granoVita GmbH
Heimertingen
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
GRANOVITA GMBH, HEIMERTINGEN
A K T I V A
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
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A. Umlaufvermögen
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| Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände |
101.119,75 |
79.285,09 |
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101.119,75 |
79.285,09 |
|
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
|
78.786,50 |
89.616,78 |
|
179.906,25 |
168.901,87 |
P A S S I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
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A. Eigenkapital
|
|
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| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
-115.181,37 |
-127.807,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.830,28 |
12.626,47 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
78.786,50 |
89.616,78 |
| |
0,00 |
0,00 |
|
B. Rückstellungen
|
4.260,00 |
4.416,00 |
|
C. Verbindlichkeiten
|
175.646,25 |
164.485,87 |
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179.906,25 |
168.901,87 |
GRANOVITA
GMBH, HEIMERTINGEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Die Bilanzierung erfolgt trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), da die Geschäftsleitung eine
positive Fortbestehensprognose getroffen hat.
Die bilanzielle Überschuldung zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2010 wird durch eine Bürgschaft der
Gesellschafterin für Verbindlichkeiten fremder Dritter
in Höhe von EUR 150.000,00 und den damit verbundenen
Rangrücktritt der bei Inanspruchnahme entstehenden
Regressforderung beseitigt.
Die Vorschriften von § 42 GmbHG wurden
beachtet.
Die Bilanz ist nach § 266 HGB gegliedert.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Überschuss der Passivposten über die
Aktivposten wird gemäß § 268 Abs. 3 HGB am
Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der
Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag"
ausgewiesen.
Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im
Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang
enthalten.
Von bestehenden Ansatzwahlrechten wird nur Gebrauch
gemacht, soweit auf Grund steuerrechtlicher Vorschriften
eine Aktivierungs- bzw. Passivierungspflicht besteht.
Eine Anpassung der Vorjahreswerte für die
erstmalige Anwendung des BilMoG ist gemäß
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht erfolgt.
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der liquiden Mittel
erfolgt zum Nennwert.
Die Rückstellungen berücksichtigen in
angemessenem Umfang zum Bilanzstichtag ungewisse
Verpflichtungen und sind mit ihrem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen weniger als ein
Jahr.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände bestehen in voller Höhe
gegenüber dem Gesellschafter.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von EUR 1.110,00 (i. Vj. EUR
4.360,87).
III. ERGÄNZENDE ANGABEN
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer
im Geschäftsjahr 2010 sind:
Herr Dipl.-Volkswirt Günther Sauer, Bad
Nauheim;
Geschäftsführer der PRIMAVITA GmbH,
Heimertingen
sowie ab dem 29. September 2010 (Eintragung im
Handelsregister)
Herr Dr. Andreas Makowski, Erlenbach (Schweiz);
Geschäftsführer der PRIMAVITA GmbH,
Heimertingen
Der Konzernabschluss der Gruppe wird von der Bioherba
GmbH, Lüneburg, aufgestellt und im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Heimertingen, den 28. März 2011
granoVita GmbH
Günther Sauer (Geschäftsführer)
Dr. Andreas Makowski (Geschäftsführer)
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011
festgestellt.
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