maona.TV GmbHLiquidiert

80798 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 748361
Vorher
Propeller Communications audiovisuelle Medien und Events GmbHHORIZON bewusst leben & denken GmbH
Eingetragen
14.1.1994
Branche
Messe-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterFernsehveranstalter und Verbreitung von VideoinhaltenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Verlagstätigkeiten , Film- und TV-Produktionen sowie Vermarktung, Durchführung und Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, von Workshops und Seminaren, insbesondere zur Förderung bewussten Lebens, sowie Handel und Publikation mit und von Produkten um das Thema "bewusst leben und denken".

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HORIZON bewusst leben & denken GmbH

Stuttgart (vormals: Lüdinghausen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 118.790,00 148.613,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 113.012,00 137.659,00
II. Sachanlagen 5.778,00 10.954,00
B. Umlaufvermögen 352.171,38 296.286,20
I. Vorräte 226.188,03 140.983,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 119.095,33 140.527,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.888,02 14.774,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 868,69 1.558,19
Bilanzsumme, Summe Aktiva 471.830,07 446.457,39

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 3.473,49 101.585,38
I. gezeichnetes Kapital 130.000,00 130.000,00
II. Kapitalrücklage 33.382,30 33.382,30
III. Verlustvortrag 61.796,92 63.355,68
IV. Jahresfehlbetrag 98.111,89 -1.558,76
B. Rückstellungen 83.212,82 77.366,00
C. Verbindlichkeiten 385.143,76 267.506,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 471.830,07 446.457,39

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 119.095,33 0,00 140.527,26 0,00

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 37.374,23 € ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 130.000,- ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlussarbeiten und Aufbewahrungspflichten.

Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fallen im Berichtsjahr nicht an.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Udo Grube. Es wurde Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB erteilt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Stuttgart, den 19.09.2014

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.9.2014.

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