Masterplan
GmbH
Sterup
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.151,59 |
22.860,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.650,59 |
20.359,59 |
| III.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
92.564,06 |
65.604,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.853,92 |
65.529,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.710,14 |
74,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.638,70 |
1.475,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
116.354,35 |
89.940,49 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
91.450,96 |
67.277,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
34.460,65 |
34.460,65 |
| III.
Bilanzgewinn |
30.990,31 |
6.816,80 |
| davon
Gewinnvortrag |
6.816,80 |
-7.790,82 |
| B.
Rückstellungen |
10.617,89 |
2.850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.285,50 |
19.813,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.949,77 |
7.046,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.335,73 |
12.766,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
116.354,35 |
89.940,49 |
Anhang zum 31. Dezember 2017
der Firma Masterplan GmbH, Schnabe 18A, 24996 Sterup
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit
einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S. des §251
HGB bestehen, sind diese gemäß §268 (7) HGB
im Anhang angegeben.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen.
Handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
III. Angaben zu den Bilanzposten
Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Forderungen aus dem Verrechnungskonto i. H .v. EUR
46.922,11. Das Verrechnungskonto wird wie unter fremden
Dritten verzinst.
Außerdem hält die Gesellschaft aus
gewährten Darlehen eine Forderung gegen den
Gesellschafter i. H. v. EUR 26.460,00.
Diese Forderung ist ebenfalls verzinslich.
Von dem Wahlrecht gem. §273 HGB i. V. m.
§7g EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden
am Abschlussstichtag nicht.
IV. Angaben zu G.u.V.-Posten
Im Geschäftsjahr wurde keine Sonderabschreibung
nach § 7g EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.
Es erfolgte keine Bildung eines Sonderpostens
für geplante Anschaffungen anhand des
Investitionsplanes der Geschäftsführung.
V. Sonstige Angaben
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte von
Herrn Herbert Petzel geführt.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Sterup, den 16.01.2019
gez. Herbert Petzel
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 46.922,11
EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.017,53 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 36.433,19
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Sterup, den 16.01.2019
gez. Herbert Petzel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2019 festgestellt.
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