Weber
Verwaltungs GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
179.070,38 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
179.070,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.176,25 |
4.830,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.176,25 |
4.830,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.176,25 |
183.901,03 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
928,54 |
32.915,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.671,46 |
-7.315,05 |
| B.
Rückstellungen |
1.440,00 |
1.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.807,71 |
149.285,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.176,25 |
183.901,03 |
Anhang
Anhang zum Jahresabschluss der Weber Verwaltungs GmbH
für das Geschäftsjahr 2010
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Weber Verwaltungs GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Aufgliederung der Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
weniger als 1 Jahr.
3.2
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Die Gesellschaft ist Komplementär der Theo Weber
GmbH & Co. KG und haftet persönlich für deren
Verbindlichkeiten. Eine drohende Inanspruchnahme war zum
31.12.2010 nicht absehbar.
3.3
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Da der Jahresabschluss nach vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt wurde, erübrigt sich
ein Ergebnisverwendungsvorschlag.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Herr Theo Weber sen.,
Landshut
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
4.2
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name
|
Theo Weber GmbH &
Co. KG
|
Sitz
|
Landshut
|
Rechtsform
|
GmbH & Co. KG
|
5.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Forderungen
|
8.664,98
|
Landshut, den 05.08.2011
Theo Weber sen.
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.11.2011 festgestellt.
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