Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 126543
Vorher
PROMOVIA Fünfundvierzigste Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
27.2.2013
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wasser- und LuftfahrzeugenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt a. n. g.Vermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Makler für Ladungen und Schiffe sowohl auf Reisecharter- als auch auf Zeitcharter-Basis, Aufnehmen von Tonnage auf eigene Rechnung und für Dritte sowohl auf Basis von einzelnen Reisen als auch für langfristige Beschäftigung, Buchungen von einzelnen Ladungen und Ladungskontrakten für eigene Rechnung oder für Dritte, Verchartern von eigener Tonnage für einzelne Reisen oder langfristige Beschäftigung, Vermittlung von Tonnage für einzelne Reisen oder langfristige Beschäftigung für Dritte, Anund Verkauf von Seeschiffen als Makler für Dritte und/oder auf eigene Rechnung, Nachforschungen über Marktentwicklungen und deren Auswertung Zwecks Berichterstattung, kommerzielles und technisches Schiffs/Flottenmanagement, Abwicklung von Reise- und Zeitcharter Beschäftigungen inklusive Treibstoffmanagement und Bestellung, Poolmanagement der eigenen Flotte und Flotten Dritter sowie Hafenagenturtätigkeiten für Anläufe eigener Schiffe und auf Rechnung Dritter.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Neil Andrew Stinson
seit 13.10.2016
Geschäftsführer
Thore Hanse
seit 27.5.2013
Prokura
Christopher Sheppard
seit 27.5.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
European Metal Recycling Ltd.GBR
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
European Metal Recycling Ltd.
United Kingdom
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EMR Maritime GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

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31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 750,00 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 429.231,08 527.536,81
- davon gegen Gesellschafter EUR 80.762,47 (i. Vj. EUR 32.196,06) -
- davon aus Lieferungen und Leistungen EUR 429.231,08 (i. Vj. EUR 527.536,81) -
3. Sonstige Vermögensgegenstände 288.278,08 718.259,16 18.629,34 546.166,15
II. Guthaben bei Kreditinstituten 857.053,59 1.234.546,99
1.575.312,75 1.780.713,14
1.575.312,75 1.780.713,14

Passiva

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31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.191.062,57 671.314,22
III. Jahresüberschuss 24.935,53 519.748,35
1.240.998,10 1.216.062,57
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 325.772,00
2. Sonstige Rückstellungen 221.800,00 229.150,00
221.800,00 554.922,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.420,02 1.471,12
- davon mit einer Restlauzeit bis zu einem Jahr EUR 7.420,02 (i. Vj. EUR 1.471,12) -
2. Sonstige Verbindlichkeiten 105.094,63 8.257,45
- davon mit einer Restlauzeit bis zu einem Jahr EUR 105.094,63 (i. Vj. EUR 8.257,45) -
112.514,65 9.728,57
1.575.312,75 1.780.713,14

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

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2023 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.116.049,42 1.776.152,18
2. Sonstige betriebliche Erträge 6.848,74 155.807,07
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 835.888,53 887.520,12
b) Soziale Abgaben 91.411,73 927.300,26 86.185,31 973.705,43
4. Abschreibungen auf Sachanlagen 0,00 10.731,03
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 155.969,18 132.596,94
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 30.071,75
- davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 27.348,09) -
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14.693,19 265.105,75
8. Jahresüberschuss 24.935,53 519.748,35

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die EMR Maritime GmbH mit Sitz in Hamburg ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 126543 im Handelsregister eingetragen.

Die Gesellschaft erfüllt zum 31. Dezember 2023 die Voraussetzungen einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den gesetzlichen Regelungen (§§ 238 ff. HGB) unter der Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Forderungen mit einer Laufzeit über einem Jahr werden zum Barwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit der Jahresabschluss Salden enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremder Währung beruhen, wurden diese unter Beachtung des Niederstwert- bzw. Imparitätsprinzips umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind die in Fremdwährungen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages bewertet worden.

III. Bilanzerläuterungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegenüber dem Gesellschafter von T€ 81 (i. Vj. T€ 32) enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen im Personalbereich (T€ 209) sowie Kosten der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung (T€ 12).

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 7 (i. Vj. T€ 1) handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter im Rahmen des Cashpoolings mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse (T€ 1.116) resultieren ausschließlich aus dem Chartern von Schiffen für Gesellschaften im Konzernverbund.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 130) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten hauptsächlich Miet- und PKW-Kosten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 12 (i. Vj. T€ 2) enthalten.

V. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse mit verbundenen Unternehmen und gegenüber Dritten.

VI. Sonstige Angaben

1. Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskosten

Das im Berichtsjahr erfasste Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 9 (i. Vj. T€ 8).

Steuerberatungskosten wurden in Höhe von T€ 5 (i. Vj. T€ 9) aufwandsmäßig erfasst. Somit beträgt das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar T€ 14 (i. Vj. T€ 17).

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden lediglich Verpflichtungen gegenüber Dritten aus Mietverträgen bzgl. des Büros inkl. Parkens in Höhe von T€ 41 (i. Vj. T€ 40).

3. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der EMR European Metal Recycling Ltd., Warrington, UK, als Konzerngesellschaft einbezogen. Der Konzernabschluss ist nach seiner Offenlegung am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich.

4. Anzahl der Beschäftigten

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 6 Mitarbeiter.

5. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer betragen für das Geschäftsjahr 2023 T€ 0.

6. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss von EUR 24.935,53 zuzüglich des Gewinnvortrages von EUR 1.191.062,57 auf neue Rechnung vorzutragen.

VII. Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft waren:

 

Herr Christopher Phillip Sheppard, Vorstandsvorsitzender Ausurus Group Ltd., England

 

Herr Neil Stinson, Finanz-Direktor European Metal Recycling Ltd., England

 

Hamburg, 01.03.2024

Christopher Phillip Sheppard

Neil Stinson

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die EMR Maritime GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der EMR Maritime GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 10. April 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hanno Bötel, Wirtschaftsprüfer

Kristina Grothge, Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

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