ATLAS Textil Verwaltungs GmbH

Bahnhofstraße 21, 26180 Rastede, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 120254
Eingetragen
8.4.1987
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Unternehmen der Textil-Industrie sowie der Handel mit Textilien aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich und notwendig erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zur Beteiligung an anderen Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Janet Stührenberg
seit 7.4.2022
Geschäftsführer
Malte Daun
seit 3.11.2020
Geschäftsführer
Thomas Mergelmeyer
seit 5.1.2012
Prokura
Claas E. Daun
seit 8.11.2005
Geschäftsführer

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATLAS Textil Verwaltungs GmbH

Rastede

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

21.923.414,26

25.179

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.055.807,22

882

II. Wertpapiere

310.500,00

465

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.719.477,01

2.192

Summe Aktiva

25.009.198,49

28.718



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

818.100,00

818

II. Bilanzgewinn

20.413.653,61

23.933

B. Rückstellungen

43.318,40

333

C. Verbindlichkeiten

3.734.126,48

3.634

Summe Passiva

25.009.198,49

28.718

ANHANG

Bei dem nachstehenden Anhang handelt es sich um eine für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Anhangs der

ATLAS Textil Verwaltungs GmbH

26180 Rastede

Amtsgericht Oldenburg, HRB 120254

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Inhaltsverzeichnis

Seite

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

B. Erläuterungen zur Bilanz

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

D. Sonstige Angaben

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Bilanzierungsmethoden

Die Bilanz der ATLAS Textil Verwaltungs GmbH zum 31. Dezember 2020 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020 wurden entsprechend den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften sowie den für Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzierungsvorschriften der §§ 266 ff. und §§ 275 ff. HGB aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Für den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

2. Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB.

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht eine Abwertung auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert vorgenommen wurde.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Ausleihungen sind mit ihrem Nennwert bzw. dem niedrigeren Wert angesetzt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Sofern der Rückzahlungsbetrag einer Ausleihung über dem Auszahlungsbetrag liegt, wird der Unterschiedsbetrag über die Laufzeit der Ausleihung anteilig zugeführt, so dass sich der Wertansatz dieser Ausleihung entsprechend erhöht.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen wird.

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 1 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und Risiken. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. Erläuterungen zur Bilanz

1.

Forderungen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr sonstige Forderungen.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen die Gesellschafter in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 4.653,63) ausgewiesen. Der Wert im Vorjahr betraf sonstige Forderungen.

2. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 818.100,00 ist wie folgt eingeteilt:

EUR

Deike Daun-Schröder

272.700,00

Malte Daun

272.700,00

DAUN & CIE. Aktiengesellschaft

272.700,00

818.100,00

3. Bilanzgewinn

EUR

Gewinnvortrag

23.933.624,00

Jahresfehlbetrag

-3.519.970,39

20.413.653,61

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben alle, wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten waren im Vorjahr solche aus Steuern von EUR 11.266,28 enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht beinhalten wie im Vorjahr in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten.

5. Haftungsverhältnisse

Gegenüber einem verbundenen Unternehmen besteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von TEUR 4.000.

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

D Sonstige Angaben

1.

Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern waren am Abschlussstichtag bestellt:

Herr Claas E. Daun, Finanzvorstand der DAUN & CIE. Aktiengesellschaft, Rastede,

Herr Malte Daun, Geschäftsführer emdequity GmbH, München (ab 9. September 2021),

Frau Deike Daun-Schröder, Kauffrau, München (ab 9. September 2021)

2. Persönlich haftende Gesellschafterin

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der ATLAS Textil Handel und Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Rastede.

3. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, keine Mitarbeiter.

4. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Im Zuge der im März 2020 eingesetzten Corona-Pandemie galten in Deutschland auch zu Beginn des Jahres 2021 noch umfangreiche Kontaktbeschränkungen in der Bevölkerung sowie Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Verwaltung. Diese Maßnahmen werden sich voraussichtlich auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft leicht negativ auswirken. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Abschlussstichtag eingetreten.

5. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 20.413.653,61 auf neue Rechnung vorzutragen.

Rastede, den 24. November 2021

ATLAS Textil Verwaltungs GmbH

gez. Claas E. Daun gez. Malte Daun gez. Deike Daun-Schröder

- Geschäftsführer - - Geschäftsführer - - Geschäftsführerin -

WEITERE DATEN

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

A. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben zu dem Jahresabschluss der ATLAS Textil Verwaltungs GmbH, Rastede, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in der diesem Bericht als Anlage I beigefügten Fassung den am 9. Dezember 2021 in Oldenburg unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ATLAS Textil Verwaltungs GmbH, Rastede

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der ATLAS Textil Verwaltungs GmbH, Rastede - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Rastede, den 24. November 2021

gez. Geschäftsführer/in

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Dezember 2021

Nachrichten & Medien

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Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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