Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 771841
Vorher
ASCAD GmbHComputerKomplett ASCAD GmbH
Eingetragen
25.11.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Erbringung von Dienst- und Werkleistungen auf dem Gebiet der Softwareentwicklung, der Vertrieb von Software und Komponenten von Informationstechnologien sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, insbesondere Schulungen und Beratungstätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marcel Marquis
seit 23.2.2026
Prokura
Janine Hoppius
seit 8.4.2024
Prokura
Brian Stark
seit 8.4.2024
Prokura
Philipp Närdemann
seit 2.5.2023
Geschäftsführer
Thorsten Walz
seit 27.12.2022
Prokura
Udo Frank Held
seit 27.12.2022
Prokura
Carolina Jansen
seit 27.12.2022
Prokura
Matthias Habfast
seit 25.3.2020
Prokura
Oliver Moseler
seit 25.3.2020
Prokura
Michael Pohlmann
seit 11.12.2019
Prokura
Heinz-Jürgen Lange
seit 11.12.2019
Prokura
Axel Schmied
seit 11.12.2019
Geschäftsführer
Stefan Niehusmann
seit 11.12.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
99.60%
A**** P******
0.40%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
MAIT GmbH
Germany
1.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MAIT Group GmbH

Rottweil

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

I. Grundlagen

1. Geschäftsmodell und Aufbau des Konzerns

Die MAIT Group GmbH Gruppe (kurz: MAIT Gruppe) ist mit über 6.000 Kunden der Partner für innovative digitale Lösungen in der Produktentwicklung, der Unternehmenssteuerung und in der IT. Rund 650 MAITs (eine Wortschöpfung aus "mate", engl. für Partner, "AI" für Künstliche Intelligenz und "IT") realisieren an 24 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz spezifische Lösungen in enger Zusammenarbeit mit ihren Kunden. Als Digitalisierungspartner nutzt MAIT die innovativsten Technologien von marktführenden PLM-, ERP- und IT-Anbietern wie Siemens, PTC, SAP-PLM, abas, Comarch, HP und Fujitsu.

MAIT ist Lösungsanbieter in den kritischen Geschäftsprozessen der Kunden und liefert zur Abrundung des Herstellerportfolios neben der ganzheitlichen Beratung eigenentwickelte Soft-ware, Module und Bausteine. Im Kern werden die Zielmärkte Fertigungsindustrie und Handel bedient. Darüber hinaus werden auch Kunden in weiteren Segmenten mit Lösungen bedient, die aus dem breiten Produktportfolio der MAIT Gruppe stammen.

MAIT betrachtet die Digitalisierung ganzheitlich und entwickelt mit seinen Kunden partnerschaftlich maßgeschneiderte und integrierte Lösungen für ERP, PLM und IT. Im Geschäftsbereich ERP werden die Lösungen zum Management der Kerngeschäftsprozesse ergänzt durch angrenzende Lösungen, wie z.B. Business Intelligence oder Datenmanagementsysteme. Bei den PLM-Lösungen liefert MAIT Lösungen zum Management des gesamten Produktlebenszyklus, von der Produktentstehung, über die Fertigung bis hin zum Service. IT-Lösungen sorgen zudem für ein optimales Zusammenspiel von leistungsstarker Infrastruktur und durchdachtem IT-Management. Alle Kundenanforderungen werden von der Beratung und Umsetzung bis hin zum langfristigen Betrieb und übergreifenden Managed Services betrachtet.

Ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse besteht langfristig durch einen hohen Anteil an wiederkehrenden Umsätzen durch mehrjährige Subscription-, Wartungs- und IT-Infrastruktur-Verträge.

MAIT agiert in einem attraktiven Markt, der voraussichtlich auch in Zukunft deutlich wachsen wird. Mittelständische Unternehmen investieren erheblich in die digitale Transformation, um ihre Prozesse effizienter und effektiver zu gestalten und so Wachstumschancen nutzen zu können. Wesentliche Treiber sind Megatrends wie IoT (Internet of Things) und Industrie 4.0. IoT meint hierbei "die umfassende Vernetzung von "Dingen" bzw. Objekten mit dem Internet und deren selbstständige Kommunikation miteinander".

Die Gruppe besteht aktuell aus 16 Gesellschaften an 24 Standorten und gliedert sich in

MAIT Group GmbH, Rottweil, 100 %,

MAIT Verwaltung 1, Rottweil, 100 %,

MAIT Verwaltung 2, Rottweil, 100 %,

MAIT Holding GmbH, Rottweil, 100 %,

MAIT GmbH, Rottweil, 100 %,

MAIT Germany GmbH, Rottweil, 100 %, mit unselbstständigen Niederlassungen in Bad Vilbel (bis 2022), Bielefeld, Bochum, Chemnitz, Düren, Freiburg, Hamburg, Herrenberg (bis 2022), Hüfingen, Karben (ab 2023), Mettmann, Nürnberg, Pforzheim, Saerbeck,

MAIT Consulting GmbH, Rottweil, 100 %, Rottweil, mit der unselbständigen Niederlassung in Ebersbach a. d. Fils,

Scirotec GmbH, Tübingen, 100 %,

MAIT Swiss GmbH, St. Gallen, Schweiz, 100%, mit den unselbständigen Niederlassungen in Schwerzenbach und Biel,

Infolutions GmbH, Spiegel b. Bern, Schweiz, 100 %,

bytics Cytrus AG, Volketswil, Schweiz, 100 %,

Cytrus AG, Volketswil, Schweiz, 100 %,

MAIT Austria Holding GmbH (vormals: MAIT Austria GmbH), Linz, Österreich, 100 %,

MAIT Austria GmbH (vormals: TECHSOFT Datenverarbeitung GmbH) in Linz, Österreich, 100 %, mit den unselbständigen Niederlassungen in Wels und Wien, Österreich,

iTools Software GmbH in Linz, Österreich, 100 %, sowie

Nittmann & Pekoll GesmbH, Wien, Österreich, 100 %%, mit der unselbständigen Niederlassung in Wels, Österreich.

Zu Angaben zur Entstehung und den Änderungen der Konzernstruktur im Berichtszeitraum wird auf den Konzernanhang verwiesen.

2. Ziele und Strategien

Die MAIT Gruppe verfügt über einen Gesellschafterkreis, der durch die Bereitstellung von Kapital, Expertise und Netzwerken in der Umsetzung wertsteigernder Strategien eine langfristige Planungssicherheit bietet.

MAIT plant zukünftig in den Zielmärkten der DACH-Region weiter zu wachsen und die bisher erfolgreiche Unternehmensstrategie kontinuierlich auszubauen. Zur Erreichung dieser Ziele wurden im abgelaufenen Jahr Maßnahmen für organisches Wachstum eingeleitet sowie Partnerschaften im Bereich des anorganischen Wachstums angegangen, die in den Folgejahren ihre Wirkung entfalten werden.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Konjunktur und IT-Markt

Die deutsche Wirtschaft erfährt auch im Jahr 2022 einen starken Gegenwind und muss mit einer komplexen Vielzahl von Einflussfaktoren umgehen. So bildete sich in den vergangenen Monaten ein Mix aus energiewirtschaftlichen und -politischen, inflationären und fachmarktbezogenen Risiken. Dazu verbleiben noch immer Risiken aus den vergangenen beiden Jahren, die geprägt waren von Covidl9 sowie dem kriegerischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine und den daraus resultierenden Lieferkettenproblemen.

Durch diese Einflussfaktoren ist die Wirtschaftskraft der deutschen Wirtschaft im Jahr 2022 deutlich gesunken. Dies zeigt insbesondere die Entwicklung des DIW-Konjunkturbarometers für Deutschland vom 4. Quartal 2020 bis zum 4. Quartal 2022. Die 100 Punkte-Linie zeigt dabei ein durchschnittliches Wachstum der deutschen Wirtschaft an.

(Entwicklung des DIW-Konjunkturbarometers für Deutschland vom 4. Quartal 2020 bis zum 4. Quartal 2022. Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6702/umfrage/bruttoinlandsprodukt-prognose-des-diw/, letzter Abruf: 04.01.2023)

Der Rückgang der Wirtschaftskraft führte im Jahresverlauf im Zuge schwacher Ausfuhren und gestiegenen Importpreisen für Energie Mitte des Jahres erstmals seit langem zu einer negativen Handelsbilanz.£ Der allgemeine Ausblick des DIW auf die Marktentwicklung war im Sommer 2022 noch deutlich pessimistisch. So wurde mit Blick auf die steigenden Energiepreise und anhaltende Lieferkettenprobleme ein weiterer Rückgang der Wirtschaftsleistung oder zumindest eine Stagnation auf dem aktuell niedrigen Niveau erwartet.^ Der Ausblick entspannte sich in der zweiten Jahreshälfte. Erst im November/Dezember sprachen die Ökonomen jedoch von einer "leichten Erholung" bzw. "Aufhellung".^ Das Konjunkturbarometer lag im Dezember 2022 bei rd. 88 % und stabilisierte sich somit am Jahresende nach einem stetigen Rückgang im Jahresverlauf. Die Erwartung einer "schweren Rezession" wird mittlerweile als unwahrscheinlich eingestuft und der Ausblick auf das Jahr 2023 wird positiver. Dazu beigetragen haben insbesondere die gesunkenen Energiepreise, die u. a. durch Maßnahmen der Bundesregierung, wie z. B. die Errichtung von LNG- Terminals und Auffüllen der Gasspeicher, begünstigt wurden. Mit Blick auf die anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten bleibt ein vorsichtiger Optimismus dennoch aus.

Der leichte Aufwärtstrend der Industrie folgt auf gesunkene Verbraucherpreise und eine damit verbundene gesteigerte Konsumkraft, die insbesondere der Dienstleistungssektor gespürt hat.

Dennoch bleibt der Gesamttrend für den Sektor Dienstleistungen, in dem sich auch die MAIT Gruppe bewegt, für das zweite Halbjahr des Jahres 2022 negativ:

(DIW Konjunkturbarometer Dezember 2022. Die grünen Balken zeigen die konjunkturelle Entwicklung des Dienstleistungssektors im Vergleich zum Vorquartal. Quelle: Pressemitteilung vom 21. Dezember 2022, DIW.)

Neben der gesamtpolitischen und -wirtschaftlichen Situation ist speziell auf dem IT-Markt ein zunehmender Mangel an Fachkräften zu spüren. Die benötigten Mitarbeiterinnen zur Erbringung qualifizierter Dienstleistungen können nur durch einen starken Wettbewerb für das eigene Unternehmen gewonnen werden. Der MINT-Frühjahrsreport des Instituts der deutschen Wirtschaft^ ermittelte für April 2022 eine unternehmensseitige Nachfrage von rund 500.000 zu besetzenden Stellen in entsprechenden IT-nahen Positionen. Am Arbeitsmarkt standen lediglich rund 180.000 Bewerber zur Verfügung. Der IT-Markt ist für Absolventen und Fachkräfte unter den TOP 3 der gefragtesten Branchen und wird auch in Zukunft nicht den Bedarf abdecken, der unternehmensseitig gefordert wird/ In einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts Bitkom haben 9 von 10 Unternehmen angegeben, dass sie aufgeschlossen für das Thema Digitalisierung seien und bereits geeignete Personen mit der Weiterentwicklung und Umsetzung einer vorhandenen Digitalisierungsstrategie beauftragt hätten/ So wird der Ruf nach Ausbildungsbereitschaft und dem Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten größer. Die Bundesagentur für Arbeit gibt an, dass es für das Ausbildungsjahr 2022/23 auf 100 offene Stellen für den Beruf des Softwareentwicklers 199 Bewerber gab. Für den gesamten IT-Bereich können demnach nur rund 90 % der nachgefragten Ausbildungsplätze mit unternehmensseitig angebotenen Stellen abgedeckt werden/Auch die Personalsituation auf dem österreichischen IT-Arbeitsmarkt sieht ähnlich aus. So fehlten nach Angabe des Branchenverbandes UBIT der Wirtschaftskammer Österreich zuletzt rd. 24.000 Arbeitskräfte, um die ausgeschriebenen Positionen besetzen zu können.

(Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Deutschland-fehlen-137000-IT-Fachkraefte)

Der Ausblick auf das Jahr 2023 fällt für die meisten Ökonomen moderat pessimistisch aus. Die OECD sowie die Wirtschaftsweisen prognostizieren der deutschen Wirtschaft ein Wachstum von 1,5 bis 1,7 % für die Jahre 2023 und 2024, was einem Rückgang des Wachstums um 0,2 bis 0,5 % entspräche.^ Die "ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2023" erwartet eine sinkende Kaufkraft bei erhöhten Finanzierungskosten. Hierdurch werde die Inflationsrate im Jahr 2023 auf einem Niveau von rd. 6,2 % liegen und erst im kommenden Jahr auf einen Wert von rd. 2,2 % sinken. 11

Allen Prognosen für das kommende Jahr ist jedoch gemein, dass nach Angabe der Experten unter bestimmten Voraussetzungen auch positive Effekte erwartet werden können. So könne sich die Lage im Laufe des zweiten Halbjahres 2023 entspannen, sodass wieder ein leichter Anstieg des Wirtschaftswachstums erwartet werden könne. 12 Auch die Bundesregierung sieht Chancen einer Erholung der Wirtschaft, wenn die Energie- und sonstigen Verbraucherpreise nicht weiter steigen und somit die eingerichteten Entlastungspakete ihre geplante Wirkung zeigen können. 13

In der österreichischen Wirtschaft erwartet das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung für das Jahr 2023 einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von rd. 0,3. Die Prognose des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sieht auch für die Schweiz ein deutlich unterdurchschnittliches Wachstum für das Jahr 2023 in Höhe von 1,1.

Absatzmärkte

Der Hauptabsatzmarkt der MAIT Gruppe liegt in der DACH-Region. Vereinzelt werden Kunden beliefert, deren Niederlassungen in weiteren Ländern und Regionen liegen. Kunden mit Hauptsitz in weiteren regionalen Märkten bilden die Ausnahme.

Die für das Unternehmen wichtigen Zielbranchen des Maschinen- und Anlagenbaus mussten im Laufe des Jahres 2022 einen Rückgang des realen Auftragseingangs verzeichnen.

(Entwicklung des realen Auftragseingangs im Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland von Oktober 2021 bis Oktober 2022, Entwicklung gegenüber Vorjahresmonat. Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38693/umfrage/auftragseingang-im-maschinen-und-anlagenbau/)

Laut des Verbands der deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) könne das Jahr 2022 mit einem kleinen Wachstum der Branche abgeschlossen werden. Dennoch wird für das Jahr 2023 von den deutschen Maschinenbauern ein weiterer Rückgang der Produktionsleistung aufgrund ausbleibender Aufträge und anhaltender Lieferkettenstörungen erwartet. Hauptursache für die Prognose seien die undurchsichtige Informationslage rund um die Covid19-Lage in China, einem der Hauptzulieferer, und damit verbundene Unsicherheiten in den Lieferketten. Ebenso sei die Warenverfügbarkeit für Roh- und Fertigprodukte durch die Rohstoffknappheit und höhere Kosten in der Logistik eingeschränkt. Nicht zuletzt die Zinssteigerungen durch die Notenbanken zur Korrektur der Inflationskurve haben einen Einfluss auf die Investitionsbereitschaft einiger Firmen. 16

2. Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2022 der MAIT Gruppe war weiterhin geprägt von geo- und marktpolitischen Einflüssen in der DACH-Region. Neben der sich abschwächenden Covid19-Pandemie wirkte sich nunmehr der kriegerische Konflikt und die Folgen aus dem Russland- Ukraine-Konflikt auf die Weltwirtschaft aus. Die Sanktionen gegen den russischen Staat führten zu erhöhten Energiepreisen und einer insgesamt deutlich gestiegenen Inflation in Deutschland und im gesamten Europa. Die daraus resultierenden Folgen hatten auch Einfluss auf den Geschäftsverlauf der MAIT Gruppe. Insgesamt konnte das Geschäftsjahr 2022 jedoch wieder mit einer Erreichung der wesentlichen Budgetpositionen und einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr erfolgreich abgeschlossen werden. Zentrale Treiber des Wachstums und Erfolgs bilden nach wie vor die Qualität unserer Mitarbeiter und eine enge Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Geschäftspartnern auf Kunden- und Lieferantenseite.

Die Resilienz des Geschäfts der MAIT Gruppe zeigt sich vor dem Hintergrund der krisenträchtigen Zeiten einmal mehr im Vertragsgeschäft für Wartungs- und Subscription-Verträge. Dieser Anteil am Gesamtumsatz lag auch im Geschäftsjahr 2022 erneut auf einem Niveau von über 50 % und konnte gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Dies betrifft die Erweiterung des Vertragsbestands bei Bestandskunden sowie die Gewinnung von Neukunden. Somit können kurzfristige Umsatzrückgänge im Projektgeschäft durch einen konstanten Vertragsumsatz und einen planbaren Cashflow kompensiert werden. Das Dienstleistungsgeschäft mit insgesamt rd. 26 % vom Gesamtumsatz, verbunden mit einem hohen Auslastungsgrad unserer Mitarbeiter, reflektiert den Erfolg als Lösungsanbieter für viele Kundenprojekte im ERP- und PLM-Geschäft. Das ergänzende Geschäft mit Hard- und Software unterstützt den positiven Geschäftsverlauf, indem Lizenzen und notwendige Hardware zuverlässig installiert, eingesetzt und betrieben werden konnten. Im Bereich der Hardware konnte der geplante Umsatz nahezu erreicht werden. Dieser wurde im Wesentlichen durch einzelne Projekte mit hohem Hardware-Volumen erreicht. Für das kleinteiligere Volumengeschäft gelten nach wie vor die bereits im Vorjahr beschriebenen Lieferkettenprobleme und mangelnde Lieferfähigkeit der Hersteller und Distributoren. Im Bereich der Software hat die MAIT Gruppe ihr gesetztes Umsatzziel ebenfalls durch den erfolgreichen Abschluss einiger Implementierungsprojekte für ERP- und PLM-Software erreicht. In diesem Bereich lässt der Auftragsbestand auf eine Fortsetzung dieser Entwicklung hoffen.

Das Ergebnis der MAIT Gruppe wird maßgeblich durch die Personalkosten beeinflusst. Als Dienstleistungs-orientiertes Unternehmen nimmt diese Position - neben dem Bezug von Waren, Software und Wartung von den Herstellern - die größte Aufwandsposition ein. Die Personalkosten- bzw. Personalaufwandsquote liegt im Jahr 2022 durchschnittlich bei rund 34 % gegenüber einem Wert von rund 32 % im Jahr 2021 (bezogen auf das Gesamtjahr 2021). Dieser Anstieg der Personalkosten ist bedingt durch ein insgesamt gestiegenes Personalkostenniveau durch den Mangel an Fachkräften am Markt und die erhöhte Nachfrage nach IT-Experten. Darüber hinaus wurden in den administrativen Bereichen der MAIT Gruppe Funktionen eingerichtet und bestehende Abteilungen verstärkt, um den geplanten Wachstumspfad in den kommenden Jahren bewältigen zu können. Letztlich wurde bereits im Jahr 2022 ein Teil einer zugesagten Inflationsausgleichsprämie an die Mitarbeiterinnen der deutschen Gesellschaften ausbezahlt. Ob es einen Inflationsausgleich in Österreich geben wird, ist noch unklar und hängt von gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Für die MAITs aus der Schweiz werden für das Jahr 2023 nur geringe Inflationseffekte erwartet.

Die übrigen Kostenpositionen konnten in der MAIT Gruppe weitestgehend trotz des Wachstums auf einem konstanten Niveau behalten werden. Diese Entwicklung ist, insbesondere unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostensteigerungen, zufriedenstellend.

Einen weiteren Einflussfaktor auf den Geschäftsverlauf bildet die Integration übernommener Gesellschaften und Kundenstämme. Durch die zusätzlichen Kapazitäten für Entwicklung und Dienstleistung in einzelnen Units kann der Auftragsbestand durch weitere hochqualifizierte Mitarbeiter noch besser bewältigt werden. Weiterhin kann das Produktportfolio weiter ausgeweitet werden.

3. Lage

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf den Berichtszeitraum des Konzernabschlusses vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022. Die angegebenen Vorjahreswerte für das Geschäftsjahr 2021 enthalten das Rumpfgeschäftsjahr 14. Juni bis 31. Dezember 2021. Dabei waren die Gesellschaften mit operativem Kundengeschäft ab dem 1. Oktober 2021 enthalten:

Ertragslage 17

Der MAIT Konzern erzielte im Berichtszeitraum einen konsolidierten Gesamtumsatz von 158.857 TEUR (Vorjahr: 29.595 TEUR).

Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand im Verhältnis zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) beträgt 52,6 % (Vorjahr: 50,6 %), die Personalkostenquote (Personalaufwand im Verhältnis zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) 34,4 % (Vorjahr: 37,0 %).

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen, Beteiligungserträgen und Abschreibungen (EBITDA) als Indikator der finanziellen Leistungsfähigkeit ohne Bereinigung von Sondereffekten beträgt 9.312 TEUR (Vorjahr: -1.941 TEUR). Es sind Aufwendungen (Transaktions- und Strukturkosten) für neue Akquisitionen, Personalmaßnahmen und Strukturänderungen in Höhe von 3.620 TEUR (Vorjahr: 2.401 TEUR) als Sondereffekte angefallen. Die auf das um Sondereffekte bereinigte (adjusted) EBITDA in Höhe von 12.933 TEUR (Vorjahr: 460 TEUR) bezogene Umsatzrendite (im Verhältnis zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) betrug im Berichtszeitraum 8,1 % (Vorjahr: 1,6 %).

Inklusive planmäßiger Geschäfts- oder Firmenwertabschreibungen auf Konzernebene in Höhe von 12.477 TEUR (Vorjahr: 2.439 TEUR) liegt der Konzernfehlbetrag im Berichtszeitraum bei -12.491 TEUR (Vorjahr: -4.555 TEUR).

Vermögens-, Finanzlage und Investitionen

Die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag beträgt 160.276 TEUR (Vorjahr: 127.963 TEUR) und ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die Geschäfts- oder Firmenwerte aus Akquisitionen geprägt. Auf der Passivseite dominiert die Finanzierung über Eigenkapital und Fremdkapital.

Im immateriellen Anlagevermögen ist der Anstieg zum Vorjahr im Wesentlichen auf die Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwertes zurückzuführen. Anfang 2022 wurde zudem ein Kundenstamm im Bereich abas erworben. Das Sachanlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt angestiegen. Investitionen wurden insbesondere in eine neue Ausstattung von Schulungsräumen und eine moderne Arbeitsumgebung in unseren Geschäftsstellen getätigt. Darüber hinaus wurden Kapazitäten im Rechenzentrum erweitert und modernisiert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 14.062 TEUR (Vorjahr: 7.419 TEUR) bzw. 8,8 % (Vorjahr: 5,8 %) der Bilanzsumme ausgewiesen. Dagegen stehen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten von 5.898 TEUR bzw. 3,7 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 5.469 TEUR bzw. 4,3 %).

Die Barliquidität liegt bei 10.162 TEUR (Vorjahr: 9.100 TEUR); für Details verweisen wir auf die Konzernkapitalflussrechnung. In der Konzernkapitalflussrechnung werden in der Zeile für Zugänge zum Konsolidierungskreis der gezahlte Kaufpreis und zugehörige gezahlte Anschaffungsnebenkosten korrigiert um im Rahmen des Erwerbs übernommene Finanzmittel ausgewiesen.

Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2022 über ein bilanzielles Eigenkapital von 41.381 TEUR (Vorjahr: 53.799 TEUR), welches aus dem Stammkapital von 3.000 TEUR, der Kapitalrücklage von 55.308 TEUR, der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung sowie dem Bilanzverlust von -17.046 TEUR (Vorjahr: -4.555 TEUR) besteht. Darüber hinaus sind im Rahmen der Umrechnung von einbezogenen Abschlüssen von Tochterunternehmen in fremder Währung Differenzen in Höhe von 119 TEUR (Vorjahr: 47 TEUR) entstanden. Es ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 25,8 % (Vorjahr: 42,0 %). Zusätzlich besteht ein konvertibles Darlehen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 7.668 TEUR, welches der MAIT Gruppe langfristig zur Verfügung steht und grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden kann. Im Falle einer Umwandlung läge die Eigenkapitalquote bei ansonsten gleichen bilanziellen Bedingungen bei 30,6 % (Vorjahr: 48,0 %).

Der Konzern hat Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 81.193 TEUR (Vorjahr: 45.600 TEUR), resultierend aus einem Konsortialkreditvertrag, der zur Finanzierung der Akquisitionen der MAIT GmbH und ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen wurde. Im Berichtsjahr wurde der Umfang der Finanzierung um weitere 30.000 TEUR erweitert, sodass zum Abschlussstichtag weitere nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 26.080 TEUR zur Verfügung stehen.

Die sonstigen Rückstellungen haben ein Volumen von 5.794 TEUR (Vorjahr: 5.056 TEUR) und bestehen zum Großteil aus Personalrückstellungen. Nähere Angaben zur Zusammensetzung werden im Konzernanhang angegeben.

4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

MAIT verfügt über ein Berichtswesen, in welchem das Management regelmäßig über Kennzahlen informiert wird. Im Fokus stehen hierbei die steuerungsrelevanten KPI wie die Entwicklung des Umsatzes, adjusted EBITDA und der daraus resultierenden Umsatzrendite. Ergänzende KPI wie Working Capital und Eigenkapitalentwicklung geben darüber hinaus einen Überblick über die Kapitalstruktur der Gruppe. In diesem Berichtswesen werden Kennzahlen an externe sowie interne Stakeholder bereitgestellt. Eine kommentierte Berichterstattung erfolgt monatlich.

Die relevantesten, da steuerungsrelevanten, Kennzahlen bilden hierbei der Umsatz und das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis aus operativem Geschäftsbetrieb (abgebildet durch das adjusted EBITDA). Das Ergebnis wird dabei im internen Berichtswesen um bestimmte Aufwandsgrößen, die einmalige oder ungewöhnliche Sondereffekte darstellen, angepasst. Durch diese Anpassungen werden außergewöhnliche Einflüsse auf den Geschäftserfolg, die zu Ausreißern in der langfristigen Ergebnisreihe führen, eliminiert.

Der Umsatz und das adjusted EBITDA wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl gegenüber dem Vorjahr als auch gegenüber dem geplanten Budget gesteigert. Diese Steigerung bezieht sich beiderseits auf den Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, indem zusätzliche Gesellschaften akquiriert wurden, als auch auf den Vergleich zum Konsolidierungskreis zum diesjährigen Abschluss (sog. "Like-for-Like Vergleich").

Im Prognosebericht des Vorjahres wurde ein weiteres Wachstum der MAIT Gruppe durch erhöhte Auftragseingänge im Bestandskundengeschäft, zusätzliche Projekte durch Neukunden sowie anorganischem Wachstum durch Zukäufe von Unternehmen angenommen. Diese Prognose konnte bestätigt werden. Zusätzlich konnte der IT-Bereich Hardwareprojekte realisieren, wodurch der geplante Umsatz weiter übertroffen werden konnte. Im adjusted EBITDA konnte ebenfalls ein Wachstum erreicht werden. Ein Treiber für dieses Wachstum war die im Vorjahr erwartete gute Projektauslastung und die Zunahme des Vertragsgeschäfts.

Die Umsatzrendite als Verhältniskennzahl konnte auf einem weitestgehend konstanten Niveau gehalten werden. Zwar sind die Personalkosten in den operativen Landesgesellschaften durch zusätzliche Personalkapazität und in der Holding durch Bündelung und Erweiterung von Funktionen angestiegen. Diese Investitionen sollen zu einer soliden Basis für zukünftiges Wachstum führen, damit die Umsatzrendite gestärkt werden kann. Demgegenüber haben Neuakquisitionen die Rendite der Gruppe nachhaltig gestärkt. Durch diesen Mix bleibt die Rendite konstant und soll zukünftig durch Nutzung von Synergieeffekten und einem konstanten Kostenniveau durch Prozessoptimierung und -automatisierung gesteigert werden.

Beim Working Capital ist zu berücksichtigen, dass die Lieferantenverbindlichkeiten, die üblicherweise ein längeres Zahlungsziel im Vergleich zu den Kundenforderungen haben, in der Regel durch die vorab eingehenden Kundenzahlungen vorfinanziert werden. Die Beschaffung von Fertigprodukten im Vorratsvermögen findet größtenteils projekt- bzw. auftragsbezogen statt, wodurch kein hoher Lagerbestand in der Gruppe geführt wird. Ein wesentlicher Anteil des Vorratsvermögens bildet angearbeitete, jedoch noch nicht vollständig umgesetzte und abgenommene Dienstleistung. Diese werden durch Fertigstellung oder Abnahme des Kunden in kurzen Zeiträumen zu Umsatzerlösen generiert.

Die Eigenkapitalausstattung ist dem Umfang der externen Finanzierung angemessen und durch finanzkräftige Kapitalgeber gesichert. Durch langfristige Finanzierungsverträge und eine gleichmäßige Working Capital-Quote bewegt sich auch die Eigenkapitalentwicklung auf einem planbaren Niveau und wird lediglich durch das Ergebnis beeinflusst.

Es bestehen darüber hinaus umfangreiche Möglichkeiten, finanzielle Kennzahlen und Entwicklungen in Echtzeit tagesaktuell über Business Intelligence-Systeme zu analysieren.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die nicht finanziellen Leistungsindikatoren sind nicht steuerungsrelevant, haben jedoch einen ergänzenden Charakter und können bei Bedarf zur Entscheidungsfindung oder strategischen Ausrichtung der Gruppe als zusätzliche Indikatoren dienen.

MAIT wird durch ein Managementteam geführt, welches aus qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern besteht.

Entsprechend der Wachstumspläne der MAIT Gruppe liegt ein Schwerpunkt der Aktivitäten darin, neue MAITs zu gewinnen und ein attraktives Umfeld für alle MAITs zu schaffen. Ein besonderer Schwerpunkt wurde im abgelaufenen Jahr auf die Gewinnung neuer Auszubildender und dualer Studenten gelegt. Zum Jahresende beschäftigten die Gesellschaften der MAIT Gruppe 645 Mitarbeiter, davon 46 Auszubildende und Studenten. Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr resultiert aus 33 neuen MAITs sowie den Mitarbeitenden aus den Gesellschaften, die im Berichtsjahr in den Konsolidierungskreis der MAIT Gruppe eingetreten sind.

Kontinuierlich durchgeführte Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte erhöhen nachhaltig die Arbeitsqualität sowie -sicherheit und tragen maßgeblich zur positiven Unternehmenskultur bei. Dies zeigt sich vor allem durch gut motivierte Mitarbeiter und eine hohe Leistungsbereitschaft.

Die Auslastung der MAITs ist ein weiterer, wichtiger Baustein für die Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Gesundheit der Kollegen. So analysieren die Führungskräfte und Mitarbeiterinnen der Bereiche durch eine entsprechende Aufbereitung der zurückgemeldeten Stunden die Leistungserbringung und Auslastung laufend, um dauerhafte Überlastung zu vermeiden und für eine nachhaltige Leistungsfähigkeit der MAITs zu sorgen. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel und das steigende Geschäftsvolumen in der MAIT Gruppe ist eine steigende Belastung in den Teams zu beobachten. Gegenmaßnahmen, wie z. B. die Intensivierung des Recruitings und die Nutzung externer Personaldienstleister, können hierbei dauerhaft zu einer Entlastung sorgen. Auch die Beauftragung externer Dienstleister oder die Akquisition weiterer Unternehmen mit der Übernahme der angestellten Dienstleister sind Teil der langfristigen Maßnahmenstrategie. Kurzfristig kann eine gezielte, systemgestützte Einsatzplanung dafür sorgen, dass Auslastungsspitzen auf die Projektdauer verteilt werden.

Zur Erhaltung des langfristigen Geschäftserfolgs ist ein ausreichend hoher Auftragsbestand mit einem kontinuierlichen Auftragseingang notwendig. Hierzu werden die Auftragseingänge systemseitig erfasst und auf die einzelnen Geschäftsbereiche und Revenue Streams (Hardware, Software, Dienstleistung, Vertragsgeschäft) zugeordnet. Der daraus resultierende Auftragsbestand und eine entsprechend abgeleitete Projekt- und Auftragspipeline geben Aufschluss über die Reichweite vorhandener Aufträge. Mit dem Auftragsbestand zum Abschluss des Jahres 2022 können die Geschäftsbereiche auf ein vertrieblich erfolgreiches Jahr zurückblicken. Das durch Unsicherheiten geprägte Folgejahr 2023 kann nach heutigem Stand zu wesentlichen Teilen durch den bestehenden Auftragsbestand ausgelastet werden.

III. Chancen-, Risikobericht

Risikomanagementsystem und Maßnahmen zur Risikoreduktion

Die MAIT Gruppe arbeitet derzeit an der Erstellung eines strukturierten, gruppenweit zentral geführten Risikomanagementsystems. Ziel ist eine laufende und übersichtliche Darstellung der für das Unternehmen relevanten Risiken über ein Risikoportfolio und eine Risikobewertung.

Als geschäftskritisch eingestufte Risiken wurden bislang insbesondere

die Ausstattung der Unternehmen mit ausreichend und hoch qualifizierten Fachkräften;

der Ausfall von eigenen und Kundensystemen durch Systemfehler oder externe Eingriffe, wie z. B. Malware und Hackerangriffe;

Ausfallrisiken größerer Kundenforderungen durch drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz;

Langfristig erwarteter Auftragsrückgang und anhaltende Unterauslastung von Dienstleistern.

Diese Risiken werden bereits in den relevanten Fachabteilungen laufend beobachtet und frühzeitig an das Management kommuniziert. Durch regelmäßige Wochen- oder Monatsgespräche zwischen dem Management und den Fachbereichen wird laufend über den aktuellen Risikostand berichtet. Durch den Einsatz entsprechender systemseitiger Monitoring-Systeme wird die Beobachtung und Überwachung von Systemen zusätzlich unterstützt.

Weitere Risiken, wie z. B. die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs, der anhaltenden Inflation oder angekündigte Anpassungen im Produktportfolio durch Lieferanten und Partner, sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Gegensteuerung werden innerhalb des Managements und mit den Gesellschaftern sowie dem Beirat regelmäßig in Geschäftsleitungssitzungen, Beiratssitzungen oder Jour Fixe-Terminen diskutiert.

Zur Überwachung komplexer oder fachlich spezifischer Risiken, z. B. in den Bereichen Finanzierung/Treasury oder Compliance, werden hochqualifizierte Experten herangezogen. So besteht ein regelmäßiger Austausch mit verschiedenen Fachanwälten oder den Banking Teams der Gesellschafter 3i aus London und Frankfurt a. M.

Die Risiken im operativen Geschäft und der internen Abwicklung werden durch kontinuierliche Prozessoptimierung und -monitoring bei MAIT auf einem niedrigen Niveau gehalten. Hierzu wurde im Jahr 2021 - zunächst beschränkt auf die deutsche Organisation in der Gruppe - ein Team innerhalb der Organisation etabliert, das mit Unterstützung externer Partner das Projekt- und Prozessmanagement in der MAIT Gruppe optimiert und für das künftige Wachstum ausrichtet. Die Organisationen in Österreich und der Schweiz sollen im Laufe des Jahres 2023 mit der Umsetzung dieses Projekts beginnen.

Unter dem Projektnamen "MAIT in motion" wurden im Jahr 2022 kleinere Organisationseinheiten gebildet, die sich unter Koordination des zentralen Projektteams innerhalb der Geschäftseinheiten mit der kontinuierlichen Verbesserung von Prozessabläufen beschäftigen. Hierbei wurden bis zum Ende des Jahres 2022 insgesamt über 100 Optimierungsmaßnahmen aus rund 40 Teams benannt, von denen bereits 60 Maßnahmen abgeschlossen wurden. Der Rest befindet sich in fortgeschrittenem Bearbeitungszustand. Die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb der sog. KVP-Teams (KVP: kontinuierlicher Verbesserungsprozess) wird durch Key User gesteuert, die innerhalb ihrer Fachbereiche Maßnahmen aufnehmen und zur Verbesserung umsetzen sollen. Aus diesem Gesamtprojekt heraus werden hinsichtlich des Risikomanagements frühzeitige Warnsignale gesendet, wenn innerhalb eines Projekts Prozessschritte, -lücken oder -fehler identifiziert werden, die zu einem Geschäftsrisiko führen können. Durch die Prozessoptimierung werden diese Risiken dann eliminiert.

Es besteht, wie schon immer bei unserem Geschäftsmodell als Lösungspartner zur Digitalisierung von Kernprozessen, eine Abhängigkeit von unseren Partnern. Wir sind auch weiterhin in gewissem Maße davon abhängig, dass die Software-Produkte unserer Lieferanten für den relevanten Markt attraktiv sind und längerfristig Bestand haben. Hier hat gerade das Management der jeweiligen Lieferanten eine besondere Bedeutung. Neben einer funktionalen Attraktivität der Produkte müssen diese preislich konkurrenzfähig sein und das gesamte Unternehmen muss eine langfristige Strategie vermitteln können. Umso mehr setzen wir weiterhin auf unsere Multiproduktstrategie und damit auf eine reduzierte Abhängigkeit bzw. Anfälligkeit. Durch Kooperationen mit Hochschulen, Anwendergruppen, Fachpresse und eigene Evaluationen prüfen wir zudem fortwährend neue Markt- und Technologieentwicklungen.

Über die Entwicklungen unserer Tochtergesellschaften sind wir durch unser Reporting- und Controllingsystem laufend informiert. Bereits das Onboarding der Gesellschaften und die Integration in die MAIT Gruppe werden von spezialisierten Fachkräften begleitet. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken ersichtlich werden, tragen wir diesen durch bilanzielle Vorsorge entsprechend Rechnung.

Die Auswirkungen der Covid19-Pandemie sind mittlerweile nur noch in Einzelfällen spürbar. Zum Ende des Jahres 2022 scheint der Höhepunkt laut Aussage einiger Experten wohl überwunden. Insgesamt besteht für MAIT kein wesentliches Risiko für die Fortführung des Geschäftsbetriebs, da sich die Mitarbeiter mittlerweile darauf eingestellt haben, spontan auf die jeweiligen Umstände zu reagieren und standortunabhängig arbeiten zu können. So können kurzfristige Infektionen bei MAITs oder deren Angehörigen in der Regel durch das Arbeiten aus dem mobilen Office kompensiert werden. Nur in Einzelfällen muss ein Ausfall der Arbeitskraft verzeichnet werden. Die Krankheitsquote hat sich im Laufe der Pandemie über die vergangenen zwei Jahre jedoch nicht signifikant erhöht. Auch die Zusammenarbeit mit den Kunden erfolgt im Notfall mittlerweile remote, sodass die Projekte ohne Einfluss von Einschränkungen durchgeführt werden können. Schwierig abzuschätzen ist die aktuelle Situation im Zuliefererland China oder weiterer Länder, die für die Lieferketten der Produkte relevant sind. Sollte dort ein erneuter landesweiter Ausbruch der Pandemie vorkommen, können diese Einschränkungen auch den Geschäftsbetrieb der MAIT Gruppe stören.

Die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine hat zum Zeitpunkt der Berichtserstellung kein unmittelbares Risiko für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaften. Die mittelbaren Folgen, insbesondere der Anstieg der Energiepreise, die steigende Inflation oder Verzögerungen in der Lieferkette bei Hardwarelieferungen, wurden bereits genannt.

Es sind darüber hinaus keine weiteren Risiken bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben könnten. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht bekannt.

Es bestehen keine Risiken aus operativen oder derivativen Finanzinstrumenten.

Chancen

Die klare Gliederung unserer Unternehmensstruktur und konsequente Ausrichtung der Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen sowie eine starke landesbezogene Leistungserbringung mit übergreifenden Teams werden weiterhin das organische Wachstumspotenzial der gesamten Unternehmensgruppe stärken. Es steht dabei im Vordergrund, die Adressierung und Umsetzung des Beratungsniveaus und des umfangreichen Produktportfolios weiter in den Markt zu transportieren und unseren Kunden noch deutlicher die entsprechenden Mehrwerte aufzuzeigen. Die Werte "auf Augenhöhe" und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Kunden sowie der Fokus auf die Chancen der Digitalisierung sind dabei wesentliche Treiber für zukünftigen Erfolg. In der Kombination mit den thematisch spezialisierten Einheiten hat das Unternehmen die Chance vom produktneutralen Ansatz der Analyse und Beratung über die spezifische Einführung bis hin zur langfristigen Betreuung den Kunden zu begleiten. Der Bereich des Komplementärverkaufs (Cross Selling und Up Selling) bietet gemeinsam für die Gesellschaften der Gruppe herausragende Chancen, da ein bestehender Kundenzugang einen deutlich vereinfachten Vertriebsprozess ermöglicht.

Durch die getätigten Zukäufe im laufenden Geschäftsjahr und weiterer potenzieller Akquisitionsziele sieht das Management in der breiteren Präsenz im DACH-Gebiet gute Chancen eines weiteren Geschäftsausbaus, auch länderübergreifend. Für dieses Wachstum steht der MAIT Gruppe mit den Gesellschaftern 3i und dem Beirat eine Gruppe von Stakeholdern zur Seite, die neben dem fachlichen Austausch und der Diskussion notwendige finanzielle Mittel und organisatorische Strukturen mitbringen. Durch diesen Rückhalt ist es dem Management möglich, die Geschäftsentwicklung von MAIT im Sinne der Mitarbeiter, Kunden und Partner weiter auszurichten.

IV. Angaben zur Nachhaltigkeit (ESG)

Als IT-Dienstleister bewegt sich MAIT in einem sich stetig verändernden Markt mit sich stetig weiterentwickelnden Technologien und Innovationen. Im Zuge dieser Veränderung ist spürbar, dass die Stakeholder eine größere Nachfrage nach nachhaltigen Produkten zeigen. Aus diesem Grund sollen in diesem Kapitel wesentliche Kernaspekte der Nachhaltigkeit bei MAIT genannt werden. Die gemachten Angaben sind nicht abschließend, sondern sollen die für MAIT relevantesten Initiativen zeigen, um MAIT als Arbeitgeber bekannter zu machen und der gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen.

1. MAITs

"Ein Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter und ihre Passion dafür, etwas zu erschaffen". Mit diesem Zitat von Elon Musk und der darin vermittelten Aussage sehen sich zahlreiche Unternehmen konfrontiert. Denn ohne engagierte und zufriedene Mitarbeiterinnen kann ein Dienstleistungsunternehmen wie MAIT nicht erfolgreich sein. Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels kann es sich kein Unternehmen mehr erlauben, wichtige Mitarbeiter und deren Know-how zu verlieren. Ebenso wichtig, wie gutes Personal zu finden, ist es aber auch, diese mit dem Unternehmen emotional zu verbinden und mit einer guten Unternehmenskultur dauerhaft zu motivieren.

Attraktivität als Arbeitgeber

MAIT hat diese zentrale Bedeutung für sich erkannt und betrachtet die Mitarbeitenden daher als wertvolles Gut und den Schlüssel zum persönlichen und organisatorischen Erfolg. Entsprechend der Wachstumspläne der MAIT Gruppe liegt ein Schwerpunkt der Unternehmensstrategie darin, die Attraktivität des Unternehmens zu steigern, um kompetente MAITs zu gewinnen und langfristig zu binden.

Um die Attraktivität des Unternehmens zu schützen und zu fördern, setzt MAIT auf eine offene Kommunikation. Insbesondere in Krisenzeiten, welche geprägt sind durch eine hohe wirtschaftliche Unsicherheit und Veränderungen für Mitarbeiterinnen, ist eine offene Kommunikation unerlässlich, um das Vertrauen der Beschäftigten und auch der Kunden zu wahren. Dafür setzt die Geschäftsleitung gemeinsam mit der Personalabteilung auf eine Vielzahl von Kommunikationskanäle, um eine größtmögliche Transparenz im Unternehmen zu gewährleisten. Über wöchentliche Newsletter, dem Intranet oder über die Social-Media-Kanäle werden die MAITs über Neuerungen im Unternehmen, dem Aufbau eines neuen Standortes, neugewonnene Kunden oder neue Kollegen informiert. Darüber hinaus bieten Townhall Meetings im Unternehmen, die in der Regel einmal monatlich auf nationaler oder gruppenweiter Ebene stattfinden, die Möglichkeit sich untereinander über die aktuellen Themen auszutauschen und gegebenenfalls Rückfragen an die Geschäftsleitung zu stellen.

Da nicht nur der Umgang mit den Beschäftigten, sondern auch die Kommunikation zwischen Kollegen einen zentralen Unternehmenswert darstellen, legt MAIT zudem einen großen Wert auf eine moderne und offene Bürogestaltung mit zahlreichen Möglichkeiten, sich untereinander auszutauschen. Dafür stehen den MAITs Aufenthaltsräume, kleinere Grünanlagen oder Kreativräume zur Verfügung.

Um auch einen länder- und fachbereichsübergreifenden Austausch zu ermöglichen, wird jedes Jahr ein Sommerfest veranstaltet, bei dem MAITs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammenkommen und ihr Netzwerk erweitern. Auf Ebene der Führungskräfte finden mehrmals jährlich Workshops und Tagungen statt, in denen operative und strategische Maßnahmen erarbeitet werden. Darüber hinaus wird der gegenseitige Austausch durch regelmäßige Online-Meetings gewährleistet, um einen laufenden Informationsfluss beizubehalten. Da die Gesundheit und persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen für MAIT einen wichtigen Erfolgsfaktor darstellt, werden gesundheitsfördernde Aktivitäten und Mitgliedschaften sowie Weiterbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Dabei sind gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter fester Bestandteil der Personalentwicklung von MAIT. In jährlichen Mitarbeitergesprächen evaluieren die Vorgesetzten gemeinsam mit den Beteiligten die individuellen Leistungen und Entwicklungspläne. Auf dessen Basis werden neue Zielvereinbarungen getroffen, die durch das aktive Angebot von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten erreicht werden sollen. Neben den gängigen Seminaren zur Anwendung von Softwareprodukten wie Microsoft Excel und PowerPoint können sich geeignete MAITs auch zu von der RWTH Aachen zertifizierten Projektmanagern ausbilden lassen. Hier werden sowohl persönliche als auch methodische Kompetenzen vermittelt, die bei erfolgreicher Absolvierung unmittelbar im Projektalltag angewendet werden können. Die kontinuierliche und gezielte Qualifizierung und Entwicklung der Mitarbeiterinnen können somit das Spektrum wichtiger Kompetenzen und Knowhow im Unternehmen erweitern und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zur Arbeitsqualität und -Sicherheit sowie einer positiven Unternehmenskultur leisten.

Ausbildung und Studium

Um die eigenen hohen Qualitätsansprüche dauerhaft erfüllen zu können, setzt MAIT zudem auf die eigene Ausbildung von Fachkräftenachwuchs. Ob klassische Ausbildung oder duales Studium. Bei MAIT werden aus Talenten echte Experten in der Softwareentwicklung, IT-Administration und weiteren Bereichen. Dabei haben sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Ausbildungsberufen und Studiengängen an mehreren Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Um die Schülerinnen frühzeitig von den zahlreichen Vorteilen einer Ausbildung oder eines dualen Studiums bei MAIT zu überzeugen, wurden in den vergangenen Jahren mehrere Schulkooperationen abgeschlossen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Mit den ersten Schulen konnten bereits Kooperations- und Praxisseminare durchgeführt werden, in denen die Absolventen, angeleitet von den dualen Studenten bei MAIT, beispielsweise ein ERP-System für einen fiktiven Kunden eingeführt haben. Während dieser Seminare können sich die Schüler digitale Kompetenzen aneignen und erlernen erste Projektmanagementfähigkeiten. Die Auszubildenden und Studierenden sammeln demgegenüber Erfahrung in der Projektleitung, Beratung und Wissensvermittlung. MAIT plant für die kommenden Jahre den Ausbau des Angebots dieser Seminare an weiteren Schulen.

Gesundheit

MAIT unterstützt gesundheitsfördernde Aktivitäten und Mitgliedschaften für die Mitarbeiter. So werden Mitgliedschaften für Fitnessstudios finanziell gefördert oder das sog. JobRad-Leasing angeboten, bei dem Fahrräder oder e-Bikes über bestimmte Finanzierungsmodelle vorteilhaft erworben werden können.

Für die Mitarbeiterinnen besteht darüber hinaus die Möglichkeit ihre Arbeitszeit optimal auf ihre eigenen Bedürfnisse ausrichten zu können. Die Vertrauensarbeitszeit in Deutschland und ein flexibles Arbeitszeitmodell bieten den MAITs eine Verbesserung ihrer Work- Life-Balance. Ältere MAITs profitieren von zusätzlichen Urlaubstagen. Zur langfristigen Versorgungssicherheit besteht zudem die Möglichkeit zum Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung oder der Einrichtung von Zeitwertkonten.

Die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Selbstverständlichkeit für MAIT und wird durch regelmäßige gesetzliche sowie freiwillige Überprüfungen durch anerkannte Sachverständige erfolgreich geprüft.

2. Umwelt und Gesellschaft

Diversität

Diversität stärkt die Innovationskraft, fördert den Ideenaustausch und setzt das volle Potenzial der Beschäftigten frei, welches das Erarbeiten von Lösungen aus verschiedenen Blickwinkeln ermöglicht.

Aus diesem Grund setzt auch MAIT auf ein weltoffenes Miteinander, bei dem kein Platz für Diskriminierung ist. Ungeachtet der Merkmale Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, sexuelle Orientierung und körperliche Möglichkeiten behandelt MAIT seine Mitarbeitenden gleich und bietet ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld sowie eine Kultur der wechselseitigen Achtung und Wertschätzung. Dabei wird jeder Form von Diskriminierung entschieden entgegengetreten und geahndet.

Die Einhaltung der Diversität ist zentraler Bestandteil der Compliance Richtlinie, die unternehmensweit Gültigkeit hat und die Werte der MAIT Gruppe beinhaltet.

Soziales Engagement

MAIT beteiligt sich regelmäßig an verschiedenen Projekten, um sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen zu unterstützen. Zu einem festen Bestandteil ist dabei die Restcent-Initiative geworden. Bei dieser freiwilligen Aktion werden die Cent-Beträge nach dem Komma der Gehaltsüberweisungen gesammelt und einem karitativen Zweck zur Verfügung gestellt. Dabei können alle teilnehmenden MAITs Spendenempfänger Vorschlägen, die ihnen besonders am Herzen liegen. So wurden in den vergangenen Jahren Kinderhospiz- Einrichtungen, Tierschutzorganisationen oder weitere wohltätige Organisationen und Vereinigungen finanziell unterstützt.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2022 verschiedene Unterstützungsleistungen für Initiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen und Kriegsgeschädigten aus der Ukraine organisiert und in Österreich und der Schweiz lokale Aktivitäten unterstützt.

Umweltbewusstsein

Als personalintensives Unternehmen steht die Umweltbelastung durch die MAIT Gruppe nicht im zentralen Fokus der Bemühungen zur Optimierung der ESG-Ziele. Dennoch ist sich das Unternehmen seiner Verantwortung bewusst, die Belastung für Mensch und Natur so gering und angemessen wie möglich zu halten.

Den größten Anteil des Energieverbrauchs nehmen der Fuhrpark der MAIT Gruppe und die Stromversorgung der Standorte ein. Der Fuhrpark umfasst nur die Fahrzeuge für berechtigte MAITs, d. h. für diejenigen Kollegen, die aus betrieblichem Anlass auf ein KFZ angewiesen sind. Die Regelungen hierzu sind in der unternehmensweit gültigen Dienstwagenregelung festgehalten. Hierin ist auch eine funktionsabhängige maximal zulässige CO 2 -Emmissionsgrenze vorgeschrieben, die den gesamten CO 2 -Ausstoß der Fahrzeuge eindämmen soll. Langfristig soll die Elektromobilität in der MAIT Gruppe ausgebaut werden. Hierzu wurden bereits einige Standorte mit Ladesäulen ausgestattet. Durch Lieferschwierigkeiten von Elektrofahrzeugen und mangelnder Bestellmöglichkeit neuer Fahrzeuge ist die Umstellung der Flotte zeitlich verschoben worden. Erste Fahrer haben jedoch bereits ihr neues "E-Auto" in Empfang genommen.

Die Standorte wurden zudem, in Zusammenarbeit mit den Vermietern, teilweise mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet, die neben dem Stromverbrauch der Gebäude selbst auch Strom für die umliegenden Gegenden in das Netz einspeisen.

Je nach personeller Besetzung der Standorte wurden im Laufe des Jahres 2022 Energiesparmaßnahmen erarbeitet, die zu einer Reduzierung des Stromverbrauchs und gleichzeitig zu einer Kostensenkung geführt haben.

3. Governance und Compliance

MAIT nimmt seine Rolle als verantwortungsbewusster Arbeitgeber ernst und setzt den gleichen Standard an seine MAITs. Durch Integrität und Innovation soll die Zukunft von MAIT gemeinsam neu definiert werden.

Compliance bedeutet die Einhaltung geltenden Rechts und Vorschriften, die Einhaltung unternehmensinterner Regelungen sowie der bewusste, respektvolle Umgang miteinander und mit Kunden, Dienstleistern und Lieferanten. Zur Einhaltung und Regelung der Compliance wurden die bisher lokal geltenden Regelungen in einer ab dem 1. Januar 2023 unternehmensweit gültigen Richtlinie zusammengefasst. So sollen alle MAITs neben der Einhaltung gültiger Gesetze sowie ethischer und moralischer Grundsätze gewisse Standards im Geschäftsbetrieb, insbesondere gegenüber Kunden und Lieferanten, einhalten. Die Einhaltung dieser Grundsätze wird auch von externen Partnern vorausgesetzt. Dies wird durch die Bestätigung eines Supplier Code of Conduct sichergestellt. Die Koordination der Compliance Aktivitäten innerhalb der MAIT Gruppe soll zukünftig durch einen Compliance Beauftragten durchgeführt werden.

MAIT verfügt über ein umfangreiches Berechtigungskonzept, welches durch die Vergabe von Zeichnungsbefugnissen und einer entsprechenden Unterschriftenregelung adressiert wird.

Der Datenschutz wird über einen gruppenweit verantwortlichen Datenschutzbeauftragten sowie landesverantwortliche Koordinatoren für die Umsetzung und Überwachung von Datenschutzmaßnahmen eingehalten. Alle MAITs führen regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und Datenschutzschulungen durch, in denen Gesetzesänderungen und der Umgang mit sensiblen Daten geschult werden. Kunden und Lieferanten bestätigen ebenfalls die eigenständige Einhaltung relevanter Regelungen und Prozesse.

Zur Meldung unrechtmäßiger Handlungen werden zur Befolgung der landesspezifischen Hinweisgeberschutzgesetze entsprechende Meldekanäle bereitgestellt.

Dem Management sind im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sachverhalte bekannt geworden, die auf einen Verstoß von Governance oder Compliance Regelungen hindeuten.

V. Prognosebericht

Trotz der derzeitigen konjunkturellen Rahmenbedingungen erwartet die Geschäftsführung der MAIT Gruppe eine Fortsetzung des Wachstums im Jahr 2023. Durch die Zukäufe im Berichtsjahr werden neben der Ansprache eines größeren Kundenkreises Synergieeffekte durch optimierte Arbeitsabläufe, länderübergreifende Projektarbeit und gruppenweiter Produkte, wie z. B. die MAIT Production Suite, erwartet. Ein hierfür wichtiges Projekt bildet die Einbindung der Gesellschaften MAIT Consulting GmbH und Scirotec GmbH in das ERP-System der MAIT Germany GmbH sowie die Einbindung der Cytrus AG und Infolutions GmbH in die Systemlandschaft der MAIT Swiss GmbH. In einem nächsten Schritt sollen die ERP-Mandanten der MAIT Germany und MAIT Swiss ab Mitte 2023 über ein sog. Multi-Site-System miteinander verbunden werden, um automatisiert Daten auszutauschen und Prozessabläufe aufeinander abzustimmen. Durch diese Integrationen wird die Konzernstruktur weiter vereinfacht und Arbeitsabläufe optimiert. Dies soll langfristig zu einer höheren Produktivität und geringerem administrativen Aufwand in der Auftragsabwicklung führen.

Wir erwarten, dass die Kunden weiterhin Priorität auf die Steigerung der Produktivität, jedoch, verstärkt durch die erwartet mittelfristig anhaltende Inflation, auch auf Kosteneinsparung legen. Die Unternehmen bauen hierzu vermehrt die digitalisierten Strukturen in ihren Unternehmen aus und arbeiten vernetzter. Für beide Schwerpunkte bietet MAIT Lösungen an, indem effizienzsteigernde Produkte im PLM-Bereich sowie effiziente ERP-Lösungen zur Prozess- und Organisationsoptimierung angeboten werden. Wir gehen davon aus, dass es im Bereich der Bestandswartung gegenüber dem Vorjahr zu keiner erhöhten Kündigungsrate kommt. Ausgehend von dem fortdauernden positiven Auftragseingang erwarten wir eine gute Projektauslastung und eine kontinuierliche Zunahme des Wartungs- und Supportgeschäfts. Um die Kundenbindung intensivieren, wird der vertriebliche Fokus vermehrt auf die Individualisierung der Kundenlösungen gelegt. Hierzu werden die sog. "MAIT Module", d. h. durch MAIT eigenentwickelte Ergänzungen der Produkte unserer Partner und erweiternde Module, stärker bei den Kunden eingesetzt. Diese Module bilden für MAIT ein Alleinstellungsmerkmal am Markt.

Im Bereich der für uns wichtigen Partner ABAS, Comarch, HPE, PTC und Siemens erwarten wir keine wesentlichen geschäftsnachteiligen Veränderungen. Sowohl wir als auch unsere Partner legen Wert auf eine vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit, die auf langfristigen beiderseitigen Erfolg ausgerichtet ist. Kurzfristige Preiserhöhungen oder unerwartete Produktänderungen sind somit nicht zu erwarten.

Aus heutiger Sicht ist eine Steigerung der Mitarbeiteranzahl im ERP-, IT- und PLM-Geschäft vorgesehen. Die Gewinnung und Bindung unserer Mitarbeiter bleibt wesentlicher Wertschöpfungsfaktor und wird durch gezielte Maßnahmen begleitet. Der hohe Wettbewerbsdruck am Fachkräftemarkt, insbesondere im IT-Sektor, und der zunehmend stärker ausgeprägte Bewerbermarkt stellen große Herausforderungen für das Recruiting dar. Hierzu wurde die Kapazität in der Gruppe verstärkt, um noch gezieltere Maßnahmen umsetzen zu können.

Auch die Ausbildung neuer MAITs ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Zukunft. Mittlerweile werden vier duale Studiengänge, 3 Ausbildungszweige sowie diverse Schüler- oder Studentenpraktika angeboten, um junge Bewerber anzusprechen und MAIT als Arbeitgeber attraktiv zu machen. In den vergangenen Jahren konnten somit über alle Fachbereiche wertvolle MAITs gewonnen werden.

Zusammenfassend wird für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt mit einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr gerechnet, im Wesentlichen bedingt aus der im Folgejahr vollständigen Einbeziehung der Gesellschaften mit Erstkonsolidierungszeitpunkt im Jahr 2022. Bereinigt um diesen Effekt aus der Einbeziehung steigt der Umsatz im Vorjahresvergleich nur leicht an. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass im Jahr 2022 Hardwareaufträge mit hohem Volumen abgeschlossen werden konnten, die im Folgejahr nicht eingeplant sind. Somit liegt das um diese One-Shots bereinigte Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Bereich.

Das steuerungsrelevante Ergebnis (adjusted EBITDA) soll in der Pro-Forma-Sicht (unter Annahme der vollständigen Einbeziehung aller Gesellschaften in den Jahren 2022 und 2023) moderat verbessert werden. Dabei soll die Ergebnismarge (adjusted EBITDA / Gesamtleistung) mittelfristig in Richtung 10 % angehoben werden. In der dargestellten Betrachtung wird zunächst nur das organische Geschäftswachstum berücksichtigt. Anorganische Unternehmenskäufe sind nicht in der Planung enthalten. Dieses Wachstum folgt einem langfristig angelegten Wachstums- und Entwicklungsplans für die MAIT Gruppe. Hinsichtlich der aktuellen konjunkturellen Lage ist die Kostenoptimierung und -konstanz bei dem geplanten Wachstum ein weiteres Fokusthema für die Gruppe. Zusätzliche Akquisitionsziele können dem avisierten Wachstum dabei behilflich sein.

 

Rottweil, 20. April 2023

Geschäftsführung

gez. Stefan Niehusmann

gez. Axel Schmied

gez. Oliver Spölgen

gez. Kurt Gürtler

1 Zur leichteren Lesbarkeit dieses Berichts wird abwechselnd die weibliche und männliche Form genutzt.
2 Vgl. Pressemitteilung vom 27. Juli 2022, DIW Berlin.
3 Siehe ebd.
4 Vgl. Pressemitteilungen November und Dezember, DIW Berlin.
5 Abrufbar unter: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2022/MINT-Fr%C3%BChjahrsreport_2022.pdf
6 Vgl. https://www.get-in-it.de/magazin/arbeitswelt/it-arbeitsmarkt/so-sieht-der-it-arbeitsmarkt-aus
7 Vgl. "Digital Office Index 2022", Hrsg.: Bitkom e. V., Berlin.
8 Vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fachkraeftemangel-it-warum-es-ausgerechnet-in-der-it-viel-zu-wenig-ausbildungsplaetze- gibt/28811004.html
9 Vgl. https://kurier.at/wirtschaft/in-oesterreich-fehlen-weiterhin-24000-it-fachkraefte/402348879
10 https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/konjunktur-oecd-prognose-deutsche-wirtschaft-schrumpft-2023-um-0-5-prozent/28823816.html
11 https://www.ifo.de/fakten/2023-03-15/ifo-konjunkturprognose-fruehjahr-2023-deutsche-wirtschaft-stagniert
12 https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/koniunkturprognose-2023-deutschland-l.5716275
13 https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-12/konjunktur-prognose-robert-habeck-entlastungspakete
14 https://www.wifo.ac.at/jart/pri3/wifo/main.jart?rel=de&content-id=1564766300737&reserve-mode=active
15 https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/wirtschaftslage---wirtschaftspolitik/Wirtschaftslage/konjunkturprognosen.html
16 Siehe https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/industrie-deutsche-maschinenbauer-erwarten-2023- produktionsrueckgang/28650006.html
17 Die Vorjahreswerte in diesem Abschnitt beziehen sich auf das Rumpfgeschäftsjahr 2021. Daher kann die Vergleichbarkeit bei einigen Kennzahlen eingeschränkt sein.
18 Dieses Kapitel dient der Darstellung von Maßnahmen und Initiativen, die MAIT im Bezug auf ESG unternimmt. Der Abschnitt ist nicht durch unsere Wirtschaftsprüfer geprüft worden und stellt somit die subjektive Sichtweise des Unternehmens dar.
19 Siehe "Digital Office Index 2022", Hrsg.: Bitkom e. V., Berlin.

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

31.12.2021
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.929.498,31 4.832.795,01
2. Geschäfts- oder Firmenwert 117.951.101,60 95.131.221,22
3. Entgeltliche erworbene Kundenstämme und -verträge 1.856.245,24 2.049.702,38
123.736.845,15 102.013.718,61
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 121.978,99 93.689,29
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.759.914,92 1.225.806,37
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 89.202,05 176.894,25
1.971.095,96 1.496.389,91
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.917,02 15.917,02
2. Beteiligungen 0,00 15.000,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 101.566,34 82.071,57
117.483,36 112.988,59
125.825.424,46 103.623.097,11
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. In Arbeit befindliche, unfertige Leistungen 127.559,53 288.748,59
2. Warenbestand 842.321,53 781.024,95
969.881,06 1.069.773,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.062.045,10 7.418.866,02
2. Sonstige Vermögensgegenstände 2.812.800,41 1.434.602,63
16.874.845,51 8.853.468,65
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 10.161.825,19 9.100.320,35
28.006.551,77 19.023.562,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.775.838,09 3.824.671,66
D. Aktive latente Steuern 1.668.328,42 1.491.374,42
160.276.142,74 127.962.705,73

Passiva

31.12.2021
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Kapitalrücklage 55.307.899,98 55.307.899,98
III. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung 119.298,74 46.699,62
IV. Gewinn- oder Verlustvortrag -4.555.248,98 0,00
V. Konzernjahresfehlbetrag -12.491.018,77 -4.555.248,98
41.380.930,98 53.799.350,62
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.548.349,57 1.042.388,04
2. Steuerrückstellungen 763.796,92 936.378,57
3. Sonstige Rückstellungen 5.793.860,59 5.055.951,65
8.106.007,08 7.034.718,26
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 81.192.946,07 45.600.000,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.737.583,44 299.220,06
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.897.764,52 5.469.434,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 7.668.352,47 7.660.691,78
5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.583.137,64 2.346.037,11
davon aus Steuern EUR 2.596.736,55 (Vj: TEUR 1.742)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 266.070,19 (Vj: TEUR 134)
104.079.784,14 61.375.382,95
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.118.520,55 4.708.253,90
E. Passive latente Steuern 590.900,00 1.045.000,00
160.276.142,74 127.962.705,73

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

2021 1
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 158.857.229,85 29.594.576,92
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen -46.026,72 198.958,41
3. Sonstige betriebliche Erträge 3.691.103,03 797.357,45
162.502.306,16 30.590.892,78
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 21.119.532,56 3.130.429,80
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 62.429.853,68 11.959.760,00
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 44.634.359,63 9.400.480,35
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 9.929.562,79 1.622.912,83
davon für Altersversorgung EUR 80.079,88
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 14.974.558,12 3.098.872,21
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15.076.843,30 6.418.582,96
168.164.710,09 35.631.038,15
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 75.741,60 82.398,46
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.821.707,80 -5.745.966,20 778.646,57 -696.248,11
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.069.805,39 -1.181.614,63
davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 617.454,00 (Vj. TEUR -1.283)
11. Ergebnis nach Steuern -12.478.175,53 -4.554.778,85
12. Sonstige Steuern 12.843,24 470,13
13. Konzernjahresfehlbetrag -12.491.018,77 -4.555.248,98

1 Vorjahr bedingt vergleichbar

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

2021 1
EUR EUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis -12.491.018,76 -4.555.248,98
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 14.974.558,12 3.098.872,21
Zunahme der Rückstellungen 163.106,10 493.285,66
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 7.660,69 125.323,11
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -6.904.854,04 2.458.497,21
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -5.340.890,55 -10.269.207,47
Verlust aus Anlageabgängen 107.443,68 22.566,35
Zinsaufwendungen abzgl. Zinserträge 5.745.966,20 696.248,11
Ertragsteueraufwand 1.069.805,39 -1.181.614,63
Ertragsteuerzahlungen 1.313.928,38 454.529,29
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.354.294,80 -8.656.749,14
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -598.835,70 -458.393,02
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.147.235,86 -257.443,96
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 15.000,00 0,00
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -25.904.050,19 -92.404.111,62
Erhaltene Zinsen 69.783,43 81.113,12
Erhaltene Erträge aus Wertpapieren 5.958,17 1.285,34
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -27.559.380,15 -93.037.550,14
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,00 58.206.399,98
Einzahlungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0,00 7.658.761,35
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 35.592.946,07 45.600.000,00
Gezahlte Zinsen -5.603.358,80 -778.646,57
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 29.989.587,28 110.686.514,76
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 1.075.912,33 8.992.215,48
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds -14.407,47 6.604,87
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 9.100.320,35 101.500,00
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.161.825,20 9.100.320,35
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 10.161.825,19 9.100.320,35
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.161.825,19 9.100.320,35

1 Vorjahr bedingt vergleichbar

Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2022

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Verlustvortrag Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
EUR EUR EUR EUR
01.01.2022 3.000.000,00 55.307.899,98 -4.555.248,98 46.699,62
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00 72.599,12
Konzernjahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00
31.12.2022 3.000.000,00 55.307.899,98 -4.555.248,98 119.298,74
Konzernjahresfehlbetrag Konzerneigenkapital
EUR EUR
01.01.2022 0,00 53.799.350,62
Währungsumrechnung 0,00 72.599,12
Konzernjahresfehlbetrag -12.491.018,76 -12.491.018,76
31.12.2022 -12.491.018,76 41.380.930,98

Vorjahr:

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Verlustvortrag Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
EUR EUR EUR EUR
14.07.2021 25.000,00 76.500,00 0,00 0,00
Einzahlung durch die Gesellschafter 2.975.000,00 55.231.399,98 0,00 0,00
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00 46.699,62
Konzernjahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00
31.12.2021 3.000.000,00 55.307.899,98 0,00 46.699,62
Konzernjahresfehlbetrag Konzerneigenkapital
EUR EUR
14.07.2021 0,00 101.500,00
Einzahlung durch die Gesellschafter 0,00 58.206.399,98
Währungsumrechnung 0,00 46.699,62
Konzernjahresfehlbetrag -4.555.248,98 -4.555.248,98
31.12.2021 -4.555.248,98 53.799.350,62

Konzernanhang für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

A. Allgemeine Angaben und Hinweise

Die MAIT Group GmbH mit Sitz in Rottweil ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 782677 eingetragen.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Stichtag der Konzernbilanz und der einbezogenen Unternehmen ist einheitlich der 31. Dezember 2022. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022.

Die angegebenen Vorjahreswerte beziehen sich auf das Rumpfgeschäftsjahr 2021. Daher kann die Vergleichbarkeit bei einigen Kennzahlen eingeschränkt sein.

B. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze

Im Geschäftsjahr 2022 sind folgende Veränderungen auf gesellschaftsrechtlicher Ebene vorgenommen worden:

Mit Kaufvertrag vom 15. November 2021 wurden die Geschäftsanteile der Infolutions GmbH mit Sitz in Spiegel b. Bern, Schweiz, von der MAIT Swiss GmbH übernommen. Der Vollzug des Kaufs und somit die Übertragung der Anteile erfolgten mit Zahlung des Kaufpreises am 3. Januar 2022. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Infolutions GmbH wurde somit auf den 1. Januar 2022 festgelegt, da erst zum Zeitpunkt des Vollzugs die Beherrschungsmacht bestand.

Mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 2021 wurden die Geschäftsanteile der Scirotec GmbH, Tübingen, durch die MAIT GmbH erworben. Der Vollzug der Transaktion erfolgte zum 1. Februar 2022. Vereinfachend wurde der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Gesellschaft auf den 1. Januar 2022 festgelegt.

Mit Kaufvertrag vom 18. März 2022 wurde die Bytics Cytrus AG mit Sitz in Volketswil, Schweiz, von der MAIT Swiss GmbH übernommen. Die Bytics Cytrus AG wiederum hält 100 % der Geschäftsanteile an der Cytrus AG, Volketswil, Schweiz. Der Vollzug der Transaktion fand unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrags statt. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Gesellschaft wurde auf den 1. April 2022 festgelegt.

Mit Kaufvertrag vom 5. April 2022 erwarb die MAIT Austria Holding GmbH (vormals: MAIT Austria GmbH) die Geschäftsanteile der Nittmann & Pekoll GesmbH, Wien, Österreich. Der Vollzug wurde durch die Zustimmungspflicht bzw. Konsultierung der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und des österreichischen Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verzögert und konnte daher erst am 13. Juni 2022 beurkundet werden. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurde auf den 1. Juli 2022 festgelegt.

Im Dezember wurden die Gesellschaften MAIT Austria GmbH in MAIT Austria Holding GmbH sowie TECHSOFT Datenverarbeitung GmbH in MAIT Austria GmbH umbenannt. Die Eintragungen in das österreichische Handelsregister sind vor dem Bilanzstichtag erfolgt.

Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist grundsätzlich das Datum, zu dem die Unternehmen Tochterunternehmen i. S. d. § 290 Abs. 2 HGB geworden sind.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 umfasst neben der MAIT Group GmbH (Mutterunternehmen) somit folgende Tochterunternehmen gemäß § 294 Abs. 1 HGB:

Beteiligungsquote % Konsolidierungsstatus
MAIT Verwaltung 1 GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
MAIT Verwaltung 2 GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
MAIT Holding GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
MAIT GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
MAIT Germany GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
MAIT Consulting GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
Scirotec GmbH, Tübingen 100,0 voll konsolidiert
MAIT Swiss GmbH, St. Gallen, Schweiz 100,0 voll konsolidiert
Infolutions GmbH, Spiegel b. Bern, Schweiz 100,0 voll konsolidiert
Bytics Cytrus AG, Rapperswil, Schweiz 100,0 voll konsolidiert
Cytrus AG, Volketswil, Schweiz 100,0 voll konsolidiert
MAIT Austria Holding GmbH, Linz, Österreich 100,0 voll konsolidiert
MAIT Austria GmbH, Linz, Österreich 100,0 voll konsolidiert
iTools Software GmbH, Linz, Österreich 100,0 voll konsolidiert
Nittmann & Pekoll GesmbH, Wien, Österreich 100,0 voll konsolidiert

Dieser Konzernabschluss hat befreiende Wirkung nach § 264 Abs. 3 HGB für die genannten Tochtergesellschaften mit Sitz im Inland bezüglich der Erstellung eines Lageberichtes sowie der Offenlegung und Prüfung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2022. Die Befreiungsvoraussetzung des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB wird erfüllt durch die Existenz von Ergebnisabführungsverträgen oder harten Patronatserklärungen zwischen den Gesellschaften.

Die ASCAD Schweiz GmbH, Härkingen, Schweiz, an der eine indirekte Beteiligung von 51 % durch die MAIT Germany GmbH besteht, wurde auf Grund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und des bereits begonnen Verkaufsprozesses nicht in den Konzernabschluss einbezogen (§ 296 Abs. 2, § 311 Abs. 1 und 2 HGB). Im Dezember wurde der Verkauf der Geschäftsanteile an der Gesellschaft durch die MAIT Germany GmbH mit Kaufvertrag vom 30. November 2022 in die Wege geleitet. Bis zum Bilanzstichtag wurde der Kaufpreis noch nicht an die Verkäuferin ausgezahlt. Demnach ist die Transaktion noch nicht vollzogen und die Gesellschaft gehört grundsätzlich noch dem potenziellen Konsolidierungskreis an.

Die Kapitalkonsolidierung für vollkonsolidierte Gesellschaften wurde für Zwecke der Erstkonsolidierung auf den jeweiligen Zeitpunkt der Einbeziehung der Tochtergesellschaften in den Konsolidierungskreis gemäß § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht.

Der Wert der ermittelten und als Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesenen aktiven Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung zum 31. Dezember 2022 beträgt 117.951 TEUR und setzt sich aus dem Erwerb der MAIT GmbH mit ihren Tochtergesellschaften im Jahr 2021 sowie den o. g. Erwerben im Berichtsjahr zusammen. Stille Reserven in Form eines Lizenzrechts in Höhe von 4.400 TEUR wurden im Jahr 2021 aufgedeckt und als Vermögensgegenstand angesetzt. Die stille Reserve wird über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Regel über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.

Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 303 HGB), Umsätze, Aufwendungen und Erträge (§ 305 HGB) zwischen den Konzerngesellschaften wurden aufgerechnet. Mangels entsprechender Sachverhalte war eine Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB) nicht vorzunehmen.

Die MAIT Group GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Die Aufstellung von (Teil-)Konzernabschlüssen unterhalb der MAIT Group GmbH kann nach § 291 HGB unterbleiben. Jedoch wird ein freiwilliger Teilkonzernabschluss auf Ebene der MAIT Verwaltung 2 GmbH erstellt.

C. Rechnungslegungsgrundsätze

Für die Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 waren grundsätzlich die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der MAIT Group GmbH erstellt.

Soweit Angaben entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Soweit Positionen in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst dargestellt werden, werden diese im Anhang erläutert.

I. Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgedeckten Geschäfts- oder Firmenwerte werden linear über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben; diese Nutzungsdauer ist durch langfristig bestehende, wichtige Absatz- und Beschaffungsverträge sowie lange Lebenszyklen der Produkte begründet.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Finanzanlagen werden mit Ausnahme des mit den Pensionsrückstellungen verrechneten Deckungsvermögens zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Das zu verrechnende Deckungsvermögen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB; Wertpapiere des Anlagevermögens) wurde gemäß § 253 Abs. 1 S. 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag werden grundsätzlich nur bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorgenommen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

II. Vorratsvermögen

Die Bewertung der unfertigen Leistungen aus Projekten erfolgt über die angearbeiteten Dienstleisterstunden und einen internen Tagessatz. Dieser Tagessatz wird jährlich unter Berücksichtigung von direkten und indirekten Kostenbestandteilen ermittelt.

Die Bewertung der Handelswaren (Hardware oder Software) auf Lager erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei ggf. für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen werden.

III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet.

Verpfändete Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen wurden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und mit den Erfüllungsbeträgen der zugehörigen Pensionsrückstellungen saldiert (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB).

IV. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt. Sie unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.

V. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

VI. Latente Steuern

Latente Steuern wurden für temporäre oder quasi permanente Differenzen nach § 274 HGB sowie nach § 306 HGB gebildet. Die nach § 306 HGB entstandenen latenten Steuern werden mit den nach § 274 HGB entstandenen latenten Steuern additiv zusammengefasst.

Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände sowie Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren.

Die latenten Steuern werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Zudem werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß §§ 300 bis 305 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive Steuerlatenzen werden, sofern sie auf einbezogene Unternehmen aus dem gleichen Land bzw. Organkreis entfallen, verrechnet.

VII. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die ausgewiesene Kapitalrücklage betrifft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB freiwillige Zuzahlungen in das Eigenkapital.

VIII. Rückstellungen

Die Pensionsverpflichtungen für deutsche Gesellschaften der Gruppe werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten ("Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Pensionsrückstellungen bestehen ausschließlich für ehemalige Mitarbeiter. Verpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeitern bestehen nicht.

Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde für Deutschland in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,78 % bis 1,79 %; es wurden Rententrends zwischen 0,0 % und 1,5 % für die jeweils Pensionsberechtigten angenommen. Weitere Bewertungsparameter waren für das Bewertungsverfahren nicht zu berücksichtigen (Gehaltstrend: 0,0 %, Fluktuation: 0,0 %). Die Pensionsverpflichtungen wurden im Ausweis mit den beizulegenden Zeitwerten des zu verrechnenden Planvermögens (Aktivwerte Rückdeckungsversicherung und Wertpapiere des Anlagevermögens) saldiert, sofern dieses Planvermögen ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dient und dem Zugriff aller übriger Gläubiger entzogen ist (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB).

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 85 TEUR (Vorjahr: 290 TEUR).

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in österreichischen Gesellschaften wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren berechnet. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,79 % (Vorjahr 1,87 %), einer durchschnittlichen Bezugserhöhung von 1,25 % (Vorjahr 1,25 %) bzw der im Vertrag vereinbarten fixen Pensionssteigerung von 2 % sowie des gesetzlichen Pensionsantrittsalters unter Zugrundelegung der Berechnungstafeln "AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung". Es wurde keine Fluktuationswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Entsprechend AFRAC 27 wird die Pensionsverpflichtung mit dem dafür gebildeten Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung saldiert ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind - soweit bilanziert - mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Ein Teil der sonstigen Rückstellungen wurde in diesem Jahr aufgrund einer geänderten Bilanzierung in den erhaltenen Anzahlungen und angearbeiteten Projekten ausgewiesen. Im letztjährigen Konzernabschluss waren diesbezüglich Rückstellungen für künftige Releasewechsel in Höhe von 401 TEUR ausgewiesen.

IX. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die erhaltenen Anzahlungen enthalten im Vergleich zum Vorjahr vereinnahmte Erlöse im Rahmen von Releasewechseln, die über eine Ansparphase eingenommen werden (siehe Erläuterung zu sonstigen Rückstellungen). Hierbei wurde den Kunden vertraglich im Rahmen von Wartungsverträgen zugesichert, dass sie während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit haben, einen eventuellen Releasewechsel vornehmen zu lassen.

Es besteht eine verzinsliche Wandelschuldverschreibung (Convertible Loan) mit einer Laufzeit von insgesamt 10 Jahren. Die Mittel wurden nicht am öffentlichen Markt aufgenommen und sind endfällig zu tilgen. Der Zinsanteil im Geschäftsjahr beträgt 8 TEUR. Die Wandelschuldverschreibung wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen. Die Wandelschuldverschreibung berechtigt zur Umwandlung in insgesamt 1,6 Mio. A-Anteile der MAIT Group GmbH. Im Vergleich zum letztjährigen Konzernabschluss erfolgt eine Ausweisänderung von den Anleihen, konvertibel in die Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Ein Ausweis innerhalb des Eigenkapitals wurde nach Ermessen der Gesellschaft nicht gewählt. Nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB könnte der Vorteil aus einer möglichen Unterverzinslichkeit des Darlehens bis zum frühestmöglichen Wandlungszeitpunkt der Schuldverschreibung in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Das generelle Vorliegen und die Werthaltigkeit eines wesentlichen Vorteils kann jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit bestimmt werden. Der Eintritt der Bedingungen für eine Ausübung des Wandlungsrechts kann zeitlich nicht genau eingeschätzt werden, da die Ausübung grundsätzlich jederzeit vollzogen werden kann. Somit wurde nach Ermessen der Gesellschaft der Ausweis als Verbindlichkeit gewählt.

X. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

XI. Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse im Bereich der Hardware und Software werden grundsätzlich im Moment der Erfüllung der Leistungsverpflichtung realisiert. Dies ist typischerweise der Übergang der Verfügungsmacht der Ware an den Kunden.

Umsatzerlöse aus Supportverträgen werden über die jeweilige Vertragsdauer periodisch abgegrenzt und somit über die Vertragslaufzeit gleichmäßig verteilt vereinnahmt.

Die Subscription (Mietlizenz) bildet eine weitere Vertragsart, aus der Umsatzerlöse erzielt werden. Beim Verkauf von Subscription werden die Umsätze zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden realisiert, da ab diesem Zeitpunkt die Verfügungsmacht über die zugrunde liegende Software, beschränkt auf die Vertragslaufzeit, an den Kunden übergeht.

Dienstleistungen werden nach Abnahme durch den Kunden bzw. Erfüllung der Leistungsverpflichtung als Umsatzerlöse realisiert. Beim Abschluss von Werkverträgen führen die Gesellschaften eine Teilgewinnrealisierung durch, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:

Es handelt sich um eine langfristige Fertigung (Fertigungsprozess dauert mehr als ein Jahr);

Die langfristigen Fertigungen müssen einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten des Unternehmens darstellen;

Die Abrechnung des Auftrags führt zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Ertragslage;

Der Gewinn muss sicher ermittelt werden können und es dürfen keine Risiken ersichtlich sein, dies das erwartete Ergebnis wesentlich beeinträchtigen können;

Für unvorhersehbare Garantieleistungen und Nachbesserungen müssen vorsichtig bemessene Beträge berücksichtigt werden;

Die Gesamtleistung muss in kalkulatorisch abgrenzbare Teilleistungen zerlegt werden können;

Es darf allenfalls der auf die Teilleistungen entfallende Gewinn vereinnahmt werden;

Es liegen keine Teilleistungen vor, die wesentlich höhere Ist-Kosten ausweisen, die nicht durch entsprechende Erlöse gedeckt werden;

Es dürfen keine Anzeichen dafür vorliegen, dass der Abnehmer Einwendungen erheben kann, die sich negativ auf das Ergebnis auswirken.

Der größere Anteil der Dienstleistungserlöse im Konzern wird mit Dienstleistungsverträgen erwirtschaftet.

XII. Fremdwährungsumrechnung

Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

Die Währungsumrechnung der Posten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen wurde gemäß § 308a HGB vorgenommen. Demnach wurden die Aktiv- und Passivposten der Bilanz, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs umgerechnet wurde, zum Devisenkassamittelkurs in Euro am Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres bzw. dem Durchschnittskurs für den Zeitraum der Einbeziehung in den Konzern in Euro umgerechnet.

Sich bei der Umrechnung ergebende Umrechnungsdifferenzen werden innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen.

D. Erläuterungen zur Konzernbilanz

I. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist Bestandteil des Anhangs.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

Wesentliche Entwicklungskosten oder Forschungskosten sind nicht angefallen.

Die Bilanz enthält erworbene Kundenstämme im Rahmen von Asset Deals, deren Ansatz zu Anschaffungskosten erfolgte. Die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände beträgt 5 Jahre.

Auf die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung der einbezogenen Gesellschaften sind im Geschäftsjahr planmäßige Abschreibungen von insgesamt 12.477 TEUR angefallen.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

III. Aktive Rechnungsabgrenzung

Im Wesentlichen beinhaltet der Posten erfasste Ausgaben für Lizenzverträge vor dem Stichtag, die für die Wartung kundenspezifischer Softwareprodukte nach dem Stichtag anfallen.

Darüber hinaus besteht aus dem Jahr 2021 ein Zinssicherungsgeschäft zur Zinsfixierung mit einer Nominalprämie von 328 TEUR und einer Laufzeit von 4 Jahren. Die Prämie wird nach § 250 HGB als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und über die Laufzeit ergebniswirksam aufgelöst.

IV. Eigenkapital

Der Konzernjahresfehlbetrag des Konzernabschlusses der MAIT Group GmbH beträgt -12.491 TEUR.

Für die Konzernmutter, die MAIT Group GmbH, wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis des Berichtsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.

V. Pensionsrückstellungen und Deckungsvermögen

Die Pensionsrückstellungen sind für Zwecke des Konzernabschlusses mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt worden. Unterschiedsbeträge nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bestehen in Höhe von 53 TEUR (Vorjahr: 94 TEUR). Die Erfüllungsbeträge der Pensionsverpflichtungen sowie die Angaben zu den Deckungsvermögen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtung Deckungsvermögen verrechnet Deckungsvermögen AHK
MAIT Germany GmbH 3.559 2.436 2.272
MAIT Consulting GmbH 225 0 0
MAIT Austria GmbH 640 455 366
Nittmann & Pekoll GesmbH 15 0 0

Das verrechnete Deckungsvermögen wurde zum Bilanzstichtag mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet und mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Die Bewertung des zu verrechnenden Deckungsvermögens erfolgte für Wertpapiere mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag und für Rückdeckungsversicherungen mit dem Deckungskapital zuzüglich Gewinnguthaben und Schlussbonus.

Insgesamt wurden Aufwendungen in Höhe von 117 TEUR aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen im Zinsaufwand sowie 70 TEUR im sonstigen Aufwand und Aufwendungen aus der Abwertung von Deckungsvermögen in Höhe von 101 TEUR im Finanzergebnis verrechnet.

VI. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (3.750 TEUR; Vorjahr: 3.026 TEUR) und ausstehende Rechnungen (559 TEUR; Vorjahr: 1.062 TEUR). Darüber hinaus wurde eine Rückstellung für einen juristischen Streitfall in Höhe von 300 TEUR gebildet. Positionen aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden (Vorjahr: 401 TEUR) sind nicht mehr enthalten. Die übrigen Sachverhalte betreffen Abschluss- und Prüfungskosten.

VII. Verbindlichkeiten

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von
bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 81.192.946 0 81.192.946 81.192.946
Vorjahr 45.600.000 0 45.600.000 45.600.000
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.737.583 1.737.583 0 0
Vorjahr 299.220 299.220 0 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.897.765 5.897.765 0 0
Vorjahr 5.469.434 5.469.434 0 0
4. Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 7.668.352 0 7.668.352 7.668.352
Vorjahr 7.660.692 0 7.660.692 7.660.692
5. sonstige Verbindlichkeiten 7.583.138 7.583.138 0 0
Vorjahr 2.346.037 2.346.037 0 0
- davon aus Steuern 2.596.737 2.596.737 0 0
Vorjahr 1.741.646 1.741.646 0 0
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 266.070 266.070 0 0
Vorjahr 134.660 134.660 0 0
Summe 104.079.784 15.218.486 88.861.299 88.861.299
Vorjahr 61.375.383 8.114.691 53.260.692 53.260.692

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber einer Kredit- und Private Debt Management Gesellschaft (Debt Funds) mit einer Laufzeit von über 5 Jahren, die endfällig zu tilgen sind. Die Verbindlichkeiten wurden nicht über einen öffentlichen Markt bezogen und sind zweckgebunden. Der Debt Funds stellt ein Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar, indem es Bankgeschäfte (u. a. Gewährung von Gelddarlehen) gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Ausweis erfolgt nach § 266 HGB.

Diese Verbindlichkeiten sind durch Verpfändungsansprüche für Bankkonten, Geschäftsanteile, Intercompany Forderungen und Forderungen auf Dividenden durch die zum Kreditvertrag beigetretenen Gesellschaften besichert.

Zusätzlich bestehen nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei Kreditinstituten, die in Ermangelung der Passivierungsfähigkeit nicht in der Bilanz enthalten sind.

Darüber hinaus wird eine verzinsliche Wandelschuldverschreibung (Convertible Loan) mit einer Laufzeit von insgesamt 10 Jahren bilanziert. Die Mittel wurden nicht am öffentlichen Markt aufgenommen und sind endfällig zu tilgen. Der Zinsanteil im Geschäftsjahr beträgt 8 TEUR. Die Wandelschuldverschreibung wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen. Die Wandelschuldverschreibung berechtigt zur Umwandlung in insgesamt 1,6 Mio. A-Anteile der MAIT Group GmbH. Im Vergleich zum letztjährigen Konzernabschluss erfolgt eine Ausweisänderung von den Anleihen, konvertibel in die Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

VIII. Latente Steuern

In der Konzernbilanz werden folgende latente Steuern angesetzt:

Gesellschaft Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Grundlage
Deutscher Organkreis der MAIT Verwaltung 1 GmbH 1.668 TEUR unterschiedliche Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz aus Pensionsrückstellungen, sowie Steuerlatenz auf Verlustvorträge
MAIT Austria 234 TEUR unterschiedliche Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz aus Pensionsrückstellungen
Konzernebene 825 TEUR Neubewertung von Vermögensgegenständen im Rahmen der Erstkonsolidierung

Die Neubewertung von Vermögensgegenständen im Rahmen der Erstkonsolidierung hat zur Aufdeckung von stillen Reserven in Höhe 4.400 TEUR geführt, auf die erfolgsneutral passive latente Steuern in Höhe von 1.100 TEUR gebildet wurden. Die Steuerlatenzen wurden mit jeweils gültigen inländischen Steuersätzen der Gesellschaften bzw. Organschaften von 23 % bis 31 % berechnet. Für den Ausweis in der Konzernbilanz wurden aktive und passive latente Steuern, die jeweils den gleichen Steuersubjekten bzw.

Organkreisen zuzuordnen sind, gemäß § 306 S. 6 HGB zusammengefasst und saldiert. Im Laufe des Geschäftsjahres haben sich die aktiven latenten Steuern um 259 TEUR erhöht und die passiven latenten Steuern um 220 TEUR vermindert.

Zudem wurden aktive latente Steuern in Höhe von 1.449 TEUR für Verlustvorträge des Geschäftsjahres bilanziert, die in den Folgejahren in Anspruch genommen werden können.

E. Gewinn- und Verlustrechnung

I. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:

2022
TEUR
Hardware 25.490
Software / Lizenzen 14.981
Dienstleistungen 40.736
Subscription 34.240
Support / RZ-Leistungen 43.061
Sonst, betriebl. Erlöse 349
Gesamt 158.857

Die Umsatzerlöse des Konzerns werden mit einem Anteil von rund 61 % (Vorjahr: 68 %) in Deutschland erbracht. Die übrigen Umsatzerlöse werden in der EU (27 %; Vorjahr: 24 %) und Drittländern (12 %; Vorjahr: 8 %) erbracht.

II. Währungskursgewinne und -Verluste

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungskursgewinne von 178 TEUR und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Währungskursverluste von 200 TEUR enthalten.

III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge betragen 58 TEUR und resultieren aus den Auflösungen von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie Auflösungen von Rückstellungen. Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 59 TEUR sind aus Betriebsprüfungen für zurückliegende Veranlagungszeiträume und daraus erfolgten Buchungen entstanden.

IV. Sondereffekte

Sondereffekte, die adjustiert werden im Hinblick auf die Kennzahl adjusted EBITDA, betreffen aus Sicht der Gesellschaft die Transaktions- und Reorganisationskosten von 3.620 TEUR. Diese Kosten betreffen im Wesentlichen Restrukturierungskosten (1.685 TEUR), Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit Anteilserwerben und damit verbundene Finanzierungsberatung (814 TEUR), Bewertungseffekte aus dem Jahresabschluss, die nicht operativ bedingt sind (686 TEUR) sowie Kosten für Gesellschafter und den Beirat (435 TEUR).

F. Sonstige Angaben

I. Personal

Im Berichtsjahr waren am Abschlussstichtag insgesamt 645 Mitarbeitende beschäftigt. Im Durchschnitt des Berichtszeitraums waren 618 Mitarbeitende (Angestellte) sowie 23 Auszubildende beschäftigt.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungen aus Wechselobligo, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen und treuhänderischen Verpflichtungen bestehen nicht.

III. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen von Fahrzeugen, Hardwarekomponenten sowie weiteren Geschäften in Höhe von 4.713 TEUR. Diese Verträge haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit von bis zu 4 Jahren. Die Operating-Leasingverträge tragen zur Verringerung der Kapitalbindung bei. Das Investitionsrisiko verbleibt beim Leasinggeber. Risiken bestehen in dem künftigen Liquiditätsabfluss sowie in der Bindung über die jeweils vereinbarte fixe Grundmietzeit.

Die Verpflichtungen aus Gebäudemieten und ähnlichen Verträgen betragen zum Bilanzstichtag etwa 7.718 TEUR und haben eine Restlaufzeit von bis zu 9 Jahren.

IV. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds wurde definiert als Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten wurden nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen.

V. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2022 liegen nicht vor.

Während der Erstellung dieses Konzernabschlusses wurden die Infolutions GmbH, die Bytics Cytrus AG sowie die Cytrus AG auf die Muttergesellschaft MAIT Swiss GmbH verschmolzen.

Nach dem Bilanzstichtag wurde eine Betriebsprüfung der Gesellschaften MAIT GmbH und MAIT Germany GmbH für die Veranlagungszeiträume 2018 bis 2020 (MAIT GmbH) bzw. 2017 bis 2020 (MAIT Germany GmbH) abgeschlossen. Geprüfte Steuerarten waren jeweils Körperschaft-, Gewerbe-, und Umsatzsteuer. Es sind bis zur Erstellung dieses Abschlusses noch keine Bescheide aus der Betriebsprüfung für diese Zeiträume eingegangen.

VI. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das vom Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzern beträgt 143 TEUR und entfällt mit 138 TEUR auf Abschlussprüfungsleistungen sowie 5 TEUR auf sonstige Bestätigungsleistungen.

VII. Organe der Gesellschaft

Zu Geschäftsführern der Muttergesellschaft sind bestellt:

 

Stefan Niehusmann, Dipl.-Oec., Geschäftsführer

 

Axel Schmied, Dipl.-Ing. (FH), Geschäftsführer

 

Oliver Spölgen, Geschäftsführer

 

Mag. Kurt Gürtler, Geschäftsführer

Die Geschäftsführertätigkeit bei der Muttergesellschaft sowie in der MAIT Gruppe wird hauptberuflich ausgeübt.

Bezüglich der Angaben gemäß § 314 Nr. 6a HGB (Angabe der Gesamtbezüge an Mitglieder der Geschäftsführung) wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB analog Gebrauch gemacht, da nur drei Geschäftsführer ihre Bezüge von in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften erhalten.

Die Bezüge der Beiratsmitglieder betragen im Berichtszeitraum insgesamt 170 TEUR.

 

Rottweil, 20. April 2023

Geschäftsführung

gez. Stefan Niehusmann

gez. Axel Schmied

gez. Oliver Spölgen

gez. Kurt Gürtler

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2022 Zugänge aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises Zugänge Abgänge
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.994.974,86 391.011,88 211.075,78 85.010,16
2. Geschäfts- oder Firmenwert 97.570.483,30 0,00 35.250.733,86 0,00
3. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und -verträge 2.905.008,84 0,00 387.759,92 0,00
107.470.467,00 391.011,88 35.849.569,57 85.010,16
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 185.545,94 96.224,67 8.438,33 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.336.254,20 588.686,50 1.138.797,53 582.855,24
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 176.894,25 0,00 0,00 87.692,20
6.698.694,39 684.911,17 1.147.235,86 670.547,44
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.917,02 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 15.000,00 0,00 0,00 15.000,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 87.207,07 28.961,71 0,00 0,00
118.124,09 28.961,71 0,00 15.000,00
114.287.285,49 1.104.884,76 36.996.805,43 770.557,60
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Umbuchungen Anpassungen aus Währungsumrechnung 31.12.2022
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,09 7.512.052,45
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 55.640,14 132.876.857,31
3. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und -verträge 0,00 51.440,48 3.344.209,25
0,00 107.080,72 143.733.119,01
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 2.095,22 292.304,16
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 32.522,26 7.513.405,25
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 89.202,05
0,00 34.617,49 7.894.911,46
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 15.917,02
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Umbuchungen Anpassungen aus Währungsumrechnung 31.12.2022
EUR EUR EUR
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 116.168,78
0,00 0,00 132.085,80
0,00 141.698,21 151.760.116,28
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2022 Zugänge aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises Zugänge
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.162.183,85 391.005,82 1.114.851,32
2. Geschäfts- oder Firmenwert 2.439.262,08 0,00 12.477.096,71
3. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und -verträge 855.302,47 0,00 616.433,51
5.456.748,40 391.005,82 14.208.381,54
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 91.856,65 41.471,53 35.019,51
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.110.447,84 456.890,27 721.690,13
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
5.202.304,49 498.361,80 756.709,64
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 5.135,50 0,00 9.466,94
5.135,50 0,00 9.466,94
10.664.188,38 889.367,62 14.974.558,12
Kumulierte Abschreibungen
Abgänge Anpassungen aus Währungsumrechnung 31.12.2022
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 85.494,16 7,32 3.582.554,14
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 9.396,91 14.925.755,71
3. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und -verträge 0,00 16.228,04 1.487.964,01
85.494,16 25.632,27 19.996.273,86
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.977,48 170.325,17
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 562.619,76 27.081,86 5.753.490,34
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
562.619,76 29.059,34 5.923.815,51
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 14.602,44
0,00 0,00 14.602,44
648.113,92 54.691,61 25.934.691,81
Buchwerte
31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.929.498,31 4.832.791,01
2. Geschäfts- oder Firmenwert 117.951.101,60 95.131.221,22
3. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und -verträge 1.856.245,24 2.049.706,38
123.736.845,15 102.013.718,61
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 121.978,99 93.689,29
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.759.914,92 1.225.806,37
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 89.202,05 176.894,25
1.971.095,96 1.496.389,91
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.917,02 15.917,02
2. Beteiligungen 0,00 15.000,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 101.566,34 82.071,57
117.483,36 112.988,59
125.825.424,46 103.623.097,10

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MAIT Group GmbH, Rottweil

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MAIT Group GmbH, Rottweil, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MAIT Group GmbH für das Geschäftsjahr vom Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Den Abschnitt "IV. Angaben zur Nachhaltigkeit (ESG)" des Konzernlageberichts haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des oben genannten Abschnitts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "IV. Angaben zur Nachhaltigkeit (ESG)" des Konzernlageberichts als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Essen, den 21. April 2023

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefan Wienands, Wirtschaftsprüfer

ppa. Ronald Koch, Wirtschaftsprüfer

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde am 30. Mai 2023 gebilligt.

Einstandsverpflichtung

Die MAIT Group GmbH, Rottweil erklärt sich hiermit gegenüber der gemäß § 264 (3) S. 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der

MAIT Verwaltung 1 GmbH,

MAIT Verwaltung 2 GmbH,

MAIT Holding GmbH,

MAIT GmbH,

MAIT Germany GmbH und

MAIT Consulting GmbH

Scirotec GmbH

bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die MAIT Group GmbH erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die oben genannten Gesellschaften in der Weise finanziell auszustatten, dass diese stehts in der Lage sind, Ihre Verpflichtungen gegenüber Ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

 

Rottweil, den 21.12.2023

Geschäftsführung

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT CONSULTING GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 780718

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Germany GmbH vom 10.07.2023, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

Den im Jahr 2022 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Beschluss 5:

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen.

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 10.07.2023

Gesellschafter:

Niehusmann MAIT Germany GmbH

Närdemann MAIT Germany GmbH

Gesellschafterbeschluss der MAIT Germany GmbH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT GERMANY GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 771841

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT GmbH vom 10.07.2023, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2022 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen.

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 10.07.2023

Gesellschafter:

Niehusmann MAIT GmbH

Närdemann MAIT GmbH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 765991

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Holding GmbH vom 10.07.2023, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2022 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen.

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 10.07.2023

Gesellschafter:

Niehusmann

Närdemann

MAIT Holding GmbH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT HOLDING GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 267922

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Verwaltung 2 GmbH vom 10.07.2023, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2022 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen.

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 10.07.2023

Gesellschafter:

Niehusmann

MAIT Verwaltung 2 GmbH

Närdemann

MAIT Verwaltung 2 GmbH

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER SCIROTEC GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

SCIROTEC GMBH

mit dem Sitz in Tübingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 728982

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT GmbH vom 10.07.2023, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

Den im Jahr 2022 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Beschluss 5:

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen.

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Tübingen, den 10.07.2023

Gesellschafter:

Niehusmann MAIT GmbH

Närdemann MAIT GmbH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT VERWALTUNG 1 GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 267721

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Group GmbH vom 30.05.2023, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2022 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen.

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 10.07.2023

MAIT Group GmbH

Gesellschafter:

Niehusmann

Närdemann

MAIT Group GmbH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT VERWALTUNG 2 GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 267904

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Verwaltung 1 GmbH vom 10.07.2023, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2022 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen.

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 10.07.2023

MAIT Verwaltung 1 GmbH

Gesellschafter:

Niehusmann

Närdemann

MAIT Verwaltung 1 GmbH

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