Stammdaten

Register
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn HRB 4099
Eingetragen
17.5.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Erbringung von IT Dienstleistungen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und der An- und Verkauf von Hard- und Software.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Roger Kremer
seit 25.5.2007
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Conpact IT Consulting GmbH

Bad Camberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

18.447,00

22.921,00

I Immaterielle Vermögensgegenstände

682,00

II. Sachanlagen

17.765,00

22.921,00

B. Umlaufvermögen

650.009,65

631358,92

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

249.297,15

202.984,65

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

400.712,40

428.374,27

C. Rechnungsabgrenzungsposten

162,77

141,25

Summe Aktiva

668.619,32

654.421,17



PASSIVA

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

518.794,96

448.060,54

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnrücklagen

4.075,55

0,00

III. Bilanzgewinn

489.719,41

423060,54

B. Rückstellungen

137.839,33

138.396,46

C. Verbindlichkeiten

11.985,03

67.964,17

Summe Passiva

668.619,32

654.421,17

ANHANG

Die Geschäftsführung der
Conpact IT Consulting GmbH,
Bad Camberg
-nachfolgend auch kurz "Conpact GmbH" oder "Gesellschaft" genannt
beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 aus den von uns geführten Büchern und den uns darüber hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben,
unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln.

Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Erteilung der erforderlichen Auskünfte und Nachweise liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.

Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist erfolgt.

II. Auftragsdurchführung
Wir haben den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 auf der Grundlage der von uns erstellten Bücher sowie uns darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise und der uns erteilten Auskünfte unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Wir haben unsere Erstellung unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung sowie einen Anhang und weitere Abschlussbestandteile zu erstellen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Bei der Erstellung haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet.

Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung
begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise haben uns die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und die von ihnen benannten Mitarbeiter erteilt.

Die Geschäftsführung hat uns die berufsübliche Vollständigkeitserklärung bezüglich der Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte schriftlich erteilt, die wir zu unseren Akten genommen
haben.


B. Grundlagen des Jahresabschlusses
I. Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte. Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV e.G. erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 04.08.2010 die
Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.

Die Anlagenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Anlagenbuchführung pro der DATEV e.G. erfüllt im Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 04.08.2010 zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Programms Kanzlei-Rechnungswesen pro die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.

Die Lohn-und Gehaltsbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Lohn und Gehalt der DATEV e.G. erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 29.02.2008 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Lohn-und Gehaltsbuchführung.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.


Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.

II. Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten

Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs-und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs-und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs-und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.

Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.


III. Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB).

Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV e.G. in Nürnberg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 04.08.2010 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung
des Jahresabschlusses.

Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Geschäftsführung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden
wurden beibehalten.

Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen wurden im Rahmen der Erstellungsarbeiten gebucht. Hierfür erforderliche Belege und Berechnungen liegen vor.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-und Verlustrechnung -soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden -und er gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder.


 

Roger Kremer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.12.2011

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