Veto Events GmbH Messe Event Objekt

Thunbuschstraße 10, 42781 Haan, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 26636
Eingetragen
10.7.2015
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtMesse-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterMontage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und Messen
Gegenstand
Die Lieferung und die Verlegung von Bodenbelägen für Messe-, Event- und Objektbau sowie die Raumausstattung für gewerblich und privat genutzte Objekte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Veronika Todoric
seit 10.7.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Veronika Angelika Todoric
Haan
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Veto Events GmbH Messe Event Objekt

Haan

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.05.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   3.321,00    
B. Umlaufvermögen   50.454,32    
C. Rechnungsabgrenzungsposten   376,00    
Summe Aktiva   54.151,32    

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   15.204,81    
B. Rückstellungen   8.191,16    
C. Verbindlichkeiten - davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR 3.266,39 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 30.755,35   30.755,35    
Summe Passiva   54.151,32    

Anhang

I. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

A) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss der Veto Events GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechunng oder im Anhang gemacht werden können sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.

Soweit notwendig wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den gemäß § 253 Abs. 2 S. 3 HGB niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

II. Angaben zur Bilanz

A) Erläuterungen zum Ausweis der Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB)

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind, soweit vorhanden, unter dem entsprechenden Posten in der Bilanz ausgewiesen.

B) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)

Hier handelt es sich um Ausgaben die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, jedoch einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

C) Erläuterungen zum Ausweis der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5, § 285 Nr. 1a HGB)

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind, soweit vorhanden, unter dem entsprechenden Posten in der Bilanz ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren sind, soweit vorhanden, als Gesamtbetrag ausgewiesen.

III. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag 31.12.2015 beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber dem GmbH-Gesellschafter auf 3.266,39 EUR.

A) Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 und 9a - c HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Veronika Todoric

 

Haan, den 13. Februar 2017

gez. Veronika Todoric

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.02.2017

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