Car fleet
management GmbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
6.250,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
78.895,00 |
97.020,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
160,00 |
467,00 |
| II.
Sachanlagen |
78.485,00 |
96.553,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.269.435,05 |
1.232.516,85 |
| I.
Vorräte |
310.553,00 |
286.204,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
946.932,71 |
940.267,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.949,34 |
6.045,78 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.563,15 |
4.050,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.358.143,20 |
1.346.087,04 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.689,11 |
31.689,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.689,11 |
6.689,11 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
60.022,00 |
137.296,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.266.432,09 |
1.177.101,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.358.143,20 |
1.346.087,04 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Satz 1 HGB i. V. m. § 284 Abs. 2 Nr. 4, § 285
Nr. 2 - 8a, 9a und b, 12 HGB wurde Gebrauch gemacht.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis
251 HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256 HGB wurden beachtet. Sofern
Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, werden diese
-soweit erforderlich- im Folgenden erläutert.
Die immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten der
selbst erstellten Anlagen wurden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten
einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden jedoch nicht
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Von den steuerlichen
Abschreibungswahlrechten wurde Gebrauch gemacht. Die
Abschreibungen der einzelnen Wirtschaftsgüter sind dem
Anlageverzeichnis zu entnehmen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Beachtung des
handelsrechtlichen Niederstwert-prinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen und allgemeine Ausfallrisiken
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 %
der Netto-Forderungen berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Angaben zu Posten der Bilanz
Für die gebildete Bilanzierungshilfe
"Ingangsetzung und Erweiterung" des Geschäftsbetriebes
im Sinne des § 269 HGB wurde im Kalenderjahr 2009 eine
lineare Abschreibung und Höhe von ¼ des Werte
(= 6.250,00 €) vorgenommen.
Von den Verbindlichkeiten hatten 1.050 T€ (VJ.:
953 T€) eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.
Angaben über gewährte
Vorschüsse/Kredite/eingegangene
Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9 c
HGB:
| • |
Zum Abschlussstichtag beliefen
sich die von der Gesellschaft an das
Besitzunternehmen Klaus Mönikes gewährten
Vorschüsse und Kredite auf 410 T€. Der
Zinssatz beträgt 6 %.
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4.
Sonstige Angaben
Im abgelaufenen und im aktuellen Geschäftsjahr
war zur Geschäftsführung gemäß §
285 Nr. 10 HGB bestellt:
Herr Klaus Mönikes
Diplom Ingenieur
| • |
Der Geschäftsführer
ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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Zwischen der Mönikes
Sachverständigenbüro GmbH und der Car fleet
management GmbH ist mit Datum vom 03. Mai 2004 ein
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
geschlossen worden.
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