IMPLANA Immobilien UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz-Hermann Weritz seit 31.1.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Angelika Weritz | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BUGSY Burger-Gastronomie-Systeme GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung a. Allgemeine Vorbemerkungen Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Münster und ist beim Amtsgericht Münster unter HRB 5362 eingetragen. Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden. Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden. Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor. b. Anmerkungen zur Gliederung Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Vorbemerkungen Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die durch die Rangrücktrittserklärungen des Gesellschafters getroffenen Maßnahmen zur Änderung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft zu einer positiven Fortführungsprognose führen. 2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten a. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet. Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht. Weitere Einzelheiten können dem Anlagespiegel entnommen werden. b. Umlaufvermögen Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine passiven latenten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt 10.151,04 EUR. Der Bilanzverlust hat sich im vergangenen Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: Verlustvortrag zum 1. Jan. 2019 170.306,42 EUR + Jahresfehlbetrag 38.920,97 EUR Bilanzverlust zum 31. Dez. 2019 209.227,39 EUR davon durch Eigenkapital gedeckt 102.200,00 EUR nicht durch Eigenkapital gedeckt 107.027,39 EUR Zur Abwendung der bilanziellen Überschuldung hat der Mehrheitsgesellschafter hinsichtlich des gegenüber der Gesellschaft bestehenden Ausgleichsanspruchs eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. IV. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr war durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt. V. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind nicht eingetreten. VI. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde in Münster am 19. April 2021 vom Geschäftsführer unterzeichnet. Der Jahresabschluss wurde am 19. April 2021 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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