Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 33895
Eingetragen
13.8.2019
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
Gegenstand
Metallbau, insbesondere Zuschnitt von Metallen aller Art sowie deren Bearbeitung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Lettner
seit 13.8.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Finningen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Metallbau Lettner GmbH

Finningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 445.718,11 424.281,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 123,00 490,00
II. Sachanlagen 445.595,11 423.791,00
B. Umlaufvermögen 504.363,86 381.042,00
I. Vorräte 374.850,94 309.141,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.970,88 71.591,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 50,00  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.542,04 309,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 21.957,21 5.247,75
Aktiva 972.039,18 810.570,75

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 335.662,86 147.673,20
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 310.662,86 122.673,20
B. Rückstellungen 38.943,51 37.205,47
C. Verbindlichkeiten 597.432,81 625.692,08
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 330.624,24 332.991,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 242.808,02 269.285,57
Passiva 972.039,18 810.570,75

Anhang

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Metallbau Lettner GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Finningen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Augsburg
Register-Nr.: 33895

Der Jahresabschluss der Firma Metallbau Lettner GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen, die der Gesetzgeber in den §§ 274a und 288 HGB für den Anhang kleiner Kapitalgesellschaften vorgesehen hat, werden beansprucht. Daneben werden auch die in § 326 Abs. 1 HGB definierten Vereinfachungen für kleine Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Offenlegung angewendet.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend des tatsächlichen Wertverzehrs linear oder degressiv vorgenommen.

Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen:

Unter Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden selbständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer bis einschließlich 800,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird die Vereinfachungsvorschrift angewendet, geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 250,00 Euro nicht im Inventarverzeichnis zu erfassen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben.

Die unfertige Leistungen werden mit anteiligen Herstellungskosten bewertet.

Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit 85% des Verkaufspreises bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, auch Finanzierungskosten aus Darlehensgewährungen enthalten. Diese wurden planmäßig entsprechend des Tilgungszeitraums der Darlehens­schulden abge­schrieben.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern  in § 274a Nr. 4 HGB wird nicht angewendet. Es werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern gebildet. Die Positionen werden verrechnet ausgewiesen.

Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 0,00 Euro (Vorjahr: 28.125,00 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 336.067,41 Euro .

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

-  Grundschuld 60.000,00 Euro
-  Raiffeisenbank Bissingen
Sicherungsübereignung für:
Laserschneidemaschine
Entgratungsmaschine          

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von  122.673,20 Euro einbezogen.

Die Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 67.032,38 Euro (Vorjahr: 65.722,95 Euro), die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 14 Arbeitnehmer (im Vorjahr: 16) im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) beschäftigt.

Die Firma Metallbau Lettner GmbH hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht begründet.

Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht.

Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet.



 

Finningen, den 30.10.2024

gez.: Robert Lettner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024 festgestellt.

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