Menke-Med
GmbH
Feldkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
174.493,00 |
196.825,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4.279,00 |
| II.
Sachanlagen |
174.489,00 |
192.546,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.143.413,96 |
3.488.438,89 |
| I.
Vorräte |
375.513,23 |
864.741,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
942.270,48 |
2.166.175,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
27.173,34 |
25.166,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
44.731,88 |
44.731,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
825.630,25 |
457.522,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.249,00 |
8.497,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
204.041,16 |
|
| Aktiva |
2.529.197,12 |
3.693.760,89 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
547.347,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
522.347,81 |
469.500,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
751.388,97 |
-52.847,28 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
204.041,16 |
|
| B.
Rückstellungen |
1.413.382,35 |
1.284.556,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.114.145,77 |
1.858.939,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
392.955,96 |
1.279.426,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
721.189,81 |
579.513,38 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.669,00 |
2.917,00 |
| Passiva |
2.529.197,12 |
3.693.760,89 |
Anhang
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der Menke-Med GmbH, Feldkirchen
(Registergericht München, HRB 161694), die
Vorschriften des HGB für große
Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Der Anhang ist unter Berücksichtigung
größenabhängiger Erleichterungsvorschriften
gemäß § 288 HGB erstellt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Erläuterungen zur Bilanz
1. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2022
|
2021
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen
|
44.731,88
|
44.731,88
|
2. Anlagevermögen
2.1 Immaterielles Anlagevermögen
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von 3 bzw. 5 Jahren vorgenommen.
2.2 Sachanlagen
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 2 und 15 Jahren.
Zugänge werden ausschließlich nach der
linearen Methode abgeschrieben.
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden sofort
abgeschrieben.
3. Umlaufvermögen
3.1 Vorräte
Die Bewertung der
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder
niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und
Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang
vorgenommen wurden.
3.2 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für
Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 0,50 %
gebildet.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 27.173,34 (i.
V. EUR 25.166,67).
4. Rückstellungen
4.1 Pensionsrückstellungen
Die
Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten
(Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig
erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei
wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 1,00 % bei
den Renten ausge gangen. Bei der Festlegung des
laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung
des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der
Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von
15 Jahren unterstellt.
Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank
ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,78 % (i. V. 1,87
%).
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2022 im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine
Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in
Höhe von EUR 91.906,00 (Unterschiedsbetrag).
Aus Vorjahren besteht für Altzusagen nach Art.
28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Deckungsfehlbetrag in Höhe
von EUR 223.222,00. Das Berechnungsverfahren und die zu
Grunde liegenden Annahmen entsprechen der Vorgehensweise
bei den Neuzusagen.
4.2 Sonstige Rückstellungen
Die übrigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
5. Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 392.955,96
(i. V. EUR 1.279.426,35).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
721.189,81 (i. V. EUR 579.513,38).
5.1 Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Sämtliche
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
5.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Für
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
5.3 Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
|
31.12.2022
|
|
31.12.2021
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Steuern
|
32.291,04
|
|
24.678,29
|
Verbindlichkeiten i. R.
d. sozialen Sicherheit
|
0,00
|
|
79,88
|
Übrige sonstige
Verbindlichkeiten
|
813.718,95
|
|
838.912,13
|
|
846.009,99
|
|
863.670,30
|
C. Sonstige Angaben
1. Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
16,25 (i. V. 22).
sonstige Berichtsbestandteile
Feldkirchen, den 25.
März 2024
gez.
Herr Frank Menke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024
festgestellt.
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