BUGSY Burger-Gastronomie-Systeme GmbHLiquidiert

48163 Münster, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 5362
Eingetragen
22.1.1999
Branche
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung und Vermittlung von Gastronomieobjekten sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Heinz-Hermann Weritz
seit 31.1.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Angelika Weritz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Angelika Weritz
Geringhoffstraße 36, 48163 Münster
102.200 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BUGSY Burger-Gastronomie-Systeme GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 31.226,00 46.563,00
I. Sachanlagen 31.226,00 46.563,00
B. Umlaufvermögen 33.056,36 75.940,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.033,10 75.285,66
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.023,26 654,81
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 107.027,39 26.035,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 171.309,75 148.539,31

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 102.200,00 102.200,00
B. Verlustvortrag 170.306,42 125.906,22
C. Jahresfehlbetrag 38.920,97 2.329,62
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 107.027,39 26.035,84
E. Rückstellungen 16.200,00 102.040,00
F. Verbindlichkeiten 155.109,75 46.499,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 171.309,75 148.539,31

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

a. Allgemeine Vorbemerkungen

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Münster und ist beim Amtsgericht Münster unter HRB 5362 eingetragen.

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

b. Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet.

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die durch die Rangrücktrittserklärungen des Gesellschafters getroffenen Maßnahmen zur Änderung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft zu einer positiven Fortführungsprognose führen.

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

a. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht.

Weitere Einzelheiten können dem Anlagespiegel entnommen werden.

b. Umlaufvermögen

Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine passiven latenten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt

10.151,04 EUR.

Der Bilanzverlust hat sich im vergangenen Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Verlustvortrag zum 1. Jan. 2019 170.306,42 EUR

+ Jahresfehlbetrag 38.920,97 EUR

Bilanzverlust zum 31. Dez. 2019 209.227,39 EUR

davon durch Eigenkapital gedeckt 102.200,00 EUR

nicht durch Eigenkapital gedeckt 107.027,39 EUR

Zur Abwendung der bilanziellen Überschuldung hat der Mehrheitsgesellschafter hinsichtlich des gegenüber der Gesellschaft bestehenden Ausgleichsanspruchs eine Rangrücktrittserklärung abgegeben.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr war durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt.

V. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind nicht eingetreten.

VI. Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresabschluss wurde in Münster am 19. April 2021 vom Geschäftsführer unterzeichnet.

Der Jahresabschluss wurde am 19. April 2021 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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