Westermann Druck GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Grümme seit 10.2.2022 | Geschäftsführer |
Hartmuth Siegfried Brill seit 8.2.2017 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medien Union GmbH LudwigshafenLudwigshafen am RheinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020(Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 1215)KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020(VORJAHR ZUM VERGLEICH)AKTIVA
PASSIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020(VORJAHR ZUM VERGLEICH)
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020A. ALLGEMEINE ANGABEN Das Mutterunternehmen hat seinen Sitz in Ludwigshafen am Rhein und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRB 1215 eingetragen. Die Aufstellung des Konzernabschlusses der Medien Union GmbH Ludwigshafen, Ludwigshafen am Rhein, erfolgt gemäß dem Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung. Der vorliegende Konzernabschluss der Gesellschaft wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 290 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Konzernbilanz oder Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben oder Vermerke, die wahlweise in der Konzernbilanz bzw. der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang gemacht werden können, insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. B. KONSOLIDIERUNGSKREIS/ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und die assoziierten Unternehmen ergeben sich aus der Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und Anteilsbesitz. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Konzernabschluss gem. § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiend für bestimmte in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen offen zu legen. Weiterhin werden einige Tochtergesellschaften unter Anwendung dieser Vorschrift von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit. Die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen dieser Unternehmen wurden gefasst. Diese Unternehmen sind in der Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und Anteilsbesitz namentlich aufgeführt. Der Konsolidierungskreis veränderte sich im Berichtsjahr 2020 dahingehend, dass vier Tochtergesellschaften erstkonsolidiert wurden. Keine Gesellschaft wurde entkonsolidiert. Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit zum Vorjahr nicht eingeschränkt. C. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die Kapitalkonsolidierung wird im Fall der Erstkonsolidierung vor dem 1. Januar 2010 nach der Buchwertmethode gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB i.V.m. § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a.F. durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs durchgeführt. Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Danach wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteil mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Fünf verbundene Unternehmen wurden gem. § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidiert. Bei diesen Unternehmen wurde auf eine Konsolidierung deshalb verzichtet, weil die kumulierten Bilanzsummen dieser Unternehmen etwa 1 % der Konzernsummenbilanz betragen und die Unternehmen damit von untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Konzerns sind. Die Anteile an diesen Unternehmen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Unternehmen sind in der Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und Anteilsbesitz namentlich aufgeführt soweit sie nicht unter die Schutzklausel fallen. Im Rahmen der Equity-Bewertung wurden acht assoziierte Unternehmen gem. § 312 HGB in den Konzernabschluss einbezogen. Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung zum 01.01.1994 bestehen nicht mehr. Aktivische Unterschiedsbeträge aus Folgekonsolidierungen bestehen zum 31. Dezember 2020 in Höhe von T€ 4.500. Es ist ein Neuzugang im Geschäftsjahr 2020 enthalten. Die bestehenden Geschäfts- und Firmenwerte resultieren aus Anteilserwerben und werden planmäßig über die individuellen betrieblichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Die zugrunde liegenden Abschreibungsdauern basieren auf dem zum Zeitpunkt des jeweiligen Zugangs erwarteten Nutzen der erworbenen Unternehmen und liegen zum Teil über fünf Jahre. Es lagen im Geschäftsjahr keine Anhaltspunkte für eine Verkürzung der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauern vor. Konzerninterne Umsätze sowie die konzerninternen Erträge wurden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen verrechnet. Eine Zwischenergebniseliminierung konnte gem. § 304 Abs. 2 HGB unterbleiben. D. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 1. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Firmenwerte aus der Erst- und Folgekonsolidierung bzw. aus Einzelabschlüssen werden über eine Nutzungsdauer von 5 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die zugrunde liegenden Abschreibungsdauern basieren auf dem zum Zeitpunkt des jeweiligen Zugangs erwarteten Nutzen (betriebliche Nutzungsdauer) der erworbenen Unternehmen und liegen zum Teil über 5 Jahre. Es lagen im Geschäftsjahr keine Anhaltspunkte für eine Verkürzung der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauern vor. 2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 angeschafft oder hergestellt werden, die degressive Abschreibungsmethode angewandt, sofern die lineare Abschreibungsmethode nicht zu einem höheren Jahresabschreibungsbetrag führt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu einem höheren Jahresabschreibungsbetrag führt als die Fortführung der degressiven Methode. Die Abschreibungen auf Zugänge werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und als Abgang behandelt. Den Abschreibungen auf Gebäude liegt eine Nutzungsdauer von 25 bis 50 Jahren zugrunde. 3. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen wurden nach der Equity-Methode gemäß § 312 HGB bilanziert. 4. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben Einzelkosten ausschließlich die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten erfasst sind. Für veraltete, gebrauchte, beschädigte und schwergängige Bestände werden angemessene Bewertungsabschläge vorgenommen. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Pauschalwertberichtigungen in Höhe von ca. 1 % auf die um die Umsatzsteuer verminderten Forderungen gebildet. 6. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 7. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Rentenbarwert passiviert. Sofern es sich um laufende Renten handelt, werden diese mit dem Barwert angesetzt. Für die Pensionsverpflichtungen existieren Rückdeckungsversicherungsverträge sowie Pfandbriefe, welche an die Pensionsberechtigten verpfändet sind. Entsprechend werden die Verpflichtungen sowie der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen und der Zeitwert der Pfandbriefe in der Bilanz nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung und Aufzinsung von Pensionsrückstellungen werden jeweils gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. 8. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden jeweils gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. 9. Die Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 10. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurden die Grundsätze des DRS 18 angewandt. Bei der Ermittlung der latenten Steuern auf zeitliche Buchungsunterschiede sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen, die sich in Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen werden, wurde ein Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt. 11. Die Jahresabschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften wurden an die deutschen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften angepasst. Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens; bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung in diesen Fällen grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Die Werte der Jahresabschlüsse der ausländischen Gesellschaften wurden mit dem Devisenkassamittelkurs (Bilanz) und dem Durchschnittskurs (Gewinn- und Verlustrechnung) am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Erstkonsolidierungspflichtige Eigenkapitalien und Beteiligungsbuchwerte der einbezogenen Unternehmen werden mit den historischen Kursen im Erstkonsolidierungszeitpunkt umgerechnet. Die Währungsunterschiede, die sich durch die Umrechnung der Vermögens-, Kapital- und Schuldposten ausländischer Konzerngesellschaften ergeben sowie Währungsunterschiede, die sich aus der historischen Umrechnung des erstkonsolidierungspflichtigen Kapitals und des erwirtschafteten Konzernergebnisses von nicht in Euro geführten Gesellschaften ergeben, wurden erfolgsneutral der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung (Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung) zugeordnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden zum Durchschnittskurs umgerechnet. E. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen bilanzieren zum 31. Dezember. I. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Konzernbilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind nachfolgend dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen verbundene Unternehmen, die nicht konsolidiert wurden. Von den ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben T€ 248 (Vorjahr: T€ 537) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellung wurde unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach der Projected Unit Credit Methode (PUCM) ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsrückstellungen basiert auf folgenden Rechnungsgrundlagen:
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von T€ 1.838. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen im Vergleich zur Handhabung bis 2015 niedriger angesetzt. Dieser Betrag ist für Ausschüttungen gesperrt. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB schreibt die Verrechnung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit dem Deckungsvermögen (bewertet zu Zeitwerten) vor. Die Vermögensgegenstände sind dem Zugriff aller Gläubiger des Unternehmens (mit Ausnahme des jeweils Bezugsberechtigten) im Wege der Einzelvollstreckung oder der Insolvenz entzogen. Die folgende Tabelle zeigt die in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 verrechneten Beträge:
Im Finanzergebnis wurden entsprechend die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Ab- bzw. Aufzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen saldiert:
Im Fall von österreichischen Tochterunternehmen werden die Pensionsrückstellungen nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,60 % und des frühest möglichen Pensionseintrittsalters ermittelt. Die Auswirkung einer Umbewertung mit einem einheitlichen Zinssatz ist aus Konzernsicht unwesentlich, weshalb darauf verzichtet wurde. 4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen verbundene Unternehmen, die nicht konsolidiert wurden. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf solche aus Steuern T€ 13.989 (Vorjahr: T€ 7.472) und auf solche im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 376 (Vorjahr: T€ 354). 5. Latente Steuern Die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern aus Konsolidierungsvorgängen nach § 306 HGB setzen sich wie folgt zusammen:
Die latenten Steuerschulden nach § 306 HGB (Konzernabschluss) resultieren aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Verbundforderungen. Die latenten Steueransprüche nach § 306 HGB resultieren aus der Rückgängigmachung von konzerninternen Verkäufen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Die sich rechnerisch aus den Einzelabschlüssen ergebenden latenten Steuern gem. § 274 HGB ergeben einen Überhang der aktiven latenten Steuern, eine Bilanzierung findet unter Anwendung des Wahlrechtes nicht statt.
Die aktiven latenten Steuern gem. § 274 HGB resultieren im Wesentlichen aus Wertunterschieden bei den Pensionsrückstellungen; die passiven latenten Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus steuerlichen Ergänzungsbilanzen bei in den Konzernabschluss einbezogenen Personengesellschaften. Im Hinblick auf die Überleitungsrechnung nach DRS 18 wird darauf verwiesen, dass der erwartete Ertragsteueraufwand in Höhe von T€ 16.234 (Vorjahr: T€ 14.280) niedriger ist als der tatsächliche Ertragsteueraufwand in Höhe von T€ 20.139 (Vorjahr: T€ 29.231); es wurde dabei ein Steuersatz von 30% (Vorjahr: 30%) angenommen. Im Wesentlichen ist dies auf Steuereffekte in Höhe von T€ 5.433 (Vorjahr: T€ 5.574) zurückzuführen, die aus den im Konzernabschluss ausgewiesenen Abschreibungen auf die Firmenwerte aus Vollkonsolidierung resultieren; diese Abschreibungen sind nicht steuerwirksam. Darüber hinaus ist die Abweichung auf Steuereffekte aus der Equity-Fortschreibung in Höhe von T€ 398 (Vorjahr: T€ 778), die ebenfalls nicht steuerwirksam ist, zurückzuführen. II. Erläuterung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Teilbereichen
2. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 2.924 (Vorjahr: T€ 3.740) enthalten. Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 2.748 (Vorjahr: T€ 3.606). 3. In den Aufwendungen für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind solche für Altersversorgung in Höhe von T€ 14.231 (Vorjahr: T€ 6.685) enthalten. 4. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von T€ 1.623 (Vorjahr: T€ 1.586) enthalten. 5. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten latente Steueraufwendungen aus der Veränderung der latenten Steuern in Höhe von T€ 14 (Vorjahr: Steuererträge T€ 179). III. Sonstige Angaben Die Schutzklausel gemäß § 314 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es besteht eine Haftung aus der Unterdeckung einer Unterstützungskasse eines konsolidierten Unternehmens in Höhe von T€ 626 (Vorjahr: T€ 651). Eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird zum Bilanzstichtag als nicht wahrscheinlich eingestuft, allerdings ist auch ein vollständiger Ausschluss nicht möglich. Diese Einschätzung basiert darauf, dass den Verpflichtungen der Unterstützungskasse fristgerecht nachgekommen wird und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften, die die Bürgschaft in Anspruch genommen haben, nicht auf eine Inanspruchnahme schließen lassen. 2. Derivative Finanzinstrumente Aus der Gewährung von Put-Optionen besteht für die einzelnen Konzerngesellschaften eine aufschiebend bedingte Verpflichtung (zum Erwerb von Beteiligungen) zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von 7,7 Mio. €. Für die Bewertung der Optionen wurde der Unternehmenswert anhand des Ertragswertverfahren ermittelt. Der Ausweis der Put-Optionen in der Bilanz beträgt € 0,00. 3. Mitarbeiter Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug im Geschäftsjahr:
Der Ausweis betrifft ausschließlich Beschäftigte von vollkonsolidierten Unternehmen. 4. Zusammensetzung der Organe Im Geschäftsjahr waren zu Geschäftsführern des Mutterunternehmens bestellt:
5. Abschlussprüferhonorare Die Abschlussprüferhonorare betragen im Berichtsjahr insgesamt T€ 561 (Vorjahr: T€ 632) und setzen sich wie folgt zusammen:
6. GewinnverwendungsbeschlussGemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung des Mutterunternehmens wird der Jahresüberschuss des Jahres 2020 in die Gewinnrücklagen eingestellt. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung sind keine Vorgänge von Bedeutung bekannt, die zu einem wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens führen könnten.
Ludwigshafen am Rhein, den 30. Juni 2021 Dr. Thomas Schaub, Geschäftsführer Ulrich Lingnau, Geschäftsführer Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde von der Gesellschafterversammlung des Mutterunternehmens am 17. Dezember 2021 gebilligt. AUFSTELLUNG DER IN DEN KONZERNABSCHLUSS EINBEZOGENEN UNTERNEHMEN UND ANTEILSBESITZ ZUM 31. DEZEMBER 2020Die Medien Union GmbH Ludwigshafen, Ludwigshafen, ist Mutterunternehmen für die folgenden Tochterunternehmen i.S.d. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB sind und alle in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Zu (1) davon indirekter Anteil am Kapital: 28,78
%
In Einzelfällen wurde von der Schutzklausel nach § 313 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beabsichtigt, für die nachstehend aufgeführten vollkonsolidierten Tochterunternehmen den Konzernabschluss befreiend für die Einzelabschlüsse nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB offen zu legen. Die Gesellschafterversammlungen dieser Gesellschaften haben die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse gefasst.
Die Gesellschaft hat von der Vorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB dahingehend Gebrauch gemacht, die nachstehend aufgeführten Tochterunternehmen von der Aufstellung eines Lageberichtes zu befreien. Die Gesellschafterversammlungen dieser Gesellschaften haben die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse gefasst und offengelegt.
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG 2020(Vorjahr zum Vergleich)
KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020A. Grundlagen des Konzerns 1. Geschäftsmodell des Konzerns Der Medien Union-Konzern ist im Wesentlichen in folgenden Bereichen unternehmerisch aktiv:
Folgende Ziele bestimmen das unternehmerische Handeln:
In Folge der grundsätzlich begrenzten Mittel erfolgt eine Gewichtung der Ziele innerhalb definierter Zeiträume. 2. Forschung und Entwicklung Der Medien Union-Konzern betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsabteilung im Sinne eines Industrieunternehmens. Um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden, ein führendes und innovatives Medienunternehmen zu sein, sind Mitarbeiterfortbildung sowie ständige Weiterentwicklungen und Investitionen in höhere Qualität sowie Produktportfolio-Erweiterungen und -Entwicklungen notwendig. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen a) Allgemeine Entwicklung In seinem Jahresgutachten 2020/21 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung genommen: Die deutsche Volkswirtschaft war bereits vor der Pandemie mit vielfältigen langfristigen Veränderungen konfrontiert. Der Strukturwandel, ausgelöst durch den technologischen Fortschritt, den demografischen Wandel und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, ist eine große Herausforderung, bietet aber zugleich Chancen. Die Wirtschaftspolitik ist gefordert, die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Krise zu bewältigen, die ökonomische Resilienz in Deutschland und Europa zu erhöhen und das Wachstumspotenzial zu stärken. Die Corona-Pandemie führte in Deutschland zum stärksten Einbruch der Wirtschaftsleistung in einem Quartal seit Beginn der vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Jahr 1970. Aufgrund der kräftigen Erholung über den Sommer dürfte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit einer Zuwachsrate von -5,1 % auf das gesamte Jahr 2020 gesehen ungefähr so stark zurückgehen wie im Jahr 2009 während der globalen Finanzkrise. Das Statistische Bundesamtes (Destatis) führt dazu aus, dass die Corona-Pandemie im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen hinterließ. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im Produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt. Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging die preisbereinigte Wirtschaftsleistung gegenüber 2019 um 9,7 % zurück, im Verarbeitenden Gewerbe sogar um 10,4 %. Die Industrie war vor allem in der ersten Jahreshälfte von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen, unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten. Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen, die zum Teil nie dagewesene Rückgänge verzeichneten. Exemplarisch hierfür steht der Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, dessen Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 6,3 % niedriger war als 2019. Dabei gab es durchaus gegenläufige Entwicklungen: Während der stationäre Handel zum Teil tief im Minus war, konnte der Onlinehandel deutlich zunehmen. Die starken Einschränkungen in der Beherbergung und Gastronomie führten zu einem historisch einmaligen Rückgang im Gastgewerbe. Die EZB lockerte ihren geldpolitischen Kurs massiv, um den negativen Folgen der Pandemie auf die Wirtschaft des Euroraums entgegenzuwirken. Sie schnürte ein umfassendes Bündel an Maßnahmen, die im Laufe des Jahres nachjustiert wurden. So wurden unter anderem ein neues, zeitlich begrenztes Pandemie-Notfallankaufprogramm aufgelegt, die Kriterien für die Notenbankfähigkeit und für die Zulassung von Sicherheiten gelockert und neue längerfristige Refinanzierungsgeschäfte angeboten. Die geldpolitische Reaktion hatte einen ganz wesentlichen stabilisierenden Effekt auf die Märkte. Sie trug auch dazu bei, den schwerwiegenden Risiken entgegenzuwirken, die die Pandemie für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus, die Konjunkturaussichten des Eurogebiets und letztlich das Preisstabilitätsziel der EZB darstellt. Hinzu kamen Maßnahmen, die vor allem die Kreditversorgung der Wirtschaft aufrechterhalten sollten. Die Bankenaufsicht der EZB ergriff ihrerseits Schritte, um die Folgen der Krise abzumildern und die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors zu stärken. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität wurden unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. -0,50 % belassen. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass sich die Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 % liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation durchgängig widerspiegelt. b) Entwicklung der Verlagsbranche Laut dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) spiegeln die von der Branche selbst erhobenen, originären Werbedaten das schwierige Jahr 2020 wider: Zu den ohnehin durch die Lockdowns betroffenen Branchen und Werbeträgern kamen die Absagen werblich wichtiger Veranstaltungen und Sportevents wie der Fußball-EM und der Olympiade hinzu. Die Werbewirtschaft steht für Gesamtinvestitionen in kommerzielle Kommunikation von 44,9 Mrd. Euro im Jahr 2020. Damit sanken die Gesamtinvestitionen um 3,4 Mrd. Euro, das entspricht 7,2 Prozent zum Vorjahr. Der im zurückliegenden November verordnete erneute Lockdown führt - wie schon im zweiten Quartal 2020 - zu deutlichen Rückgängen vor allem der Einzelverkäufe von Presseerzeugnissen. Vor diesem Hintergrund kommt den digitalen Vertriebskanälen der Medienhäuser eine weiterwachsende Bedeutung zu. Dies geht auch aus der aktuellen Auflagenerhebung der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) für das letzte Jahresviertel 2020 hervor. Die Tageszeitungen einschließlich der Sonntagsausgaben und Sonntagszeitungen verkauften im vierten Quartal des laufenden Jahres durchschnittlich pro Erscheinungstag 14,06 Mio. Exemplare und damit 5,57 % weniger als im Vorjahr (4/2019: 14,89 Mio. Stück). Die Anzahl als ePaper abgesetzter Tageszeitungsexemplare stieg im vierten Quartal 2020 weiter an. Die verkaufte Gesamtauflage der Tageszeitungen in Deutschland betrug im Jahr 2020 rund 12,5 Millionen Exemplare und lag damit knapp eine Million Exemplare unter dem Vorjahreswert. Generell sinkt die verkaufte Auflage der Tageszeitungen in Deutschland relativ konstant: So betrug die Gesamtauflage im Jahr 1991 noch 27,3 Millionen Exemplare, hat sich also seitdem mehr als halbiert. Die sinkende Gesamtauflage der Tageszeitungen schlägt sich auch auf die Umsätze der Branche nieder, die bis zum Jahr 2018 auf einen neuen Tiefststand von rund 7,17 Mrd. Euro sanken, sich 2019 jedoch leicht erholten. Laut einer Prognose von PricewaterhouseCoopers (PwC) werden die Umsätze bis zum Jahr 2023 deutlich weiter sinken. Die Wochenzeitungen können zum Jahresende 2020 mit 1,68 Mio. im Quartalsdurchschnitt pro Ausgabe verkaufter Exemplare sowohl gegenüber dem Vorquartal (3/2020: 1,65 Mio. verkaufte Exemplare) als auch im Jahresvergleich (4/2019: 1,64 Mio. verkaufte Exemplare) ein Auflagenplus von 1,55 % bzw. 2,62 % für sich verbuchen. Dabei wird der Zuwachs der Gesamtverkäufe gegenüber dem Vorjahr von 58.536 Exemplaren nahezu ausschließlich durch vermehrten Absatz von ePaper-Ausgaben erbracht, von denen aktuell 51.779 Exemplare mehr als zum Jahresende 2019 verkauft wurden. Die Fachzeitschriften haben laut IVW im direkten Jahresvergleich einen Rückgang von 3,67 % ihrer Gesamtverkäufe zu verzeichnen. Im zurückliegenden Quartal erreichten sie eine verkaufte Auflage von 8,47 Mio. Stück gegenüber 8,79 Mio. im Schlussquartal 2019. Gegenüber dem Vorquartal (3/2020: 8,30 Mio. verkaufte Exemplare) kann die Fachpresse hingegen ein Plus ihrer Gesamtverkäufe von rund zwei Prozent aufweisen. Die Auflagen der digitalen Ausgaben verzeichnen inzwischen auch in dieser Mediengattung hohe Wachstumsraten, haben jedoch in absoluten Zahlen noch keine nennenswerte Einflussgröße. c) Entwicklung der Bildungsbranche Dem Bildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist zu entnehmen, dass zu Beginn des laufenden Schuljahres 2020/2021 in Deutschland 752.700 Kinder eingeschult wurden. Das waren 19.300 oder 2,6 % mehr als im Vorjahr. Damit setzt sich der seit dem Schuljahr 2016/2017 zu beobachtende Anstieg der Anzahl der Einschulungen fort. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, ist die Anzahl der Einschulungen in allen Bundesländen gestiegen. Die größten prozentualen Zuwächse verzeichneten die Bundesländer Bremen und Niedersachsen mit jeweils 8,2 % sowie Schleswig-Holstein mit 7,1 %. Nach einer Meldung des Statistischen Bundesamtes werden im Schuljahr 2020/2021 in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 10,9 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemein- bildenden und beruflichen Schulen sowie an Schulen des Gesundheitswesens unterrichtet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb die Anzahl der Schüler damit nahezu unverändert gegenüber dem Schuljahr 2019/2020. Diese Bewegung verläuft parallel zur demografischen Entwicklung. Während die Anzahl der Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2020/2021 mit 8,4 Millionen um 0,6 % gegenüber dem Schuljahr 2019/2020 gestiegen ist, ging die Schüleranzahl an beruflichen Schulen um 2,0 % auf 2,4 Millionen zurück. 2. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf des Konzerns ist im Jahr 2020 durch die konsolidierten Ergebnisse der Konzerngesellschaften bestimmt. Zum Umsatz als auch zum Ergebnis tragen wie in den Vorjahren hauptsächlich die Bereiche Tageszeitung und Schulbuch bei. Der Gesamtumsatz ist um 7,2 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Im Bereich Fachinformationsdienste sind Umsatzrückgänge gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Im Bereich Hörfunk liegen die Umsätze der konsolidierten Unternehmen leicht unter Vorjahresniveau während beim Jugendbuch die Umsätze über Vorjahresniveau liegen. 3. Lage a) Ertragslage Die Umsatzerlöse des Konzerns haben sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 642.887 auf T€ 596.566 verringert. Die Umsätze im Vertriebs- und Dienstleistungsbereich liegen im Berichtsjahr unter Vorjahr. Die Umsätze im Druckereibereich waren ebenfalls rückläufig. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 13.408 gesunken. Die Betriebsleistung im Konzern liegt im Geschäftsjahr 2020 T€ 54.815 unter Vorjahresniveau und beträgt T€ 609.942. Die Materialaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 11,0 % von T€ 192.839 auf T€ 171.711 verringert. Der Personalaufwand liegt unter Vorjahr. Im Konzern verringerte sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr auf 3.768. Im Berichtsjahr liegt der Betriebsaufwand um 7,3 % unter dem Vorjahr. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen mit T€ 13.660 und die Abschreibungen auf den im Rahmen der Erst- und Folgekonsolidierung aufgedeckten Firmenwerte mit T€ 18.110 liegen um 5,1 % unter Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 19.504 verringert. Im Ergebnis verringert sich der ordentliche Betriebserfolg von T€ 61.252 um T€ 11.052 auf T€ 50.200. Die Erträge aus Beteiligungen erhöhen sich von T€ 3.124 auf T€ 5.850. In diesen Erträgen sind Erträge aus der Beteiligung an assoziierten Unternehmen auf Grund der Equity-Fortschreibung enthalten. Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens liegen unter Vorjahresniveau. Der Zinsertrag hat sich mit T€ 2.217 gegenüber dem Vorjahr mit T€ 1.165 erhöht, während der Zinsaufwand auf Vorjahresniveau liegt. Die Aufwendungen aus der Beteiligung an assoziierten Unternehmen betragen im Berichtsjahr T€ 1.516. Das Ergebnis nach Steuern hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Der Konzernjahresüberschuss liegt über Vorjahresniveau. b) Finanzlage Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt T€ 41.182, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit T€ -8.079 sowie der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit T€ -13.916. Im Ergebnis ist der Finanzmittelfonds von T€ 524.973 auf T€ 544.669 gestiegen. Die Finanzlage ist aufgrund der vorhandenen Liquidität als stabil zu bezeichnen. Aufgrund der guten Finanzlage des Konzerns waren Finanzierungen durch Banken nicht erforderlich und sind auch kurzfristig nicht geplant. c) Vermögenslage Die Konzernbilanzsumme ist leicht um 0,1 % auf T€ 880.149 gestiegen und bleibt damit auf Niveau des Vorjahres. Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,0 % verringert. Das immaterielle Anlagevermögen verringert sich von T€ 66.846 auf T€ 49.468. Das Sachanlagevermögen ist auf Vorjahresniveau. Größere Sachanlageninvestitionen erfolgten im Berichtsjahr nicht. Der Wert der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen erhöht sich auf T€ 8.766 entsprechend der Equity-Fortschreibung insbesondere durch eine erstmals einbezogene Gesellschaft. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betragen T€ 1.500 und sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Ausleihungen an assoziierte Unternehmen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Sonstigen Ausleihungen betragen im Geschäftsjahr T€ 0,3. Das Vorratsvermögen (T€ 79.007) ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.326 gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen mit T€ 46.037 stichtagsbedingt unter dem Vorjahr. Die Sonstigen Vermögensgegenstände erhöhen sich um T€ 4.084 gegenüber dem Vorjahr. Ein Teil der liquiden Mittel wurde in Sachanlagevermögen investiert. Die liquiden Mittel liegen umT€ 19.697 über dem Vorjahr. Im Berichtsjahr erfolgte eine Einstellung in die Gewinnrücklagen des Mutterunternehmens in Höhe von EUR 55,5 Mio. Das Eigenkapital erhöht sich um 4,8 % und beträgt T€ 543.969. Die Eigenkapitalquote liegt mit 61,8 % leicht über Vorjahresniveau. Die Steuerrückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 10.722 auf T€ 8.117 verringert. Bei den Sonstigen Rückstellungen ist eine Verringerung um 16,3 % zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen stichtagsbedingt unter Vorjahresniveau und betragen T€ 48.611. d) Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir im Hinblick auf eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist zufriedenstellend. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt. 4. Leistungsindikatoren Die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen die Umsatzerlöse sowie als Ergebnisgrößen das Ergebnis vor Steuern und das EBITDA dar. Ein bedeutsamer nicht finanzieller Leistungsindikator ist die Mitarbeiterzufriedenheit, die über Mitarbeitergespräche überwacht und durch die Fortbildungsmaßnahmen gefördert wird. C. Prognosebericht Die Prognose für das Jahr 2020 ist in wesentlichen Punkten eingetroffen. Lohn- und Gehaltssteigerungen sind weitestgehend ausgeblieben, freie Stellen wurden weitestgehend nicht neu besetzt und soweit möglich wurde Kurzarbeit durchgeführt. Wir erwarten in Abhängigkeit von der weiteren konjunkturellen Entwicklung für die Jahre 2021 und 2022 steigende Preise für Rohstoffe und Energie. Hinzu kommen höhere Personalkosten aufgrund des engen Personalmarkts sowie anstehender Tarifabschlüsse mit deutlichen Lohnsteigerungen. Zudem rechnen wir mit weiteren negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des weiteren Anstiegs des Mindestlohns im Zustellbereich. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist stark von der Entwicklung der Werbeausgaben Dritter abhängig. Für das Jahr 2021 rechnen wir mit einer leichten Erholung der Wirtschaftsentwicklung trotz Auswirkungen der Corona-Pandemie. Hinsichtlich der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren (Umsatzerlöse, Ergebnis vor Steuern, EBITDA) gehen wir von einem leichten Anstieg gegenüber 2020 aus. Wir hoffen für 2022 mit einer sich weiter erholenden Wirtschaft und einem daraus abgeleiteten operativen Jahresergebnis über dem diesjährigen Niveau. D. Chancen- und Risikobericht Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt Gesellschaft und Politik in Deutschland und Europa auch im zweiten Jahr vor neue und in diesem Ausmaß nicht gekannte Herausforderungen. Zugleich hat die Pandemie nicht zuletzt aufgrund der getroffenen gesundheitspolitischen Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung. Laut einer Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie präsentiert sich die wirtschaftliche Lage bis März 2021 zweigeteilt: Während die Dienstleistungsbereiche nach wie vor durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie eingeschränkt sind, zeigt sich die Industriekonjunktur bis zuletzt robust. Zwar ist der industrielle Ausstoß im Januar um 0,5 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken. Allerdings stellt sich dieser Rückgang vor dem Hintergrund eines sehr kräftigen Anstiegs im Dezember eher als Verschnaufpause dar. Die wirtschaftliche Aktivität in den Dienstleistungsbereichen ist derweil von den Lockdown-Maßnahmen geprägt, wenngleich auch hier zuletzt etwas mehr Zuversicht zu beobachten war. Generell sind im Rahmen der voranschreitenden Impfungen die Hoffnungen auf ein baldiges Zurückfahren der Beschränkungen groß. Die weitere Entwicklung der Wirtschaft hängt nun maßgeblich davon ab, wie nachhaltig das Infektionsgeschehen kontrolliert werden kann und wie schnell damit weitere Lockerungen möglich werden. Der Zustand im Dienstleistungsbereich hält nach wie vor an und prägt somit auch die wirtschaftliche Entwicklung im ersten Vierteljahr 2021. Im Gegensatz dazu zeigt sich der deutsche Außenhandel und die damit eng verbundene Industriekonjunktur robust. Trotz der Belastungen im Dienstleistungsbereich präsentiert sich der Arbeitsmarkt daher auch weiterhin stabil: Die Erwerbstätigkeit nahm zuletzt wieder leicht zu, während die Kurzarbeit nahezu unverändert blieb. Die Weltkonjunktur erholt sich weiter, steht allerdings immer noch im Schatten der Pandemie. Die globale Industrieproduktion nahm im Dezember zum achten Mal in Folge gegenüber dem Vormonat zu (+1,3 %). Damit überstieg der weltweite industrielle Ausstoß sein Vorkrisenniveau. Der Welthandel expandierte im Dezember ebenfalls weiter (+0,6 %) und überschritt auch erneut sein Vorkrisenniveau. Die Stimmungsindikatoren sprechen für eine leichte Erholung der Weltwirtschaft. Der IWF hat in seinem jüngsten World Economic Outlook die Prognose für das Wachstum der Weltwirtschaft in diesem Jahr um 0,5 Prozentpunkte nach oben angehoben. Für 2021 rechnet der IWF demnach mit einem Plus der weltweiten Wirtschaftsleistung von 6,0 %. Die Prognose für die USA hat der IWF sogar um 1,3 Prozentpunkte angehoben (+6,4 %). Für die Eurozone und China hat der IWF seine Einschätzung um 0,2 bzw. 0,3 Prozentpunkte nach oben angepasst auf nun 4,4 % bzw. 8,4 %. Das Nettovolumen des Werbemarkts in Deutschland betrug laut Erhebungen der Statista GmbH im Jahr 2020 rund 42,31Mrd. Euro. Dies bedeutet einen herben Corona-bedingten Einschnitt: Im Vorjahr war noch ein Volumen von knapp 48,6 Mrd. Euro ausgewiesen worden. Laut der Prognose der Unternehmensberatung Schickler soll das Volumen im Jahr 2021 um mehr als 2,6 Mrd. Euro auf rund 44,95 Mrd. Euro anwachsen. Im Segment Werbung auf eigenen Webseiten wurden laut Statista in Deutschland 2020 rund 4,88 Mrd. Euro umgesetzt. Dieses Segment war somit das mit dem größten Nettovolumen. Auf den Plätzen zwei und drei folgten die Segmente Sport-, Medien-, Musik-, Public- und E-Sports-Sponsoring und Search. Allen drei Segmenten wird für 2021 Wachstum bzw. Erholung vorhergesagt. Neben den Effekten aus der Corona-Krise bestehen für den konjunkturellen Ausblick für die Weltwirtschaft zahlreiche weitere Risiken, deren Eintreten dazu führen könnte, dass das Wachstum deutlich von der Prognose abweicht. Hierzu zählen insbesondere eine Eskalation von Handelskonflikten, eine weitere Abschwächung des Investitionszyklus, ein stärkeres Übergreifen der Industrieschwäche auf die Gesamtwirtschaft etwa über den Arbeitsmarkt, Risiken für die Finanzmarktstabilität und geopolitische Risiken. Chancen für eine positivere Entwicklung könnten beispielsweise darin bestehen, dass der Corona-bedingte Abschwung in der Industrie früher als erwartet zu einem Ende kommt oder politische Lösungen, welche die Unsicherheit insbesondere im internationalen Handel verringern, positive Impulse setzen. Chancen für Wachstum sehen wir zudem weiterhin in der Übernahme von Gesellschaften in angestammten Konzern-Geschäftsfeldern. E. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Konzern verfügt über einen solventen Kundenstamm, Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zudem besteht zu einem Großteil der Kunden eine langjährige Zusammenarbeit. Die Liquiditätsreserven der Medien Union sind nach derzeitiger Planung ausreichend für die Ausweitung des Geschäftsvolumens. Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen gibt es nicht bzw. sind zu vernachlässigen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Konzerns ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zwecks Früherkennung von Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten, wird die Liquiditätssituation mittels einer sechswöchigen sowie einer wöchentlichen Vorausplanung überprüft. Darüber hinaus werden Jahres-Planungsrechnungen erstellt, welche regelmäßig überprüft werden. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügen die Konzernfirmen über ein Debitorenmanagement. Darüber hinaus informieren wir uns vor Eingehen einer neuen Geschäftsbeziehung über die Bonität der Kunden.
Ludwigshafen am Rhein, 30. Juni 2021 Dr. Thomas Schaub, Geschäftsführer Ulrich Lingnau, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Medien Union GmbH Ludwigshafen: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Medien Union GmbH Ludwigshafen und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Medien Union GmbH Ludwigshafen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 30. Juni 2021 Keiper
& Co. KG
Schulte, Wirtschaftsprüfer Berizzi, Wirtschaftsprüfer |
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