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Media Communication Productions GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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3.576,00
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1.321,00
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II. Sachanlagen
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125.664,00
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109.984,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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0,00
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420,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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22.650,48
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31.968,51
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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4.717,14
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3.210,29
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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6.219,12
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2.214,73
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Summe Aktiva
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162.826,74
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149.118,53
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Gewinnvortrag
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19.968,76
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0,00
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III.
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
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-15.110,25
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19.968,76
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B. Rückstellungen
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12.264,00
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26.476,08
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C. Verbindlichkeiten
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120.704,23
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77.673,69
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- davon aus Steuern
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(10.075,83)
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(7.181,30)
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- davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit
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(0,00)
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(6,00)
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Summe Passiva
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162.826,74
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149.118,53
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ANHANG
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der
Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII S. 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII S. 2 EGHGB
nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I S. 1, III HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden sowohl linear als auch degressiv
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € werden
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I S. 2 HGB).
Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt
€ 120.704,23 (Vorjahr: € 77.673,69). Davon
betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr € 55.546,72 (Vorjahr € 30.622,28).
Restlaufzeiten über 5 Jahre bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten sind - abgesehen von den
üblichen Eigentumsvorbehalten - nicht besichert.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
Geschäftsführer im Berichtszeitraum war
Patrick Rappsilber, München.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286
IV HGB verzichtet. Die Gesellschaft hat dem
Geschäftsführer weder Vorschüsse oder
Kredite gewährt, noch ist sie zu Gunsten des
Geschäftsführers Haftungsverpflichtungen
eingegangen.
München, den 01.08.2011
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 01.08.2011
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