frajo Energiemanagement GmbH

An der Leitn 8B, 92339 Beilngries, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 7295
Vorher
wistsolar-gmbh
Eingetragen
2.12.2009
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Bau und Betrieb von Energieanlagen sowie Beratung und Vermittlung in allen Bereichen der Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich der Wasserver- und entsorgung

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

An der Leitn 8 b, 92339 Beilngries
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

frajo Energiemanagement GmbH

Beilngries

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Umlaufvermögen 21.173,48 40.436,83
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.315,16 31.126,38
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 858,32 9.310,45
Summe Aktiva 21.173,48 40.436,83

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 20.873,48 24.422,73
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 577,27 -11.053,53
III. Jahresfehlbetrag 3.549,25 11.630,80
B. Rückstellungen 300,00 2.804,34
C. Verbindlichkeiten 0,00 13.209,76
Summe Passiva 21.173,48 40.436,83

Anhang

für das Geschäftsjahr 31.12.2019

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der frajo Energiemanagement GmbH zum 31.12.2019 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr . Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonst. Forderungen 20.315,16 31.126,38

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlauf- zeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute
Vorjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlauf- zeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Herrler.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Beilngries, den 04. Juni 2020

..........................................................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.6.2020.

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