Zentner Systems GmbH
Lage
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2024 EUR |
30.6.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
170.950,00 |
127.045,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.598,00 |
4.028,00 |
| II. Sachanlagen |
118.352,00 |
98.517,00 |
| III. Finanzanlagen |
50.000,00 |
24.500,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.931.095,25 |
2.008.309,15 |
| I. Vorräte |
190.321,55 |
364.501,55 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
390.323,32 |
286.558,49 |
| davon gegen Gesellschafter |
5.098,96 |
1.069,33 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.350.450,38 |
1.357.249,11 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
8.229,04 |
8.492,21 |
| Aktiva |
2.110.274,29
|
2.143.846,36 |
Passiva
|
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30.6.2024 EUR |
30.6.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.369.945,03 |
1.078.981,58 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
978.981,58 |
791.667,64 |
| III. Jahresüberschuss |
290.963,45 |
187.313,94 |
| B. Rückstellungen |
289.088,27 |
330.306,22 |
| C. Verbindlichkeiten |
451.240,99 |
734.558,56 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
445.179,10 |
725.755,35 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.061,89 |
8.803,21 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
139.947,95 |
|
| Summe Passiva |
2.110.274,29 |
2.143.846,36 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr
2023/24
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Zentner Systems GmbH hat ihren Sitz in Lage. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Lemgo unter der Register-Nr. HRB 5690 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
i. S. d. § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des deutschen Handelsgesetzbuches in entsprechender Anwendung der Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften (§§ 242 ff., 264 ff. HGB) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2
HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des § 275 Abs. 2 HGB
beachtet. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276
HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288
HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bewertung der Vermögens-
und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu den
handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibung im Jahr des Zugangs erfolgt zeitanteilig. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden nach den Vorschriften
des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken zum Nennwert bilanziert.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen bis zum Bilanzstichtag ausgewiesen,
die Aufwand oder Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste
und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
aufgestellt.
IV. Angaben zur Bilanz
Angaben zu den bilanzierten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1a, 1b HGB)
Zum 30.06.2024 bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert sind, beträgt 0,00 €.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs.
3 GmbHG)
Forderungen gegenüber Gesellschaftern omnitec advanced equipment GmbH: 5.098,96 € Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Zentner Elektrik-Mechanik GmbH: 139.947,95 €
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 30.06.2024 finanzielle Verpflichtungen aus den folgenden Vereinbarungen:
Mietverträge für Geschäftsräume sowie Parkplätze (Gesamtbetrag) 30.994,56 € Leasingverträge für Fahrzeuge (Gesamtbetrag) 8.400,00
€
V. Sonstige Angaben
Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 7.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die Herren
Bernd Wilhelmi und Alex Mayer geführt. Herr Wilhelmi ist einzelvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Angabe der Gesamtbezüge wird entsprechend § 288 Abs. 1 HGB bzw. unter Hinweis
auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Vorschüsse oder Kredite wurden den Geschäftsführern
nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten der Geschäftsführer wurden nicht eingegangen.
Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
i. H. v. 290.963,45 € auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Lage, den 29. August 2025
gez. Bernd Wilhelmi
gez. Alex Mayer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2025 festgestellt.
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