Conpact IT
Consulting GmbH
Bad Camberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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18.447,00
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22.921,00
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I Immaterielle
Vermögensgegenstände
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682,00
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II. Sachanlagen
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17.765,00
|
22.921,00
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B. Umlaufvermögen
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650.009,65
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631358,92
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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249.297,15
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202.984,65
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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400.712,40
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428.374,27
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
162,77
|
141,25
|
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Summe Aktiva
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668.619,32
|
654.421,17
|
PASSIVA
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
|
518.794,96
|
448.060,54
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I. Gezeichnetes Kapital
|
25.000,00
|
25.000,00
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II. Gewinnrücklagen
|
4.075,55
|
0,00
|
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III. Bilanzgewinn
|
489.719,41
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423060,54
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B. Rückstellungen
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137.839,33
|
138.396,46
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C. Verbindlichkeiten
|
11.985,03
|
67.964,17
|
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Summe Passiva
|
668.619,32
|
654.421,17
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ANHANG
Die Geschäftsführung der
Conpact IT Consulting GmbH,
Bad Camberg
-nachfolgend auch kurz "Conpact GmbH" oder
"Gesellschaft" genannt
beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010 aus den von uns geführten Büchern und den
uns darüber hinaus vorgelegten Belegen und
Bestandsnachweisen, die wir auftragsgemäß nicht
geprüft haben,
unter Berücksichtigung der erteilten
Auskünfte nach gesetzlichen Vorgaben und nach den
innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des
Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu
entwickeln.
Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
und die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die
Erteilung der erforderlichen Auskünfte und Nachweise
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2009 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist
erfolgt.
II. Auftragsdurchführung
Wir haben den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
auf der Grundlage der von uns erstellten Bücher sowie
uns darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher und
Bestandsnachweise und der uns erteilten Auskünfte
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des
Gesellschaftsvertrages erstellt.
Wir haben unsere Erstellung unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst
unabhängig von der Art unseres Auftrags die
Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage
der Buchführung und des Inventars sowie der
eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs-und
Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen
die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn-und
Verlustrechnung sowie einen Anhang und weitere
Abschlussbestandteile zu erstellen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels und
Steuerrechts, der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Bei der Erstellung haben wir die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet.
Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die
gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von
Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die
Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die
Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und
außerhalb der Rechnungslegung
begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht
Gegenstand unseres Auftrags.
Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise haben
uns die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und die von
ihnen benannten Mitarbeiter erteilt.
Die Geschäftsführung hat uns die
berufsübliche Vollständigkeitserklärung
bezüglich der Buchführung, Belege und
Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte
schriftlich erteilt, die wir zu unseren Akten genommen
haben.
B. Grundlagen des Jahresabschlusses
I. Buchführung und Inventar, erteilte
Auskünfte. Für das Unternehmen besteht nach
§ 238 HGB Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde auf unseren EDV-Systemen
erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV e.G. erfüllt nach
einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 04.08.2010
die
Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Finanzbuchführung und
Entwicklung des Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde auf unseren
EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Anlagenbuchführung pro der DATEV e.G. erfüllt im
Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young
AG vom 04.08.2010 zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Programms
Kanzlei-Rechnungswesen pro die Voraussetzungen für
eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.
Die Lohn-und Gehaltsbuchführung wurde auf
unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte
Software Lohn und Gehalt der DATEV e.G. erfüllt nach
einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 29.02.2008
die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige
Lohn-und Gehaltsbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig
erbracht.
II. Festlegungen über die Ausübung von
Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung
materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten
(Ansatz-, Bewertungs-und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung
des Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber
jedoch über die Ausübung materieller und
formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-,
Bewertungs-und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt,
Entscheidungsvorgaben unseres Auftragsgebers hierzu
eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den
Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter
ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs-und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für
kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
III. Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.
Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine
Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art.
67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht
angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB).
Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen
erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV e.G. in Nürnberg
erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young
AG vom 04.08.2010 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Finanzbuchführung und
Entwicklung
des Jahresabschlusses.
Soweit sich im Rahmen unserer
Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir
diese mit der Geschäftsführung unseres
Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis
zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden
wurden beibehalten.
Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen
wurden im Rahmen der Erstellungsarbeiten gebucht.
Hierfür erforderliche Belege und Berechnungen liegen
vor.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-und
Verlustrechnung -soweit sie nicht bereits dort gemacht
wurden -und er gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 23.12.2011
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