Nemitz
Autotransport GmbH
Giebelstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2009 bis zum 30.04.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2010
EUR |
30.4.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.905,00 |
9.441,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.905,00 |
9.441,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.591,08 |
118.689,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
101.591,08 |
118.132,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
557,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
107.496,08 |
128.130,08 |
Passiva
|
|
30.4.2010
EUR |
30.4.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.624,22 |
49.167,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.167,67 |
10.331,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.543,45 |
-13.836,05 |
| B.
Rückstellungen |
33.742,56 |
40.242,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.129,30 |
38.719,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.129,30 |
38.719,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
107.496,08 |
128.130,08 |
Anhang
zum
30. April 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Nemitz Autotransport GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Nemitz Autotransport GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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