ist es daher, langfristig qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen und zu fördern. Neben der fachlichen Weiterbildung stehen dabei die Entwicklung sozial-empathischer Kompetenzen und die Unternehmenskultur besonders im Fokus. Zunehmend ins Blickfeld der Personalentwicklung ist die Schaffung von Redundanzen für erfolgskritisches Know-how gerückt, mit Konzepten, die den Wissenstransfer sicherstellen, wenn jetzt nach und nach die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Unternehmen ausscheiden. Daneben hat sich das Unternehmen intensiv mit der Ausbildung im Haus auseinandergesetzt. Ausbildungsmöglichkeiten bieten die SWH und die Tochtergesellschaft HNG sowohl im kaufmännischen als auch im technischen Bereich an. Die SWH und die HNG haben ein Ausbildungsmarketing zur gezielten Rekrutierung von Nachwuchskräften aufgebaut. Damit konnte die Attraktivität als Ausbildungsbetrieb gesteigert und qualifizierte Bewerber gewonnen werden. Gleichzeitig wurden und werden auch die Ausbilder weiter qualifiziert, um den wechselnden Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Zur Stärkung der Bindung und Zufriedenheit der Mitarbeitenden haben die SWH und die HNG in die Mitarbeitenden- und Führungskräfteentwicklung investiert und auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Angebote entwickelt. Ab Mitte 2024 wird das bisherige Schulungsangebot um eine e-learning Plattform ergänzt. Neben einer systematischen Personalentwicklung wird die Arbeitgeberattraktivität durch Angebote für mobile Arbeit, flexible Arbeitszeit, gesundheitserhaltende Maßnahmen, Jobticket, Jobrad und zusätzliche Altersvorsorge gestützt. Für neue Mitarbeitende erleichtern Onboarding-Programme mit Paten den Einstieg ins Unternehmen. Nachwuchskräfte profitieren von einem Tandemprogramm, wobei erfahrene Führungskräfte die jungen Mitarbeitenden in ihrer Entwicklung unterstützen. 2. RisikoberichtIn Zuge der Verpflichtungen aus dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) betreibt die Gesellschaft ein Risikomanagementsystem gemäß den Richtlinien und Vorgaben der Muttergesellschaft BHG. Dieses ist darauf ausgerichtet, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Gegensteuerung einzuleiten. Das Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichtswesens. Ziel ist die systematische Identifizierung, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken. Unter der Berücksichtigung definierter Risikokategorien werden die wesentlichen Risiken unter dem Gesichtspunkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe bewertet. Die Erfassung der Risiken und die Berichterstattung hierüber erfolgen quartalsweise. Zur zusätzlichen Unterstützung der Risikovorsorge trägt die im Jahr 2017 etablierte Compliance-Stelle im Unternehmen bei. Compliance-Vorfälle werden registriert und es werden entsprechende Maßnahmen erarbeitet bzw. umgesetzt. Ein verbindlicher Verhaltenskodex und betriebliche Regelungen unterstützen das Compliance-Management. Wesentliche Absatzrisiken der Gesellschaft liegen in der konjunkturellen sowie in der witterungsbedingten Entwicklung. Die Konjunktur ist aktuell durch die im vergangenen Jahr stark gestiegenen Energiepreise, die damit einhergehende Inflation und die gestiegenen Finanzierungskosten durch den von der Europäische Zentralbank eingeleiteten Zinsanstieg und den weiter andauernden Krieg Russlands mit der Ukraine geprägt. Diese Faktoren haben einen maßgeblichen Einfluss auf den Absatz und die Beschaffung von Strom, Erdgas aber auch Wärme und sind wie auch die Witterung durch die Gesellschaft nicht beeinflussbar. Diesen Risiken versucht die Gesellschaft mit entsprechenden Preisgestaltungen in den Kundenverträgen sowie smarten Beschaffungsstrategien zu begegnen. Wettbewerbliche Kundenverluste vor allem bei den Standardprodukten für Strom und Erdgas stellen nach wie vor ein Risiko dar. Durch attraktive Preisgestaltung und gezielte Marketingaktionen ist es das Ziel der Gesellschaft die Kundenanzahl stabil zu halten bzw. neue Kunden hinzuzugewinnen. In 2022 konnten aufgrund der Energiekrise und der damit einhergehenden Insolvenz von Discountanbietern neue Kunden hinzugewonnen werden. Dadurch wuchs insbesondere die Anzahl der Kunden in der Grundversorgung. Es konnten aber auch Verträge mit neuen Individualkunden abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 und aktuell nimmt der Wettbewerb aufgrund sinkender Preise am Beschaffungsmarkt wieder deutlich zu. Damit besteht die Gefahr von steigenden Kündigungszahlen und/oder einem Wechsel aus der Grundversorgung in margenschwächere Produkte. Der Zahlungsausfall insbesondere von größeren Kunden ist eine weitere Risikoposition. Dem Insolvenzrisiko wird durch eine regelmäßige Überwachung der Bonität (Schufa-Auskünfte) und eine vorhandene Warenkreditversicherung Rechnung getragen. Überfällige Forderungen werden in der Regel an ein Inkassobüro zur Eintreibung abgegeben. Auf der Lieferantenseite besteht ebenfalls ein Adressausfallrisiko, dem wie auf der Kundenseite durch Überwachung der Bonität entgegengewirkt wird. In der Energiebeschaffung erfolgte mit Wirkung ab 2021 ein Wechsel der Beschaffungsstrategie von der strukturierten Beschaffung zur Vollversorgung. Das Risikohandbuch mit den definierten Normbeschaffungsstrategien wurde im Rahmen der neuen Strategie überarbeitet und in einen neuen Beschaffungsleitfaden überführt. Dieser Vertrag zur Vollversorgung läuft Ende 2024 aus. Die Gesellschaft wird daher ab 2025 den Energieeinkauf erneut neu ausrichten und bereitet sich jetzt schon darauf vor. Die Überwachung der Beschaffungsregeln und -positionen erfolgt durch einen Risikocontroller sowie ein Risikokomitee. Das Risikokomitee monitort die Risikopositionen und steuert den Beschaffungsrahmen. Zur Sicherung von Energiemengen und -preisen werden Termingeschäfte abgeschlossen. Weitere Finanzinstrumente werden von der Gesellschaft nicht eingesetzt. Für die eigenbetriebenen Heizkraftwerke rücken zunehmend die Risiken in den Fokus, die sich aus dem EU-Emissionshandel ergeben. Das System beruht darauf, dass ein Betreiber einer erfassten Anlage für jede Tonne emittiertes CO2 ein gültiges Zertifikat (European Union Allowance (EUA)) vorlegen muss. Ein Teil der Zertifikate wird Anlagenbetreibern kostenlos zugeteilt, die übrige Menge muss zugekauft werden. Je nach Einsatz der eigenen Heizkraftwerke ist die Gesellschaft gezwungen, relativ große Mengen am Markt zuzukaufen. Wie fast alle Beschaffungspreise ist auch der Preis für die EUAs volatil und es ist mit einem weiteren Preisanstieg zu rechnen. Die SWH begegnet diesem Risiko mit entsprechenden Preisklauseln in den Wärmelieferverträgen der Kunden und einer geeigneten Beschaffungsstrategie für CO2 -Zertifikate. Der Geschäftsverlauf im operativen Netzbetrieb der Tochtergesellschaft HNG ist stark durch das gesetzliche und regulatorische Umfeld der Energiemärkte geprägt. Die Auswirkungen, die sich für die HNG daraus ergeben, stellen über das Beteiligungsergebnis auch ein Risiko für die SWH dar. Bei Nichteinhaltung von mit Kreditinstituten vereinbarten Finanzkennzahlen besteht das Risiko von zusätzlichen Zinszahlungen bzw. der Kündigung von Darlehen. Die Finanzierung von größeren Projekten wird zunehmend schwieriger. Hier gilt es durch einen Mix aus Einlagen der Gesellschafter, die Aufnahme von Krediten sowie dem Einsatz weiterer Finanzierungsinstrumente geeignete Finanzierungslösungen zu erarbeiten. Das Risiko von Cyber-Attacken besteht auch für die SWH. Gemeinsam mit den IT-Experten der Muttergesellschaft wird permanent an der Verbesserung der IT-Sicherheit gearbeitet. Dieses Risiko ist insbesondere durch die Ausweitung des mobilen Arbeitens und einem Anstieg von Attacken seit dem Beginn des Krieges von Russland gegen die Ukraine deutlich angestiegen. Die Mitarbeitenden werden durch regelmäßige Informationen und Schulungen zu diesem Thema sensibilisiert. Gemeinsam mit einem externen Dienstleister werden hierzu aktuell die kritischen Prozesse im Unternehmen identifiziert, um möglichst schnell die Handlungsfähigkeit im Angriffsfall wiederherzustellen. Trotz der Vielfältigkeit der zuvor geschilderten Risikofelder werden von der Geschäftsführung, nicht zuletzt auch aufgrund der regelmäßigen Risikoüberwachung und der engen Begleitung der bekannten Risiken, keine wesentlichen und dauerhaften negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWH erwartet. 3. PrognoseberichtFür die zukünftige Entwicklung wurde die Unternehmensstrategie im Rahmen der Erstellung der Mittelfristplanung im Herbst 2023 überprüft und aktualisiert. Bei der Kundenentwicklung wird erwartet, die positive Entwicklung im Stromvertrieb weiter zu stabilisieren und Rückgänge bei der Anzahl der Kunden insbesondere im Erdgasvertrieb aufgrund des steigenden Wettbewerbs zu vermeiden. Zusätzlich ist weiterhin mit Energieeinsparmaßnahmen der Kunden zu rechnen. Wie im Risikobericht bereits erläutert, haben die Temperaturentwicklung und der Gaseinsatz für die Heizwerke einen signifikanten Einfluss auf die Gesamtabsatzmenge des Erdgases. Im Geschäftsfeld Dezentrale Energie wird ein Anstieg der Kundenanzahl und daraus resultierend des Wärmeabsatzes erwartet. Dies begründet sich insbesondere aus den geplanten Inbetriebnahmen der akquirierten Nahwärmeprojekte sowie dem prognostizierten Anschluss neuer Fernwärmekunden aufgrund der kommunalen Wärmeplanung. Eine Nachfolgelösung für das Ende der vertraglichen Wärmelieferung von dem Kraftwerk Staudinger zum 30.09.2024 ist in der Umsetzung. Die zukünftige Wärmeversorgung in Hanau wird aktuell mit dem Bau eines neuen Kraftwerks, das auch Wasserstoff verarbeiten kann und perspektivisch mit einer industriellen Wärmepumpe ausgestattet werden soll, durch die Gesellschaft Gemeinschaftskraftwerk Hanau GmbH & Co. KG gemeinsam mit dem strategischen Partner und Gesellschafter Mainova Aktiengesellschaft, umgesetzt. Die Inbetriebnahme ist für Sommer 2025 geplant. Der geplante Anstieg der Investitionen resultiert im Wesentlichen aus dem Neu- und Umbau von Umspannwerken als Voraussetzung für die Ansiedlung von Rechenzentren in Hanau sowie des Abschlusses des Neubaus des Wasserwerks III. Gelder für die über mehrere Jahre geplante Sanierung des Betriebsgeländes Leipziger Straße sind ebenfalls in den Investitionen enthalten. Die Finanzierung der Gesellschaft für 2024 ist trotz des hohen Investitionsbedarfs gesichert und es ist für ausreichend Liquidität gesorgt. Die erwarteten Eckdaten für das Geschäftsjahr 2024 sehen wie folgt aus:
Aktuell gibt es keine wesentlichen Hinweise auf eine Planverfehlung für 2024. Mögliche negative wirtschaftliche Effekte aus der aktuellen geopolitischen Entwicklung können noch nicht beziffert werden. Diese werden aber im Rahmen der weiteren Hochrechnungen im Geschäftsjahr sorgfältig beobachtet.
Hanau, 23. Mai 2024 Martina Butz, Geschäftsführerin TÄTIGKEITSABSCHLÜSSE GEMÄSS § 6 B ENWG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. Allgemeine ErläuterungenAuf der Grundlage des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung verpflichtet, jeweils getrennte Konten für die Aktivitäten, wie z.B. Elektrizitäts- oder Gasverteilung, zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss zu erstellen. Die Tätigkeitsabschlüsse sind mit dem geprüften Jahresabschluss beim Unternehmensregister zur Veröffentlichung einzureichen. Mit den vorliegenden Tätigkeitsabschlüssen der Elektrizitätsverteilung und der Gasverteilung erfüllt die Stadtwerke Hanau GmbH (SWH) ihre Berichtspflicht. In der internen Rechnungslegung werden gemäß § 6b EnWG jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und der Gasverteilung geführt. Für die genannten Aktivitäten werden außerdem jeweils eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Anlage- und ein Rückstellungsspiegel erstellt. Mit den Beschlüssen vom 25.08.2020 zur "Festlegung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern" für Strom und Gas haben die Regulierungsbehörden den Umfang der Tätigkeitsabschlüsse und den Gegenstand des Prüfungsauftrags erweitert. Die Ermächtigung der Regulierungsbehörden zur Herausgabe ergänzender Anforderungen ergibt sich aus § 6b Abs. 6 S. 1 EnWG. Hier ist festgelegt, dass die Regulierungsbehörde ergänzende Bestimmungen treffen und zusätzliche Prüfungsschwerpunkte festlegen kann, die vom Prüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zu berücksichtigen sind. Solch einen zusätzlichen Schwerpunkt hat sie mit der Prüfung der gegenüber verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen gesetzt. In unseren Angaben nach §§ 266, 268 HGB zur Bilanz zeigen wir daher ab dem Berichtsjahr 2020 in der Elektrizitäts- und Gasverteilung explizit auch die für diese Tätigkeiten erbrachten Dienstleistungen. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind auch maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden einheitlich ausgeübt. Zur besseren Übersichtlichkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde eine Zwischensumme Ergebnis vor Steuern eingefügt. III. Zuordnungsregeln zu den TätigkeitsabschlüssenDie Zuordnung der einzelnen Posten in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Unternehmensaktivitäten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung orientiert sich im Wesentlichen an den Empfehlungen des IDW ERS ÖFA 2 n.F. (06.2021) vom 09. Juni 2021. Auf Basis des Pachtvertrages für das Elektrizitäts- und Gasverteilungsnetz erfolgt die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich über Profitcenter, die den jeweiligen Aktivitäten zugeordnet sind. Eine Ausnahme bilden die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die proportional zum Ergebnis vor Steuern auf die Aktivitäten umgelegt werden. Die Zuordnung der Gegenstände zu Aktivitäten über Profitcenter wird grundsätzlich auch beim Aktiv- und Passivvermögen der Bilanz angewendet. In Fällen, in denen ein unmittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Unternehmensaktivitäten nicht gegeben ist oder eine unmittelbare Zuordnung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung durch Schlüsselung, die eine verursachungsgerechte Abbildung in den einzelnen Aktivitäten ermöglicht. Die Anleihen und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die daraus resultierenden Zinsaufwendungen werden auf Basis der Investitionen abzüglich erhaltener Zuschüsse im Jahr der Darlehensaufnahme auf die Aktivitäten verteilt. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, die nicht anderen Unternehmensbereichen zugeordnet werden können, sind Residualgrößen und werden wie im Vorjahr entweder als Kapitalausgleichsposten im Eigenkapital oder als separate Position auf der Aktivseite ausgewiesen. Die Dienstleistungen werden nach einem festgelegten Schlüssel den Tätigkeiten zugeordnet. Im Jahr 2023 wurde die Systematik zur Ermittlung der Vergütung der für die Hanau Netz GmbH (HNG) erbrachten Dienstleistungen überarbeitet und die zugrundeliegende Leistungsvereinbarung zwischen SWH und HNG aktualisiert. Im Zuge dessen wurde das bisherige iterative Verfahren zur Ermittlung der Vergütung und der den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung zuzuordnenden Sachverhalte durch ein einstufiges Verfahren ersetzt, welches über verursachungsgerechte Schlüssel eine Verteilung auf die Leistungsempfänger vornimmt. Darüber hinaus hat die HNG in 2023 die zur Anwendung kommenden Schlüssel für die Zuordnung der Dienstleistungen auf die Tätigkeiten angepasst. Der bisher verwendete Zählerschlüssel wurde abgelöst durch differenzierte Schlüssel für die einzelnen Dienstleistungen, die auf einer Analyse der einzelnen Abteilungen der HNG beruhen und eine verursachungsgerechtere Zuordnung der von der SWH erbrachten Dienstleistungen auf die Tätigkeiten ermöglichen. IV. Angaben nach §§ 266, 268 HGB zur Bilanz und nach §§ 275, 277 HGB zur Gewinn- und VerlustrechnungSämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die folgenden Tätigkeiten: scroll
Unsaldiert ergeben sich Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in der Elektrizitätsverteilung aus Verpächtersicht in Höhe von 337 TEUR (i. Vj. 444 TEUR) und aus Dienstleistersicht in Höhe von -515 TEUR (i. Vj. -62 TEUR). In der Gasverteilung betragen die unsaldierten Forderungen aus Verpächtersicht 36 TEUR (i. Vj. 68 TEUR) und aus Dienstleistersicht -490 TEUR (i. Vj. -55 TEUR). Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen die folgenden Tätigkeiten: scroll
Hierbei handelt es sich um Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer. Da für die SWH in Summe eine Umsatzsteuerforderung besteht, werden die Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer analog zum Ausweis in der Bilanz der SWH als negative Forderung dargestellt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Verbindlichkeiten nach den jeweiligen Tätigkeiten und ihre verbleibende Restlaufzeit. scroll
Alle weiteren Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen die folgenden Tätigkeiten: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die folgenden Tätigkeiten: scroll
Unsaldiert betragen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in der Elektrizitätsverteilung aus Verpächtersicht 218 TEUR (i. Vj. 625 TEUR) und aus Dienstleistersicht 6 TEUR (i. Vj. 7 TEUR). In der Gasverteilung zeigen die unsaldierten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verpächtersicht eine Höhe von -49 TEUR (i. Vj. -194 TEUR) und aus Dienstleistersicht eine Höhe von 5 TEUR (i. Vj. 7 TEUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen die folgenden Tätigkeiten: scroll
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten aus Verpächtersicht in der Elektrizitätsverteilung Verbindlichkeiten aus der Abtretung von BKZ in Höhe von 248 TEUR (i. Vj. 351 TEUR) und in der Gasverteilung Verbindlichkeiten aus der Abtretung von BKZ in Höhe von 19 TEUR (i. Vj. 50 TEUR). Die zu den Personalrückstellungen korrespondierenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Personalaufwand erfasst, die korrespondierenden Aufwendungen der restlichen Rückstellungen wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Zu Rückstellungen korrespondierende Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Altersversorgung. In der Elektrizitätsverteilung betragen diese 24 TEUR (i. Vj. 49 TEUR) und in der Gasverteilung 20 TEUR (i. Vj. 49 TEUR). Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung in Höhe von 547 TEUR (i. Vj. 541 TEUR) und für die Tätigkeit Gasverteilung in Höhe von 158 TEUR (i. Vj. 169 TEUR) angefallen. Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in der Elektrizitätsverteilung 7 TEUR (i. Vj. 8 TEUR) und in der Gasverteilung 5 TEUR (i. Vj. 6 TEUR) den Schuldendienst an die Stadt Hanau.
Hanau, 23. Mai 2024 Martina Butz, Geschäftsführerin Bilanz zum 31. Dezember 2023 - ElektrizitätsverteilungAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 - Elektrizitätsverteilungscroll
Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens der Stadtwerke Hanau GmbH im Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.) - Elektrizitätsverteilungscroll
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Übersicht über die Entwicklung der Rückstellungen der Stadtwerke Hanau GmbH im Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.) - Elektrizitätsverteilungscroll
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Bilanz zum 31. Dezember 2023 - GasverteilungAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 - Gasverteilungscroll
Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.) - Gasverteilungder Stadtwerke Hanau GmbHscroll
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Hanau GmbH, Hanau VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Hanau GmbH, Hanau - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Hanau GmbH, Hanau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG PrüfungsurteileWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unserer Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW-Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfer die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Neu-Isenburg, den 24. Mai 2024 HRB Treuhand GmbH Schulter, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Niederschriftüber eine ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hanau GmbH, die am 11.06.2024 in den großen Sitzungsraum der Stadtwerke Hanau GmbH, Leipziger Str. 17, 63450 Hanau, einberufen wurde. Die Vorsitzende schlägt vor, wie folgt zu beschließen: Zu Tagesordnungspunkt 1a.:Auf Empfehlung des Aufsichtsrates vom 11.06.2024 stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss der Stadtwerke Hanau GmbH für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 11 Abs. (2) Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages wie folgt fest: scroll
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 7.715.153,97 Mio. EUR wird gem. § 1 Abs. (1) des Gewinnabführungsvertrags an die Muttergesellschaft BeteiligungsHolding Hanau GmbH abgeführt. Beschlussfassung: Einstimmig "ja". Der Beschluss wird von der Vorsitzenden so festgestellt. Einwendungen werden nicht erhoben. Zu Tagesordnungspunkt 1b.:Auf Empfehlung des Aufsichtsrates vom 11.06.2024 beschließt die Gesellschafterversammlung gemäß § 11 Abs. (2) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages: "Aufsichtsrat und Geschäftsführung wird Entlastung erteilt." Beschlussfassung: Einstimmig "ja". Der Beschluss wird von der Vorsitzenden so festgestellt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Hanau, den 11.06.2024 Dagmar Wolf, stv. Aufsichtsratsvorsitzende Markus Menzen, BeteiligungsHolding Hanau GmbH Dr. Michael Maxelon, Mainova AG |
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