NB-Center
GmbH
Northeim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
579.121,51 |
533.342,51 |
| I.
Sachanlagen |
579.121,51 |
533.342,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
569.263,83 |
623.827,40 |
| I.
Vorräte |
245.740,50 |
338.497,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138.178,48 |
81.870,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
63.650,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
185.344,85 |
203.459,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.564,54 |
18,36 |
| Aktiva |
1.150.949,88 |
1.157.188,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
265.403,78 |
338.591,89 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
313.591,89 |
311.993,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
73.188,11 |
-1.598,56 |
| B.
Rückstellungen |
15.700,00 |
13.040,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
869.846,10 |
795.093,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
836.343,89 |
722.732,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33.502,21 |
72.361,11 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.278,62 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
10.463,00 |
| Summe
Passiva |
1.150.949,88 |
1.157.188,27 |
Anhang Anhang
Anhang zur Bilanz am 31.12.2023
NB-Center GmbH, Robert-Bosch-Str. 17, 37154 Northeim
Finanzamt: Northeim
Strnr: 35/ 200/ 13713
I. Allgemeines
1. Auftragserteilung
Vom Geschäftsführer, Herrn Attila Nagy,
wurde ich beauftragt, den Jahresabschluss mit Gewinn und
Verlustrechnung, sowie die Steuererklärungen für
die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 zu erstellen.
2. Grundlagen
Grundlagen der Feststellungen sind die Aufzeichnungen
der Buchführung, sowie die erteilten Auskünfte.
Die Buchführung wurde mittels EDV (Agenda) erstellt.
Die NB-Center GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 I,
267 IHGB auf.
Dem Jahresabschluss liegen die Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften der §§ 246 ff. HGB i.V. m.
§ 264 ff. HGB zugrunde. Von der Erleichterung für
kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung des
Jahresabschlusses gem. § 266 I, § 274a, 276 und
288 HGB und bei der Offenlegung gem. § 326 HGB wurde
Gebrauch gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265I 2, 266
ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im
Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk
in der Bilanz gewählt.
3. Bewertung
Die angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten
worden (§ 284II Nr. 1 HGB). Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgte
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
wurden linear und degressiv abgeschrieben. Die in der
Bilanz ausgewiesenen Werte beinhalten ausschließlich
Erinnerungswerte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20
%, abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Eventuelle in den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch die Bildung
angemessener dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB). Der aktive
Rechnungsabgrenzungsposten enthält nur
Aufwendungen, die in einem bestimmten Zeitraum nach dem
Bilanzstichtag anfallen. Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurde die
Verbindlichkeit zum höheren Tageswert angesetzt.
4. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von €
74.528,48 haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr
(Vorjahr: € 81.870,44).
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr betragen € 63.650,00 (Vorjahr:
€ 0,00).
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen € 836.343,89 € (Vorjahr:
€ 722.732,27).
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen
€ 33.502,21 (Vorjahr: € 72.361,11).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 149.209,33
(Vorjahr: € 181.930,70).
II. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1. Firmierung: NB-Center GmbH
2. Sitz des Unternehmens: Northeim
3. Geschäftsführer: Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte
des Unternehmens - unverändert - geführt durch
Herr Attila Nagy. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Northeim, den 02.06.2025
Attila Nagy, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2025
festgestellt.
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