Merkur Spielbank Siegburg Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Weber seit 8.10.2025 | Geschäftsführer |
Manuel Kreft seit 10.2.2021 | Prokura |
Christof Meier seit 27.1.2014 | Geschäftsführer |
Jens Knollmann seit 27.1.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gauselmann AGEspelkampKonzernabschluss zum 31. Dezember 2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021(1) Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Gesellschaft ist gemäß § 290 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Firma der Gesellschaft lautet Gauselmann AG. Sitz der Gesellschaft ist Espelkamp. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter B 9171 eingetragen. (2) Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Konzernabschlusses Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht der Stichtag der Jahresabschlüsse dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die Kapitalkonsolidierung wird seit dem Geschäftsjahr 2010 gemäß § 301 Abs. 1 HGB nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Die Verrechnung wird gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB auf der Grundlage der Wertansätze unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit zu dem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Dabei wird das Eigenkapital mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Bei der erstmaligen Einbeziehung eines bisher gemäß § 296 Abs. 2 HGB wegen untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens erfolgt die Verrechnung auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (§ 301 Abs. 2 Satz 3 und 4 HGB). Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bestehende Aufrechnungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden nach DRS 23.44 erfolgsneutral in die Ermittlung des neubewerteten Eigenkapitals des Tochterunternehmens einbezogen. Unterschiedsbeträge, die dadurch entstehen, dass ein Tochterunternehmen aufgrund eines Einbeziehungswahlrechtes erst nach dem in § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB genannten Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen wird und zwischen diesem Zeitpunkt und dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung Gewinne oder Verluste entstanden sind, werden seit dem Geschäftsjahr 2017 nach DRS 23.113 und DRS 23.148 dem Konzerngewinnvortrag zugeordnet. Verbleibende Unterschiedsbeträge wurden mit den Rücklagen verrechnet oder ab 1998 erstmals als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die sich aus der Erstkonsolidierung ergebenden Geschäftswerte werden entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei erkennbaren Wertminderungen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Firmenwerte bzw. erworbene Standortvorteile aus der Erstkonsolidierung von fünf Tochterunternehmen, die ihren Abschluss in fremder Währung aufstellen, werden gemäß DRS 25.63 in der Währung des Tochterunternehmens geführt und zu jedem Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs in die Konzernwährung umgerechnet, da die Erfolgsbeiträge hinsichtlich dieser Firmenwerte in der Währung des jeweiligen Tochterunternehmens realisiert werden. Entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen werden in Anwendung von § 308 a HGB erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (vgl. DRS 23.137f.). Die Zeiträume, über die die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte abgeschrieben werden, werden nachstehend genannt:
Werden nach Erlangung eines beherrschenden Einflusses weitere Anteile an einem Tochterunternehmen erworben (Aufstockung) oder veräußert (Abstockung), ohne dass der Status des Tochterunternehmens verloren geht, werden diese Transaktionen ab dem Geschäftsjahr 2017 als Kapitalvorgang abgebildet. Wird künftig auf die Einbeziehung eines Tochterunternehmens gemäß § 296 HGB verzichtet, wird das auf das Tochterunternehmen entfallende Reinvermögen seit dem Geschäftsjahr 2017 gemäß DRS 23.179 zu Konzernbuchwerten bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Möglichkeit des beherrschenden Einflusses fortgeschrieben. Auf einen Ansatz von assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode gemäß § 311 Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Beteiligungen insgesamt für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses von untergeordneter Bedeutung sind (§ 311 Abs. 2 HGB). Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse, die aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultieren, werden für das Anlage- und Umlaufvermögen gemäß § 304 Abs. 1 HGB eliminiert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Umsatzerlöse und Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Soweit erforderlich, erfolgen Umgliederungen in die Positionen Bestandsveränderungen oder andere aktivierte Eigenleistungen. Der Steueraufwand aus den Einzelabschlüssen wird in den Konzernabschluss übernommen. Latente Steuern, die sich aus Konsolidierungsvorgängen auf Konzernebene gemäß § 301 HGB (Kapitalkonsolidierung), § 303 HGB (Schuldenkonsolidierung) und § 304 HGB (Zwischengewinneliminierung) ergeben, werden gemäß § 306 Satz 5 HGB i. V. m. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Für die deutschen Einheiten werden die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer mit 30 % abgegrenzt. Latente Steuern in den ausländischen Berichtseinheiten werden mit den dort geltenden Steuersätzen bewertet, deren Bandbreite sich zwischen 10 % und 30 % bewegt. (3) Währungsumrechnung Im Konzernabschluss erfolgt die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Bilanzen grundsätzlich nach § 308 a HGB. Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus der Zwischenergebniseliminierung resultieren, werden erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Im Berichtsjahr werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnungen zu Durchschnittskursen in Höhe von 473.912,62 € in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen werden in Höhe von 4.150.473,87 € und aus der Schuldenkonsolidierung in Höhe von 2.902.104,97 € ebenfalls erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Bei einbezogenen Tochterunternehmen aus Hochinflationsländern werden vor Anwendung der Regelungen des § 308 a HGB inflationsbedingte Auswirkungen auf den Vermögens- und Ertragsausweis durch die Indexierungsmethode bereinigt. (4) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten der einbezogenen Unternehmen werden gemäß §§ 300, 308 HGB nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Konzernanschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betriebliche Erfahrung abgestellt. Sachanlagen sind zu Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei Kunstgegenständen wird ein Anhaltewert gebildet, wenn es sich um Originale namhafter Künstler handelt. Anlagegüter werden überwiegend linear abgeschrieben. Für geringwertige Anlagegüter wird § 6 Abs. 2 und 2 a EStG analog angewendet. Soweit erforderlich, wurden zum Bilanzstichtag auf die fortgeführten Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Finanzanlagen sind mit den Konzernanschaffungskosten bewertet. Bei erkennbaren Risiken erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte werden zu Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten bewertet. Die Konzernherstellungskosten beinhalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Bestandsrisiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten oder Barwerten bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch aktivisch abgesetzte Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine angemessene Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Konzernanschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aufgrund von Einzelzusagen wurden auf Basis des Teilwertverfahrens in der Anwartschaftsphase bzw. des Barwertverfahrens in der Rentenphase ermittelt. Als biometrische Grundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Der Rechnungszins entspricht dem Abzinsungssatz nach § 253 Abs. 2 HGB auf Basis einer individuellen Restlaufzeit. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aufgrund eines Kapitalplans gegenüber den Mitarbeitern werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Bewertungsverfahren mittels der projizierten Einmalbeitragsmethode ermittelt. Als Rechnungsgrundlage werden ebenfalls die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Die Abzinsung erfolgt unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre von 1,87 % (Vorjahr: 2,30 %), der von der Deutsche Bundesbank bekanntgemacht wurde. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 5,00 %. Aufgrund der Tatsache, dass die Gewährung sowie die Höhe der Kapitalbausteine für jedes Geschäftsjahr einzeln beschlossen werden und somit keine automatische jährliche Erhöhung des Pensionsanspruches der Arbeitnehmer erfolgt, finden zukünftige Gehaltssteigerungen bei der Berechnung der Pensionsrückstellung keine Berücksichtigung. Des Weiteren hat die Merkur Spielbanken NRW GmbH (vormals: Westdeutsche Spielbanken GmbH) Pensionsverpflichtungen, die mittels der projizierten Einmalbetragsmethode sowie unter Berücksichtigung biometrischer Grundlagen unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ermittelt werden. Als Abzinsungsfaktor wurde ein Rechnungszins von 1,5 % angesetzt. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,5 % und Rentensteigerungen mit einer Rate von 1,8 % berücksichtigt. Es wurde ein Rechnungszins gewählt, der auf der Renditeerwartung für ein zur Refinanzierung der bestehenden Versorgungsverpflichtungen geeignetes Anlageportfolio basiert. Bei der Auswahl des Anlageportfolios wurde insbesondere auf eine geringe Volatilität geachtet. Die Auswirkungen der Änderung des Rechnungszinssatzes werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten voraussichtlich erforderlich sein wird. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem in ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Abzinsung bei der erstmaligen Rückstellungsbildung erfolgt nach der Nettomethode. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz der passiven latenten Steuern erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung. Bei der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nicht. Der Konzernabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, wurde dieser angesetzt. (5) Erläuterung der einzelnen Posten der Konzernbilanz 1. Konzernanlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Konzernanlagevermögens ergeben sich aus dem folgenden Konzernanlagenspiegel:
Im Geschäftsjahr 2021 wurden aufgrund der Erstkonsolidierung der nachfolgenden Gesellschaften die aufgeführten Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung aktiviert:
2. Konzern-Eigenkapital Das Grundkapital der Gauselmann AG beträgt zum 31. Dezember 2021 188.136.600,00 € und besteht aus 1.881.366 Namensaktien im Wert von je 100,00 €. Zusammensetzung der Kapitalrücklage:
Der Posten Nicht beherrschende Anteile enthält die Anteile von Mitgesellschaftern und anderen Gesellschaftern am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. 3. Rückstellungen Es wurde eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorgenommen. Für die Saldierung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Im Berichtsjahr wurden Erträge aus dem verrechneten Vermögen in Höhe von 2 T€ mit aus der Verpflichtung entstehenden Aufwendungen verrechnet. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 5.059 T€. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Spielstättenbetrieb (37.562 T€), Jahresabschluss- und Beratungskosten (7.183 T€), sonstige Verpflichtungen aus dem Personalbereich (49.636 T€) und Garantieverpflichtungen 3.384 T€). 4. Verbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Übersicht:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte in Höhe von 28.193 T€ gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. 5. Passive latente Steuern Aufgrund bestehender, in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abnehmender Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen im Konzernabschluss in Höhe von 1.048 T€ angesetzt. Die Beträge haben sich wie folgt entwickelt:
Unter den passiven latenten Steuern werden ferner Steuern aus dem Konzernabschluss gemäß § 306 HGB in Höhe von 75.266 T€ ausgewiesen. Die passiven latenten Steuern gemäß § 306 HGB haben sich wie folgt entwickelt:
6. Finanzinstrumente Es wurden im Einzelnen folgende Bewertungseinheiten gebildet:
Die Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheit erfolgte nach der Einfrierungsmethode. Das vorstehend genannte Grundgeschäft betrifft verschiedene Tilgungsdarlehen. Der Marktwert der Zinsswaps beträgt zum 31. Dezember 2021 rund -66 T€. Er wurde unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden Marktdaten ermittelt. 7. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Die zu Grunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Neben den Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 314 Abs. 1 Nr. 2 a HGB in Höhe von 420.724 T€ (davon gegenüber Tochterunternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden: 0 T€, davon betreffend die Altersversorgung: 0 T€, davon gegenüber assoziierten Unternehmen: 0 T€). Die Verpflichtungen betreffen überwiegend Verpflichtungen aus verschiedenen langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, aus Gerätemietverträgen sowie Sponsoringverträgen. Auf die Merkur Casino GmbH, Espelkamp, entfällt von den Verpflichtungen allein ein Anteil von 95.143 T€. Ferner hat die Gauselmann AG Kommanditanteile am Gesellschaftskapital von zwei Beteiligungsgesellschaften übernommen. Die zum Bilanzstichtag noch ausstehenden nicht eingeforderten Einlagen betragen insgesamt 409 T€. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit eingegangenen Put- bzw. Call-Optionen für insgesamt fünf Gesellschaften über insgesamt 75.315 T€. Teilweise bemisst sich die Höhe der Verpflichtungen nach der jeweiligen künftigen Ergebnisentwicklung der Gesellschaften und wird daher zukünftig noch variieren. (6) Erläuterung zu einzelnen Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Der konsolidierte Umsatz 2021 setzt sich wie folgt zusammen
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen selbst erstellte vermietete Geräte. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen werden Aufwendungen in Höhe von 618.284 T€ ausgewiesen, die im Zusammenhang mit im Ausland tätigen Wettunternehmen stehen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Nachfolgend werden die Erträge und Aufwendungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 23 und Nr. 24 HGB genannt:
Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen wurden in Höhe von 6.487 T€ und auf Finanzanlagen des Anlagevermögens in Höhe von 1.412 T€ vorgenommen. In den sonstigen Steuern sind Vergnügungssteuern in Höhe von 75.144 T€ sowie Spielbankabgaben in Höhe von 44.611 T€ enthalten. (7) Ergänzende Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung Die Erstellung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 21. Der ausgewiesene Finanzmittelfonds in Höhe von 361.589 T€ umfasst Kassenbestände, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten (394.877 T€), Wertpapiere des Umlaufvermögens (170.879 T€) sowie jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten (204.167 T€). Die in den Finanzmittelfonds einbezogenen Wertpapiere des Umlaufvermögens unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen und können jederzeit in Liquidität umgewandelt werden. Die Bestände des Finanzmittelfonds von quotal einbezogenen Unternehmen betragen 16.528 T€. (8) Sonstige Pflichtangaben Darstellung der Posten gemäß § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG:
Das Geschäftsjahr 2021 der Gauselmann AG (Einzelabschluss) schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 99.831.018,80 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 352.731.473,60 € ab. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 50 % des Jahresüberschusses 2021 (49.915.509,40 €) werden in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Der danach verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 302.815.964,20 € wird als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Während des Geschäftsjahres 2021 waren durchschnittlich 7.226 Arbeitnehmer im Inland und 6.286 Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt. Bei den Arbeitnehmern im Inland sind anteilsmäßig 243 Arbeitnehmer von nur anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen enthalten. Bei den Arbeitnehmern im Ausland sind anteilsmäßig 38 Arbeitnehmer von nur anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen enthalten. Komplementärin ohne Kapitaleinlage an der jeweils genannten Kommanditgesellschaft sind die folgenden Gesellschaften:
Folgende Tochterunternehmen sind von der Anwendung der in § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB genannten Vorschriften befreit, da die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 HGB bzw. § 264 b Nr. 1 bis 4 HGB erfüllt sind bzw. später erfüllt werden: adp Gauselmann GmbH (jetzt: adp Merkur GmbH) Alpha Automatenbetrieb GmbH Alphabet Automatenbetrieb GmbH ART Casino GmbH Automaten Rehpenning GmbH Bluhm & Reinhardt GmbH BEIT GmbH Casino Area GmbH Casino City GmbH Casino COSMOS Automatenspiele Aufstellung und Vertrieb GmbH Casino FORTUNA-Unterhaltungs- und Spielgeräte GmbH Casino Line GmbH Casino MERKUR-Spielgeräte Betriebs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Casino Multi-Elektronik Verwertungs-GmbH Casino Prater Spielhallen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Casino Road GmbH edict eGaming GmbH E.Duske GmbH & Co KG Euro Payment Group GmbH G + E Die Spielfreude GmbH & Co. KG Gauselmann Spielbanken Beteiligungs GmbH Gerdes Spielkonzepte GmbH & Co. KG GeWeTe Geldwechsel- & Sicherheitstechnik GmbH Glückstern Freizeitgestaltungs-GmbH Gustav Lauser GmbH HESS Cash Systems GmbH Innovative Unterhaltungsgesellschaft mbHJUMP Casino GmbH Jump In Spielhallenbetriebs GmbH m.a.s.s. marketing and sales service GmbH MBG Casino Fantastico UG (haftungsbeschränkt) Merkur Air GmbH Merkur Betrieb münzbetätigter Unterhaltungsgeräte GmbH Merkur Casino GmbH Merkur Freizeit Leasing GmbH Merkur Immobilien- und Beteiligungs GmbH Merkur Interactive GmbH Merkur Spielbank Duisburg GmbH & Co.KG (vormals: Casino Duisburg GmbH & Co. KG) Merkur Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG Merkur Spielothek Wolfratshausen GmbH Merkur Sportwetten GmbH MFC-Betreiber GmbH MSG Merkur Spielgeräte Service GmbH msp Münzspielpartner GmbH & Co. KG msp Spielstätten GmbH ODDSLINE Entertainment GmbH PALIO REH Spielstätten GmbH Play-Fair Casino GmbH & Co. KG Schneider Automaten GmbH Spielothek Immobilien Gauselmann Beteiligungs GmbH & Co. KG Sunny World GmbH TREND GmbH & Co. KG TTS GmbH WGI World of Game and Internet GmbH XTiP Sportwetten Shops GmbH Das vom Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Gesamthonorar beträgt 440 T€. Dabei handelt es sich ausschließlich um Honorare für Prüfungsleistungen. Das vom Abschlussprüfer der Merkur Spielbank Duisburg GmbH & Co.KG (vormals: Casino Duisburg GmbH & Co. KG), Duisburg, berechnete Gesamthonorar beträgt 75 T€. Dabei handelt es sich ausschließlich um Honorare für Prüfungsleistungen. (9) Kreis der einbezogenen Unternehmen In den Konzernabschluss wurden folgende Unternehmen einbezogen:
Von den vorgenannten Gesellschaften wurden die folgenden Gesellschaften nach § 310 HGB nur anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen: Eyas Gaming Holding Limited, Żebbuġ Eyas Gaming Limited, Żebbuġ Eyas Services Limited, Gibraltar Eyas Services UK Limited, London Spielbank Berlin Entertainment GmbH & Co. KG, Berlin Spielbank Berlin Entertainment Verwaltungs-GmbH, Berlin Spielbank Berlin GmbH & Co. KG, Berlin Spielbank Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin Spielbank Mainz Beteiligungs-GmbH, Mainz Spielbank Mainz GmbH & Co. KG, Mainz Folgende Gesellschaften werden aufgrund des Rechtes, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen, in den Konzernabschluss einbezogen: Funny-Land Spiel- und Freizeitzentren GmbH, Espelkamp GAP Projektentwicklung GmbH, Espelkamp games and more GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Bad Fallingbostel GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Cham I GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Eggenfelden GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Ingolstadt II GmbH, Ingolstadt Merkur Spielothek Ingolstadt III GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Saarlouis II GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek St. Augustin GmbH, Sankt Augustin Merkur Spielothek Stade GmbH, Espelkamp PALMS MERKUR CASINO AG, Bulgarien VGL Betriebsgesellschaft mbH, Espelkamp Ausgeschieden aus dem Konsolidierungskreis sind folgende Unternehmen: aufgrund Verschmelzung Gustav Lauser Verwaltungsgesellschaft mbH (Rechtsnachfolgerin: Gustav Lauser GmbH) HESS Verwaltungs-GmbH (Rechtsnachfolgerin: Gauselmann AG) Merkur Casino International GmbH (Rechtsnachfolgerin: Merkur Casino GmbH) Merkur Interactive Services GmbH (Rechtsnachfolgerin: MERKUR MEDIA GmbH) aufgrund Inanspruchnahme des Wahlrechtes gemäß § 296 Abs. 2 HGB Merkur Gaming US, LLC., USA MERKUR SPIELO SK s.r.o., Slowakische Republik aufgrund Liquidation Merkur Management Services UK Limited, Großbritannien Erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden: Bührmann A + I GmbH, Espelkamp Cashpoint Solutions Malta Limited, Malta CoAm Gaming Emmen B.V., Niederlande Eyas Gaming Holding Limited, Malta Eyas Gaming Limited, Malta Eyas Services Limited, Gibraltar Eyas Services UK Limited, Großbritannien Gerdes Spielkonzepte GmbH & Co. KG, Espelkamp Gerdes Spielkonzepte Verwaltungs GmbH, Espelkamp Herold Verwaltungs GmbH, Espelkamp Lucky Gaming Industry d.o.o., Serbien Merkur Entertainment NRW GmbH (vormals: WestSpiel Entertainment GmbH), Duisburg Merkur Spielbank Duisburg GmbH & Co.KG (vormals: Casino Duisburg GmbH & Co. KG), Duisburg Merkur Spielbank Duisburg Verwaltungs GmbH (vormals: WestSpiel Verwaltungs GmbH), Duisburg Merkur Spielbanken NRW GmbH, (vormals: Westdeutsche Spielbanken GmbH), Duisburg Merkur Xtip Slots doo Stara Pazova, Serbien Play-Fair Casino GmbH & Co. KG, Espelkamp Tivoli Casino 4. Betriebsgesellschaft mbH, Preetz Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises dieses Jahres ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht uneingeschränkt gegeben. Die folgenden Unternehmen wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB wegen untergeordneter Bedeutung nicht mit in den Konzernabschluss einbezogen:
Für einen Teil der Angaben nach § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht worden, um erhebliche Nachteile für die Unternehmen des Konzerns der Gauselmann AG zu vermeiden. Der Einfluss der 43 unter Anwendung des Wahlrechts gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist sowohl einzeln als auch insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Einbeziehung in den Konzernabschluss wurde daher verzichtet. Der Konsolidierungskreis umfasst damit 212 vollkonsolidierte Unternehmen. Stichtag der Einzelabschlüsse aller einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2021. Unter den Beteiligungen werden die folgenden assoziierten Unternehmen ausgewiesen:
Die Angabe des Namens und des Sitzes anderer Unternehmen, der Höhe des Anteils am Eigenkapital, des Eigenkapitals und des Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres dieser Unternehmen, für die ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteiligungen i. S. v. § 271 Abs. 1 HGB handelt oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der Gauselmann AG oder eines anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens gehalten wird, unterbleibt wegen untergeordneter Bedeutung (§ 313 Abs. 3 Satz 4 HGB). (10) Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2021 aus folgenden Personen: Herr Paul Gauselmann, Espelkamp, Unternehmer (Vorstandssprecher) Herr Armin Gauselmann, Lübbecke, Unternehmer (Stellvertretender Vorstandssprecher) Herr Dr. Werner Kurt Schröer, Bocholt, Vorstand Technik und Entwicklung Herr Jürgen Stühmeyer, Minden, Vorstand Merkur-Vertrieb Herr Dieter Kuhlmann, Lübbecke, Vorstand Spielbetriebe Herr Lars Felderhoff, Rahden, Vorstand Finanzen Herr Manfred Stoffers, Düsseldorf, Vorstand Marketing Kommunikation Politik Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen 2021 5.579 T€. Die Pensionszahlungen an ehemalige Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2021 252 T€ betragen. Die Pensionsrückstellung enthält zum Stichtag Pensionszusagen für ehemalige Vorstandsmitglieder in Höhe von 1.319 T€. Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2021 aus folgenden Personen: Herr Manfred Grünewald, Mönchengladbach (Vorsitzender), ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter der tobaccoland GmbH & Co. KG Herr Karsten Gauselmann, Inzell, Hotelier Frau Janika Gauselmann, München, Diplom-Volkswirtin Die Vergütungen im Jahre 2021 für die Tätigkeiten des Aufsichtsrates betrugen 29 T€.
Espelkamp, den 1. Juni 2022 Gauselmann AG Der Vorstand gez. Paul Gauselmann gez. Armin Gauselmann gez. Dr. Werner Kurt Schröer gez. Jürgen Stühmeyer gez. Dieter Kuhlmann gez. Lars Felderhoff gez. Manfred Stoffers Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Geschäftsmodell des Konzerns der Gauselmann AG Der Konzern der Gauselmann AG ist ein großes mittelständisches Familienunternehmen. Er hat sich von einem Ein-Mann-Betrieb zu einem am Jahresende 2021 über 14.000 Mitarbeiter starken, global agierenden High-Tech-Konzern der Unterhaltungswirtschaft entwickelt. Der Grundstein für die Erfolgsgeschichte wurde bereits im Jahr 1957 durch den Unternehmensgründer Paul Gauselmann gelegt. Die Firmenzentrale des Konzerns liegt im ostwestfälischen Espelkamp. Markenzeichen ist die lachende Merkur-Sonne. Dieses allseits beliebte SPIEL- und Glückssymbol steht seit Jahrzehnten national wie international als Synonym für modernes, attraktives Freizeitvergnügen "Made in Germany". Das breit aufgestellte Familienunternehmen, das sich unter dem Motto "More than a game" der Unterhaltung durch Spaß an SPIELEN mit und um das kleine Geld für erwachsene Menschen verschrieben hat, agiert als weltweit vernetzter Glücks- SPIEL-Anbieter. Die ausgeprägten Kernkompetenzen Content, Technologie und Operating ermöglichen es, basierend auf den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen, an jedem Ort zu jeder Zeit SPIEL-Spaß bringende Unterhaltung anzubieten. Dabei ist sich der Konzern der Gauselmann AG seiner sozialen Verantwortung bewusst. Das Thema Jugend- und Spielerschutz genießt einen hohen Stellenwert. Stets werden neueste Erkenntnisse auf den Gebieten Prävention und Verbraucherschutz berücksichtigt und fließen kontinuierlich in die SPIEL-Entwicklung und in das technologische SPIEL-Angebot ein. Schon in der Vergangenheit waren Eigentümerfamilie und Unternehmensleitung stets eng miteinander verzahnt. Dadurch war das Geschäftsmodell des Konzerns der Gauselmann AG seit jeher auf Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Substanzerhalt ausgerichtet. Um auch in den nächsten Jahren generationenübergreifend die langfristige Bestandssicherung des Konzerns als Arbeitgeber und Wirtschaftsmotor zu gewährleisten, hat die Unternehmerfamilie beschlossen, den Konzern der Gauselmann AG ab 2016 unter dem Dach der Ende 2015 neu gegründeten Gauselmann Familienstiftung zu führen. Dafür hat die Eigentümerfamilie sämtliche Aktien an der Gauselmann AG zum Jahresende 2015 in die Familienstiftung eingebracht. Als fester Bestandteil des Stiftungsvorstands bestimmen Mitglieder der Familie Gauselmann nicht nur die Geschicke der Stiftung, sondern insbesondere die zukünftige Ausrichtung sowie die jeweilige Führung des Konzerns der Gauselmann AG. Alle grundlegenden strategischen Entscheidungen, die das operative Geschäft des Konzerns tangieren, werden damit ab 2016 durch den familiengeführten Stiftungsvorstand getroffen. Starke Präsenz zeigt der Konzern auch in den maßgebenden Branchenverbänden. In Deutschland ist er seit über 50 Jahren führend in den unterschiedlichen Branchenverbänden vertreten. So war der Firmengründer Paul Gauselmann bis zu seinem Rücktritt im Sommer 2019 bereits seit über 38 Jahren an der Spitze des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI). Schon vorher war er seit 1966 meist federführend in Aufstellerverbänden tätig. Die operativen Aktivitäten des Konzerns gliedern sich in zwei große Geschäftssegmente. Das traditionelle Kernsegment richtet sich an Firmenkunden (B2B) und bündelt im In- und Ausland in der so genannten "Merkur-Säule" die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von SPIELEN und Unterhaltungs- SPIEL-Geräten, wobei der Schwerpunkt in der Erfindung und Entwicklung von SPIELEN in 16 Teams von Australien bis nach Las Vegas liegt. Zudem werden noch Geldmanagementsysteme auch für Banken und Kommunen produziert und vertrieben. Das Hauptstandbein dieses Segments ist das Geld- SPIEL-Gerät. Der Kernmarkt ist Deutschland. Der Großteil der Verkaufsaktivitäten erfolgt über attraktive vertriebsorientierte Miet-, Leasing- und Lizenzmodelle. Das zweite Konzernsegment richtet sich an Endkunden (B2C). In diesem Geschäftsbereich wird federführend der Betrieb von modernen Entertainmentcentern sowie neuerdings das sehr erfolgreiche Engagement im SPIEL-Banken-Bereich zusammengefasst. Am Jahresende 2021 betrieb der Konzern der Gauselmann AG 361 High-Tech- SPIEL-Stätten im Inland (Vorjahr: 344) und 419 in sieben europäischen Ländern (Vorjahr: 374). Tragende Säule in Europa war hier die englische Praesepe-Gruppe mit 204 Hallen (Vorjahr: 176). Zweitwichtigster Markt war Serbien mit 153 Standorten (Vorjahr: 140). Die restlichen SPIEL-Stätten verteilten sich auf Standorte in West- und Osteuropa. Der Konzern betrieb im Jahr 2021 weiterhin seine SPIE L-Banken in Leuna, Magdeburg und Halle und war beteiligt an der größten deutschen SPIEL-Bank in Berlin mit vier Standorten sowie an der SPIEL-Bank Mainz mit drei Standorten. Neu übernommen hat der Konzern im Jahr 2021 im Rahmen eines öffentlichen Privatisierungsverfahrens des Landes NRW sämtliche Anteile an der WestSpiel-Gruppe mit vier SPIEL-Banken in NRW an den Standorten Dortmund-Hohensyburg, Duisburg, Aachen und Bad Oeynhausen. In Deutschland nimmt nun der Konzern der Gauselmann AG bei den SPIEL-Stätten die Rolle des Marktführers ein. Zusätzlich umfasst dieses Konzernsegment unter anderem mit der österreichischen Cashpoint-Gruppe die Aktivitäten als Anbieter und Vermittler von Sportwetten. Der Kernmarkt für das Sportwettangebot ist Europa. Mit dieser umfassenden, zukunftsorientierten Angebotspalette sieht sich der Konzern der Gauselmann AG stabil und wettbewerbsfähig aufgestellt und gilt als fester Bestandteil der deutschen und der europäischen Automatenbranche. Der Konsolidierungskreis umfasst 212 Gesellschaften, davon haben 114 Gesellschaften ihren Sitz im Ausland. Im Jahr 2021 sind 18 Gesellschaften zugegangen. Sieben Gesellschaften haben den Konsolidierungskreis verlassen. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahreskonzernabschluss ist durch diese Änderungen nicht wesentlich beeinträchtigt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft befand sich im Jahr 2021 nach dem pandemiebedingten Rückgang des Vorjahres auf dem Weg der Erholung. Insgesamt verlief die Konjunkturerholung jedoch nicht so reibungslos wie erwartet. Während der Dienstleistungssektor von dem Wiederhochfahren großer Volkswirtschaften profitieren konnte, beeinträchtigten Probleme in den internationalen Lieferketten und steigende Rohstoffpreise besonders das verarbeitende Gewerbe. Der Internationale Währungsfonds (IWF) errechnete einen Anstieg der weltweiten Wirtschaftsleistung um 6,1 %. 2. Wirtschaftsentwicklung im Inland Auch die deutsche Wirtschaft erholte sich im vergangenen Jahr von dem pandemiebedingten Einbruch im Jahr 2020. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2021 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,7 % höher als im Vorjahr, befand sich dabei aber noch unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019. Weiterhin war die wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst von der Corona-Pandemie, die insbesondere in den ersten Monaten des Jahres die wirtschaftlichen Aktivitäten einschränkte, während sinkende Inzidenzzahlen und die Fortschritte der Impfkampagne im Sommer eine Erholung durch Lockerung der einschränkenden Schutzmaßnahmen ermöglichten. Dies führte zu verbesserten Arbeitsmarktbedingungen und einer Zunahme des privaten Konsums. Die wirtschaftliche Dynamik ließ jedoch im weiteren Verlauf des Jahres nach, da neue einschränkende Maßnahmen wegen der Ausbreitung von Corona-Varianten erforderlich waren. Zusätzlich führten Störungen in internationalen Lieferketten und Materialknappheiten zu verlängerten Lieferzeiten und zu Preisanstiegen. 3. Branchenbezogene Rahmenbedingungen in Deutschland Unverändert stand auch das Geschäftsjahr 2021 voll im Zeichen der weltweiten Covid-19-Pandemie. Am 2. November 2020 begann der zweite Lockdown, dessen Maßnahmen überwiegend erst im Juni 2021 aufgehoben wurden. In diesem Zeitraum waren die SPIEL-Stätten bundesweit geschlossen. Auch im weiteren Verlauf des Jahres erfolgten Rückschläge durch je nach Bundesland verschiedene Zugangsbeschränkungen oder Einlassverbote. In Sachsen sowie in einigen Regionen Bayerns kam es sogar zu einem dritten Lockdown. Auch das Sportwettgeschäft litt unter den Auswirkungen der Pandemie, da auch Wettbüros von den Einschränkungen betroffen waren und viele Sportveranstaltungen ohne die gewohnte Zuschauerzahl stattfanden. Unverändert sah und sieht sich das gewerbliche SPIEL in Deutschland mit massiven Restriktionen konfrontiert. Die branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu Ungunsten des regulierten Gewinnspielangebotes und dabei vornehmlich für die gewerblichen SPIEL-Hallen und die Gastronomieaufstellung verschärft. Im Jahr 2017 ist das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Verbindung mit den landesrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Verschärfungen der Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von SPIEL-Hallen verfassungsgemäß sind. Danach besitzen die Bundesländer die ausschließliche Zuständigkeit für das Recht der SPIEL-Hallen, das die Befugnis zur Regelung der gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb und die Zulassung von SPIEL-Hallen umfasst. Bis 2006 lag diese Zuständigkeit beim Bund. Am 12. März 2020 haben sich die Bundesländer auf einen neuen gemeinsamen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt. Bis Ende April 2021 wurde dieser durch alle Bundesländer ratifiziert, sodass er wie vorgesehen am 1. Juli 2021 in Kraft treten konnte. Die strengen Regelungen für SPIEL-Hallen gelten weiter, allerdings können die Bundesländer bestehende Mehrfachkonzessionen bis maximal drei Konzessionen weiterhin genehmigen, sofern die Betreiber bestimmte Qualitätskriterien einhalten. Diese Öffnungsklausel haben bisher sieben Bundesländer in ihr Landesrecht übernommen, wohingegen in sechs weiteren Bundesländern bereits die Entscheidung dagegen gefallen ist. Soweit die Öffnungsklausel nicht in das jeweilige Landesrecht übernommen wird, werden die Gemeinden zukünftig auch keine neuen Härtefallgenehmigungen zum Betrieb einer Mehrfachkonzession erteilen. Erstmalig wird durch diesen Glücksspielstaatsvertrag auch der Sektor der virtuellen Automaten- SPIELE und der Online-Casino- SPIELE einer Regulierung unterzogen. Die Märkte für Sportwetten und Online-Glücksspiele wurden mit der Vergabe von Erlaubnissen für private Veranstalter geöffnet, allerdings unter sehr strengen Auflagen und Regeln zum Jugend- und Spielerschutz. Für Online-Glücksspiele startete bereits am 15. Oktober 2020 eine sogenannte Übergangsphase, in der diese in Deutschland nicht mehr rechtlich verfolgt werden, sofern die Anbieter die Regularien des zukünftigen Glücksspielstaatsvertrags bereits umsetzen. Neben der nur langsam voranschreitenden Lizensierung der Online-Angebote, für die erstmals Ende April 2022 eine Lizenz erteilt wurde, beinhaltet der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) auch die Einrichtung einer länderübergreifenden Glücksspielaufsichtsbehörde, um illegale Angebote effizient verfolgen zu können. Weiterhin beschäftigte auch 2021 die neue Spielverordnung die Branche. Wurde die letzte Spielverordnung noch gemacht, um die Branche attraktiv und konkurrenzfähig zu halten, steht jetzt ausschließlich der Gedanke der Spielsuchtprävention im Vordergrund. Unter anderem sollten Eingriffe in wichtige SPIEL-Parameter die Attraktivität der SPIELE reduzieren. Nach der ersten Umstellung aller Geld- SPIEL-Geräte im Markt auf die neue Technische Richtlinie 5.0 (TR5) im Jahr 2018 mussten spätestens bis Februar 2021 zwingend alle Geräte auf die dann vorgeschriebene endgültige Version (V2) der Geräte umgestellt werden. Die Automatenbranche, die aktuell rund 70.000 Menschen beschäftigt und mehr als zehn Millionen von Kunden SPIEL-Spaß und Unterhaltung bietet, sieht sich dennoch gut aufgestellt und begreift die enormen Herausforderungen auch als Chance zur Erneuerung und Selbstreinigung. Mit den branchenintern erfolgten Weichenstellungen und dem Glauben an den Rechtsstaat ist sie zuversichtlich, die immensen Herausforderungen der kommenden Jahre noch besser meistern zu können. 4. Rahmenbedingungen im europäischen Spielstättenmarkt Die weltweite Corona-Pandemie und die von den Staaten getroffenen Eindämmungsmaßnahmen führten auch in allen für den Konzern der Gauselmann AG relevanten europäischen Ländern zu Einschränkungen der Geschäftstätigkeit. Dies wirkte sich auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen SPIEL-Stätten aus. In allen Ländern kam es zu Schließungen unterschiedlicher Dauer während der Lockdown-Phasen, die bis Mitte des Jahres 2021 andauerten. Auch nach der Wiedereröffnung gab es ähnlich wie in Deutschland regional unterschiedliche Einschränkungen durch Zugangsbeschränkungen oder Einlassverbote. Neben den Auswirkungen durch die Corona-Pandemie ist tendenziell mit Ausnahme der stabilen Märkte in England, Bulgarien und Serbien zu beobachten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in den europäischen Glücksspielmärkten zunehmend beschränkend wirken. So ist zum Beispiel in der Slowakei im Jahr 2019 ein neues Glücksspielgesetz in Kraft getreten, welches unter anderem eine Verifizierungspflicht der SPIEL-Gäste sowie eine Reduzierung der Öffnungszeiten für alle Betreiber vorschreibt. Zusätzlich wurde für die Hauptstadt Bratislava ein stadtweites Glücksspielverbot ab Januar 2021 beschlossen. Daher hat sich der Konzern der Gauselmann AG aus der Slowakei zurückgezogen und alle SPIEL-Stätten dort zum Ende des Jahres 2020 geschlossen und die Landesgesellschaft zum 31. Januar 2022 veräußert. In Tschechien wurde im September 2020 von der Stadt Prag beschlossen, dass Videolotterieterminals im Stadtgebiet nur noch für eine Übergangszeit bis Ende 2023 erlaubt sind. In Spanien sind seit Mitte des Jahres 2021 Einlasskontrollen für SPIEL-Stätten vorgeschrieben, weitere Einschränkungen wie Abstandsregelungen zwischen SPIEL-Stätten werden angestrebt. Derartige meist nicht vorhersehbare länderspezifische Reglementierungen sind im europäischen SPIEL-Stätten-Markt keine Einzelfälle. Sie beeinträchtigen die Marktbedingungen und verunsichern die Marktteilnehmer. Die Aufstellunternehmen werden permanent gezwungen, ihr legales und in der Regel bewährtes Geschäftsmodell auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und wenn möglich, den neuen Markterfordernissen anzupassen. Zudem erschwert die zunehmende Rechtsunsicherheit die Expansionsabsichten in neue Zielmärkte, da eine sichere Prognose für den gesamten Investitionshorizont nicht immer möglich ist. 5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 5.1. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren zur internen Unternehmenssteuerung liegt unser Fokus auf Umsatzentwicklung, operativem Ergebnis und Liquidität. 5.2. Umsatz Im Geschäftsjahr 2021 stiegen die Umsatzerlöse trotz der weitreichenden Einschränkungen der Wirtschaft und Bevölkerung in allen für den Konzern wesentlichen Märkten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leicht um 0,9 % von 1.812,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 1.829,8 Mio Euro. Der Zuwachs erfolgte allerdings nur im Ausland, während im Inland Umsatzeinbußen zu verzeichnen waren. Daher ist der im Ausland im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftete Umsatzanteil auf 57,2 % (Vorjahr: 48,9 %) gestiegen. Im Geschäftskunden-Bereich (B2B) ging der Umsatz in Deutschland um 7,5 % von 371,6 Mio. Euro auf 343,6 Mio. Euro zurück. Ein großer Teil der Umsatzerlöse in diesem Segment in Deutschland entfällt auf die Vermarktung von Spielepaketen im Rahmen von Lizenzverträgen. Auch im Jahr 2021 hat der Konzern der Gauselmann AG als Corona-Solidaritätsaktion seinen Kunden in Deutschland Reduzierungen der Miet- und Lizenzraten in Höhe von insgesamt 14,6 Mio. Euro (Vorjahr: 26,7 Mio. Euro) gewährt. Vor allem im ersten Halbjahr 2021 führten der anhaltende Lockdown sowie nur zögerlich ausgezahlte Staatshilfen bei den Kunden zu großer Zurückhaltung. Auch die rigorose Umsetzung der Landespielhallengesetze führte zu Umsatzrückgängen, da die Kunden teilweise ihre SPIEL-Stätten schließen oder auf Einfachkonzessionen reduzieren mussten. Der Endkunden-Bereich (B2C) in Deutschland litt neben den negativen gesetzlichen Rahmenbedingungen besonders unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. SPIEL-Hallen, SPIEL-Banken sowie Wettbüros konnten nach den eigentlich als Wellenbrecher-Lockdown geplanten Schließungen ab 1. November 2020 erst im Juni 2021 wieder vollständig geöffnet werden. Die Umsatzerlöse im Inland gingen hier im Jahr 2021 um 20,8 % von 554,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 439,2 Mio. Euro zurück. Bereinigt um die Zugänge zum Konsolidierungskreis verringerten sich die Umsatzerlöse um 194,4 Mio. Euro (-35,0 %) gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Geräteabbau infolge der Reduzierung auf Einfachkonzessionen zurückzuführen. Wegen der zunehmenden geschäftshemmenden Rahmenbedingungen im Inland intensivierte der Konzern der Gauselmann AG in den vergangenen Jahren seine Aktivitäten im Ausland. Im Jahr 2021 stiegen die Umsatzerlöse des B2B-Bereichs im Ausland deutlich um 27,0 % von 158,3 Mio. Euro auf 201,0 Mio. Euro. Die in den vergangenen Jahren erfolgreiche Produkt- und Exportoffensive mit einem Mix aus innovativen Gehäusen, speziell auf die jeweiligen Zielmärkte zugeschnittenen SPIELE-Pakete und Serviceangebote konnte auch im Jahr 2021 die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht kompensieren, sodass trotz des Wachstums die Umsatzerlöse immer noch unter dem angepassten Wert des Jahres 2019 (259,2 Mio. Euro) lagen. Auch 2021 war der Konzern der Gauselmann AG mit seinen ausländischen B2C-Aktivitäten fast ausschließlich in Europa tätig. Der Umsatz im internationalen B2C-Geschäft erholte sich zwar und stieg um 16,2 % von 728,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 846,0 Mio. Euro im Jahr 2021, lag damit aber auch noch unter dem angepassten Wert des Jahres 2019 (983,7 Mio. Euro). Das Geschäftsfeld Sportwetten litt aber weiterhin europaweit unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie durch unterschiedlich lange Schließungen von Wettbüros sowie darunter, dass viele Sportveranstaltungen ohne die gewohnte Zuschauerzahl stattfinden mussten. Auch die SPIEL-Stätten in Europa mussten während der unterschiedlich langen Lockdown-Phasen, die teilweise bis Juni 2021 andauerten, geschlossen bleiben. 5.3. Ertragslage Nachdem im Vorjahr infolge der Einschränkungen der Geschäftsaktivitäten durch die Covid-19-Pandemie der stetige Wachstumskurs des Konzerns der Gauselmann AG abrupt unterbrochen wurde, war auch die Ertragslage im Jahr 2021 geprägt von den Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Trotz gestiegener Umsatzerlöse verringerte sich 2021 die Gesamtleistung nach außen vor allem durch den Abbau von Beständen an fertigen und unfertigen Leistungen um 2,3 % von 1.929,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 1.885,4 Mio. Euro. Da der Materialaufwand überproportional zur Gesamtleistung um 9,3 % von 860,6 Mio. Euro im Vorjahr auf 781,0 Mio. Euro gesunken ist, stieg der Rohertrag um 3,4 % von 1.068,5 Mio. Euro auf 1.104.4 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind aufgrund außergewöhnlicher Erträge nach § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB gegenüber dem Vorjahr um 165,2 Mio. Euro auf 218,1 Mio. Euro gestiegen. Es wird insofern auf die Angaben im Konzernanhang verwiesen. Die Personalkosten sind im Jahr 2021 um 5,7 % von 407,7 Mio. Euro im Vorjahr um 23,3 Mio. Euro auf 431,0 Mio. Euro gestiegen. In Deutschland wurde für die Zeiten der Standortschließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie von dem Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht. In vielen anderen Ländern gab es ähnliche staatliche Unterstützungsprogramme in unterschiedlicher Ausgestaltung zur Senkung der Personalkosten in den staatlich verordneten Lockdown-Phasen. Dem gegenüber stand jedoch die Erhöhung der Mitarbeiterzahlen durch die neu in den Konsolidierungskreis aufgenommenen Gesellschaften. Zum Bilanzstichtag beschäftigte der Konzern 14.228 Mitarbeiter weltweit. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich im Jahr 2021 vor allem durch geringere Wertberichtigungen von Forderungen sowie geringere Kursverluste um 3,9 % von 430,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 413,4 Mio. Euro. Die sonstigen Steuern stiegen im Jahr 2021 um 16,6 % von 104,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 121,5 Mio. Euro, da sich durch den Betrieb von vier zusätzlichen Spielbanken die abzuführenden Spielbankenabgaben erhöht haben. Dagegen ist der Vergnügungssteueraufwand im Wesentlichen aufgrund des Rückgangs der im Inland betriebenen Konzessionen um 16,4 % zurückgegangen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen lagen mit 271,1 Mio. Euro aufgrund der Zugänge zum Konsolidierungskreis um 1,0 % über dem Wert des Vorjahres in Höhe von 268,5 Mio. Euro. Mit 76,8 Mio. Euro (Vorjahr: 84,2 Mio. Euro) entfiel wieder ein großer Teil der Abschreibungen auf das inländische operative Mietgeschäft. In den Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 6,5 Mio. Euro enthalten (Vorjahr: 19,2 Mio. Euro). Das operative Ergebnis (EBIT) ist gegenüber dem Vorjahr um 174,8 Mio. Euro auf 85,5 Mio. Euro gestiegen. Das um die außergewöhnlichen Erträge und Aufwendungen nach § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB bereinigte operative Ergebnis (EBIT) ist aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie unverändert negativ. Es hat sich jedoch gegenüber dem Vorjahr um 28,6 Mio. Euro auf -82,6 Mio. Euro verbessert. Das weiter negative Finanzergebnis hat sich im Jahr 2022 leicht von -5,6 Mio. Euro im Vorjahr auf -5,8 Mio. Euro verschlechtert. Alle dargestellten Einflussgrößen führten 2021 zu einer Verbesserung beim Ergebnis vor Ertragsteuern von -95,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 79,6 Mio. Euro. Im Wesentlichen aufgrund gegenüber dem Vorjahr niedrigerer steuerlich nicht zu berücksichtigender Gewinnminderungen im ertragsteuerlichen Organkreis der Gauselmann AG stieg das Jahresergebnis überproportional zum Ergebnis vor Ertragsteuern von -113,5 Mio. Euro auf 43,7 Mio. Euro. 5.4. Cashflow Der nach DVFA/SG ermittelte Jahres-Cashflow des Konzerns verbesserte sich im Geschäftsjahr 2021 überwiegend aufgrund des positiven Jahresergebnisses um 120,5 % von 138,2 Mio. Euro auf 304,8 Mio. Euro. Da im Vergleich zum Vorjahr Vorräte abgebaut wurden, stieg der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit überproportional hierzu von -12,4 Mio. Euro auf 295,9 Mio. Euro. Vor allem durch die gegenüber dem Vorjahr höheren Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis und zum Finanzanlagevermögen erhöhte sich der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von 161,5 Mio. Euro auf 242,3 Mio. Euro. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit konnte vollständig aus dem Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit finanziert werden. Deutlich verändert hat sich auch der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. Nachdem im Vorjahr saldiert Finanzkredite in Höhe von 50,7 Mio. Euro aufgenommen wurden, konnten im Jahr 2021 Finanzkredite in Höhe von 16,8 Mio. Euro zurückgeführt werden. Insgesamt verringerte sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 48,2 Mio. Euro auf -30,6 Mio. Euro. Nach Kürzung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit um die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit standen zur aktiven Unterstützung des laufenden operativen Geschäftsbetriebs noch zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 21,0 Mio. Euro zur Verfügung. Dadurch erhöhte sich 2021 der Finanzmittelfonds, bestehend aus Wertpapieren des Umlaufvermögens und liquiden Mitteln abzüglich jederzeit fälliger Bankverbindlichkeiten, von 340,6 Mio. Euro auf 361,6 Mio. Euro. 5.5. Investitionen Auch 2021 fand der stetige Innovations- und Investitionsprozess des Konzerns der Gauselmann AG trotz der andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der teilweise schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Inland mit einer Investitionssumme von 195,2 Mio. Euro (Vorjahr: 198,0 Mio. Euro) seine Fortsetzung. Der Investitionsschwerpunkt lag mit 63,5 Mio. Euro (Vorjahr: 73,5 Mio. Euro) wie gewohnt bei den Geld- SPIEL-Geräten im inländischen operativen Mietgeschäft. Die niedrigere Investitionssumme in Geld-SPIEL-Geräte resultiert neben der allgemeinen Investitionszurückhaltung der Kunden während der Corona-Pandemie vor allem aus den Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrags, der für die Kunden mit dem Abbau von Konzessionen verbunden war. 5.6. Konzernbilanzrelationen Im Geschäftsjahr 2021 erhöhte sich die Konzernbilanzsumme um 11,5 % von 1.856,4 Mio. Euro auf 2.069,2 Mio. Euro. Die Aktivseite wird weiter durch das Anlagevermögen dominiert, dessen Anteil an der Bilanzsumme leicht von 56,0 % auf 56,1 % gestiegen ist. Absolut stieg das Anlagevermögen von 1.039,1 Mio. Euro auf 1.161,3 Mio. Euro. Der Anteil von Forderungen und Vorräten hat sich von 19,3 % auf 15,7 % verringert. Gestiegen dagegen ist um 3,3 Prozentpunkte auf 27,3 % der Konzernbilanzsumme der Anteil der liquiden Mittel einschließlich der Wertpapiere des Umlaufvermögens. Damit ist der Konzern der Gauselmann AG finanziell weiter sehr gut aufgestellt und gut gerüstet für zukünftiges Wachstum. Auf der Passivseite hat sich der Anteil der kurz- und mittelfristigen Schulden von 31,1 % auf 33,6 % der Konzernbilanzsumme erhöht. Ebenfalls leicht gestiegen von 2,7 % auf 3,4 % ist auch der Anteil der langfristigen Schulden. Wegen der höheren Konzernbilanzsumme ist die Konzerneigenkapitalquote von 62,5 % auf 58,6 % gesunken. Absolut erhöhte sich jedoch das Konzerneigenkapital von 1.159,6 Mio. Euro auf 1.212,7 Mio. Euro und dominiert damit klar die Passivseite. III. Prognosebericht Der Ukraine-Krieg bremst die Erholung der globalen Wirtschaft von der Corona-Pandemie aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet für das Jahr 2022 in einer korrigierten Prognose vom 19. April 2022 mit einem Wachstum der Weltwirtschaft um 3,6 %. Dies sind 0,8 Prozentpunkte weniger als noch im Januar angenommen. Gleichzeitig erwartet der IWF eine höhere Inflationsrate, angetrieben unter anderem von gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen. Für Deutschland ging der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2021/2022 vom 10. November 2021 für 2022 noch von einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 4,6 % aus. Unterstellt wurde dabei, dass das Pandemiegeschehen durch gezielte und regionale Maßnahmen ohne erneute weitreichende Beschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens kontrollierbar sein dürfte. Zu Beginn des Jahres 2022 hat sich die Stimmung in den deutschen Unternehmen zunächst deutlich verbessert. Nach Berechnungen des ifo Institutes lag der vorläufige ifo Geschäftsklimaindex im Februar vor Beginn des Ukraine-Kriegs bei 98,9 Punkten. Deutlich gedämpft wurde der Optimismus allerdings im Folgenden durch die Auswirkungen möglicher weiterer Corona-Wellen auf Handel und den Dienstleistungsbereich und vor allem durch die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine. Um den Unwägbarkeiten im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Ukraine-Kriegs Rechnung zu tragen, wurden für die Konjunkturprognose des ifo Instituts vom 23. März 2022 zwei Szenarien in Betracht gezogen. Das Basisszenario geht nur von einer vorübergehenden Zunahme der Rohstoffpreise, Lieferengpässe und Unsicherheit aus. Im Alternativszenario verschärft sich die Situation zunächst noch, bevor ab der Jahresmitte eine allmähliche Entspannung einsetzt. Unter diesen Annahmen dürfte das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr nur noch um 3,1 % (Basisszenario) bzw. 2,2 % (Alternativszenario) zulegen und damit spürbar weniger als bislang erwartetet. Als fester Bestandteil des weltweiten Gaming-Business stellt sich der Konzern der Gauselmann AG immer wieder neuen Herausforderungen. Im Inland führen Glücksspielstaatsvertrag, Landesspielhallengesetze und steigende kommunale Vergnügungssteuern zu einer Zurückdrängung der gesamten deutschen Automatenwirtschaft und schränken deren wirtschaftliche Perspektive ein. Um daraus resultierende Umsatzeinbußen kompensieren zu können, wird der Konzern der Gauselmann AG vordringlich seinen Marktanteil vergrößern und auch in Zukunft weitere nationale und internationale Märkte und Geschäftsfelder erschließen sowie zahlreiche innovative und attraktive Unterhaltungs- SPIEL-Geräte und SPIELE-Software entwickeln. Im Firmenkunden-Bereich (B2B) ist der Konzern der Gauselmann AG national und international gut aufgestellt. Im Inland ist die zukünftige Entwicklung des Marktes aufgrund der Gesetzgebung und der Verunsicherung der Kunden bezüglich der Branchenzukunft weiterhin unklar, sodass der inländische Markt mittelfristig von den gesetzlichen Regulierungen abhängig ist. Die internationalen Handelsgesellschaften des Konzerns der Gauselmann AG werden an die guten Resultate vor der Corona-Pandemie anknüpfen. Insbesondere den britischen Markt konnten die Konzerngesellschaften mit ihren Produkten durchdringen und zufriedenstellende Deckungsbeiträge erwirtschaften. Die Geschäftsaktivitäten in diesem Bereich werden daher auch 2022 weiter ausgebaut. Bereits im Jahr 2020 wurde mit dem Erwerb des englischen Online-Technologie-Spezialisten Bede Gaming ein wesentlicher Schritt in Richtung Verstärkung der Online-Gaming-Aktivitäten getätigt. Die Leistungsstärke der Technologie zeigt sich besonders bei dem staatlichen kanadischen Kunden OLG, der mit der Bede-Technologie erfolgreich produktiv ist. Im Endkunden-Bereich (B2C) wird für das Jahr 2022 national und international weiterhin eine sorgfältige Standortauswahl und eine optimierte Bewirtschaftung der SPIEL-Stätten der wichtigste Erfolgsfaktor zur Stabilisierung des Geschäfts sein. Das Engagement im Spielbankenbereich wird fortgeführt und erweitert. Hier ist für 2022 die Eröffnung einer neuen SPIEL-Bank in Monheim (Nordrhein-Westfalen) vorgesehen. Im Oktober 2020 wurden in Deutschland die ersten 18 Erlaubnisse an private Anbieter von Sportwetten erteilt. Dabei erhielt auch ein Unternehmen des Konzerns der Gauselmann AG die Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten. International sind Sportwetten in vielen Ländern bereits deutlich länger etabliert und reguliert. Länderübergreifend steht hier der Ausbau einer wettbewerbsfähigen Onlinetechnologie sowie die Erschließung neuer Märkte und Absatzkanäle im Fokus. Ende April 2022 wurde in Deutschland die erste Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vergeben. Diese Lizenz erhielt ein Tochterunternehmen der Gauselmann AG. Die im Lagebericht 2020 getätigte Prognose eines gleichbleibenden Umsatzes war fast zutreffend. Der Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2021 nur leicht um 0,9 %. Die positive Abweichung zu der im Dezember 2020 für 2021 erstellten Prognose eines deutlichen Ergebnisrückgangs ist auf die erst im Juni und im September 2021 ausgezahlten Corona-Beihilfen der Jahre 2020/2021 zurückzuführen, wodurch eine deutliche Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gauselmann AG eingetreten ist. In der Anfang Dezember 2021 vorgelegten Unternehmensplanung ging der Konzern der Gauselmann AG für das Geschäftsjahr 2022 zunächst von gegenüber 2021 deutlich höheren Umsätzen aus. Ferner ergab die Unternehmensplanung im Vergleich zu dem um die vorstehend beschriebenen Sondereffekte bereinigten Konzernergebnis 2021 eine deutlich verbesserte Ertragslage. Die Entwicklung in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres 2022 bestätigt diese positive Erwartung. Das geplante Jahresergebnis 2022 wird aufgrund von für 2022 nicht zu erwartender Sondereffekte allerdings deutlich unter dem Jahresergebnis 2021 liegen. Da die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der weitere Verlauf der Corona-Pandemie mit möglicherweise erneuten Zugangsbeschränkungen oder sogar Standortschließungen nicht vorhersehbar sind, ist eine belastbare Aussage über die zukünftige Erlös- und Ergebnissituation des Konzerns der Gauselmann AG nicht möglich. In der schnelllebigen Automatenbranche zeigte der Konzern der Gauselmann AG als Marktführer in Deutschland mit mehr als 50-prozentigem Marktanteil auch im Jahr 2021 in den wichtigen Marktsegmenten weltweit starke Präsenz. Dadurch wurden gute Voraussetzungen geschaffen, um auch zukünftig als wichtiger Player in der internationalen Gaming-Industrie wahrgenommen und akzeptiert zu werden. Insgesamt ist der Konzern der Gauselmann AG mit den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen und durch die eingeleiteten, zum Teil bereits wirksamen Maßnahmen und Weichenstellungen, auch für die kommenden Geschäftsjahre gut aufgestellt. IV. Chancen- und Risikobericht Im Rahmen seiner globalen Aktivitäten ist der Konzern der Gauselmann AG aufgrund der stetig fortschreitenden Intensivierung des Wettbewerbs einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese sind untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden. Um möglichst immer die richtigen Entscheidungen zu treffen, ist konzernweit ein mehrstufiges Planungs- und Reporting-System, mit denen sich die Prozesse gezielt überwachen und steuern lassen, implementiert. Ziel ist es, durch die permanente Überwachung möglichst zeitnah Maßnahmen zur Optimierung der Geschäftsprozesse ergreifen zu können. Zudem ist jederzeit gewährleistet, dass alle Entscheidungsträger, speziell der Vorstand, rechtzeitig informiert sind und somit im Ernstfall schnell mit der Einleitung eventuell notwendiger Gegenmaßnahmen reagieren können. Ein großes Risiko besteht weiterhin aufgrund der Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie. Noch ist nicht abzusehen, ob die Pandemie durch die ergriffenen Maßnahmen wirklich eingedämmt werden kann. Dies wird vor allem von den Fortschritten im Bereich Impfungen abhängen und davon, inwieweit neue Varianten des Erregers den Verlauf der Pandemie beeinflussen. Ebenfalls unklar ist das Ausmaß der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, da die Dauer und der Ausgang des Kriegs sowie die weitere Entwicklung der Sanktionen schwer abzuschätzen sind. Es ist davon auszugehen, dass die aktuell hohen Börsenpreise für Energieträger die Ausgabebereitschaft von Unternehmen und Privathaushalten einschränken werden. Neben dem Thema Corona bilden in Deutschland die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags und der darauf basierenden Landesspielhallengesetze weiterhin einen großen Risikofaktor für die Automatenbranche. Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft getreten. Dieser enthält eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, bestehende Mehrfachkonzessionen weiterhin zu genehmigen, sofern diese bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Die weitere Entwicklung der Automatenbranche wird entscheidend davon abhängen, in welchem Umfang die Bundesländer davon Gebrauch machen. Der Vorstand der Gauselmann AG sieht für den Konzern trotz der vorher genannten Unsicherheiten aktuell weiterhin keine bestandsgefährdenden Risiken. Jedoch ist die zukünftige technologische und vertriebsseitige Entwicklung im Firmenkunden-Bereich (B2B) von einem auch in Zukunft positiven Branchenumfeld sowie der rechtzeitigen, marktgerechten Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung von innovativen Geld- SPIEL- und Unterhaltungs- SPIEL-Geräten sowie von zukunftsweisenden SPIELE-Plattformen nach neuer Spielverordnung abhängig. Trotz der sich verschlechternden Rahmenbedingungen sieht der Konzern der Gauselmann AG aber auch weiterhin gute Chancen. Als Technologie- und Innovationsführer der deutschen Automatenbranche profitiert er in diesem Segment von einer gegenüber den Mitbewerbern deutlich höheren zunehmenden Marktakzeptanz, insbesondere bei Produktneuheiten. Dadurch ist er bei einer eventuell negativen Branchenentwicklung unabhängiger und darüber hinaus in der Lage, Marktanteile hinzuzugewinnen. Der Vorstand der Gauselmann AG rechnet für das Endkunden-Geschäft (B2C) für das Jahr 2022 in Deutschland mit einem weiteren Geräteabbau aufgrund der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 auf Basis des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags von 2012. Trotz der derzeitigen rechtlichen Unsicherheiten im B2C-Bereich werden die mittelfristigen Chancen und Perspektiven für die bestehenden SPIEL-Stätten des Konzerns der Gauselmann AG weiter als gut eingeschätzt. Hierfür spricht vor allem der attraktive Angebotsmix, bestehend aus innovativen Geld- SPIEL-Geräten, modernen und qualitativ hochwertigen Freizeiteinrichtungen sowie dem bewährten kundennahen Service. Mit diesem vielversprechenden Fundament und durch die Rolle als Marktführer ist der Konzern in diesem Segment deutlich widerstandsfähiger aufgestellt als der Wettbewerb. Laut einer Umfrage vom Wirtschaftsmagazin Focus Money im August 2021 sind die SPIEL-Stätten der Merkur Casino GmbH die beliebtesten in Deutschland. Als Testsieger sowohl in der Gesamtbewertung als auch in den Einzel-Kategorien SPIEL-Angebot, Service, Ambiente, Seriosität und Personal sind sie für die spielenden Gäste somit attraktiver als der Wettbewerb. Da zukünftig der Fokus der Politik verstärkt auf das Betreiben rechtlich einwandfrei geführter legaler SPIEL-Hallen gerichtet ist, sind alle Filialstandorte TÜV-zertifiziert. Ähnlich wie in Deutschland befindet sich auch der europäische SPIEL-Stätten-Markt in einem Strukturwandel. Die Gesetzesfülle und die Regulierungen auf allen staatlichen Ebenen nehmen permanent zu. Mit einer leichten Verzögerung wird das operative Geschäft verstärkt von ähnlich gelagerten Themen wie in Deutschland beeinflusst. Aus Sicht des Konzerns der Gauselmann AG war der überwiegende Teil der erfolgten Gesetzesänderungen im Vergleich zu vielen Wettbewerbern tendenziell positiv, da Großfilialisten und bereits im Markt befindliche Unternehmen in der Regel durch diese Maßnahmen bevorteilt wurden. Das Sportwettgeschäft ist grundsätzlich sehr volatil und von Natur aus risikobehaftet. Der am Ende einer Periode generierte Hold (= Spielereinsätze - Spielergewinne) kann bei ungünstigem Wettverlauf auch negativ sein. Deshalb ist man in diesem Geschäftsbereich immer auch abhängig von einer richtigen Quotenlegung und einem hinreichend guten Risikomanagement. Hier ergeben sich aber aufgrund der Öffnung der Märkte für Sportwetten und Online-Glücksspiele seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 am 1. Juli 2021 auch neue Chancen. Bevor der Konzern der Gauselmann AG Akquisitionen tätigt, Joint Ventures oder strategische Allianzen eingeht, werden die damit verbundenen Risiken in der Regel auch unter Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen sorgfältig geprüft und analysiert. Eine Bewertung der künftigen Entwicklung und des Erfolgspotenzials dieser Investitionen bleibt jedoch immer risikobehaftet und wird entsprechend gewürdigt. Die hier getätigten Aussagen veranschaulichen die derzeit bekannten wesentlichen Chancen und Risiken, die die Entwicklung des Konzerns der Gauselmann AG in den nächsten Jahren beeinflussen werden. Sie basieren auf dem derzeitigen Informationsstand und stellen keine Garantien dar. Wie alle zukunftsbezogenen Aussagen sind sie mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet. Insgesamt betrachtet hat der Konzern jedoch umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um auf Risiken, die sich aus Veränderungen der weltweiten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben, angemessen reagieren zu können. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Konzerns der Gauselmann AG ist die Absicherung von finanziellen Risiken jeglicher Art. Zu den im Konzern angesiedelten Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen das Finanzanlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie Guthaben und Schulden bei Kreditinstituten. Aufgrund der Kundenstruktur und des Geschäftsmodells bestehen zurzeit keine größeren Ausfallrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachhaltig negativ beeinträchtigen könnten. Totale Forderungsausfälle sind im Inland bei normaler Geschäftsentwicklung die absolute Ausnahme. Für einige nicht so stabile Auslandsmärkte wurden notwendige Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Risiko von Forderungsausfällen wurde durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele beglichen. Sind Ausfall- oder Bonitätsrisiken erkennbar, werden die finanziellen Vermögenswerte entsprechend wertberichtigt. Variabel verzinsliche Anleihen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben, soweit der jeweilige Kurswert aufgrund ungünstiger Marktentwicklungen unter die Anschaffungskosten fällt. Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiken begegnet der Konzern der Gauselmann AG mit einem aktiven Treasury. Die zeitnahe Berichterstattung über den aktuellen Geschäftsverlauf sowie ein intensiver unterjähriger Dialog mit den Geschäftsbanken sorgen für einen individuellen Zuschnitt der Bankdienstleistungen auf die Bedürfnisse des Konzerns. Geldanlagen und Geldaufnahmen werden im Rahmen der täglichen Disposition laufend den Erfordernissen des Zahlungsverkehrs angepasst. Die bereitgestellten Kreditmittel sind ausreichend bemessen. Sie sind selektiv und zur Vermeidung von Abhängigkeiten auf unterschiedliche Kreditgeber verteilt. Die Reduzierung oder Aufgabe einzelner Kreditzusagen führt daher nicht zu einer ernsthaften Gefährdung der Gesamtfinanzierung. Das trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie hohe Eigenkapital gewährt große Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung. Investitionsfinanzierungen werden in der Regel fristenkongruent vorgenommen und mit entsprechenden langfristigen Festzinsvereinbarungen versehen. Für die Finanzierung der Betriebsmittel stehen Rahmenverträge mit variabel verzinsten Kreditmitteln, die in Teilen mit geeigneten Instrumenten gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert werden, zur Verfügung. Daher wird das Zinsrisiko insgesamt für den Konzern der Gauselmann AG als sehr gering eingeschätzt.
Espelkamp, den 1. Juni 2022 Gauselmann AG Der Vorstand gez. Paul Gauselmann gez. Armin Gauselmann gez. Dr. Werner Kurt Schröer gez. Jürgen Stühmeyer gez. Dieter Kuhlmann gez. Manfred Stoffers gez. Lars Felderhoff Bericht des Aufsichtsrats 2021Während des Geschäftsjahres ließ sich der Aufsichtsrat ausführlich durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstandes über die Lage der Konzerngesellschaft unterrichten. Die Prüfung durch die DR. WOELKE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herford, ergab, dass die Buchführung sowie der Konzernlagebericht und der Konzernjahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entsprechen. Wir stimmen mit dem Prüfungsergebnis überein und haben auch nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 haben wir heute gebilligt. Der Konzernjahresabschluss ist somit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.
Espelkamp, 22.7.2022 Der Aufsichtsrat gez. Manfred Grünewald gez. Karsten Gauselmann gez. Janika Gauselmann Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Gauselmann AG: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Gauselmann AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der KonzernGewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Gauselmann AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ● entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und ● vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, ● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben, ● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, ● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, ● beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, ● holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile, ● beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns, ● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Herford, den 1. Juni 2022 DR.
WOELKE AG
gez. Wilhelm Upheber, Wirtschaftsprüfer gez. Thomas Lilienthal, Wirtschaftsprüfer |
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