Yagora
GmbH
Neu-Isenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
214.077,21 |
250.549,58 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.439,01 |
2.743,01 |
| II.
Sachanlagen |
29.015,00 |
43.615,00 |
| III.
Finanzanlagen |
183.623,20 |
204.191,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.431.625,53 |
1.520.787,48 |
| I.
Vorräte |
252.710,06 |
213.719,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.337.535,23 |
785.674,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.850,00 |
21.846,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
841.380,24 |
521.393,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.730,80 |
13.608,78 |
| D.
Aktive latente Steuern |
220.193,88 |
|
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
18.016,72 |
| Aktiva |
2.899.627,42 |
1.802.962,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
617.327,14 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.200,00 |
5.200,00 |
| III.
Verlustvortrag |
49.216,72 |
-1.050.058,51 |
| IV.
Jahresüberschuss |
635.343,86 |
-1.099.275,23 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
18.016,72 |
| B.
Rückstellungen |
1.158.051,69 |
1.016.845,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
737.765,97 |
415.940,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
737.765,97 |
415.940,33 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
266.666,68 |
266.666,68 |
| E.
Passive latente Steuern |
119.815,94 |
103.509,57 |
| Passiva |
2.899.627,42 |
1.802.962,56 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
-21.748,00 |
-94.531,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31.Dezember 2023
I.
Allgemeines
Die Yagora GmbH hat ihren Sitz in Neu-Isenburg. Die
Gesellschaft wird beim Amtsgericht Offenbach am Main unter
der Registernummer HRB 10572 geführt.
Der Jahresabschluss der Yagora GmbH wurde gem.
§§ 242 ff., 264 ff des Handelsgesetzbuches
sowie ergänzender Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen um
eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden
die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch
genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte auf Grundlage der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatz - und Bewertungsmethoden wurden
unverändert angewendet. (§246 Abs. 3 HGB,
§252 Abs. 1 Nr.6 HGB)
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet, soweit
diese verlässlich geschätzt werden können.
Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände (2 bis 13 Jahre) linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit
den Anschaffungskosten oder - bei dauernder Wertminderung -
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Von einer
dauerhaften Wertminderung wird ausgegangen, wenn der letzte
Börsenkurs mehr als 5% unter dem Buchwert der
Wertpapiere liegt.
Die unfertigen Leistungen werden retrograd, ausgehend
von den vereinbarten Auftragsvolumina, unter Zugrundelegung
des geschätzten Grades der Auftragsabwicklung
bewertet. Waren werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden
Tageswerten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungen werden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt
unter Anwendung des modifizierten Teilwertverfahrens und
unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten
Gehaltstrends von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) .
Die biometrischen Annahmen basieren auf den Richttafeln
2018 G von Dr. Klaus Heubeck.
Für die Berechnung wurde der von der Deutschen
Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre
von 1,83% angesetzt (Vorjahr: 1,78 %). Die
Erfolgsauswirkungen aus einer Änderung des
Abzinsungssatzes werden in der Ausübung des
Ausweiswahlrechts im Finanzergebnis erfasst.
Aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre (1,75 %)
ein gemäß § 253 Abs. 6 HGB
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag
in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 95). Zur
Erfassung der Rentendynamik wurde entsprechend den
Pensionsverpflichtungen eine Steigerung von 1,0% angesetzt.
Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung beträgt TEUR 1.813.
Dieser wurde mit dem nach § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB zum Zeitwert bewerteten
Planvermögen in Höhe von insgesamt
TEUR 1.042 verrechnet.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem durchschnittlichen Marktzinsatz der
vergangenen sieben Jahre entsprechend ihrer Restlaufzeit
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
In den passiven Rechnungsabgrenzungen werden
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den
temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
nach § 274 HGB.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Alle Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als
einem Jahr; sonstige Vermögensgegenstände haben,
bis auf TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 22), eine Laufzeit
von weniger als einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in
voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Sämtliche erhaltene Anzahlungen,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen entfallen in voller Höhe auf die
Gesellschafterin und betreffen in voller Höhe
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Es bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge
aus dem Unterschiedsbetrag zur Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz von sieben und zehn Jahren in Höhe von
TEUR 22.
In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
enthalten.
Die bilanzierten passiven latenten Steuern
resultieren aus der Bewertung des Planvermögens zum
Zeitwert. Bei der Bewertung latenter Steuern wird ein
durchschnittlicher Steuersatz von 27,83% (für KSt,
für SolZ und GewSt) zugrunde gelegt. Die
Veränderung der angesetzten latenten Steuern zum
Vorjahr beträgt TEUR 16.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge"
sind solche in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1) aus
Währungsumrechnungen enthalten.
In dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen"
sind solche in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 3) aus
Währungsumrechnungen enthalten.
Erträge aus der Erhöhung des Aktivwertes
der Rückdeckungsversicherung wurden in Höhe von
TEUR 36 mit Aufwendungen aus der Abzinsung von
Pensionsrückstellungen in Höhe von -TEUR 31 sowie
mit dem Zinsänderungsertrag von TEUR 14 verrechnet.
Auf Finanzanlagen wurden
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 24) wegen
voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen.
In dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"
sind solche in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 30) aus
der Abzinsung von Rückstellungen enthalten.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in Höhe
von TEUR 16 den Aufwand aus der Zuführung zu den
passiven latenten Steuern.
V.
Sonstige Angaben
Die Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen belaufen sich auf insgesamt
TEUR 797 (Vorjahr TEUR 971). Von diesen
Verpflichtungen sind TEUR 236 (Vorjahr TEUR 269)
innerhalb eines Jahres fällig.
Im Geschäftsjahr 2023 hat die Yagora GmbH
durchschnittlich 34 sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Arbeitnehmer, 2 Werksstudenten, 4
geringfügig entlohnte Arbeitnehmer.
Der Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von
Unternehmen wird durch die Media Central Holding GmbH mit
Sitz in Mönchengladbach aufgestellt. Der
Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Neu-Isenburg, den 31. Mai
2024
gez.
Gerd Palmer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Die Verbindlichkeiten betragen EUR 737.765,97 (VJ:
EUR 415.940,33) Davon sind EUR 170.203,48 (VJ: EUR
51.255,80) Verbindlichkeiten aus Steuern und EUR 0,00 (VJ:
EUR 3.699,27) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
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