ATLAS Textil Verwaltungs GmbH
Bahnhofstraße 21, 26180 Rastede, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Janet Stührenberg seit 7.4.2022 | Geschäftsführer |
Malte Daun seit 3.11.2020 | Geschäftsführer |
Thomas Mergelmeyer seit 5.1.2012 | Prokura |
Claas E. Daun seit 8.11.2005 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
OTW Beteiligungs GmbHAufgelöst | 50.00% |
| 33.33% | |
| 10.00% | |
Arnold Kock Textil GmbHAufgelöst | 7.50% |
Lauffenmühle Beteiligungs-GmbHAufgelöst | 6.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ATLAS Textil Verwaltungs GmbHRastedeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGBei dem nachstehenden Anhang handelt es sich um eine für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Anhangs der ATLAS Textil Verwaltungs GmbH 26180 Rastede Amtsgericht Oldenburg, HRB 120254 Anhang für das Geschäftsjahr 2020
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz der ATLAS Textil Verwaltungs GmbH zum 31. Dezember 2020 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020 wurden entsprechend den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften sowie den für Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzierungsvorschriften der §§ 266 ff. und §§ 275 ff. HGB aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Für den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 2. Bewertungsmethoden Die Bewertung erfolgte unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht eine Abwertung auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert vorgenommen wurde. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Ausleihungen sind mit ihrem Nennwert bzw. dem niedrigeren Wert angesetzt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Sofern der Rückzahlungsbetrag einer Ausleihung über dem Auszahlungsbetrag liegt, wird der Unterschiedsbetrag über die Laufzeit der Ausleihung anteilig zugeführt, so dass sich der Wertansatz dieser Ausleihung entsprechend erhöht. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen wird. Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 1 HGB zum Nennbetrag angesetzt. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und Risiken. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr sonstige Forderungen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen die Gesellschafter in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 4.653,63) ausgewiesen. Der Wert im Vorjahr betraf sonstige Forderungen. 2. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 818.100,00 ist wie folgt eingeteilt:
3. Bilanzgewinn
4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben alle, wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten waren im Vorjahr solche aus Steuern von EUR 11.266,28 enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht beinhalten wie im Vorjahr in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten. 5. Haftungsverhältnisse Gegenüber einem verbundenen Unternehmen besteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von TEUR 4.000. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung … D Sonstige Angaben
Zu Geschäftsführern waren am Abschlussstichtag bestellt:
Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der ATLAS Textil Handel und Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Rastede. 3. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, keine Mitarbeiter. 4. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Im Zuge der im März 2020 eingesetzten Corona-Pandemie galten in Deutschland auch zu Beginn des Jahres 2021 noch umfangreiche Kontaktbeschränkungen in der Bevölkerung sowie Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Verwaltung. Diese Maßnahmen werden sich voraussichtlich auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft leicht negativ auswirken. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Abschlussstichtag eingetreten. 5. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 20.413.653,61 auf neue Rechnung vorzutragen. Rastede, den 24. November 2021 ATLAS Textil Verwaltungs GmbH gez. Claas E. Daun gez. Malte Daun gez. Deike Daun-Schröder - Geschäftsführer - - Geschäftsführer - - Geschäftsführerin - WEITERE DATENIn dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: A. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Wir haben zu dem Jahresabschluss der ATLAS Textil Verwaltungs GmbH, Rastede, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in der diesem Bericht als Anlage I beigefügten Fassung den am 9. Dezember 2021 in Oldenburg unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die ATLAS Textil Verwaltungs GmbH, Rastede PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der ATLAS Textil Verwaltungs GmbH, Rastede - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Rastede, den 24. November 2021 gez. Geschäftsführer/in Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Dezember 2021 |
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