Fischer
& Grüneberg Kfz-Service GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.998,00 |
3.512,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.998,00 |
3.512,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.949,30 |
19.913,11 |
| I.
Vorräte |
6.853,38 |
7.803,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.387,62 |
11.033,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.708,30 |
1.076,70 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.916,47 |
2.090,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.863,77 |
25.515,84 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
27.655,32 |
32.163,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.825,74 |
-4.507,84 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
15.916,47 |
2.090,73 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.863,77 |
24.515,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
32.863,77 |
24.515,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.863,77 |
25.515,84 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz und die Gewinn-
und Verlustrechnung sind in Staffelform aufgestellt.
2. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu
jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3. Die Posten des Aktivseite sind nicht
mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen,
das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
8. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gem. § 268 Abs. 7 HGB im
Anhang abgegeben.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00
Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EstG sofort
in voller Höhe abgeschrieben.
7. Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderung und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
III GmbHG
1. Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern Darlehensverbindlichkeiten.
2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser
Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
3. Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB nicht
vorgenommen.
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
den Herren Heinz Fischer und Arnold Grüneberg
geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus dem Bericht ergibt,
wird hiermit versichert.
Duisburg, den 27. September 2011
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.185,51 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.185,51 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2011 festgestellt.
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