Modehaus Emporium GmbHLiquidiert

75173 Pforzheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 505174
Eingetragen
6.11.2001
Branche
Einzelhandel mit BekleidungEinzelhandel mit SchuhenEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Damen- und Herrenbekleidung einschließlich Schuhe und Accessoires.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Modehaus Emporium GmbH

Pforzheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.120,10 8.662,78
I. Sachanlagen 6,00 6,00
II. Finanzanlagen 9.114,10 8.656,78
B. Umlaufvermögen 48.547,77 62.337,81
I. Vorräte 47.628,00 59.548,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 919,77 2.789,81
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 90.660,11 68.172,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 148.327,98 139.173,08

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 115.660,11 93.172,49
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 90.660,11 68.172,49
B. Rückstellungen 1.250,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 147.077,98 137.173,08
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 147.077,98 137.173,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 148.327,98 139.173,08

Anhang


Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Prüfungspflicht

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Bewertungsvorschriften

III. Angaben zur Bilanz
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Gesetzliche Grundlagen

Der Jahresabschluss der Modehaus Emporium GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG hat zu keiner notwendigen Durchbrechung der angewandten Ansatz-, Bewertungs- und der Ausweisstetigkeit geführt.

Die Vorjahreszahlen bleiben uneingeschränkt vergleichbar.

Prüfungspflicht

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Das Unternehmen ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden beachtet.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.

Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt oder nachfolgend im Anhang dargestellt.

Bewertungsvorschriften

Die Grundsätze der Bilanzidentität sind gewahrt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden nicht gebildet.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen.

Die Nutzungsdauern der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB bewertet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.

Bei der Bewertung wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.

Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag nachfolgend dargestellte Verbindlichkeiten:

 
EUR
Verbindlichkeiten
65.731,50
- davon sonstige Verbindlichkeiten
65.731,50


Angaben zu den Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
 
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahre TEUR 0.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

IV. Sonstige Angaben

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer Ali Caglar, Kaufmann, geführt.

Pforzheim, den 30. März 2012
Modehaus Emporium GmbH
Die Geschäftsführung

gez. Ali Caglar

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2012 festgestellt.

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