Geobas
GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
49.195,00 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
49.195,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.861,59 |
26.969,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.102,71 |
1.715,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.758,88 |
25.253,36 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.333,41 |
3.230,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.195,00 |
79.394,83 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Verlustvortrag |
28.430,68 |
19.169,96 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.102,73 |
9.260,72 |
| IV.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.333,41 |
3.230,68 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.195,00 |
77.945,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.195,00 |
79.394,83 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Ein Lagebericht muss nach § 264 Abs. 1 S.3 HGB
nicht erstellt werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB
unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften ( §§ 265 bis 283 HGB)
vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der
planmäßigen Abschreibungen kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungsdauer
wurde jeweils unter Zugrundelegung der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt.
Bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von
der Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen
gebildet.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungbetrag
angesetzt.
Information
zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 €. Im Vorjahr belief sich der
Betrag auf 0,00 €.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.060,75 €. Im Vorjahr
belief sich der Betrag auf 0,00 €.
Sonstige
Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft vom Geschäftsführer Georg Backes
geführt. Außer dem genannten
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Kiel, im Dezember 2014
Georg Backes
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 4.3.2014.
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