DC Netz DolWin4 GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ina Sophie Barbara Kamps seit 5.12.2025 | Geschäftsführer |
Kathrin Roswitha Günther seit 15.9.2025 | Geschäftsführer |
Markus Karl Dr. Binder seit 16.5.2025 | Geschäftsführer |
Stefan Bönig seit 9.1.2025 | Prokura |
Florian Dr. Dotzler seit 9.1.2025 | Prokura |
Tim Christian Meyerjürgens seit 24.6.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TenneT Offshore GmbHBayreuthJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20231. Eigentümerstruktur, Organisation und Geschäftsmodell Die TenneT Offshore GmbH (TOG) mit Sitz in Bayreuth ist ein Unternehmen der TenneT-Deutschland-Gruppe. Unmittelbarer 100%iger Eigentümer der TOG ist die TenneT GmbH & Co. KG (TKG), Bayreuth, mittelbarer 100%iger Eigentümer der Gesellschaft ist die TenneT Holding B.V. (TH), Arnheim, Niederlande. Die TOG errichtet im Auftrag der TenneT TSO GmbH (TTG), Bayreuth, Anlagen zur Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen an das Energieversorgungsnetz und verpachtet diese an die TTG. Im Gegensatz zu einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), dem insbesondere die Verantwortung für ein vermaschtes Netz sowie eine Regelzone unterliegt, trägt die TOG lediglich die Verantwortung für einzelne Netzanbindungssysteme (NAS) und verfügt über kein eigenes Personal. Der für die TOG regelzonenverantwortliche ÜNB, die TTG, bleibt im Außenverhältnis gemäß §§ 17d ff. EnWG letztverpflichtet für die Sicherstellung der Errichtung, Wartung und Instandhaltung der NAS für Offshore-Windparks (OWP) sowie die Beseitigung von Störungen an diesen Anlagen. Die Geschäftstätigkeit der TOG als reguliertes Unternehmen ist im Wesentlichen bestimmt durch gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen und unterliegt infolgedessen im Ergebnis nur in geringem Umfang konjunkturellen Schwankungen. Wesentliche Rechtsvorschriften für die Ermittlung der in diesem Zusammenhang weiter verrechneten Offshore-Kosten sind die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Zuständige Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Sitz in Bonn. Die TOG ist Eigentümer und Betreiber der Offshore-NAS alpha ventus, BorWin3, DolWin1, HelWin1, Nordergründe, Riffgat, SylWin1 sowie DolWin6, welches derzeit noch um die Wechselstrom (AC)-Kabelanbindungen zu den OWP Nordseecluster(NC)1 und NC2 erweitert wird. In ihrer Verantwortung werden derzeit weiterhin die NAS BorWin5, BorWin6 und DolWin5 errichtet. Darüber hinaus finden Vorplanungen für diverse weitere NAS statt. Zudem ist die TOG Mutterunternehmen für eine Reihe von weiteren Gesellschaften, die die Offshore-Investitionen für die TTG abwickeln oder Anteile an solchen Gesellschaften halten (siehe Anteilsbesitzliste als Anlage zum Anhang). Im Folgenden werden die NAS der TOG einschließlich der durch diese an das Energieversorgungssystem angebundenen OWP aufgeführt:
* die Kapazitäten wurden noch nicht versteigert ** aufgrund der sich noch in Bau befindlichen AC-Anbindungen zu den OWP *** die Kapazitäten wurden bereits versteigert, jedoch ist noch kein OWP-Name bekannt Die Anlagen der Gesellschaft sind oder werden Bestandteil des deutschen Stromübertragungsnetzes. Sie dienen der Einspeisung offshoreseitig erzeugter Windenergie. 2. Wirtschaftsbericht a) Geschäftsverlauf und wesentliche Ereignisse Überblick Die TOG stellte im Geschäftsjahr ihre NAS der TTG im Rahmen eines Pachtvertrages zur Verfügung. Die TTG bestimmte außerdem über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die wesentliche Geschäftstätigkeit der TOG, nämlich die Errichtung und Instandhaltung von Netzanbindungssystemen für OWP, die Beseitigung von Störungen an diesen Anlagen, die Verrechnung von Verlust- und Regelenergie sowie die für die Geschäftsbesorgung insgesamt erforderliche Verwaltung. Die NAS alpha ventus, DolWin1, HelWin1, Nordergründe sowie SylWin1 liefen im Geschäftsjahr sicher und stabil mit einer sehr hohen Verfügbarkeit, trotz diverser kurzfristiger Systemstörungen. BorWin3 lief analog zum Vorjahr mit einer hohen Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des NAS Riffgat lag im Geschäftsjahr unter dem internen Zielwert, da das NAS im Zeitraum des Umzugs der Anlandung des Seekabels von der Landstation Emden-Borssum zur Landstation Emden-Ost nur eingeschränkt verfügbar war. Für das im Bau befindliche NAS BorWin5 wurde im Jahr 2023 das Nearshore-Kabel (nördlich der Insel Norderney) verlegt. Bisher konnten zudem ca. 75 km von insgesamt 110 km des Gleichstromkabels auf der Landkabeltrasse verlegt werden. Das Gleichstromkabel ist bereits in die Landstation eingezogen und die Kabelendverschlüsse sind montiert. Der Bau der Plattform in Cadiz, Spanien, schreitet mit den Stahlbauaktivitäten weiter voran. Auf der Landstation am Standort Garrel/Ost sind die Errichtung der Konverterhalle und des Betriebsgebäudes abgeschlossen. Das Investitionsvolumen von BorWin5 lag in 2023 bei 321 Mio. €. Die kumulierten Investitionen in das Projekt betrugen zum Geschäftsjahresende 762 Mio. €. Das Projekt entwickelt sich planmäßig. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant. Anfang des Jahres 2023 wurde für das NAS BorWin6 ein Werftwechsel für den Bau der Plattform-Oberkonstruktion (Topside) umgesetzt. Die Topside wird nun in Jebel Ali, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), anstatt in Qingdao, China, gefertigt. Der Bau der Plattform hat planmäßig im Juli 2023 begonnen. Die bauvorbereitenden Maßnahmen auf der Landstation in Büttel (Sandaufschüttungen, Errichtung von Baustraßen und der Baustelleneinrichtungsflächen, etc.) wurden im Frühjahr beendet. Die Horizontalbohrungen zur Unterquerung des Landesschutzdeiches in Büsum wurden im Zeitraum Juli bis Oktober 2023 ausgeführt. Die Untersuchungen zur Auffindung von Blindgängern (Unexploded Ordnance - UXO) starteten im September 2023 und wurden planmäßig Ende des Jahres abgeschlossen. Die Produktion von Testkabeln für das Land- und Seekabel startete im vierten Quartal 2023. Der Bau der Landstation in Büttel wird im zweiten Quartal 2024 starten. Um weitere Synergien auf Seiten des Auftraggebers und des Auftragnehmern zu nutzen, wird derzeit auch ein Wechsel des Werftstandortes für den Bau der Plattform-Unterkonstruktion (Jacket) von Batam, Indonesien, nach Jebel Ali, VAE, diskutiert. In 2023 betrug das Investitionsvolumen von BorWin6 274 Mio. €. Die kumulierten Investitionen in das Projekt beliefen sich zum Geschäftsjahresende auf 444 Mio. €. Das Projekt entwickelt sich planmäßig. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2027 geplant. Für das sich in Bau befindliche NAS DolWin5 wurde im Jahr 2023 die Verlegung des küstennahen Seekabels beendet und es wurde mit dem Tiefseekabel verbunden. Das Tiefseekabel wurde planmäßig vollständig verlegt, das Kabelende im Bereich der Offshore-Konverterplattform wurde auf dem Seeboden abgelegt (Wet-Storage). Die Wiederaufnahme und der Einzug des Tiefseekabels in die Offshore-Konverterplattform ist aktuell für das dritte Quartal 2024 geplant. Der Bau des Onshore-Konverters ist im Wesentlichen beendet, die erstmalige Unterspannungsetzung fand am 10. Januar 2024 statt. Der Bau der Plattform in Singapur wurde im Oktober 2023 beendet und die Plattform wurde nach Norwegen verschifft, wo die Endausrüstung sowie die Inbetriebsetzung erfolgt. Die Installation an der finalen Position in der Nordsee erfolgt nach derzeitigen Plänen in 2024. Den durch die Corona-Pandemie bedingten Verzögerungen bei der Fertigstellung des NAS wurde mit Schadenminderungsmaßnahmen begegnet, sodass sich der ursprünglich erwartete Verzug reduzieren wird. Die Fertigstellung wird für das Jahr 2024 angestrebt. Für 2023 betrug das Investitionsvolumen von DolWin5 194 Mio. €. Die kumulierten Investitionen in das Projekt betrugen zum Geschäftsjahresende 1.014 Mio. €. Im Sommer 2023 wurde der Probebetrieb des NAS DolWin6 erfolgreich beendet, sodass im September 2023 die Landstation und die Plattform abgenommen wurden und das gesamte NAS erfolgreich an den Betrieb übergeben werden konnte. Die Verlegung des AC-Kabels zwischen der Plattform DolWin kappa und der Plattform des Windparks GodeWind 3 erfolgte im Herbst 2023. Der abschließende Inbetriebnahmetest erfolgte im Januar 2024. Des Weiteren wurden in 2023 der Auftrag für die weiteren AC-Kabelanbindungen NC1 und NC2 vergeben, welche planmäßig 2026 in Betrieb gehen sollen. Das Investitionsvolumen von Dol-Win6 lag 2023 bei 179 Mio. €. Die kumulierten Investitionen in das Projekt betrugen zum Geschäftsjahresende 1.223 Mio. €. Weitere Offshore-NAS mit einer Übertragungsleistung von jeweils zwei Gigawatt (GW) befinden sich in Vorplanung. Dabei handelt es sich um BalWin3, BalWin4, LanWin1, Lan-Win2, LanWin4 sowie LanWin5. Diese sollen mit einer Spannung von 525 Kilovolt (kV) betrieben werden. Durch diese Systeme werden zukünftig weitere Übertragungsleistungen in der Höhe von 12 GW zur Verfügung gestellt. Die Fertigstellung für BalWin4 ist derzeit für 2029 geplant, für LanWin1 und LanWin2 für 2030 sowie für BalWin3, LanWin4 und LanWin5 für 2031. Kapazitätszuweisungsverfahren Resultierend aus dem Gebotstermin der BNetzA vom 12. Juli 2023 zur Ausschreibung für Offshore Windenergie wurden zwei Kapazitätszuschläge in der Höhe von je zwei GW vergeben und den NAS LanWin1 und LanWin2 zugeordnet. Durch die im Netzentwicklungsplan (NEP) bestätigten Systeme werden darüber hinaus zukünftig weitere verfügbare Kapazitäten in der Höhe von acht GW durch die BNetzA in den Jahren 2024 bis 2026 mit Anschluss an die Systeme BalWin3, BalWin4, LanWin4 und LanWin5 vergeben. Zusätzlich war die Gesellschaft im Geschäftsjahr von einem Kapazitätszuweisungsverfahren betroffen, bei welchem ein Teil der Restkapazität i. H. v. 49,6 MW des NAS DolWin1 den angeschlossenen OWP zugeteilt wurde. Übertragung Windenergie Die im Jahr 2023 durch die TenneT-Deutschland-Gruppe von der Nordsee an Land übertragene Windenergie macht rund 13 % des Gesamtwindertrags Deutschlands (offshore und onshore) aus. Die betriebsbereiten Offshore-Anbindungskapazitäten der TenneT-Deutschland-Gruppe erhöhten sich zum 31. Dezember 2023 auf 8,0 GW (VJ: 7,1 GW). Der Kapazitätsausbau der Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee lag zum Jahresende bei 7,1 GW (VJ: 7,0 GW). Ertrags- und Erlössituation durch Regulierung und Gesetzgebung Über die Offshore-Netzumlage (ONU) nach § 10 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) werden Offshore-Anbindungskosten sowie Entschädigungszahlungen an OWP refinanziert. Die mit Wirkung ab 1. Januar 2019 eingeführte ONU sieht eine jährliche Ermittlung der Netzkosten auf Grundlage von Plankosten und einen nachträglichen Abgleich der Plankosten mit den entstandenen Ist-Kosten vor. Gemäß § 17e EnWG haben OWP-Betreiber im Falle einer Verzögerung der Fertigstellung sowie im Falle einer Störung oder Wartung einer Offshore-Netzanbindung unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadenersatzanspruch gegen den anbindungsverpflichteten ÜNB. Den unterschiedlichen Kostenumfang im Zusammenhang mit den Entschädigungszahlungen sowie den Offshore-Anbindungskosten haben die ÜNB mittels horizontaler Wälzung im Rahmen der ONU untereinander auszugleichen. Die näheren Details zur Wälzung wurden von den ÜNB im Rahmen einer horizontalen Wälzungsvereinbarung vom 24. Juni 2019 geregelt. Die Offshore-Anbindungskosten gemäß § 17f Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 17d EnWG setzen sich aus Kapital- und Betriebskosten zusammen. Neben der Ist-Kostenerstattung für Betriebskosten wurde mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) für den Kapitalkostenanteil der Offshore-Anbindungskosten für alle bis Ende 2019 fertiggestellten und in Betrieb genommenen Offshore-Netzanbindungen ergänzend eine optionale Übergangsregelung (§ 32b StromNEV) geschaffen, nach der die Kapitalkosten der Gesamtheit dieser Projekte im Grundsatz weiterhin nach den Vorgaben der ARegV in ihrer jeweils geltenden Fassung ermittelt werden. Die Übergangsregelung ist im Rahmen der EnWG-Novelle zur Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 2. September 2021 (C-718/18), die am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, in das EnWG (§ 118 Abs. 48 EnWG) überführt und durch die Aufnahme eines statischen ARegV-Verweises nochmals gestärkt worden. Folglich wird ein Projekt, das sich noch in der Phase der Investitionsmaßnahme (IMA) nach § 23 ARegV befindet, unter der Übergangsregelung so behandelt, als wäre der IMA bis 2023 genehmigt. Projekte, deren IMA bereits ausgelaufen sind, fallen im Rahmen der Übergangsregelung unter den Basisjahrmechanismus. Die TTG erklärte die Anwendung der Übergangsregelung für sämtliche betroffenen Offshore-NAS der TenneT-Deutschland-Gruppe. Damit ergibt sich derzeit folgender regulatorischer Rahmen für die in der TOG befindlichen Offshore-NAS:
Zur Erlangung hinreichender Sicherheit der in der ONU anzusetzenden Offshore-Anbindungskosten nach § 2 Nr. 10 EnFG erfolgt jährlich eine nachlaufende Testierung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG des vorangegangenen abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie eine jährliche Kostenprüfung der Offshore-Anbindungskosten durch die BNetzA. Gemeinsam mit der BNetzA wurde im Jahr 2021 eine Grundlage für ein einheitliches Verständnis bezüglich der Prüfung der tatsächlich angefallenen Offshore-Anbindungskosten (Kapital- und Betriebskosten) erarbeitet. Diese Grundsätze fanden auch im Jahr 2023 Berücksichtigung. Die Prüfung und Bestätigung der Anbindungskosten der Jahre 2020 und 2021 durch die Beschlusskammer 4 der BNetzA wurde durch die Behörde im Jahr 2023 vorerst abgeschlossen und entsprechend im Jahresabschluss 2023 erfasst. Infolge der aktuellen Zinsentwicklungen an den Kapitalmärkten hat die BNetzA in ihrem Festlegungsentwurf für Offshore vom 22. November 2023 Anpassungen der regulatorischen Eigenkapitalzinssätze gegenüber der bisherigen Festlegung vom 12. Oktober 2021 für einen Teil der Neuinvestitionen ab 2024 in der vierten Regulierungsperiode (2024-2028) in Aussicht gestellt. Die Netzbetreiber hatten im Rahmen der Konsultation mit der BNetzA in ihren Stellungnahmen eine Anhebung des Eigenkapitalzinssatzes für alle Investitionen auf das durchschnittliche Niveau vergleichbarer Festlegungen im Ausland von rund 7,5 % gefordert. Zusätzlich hatte die TTG auch mit Wirkung für die TOG einen Antrag nach § 29 Abs. 2 EnWG zur Anhebung des Eigenkapitalzinssatzes von 5,07 % bei der BNetzA gestellt, da die Voraussetzungen bei der ursprünglichen Festlegung am 21. Oktober 2021 durch den zwischenzeitlichen Anstieg der Zinsen an den Kapitalmärkten nicht mehr gegeben seien. Das Antragsgesuch wurde seitens der BNetzA mit Schreiben vom 23. Februar 2024 abgelehnt, die Gesellschaft erwägt in der Folge eine mögliche Rechtsbeschwerde. b) Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie Steuerungskennzahlen Der Lagebericht ist in Mio. € dargestellt. Aus rechentechnischen Gründen können daher in den dargestellten Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. Gesamtaussage zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der TOG im Geschäftsjahr insgesamt positiv. Das Betriebsergebnis lag leicht über den Erwartungen. Es wurde wesentlich durch Investitionen in neue sowie den Betrieb bereits fertiggestellter NAS beeinflusst. Die Vermögens- und Finanzlage kann als stabil bezeichnet werden und bietet die Grundlage für weitere zu tätigende Investitionen. Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Umsatzerlöse und Erträge i.H.v. 868,7 Mio. € (VJ: 713,3 Mio. €) erzielt. Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr beliefen sich auf 846,9 Mio. € (VJ: 710,2 Mio. €). Sie resultierten zum einen aus dem Pachtvertrag mit der TTG (523,6 Mio. €; VJ: 388,6 Mio. €) sowie zum anderen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag 322,3 Mio. € (VJ: 317,0 Mio. €). Der Anstieg der Umsatzerlöse gegenüber 2022 ist im Wesentlichen auf laufende Investitionen in neue Offshore-NAS sowie auf höhere Aufwendungen, die aufgrund der Ist-Kostenwälzung für Betriebskosten direkten Einfluss auf die Höhe der Umsatzerlöse haben, zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 21,8 Mio. € (VJ: 3,2 Mio. €). Der Anstieg ist hauptsächlich auf Erträge aus Schadenersatz zurückzuführen. Die operativen Aufwendungen betrugen 489,2 Mio. € (VJ: 480,9 Mio. €). Rückläufig entwickelten sich die Materialaufwendungen (118,1 Mio. €; VJ: 156,2 Mio. €), insbesondere aufgrund deutlich gesunkener Aufwendungen für Netzverluste (29,0 Mio. €; VJ: 87,5 Mio. €). Gegenläufig erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr allerdings sowohl die Abschreibungen um 37,6 Mio. € (276,7 Mio. €; VJ: 239,1 Mio. €) als auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 8,9 Mio. € (94,4 Mio. €; VJ: 85,5 Mio. €). Letztere stiegen im Wesentlichen aufgrund der höheren Zuführung zur Rückstellung für Entfernungsverpflichtungen (53,9 Mio. €; VJ: 39,3 Mio. €) hauptsächlich aufgrund aktualisierter Bewertungsparameter. Das Betriebsergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 379,5 Mio. € (VJ: 232,5 Mio. €). Der in der Vorjahresprognose für 2023 erwartete deutliche Anstieg des Betriebsergebnisses im Vergleich zum Vorjahr wurde sogar leicht übertroffen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr war im Wesentlichen auf die Erreichung der Betriebsbereitschaft des NAS DolWin6 und die damit verbundenen regulatorischen Erlöse zurückzuführen. Das Finanzergebnis betrug -74,8 Mio. € (VJ: -5,3 Mio. €). Die Zinsaufwendungen für Darlehen von verbundenen Unternehmen erhöhten sich signifikant um 62,8 Mio. € auf 82,8 Mio. € (VJ: 20,0 Mio. €) im Wesentlichen aufgrund einer höheren Darlehenssumme sowie gestiegenen Zinssätzen. Gegenläufig sanken die Beteiligungserträge um 6,9 Mio. € auf 7,6 Mio. € (VJ: 14,5 Mio. €). Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 304,7 Mio. € (VJ: 227,2 Mio. €). Wie im Vorjahr wurde das Ergebnis auf der Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags vollständig an die TKG abgeführt und dort versteuert. Vermögenslage
Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 2.136,3 Mio. € (VJ: 811,2 Mio. €). Davon entfielen auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.965,0 Mio. € (VJ: 797,1 Mio. €), vornehmlich für die Vorplanung, Errichtung und Nutzung der 2 GW-Projekte (1.191,4 Mio. €) sowie der NAS BorWin5 (319,5 Mio. €), BorWin6 (273,9 Mio. €), DolWin5 (193,9 Mio. €) und DolWin6 (24,5 Mio. €). Die Investitionen lagen deutlich über dem im Vorjahr prognostizierten Wert von 1,3 Mrd. €, was auf höhere Investitionen in die 2 GW-Projekte in 2023 zurückzuführen ist. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Anlagenquote nahezu unverändert 96,5 % (VJ: 96,4 %). Der Anlagendeckungsgrad I betrug 66,0 % (VJ: 76,1 %). Der Rückgang der Quote ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Kapitalrücklage zwar um 600,0 Mio. € erhöht wurde, das Anlagevermögen jedoch investitionsbedingt um etwa 1.789,4 Mio. € zunahm. Der Anlagendeckungsgrad II (ohne Berücksichtigung langfristiger Rückstellungen) betrug 98,0 % (VJ: 98,9 %), sodass das Anlagevermögen zum überwiegenden Teil durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Das Umlaufvermögen (inkl. RAP) betrug zum Bilanzstichtag 269,4 Mio. € (VJ: 214,7 Mio. €). Der Anstieg resultierte zum überwiegenden Teil aus um 7,5 Mio. € gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf 202,2 Mio. € (VJ: 194,7 Mio. €). Diese betrafen überwiegend Forderungen gegen die TTG aus der Wälzung von Offshore-Anbindungskosten sowie Forderungen gegen die TKG aus dem Cash-Pooling und einem Darlehen. Das Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2023 4.950,9 Mio. € (VJ: 4.350,9 Mio. €). Die handelsrechtliche Eigenkapitalquote sank investitionsbedingt und trotz der Zuführung zur Kapitalrücklage auf 63,7 % (VJ: 73,4 %). Insgesamt zeigt die Quote dennoch die finanzielle Stabilität der TOG. Der Anstieg der Rückstellungen auf 406,6 Mio. € (VJ: 269,6 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus einer höheren Zuführung zur (Ansammlungs-)Rückstellung für Entfernungsverpflichtungen aufgrund aktualisierter Bewertungsparameter sowie höherer Rückstellungen für ausstehende Rechnungen im Bereich des Sachanlagevermögens infolge der Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2023. Der starke Anstieg der Verbindlichkeiten resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung des Gesellschafterdarlehens der TKG auf 2.400,0 Mio. € (VJ: 1.300,0 Mio. €). Finanzlage Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist als Indikator der Finanzkraft anzusehen:
Gründe für den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit waren im Wesentlichen vereinnahmte Erlöse aus dem Geschäftsbesorgungs- sowie dem Pachtvertrag mit der TTG. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr reflektiert überwiegend den Anstieg des Jahresüberschusses, welcher im Wesentlichen auf höhere regulatorische Einnahmen durch die Inbetriebnahme von DolWin6 sowie auf den Anstieg der Investitionstätigkeit zurückzuführen ist. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthält im Wesentlichen Investitionen in die NAS DolWin5, DolWin6, BorWin5, BorWin6 sowie die 2 GW-Projekte. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung des Gesellschafterdarlehens um 1.100,0 Mio. €, der Erhöhung der Kapitalrücklage durch den Gesellschafter um 600,0 Mio. € im Rahmen einer Rekapitalisierung der Gesellschaft und den Beteiligungserträgen i. H. v. 7,6 Mio. €. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 in das Cash-Pooling des TenneT-Konzerns (TenneT) einbezogen. Der Finanzmittelfonds (Bestand an Finanzmitteln) reduzierte sich aus den oben genannten Gründen von 139,1 Mio. € am 1. Januar 2023 auf 67,2 Mio. € am 31. Dezember 2023. Der Finanzbedarf ist durch geleistete Einlagen in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) i. H. v. insgesamt 4.950,7 Mio. € (VJ: 4.350,7 Mio. €), Gesellschafterdarlehen der TKG i. H. v. 2.400,0 Mio. € (VJ: 1.300,0 Mio. €) und eine offene Konzernkreditlinie gedeckt. Steuerungskennzahlen Die Steuerung innerhalb des TenneT-Konzerns erfolgt auf der Grundlage sog. nachhaltiger Finanzinformationen. Diese Finanzinformationen basieren auf den International Financial Reporting Standards, die von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum 31. Dezember 2023 verpflichtend anzuwenden waren. Sie umfassen zusätzlich zu den bilanzierungspflichtigen Forderungen und Verbindlichkeiten sämtliche regulatorischen Forderungen und Verbindlichkeiten, die aus der Vergangenheit resultieren und über zukünftige Netzentgelte abgerechnet werden, auch wenn deren Ansatz handelsrechtlich teilweise nicht zulässig ist. Die wesentlichen Steuerungskennzahlen auf Basis dieser nachhaltigen Finanzinformationen sind das EBIT (Betriebsergebnis) und die Investitionen. Weiterhin wird der TenneT-Konzern für Steuerungszwecke in drei Segmente gegliedert: ÜNB Niederlande, ÜNB Deutschland und nicht regulierte Unternehmen. Für das Segment ÜNB Deutschland, welches die TenneT-Deutschland-Gruppe erfasst, beliefen sich das EBIT im Geschäftsjahr 2023 auf rund 1.140,4 Mio. € (VJ: 791,8 Mio. €) und das Investitionsvolumen auf ca. 4,8 Mrd. € (VJ: 3,0 Mrd. €). Personalentwicklung Die TOG verfügt über kein eigenes Personal. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bediente sie sich neben externen Dienstleistern vor allem des Personals der TTG und der TKG. c) Arbeitssicherheit Die Gewährleistung einer sicheren Arbeitsumgebung ist für den TenneT-Konzern von zentraler Bedeutung und wird in den Mittelpunkt der Kultur und täglichen Arbeit gestellt. Um im Bereich Health, Safety & Environment (HSE) solide Grundlagen zu schaffen, hat TenneT neben der Arbeit an zahlreichen Verbesserungen wie etwa dem HSE-Managementsystem, eine Zentralisierung der HSE-Organisation beschlossen. Auf diese Weise will TenneT besser darauf vorbereitet sein, zu einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld beizutragen. Bei TenneT werden grundsätzlich alle Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle und Gefahrensituationen über ein zentrales Melde- und Dokumentationssystem erfasst. Ereignisse, die eine medizinische Behandlung erfordern, zur eingeschränkten Arbeitsfähigkeit führen oder mindestens einen Ausfalltag zur Folge haben sowie tödliche Arbeitsunfälle werden anhand des Indikators Total Recordable Incident Rate (TRIR) transparent dargestellt. Dieser misst die Häufigkeit von Arbeitsunfällen pro eine Million geleisteter Arbeitsstunden. 2023 lag der TRIR bei 4,5 für Mitarbeitende von TenneT und Mitarbeitende von Auftragnehmern und damit oberhalb des konzernweiten Zielwertes von 4,3. d) Versorgungssicherheit Die Versorgungssicherheit wird unter anderem durch die branchenübliche Steuerungskennzahl "Average System Interruption Duration Index" (ASIDI) gemessen. In den ASIDI fließen sowohl geplante als auch ungeplante Unterbrechungen mit ein. Für 2023 war als konzernweiter Zielwert für die Offshore-NAS und Interkonnektoren ein ASIDI von durchschnittlich maximal 432 Stunden festgelegt worden bzw. eine durchschnittliche Netzverfügbarkeit von mindestens 95,1 %.
* Das NAS DolWin6 wurde 2023 in Betrieb genommen, jedoch wird der erste OWP plangemäß erst im Jahr 2024 angeschlossen. Es findet derzeit noch keine Übertragung statt. Der interne Zielwert konnte somit bei allen NAS außer Riffgat übertroffen werden. Die Netzverfügbarkeit unter dem internen Zielwert von Riffgat ist auf die Neu-Einschleifung ins Umspannwerk Emden-Ost (bisher Emden-Borssum) zurückzuführen. e) Autonomer Betrieb Die Offshore-Plattformen von NAS befinden sich in der Nordsee und sind weit von der Küste entfernt, sodass die ständige Bemannung für Betrieb und Wartung schwierig und kostenintensiv ist. Der autonome Betrieb von Offshore-Plattformen ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des NAS, wodurch Ausfallzeiten minimiert, die Leistung optimiert und die Betriebskosten im Vergleich zum alleinigen bemannten Betrieb gesenkt werden können. Darüber hinaus verbessert der unbemannte Betrieb die Sicherheit, indem der Bedarf an Personal auf dem NAS reduziert wird. Für 2023 waren für die NAS alpha ventus, Nordergründe und Riffgat als Zielwert 340 autonome Tage festgelegt, für BorWin3, HelWin1 und SylWin1 je 245 autonome Tage sowie für DolWin1 275 autonome Tage.
* Das NAS DolWin6 wurde 2023 in Betrieb genommen, jedoch wird der erste OWP plangemäß erst im Jahr 2024 angeschlossen. Es findet derzeit noch keine Übertragung statt. Die Plattformen für die NAS BorWin3, DolWin1, HelWin1 sowie SylWin1 konnten ihren Zielwert nicht erreichen. Grund bei BorWin3 war ein Projekt bezüglich des Korrosionsschutzes der Plattformunterseite im Sommer 2023, währenddessen kein unbemannter Betrieb möglich war. DolWin1, HelWin1 und SylWin1 lagen aufgrund von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen unter dem Zielwert. Die Plattformen für die restlichen NAS konnten im Geschäftsjahr ihren Zielwert erreichen oder sogar übertreffen. 3. Forschung und Entwicklung Eigene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wurden von der Gesellschaft nicht wahrgenommen. Allerdings beteiligte sich die TenneT-Deutschland-Gruppe an mehreren Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Diese umfassten unter anderem folgende Themen:
4. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht a) Risikomanagement- und internes Kontrollsystem Die TOG ist vollumfänglich in das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem der TenneT-Deutschland-Gruppe integriert, das nachfolgend beschrieben wird. Ziele des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems Durch das Risikomanagementsystem im TenneT-Konzern werden Risiken im Hinblick auf die strategische und operative Zielsetzung frühzeitig identifiziert, überwacht und gesteuert sowie Chancen konsequent genutzt. Die hohen Anforderungen an das interne Kontrollsystem im TenneT-Konzern ermöglichen eine Steigerung der internen Prozesssicherheit auch innerhalb der TOG. Das Risikomanagementsystem des TenneT-Konzerns und somit der TenneT-Deutschland-Gruppe zielt auf die frühzeitige und systematische Identifikation bestandsgefährdender Entwicklungen sowie die Steuerung von Risiken, die die Unternehmensziele gefährden, ab. Es folgt dem Ansatz des "Three lines of defence"-Modells und besteht aus regelmäßigen und Ad-hoc-Prozessen auf operativer und strategischer Ebene, die sowohl langfristige als auch mittel- und kurzfristige Zeithorizonte betrachten. Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem (RMS/IKS) der TenneT-Deutschland-Gruppe basiert dabei auf ISO 31000- sowie COSO-Standards und entspricht den relevanten gesetzlichen Anforderungen. Risikomanagementbereiche Die TenneT-Deutschland-Gruppe ist in das strategische Risikomanagement des TenneT-Konzerns eingebunden. Das strategische Risikomanagement konzentriert sich auf zukünftige Ereignisse und Trends, welche die strategischen Ziele des Unternehmens positiv oder negativ beeinflussen können. Das operative Risikomanagement bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Die Entwicklung der operativen Risiken und Chancen wird durch das Unternehmensrisikomanagement im Rahmen von regelmäßigen oder themenspezifischen Risikodurchsprachen mit dem Management überprüft und dokumentiert, um die Angemessenheit der durchgeführten und geplanten Maßnahmen zu bewerten. Die aktuelle Risikoposition ist Bestandteil der internen Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärungen des Managements ("Letter of Representation"). Plötzlich oder unerwartet eintretende Risiken mit erheblichen Auswirkungen werden der Geschäftsleitung ad hoc berichtet. In 2023 wurden die Risiko- und Chancenregister der einzelnen Geschäftsbereiche überprüft und aktualisiert. Das IKS unterstützt und sichert die Realisierung der Prozessziele und die Einhaltung bestehender rechtlicher Anforderungen sowie die Zuverlässigkeit der internen und externen Berichterstattung. Um die Effektivität und Angemessenheit des Kontrollsystems zu bewerten sowie mögliche Verbesserungspotenziale identifizieren zu können, führen Kontrollverantwortliche und Management halbjährlich Wirksamkeitsüberprüfungen durch. Das Risikomanagement überprüft die Ergebnisqualität. Die interne Revision validiert diese zudem unabhängig durch eigene Stichprobenprüfungen. Des Weiteren wurde die Wirksamkeit der Kontrollen des jeweiligen Fachbereichs in die quartalsweisen Planungs- und Performanceprozesse des Controlling-Berichtswesens integriert. Um die Herausforderungen der anstehenden Investitionen umsetzen und die damit verbundenen Unternehmensziele erreichen zu können, verfügt die TenneT-Deutschland-Gruppe ferner über ein Projektrisikomanagementsystem (PRM). Das Ziel des PRM ist es, das Erreichen aller Projektziele hinsichtlich Zeit-, Kosten- sowie Qualitätsanforderungen zu unterstützen. Das PRM unterstützt Großprojekte sowie Instandhaltungsprojekte. Compliance und Integrität Die TenneT-Deutschland-Gruppe ist bestrebt, Compliance- und Integritäts-Risiken, die die Umsetzung der Strategie und Ziele des Unternehmens gefährden und zu wirtschaftlichen oder rechtlichen Konsequenzen sowie Reputationsschäden führen können, frühzeitig zu erkennen, diese zu verhindern oder geeignet darauf zu reagieren. In Anbetracht des hohen jährlichen Investitionsvolumens stellt die TenneT-Deutschland-Gruppe die Prävention, Identifikation und Aufarbeitung von potenziellen Betrugs-, Bestechungs- und Korruptionsvorfällen ins Zentrum der Aufgaben des Compliance- und Integritäts-Teams der ARC (Audit, Risk & Internal Control and Compliance & Integrity) Unit, die dem Chief Financial Officer (CFO) unterstellt ist. Identifizierte Risikopotenziale und/oder Regelverstöße werden an das Compliance- und Integritäts-Komitee berichtet, das vierteljährlich Sitzungen abhält. Im Austausch mit allen relevanten Funktionen entwickelt das Komitee notwendige Gegenmaßnahmen. Zusätzlich ermöglicht ein unabhängiges Hinweisgeber-Portal auch anonym auf mögliche Verstöße hinzuweisen. In 2023 wurden für die TenneT-Deutschland-Gruppe keine Betrugs-, Bestechungs- oder Korruptionsvorfälle mit wesentlichen Auswirkungen identifiziert. b) Wesentliche Chancen und Risiken Aus der Geschäftstätigkeit der TenneT-Deutschland-Gruppe ergeben sich Unsicherheiten in mehreren Wirkungsdimensionen. In der Bewertung werden dabei die folgenden gleichgewichteten Perspektiven berücksichtigt: Versorgungssicherheit, Ergebniswirkung, Umweltauswirkung sowie Compliance und Reputation. Veränderungen im politischen oder öffentlichen Diskurs können wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Regulierungsrahmens oder die gesetzlichen Vorgaben haben. Investitionen und Betrieb Im Zusammenhang mit anstehenden Investitionen stellen Verzögerungen aufgrund begrenzter Verfügbarkeiten von Lieferanten ein erhebliches Risiko für Zeitpläne und den Gesamterfolg von Projekten dar. Im April 2023 hat die TOG gemeinsam mit der TH langfristige Vertragsvereinbarungen für Umrichtersysteme (HGÜ-Stationen) und HGÜ-Kabelsysteme an sieben Lieferanten vergeben. Auch wenn entsprechende Verträge für sechs 2 GW NAS gesichert werden konnten, musste trotz erheblicher Bemühungen der geplante Fertigstellungstermin von BalWin3 um 15 Monate und von LanWin4 um drei Monate im Vergleich zu den geforderten Terminen des NEP nach hinten verschoben werden. Bereits bei der Vergabe wurde somit deutlich, dass es spürbare Engpässe im Lieferantenmarkt für NAS gibt, die die gesamte Wertschöpfungskette betreffen. Zudem ergaben sich u. a. aus der hohen Nachfrage erhebliche Preissteigerungen für alle Komponenten. Darüber hinaus verschärfen finanzielle Engpässe bei den Herstellern deren Fähigkeit, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die TOG identifiziert und beobachtet diese Risikofelder, in denen nachteilige Entwicklungen die Umsetzung von Projekten beeinträchtigen können. Es werden kontinuierlich risikominimierende Maßnahmen erarbeitet und ausgebaut, um negative Einflüsse vermeiden zu können. Dazu gehören u. a. die langfristige Zusammenarbeit mit Schlüssellieferanten sowie die Erschließung neuer Anbieter. Seit Inbetriebnahme der ersten Offshore-NAS konnten Betriebserfahrungen und Erkenntnisse bezüglich der Verfügbarkeit (bzw. der geplanten und ungeplanten Unterbrechung), der Lebensdauer und der Betriebskosten mit diesen Projekten gewonnen werden. Erkenntnisse hieraus fließen in die weitere Standardisierung und Dimensionierung zukünftiger Investitionen in Offshore-NAS ein. Durch aktives Betriebsmanagement und im Zeitablauf gewonnene Erfahrung ergibt sich die Möglichkeit, weitere Einsparungen bei den Betriebskosten zu erzielen. Qualitätsmängel können zu verminderter Verfügbarkeit, Lebensdauer oder erhöhten Betriebskosten des NAS führen. Die eingesetzten Technologien sind teilweise auf wenige Lieferanten im Weltmarkt beschränkt, weshalb Lieferengpässe auch bei Ersatzteilen nicht auszuschließen sind. Ungeplante Unterbrechungen, die beispielsweise durch technische Fehler, Extremwetterereignisse, Unfälle, Sabotage oder Cyber-Attacken verursacht werden können und zu zusätzlichen Instandhaltungsmaßnahmen führen, stellen weitere Herausforderungen dar. Hierzu wurden diverse Maßnahmen initiiert, um neben der Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Betriebes, kontinuierlich und nachhaltig die Betriebsaktivitäten zu optimieren und Kosten zu reduzieren. Serienfehler können zu Ausschlüssen in Versicherungsdeckungen führen. Des Weiteren können Risiken aus Rechtsstreitigkeiten resultieren. Offshore-Haftung Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Anbindung von OWP bestehen Risiken im Hinblick auf mögliche Schadenersatzansprüche, Klagen und Missbrauchsverfahren von Betreibern der OWP aufgrund von Verzögerungen, Unterbrechungen oder Wartungen von Netzanbindungen, die unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder vollständig durch die TTG zu tragen sind. Infolge der bestehenden Haftungsausgleichsvereinbarungen werden etwaige Schadenersatzansprüche in den jeweiligen TenneT-Offshore-Projektgesellschaften berücksichtigt. Der anbindungsverpflichtete ÜNB hat dabei in den Fällen einer verspäteten Fertigstellung des Anschlusses oder einer Störung im Falle von fahrlässigem Verhalten einen nicht umlagefähigen Selbstbehalt i. H. v. bis zu 110,0 Mio. € pro Jahr zu tragen. Im Rahmen der Offshore-Haftung wurden im Geschäftsjahr 2023 für die betreffenden NAS der TOG von den Betreibern der OWP Riffgat Rechnungen für Entschädigungen gemäß § 17e EnWG an die TTG gestellt. Ein verschuldensabhängiger Haftungsanteil verblieb bisher nicht bei der TTG. Im Zuge einer zusätzlichen Haftungsausgleichsvereinbarung wird die Haftung nach § 17e EnWG von der TTG auf die TOG für deren NAS übertragen, sofern die TTG entstandene Haftungsschäden nicht nach § 17f EnWG wälzen kann. Regulierung und Gesetzgebung Die Geschäftstätigkeit der TOG unterliegt der Regulierung durch die BNetzA. Dementsprechend können Veränderungen der regulatorischen und/oder gesetzlichen Rahmenbedingungen auf nationaler oder europäischer Ebene die Ergebnis- und Liquiditätssituation der TOG positiv wie negativ nachhaltig beeinflussen. Relevante Gesetzgebungsverfahren werden intensiv durch die TenneT-Deutschland-Gruppe begleitet, um negative Entwicklungen für das Unternehmen zu begrenzen und Chancen für das regulierte Netzgeschäft zu realisieren. Eines der wesentlichen Risiken der TOG ist die ungeplante Unterbrechung der Netzanbindung, woraus sich für die Gesellschaft mögliche Selbstbehalte für Entschädigungszahlungen ergeben können. Dem wirkt die TOG in Zusammenarbeit mit der TTG durch ein Projekt- und Risikomanagementsystem entgegen. Als Beispiel kann der erreichte Haftpflichtversicherungsschutz für Sachschadensfälle während der Betriebsphase genannt werden. Die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) Strom für die dritte Regulierungsperiode von 0,9 % p. a. wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Urteil vom 16. März 2022 aufgehoben. Die BNetzA hatte daraufhin Rechtsbeschwerde gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt und dort am 27. Juni 2023 abschließend Recht erhalten. Somit ist die zur Ermittlung angewandte Methodik der BNetzA grundsätzlich nicht zu beanstanden und die Festlegung für die dritte Regulierungsperiode rechtskräftig. Die BNetzA hat 2022 und 2023 die Datenabfrage zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die vierte Regulierungsperiode im Strombereich durchgeführt. Bisher hat die BNetzA keine Ergebnisse veröffentlicht und auch keine Konsultation gestartet. Daher liegen aktuell noch keine konkreten Erkenntnisse zu dessen Höhe in der vierten Regulierungsperiode vor. Entsprechend der aktuellen Konsultation des Produktivitätsfaktors Gas ist jedoch auch für Strom von einem Anstieg des Produktivitätsfaktors in der vierten Regulierungsperiode auszugehen, was gegenüber dem Xgen der dritten Regulierungsperiode einen negativen Einfluss auf das Betriebsergebnis der Gesellschaft haben könnte. Aus der Prüfung der tatsächlich angefallenen Offshore-Anbindungskosten (Kapital- und Betriebskosten) durch die BNetzA können Risiken entstehen, sofern Offshore-Anbindungskosten seitens der Regulierungsbehörde nicht vollumfänglich anerkannt würden. Daraus resultierende Anpassungserfordernisse für vergangene Jahre sind im Rahmen von Nachtragstestaten zu berücksichtigen und in die ONU einzubringen. Für die laufende Regulierungsperiode könnten sich Rückzahlungsverpflichtungen ergeben, sofern im Zuge der jährlichen Kostenprüfungen Offshore-Anbindungskosten, etwa im Zusammenhang mit der Effizienzüberprüfung der Betriebskosten seitens der Regulierungsbehörde, nicht vollumfänglich anerkannt würden. Die mit der BNetzA im Zuge der Kostenprüfung des Jahres 2019 im Jahr 2021 erarbeiteten Grundzüge der Anbindungskostenberechnung für die dritte Regulierungsperiode wurden im Jahresabschluss 2023 zugrunde gelegt. Die Prüfung der Anbindungskosten der Jahre 2020 und 2021 durch die Beschlusskammer 4 der BNetzA wurde durch die Behörde im Jahr 2023 vorerst abgeschlossen. Das Vorgehen in der ONU unterscheidet sich jedoch von einer klassischen Kostenprüfung mit Bescheidung der entsprechenden Kosten. Insofern kann die BNetzA jederzeit eine weitere Prüfung der Kapital- und Betriebskosten im Rahmen einer Missbrauchskontrolle durchführen. Zudem wurde im Jahr 2023 die Datenerhebung der Kapitalkosten des Basisjahres 2021 der Übergangsregelung für die vierte Regulierungsperiode an die BNetzA abgegeben. Eine Prüfung der Daten durch die Behörde steht noch aus. Neben der Vier-ÜNB-Stellungnahme, an der sich die TTG für die TenneT-Deutschland-Gruppe zum Festlegungsentwurf der BNetzA vom 22. November 2023 zu den geplanten Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen beteiligt hat, reichte die TTG im Dezember 2021 gemeinsam mit anderen Netzbetreibern Beschwerde beim OLG Düsseldorf gegen die bisherige Festlegung der Eigenkapitalzinssätze vom 12. Oktober 2021 für die vierte Regulierungsperiode ein und hat vom OLG Düsseldorf am 30. August 2023 Recht erhalten. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig und die BNetzA hat am 29. September 2023 beim BGH gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt. Darüber hinaus können insbesondere aus dem aktuellen Zinsanstieg an den Kapitalmärkten für die vierte Regulierungsperiode signifikante Ergebniswirkungen für die TOG entstehen, soweit diese nicht wie im Rahmen der Konsultationen von den ÜNB gefordert, hinreichend in den regulatorischen Zinssätzen berücksichtigt werden. Am 29. Dezember 2023 trat eine umfassende Reform des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Die Novelle setzt das EuGH-Urteil (C-718/18) u. a. hinsichtlich der ausschließlichen Zuständigkeit und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde aus dem Jahr 2021 um und verlagert die Kompetenzen für wesentliche Regulierungsentscheidungen hin zur BNetzA. Die bisher maßgeblichen Rechtsverordnungen, insbesondere die StromNEV und ARegV, werden für eine Übergangszeit bis Ende 2028 weiter in Kraft bleiben. Allerdings kann die BNetzA von diesen bereits abweichen. Welche inhaltlichen Änderungen des Regulierungsrahmens damit einhergehen, steht derzeit noch nicht fest. Finanzierung Durch weitere Investitionen in Offshore-NAS entsteht zusätzlicher Finanzbedarf, der im Wesentlichen durch die laufenden regulierten Umsatzerlöse finanziert wird. Die Außenfinanzierung der TOG erfolgt vollständig über ihre Gesellschafter, d. h. letztlich über die TH als niederländische Konzernmutter. Aus der Finanzierung werden keine wesentlichen Risiken erwartet. Umweltschutz und Arbeitssicherheit Schäden an der Umwelt sollen im Rahmen der Ausübung der Geschäftstätigkeit der TenneT-Deutschland-Gruppe minimiert werden. Dabei stehen die Themen Artenschutz, der Erhalt von Lebensräumen und das Schaffen von Ausgleichflächen im Fokus. Der Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt, wie z. B. Öle, Kraftstoffe oder Gase, werden durch immer bessere Sicherungsmechanismen weitestgehend verhindert. Zu den Sicherungsmechanismen gehören technische Einrichtungen, wie z. B. Ölauffanggruben oder automatische Fernmeldesysteme, aber auch organisatorische Maßnahmen, wie z. B. regelmäßige Anlagenkontrollen oder Gefährdungsbeurteilungen. TenneT arbeitet im Sinne des Umweltschutzes eng mit Behörden und Ämtern zusammen. Alle Vorfälle werden über ein zentrales Melde- und Dokumentationssystem erfasst. Im Geschäftsjahr ereigneten sich keine wesentlichen Ereignisse mit Auswirkungen auf die Umwelt. Ein weiteres Risiko stellen die besonderen Bedingungen für das Arbeiten auf See dar, die zu Gefahren für die Arbeitssicherheit führen können. Gesamtrisikosituation Im Berichtszeitraum lagen keine Risiken vor, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Unter Berücksichtigung der bereits ergriffenen Maßnahmen sind für das Jahr 2024 nach derzeitigen Erkenntnissen keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. c) Prognose Für das Jahr 2024 liegt die von den ÜNB im Geschäftsjahr 2023 ermittelte ONU mit 0,656 Ct/kWh für den nichtprivilegierten Letztverbrauch über dem Niveau von 2023. Die Ermittlung der Aufschläge auf die Netzentgelte basierte teilweise auf den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von OWP. Ein verschuldensabhängiger Selbstbehalt seitens der TTG kam in der Prognose nicht zum Ansatz. Darüber hinaus wurden die prognostizierten wälzbaren Offshore-Netzanbindungskosten für das Jahr 2024 in der ONU berücksichtigt. Weiterhin wurde ein Nachtrag für Differenzen zwischen den tatsächlichen wälzbaren Kosten und Erlösen des Jahres 2022 in die Prognose 2024 vorgetragen. Für das Jahr 2024 erwartet die TOG weitere Investitionen im Wesentlichen in die Offshore-NAS BorWin5, BorWin6, DolWin5 und die 2 GW-Projekte in der Größenordnung von etwa 2,7 Mrd. €. Besonderes Augenmerk wird weiterhin auf die Entwicklung der Betriebskosten gelegt, welche gemäß der Planung im Vergleich zu 2023 leicht ansteigen werden. Für 2024 wird erwartet, dass sich das Betriebsergebnis der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert. Ursächlich für den Rückgang sind im Wesentlichen geringere erwartete regulatorische Umsatzerlöse aufgrund des Beginns der neuen Regulierungsperiode. Im Rahmen der übergeordneten Steuerung des TenneT-Konzerns findet die TOG Eingang in das Segment ÜNB Deutschland, welches die TenneT-Deutschland-Gruppe darstellt. Für das Geschäftsjahr 2024 werden gemäß nachhaltiger Finanzinformationen im Vergleich zu 2023 ein Wachstum des Investitionsvolumens und entsprechend des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern ( EBIT) erwartet. Für 2024 wurde als konzernweiter Zielwert für die Offshore-NAS und Interkonnektoren ein ASIDI von durchschnittlich max. 432 Stunden festgelegt. Die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden werden auch zukünftig einen hohen Stellenwert einnehmen. Dementsprechend wird die TenneT-Deutschland-Gruppe u. a. die Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit weiter intensivieren. Als konzernweiter TRIR-Zielwert für 2024 wurde ein Wert von max. 3,7 angesetzt.
Bayreuth, 6. März 2024 Die Geschäftsführung Dr. Arina Freitag Tim Meyerjürgens Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20231. Vorbemerkungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss der TenneT Offshore GmbH (TOG) mit Sitz in Bayreuth wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter der Nummer HRB 4516 geführt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die TOG ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Alleiniger Gesellschafter der TOG ist die TenneT GmbH & Co. KG (TKG). Der Jahresabschluss ist in Mio. € aufgestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen daher Rundungsdifferenzen auftreten. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze AKTIVA Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände: Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände liegen Nutzungsdauern von drei Jahren zugrunde. Sachanlagen: Das Sachanlagevermögen ist gemäß § 255 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen sind neben den direkt zuordenbaren Kosten in angemessenem Umfang auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Das gesetzliche Wahlrecht, allgemeine Verwaltungskosten in angemessener Höhe zu berücksichtigen, wurde in Anspruch genommen. Fremdkapitalzinsen, die auf den Zeitraum der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen entfallen, werden nicht in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einbezogen. Bei den Abschreibungen wurde von dem Wahlrecht in Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht, steuerrechtliche Abschreibungen bei solchen Vermögensgegenständen beizubehalten, die vor dem 1. Januar 2010 angeschafft oder hergestellt wurden. Bei beweglichem Anlagevermögen, das vor dem 1. Januar 2010 zugegangen ist, werden auch handelsbilanziell grundsätzlich die höchstzulässigen steuerrechtlichen Abschreibungen vorgenommen. Neuzugänge von Sachanlagen aus dem Geschäftsjahr 2010 oder späteren Geschäftsjahren werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die angewandte Nutzungsdauer für Offshore-Netzanbindungssysteme beträgt 20 Jahre und beruht im Wesentlichen auf der technischen Lebensdauer eines Anbindungssystems unter Zugrundelegung der aktuellen Instandhaltungsstrategie. Die Abschreibungsdauer entspricht zugleich der von der Bundesnetzagentur regulatorisch vorgegebenen Abschreibungsdauer. Die TenneT-Deutschland-Gruppe analysiert laufend, inwieweit ein mögliches Auseinanderfallen der technischen Lebensdauer eines Offshore-Netzanbindungssystems von der gesetzlichen Anbindungsverpflichtung gemäß § 17d EnWG (meist 25 Jahre ab Inbetriebnahme eines Offshore-Windparks) überbrückt werden kann. Es wird eine monatsgenaue Abschreibung vorgenommen. Bei Vermögensgegenständen, die vor dem 1. Januar 2010 angeschafft oder hergestellt wurden, erfolgt die Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die gleichmäßige Verteilung des Restwertes über die Restnutzungsdauer jeweils in dem Jahr, in dem der lineare Abschreibungsbetrag den degressiven übersteigt. Im Jahr 2023 führte eine Analyse innerhalb des Sachanlagevermögens zu einer Änderung des Ausweises von Konverterhallen, um die Aussagekraft des Jahresabschlusses zu erhöhen. Der Ausweis erfolgt nicht mehr unter dem Posten "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken", sondern im Posten "technische Anlagen und Maschinen". Entsprechend wurden Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 63,3 Mio. € und Abschreibungen in Höhe von 24,3 Mio. € umgebucht. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € nicht überschreiten, werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250 € liegen und den Betrag von 1.000 € nicht überschreiten, werden in einen jährlichen Sammelposten eingestellt und innerhalb von fünf Jahren nach Zugang linear abgeschrieben. Finanzanlagen: Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Verzinsliche Ausleihungen sind mit ihrem Nennwert, unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen mit ihrem Barwert angesetzt. Umlaufvermögen: Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten unter Verwendung gleitender Durchschnittspreise und unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Marktpreisen ausgewiesen. Bestandsrisiken, die sich aus geminderter Verwertbarkeit ergeben, sind durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für alle erkennbaren Risiken wurden angemessene Wertkorrekturen vorgenommen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie werden entsprechend der jeweils vorgesehenen Laufzeit aufgelöst. PASSIVA Rückstellungen: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden auf Basis der erkennbaren Risiken gebildet. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst (Stand: November 2023). Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen bewertet. Latente Steuern: Aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der TKG sind auf Ebene der Gesellschaft keine latenten Steuern zu bilanzieren. 3. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im betrachteten Geschäftsjahr sind unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in einer gesonderten Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" am Ende des Anhangs dargestellt. Die Anteile an den verbundenen Unternehmen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes am Ende des Anhangs dargestellt. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die TOG ist in das Cash-Pooling der TKG einbezogen. Die Forderungen beliefen sich zum Stichtag auf 67,2 Mio. € (VJ: 139,1 Mio. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestanden im Wesentlichen gegen die TenneT TSO GmbH (TTG). Eine kurzfristige Darlehensforderung gegen die TKG i. H. v. 349,0 Mio. € (VJ: 241,0 Mio. €) wurde mit der Verbindlichkeit aus der Gewinnabführung (304,7 Mio. €; VJ: 227,2 Mio. €) aufgerechnet. (3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Zum 31. Dezember 2023 bestand ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. 2,0 Mio. € (VJ: 4,6 Mio. €). (4) Eigenkapital Das Stammkapital der TOG betrug zum 31. Dezember 2023 25 T€ (VJ: 25 T€). Das Stammkapital zum 31. Dezember 2023 hielt zu 100 % die TKG. Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2023 4.950,7 Mio. € (VJ: 4.350,7 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 850,0 Mio. € in die Kapitalrücklage durch den Gesellschafter TKG eingelegt sowie 250,0 Mio. € aus der Kapitalrücklage entnommen. Der Gewinnvortrag i. H. v. 0,2 Mio. € (VJ: 0,2 Mio. €) resultierte aus Geschäftsjahren vor der Vereinbarung des Gewinnabführungsvertrags. (5) Rückstellungen
Die Rückstellungen für noch nicht berechnete Lieferungen und Leistungen betrafen im Wesentlichen die Offshore-Netzanbindungssysteme BorWin5, BorWin6 und DolWin5. Die Rückstellungen für Verpflichtungen im Leitungsbereich und Entfernungsverpflichtungen betrafen im Wesentlichen eine Rückstellung für Abbruchverpflichtungen (213,4 Mio. €; VJ: 157,5 Mio. €). Die Erhöhung dieser Rückstellung resultiert im Wesentlichen aus der regulären jährlichen Zuführung zur Ansammlungsrückstellung. In den übrigen Rückstellungen sind Rückstellungen für die gesetzliche Archivierungspflicht sowie die Prüfung des Jahresabschlusses enthalten. (6) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten nahezu ausschließlich ein Darlehen der TKG i. H. v. 2.400,0 Mio. € (VJ: 1.300,0 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung wurden wie im Vorjahr mit einem an die TKG gewährten Darlehen aufgerechnet. (7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für Bestellobligos betrugen zum 31. Dezember 2023 16.305,5 Mio. € (VJ: 2.532,3 Mio. €). Aus Miet- und Leasingverträgen bestanden Verpflichtungen i. H. v. 0,4 Mio. € (VJ: 0,4 Mio. €), aus Dienstleistungsverträgen i. H. v. 1,2 Mio. € (VJ: 5,4 Mio. €). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (8) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse i. H. v. 846,9 Mio. € (VJ: 710,2 Mio. €) ergaben sich vorrangig aus der Verrechnung des Pacht- sowie des Geschäftsbesorgungsentgelts gegenüber der TTG. Auf den Geschäftsbesorgungsvertrag entfielen 322,3 Mio. € (VJ: 317,0 Mio. €), auf den Pachtvertrag entfielen 523,6 Mio. € (VJ: 388,6 Mio. €). Die aperiodischen Umsatzerlöse beliefen sich auf 11,9 Mio. € (VJ: 4,3 Mio. €). Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf noch laufende Investitionen in neue Netzanbindungssyteme zurückzuführen. Die Umsätze entfielen auf das Inland oder die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee. (9) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. 21,8 Mio. € (VJ: 3,2 Mio. €) resultierten im Wesentlichen aus Schadenersatzzahlungen (21,3 Mio. €). (10) Materialaufwand Der Materialaufwand enthielt periodenfremde Aufwendungen i. H. v. -0,9 Mio. € (VJ: 0,7 Mio. €). (11) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. 94,4 Mio. € (VJ: 85,5 Mio. €) resultierten im Wesentlichen aus Aufwendungen für Abbruchkosten (53,9 Mio. €; VJ: 39,3 Mio. €) sowie aus Versicherungsbeiträgen (23,5 Mio. €; VJ: 18,6 Mio. €). Die aperiodischen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 0,8 Mio. € (VJ: 14,6 Mio. €). (12) Finanzergebnis
Die Beteiligungserträge wurden im Wesentlichen von der TenneT Offshore 2. Beteiligungsgesellschaft mbH vereinnahmt. Von den Zinsaufwendungen sind 80,7 Mio. € im Zusammenhang mit einem Darlehen der TKG entstanden. (13) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn Aufgrund des am 29. Juni 2010 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags führte die TOG den Jahresüberschuss i. H. v. 304,7 Mio. € (VJ: 227,2 Mio. €) vollständig an die TKG ab. 5. Sonstige Angaben Grundsätzliches Die TOG ist lediglich Eigentümer der Anschlussleitungen der Offshore-Windparks und kein eigenständig zertifizierter Netzbetreiber i. S. d. § 4 EnWG. Die TOG beschäftigt kein eigenes Personal. Organe der Gesellschaft Die Mitglieder der Geschäftsführung sind: Dr. Arina Freitag, Stuttgart Kaufmännische Geschäftsführerin Tim Meyerjürgens, Bad Zwischenahn Technischer Geschäftsführer An die Geschäftsführung wurden keine Kredite oder Bezüge gewährt. Die Geschäftsführer sind nicht bei der TOG angestellt und erhielten daher im Berichtszeitraum keine Bezüge von der Gesellschaft. Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2023 vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar wird im Konzernabschluss der TH veröffentlicht. Konzernabschluss Die TOG wird in den befreienden Konzernabschluss der TH (Kamer van Koophandel Registernummer 09083317) einbezogen. Die TH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der TH werden bei der Niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Die TH stellt den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bestätigungsvermerk der TH werden beim Unternehmensregister eingereicht und dort veröffentlicht.
Bayreuth, 6. März 2024 Die Geschäftsführung Dr. Arina Freitag Tim Meyerjürgens Entwicklung des Anlagevermögens- in Mio. € -
Unmittelbarer Anteilsbesitz
Die angegebenen Werte für den Anteil am Eigenkapital und das Eigenkapital der Gesellschaften beziehen sich auf die Verhältnisse zum 31. Dezember 2023. Die dargestellten Ergebnisse resultieren aus den Geschäftsjahren der Gesellschaften, die zum 31. Dezember 2023 endeten. Die Anteile am gezeichneten Kapital spiegeln den jeweiligen Anteil an den Stimmrechten wider. Mittelbarer Anteilsbesitz
* vor Ergebnisabführung ** mittelbare Beteiligung über die TOH1 *** mittelbare Beteiligung über die TOH5 **** mittelbare Beteiligung über die TOH4 Die angegebenen Werte für den Anteil am Eigenkapital und das Eigenkapital der Gesellschaften beziehen sich auf die Verhältnisse zum 31. Dezember 2023. Die dargestellten Ergebnisse resultieren aus den Geschäftsjahren der Gesellschaften, die zum 31. Dezember 2023 endeten. Die Anteile am gezeichneten Kapital spiegeln den jeweiligen Anteil an den Stimmrechten wider. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TenneT Offshore GmbH, Bayreuth Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TenneT Offshore GmbH, Bayreuth, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TenneT Offshore GmbH, Bayreuth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 6. März 2024 Deloitte
GmbH
Dr. Benedikt Brüggemann, Wirtschaftsprüfer Dr. Jan Fürwentsches, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 11. April 2024 festgestellt. |
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