Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 41719
Eingetragen
3.5.1985
Branche
Vergnügungs- und ThemenparksErbringung von allen anderen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.Erholungs- und Ferienheime
Gegenstand
Betrieb eines Freizeit- und Unterhaltungsparks.

Historie

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Management

NameRolle
Carl Lenaerts
seit 30.10.2023
Geschäftsführer
Hans Bourlon
seit 10.8.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Firma B.f.F. Betrieb für Freizeitgestaltung GmbH & Co. KG
Germany
156.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Holiday-Park GmbH

Haßloch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Holiday-Park GmbH, Haßloch

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Holiday-Park GmbH betreibt den Holiday Park in Haßloch. Die Firma B.f.F. Betrieb für Freizeitgestaltung GmbH & Co. KG, Haßloch, (nachfolgend "BfF GmbH & Co. KG" genannt) besitzt Anteile an der Holiday-Park GmbH. BfF GmbH & Co. KG wurde im November 2010 von der belgischen Firma Studio Plopsa NV in De Panne aufgekauft. Studio Plopsa NV wiederum ist Teil des Unternehmens Studio 100 NV, Schelle, in Belgien.

Der Holiday Park liegt im Südwesten Deutschlands und gehört mit einer Größe von ca. 400.000m 2 zu den größten Freizeitparks in Deutschland.

Die Haupteinnahmequelle der Holiday-Park GmbH ist der Verkauf von Eintrittskarten. Diese gewähren dem Besucher für einen Tag den Zutritt in den Park und damit zu den insgesamt 40 Attraktionen. Sekundärumsätze werden in den Nebenbereichen Food & Beverage sowie Merchandising erzielt, hierunter fallen thematisierte Restaurants, Imbisse und Souvenirläden. In den Bereich der Sekundärumsätze fallen zudem die Einnahmen aus Parkgebühren. Der Fotoverkauf sowie die Spielautomaten werden durch Fremdfirmen betrieben.

Da die meisten Attraktionen des Holiday Parks nicht überdacht sind, ist das Geschäft saisonal geprägt. Die Hauptsaison beginnt kurz vor Ostern und endet Ende Oktober/Anfang November.

Ein strategisches Ziel der Holiday-Park GmbH liegt vor allem darin den Park durch neue Attraktionen für alle Altersgruppen attraktiver zu gestalten. Hierfür wurden in den vergangenen Jahren Investitionen in neue Attraktionen getätigt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden wurden im Jahr 2019 sowohl der Donnerfluss komplett renoviert und mit dem Thema "Dinosaurier" neu thematisiert als auch der Bau der Attraktion "Vic the Viking" begonnen. Die ursprünglich für 2020 vorgesehene Eröffnung wurde COVID-19 bedingt verschoben und ist nun für 2021 angedacht.

Ebenfalls soll durch Investitionen wie beispielsweise in den 2018 eröffneten Indoor Park eine zunehmende Unabhängigkeit saisonaler Wettereinflüsse erzielt werden. Hinsichtlich der Investitionen in Sachanlagevermögen gilt es anzumerken, dass diese seitens der Muttergesellschaft getätigt werden und im Rahmen eines langfristigen Mietvertrags seitens der Holiday-Park GmbH angemietet werden.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft ist im Geschäftsjahr 2019 weniger gewachsen als erwartet. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland betrug 0,6 % und lag somit unter dem Niveau des Vorjahres von 1,3%.

Neben den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sowie den angrenzenden Nachbarländern ist der Geschäftserfolg ebenfalls von externen Faktoren, wie z.B. dem Wetter abhängig, da im Falle einer ungünstigen Wetterlage weniger Parkbesuche stattfinden.

Branchenbezogen gilt es hervorzuheben, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Investitionen abhängig ist, da durch neue Attraktionen weitere Parkbesucher angezogen werden sollen. Die Holiday-Park GmbH muss nur geringe Investitionstätigkeiten selbst durchführen, da das Anlagevermögen über die Muttergesellschaft zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines langfristigen Mietvertrags angemietet wird.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Steuerung der Gesellschaft dienen insbesondere die Umsatzerlöse sowie das EBITDA als zentrale Kenngrößen.

Das EBITDA ist im vergangenen Geschäftsjahr um EUR 1.181.128,69 auf EUR -70.050,92 (Vorjahr: EUR 1.111.077,77) gesunken. Die Verminderung des EBITDA ist im Wesentlichen auf die an die Gesellschafterin zu entrichtende, erhöhte Miete zurückzuführen (Mietanstieg um EUR 1.204.293,59). Es bestehen Vereinbarung mit der Vermieterin, die Miete bei Bedarf anzupassen.

Für die Analyse der Umsatzerlöse verweisen wir auf den nachfolgenden Abschnitt zur Ertragslage.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2019 sind verglichen mit dem Vorjahr um 0,1 % auf EUR 15.427.173,56 (Vorjahr: EUR 15.411.768,70) entsprechend unserer Prognose leicht gestiegen. Ein Zuwachs konnte ebenfalls bei den Besucherzahlen verzeichnet werden, die Anzahl der Parkbesuche stieg in 2019 um 1,5 % auf 651.149 (Vorjahr: 642.220).

Der Erlös aus Ticketverkäufen ist um 1,3 % auf EUR 9.931.775,20 (Vorjahr: EUR 9.806.143,38) gestiegen. Ebenfalls haben sich die Umsätze aus dem Verkauf von Souvenirartikel, um 16,1 % auf EUR 781.460,87 (Vorjahr: EUR 672.917,90) erhöht. Ein Rückgang wurde bei den Umsätzen im Gastronomiebereich verzeichnet, diese sind um 2,9 % auf EUR 3.170.596,18 (Vorjahr: EUR 3.265.593,02) gesunken.

Rückläufig entwickelten sich des Weiteren die Erlöse aus Parkgebühren, welche um 21,1 % auf EUR 613.801,26 (Vorjahr: EUR 778.395,27) zurückgingen.

Insgesamt konnte der Umsatz nicht im selben Maß wie die Besucherzahlen gesteigert werden, da der durchschnittliche Umsatz je Besucher von EUR 24,00 im Vorjahr auf EUR 23,69 leicht gesunken ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr um 20,7 % auf EUR 112.943,19 (Vorjahr: EUR 142.511,96) gesunken und enthalten unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 9.313,20 (Vorjahr: EUR 22.449,78) sowie Versicherungsentschädigungen in Höhe von EUR 33.166,02 (Vorjahr: EUR 47.074,86).

Der Materialaufwand erhöhte sich um 4,1 % auf EUR 908.327,22 (Vorjahr: EUR 872.226,87).

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % auf EUR 3.897.059,37 (Vorjahr: EUR 3.886.700,57) gestiegen, was durch erhöhte Stundenlöhne begründet ist. Der Personalaufwand gliedert sich in Löhne und Gehälter. Saisonale Arbeitskräfte machen einen wesentlichen Teil des gesamten Personalaufwandes der Holiday-Park GmbH aus.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 11,6 % auf EUR 10.804.781,08 (Vorjahr: EUR 9.684.275,45) erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den um 24,4 % auf EUR 6.141.590,55 (Vorjahr: EUR 4.937.296,96) gestiegenen Mietaufwendungen, für die von der Gesellschafterin angemieteten Attraktionen. Bedingt ist die Mieterhöhung im Wesentlichen durch die auf den Indoor-Bereich bezogenen Investitionen.

Das Zinsergebnis beträgt EUR -1.464,32 (Vorjahr: EUR -12.351,41).

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Jahresfehlbetrag von EUR 117.279,82 (Vorjahr: Jahresüberschuss von EUR 748.353,99) erwirtschaftet. Das Jahresergebnis konnte entgegen der Vorjahresprognose nicht verbessert werden, welches insbesondere durch die aufgrund der getätigten Investitionen gestiegene Miete begründet ist.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 % auf EUR 7.134.657,58 (Vorjahr: EUR 7.555.959,58) verringert. Dies resultiert im Wesentlichen aus den um 15,2 % auf EUR 4.567.498,08 (Vorjahr: EUR 5.385.519,00) gesunkenen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, dem um EUR 482.589,31 auf EUR 182.664,53 (Vorjahr: EUR 665.253,84) rückläufigen Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie den um EUR 285.845,21 auf EUR 16.182,46 (Vorjahr: EUR 302.027,67) gesunkenen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.

Ein gegenläufiger Effekt ergab sich im Wesentlichen aus dem Anstieg der liquiden Mittel, wessen Bestand sich um EUR 730.077,65 auf EUR 1.122.242,94 (Vorjahr: EUR 392.165,29) erhöht hat.

Finanzlage

Kapitalstruktur

Auf der Passivseite haben sich insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen rückläufig entwickelt, diese sind um 21,5 % auf EUR 2.021.390,98 (Vorjahr: EUR 2.574.681,44) gesunken.

Ebenfalls zurückgegangen ist der Bestand an Rückstellungen, dieser hat sich um 23,1 % auf EUR 1.533.294,18 (Vorjahr: EUR 1.993.834,45) verringert. Der Rückgang entfällt sowohl auf die sonstigen als auch die Steuerrückstellungen.

Die Fremdkapitalquote per 31.12.2019 liegt bei 57,47 % und somit unterhalb des Niveaus des Vorjahres von 71,0%. Das Fremdkapital besteht im Wesentlichen aus Rückstellungen, den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie den sonstigen Verbindlichkeiten, die sich überwiegend aus noch nicht ausbezahltem Fremdgeld und Gehalt und Steuerverbindlichkeiten zusammensetzen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden banküblich verzinst.

Von den Verbindlichkeiten sind EUR 637.492,09 (Vorjahr: EUR 1.449.183,48) kurzfristig innerhalb eines Jahres und EUR 1.921.312,63 (Vorjahr: EUR 1.924.694,10) innerhalb von ein bis fünf Jahren fällig.

In Zusammenhang mit einem Konsortialvertrag ergeben sich Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Sicherheiten. Dies bestehen aus einer Kreditvereinbarung vom 22. Juni 2017, in wessen Rahmen Studio 100 NV einen Kreditvertrag über EUR 110.000.000,00 mit einem Bankenkonsortium (ING Belgium SA/NV, KBC BANK NV und BNP PARIBAS Fortis SA/NV), abgeschlossen hat. Studio Plopsa NV hat sich verpflichtet, gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen von Studio 100 NV im Rahmen dieses Kreditvertrages zu garantieren. Zusätzlich besteht eine gesamtschuldnerische Haftung für ein Schuldscheindarlehen vom 02. Juni 2015. Diese resultiert aus einer seitens Studio 100 NV emittierten Anleihe in Höhe von TEUR 90.000,00. Studio Plopsa NV hat gesamtschuldnerisch garantiert, dass die Zahlungsverpflichtungen von Studio 100 in Verbindung mit diesem Anleihekredit erfüllt werden. Die Bürgschaften und Sicherheiten sind beschränkt auf das Reinvermögen nach handelsrechtlichen Regelungen abzüglich dem gesetzlichen Stammkapital unseres Unternehmens. Mit einer Inanspruchnahme der Holiday-Park GmbH ist aus heutiger Sicht nicht zu rechnen.

Liquidität

Die Veränderung im Finanzmittelbestand auf 1.122 TEUR (Vorjahr: 392 EUR), ist hauptsächlich auf den operativen Cashflow zurückzuführen.

Die Liquiditätslage unseres Unternehmens zum 31. Dezember 2019 erachten wir als zufriedenstellend. Verglichen mit dem Vorjahr hat sich diese durch den Anstieg der liquiden Mittel weiter verbessert.

Aufgrund der fortdauernden Einschränkungen im Parkbetrieb aufgrund der COVID-19 Pandemie hat sich die Liquiditätslage der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts jedoch wieder verschlechtert, sodass sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung in einer angespannten Liquiditätssituation befindet. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosehorizont ist die Gesellschaft daher auf die anhaltende Unterstützung des Mutterunternehmens 100 NV, Schelle, Belgien angewiesen, die sich mit Patronatserklärung vom 5. Mai 2021 dazu verpflichtet hat bis zum 31. Dezember 2022 für eine angemessene und ausreichende Ausstattung an Liquidität zu sorgen.

Investitionen

Im Berichtsjahr wurde der Bau der Attraktion "Vic the Viking" begonnen. Die Investitionen in Sachanlagevermögen werden grundsätzlich seitens der Gesellschafterin durchgeführt und durch die Holiday-Park GmbH angemietet.

Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Das Management bewertet den Geschäftsverlauf 2019 insgesamt als zufriedenstellend. Die Umsatzerlöse konnten entsprechend der Vorjahresprognose leicht gesteigert werden, das prognostizierte Jahresergebnis konnte aufgrund gestiegener sonstiger betrieblicher Aufwendungen, insbesondere im Bereich der Mietzahlungen nicht erreicht werden.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Eigenkapitalquote sowie der Bestand an liquiden Mitteln gesteigert werden, ebenfalls angestiegen ist der operative Cashflow.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Die Gesellschaft ist in das Controlling- und Risikomanagementsystem der Muttergesellschaft eingebunden. Zur Begrenzung von Risiken findet eine regelmäßige Auswertung der Besucherzahlen und der sonstigen Verkäufe sowie regelmäßige Absprachen zwischen den Fachabteilungen statt. Ziel hierbei ist es zu gewährleisten, dass das Management zeitnah notwendige Gegenmaßnahmen einleiten kann.

Aus dem Auf- sowie Ausbauen eines Freizeitparks resultieren eine Vielzahl an umwelttechnischen Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen. Die Sicherstellung der Einhaltung dieser Auflagen und Maßnahmen stellt ebenfalls einen Aspekt unseres Risikomanagements dar, Ziel ist die Vermeidung etwaiger Strafzahlungen.

Zwecks weiterer Qualifizierung unserer Mitarbeiter werden interne Fort- und Weiterbildungsprogramme sowie einzelne Kurse, in den verschiedensten Bereichen angeboten.

Hinsichtlich der Kostenstruktur der Holiday-Park GmbH sind aus unserer Sicht keine wesentlichen absehbaren Risiken erkenntlich. Da das Sachanlagevermögen im Rahmen eines langfristigen Mietvertrags angemietet wird, besteht eine hohe Planungssicherheit hinsichtlich eines wesentlichen Kostenblock zum Betrieb des Parks. Der Vertrag kann ferner in Abstimmung der Gesellschafterin angepasst werden. Variable Kosten bestehen insbesondere im Bereich des Personalaufwands, welcher zu großen Teilen auf saisonale Arbeitskräfte entfällt.

Risiken bestehen für Holiday-Park GmbH insbesondere aufgrund der Covid-19 Pandemie. Durch die behördlich angeordnete Schließung konnte der Freizeitpark erst im Juni 2020 in die Saison 2020 starten. Hierdurch fehlen Öffnungstage und folglich Umsatzerlöse aus dem Ticketverkauf sowie Nebenumsätze beispielsweise durch den Verkauf von Speisen und Getränken. Aufgrund erforderlicher Hygienemaßnahmen und zur Einhaltung der Abstandsregeln ist die tägliche Anzahl zugelassener Besucher im Park begrenzt. Solange die Pandemie besteht, muss mit verminderten Umsätzen gerechnet werden. Im Jahr 2021 konnte der Holiday Park Anfang Juni 2021 in die Saison 2021 starten.

Der durch die staatlich auferlegten Zwangsschließung im Rahmen der Pandemie, ausgelöste Umsatzeinbruch führte dazu, dass sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses in einer angespannten Liquiditätslage befindet. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum ist die Gesellschaft daher auf die finanzielle Unterstützung Dritter angewiesen. Aus diesem Grund hat die oberste Konzerngesellschaft, Studio 100 NV, eine Patronatserklärung ausgestellt, welche die angemessene und ausreichende Ausstattung von Liquidität zuspricht, mit dem Ziel die Zahlungsfähigkeit der Holiday Park zu jeder Zeit bis zum 31. Dezember 2022 aufrecht zu erhalten. Diese finanzielle Abhängigkeit zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum stellt eine wesentliche Unsicherheit dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann.

Des Weiteren wurde mit der direkten Muttergesellschaft, an welche regelmäßige Mietzahlungen für die Nutzung der Geräte und Attraktionen getätigt worden sind, eine Vereinbarung über die Minderung der Pachthöhe geschlossen, welche bis zu einer Besserung der Ertragslage der Gesellschaft beibehalten werden soll. Weiterhin sollen staatliche Hilfsmaßnahmen, sofern die Kriterien erfüllt werden, in Anspruch genommen. Von einer positiven Fortführungsprognose geht die Geschäftsführung aufgrund der absehbaren Beendigung der Krise und der damit einhergehenden Möglichkeit zur Wiedereröffnung sowie der finanziellen Unterstützung durch die oberste Konzerngesellschaft, weiterhin aus. Die Gesellschaft hat bereits Hygienekonzepte entwickelt und finalisiert. Abgesehen von der Covid-19 Pandemie sind aktuell keine wesentlichen bestandsgefährdenden Risiken für die künftige Entwicklung der Gesellschaft absehbar.

Chancen liegen insbesondere in den Investitionen in Attraktionen und die Erweiterung von Themenbereichen, aus welchen sich grundsätzlich ein Zuwachs an Parkbesuchen und korrespondierend an Umsatzerlösen versprochen wird.

Prognosebericht

Besondere Prognoseunsicherheiten bestehen aufgrund des weltweiten Ausbruchs des Coronavirus. Am 30. Januar 2020 hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Die Coronavirus-Ausbreitung und die Eindämmungsmaßnahmen hatten bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holiday-Park GmbH. Aufgrund der Covid-19 Pandemie zeigte sich ein Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland um 5,1%, wovon die Branche und ebenfalls die Holiday-Park GmbH wesentlich betroffen ist. Auswirkungen der Covid-19 Pandemie zeigen sich inbesondere bei der angeordneten Schließung des Parks, welche einen Einfluss auf die Öffnungstage sowie auf die Anzahl der zulässigen Besucherzahlen je Öffnungstag, zwecks Einhaltung der Abstandsregelungen, haben. Die Öffnung für die Sommersaison 2020 startete hierbei verspätet im Juni 2020 und dauerte bis November 2020 an.

Für das Geschäftsjahr 2021 ist verglichen mit 2020 wieder ein Wirtschaftswachstum prognostiziert. Durch Bundes- oder Landesverordnungen ist es auch im Geschäftsjahr 2021 nicht für Holiday Park möglich, ihren Park zum üblichen Saisonstart im März zu öffnen und startet daher auch in diesem Jahr verspätet Anfang Juni unter Begrenzung der Besucheranzahl in die Saison.

Investitionen wurden in 2020 insbesondere in die Umgestaltung des "Dino" Themenbereiches getätigt. Ziel hierbei ist es den Park für die Zielgruppe Jugendliche und Erwachsene attraktiver zu gestalten Durch den Bau eines Indoor-Bereichs im Jahr 2018 wird sich eine höhere Unabhängigkeit vom Wetter auf die Besucherzahlen versprochen. Hierdurch soll der Park auch in Schlechtwetterphasen attraktiv sein, zum anderen kann die Saison verlängert werden. Aus beiden Investitionen wird ein positiver Einfluss auf die erzielten Umsatzerlöse erwartet.

Für 2020 war neben kleineren Investitionen eine Großinvestition geplant: Der Bau der neuen "Vic The Viking" Attraktion. Das Bauprojekt an sich ist von der Covid-19 Pandemie nur in geringem Ausmaß betroffen und wird weiterhin durchgeführt. Die offizielle Eröffnung wurde auf das Jahr 2021 verschoben.

Für 2020 erwarten wir aufgrund der Covid-19 Pandemie verminderte Umsätze und ein moderates negatives Jahresergebnis, wie auch ein leicht negatives EBITDA.

Für 2021 erwarten wir im Vergleich zu 2020 aufgrund der genannten Investitionen einen Anstieg in den Besucherzahlen und korrespondierend leicht steigende Umsatzerlöse sowie ein leicht verbessertes Jahresergebnis und ein moderat verbessertes EBITDA.

Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sieht die Geschäftsführung der Holiday-Park GmbH aufgrund der von der Studio 100 NV, Schelle, Belgien, mit Schreiben vom 5. Mai 2021 abgegebenen Patronatserklärung, wonach sie die Holiday-Park GmbH angemessene und ausreichende Ausstattung von Liquidität zusagt, mit dem Ziel die Zahlungsfähigkeit der Holiday Park zu jeder Zeit bis zum 31. Dezember 2022 aufrecht zu erhalten, als überwiegend wahrscheinlich an.

 

Haßloch, 26. Juli 2021

Steve van den Kerkhof, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 104,02 104,02
I. Sachanlagen 0,02 0,02
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,02 0,02
II. Finanzanlagen 104,00 104,00
1. sonstige Finanzanlagen 104,00 104,00
B. Umlaufvermögen 7.118.371,10 7.253.827,89
I. Vorräte 583.393,43 511.484,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.412.714,97 6.350.158,68
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.567.498,08 5.385.519,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 845.216,89 964.639,68
III. Wertpapiere 19,76 19,76
1. sonstige Wertpapiere 19,76 19,76
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.122.242,94 392.165,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.182,46 302.027,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 7.134.657,58 7.555.959,58

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 2.070.967,73 2.188.247,55
I. gezeichnetes Kapital 156.000,00 156.000,00
II. Gewinnvortrag 2.032.247,55 1.283.893,56
III. Jahresfehlbetrag 117.279,82 -748.353,99
B. Rückstellungen 1.533.294,18 1.993.834,45
C. Verbindlichkeiten 2.558.804,72 3.373.877,58
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 1.043,04
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.021.390,98 2.574.681,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.915.642,64 1.915.449,11
3. sonstige Verbindlichkeiten 537.413,74 798.153,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.669,99 9.244,99
D. Rechnungsabgrenzungsposten 971.590,95 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 7.134.657,58 7.555.959,58

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 - 31.12.2019
EUR
1.1.2018 - 31.12.2018
EUR
1. Rohergebnis 14.631.789,53 14.682.053,79
2. Personalaufwand 3.897.059,37 3.886.700,57
a) Löhne und Gehälter 3.296.475,83 3.317.326,50
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 600.583,54 569.374,07
3. Abschreibungen 0,00 1.604,30
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 1.604,30
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 10.804.781,08 9.684.275,45
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung 33,26 522,73
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 41.585,84 47.346,39
davon aus verbundenen Unternehmen 40.891,57 39.383,97
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 43.050,16 59.697,80
davon an verbundene Unternehmen 38.309,16 56.821,95
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 40.287,81 342.525,09
8. Ergebnis nach Steuern -111.803,05 754.596,97
9. sonstige Steuern 5.476,77 6.242,98
10. Jahresfehlbetrag 117.279,82 -748.353,99

Anhang

1. A llgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Holiday-Park GmbH mit Sitz in Haßloch ist unter der Handelsregisternummer HRB 41719 im Handelsregister Ludwigshafen am Rhein geführt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Es bestehen jedoch wesentliche Unsicherheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Wir verweisen auf den Abschnitt "Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung" im Lagebericht. Zu den Ereignissen nach dem 31. Dezember 2019 sei auf die "Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres" verwiesen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Sinne des § 265 Abs. 2 HGB sowie in Bezug auf ihre Darstellung mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Veränderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unterschreitet werden die Vorräte auf diesen abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen werden zu dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen der Holiday-Park GmbH umfasst andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 0,02 (Vorjahr: EUR 0,02). Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich keine Zu- oder Abgänge. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen betragen EUR 0,00 (Vorjahr. EUR 1.604,30).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern setzen sich wie folgt zusammen:

Forderungen gegenüber Gesellschaftern Betrag
in EUR
31.12.2019 31.12.2018
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen 41.199,64 31.296,40
Sonstige Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 695.263,49 4.173.993,87
Summe 736.463,13 4.205.290,27
6.366.479,51
10.420.118,04

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind unter dem Posten Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen.

In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 4.567.498,08 bestehen EUR 46.706,37 aus dem Lieferung- und Leistungsverkehr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Umsatzsteuerforderungen in Höhe von EUR 417.377,89 (Vorjahr: EUR 63.426,53), Rückforderungen von Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 46.315,00 (Vorjahr: EUR 0,00) und Forderungen aus Überzahlung von Gewerbesteuer in Höhe von EUR 89.226,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Fristigkeit von unter einem Jahr.

Rückstellungen

Die Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 240.058,45 (Vorjahr: EUR 517.135,00), personalbezogene Rückstellungen in Höhe von EUR 281.090,54 (Vorjahr: EUR 202.299,67), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 498.759,87 (Vorjahr: EUR 287.288,04) sowie Rückstellungen für Instandhaltung EUR 60.841,34 (Vorjahr: EUR 59.568,89).

Verbindlichkeiten

Die Fälligkeit des Verbindlichkeitenbestands gliedert sich wie folgt (Angaben in TEUR):

Art der Verbindlichkeit 31.12.2019 31.12.2018
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Gesamt Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Gesamt
gegenüber Kreditinstituten 0,0 0,0 0,0 1,0 0,0 1,0
aus Lieferungen und Leistungen 310,3 0,0 310,3 370,9 0,0 370,9
gegenüber verbundenen Unternehmen 105,7 1.915,7 2.021,4 659,2 1.915,5 2.574,7
davon aus Lieferungen und Leistungen 105,7 0,0 105,7 659,2 0,0 659,2
davon gegenüber Gesellschaftern 3,8 0,0 3,8 12,0 0,0 12,0
sonstige Verbindlichkeiten 221,4 5,7 227,1 418,1 9,2 427,3
davon aus Steuern 46,6 0,0 46,6 46,4 0,0 46,4
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4,7 0,0 4,7 28,8 0,0 28,8
Summe 637,4 1.921,4 2.558,8 1.449,2 1.924,7 3.373,9

Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.043,04).

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 3.792,39 (Vorjahr: EUR 11.995,30).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Betrag
in EUR
31.12.2019 31.12.2018
aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 4.053.638,53 3.858.575,00
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 6.366.479,51 6.728.673,78
Summe 10.420.118,04 10.587.248,78
6.366.479,51
10.420.118,04

Es bestehen aktuell keine Indikatoren, die für eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen sprechen würden. Die den Haftungsverhältnissen zu Grunde liegenden Finanzierungen werden durch die originär Verpflichteten fristgerecht bedient.

Zusätzlich besteht eine gesamtschuldnerische Haftung für ein Schuldscheindarlehen vom 2. Juni 2015. Diese resultiert aus einer seitens Studio 100 NV emittierten Anleihe in Höhe von TEUR 90.000,00. Studio Plopsa NV hat gesamtschuldnerisch garantiert, dass die Zahlungsverpflichtungen von Studio 100 in Verbindung mit diesem Anleihekredit erfüllt werden. In Zusammenhang mit einem Konsortialvertrag ergeben sich Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Sicherheiten. Dies bestehen aus einer Kreditvereinbarung vom 22. Juni 2017, in wessen Rahmen Studio 100 NV einen Kreditvertrag über EUR 110.000.000,00 mit einem Bankenkonsortium (ING Belgium SA/NV, KBC BANK NV und BNP PARIBAS Fortis SA/NV), abgeschlossen hat. Studio Plopsa NV hat sich verpflichtet, gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen von Studio 100 NV im Rahmen dieses Kreditvertrages zu garantieren. Die Bürgschaften und Sicherheiten sind beschränkt auf das Reinvermögen, welches nach handelsrechtlichen Regelungen ermittelt wird, abzüglich des gesetzlichen Stammkapitals.

Außerbilanzielle Geschäfte im Sinne des § 285 Abs. 3 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind aus in Höhe von EUR 32.755.149,60 (Vorjahr: EUR 31.269.547,41). Sämtliche Verpflichtungen bestehen gegenüber der Gesellschafterin und resultieren aus Mietverträgen für die seitens der Gesellschafterin angemieteten Attraktionen für den Betrieb des Freizeitparks. Zweck des Geschäfts ist die Zentralisierung und Steuerung der Investitionen auf Ebene der Gesellschafterin. Der jährliche Aufwand beträgt EUR 6.141.590,55 (Vorjahr: EUR 4.937.296,96).

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Steueraufwand für das laufende Geschäftsjahr beträgt EUR 40.287,81 (Vorjahr: EUR 342.525,09).

5. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen 2019 2018
Festangestellte 45 44
Saisonkräfte 50 51
Aushilfen 37 40
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 131 135
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 94 95
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 37 40

Geschäftsführung

Bestellter Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr war Steve Van den Kerkhof (CEO Plopsa Group).

Auf die Angabe der Geschäftsführervergütung wurde unter Rückgriff auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Konzernzugehörigkeit

Die Holiday-Park GmbH wurde in den Konzernabschluss der Studio 100 NV (BE 0457.622.640), Sitz der Gesellschaft: Schelle (Belgien), einbezogen. Die Firma Studio 100 NV stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konzernkreis auf.

Der offengelegte Konzernabschluss ist unter www.studio100.tv\facts and figures zugänglich sowie bei der Bilanzzentrale der belgischen Nationalbank (cri.nbb.be).

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 117.279,82 und wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Der verbleibende Gewinnvortrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres

Ein Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres stellt der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus) und seine unkontrollierte Ausbreitung dar. Hieraus resultierend erwarten wir nachhaltige Belastungen auch für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Unternehmens. Durch den behördlich angeordneten Lockdown konnte der Freizeitpark nicht wie geplant am 04. April 2020, sondern erst am 10. Juni 2020 in die Saison starten, ebenfalls ist aufgrund umfangreicher Hygienemaßnahmen die Besucherkapazität des Freizeitparks beschränkt. Im Jahr 2021 konnte der Holiday Park aufgrund des behördlich angeordneten Lockdowns erst Anfang Juni 2021 in die Saison 2021 starten.

In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens niederschlagen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Für nähere Erläuterungen verweisen auf den Prognose- und Risikobericht im Lagebericht, dort insbesondere auf den Risikobericht.

Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres 2019 sonst keine weiteren Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten.

Honorar des Abschlussprüfers

Von der Erleichterung nach § 288 Abs. 2 HGB wird Gebrauch gemacht.

 

Haßloch, am 26. Juli 2021

Die Geschäftsführung

Steve Van den Kerkhof

Anlagespiegel

Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2019 - Handelsrecht

Holiday-Park GmbH,Haßloch

Anschaffungs- Herstellungskosten 01.01.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Anschaffungs- Herstellungskosten 31.12.2019
EUR
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 463.330,14 463.330,14
Sachanlagen 463.330,14 0,00 0,00 0,00 463.330,14
II. Finanzanlagen
Genossenschaftsanteile 104,00 104,00
Finanzanlagen 104,00 0,00 0,00 0,00 104,00
463.434,14 0,00 0,00 0,00 463.434,14
kumulierte Abschreibungen 01.01.2019
EUR
Abschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
kumulierte Abschreibungen 31.12.2019
EUR
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 463.330,12 463.330,12
Sachanlagen 463.330,12 0,00 0,00 0,00 463.330,12
II. Finanzanlagen
Genossenschaftsanteile
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
463.330,12 0,00 0,00 0,00 463.330,12
Zuschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Buchwert 31.12.2019
EUR
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,02
Sachanlagen 0,00 0,02
II. Finanzanlagen
Genossenschaftsanteile 104,00
Finanzanlagen 0,00 104,00
0,00 104,02

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2021 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Holiday-Park GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Holiday-Park GmbH, Haßloch - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Holiday-Park GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Ausführungen unter "Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss" im Anhang und die Angaben in Abschnitt "Chancen und Risken der künftigen Entwicklung" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die Gesellschaft durch die Corona-bedingten, staatlich auferlegten Auflagen zur Schließung bzw. Einschränkung des Betriebs und dem damit verbundenen Umsatzeinbruch in einer angespannten Liquiditätssituation befindet; zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum ist die Gesellschaft auf die Unterstützung der Studio 100 NV, Schelle, Belgien angewiesen, die aus diesem Grund mit Schreiben vom 5. Mai 2021 eine bis zum 31. Dezember 2022 geltende Patronatserklärung gegenüber der Gesellschaft abgegeben hat.

Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Mannheim, 29. Juli 2021

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Günnewig, Wirtschaftsprüfer

Hellmich, Wirtschaftsprüfer

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