SW DESIGN GmbH
Bergstraße 7, 08132 Mülsen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sylvia Glamann seit 4.1.2024 | Prokura |
Marcel Döhler seit 4.1.2024 | Prokura |
Stefan Wiegratz seit 4.1.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SW DESIGN GmbHMülsenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANG
A. Allgemeine Angaben
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Posten der Bilanz
I. Angaben zur Aktivseite
II. Angaben zur Passivseite
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42
III GmbHG
IV. Haftungsverhältnisses
D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Abschreibungen auf den Firmenwert
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Geschäftsführerorgane
A.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Angaben zur Aktivseite
II.
Angaben zur Passivseite
III.
Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III
GmbHG
IV.
Haftungsverhältnisse
B.
Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
III. Bildung von Bewertungseinheiten
C.
Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
III. Geschäftsführerorgane
Allgemeine Angaben
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesonderte ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden.
6) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß§ 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Nach Auffassung des IDW ist i.d.R. davon auszugehen,
dass die Verbreitung des Coronavirus als weltweite Gefahr
nach dem 31.12.2019 als wertbegründend einzustufen ist
und dementsprechend die bilanziellen Konsequenzen erst in
Abschlüssen mit Stichtag nach dem 31.12.2019 zu
berücksichtigen sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Die sprunghafte Ausweitung der Infektion, die zu den
aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen geführt hat,
ist ab Januar 2020 aufgetreten (vgl. Hinweis vom
04.03.2020, S. 2). Für Abschlüsse mit Stichtag
nach dem 31.12.2019 ist daher grundsätzlich davon
auszugehen, dass die aktuellen, nach dem Abschlussstichtag
gewonnenen Erkenntnisse über die Folgen des
Coronavirus als wertaufhellend anzusehen und bei der
Bilanzierung zu berücksichtigen sind (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB). Inwieweit auch nach dem 31.12.2019 noch eine
Wertbegründung hinsichtlich der allgemeinen
wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen
möglich ist, hängt von den Umständen des
Einzelfalls ab. Generell ist davon auszugehen, dass eine
Wertbegründung umso weniger anzunehmen sein sollte, je
weiter der Berichtsstichtag nach dem 31.12.2019 liegt. Zum
31.03.2022 ist regelmäßig davon auszugehen, dass
die Pandemie im Abschluss zu berücksichtigen ist.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Angaben zu Posten der Bilanz
Angaben zur Aktivseite
1. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vorjahr
€ 0,00)
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 8.864,17
(Vorjahr € 8.864,17)
Angaben zur Passivseite
1. Eigenkapital /Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
2. Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00.
3. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind wie folgt besichert:
Mietkauf Grenke
Sicherungsübereignung Schweißgerät
Invertig. Pro 280
Darlehen Südleasing
Sicherungsübereignung Mercedes-Benz Sprinter 319
Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III
GmbHG
1. Die Gesellschaft hatte gegenüber der
Gesellschafterin Sylvia Glamann Darlehensforderungen in
Höhe von € 299,90 und eine Verbindlichkeit in
Höhe von € 0,00.
2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten" enthalten.
3. Die Verzinsung der Forderung erfolgt mit 5,5% aus dem
jeweiligen Darlehensstand. Die Verbindlichkeit bleibt
unverzinst.
Haftungsverhältnisses
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Abschreibungen auf den Firmenwert
keine
2. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
keine
3. Bildung von Bewertungseinheiten
keine
Sonstige Angaben
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen
Geschäftsführerorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahre keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Sylvia Glamann geführt.
Mülsen, den 29. Mai 2024 gez. Stefan Wiegratz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Mai 2024 |
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