Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81077
Eingetragen
29.8.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art, die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Personengesellschaften sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, sofern hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

30.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Baigo Capital GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 54.434,99 33.737,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 4.228,00 8.534,00
III. Finanzanlagen 50.203,99 25.200,00
B. Umlaufvermögen 192.033,61 218.598,87
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.611,26 70.146,47
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 84.422,35 148.452,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 182,74 641,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 246.651,34 252.977,36

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 94.373,84 111.823,88
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Bilanzgewinn 64.373,84 81.823,88
B. Rückstellungen 71.442,16 114.558,03
C. Verbindlichkeiten 80.835,34 26.595,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 246.651,34 252.977,36

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich grundsätzliche Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Bei der Gesellschaft haben sich hieraus keine wesentlichen Veränderungen der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, nur die vom Handelsgesetzbuch geforderten Mindestangaben in dem nachfolgenden Anhang zu machen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände wurden ursprünglich linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sie sind zwischenzeitlich auf ein niedrigeren beizulegenden Wert bis auf € 1,00 abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz und den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Im Rahmen der Erfüllung der Offenlegungspflichten im Sinne von §§ 325f HGB wird die Befreiungsvorschrift im Sinne von § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen und die Entwicklung des Anlagevermögens nicht veröffentlicht.

Umlaufvermögen

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 66.835,94 und gegen Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von € 12.417,65.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 30.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 2.500,00 und gegenüber Gesellschaftern von € 2.695,72 enthalten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Marcus Bracklo, Ökonom

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bad Soden, den 11. November 2011

Marcus Bracklo

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.11.2011.

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