Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 10922
Eingetragen
22.1.2013
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauErrichtung von FertigteilbautenBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
Errichtung und Sanierung von Bauwerken

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Jennebach
seit 22.1.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ralf Jennebach
Klieverstraße 17, 59609 Anröchte
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jennebach Bau GmbH

Anröchte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 29.764,59 31.133,59
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 4.197,00 5.566,00
III. Finanzanlagen 25.564,59 25.564,59
B. Umlaufvermögen 2.698.150,82 1.767.004,01
I. Vorräte 1.673.275,40 733.595,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 959.163,80 817.453,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.711,62 215.954,61
Summe Aktiva 2.727.915,41 1.798.137,60

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 688.229,69 618.843,02
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 593.843,02 526.722,29
III. Jahresüberschuss 69.386,67 67.120,73
B. Rückstellungen 106.230,02 71.921,70
C. Verbindlichkeiten 1.933.455,70 1.107.372,88
Summe Passiva 2.727.915,41 1.798.137,60

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Jennebach Bau GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von 762.486,85 €.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ralf Jennebach.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Anröchte, den 21. November 2024

Ralf Jennebach

(Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.11.2024.

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