Zweckverband Ostholstein

Sierksdorf

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRA 6372 HL
Eingetragen
18.9.2000
Branche
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
Der Zweckverband hat folgende Aufgaben: Wasserversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Stromversorgung (Erzeugung und Vertrieb) und Wertstoffwirtschaft (gewerblicher Bereich); Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung (hoheitlicher Bereich). Aufbau und Ausbau einer Breitbandinfrastruktur. In den einzelnen Gemeinden des Kreises ist er nicht für sämtliche der aufgezählten Aufgaben zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Zweckverband Unternehmen und Betriebe errichten, erwerben, pachten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Im Rahmen seiner Aufgabenstellung kann der Zweckverband auch Aufgaben auf vertraglicher Grundlage für andere Aufgabenträger übernehmen. Für die Aufgabe der Wertstoffwirtschaft gilt dies nur mit Zustimmung der Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Ostholstein in der Verbandsversammlung. Für die Aufgabe der Gas-, Strom- und Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung gilt dies nur, wenn die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in der Verbandsversammlung, die diese Aufgabe übertragen haben, dem zustimmen. Der Zweckverband ist berechtigt, im Rahmen seiner Aufgabenstellung - insbesondere nach dem Landesabfallwirtschaftsgesetz - benachbarte öffentlich-rechtliche Körperschaften aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, Konzessionsverträgen oder Liefer- bzw. Abnahmeverträgen zu versorgen oder entsorgen und die Betriebsführung gleichgelagerter Einrichtungen zu übernehmen. Einzelabnehmer in benachbarten Gebieten können auf vertraglicher Grundlage ver- oder entsorgt werden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Bauer
seit 23.9.2025
Vorsitzender des Vorstands
Karsten Alwast
seit 7.4.2025
Vorsitzender des Vorstands
Frank Spreckels
seit 22.2.2021
Vorsitzender des Vorstands
Thomas Keller
seit 20.11.2020
Vorsitzender des Vorstands

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zweckverband Ostholstein

Sierksdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 877.249,00 732.948,00
877.249,00 732.948,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.876.173,69 12.298.557,69
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 40.618,50 45.283,50
3. Technische Anlagen und Maschinen 89.786.463,40 90.529.469,27
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.561.096,00 7.636.876,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 112.057.466,27 87.351.241,51
221.321.817,86 197.861.427,97
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 79.572.600,00 79.572.600,00
2. Sonstige Ausleihungen 203.310,33 207.057,80
79.775.910,33 79.779.657,80
301.974.977,19 278.374.033,77
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 63.935,04 58.719,27
63.935,04 58.719,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.458.878,44 14.431.208,12
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 11.253.321,84 2.764.030,93
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.126.594,58 2.728.600,51
30.838.794,86 19.923.839,56
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.044.490,58 3.862.016,25
34.947.220,48 23.844.575,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 277.614,04
336.922.197,67 302.496.222,89

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 20.000.000,00 20.000.000,00
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage 71.766.746,00 73.266.746,00
2. Zweckgebundene Rücklage 250.000,00 250.000,00
72.016.746,00 73.516.746,00
III. Gewinn-/ Verlustvortrag -589.180,98 -134.147,81
IV. Jahresfehlbetrag 5.110.795,04 -455.033,17
96.538.360,06 92.927.565,02
B. Empfangene Ertragszuschüsse 949.320,00 1.082.826,00
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.703.972,00 2.740.127,00
2. Steuerrückstellungen 185.881,00 33.234,00
3. Sonstige Rückstellungen 11.024.410,20 9.267.875,61
13.914.263,20 12.041.236,61
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 182.342.731,39 174.239.758,55
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 583.174,57 259.932,87
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.876.041,16 4.739.146,57
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 859.801,57 305.527,30
5. Sonstige Verbindlichkeiten 37.858.505,72 16.900.082,17
225.520.254,41 196.444.447,46
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 147,80
336.922.197,67 302.496.222,89

Gewinn- und Verlustrechnung

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 76.467.488,23 69.229.761,01
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.484.568,62 1.115.870,50
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.940.983,40 963.069,01
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -11.211.783,76 -8.644.531,69
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -16.319.253,19 -15.884.921,29
-27.531.036,95 -24.529.452,98
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -23.279.998,75 -21.863.695,96
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -6.311.599,73 -6.381.886,73
- davon für Altersversorgung: EUR 1.177.422,68 (Vorjahr: EUR 1.365.912,98)
-29.591.598,48 -28.245.582,69
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -8.178.925,71 -8.180.056,66
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.046.019,55 -10.283.734,35
8. Erträge aus Beteiligungen 2.855.197,08 3.849.061,31
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 7.035,25 2.557,64
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 88.195,35 74.760,82
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.018.673,69 -3.015.885,71
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -775.850,29 -870.531,29
13. Ergebnis nach Steuern 5.701.363,26 109.836,61
14. Sonstige Steuern -590.568,22 -564.869,78
15. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 5.110.795,04 -455.033,17

Anhang des Zweckverbandes Ostholstein für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben


Der Zweckverband Ostholstein hat seinen Sitz in Sierksdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck (HR A Reg.Nr. 6372 HL). Er ist ein Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GkZ).


Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Ostholstein wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, bewertet. Die Nutzungsdauern liegen in der Bandbreite von drei bis 25 Jahren.


Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, reduziert um planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Dabei werden bei den Herstellungskosten neben den Einzelkosten auch Gemeinkosten berücksichtigt. Die Nutzungsdauern für Bauten betragen 10 Jahre bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen neun Jahre bis 80 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung drei Jahre bis 14 Jahre.


Die beweglichen Vermögensgegenstände der gemeinsam genutzten Anlagen wurden bis 2007 degressiv abgeschrieben, die Zugänge ab 2008 linear. Die Zugänge der Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung werden unverändert linear abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände werden zeitanteilig ab dem Zugang abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 250,00 € bis 1.000,00 € wird ein Sammelposten, dessen Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, gebildet und über fünf Jahre abgeschrieben.


Erhaltene Zuschüsse für das Anlagevermögen vermindern die Anschaffungskosten. Baukostenzuschüsse Nutzungsberechtigter für Anschlüsse und Netzanlagen bis zum 31.12.2002 wurden nach § 20 Abs. 2 EigVO passiviert und werden jährlich in Höhe von 3 bzw. 5 % aufgelöst. Kapitalzuschüsse der öffentlichen Hand für hoheitliche Investitionen werden dem Eigenkapital zugeführt.


Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag bewertet.


Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen finden individuelle Risiken durch Einzelwertberichtigungen Berücksichtigung; dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Verbrauchsabgrenzung erfolgt kundenindividuell für entsorgte Abwassermengen.


Ein Ausweis der eigenen Anteile nach § 272 Abs. 1a HGB erfolgt nicht, da § 272 HGB gemäß § 20 EigVO nicht anwendbar ist.


Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.


Das Stammkapital entspricht der Satzung.


Die empfangenen Ertragszuschüsse betreffen Baukostenzuschüsse Nutzungsberechtigter für Anschlüsse und Netzanlagen bis zum 31.12.2002 und werden nach § 20 Abs. 2 EigVO jährlich in Höhe von 3 % bzw. 5 % aufgelöst.


Die Rückstellungen werden zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer Restlaufzeit größer einem Jahr entsprechend abgezinst.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.


Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB werden hinsichtlich der zur Optimierung von Zinskonditionen abgeschlossenen Zinsswaps mit den zu Grunde liegenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gebildet, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen


Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen


Der Verband ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 an folgenden zwei Unternehmen beteiligt:

Name der Gesellschaft; Sitz Höhe Stammkapital Gezeichneter Anteil ZVO Jahresüberschuss / -fehlbetrag Eigenkapital Höhe der Beteiligung
2023 31.12.2023
ZVO Energie GmbH, Sierksdorf 1.000.000 € 1.000.000 € (100 %) 4.305 T€ 48.922 T€ 67.032.000 €
ZVO Entsorgung GmbH, Sierksdorf 1.000.000 € 1.000.000 € (100 %) 739 T€ 8.156 T€ 12.540.600 €
79.572.600 €


Die Anteile an der ZVO Energie GmbH und der ZVO Entsorgung GmbH sind unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen.


Die sonstigen Ausleihungen betreffen im Wesentlichen gewährte Mitarbeiterdarlehen bzw. Kundendarlehen für Abwasseranlagenkosten und Sicherungshypotheken.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus abgeführter Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (1.894 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind wie im Vorjahr in voller Höhe mit 11.253 T€ (Vorjahr 2.764 T€) sonstige Vermögensgegenstände.

Gezeichnetes Kapital


Das satzungsgemäße Stammkapital beträgt unverändert 20.000 T€. Hier enthalten sind eigene Anteile in Höhe von 1.029 T€.

Allgemeine Rücklage


Die Allgemeine Rücklage verminderte sich um 1.500 T€ auf 72.017 T€. Entnommen wurden 1.500 T€ für die Ausschüttung an die Mitgliedsgemeinden.

Rückstellungen


Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

Stand 01.01.2023 Verbrauch Auflösung Zinsen Zuführung Stand 31.12.2023
T€ T€ T€ T€ T€ T€
1. Pensionsrückstellungen 2.740 251 - 48 166 2.703
2. Steuerrückstellungen 33 33 - - 186 186
3. Sonstige Rückstellungen
- Berufsgenossenschaften 90 90 - - 96 96
- Jahresabschlusskosten 41 41 - - 49 49
- Rückständiger Urlaub 257 257 - - 218 218
- Prozesskosten 128 11 - - 107 224
- Rekultivierung Mülldeponie 100 - - - - 100
- Abwasserabgabe 300 300 - - 273 273
- ausst. Rechnungen 2.714 2.661 - - 2.415 2.468
- Gebührenausgleichsrückstellung 3.568 897 - 39 2.742 5.452
- Sonstiges 2.070 808 35 3 915 2.145
9.268 5.065 35 42 6.815 11.025
Rückstellungen gesamt 12.041 5.349 35 90 7.167 13.914


Die Errechnung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,78 % p.a.). Als Rechnungszins wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 10 Jahre verwendet (Bundesbankzins), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 2.703 T€. Diese liegen um 23 T€ (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2023 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Der Gehalts- bzw. Rententrend wurde individuell mit unverändert 3,0 % p.a. berücksichtigt. Eine Fluktuation wird nicht unterstellt.


Für die Rückstellung der Deponie Neuratjensdorf werden nur noch geringfügige Restarbeiten und Kosten im Zusammenhang mit Deponiesetzungen erwartet.

Verbindlichkeiten sowie PRAP


Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Gesamtbetrag Fälligkeiten
31.12.2023
(31.12.22)
bis zu 1 Jahr größer 1 Jahr davon größer 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 182.343 10.575 171.768 93.328
(174.240) (8.827) (164.413) (119.022)
2. Erhaltene Anzahlungen 583 583 - -
(260) (260)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.876 3.876 - -
(4.739) (4.739)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 860 860 - -
(306) (306)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 37.599 37.548 51 0
(16.900) (16.844) (56) (33)
225.261 53.442 171.819 93.328
(196.445) (30.976) (164.469) (119.055)


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der ZVO Entsorgung GmbH sowie der ZVO Energie GmbH. Sie sind mit 860 T€ (Vorjahr 75 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit 0 T€ (Vorjahr 231 T€) sonstige Verbindlichkeiten.


Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau (51 T€), kreditorische Debitoren (1.149 T€), erhaltene noch nicht verwendete Kapitalzuschüsse (33.403 T€) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (297 T€) und Umsatzsteuern (1.756 T€).


Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Darlehen in Höhe von 1.000 T€ grundpfandrechtlich abgesichert. Zur Optimierung der Zinskonditionen für langfristige Darlehen hat die Gesellschaft Zinsswaps abgeschlossen. Die Swaps dienen somit zur Absicherung des Zinsrisikos und werden in Form von micro hedges eingesetzt. Für insgesamt fünf Zinsswaps wurden mit den zu Grunde liegenden Darlehen Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB gebildet. Die entsprechenden Darlehen über ursprünglich 35 Mio. € valutieren am Stichtag in Höhe von 12.992 T€. Der Bezugsbetrag der Swaps beträgt ebenfalls 12.992 T€. Die Laufzeiten der Geschäfte enden jeweils einheitlich, letztmalig am 30. Juni 2042. Für diesen Zeitraum werden sich eventuelle Wertänderungen voraussichtlich in voller Höhe ausgleichen. Der Marktwert der Zinsswaps zum Bilanzstichtag beträgt insgesamt - 1.497.878,12 €. Die Ermittlung erfolgte nach der mark-to-market Methode. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten wird die sog. Einfrierungsmethode (kompensatorische Bewertung) angewendet.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und sonstige Angaben

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse


Die Umsatzerlöse, welche ausschließlich im Inland erzielt wurden, stellen sich nach Bereichen wie folgt dar:

Mio. €
Service - Einheiten 6,1
Abwasserbeseitigung inkl. HKA u. Nebengeschäfte 27,2
Abfallwirtschaft 37,2
Breitband 0,4
Nebengeschäfte gewerblich 0,9
Nebengeschäfte hoheitlich 0,4
Niederschlagswasser 1,2
MHKW-Energie 3,1
Insgesamt: 76,5


In den Umsatzerlösen sind Auflösungsbeträge aus den empfangenen Ertragszuschüssen in Höhe von 134 T€ enthalten.

Andere aktivierte Eigenleistungen


In dieser Position (1.485 T€) sind hauptsächlich Leistungen für die Bauleitung von verschiedenen Baumaßnahmen enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge


Hierin enthalten sind Erträge für Konzessionsabgabe als durchlaufender Posten (329 T€), Erträge aus der Minderung von Wertberichtigungen (34 T€) und periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (35 T€), sowie eine Bundesförderung im Bereich Breitband (5.136 T€).

Sonstige betriebliche Aufwendungen


In dieser Position sind u. a. enthalten:

- Versicherungen 1.291 T€
- Porti und Telefongebühren 454 T€
- Konzessionsabgabe 329 T€
- Abwasserabgabe 293 T€
- Rechtsberatung 118 T€
- Abschreibung auf Forderungen 113 T€

Erträge aus Beteiligungen


Hierin ist die Ausschüttung von dem verbundenen Unternehmen ZVO Energie GmbH (2.855 T€) enthalten.

Zinsen und ähnliche Erträge


Dieser Bereich beläuft sich auf insgesamt 88 T€ (Vj. 75 T€), enthalten sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 0T€.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen


In dieser Position sind im Wesentlichen Darlehenszinsen (2.641 T€) enthalten.


Der Aufwand aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beträgt 42 T€ (Vj.: 70 T€).

Jahresgewinn


Über die Verwendung des Gewinns beschließt die Verbandsversammlung. Der Hauptausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den Jahresüberschuss der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Erläuterungen gemäß § 6b Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz


Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen mit der ZVO Energie GmbH ist der ZVO ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gem. § 3 Nr. 38 EnWG.


Durch die Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen im Sinne von § 6b Abs. 1 EnWG ergab sich die Pflicht zur Führung getrennter Konten gem. § 6 b Absatz 3 EnWG für die Bereiche Gasverteilung und Sonstiges.


Diese Kontentrennung erfolgte soweit möglich durch eine direkte Zuordnung. Sachverhalte, bei denen keine direkte Zuordnung erfolgen konnte, wurden im Rahmen einer sachgerechten und für Dritte nachvollziehbaren Zuordnung durch Schlüsselung berücksichtigt.

Nachtragsbericht


Im laufenden Geschäftsjahr 2024 sind bisher keine Geschäftsvorfälle eingetreten, die Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2023 haben, sowie zukünftig die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen werden.

Sonstige Angaben


Im Jahresdurchschnitt waren 445 Mitarbeiter zzgl. 16 Auszubildende beim Zweckverband Ostholstein beschäftigt, darunter 152 kaufmännische Mitarbeiter sowie 309 Mitarbeiter aus dem gewerblichen Bereich. Im Jahresende entsprach dies 438,92 Vollzeitkräfte inklusive 11 Auszubildene.


Die Gesellschaft ist Mitglied in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die Zusatzversorgung umfasst eine Erwerbsminderungsrente sowie ein Altersruhegeld und eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Der Beitrag zur Zusatzversorgung des Bundes und der Länder beträgt 5,49 %.


Zum 31.12.2023 bestanden folgende finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB:


I.


Bestellobligo: 55.004 T€.


II.


Seit dem September 2021 bestehen mit IT-Service Unternehmen Verträge über die Erbringung von DV-Dienstleistungen. Die Verpflichtung aus dem einen Vertrag beläuft sich auf 2.250 T€. Für den anderen Vertrag beläuft sich das jährliche Entgelt auf 1.996 T€. Dessen Laufzeit ist unbegrenzt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.


Es bestehen Miet- und Leasingverpflichtungen, deren Netto-Mietwert für die nächsten drei Jahre 5.493 T€ beträgt; davon gegenüber verbundenen Unternehmen 5.083 T€.


Nach § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe über die Gesamtbezüge des Verbandsvorstehers und seiner Vertretung; die des Hauptausschusses und der Verbandsversammlung betrugen 17.581,20 €.


Ehemalige Verbandsvorsteher bzw. deren Hinterbliebene erhielten Zahlungen von 251.272,02 €. Für die Pensionsverpflichtungen an ehemalige Verbandsvorsteher und ihre Hinterbliebenen sind 2.824 T€ zurückgestellt.

Organe


Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher (§ 4 der Verbandssatzung).


Die Verbandsversammlung hat satzungsgemäß 94 Mitglieder (§ 5 Abs. 1 der Verbandssatzung) und setzte sich am 31.12.2023 wie folgt zusammen:

1. Andreas Zimmermann
Vorsitzender
Bürgermeister Ahrensbök
2. Michael Robien
1. stv. Vorsitzender
Bürgermeister Lensahn
3. Hans-Peter Zink
2. stv. Vorsitzender
Bürgermeister Altenkrempe
4. Holger Ahrens Gemeindevertreter Timmendorfer Strand
5. Bettina Albert Bürgermeister in Pronstorf
6. Karsten Alwast Kreistagsabgeordneter Kreistag
7. Thomas Bauer Bürgermeister Göhl
8. Jens Arendt Bürgermeister Bosau
9. Klaus Berger Gemeindevertreter Süsel
10. Thomas Bock Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
11. Gabriele Braune Kreistagsabgeordnete Kreis Ostholstein
12. Adrianus Boonekamp Bürgermeister Süsel
13. Nils Bernhardt Gemeindevertreter Malente
14. Mario Bielarz Bürgermeister Kasseedorf
15. Kuno Brandt Bürgermeister Heiligenhafen
16. Bernd Bruhn Bürgermeister Neukirchen
17. Georg Biss Bürgermeister Bösdorf
18. Heinz-Klaus Drews Gemeindevertreter Ratekau
19. Böhnke Partheil Bürgermeister Timmendorfer Strand
20. Susanne Dittmann Gemeindevertreterin Timmendorfer Strand
21. Ulrich Buhl Gemeindevertreter Ratekau
22. Kai Frehse Gemeindevertreter Scharbeutz
23. Jörg Fock Gemeindevertreter Scharbeutz
24. Björn Dencker Gemeindevertreter Ratekau
25. Ulrich Eilers Gemeindevertreter Scharbeutz
26. Heiko Godow Bürgermeister Malente
27. Torsten Folta Bürgermeister Passade
28. Corina Harnack Gemeindevertreter Ratekau
29. Stefanie Friedrich-Suhr Bürgermeisterin Dahme
30. Reiner Holtz Bürgermeister Schashagen
31. Johannes Hintz Bürgermeister Nehmten
32. Henning Jalas Bürgermeister Dörnick
33. Martin Froeber Bürgermeister Fargau-Pratjau
34. Timo Gaarz Landrat Kreis Ostholstein
35. Thomas Gerber Bürgermeister Glasau
36. Thomas Keller Bürgermeister Ratekau
37. Oliver Hille Bürgermeister Krokau
38. Burkhard Klinke Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
39. Wilfried Knop Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
40. Andreas Kröger Bürgermeister Manhagen
41. Gabriele Jungk Gemeindevertreterin Scharbeutz
42. Michael Kahl Bürgermeister Grebin
43. Peer Knöfler Bürgermeister Großenbrode
44. Ingo F. Lage Bürgermeister Bendfeld
45. Richard Lienshöft Gemeindevertreter Ratekau
46. Udo Gosch Bürgermeister Sierksdorf
47. Ute Krohe Bürgermeisterin Fiefbergen
48. Ralf Kunde Gemeindevertreter Ahrensbök
49. Angela Maaß Bürgermeisterin Probsteierhagen
50. Andreas Mylius Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
51. Kirsten Sköries Bürgermeisterin Grube
52. Christin Voß Bürgermeisterin Wangels
53. Britta Mäver-Block Bürgermeisterin Dobersdorf
54. Andreas Meyer Gemeindevertreter Ratekau
55. Michael Leja Bürgermeister Beschendorf
56. Steffen Lorenz Gemeindevertreter Ahrensbök
57. Dietmar Lüdtke Bürgermeister Riepsdorf
58. Andreas Müller Gemeindevertreter Tdf. Strand
59. Gerd Panitzki Stadtvertreter Heiligenhafen
60. Sven Prüss Bürgermeister Kabelhorst
61. Henning Pries Bürgermeister Gremersdorf
62. Jörg Prüß Bürgermeister Lebrade
63. Regina Neumann Bürgermeisterin Klamp
64. Hans-Rudolf Osbahr Bürgermeister Behrensdorf
65. Arne Petersen-Albrecht Bürgermeister Köhn
66. Florian Reese Bürgermeister Mucheln
67. Rainer Rübenhofer Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
68. Sebastian Rieke Bürgermeister Grömitz
69. Verena Sapia Bürgermeisterin Wisch
70. Björn Rüter Bürgermeister Kalübbe
71. Timo Schlabritz Bürgermeister Barsbek
72. Udo Scholz Bürgermeister Heringsdorf
73. Hans-Joachim Schell Gemeindevertreter Ratekau
74. Steven Schaumann Bürgermeister Höhndorf
75. Joachim Schmidt-Uwis Stadtvertreter Heiligenhafen
76. Annette Schlichter-Schenk Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
77. Reinhard Schöning Bürgermeister Harmsdorf
78. Martin Schmüth Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
79. Olaf Schöning Bürgermeister Schönwalde
80. Stefan Schwardt Bürgermeister Kellenhusen
81. Knud Skirlo-Seyffer Bürgermeister Wittmoldt
82. Jochen Veen Gemeindevertreter Bosau
83. Jörg Saba Bürgermeister Oldenburg
84. Bettina Schäfer Bürgermeisterin Scharbeutz
85. Gneomar von Nazmer Bürgermeister Stoltenberg
86. Nils Walbaum Gemeindevertreter Scharbeutz
87. Manfred Wollschläger Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
88. Carsten Wulf Gemeindevertreter Ahrensbök
89. Jörg Weber Bürgermeister Fehrmarn
90. Volker Ziske Gemeindevertreter Ahrensbök
91. Dirk Vowe Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
92. Reiner Wolter Bürgermeister Damlos
93. Thorsten Kulak Gemeindevertreter Scharbeutz
94. Tilo Hegenberg Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein


Im Geschäftsjahr 2023 sind folgende Mitglieder ausgeschieden:

Hartwig Bendfeldt Bürgermeister Riepsdorf
Mark Burmeister Bürgermeister Grömitz
Ulrich Böttcher Gemeindevertreter Timmendorfer Strand
Hans-Joachim Dockweiler Kreistagsabgeordneter Kreistag
Gerold Fahrenkrog Bürgermeister Wittmoldt
Henning Frahm Bürgermeister Glasau
Matthias Grimm Gemeindevertreter Ahrensbök
Hermann Greve Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein
Hermann Hogreve Gemeindevertreter Ahrensbök
Uwe Janke Gemeindevertreter Scharbeutz
Dr. Wolfgang Junge Bürgermeister Mucheln
Florian Kinnert Stadtvertreter Heiligenhafen
Nicole Kohlert Bürgermeisterin Kellenhusen
Dieter Knoll Bürgermeister Dahme
Manfred Krumbeck Bürgermeister Behrensdorf
Alwin Leber Bürgermeister Köhn
Silke Lorenzen Bürgermeister Fiefbergen
Hans-Joachim Lütt Bürgermeister Fargau-Pratjau
Ernst-Uwe Nagel Bürgermeister Klamp
Hilbert Neumann Gemeindevertreter Ahrensbök
Henning Nitz Gemeindevertreter Scharbeutz
Helmut Wichelmann Bürgermeister Höhndorf
Eberhard Rauch Bürgermeister Bosau
Jens Reise Bürgermeister Großenbrode
Dr.Joachim Rinke Gemeindevertreter Bosau
Gerd Rönnau Bürgermeister Passade
Winfried Saak Bürgermeister Schönwalde
Reinhard Sager Landrat Kreis Ostholstein
Lutz Schlünsen Bürgermeister Stoltenberg
Uwe Kripke Bürgermeister Beschendorf
Norbert Schuster Gemeindevertreter Scharbeutz
Dr. Barbara Semleit Bürgermeisterin Kalübbe
Markus Sinjen Bürgermeister Krokau
Gabriele Spiller Gemeindevertreterin Ratekau
Hans-Günther Setter Gemeindevertreter Ratekau
Karl Schuch Bürgermeister Grebin
Regina Voß Bürgermeister Kasseedorf
Engelbert Unterhalt Bürgermeister Bösdorf
Heiko Wäcken Gemeindevertreter Ahrensbök
Volker Wandhoff Gemeindevertreter Malente
Philip Zeidler Kreistagsabgeordneter Kreis Ostholstein


Die Verbandsversammlung tagte im Berichtsjahr zwei Mal in öffentlicher Sitzung, darunter einige Tagesordnungspunkte nicht öffentlich.

Verbandsvorsteher


Frank Spreckels, Dipl.-Kfm., Hamburg


Die Vergütung des Verbandsvorstehers wird gemäß den Regelungen der Vergütungsoffenlegung Schleswig-Holstein offen gelegt.

Sonstiges


Die gemäß § 285 Nr. 17, 21 und 29 notwendigen Angaben zum Abschlussprüferhonorar, zu den Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen und zu den Steuerlatenzen ergeben sich wie folgt:

Abschlussprüferhonorar

Abschlussprüfung: 37 T€
Andere Bestätigungsleistungen 2 T€
Gesamt 39 T€

Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen


Mit der ZVO Energie GmbH wurden Umsätze in Höhe von 5.754 T€ getätigt, darunter 5.306 T€ aus Geschäftsbesorgungsverträgen (GBV) und 448 T€ aus Mieten. Leistungen wurden in Höhe von 1.343 T€ (netto) in Anspruch genommen, darunter 690 T€ aus GBV und 58 T€ aus Gas- und Wasserbezug.


Mit der ZVO Entsorgung GmbH wurden Umsätze in Höhe von 82 T€ getätigt, darunter 82 T€ aus GBV. Leistungen wurden keine in Anspruch genommen.

Steuerlatenzen


Aus den unterschiedlichen Bilanzansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich aktive latente Steuern, die gemäß § 274 HGB nicht in der Bilanz ausgewiesen wurden. Es handelt sich um unterschiedliche Bewertungen bei den Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläen sowie Verlustvorträgen, wobei ein Steuersatz von 30 % zu Grunde gelegt wurde.

 

Sierksdorf, den 02.10.2024


Frank Spreckels, Dipl.-Kfm. Verbandsvorsteher

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungskosten
01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschüsse 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.058.959,44 0,00 314.760,97 0,00 0,00 9.373.720,41
9.058.959,44 0,00 314.760,97 0,00 0,00 9.373.720,41
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.011.973,69 0,00 20.198,53 0,00 0,00 22.032.172,22
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 257.122,25 0,00 0,00 0,00 0,00 257.122,25
3. Technische Anlagen und Maschinen 255.431.559,36 1.339.477,58 4.731.394,96 0,05 -1.575.632,90 259.926.798,95
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.736.327,21 1.482.925,38 912.059,32 322.896,05 0,00 17.808.415,86
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 87.351.241,51 30.803.944,34 -5.978.413,78 119.305,80 0,00 112.057.466,27
380.788.224,02 33.626.347,30 -314.760,97 442.201,90 -1.575.632,90 412.081.975,55
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 79.572.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 79.572.600,00
2. Sonstige Ausleihungen 270.057,80 0,00 0,00 3.747,47 0,00 266.310,33
79.842.657,80 0,00 0,00 3.747,47 0,00 79.838.910,33
469.689.841,26 33.626.347,30 0,00 445.949,37 -1.575.632,90 501.294.606,29
Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.326.011,44 170.459,97 0,00 8.496.471,41
8.326.011,44 170.459,97 0,00 8.496.471,41
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.713.416,00 442.582,53 0,00 10.155.998,53
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 211.838,75 4.665,00 0,00 216.503,75
3. Technische Anlagen und Maschinen 164.902.090,09 5.238.245,51 0,05 170.140.335,55
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.099.451,21 2.322.972,70 175.104,05 10.247.319,86
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
182.926.796,05 8.008.465,74 175.104,10 190.760.157,69
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 63.000,00 0,00 0,00 63.000,00
63.000,00 0,00 0,00 63.000,00
191.315.807,49 8.178.925,71 175.104,10 199.319.629,10
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 877.249,00 732.948,00
877.249,00 732.948,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.876.173,69 12.298.557,69
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 40.618,50 45.283,50
3. Technische Anlagen und Maschinen 89.786.463,40 90.529.469,27
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.561.096,00 7.636.876,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 112.057.466,27 87.351.241,51
221.321.817,86 197.861.427,97
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 79.572.600,00 79.572.600,00
2. Sonstige Ausleihungen 203.310,33 207.057,80
79.775.910,33 79.779.657,80
301.974.977,19 278.374.033,77

Lagebericht 2023

1 Darstellung des Geschäftsverlaufs

1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen


Nachdem schon die Vorjahre durch die Corona-Pandemie und den Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine von Besonderheiten geprägt waren, haben sich gerade die Auswirkungen aus diesem Krieg auch im Berichtsjahr 2023 niedergeschlagen. Andererseits waren in einigen Bereichen wie z.B. den Energiepreisen auch Normalisierungen wenn auch auf einem höheren Preisniveau zu verzeichnen.


Nach ersten vorläufigen Berechnungen vom Statistikamt Nord (Pressemitteilung vom 28.03.2024) ist für das Jahr 2023 das Bruttoinlandsprodukt in Schleswig-Holstein gegenüber 2022 nominal um 4,4 % gestiegen. Unter Berücksichtigung der Preisveränderungen ergibt sich mit Blick auf die vergleichsweise hohe Inflation gerade zum Ende des Jahres ein realer Rückgang der Wirtschaftsleistung um 1,1 %. Mit diesem Ergebnis liegt Schleswig-Holstein schlechter als die durchschnittliche Entwicklung auf Bundesebene (nominale Steigerung um 6,3 % und reale Senkung um 0,3 %).


Gerade der in der Tourismusregion stark vertretene Dienstleistungsbereich liegt in Schleswig-Holstein mit einem realen Rückgang von insgesamt 0,6 % ebenfalls unter der Bundesentwicklung von real 0,5 %. Allerdings sind in diesem Bereich neben dem Gastgewerbe auch Handel, Verkehr, Information und Kommunikation mit vertreten.

1.2 Organisationsstruktur der ZVO-Gruppe


Die Organisationsstruktur ist im Berichtsjahr gleichgeblieben. Allerdings sind Gesellschaftsneugründungen in Vorbereitung, so werden kurzfristig die "Klärschlammtrocknung Neustadt AöR" als neue Beteiligung vom Zweckverband sowie die "ZVO Energiedienstleistungen GmbH" und "ZVO Energieerzeugung GmbH" als Tochterunternehmen der ZVO Energie GmbH entstehen. Neben den Umstrukturierungen sind gegebenenfalls auch Geschäftsfelderweiterungen durch weitere Aufgabenübertragungen auf den Zweckverband seitens der Anteilseigner zu erwarten.


Seit der Umstrukturierung im Abfallbereich mit Beginn des Jahres 2021 liegt zwischen dem ZVO und seinem Beteiligungsunternehmen ZVO Entsorgung GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft vor.

2 Darstellung der Lage

2.1 Ertragslage Gesamtbetrieb


Für den Zweckverband wurde in der Planung für das Berichtsjahr von einem Jahresfehlbetrag ausgegangen. Im Geschäftsjahr konnten aber sowohl bei den Erlösen als auch auf der Kostenseite Verbesserungen erzielt werden. Insbesondere durch die nun zum Teil unter den eigenen Erträgen vereinnahmte Bundesförderung für Breitband, die dabei entsprechenden angelaufenen Personal- und Finanzierungskosten aus der Vergangenheit anteilig berücksichtigt, ergibt sich nun ein vergleichsweiser hoher Jahresüberschuss.


Die auch in den hoheitlichen Bereichen vorliegenden Kostensenkungen (geringere Stromkosten durch die Strompreisbremse bei der Entwässerung) bzw. Erlössteigerung (Strompreiserlöse beim MHKW bei nur geringer Erlösabschöpfung in der Abfallwirtschaft) führen in der Gebührennachkalkulation zu entsprechenden Gebührenüberdeckungen für die dann Gebührenausgleichsrückstellungen gebildet werden. Im Falle der hoheitlichen Abfallwirtschaft erfolgt die Nachkalkulation über den zweijährigen Kalkulationszeitraum 2022-2023. Schon im ersten Jahr wurde dabei eine hohe Überdeckung festgestellt.


Zum Ende des Geschäftsjahres konnte im Geschäftsbereich Breitband ein weiteres Cluster übernommen werden. Damit liegen die Umsatzerlöse aus der vom Betreiber zu zahlenden Pacht weiterhin deutlich unter der Planung. Das positive Geschäftsbereichsergebnis ergibt sich hier durch die beschriebene Bundesförderung. Des Weiteren wurden zusätzliche Beträge aus dieser Förderung zuzüglich der Abrufe aus der Kofinanzierung des Landes Schleswig-Holstein mit den Investitionskosten saldiert.


Die beiden Tochtergesellschaften ZVO Energie GmbH und ZVO Entsorgung GmbH werden ebenfalls mit guten auf dem Niveau der Planung liegenden Jahresergebnisse abschließen, so dass hieraus Ausschüttungen im Jahr 2024 auf den in der eigenen Planung angenommenen Beträgen zu erwarten sind.


Unsere Gesamterlöse summieren sich auf insgesamt 86,9 Mio. € (Vorjahr: 75,1 Mio. €). Die aktivierten Eigenleistungen betragen dabei 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) und spiegeln die weiterhin sehr hohe in Teilen sogar steigende Investitionstätigkeit wider.


In der Planung wurde noch von einem Jahresfehlbetrag ausgegangen, nun wurde aber durch besondere Geschäftsvorfälle ein Jahresgewinn von 5,1 Mio. € (Vorjahr: Jahresverlust -0,5 Mio. €) erzielt. Trotz der einmaligen Effekte sehen wir uns auch zukünftig gut aufgestellt und gehen von der Erwirtschaftung der langjährigen Ausschüttung aus.

2.2 ZVO Serviceeinheiten


Ein zentrales Ziel ist es, Parallelstrukturen innerhalb des ZVO zu vermeiden und kaufmännische Dienstleistungen dabei zu bündeln. Diese gesamten kaufmännischen Dienstleistungen werden zentral - i.d.R. im Geschäftsbereich Serviceeinheiten - erbracht und über den sogenannten Rahmengeschäftsbesorgungsvertrag oder im Falle der ZVO Entsorgung GmbH über einen separaten pauschalen Dienstleistungsvertrag bzw. innerhalb des Zweckverbandes über entsprechende interne Umlagen vergütet bzw. verrechnet. Zukünftig wird es einen solchen Dienstleistungsvertrag auch mit der neu gegründeten KST Klärschlammtrocknung Neustadt AöR geben. Aufgrund der letzten Betriebsprüfung ist hier eine reine Kostenverrechnung - wie sie seit vielen Jahren praktiziert wurde - nicht mehr zulässig, sondern es wird zwingend ein Gewinnaufschlag von mindestens 3 % gefordert.


Neben den eigenen Erträgen bzw. Verrechnungen werden in diesem Geschäftsbereich die Beteiligungserträge aus der Ausschüttung von der ZVO Energie GmbH und der ZVO Entsorgung GmbH ausgewiesen, die dadurch einen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsbereichsergebnis haben.


Die Anpassung der Entgelte aus den Rahmengeschäftsbesorgungsverträgen folgt den Tarifanpassungen des TVÖD im betreffenden Jahr, da die Personalkosten die eigenen Aufwendungen dominieren.


Im Jahresabschluss 2022 der ZVO Energie GmbH wurden von dieser im Zusammenhang mit dem außergewöhnlichen Gasgeschäftsjahr aufgrund des Ukraine-Krieges und seiner Folgen im Vergleich sehr hohe Rückstellungen gebildet, so dass trotz der hohen Einnahmen aufgrund stark gestiegener Gaspreise eine unter dem Planansatz liegendes Jahresergebnis von 2,3 Mio. € ausgewiesen wurde. Da in der Wirtschaftsplanung als Beteiligungsergebnis die Planung Berücksichtigung gefunden hat, sind hier im laufenden Geschäftsjahr 2023 beim ZVO entsprechend verringerte Ausschüttungen gebucht wurden.


Durch die tarifvertraglichen Erhöhungen im TVÖD und Höhergruppierungen ist unser Personalaufwand, der den größten Kostenblock darstellt, mit 6,1 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €) leicht gestiegen. In Summe ist das Geschäftsbereichsergebnis insbesondere mit Blick auf die vereinnahmten Ausschüttungen, aber auch auf einmalige Steuereffekte mit 1,3 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €) gesunken.


Das erzielte Jahresergebnis rechtfertigt auch mit Blick auf die Gewinnausschüttungen aus der ZVO Energie GmbH und deren prognostizierte Geschäftsentwicklung die konstante eigene Gewinnausschüttung von 1,5 Mio. € (abzüglich Steueranteil) an die Gemeinden, die uns die Aufgabe der Gasversorgung übertragen haben.

2.3 ZVO Entwässerung - Schmutzwasser


Die Entwässerung ist ein Geschäftsbereich innerhalb des Zweckverbandes Ostholstein und ist für die Entsorgung und Reinigung von Abwässern zuständig. Die Aufgabenbereiche der Schmutz- sowie der Niederschlagswasserbeseitigung erstrecken sich in den Gemeinden der Kreise Ostholstein und Plön, die die Zuständigkeiten auf den ZVO übertragen haben.


Die Entwässerung betreibt dabei ein weit verzweigtes Kanalsystem mit mehr als 1.200 Kilometer Rohrleitungen, 39 Abwasserreinigungsanlagen, ca. 530 Pumpwerken und mehr als 37.000 Hausanschlüssen. Jährlich werden über acht Millionen Kubikmeter Abwasser gereinigt.


Im Jahr 2023 war im Vergleich zum Vorjahr keine großartige Veränderung bei der Witterung zu verzeichnen. Die für dieses Jahr insgesamt abgerechnete Menge lag mit 6,4 Mio. m³ (Basis: Frischwassermaßstab) auf dem Vorjahresniveau (2022: 6,4 Mio. m³). Die in Rechnung gestellte Mengen von dem Sonderkunden (die Stadt Oldenburg) lagen auf dem Vorjahresniveau.


Die aus Hauskläranlagen und Sammelgruben entsorgte Fäkalschlammmenge lag im Wirtschaftsjahr 2023 mit 7.200 m³ leicht über dem Niveau des Vorjahres (2022: 6.900 m³).


Die Betriebserträge in der kommunalen Schmutzwasserbeseitigung - nach Bildung der Gebührenausgleichsrückstellung - liegen bei 27,2 Mio. €. In den Umsatzerlösen wird auch die restliche Auflösung der im Jahresabschluss 2021 gebildeten und bis spätestens 2025 auszugleichenden Gebührenausgleichsrückstellung gebucht. Die Rückstellung aus 2022 wird mit 260 T€ in 2025 und 2026 vollständig verbraucht. Die Rückstellung 2023 in Höhe von 2,2 Mio. € wird in 2026 und 2027 verbraucht.


Aufgrund der Untersuchungen des LRH (das Schreiben vom Innenministerium) eine Anpassung der Zuschüsse bei der Berechnung der anzusetzenden Zinsen im zu verzinsenden Eigenkapital. Eine Verringerung des Anlagevermögens (Zuschüsse und Beiträge), die dann zu entsprechend geringen Abschreibungen führen würde, ist auch in der jetzigen Kalkulation vorgenommen worden. Abweichungen resultieren aus der HGB-Ansicht und dem Ergebnis der Gebührenkalkulation nach KAG.


Die Aufwendungen des Geschäftsjahres lagen in Summe nach Abzug der aktivierten Eigenleistungen mit rund 28,2 Mio. € über dem Vorjahresniveau.


Der Geschäftsbereich hat erstmalig 2018 für Entschlammungen von diversen Klärteichen entsprechende Rückstellungen gebildet. Diese werden jetzt durch Entschlammungen der Klärteiche sukzessive verbraucht.


Eine Verringerung ist u.a. bei den Fremdleistungen der Klärschlammentsorgung zu verzeichnen. Auf den Kläranlagen werden stetig Verbesserungen in den Anlagenteilen vorgenommen. Dadurch werden bessere Entwässerungsergebnisse erreicht, was zu einer Verringerung der Klärschlamm-Menge geführt hat. Ein weiterer positiver Effekt lässt sich in der Betriebsoptimierung auf den Kläranlagen bei der Zuführung von Chemikalien und den Strombezug erkennen. Auch die Frischwasserverbräuche auf den Großkläranlagen konnte durch diverse Erneuerungen oder Optimierung von Brauchwasseranlagen weiter reduziert werden.


Die für die Inanspruchnahme der Serviceeinheiten im ZVO zu verrechnende Umlage liegt mit 2,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 deutlich über dem Vorjahreswert von (2022: 2,2 Mio. €).


Die Kapitalkosten 2023 (Zinsen und Abschreibungen) liegen mit 6,1 Mio. € auf dem Vorjahresniveau.


Die Nebengeschäfte erzielen ein geringes Ergebnis in Höhe von 0,1 Mio. €.


Das Geschäftsjahr schließt mit einem Verlust in Höhe von -0,3 Mio. € ab. Die ergebnismindernd gebuchte Gebührenausgleichsrückstellung, die den Umsatzerlösen zugeschrieben wird, beträgt dabei 1,3 Mio. €.


Aufgrund der Nutzung von kalkulatorischen Ansätzen in der Kalkulation und zum Teil nicht gebührenfähigen Aufwendungen gibt es Abweichungen zwischen dem handelsrechtlichen Ergebnis und der Gebührenkalkulation. Die ausschließlich im Rahmen der Gebührenkalkulation, jedoch nicht im handelsrechtlichen Ergebnis, anzusetzende Eigenkapitalverzinsung liegt 2023 bei 0,8 Mio. €. Die Gesamtverzinsung auf das gebundene Vermögen liegt bei 1,7 Mio. € bzw. 4,0 %.


Für das Geschäftsjahr 2023 wird eine positive Entwicklung der Tarifkundenerlöse gegenüber dem Niveau vom IST 2022 erwartet. Daneben wirken sich verschiedene weitere Effekte, z.B. den Zuwachs durch Bautätigkeiten im privaten Bereich sowie weitere Entwicklungen im Tourismusgewerbe, erhöhend auf die Tarifkundenerlöse aus.


Die ZVO Entwässerung hat sich zum Ziel gesetzt, perspektivische Kosteneinsparungen durch unterschiedliche Investitionsprojekte zu generieren. Dafür wurden auch in der Wirtschaftsplanung 2023 die Investitionsanmeldungen gegenüber den Vorjahren erhöht.


Bei den Strombezugskosten wirken sich positiv bereits durchgeführte und geplante Optimierungsmaßnahmen an den Anlagen z. B. die Erneuerung der Klärschlammentwässerungsanlagen, Erneuerung der Rührwerke auf den Kläranlagen sowie der Ausbau der Eigenversorgung durch Photovoltaik aus, welche den Energieverbrauch und Energiebezug deutlich senken werden.


Die nachhaltige Verwertung von Klärschlamm in Deutschland wird immer kostenintensiver, da die Möglichkeiten der Aufnahme in den Mono- und Mitverbrennungsanlagen begrenzt sind. Daher werden Prozesse zur Entwässerung und Trocknung des Klärschlamms immer wichtiger, um den Wasseranteil wesentlich zu reduzieren. Getrockneter Klärschlamm ist umweltfreundlicher zu transportieren und zudem ein CO2-neutraler Brennstoff mit hohem Heizwert. Aufgrund der rechtlichen Anforderungen und Vorteile die sich daraus ergeben, ist eine Kooperation im Bereich Klärschlammtrocknung vertraglich eingegangen. Durch die Kooperation mit den kommunalen Partnern - Zweckverband Karkbrook und Stadtwerke Neustadt - werden wir es schaffen, die Kosten zu verringern.

2.4 ZVO Entwässerung - Niederschlagswasser


Neben der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung wurde dem ZVO in den Gemeinden Ahrensbök, Ratekau, Süsel, Göhl und Probsteierhagen auch die Zuständigkeit für die Beseitigung des Niederschlagswassers übertragen. Dieses Abwasser kann heute überwiegend ohne aufwendige Behandlung wieder in die Natur gegeben werden. Nur an einigen Stellen wird das Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein Gewässer gereinigt.


Die ausschließlich im Rahmen der Gebührenkalkulation, jedoch nicht im handelsrechtlichen Ergebnis, anzusetzende Eigenkapitalverzinsung liegt 2023 bei 0,02 Mio. €. Die Gesamtverzinsung auf das gebundene Vermögen liegt bei 0,07 Mio. € bzw. 1,0 %.


Die Betriebserträge liegen über dem Vorjahreswert aus 2022 was mit den Erschließungen von zusätzlichen Entwässerungsflächen in Neubaugebieten und den neuen Gebührensätzen zusammenhängt. Insgesamt sind für das Wirtschaftsjahr 2023 Betriebserträge in Höhe von 1,2 Mio. € buchhalterisch erfasst. Gegenüber dem Vorjahr zeigt sich somit weiterhin ein positiver Trend in der Sparte NSW, welches sich durch die Aufgabenübertragungen der letzten Jahre verstärkt hat.


Strombezugs- und sonstige Materialkosten lagen auf dem Vorjahresniveau.


Die Fremdleistungen für den Betrieb liegen unter den planerischen Vorgaben und über dem Vorjahr. Die Vervollständigung von Kanalkataster ist hier die entsprechende Aufwandsposition.


Der Personalaufwand schließt mit einem Betrag von 0,4 Mio. € ab.


Die Kapitalkosten 2023 (Zinsen und Abschreibungen) sind mit 0,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr geblieben.


Die für die Inanspruchnahme der Serviceeinheiten der ZVO Holding zu verrechnende Umlage liegt mit 0,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 über dem Vorjahreswert.


Das Gesamtergebnis der Sparte Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung aller Aufwendungen und Erträge weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -0,1 Mio. € aus.


Sofern sich im Rahmen der jährlich durchzuführenden Gebührennachkalkulation eine kalkulatorische Kostenüberdeckung ergibt, wird diese gemäß der Maßgabe des KAG der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt und zur Stabilisierung der Ergebnisse in den Folgejahren genutzt.


Für das laufende Geschäftsjahr sowie die Folgejahre wird nach derzeitigem Kenntnisstand ein weiterhin knapp positives Ergebnis sowie stabile Gebühren erwartet.

2.5 ZVO Kommunale Abfallwirtschaft


Im Rückblick auf das Jahr 2023 präsentiert sich die Geschäftsentwicklung der Abteilung "Kommunaler Abfall" als eine Zeit der Herausforderungen und Chancen. Die Abteilung verzeichnete im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Effekten, die sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf ihre Aktivitäten hatten.


Eine Herausforderung ergab sich aus der angespannten Entsorgungssituation für die thermische Behandlung von Abfällen. Engpässe bei den Kapazitäten für die Verbrennung von Abfällen führten zu logistischen Schwierigkeiten und erhöhten Kosten. Die Suche nach alternativen Entsorgungswegen wurde besonders durch die Einschränkungen beim Umschlag von Abfällen zur thermischen Verwertung in Neuratjensdorf erschwert.


Ein genereller Mengenrückgang bei den entsorgten Abfallmengen war ein weiteres Merkmal des Jahres 2023. Hier ist zu vermuten, dass sich die Abfallmengenentwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Konsumzurückhaltung der Bevölkerung angepasst hat. Dies zeigt sich besonders in der eingesammelten Altpapiermenge aus Privathaushalten.


Trotz dieser Herausforderungen konnte die Abteilung "Kommunaler Abfall" im Jahr 2023 auch positive Entwicklungen verzeichnen. Besonders erfreulich war der Anstieg der Bioabfallanschlussquote, was auf eine verstärkte Kontrolle der Eigenkompostierung, sowohl vor Ort, als auch systematisch über die hinterlegten Kundendaten, zurückzuführen ist. Diese Entwicklung unterstreicht auch das wachsende Umweltbewusstsein und die Bereitschaft der Bevölkerung, aktiv zum Umweltschutz beizutragen.


Darüber hinaus gelang es, die Qualität des Bioabfalls weiter zu verbessern. Durch gezielte Informationskampagnen und die Teilnahme an einer bundesweiten Tonnenkontrollaktion konnte die Verunreinigung des Bioabfalls reduziert und die Qualität des Endprodukts gesteigert werden. Hier zeigen sich die Erfolge der letzten Jahre, denn im Rahmen der Tonnenkontrollaktion wurden im Vergleich zu Beginn der Aktion (vor ca. 5 Jahren) nur noch geringe Fehlwurfquoten festgestellt.


Die Gesamtabfallmengen im Kreis Ostholstein, lagen in 2023 bei 106.121 Mg (Vorjahr: 109.056 Mg), wobei davon auf die hoheitliche Regelabfuhr beim Restabfall 42.751 Mg (Vorjahr: 42.654 Mg) und beim Bioabfall 11.915 Mg (Vorjahr: 11.840 Mg) entfielen.


Die Selbstanlieferungen auf den Recyclinghöfen im Kalenderjahr 2023 lagen bei ca. 143.838 Kundenbesuche, dies endspricht dem Stand vor der Corona Pandemie.


Der gemittelte Papierpreis (und damit die zur Unterstützung des Gebührenhaushalts eingeplanten Erlöse) lag im Jahr 2023 bei 60,00 €/Mg (Vorjahr 151,00 €/Mg) dies entspricht einen Rückgang von 60%. Diese stark schwankenden Papierpreise sind nur schwer bis nicht kalkulierbar


Der gemittelte Strompreis lag im Jahr 2023 bei 63,02 ct/kWh (Vorjahr 12,20 ct/kWh), dieser sehr gute Abgabepreis wurde bereits im Sommer 2022 an der Strombörse erzielt und stützt mit 69 % den Gebührenhaushalt im Jahr 2023.


Die zweijährigen Gebührenkalkulation 2022-2023 hat eine Gebührenüberdeckung ergeben, die zu einer diesbezüglichen Gebührenausgleichsrückstellung geführt hat. Dadurch bestehen für anstehende Abfallgebührenkalkulationen entsprechende Beträge zur Verfügung.

2.6 ZVO gewerbliche Abfallwirtschaft


Ein wichtiges Thema im Jahr 2023 waren die schwankenden Erlöse für die PPK-Verwertung. Es war jedoch grundsätzlich gegenüber dem besonders herausfordernden Jahr 2022 eine leicht positive Tendenz der PPK Erlöse zur Jahresmitte zu verzeichnen.


Zum anderen setzte sich der seit Jahren zu beobachtende Trend der sinkenden Erfassungsmengen für Altpapier fort und auf alle gewerblich bezogenen Abfälle ist ein Mengenrückgang im Jahr 2023 zu verzeichnen.


Mit den Dualen Systemen wurden in 2023 für die Jahre 2023-2025 neue Vereinbarungen zu den Nebenentgelten (Abfallberatung und Standplatzreinigung) und der Miterfassung PPK abgeschlossen. Während die Konditionen für die Nebenentgelte unverändert geblieben sind, wurde bei der Miterfassungsbeteiligung eine deutliche Erlössteigerung durchgesetzt. Insgesamt wurden die von den Dualen Systemen an den ZVO für die Miterfassung zu zahlenden Entgelte beim PPK Handling um 14% und bei der Erfassung um fast 50 % erhöht.

2.7 MHKW Energie


Mit dem eigenen Betrieb des MHKW steht uns auch die so gewonnene Energie für den Eigenverbrauch in der Anlage selbst bzw. in den angrenzenden mit angemieteten Liegenschaften aber auch zur Vermarktung gegenüber Dritten zu. Es gibt einen steuerrechtlich zulässigen Querverbund zwischen den gewinnbringenden Geschäftsbereich MHKW Energie und dem noch in Aufbau befindlichen und damit i.d.R. defizitären vom Breitband. Der Jahresmengengesamtdurchsatz lag bei 53.428 Mg.


Die jährliche Revision des MHKW Neustadt fand in der Zeit vom 03.06.2023 bis 29.06.2023 statt. Im Rahmen dieser Revision wurden, zusätzlich zu den turnusmäßigen Revisionsarbeiten, die Turbine teilrevidiert, eine neue Krankanzelverglasung eingebaut, der Salzbehälter repariert und eine Gewebefilterkammer mit neuen Filterschläuchen ausgestattet.


In Folge eines Kesselrohrreißers war die Anlage in der Zeit vom 11.07.23 bis 15.07.23 außerplanmäßig außer Betrieb.


Im Rahmen einer Begehung mit der zuständigen Versicherung wurden vom Sachverständigen der Versicherung Forderungen für einen erweiterten Brandschutz in der Anlage gestellt. In weiteren Gesprächen mit der Versicherung erfolgten konkrete Festlegungen für die Erfüllung der brandschutztechnischen Auflagen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen.


Die bestehende Anlage für die Wasseraufbereitung muss durch eine neue Anlage ersetzt werden. Im Jahr 2023 wurde die alte Anlage neu konzipiert und demontiert. Für die Zeit bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage erfolgt die Wasseraufbereitung durch eine provisorisch installierte Anlage. Die Inbetriebnahme der neuen Wasseraufbereitungsanlage ist für Mai 2024 angesetzt.


Im Jahr 2023 wurden Planungen für eine neue Schlackekrananlage und dem Bau einer Radioaktivitätsmessung bei der Abfallanlieferung durchgeführt.

2.8 ZVO Breitband


Trotz Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und daraus resultierenden Preissteigerungen, die natürlich auch den ZVO und unsere Breitbandsparte getroffen haben, konnte das kommunale Glasfasernetz kontinuierlich weitergebaut werden. Die Netz-Pächterin TNG Stadtnetz GmbH konnte weiteren Kunden aktiv mit ihren Diensten versorgen.


Mit unserer Breitbandsparte folgen wir dabei der Glasfaserstrategie des Landes Schleswig-Holstein und bauen in den unterversorgten Gebieten unserer aufgabenübertragenden 29 Mitgliedsgemeinden ein modernes Glasfasernetz bis in die Häuser (FttH) hinein. Hierdurch wird nicht nur eine zeitgemäße Versorgung der Bevölkerung, sondern auch eine höhere Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen gewährleistet.


Auch im Jahr 2023 konnten deutliche Fortschritte beim Aufbau des kommunalen Glasfasernetzes erzielt werden. In 17 der 29 Mitgliedsgemeinden wurden bereits etwa 6.500 Hausanschlüsse fertiggestellt. Neben den drei bereits aktivierten Technikzentralen (PoP) in den Gemeinden Scharbeutz, Süsel und Wangels wurden zwei weitere in der Gemeinde Grömitz aktiv geschaltet.


Die Einholung der Grunddienstbarkeiten konnten, weitgehend abgeschlossen werden. Zum Ende 2023 befinden sich lediglich noch ca. 70 Flurstücke in Bearbeitung. Diese Zahl reduziert sich nur langsam weiter, da es wie üblich immer wieder zu Revisionen in der Planung und Bauausführung kommt. Eine besondere Situation ist durch die notwendig gewordene Trennung von einem im Projekt tätigen Tiefbauunternehmen entstanden. Davon direkt betroffen waren 7 Gemeinden. Die verbliebenen Restleistungen wurden erfasst und neu ausgeschrieben. Der Bieterwettbewerb läuft gut und die Vergaben können planmäßig mit Beginn 2024 stattfinden.


Das Thema "Nachverdichtung" konnte zusammen mit der TNG Stadtnetz GmbH durchgearbeitet und das Ergebnis positiv in den Gremien vorgestellt werden. In der Folge wurde ein Rahmenvertrag zur Erbringung der erforderlichen Bauleistungen erfolgreich ausgeschrieben. Dieses Projekt ist klar getrennt von dem Startprojekt "Aufbau eines kommunalen Glasfasernetzes" und erhält keinerlei Fördermittel. Insgesamt ist eine erhöhte Nachfrage von Privatpersonen, aber auch Gewerbebetrieben nach hochwertigen Glasfaseranschlüssen wahrnehmbar. Diese Anfragen kommen insbesondere aus den anfänglich im Projektrahmen erschlossenen Gemeinden. Die ersten Anschlüsse im Rahmen des Projektes "Nachverdichtung" werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erstellt.


Insgesamt betrachtet hat sich der kommunale Glasfaserausbau in Ostholstein verzögert, befindet sich aber im Vergleich mit anderen gleichartigen Projekten im üblichen Zeitrahmen. Die Ursachen für Verzögerungen sind vielfältig und waren so nicht umfänglich absehbar. Durch die gute Vernetzung von ZVO und TNG Stadtnetz GmbH zu anderen Akteuren, Lieferanten, Herstellern usw. konnten starke Beeinträchtigungen im Projektverlauf vermieden werden. Fachkräftemangel und Personalengpässe sind dennoch immer wieder feststellbar. Durch diese verlängern sich nicht nur Genehmigungsprozesse, sondern sie können auch auf Bauzeitenpläne einwirken. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Corona-Pandemie, Preissteigerungen und Lieferengpässe hatten und haben noch immer Auswirkungen auf das Glasfaserausbau-Projekt. Diese konnten aber durch intensive Befassung und Vorausschau in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden.


Auch die Clusterübergaben haben sich weiterhin verzögert und damit auch die erwarteten Pachtzahlungen. Im Dezember 2023 konnte der zweite Cluster (C3=Bosau, Malente, Schashagen, Sierksdorf)) an die Betreiberin TNG Stadtnetz GmbH übergeben werden. Die Übergaben der weiteren 6 Cluster ist sukzessive für den Verlauf des Jahres 2024 bzw. 2025 geplant.


In Folge der Eingänge der Zuwendungsbescheide von Bund und Land Schleswig-Holstein konnten bei den Mittelgebern bereits erhebliche Förderbeträge abgerufen werden. Dieser Abruf ist bereits vor dem Verwendungsnachweis anteilig möglich. Die endgültige Höhe der Förderbeträge wird mit Prüfung und Genehmigung des Verwendungsnachweises, voraussichtlich Anfang 2026, definiert werden können. Der Personalaufwand liegt aufgrund neu geschaffener befristeter Projektstellen mit 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) höher als im Vorjahr. Die Abschreibungen betragen weiterhin nur 0,3 Mio. €, da sich die Übernahme von weitern Clustern verzögert hat. Im Vergleich zum Vorjahr wird ein nahezu unveränderter Zinsaufwand von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. € ausgewiesen.


In Summe ergibt sich mit Blick auf die Förderung ein hoher Jahresüberschuss von 2,0 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag -2,6 Mio. €).

2.9 Mitarbeiter


In unserer ZVO-Gruppe waren zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 588 Mitarbeitende (ohne Mitarbeitende, die sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befinden) inklusive 24 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr 585 Mitarbeitende inklusive 19 Auszubildende). Insgesamt kann die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr als etwa konstant bezeichnet werden.


Abermals wurde die Zahl der Auszubildenden um weitere 25% erhöht. Der demographische Wandel führt auch innerhalb der ZVO Gruppe zu einer steigenden Zahl altersbedingter Austritte. Mit dem Fokus auf Aus- und Weiterbildung soll dem steigenden Fachkräftemangel entgegengewirkt und der Nachfolgeplanung aufgrund eines immer höheren Altersdurchschnitts Rechnung getragen werden. Auf den Zweckverband entfallen insgesamt 461 Mitarbeitende bzw. 441,37 Vollzeitkräfte (inkl. 16 Auszubildenden) (Vorjahr 458 Mitarbeitende bzw. 440,95 Vollzeitkräfte inkl. 11 Auszubildende). Innerhalb des Zweckverbands entfallen in Bezug auf die Vollzeitkräfte auf den personalintensivsten Geschäftsbereich der Abfallwirtschaft 214,45 Vollzeitkräfte inklusive 3 Auszubildenden (Vorjahr 213,14 Mitarbeiter inklusive 1 Auszubildenden). Auf den Geschäftsbereich Entwässerung entfallen 114,91 Vollzeitkräfte inkl. 8 Auszubildenden (Vorjahr 114,3 Vollzeitkräfte inkl. 6 Auszubildenden).


Aufgrund tariflicher Steigerungen, insbesondere durch Zahlung des Inflationsausgleichs in 2023 hat sich der Personalaufwand im Zweckverband inklusive aller jeweiligen Sozialabgaben und Altersteilzeitrückstellungen auf insgesamt 29,6 Mio. € (Vorjahr: 28,2 Mio. €) erhöht.


Auf die ZVO Energie entfallen zum Stichtag 31.12.2023 125,26 Vollzeitkräfte inklusive 8 Auszubildende.

2.10 Vermögenslage


In fast allen Geschäftsbereichen ist, gerade mit Blick auf das damalige sehr niedrigere Zinsniveau, in den Vorjahren begonnen worden, Investitionsstaus abzubauen. Des Weiteren wird mit dem Geschäftsbereich Breitband eine völlig neue Infrastruktur aufgebaut, die insbesondere aufgrund des Tiefbaus per se mit hohen Anfangsinvestitionen verbunden ist. Hilfreich ist in diesem Sachzusammenhang die deutlich höhere Förderung von Bund und Land, die deutlich über den Erwartungen zu Projektbeginn liegt.


Da die Investitionsbudgets den erwirtschafteten Cashflow aus den operativen Geschäft bei weitem übersteigen, wird entsprechendes Fremdkapital aufgenommen. Dadurch ergibt sich naturgemäß eine fallende Eigenkapitalquote bei entsprechend steigenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Durch die anhaltend sehr hohe Investitionstätigkeit ist das Anlagevermögen mit 221,3 Mio. € (Vorjahr: 197,9 Mio. €) und damit auch der Bilanzsumme mit 336,9 Mio. € (Vorjahr 302,5 Mio. €) weiter stark angestiegen.


Auch wenn der Großteil der Kunden abgerechnet werden konnten, haben sich die im Vorjahr durch die verzögerten Abrechnungen aufgrund rechtlicher Neuerungen, deren EDV-Umsetzung sich als schwierig erwiesen hat, hohen Forderungen aus Lieferungen und Leistung aufgrund der zum Teil stark gestiegenen Preise mit 16,5 Mio. € (Vorjahr: 14,4 Mio. €) noch einmal erhöht.


Das Stammkapital beträgt unverändert 20 Mio. €, wobei in geringem Umfang eigene Anteile gehalten werden. Es ist vorgesehen langfristig die Ausschüttungsstrategie und -höhe von 1,5 Mio. € abzüglich des jeweiligen Steueranteils beizubehalten. Voraussetzung hierfür ist eine in etwa gleichbleibend hohe Ausschüttungsvereinnahmung seitens der ZVO Energie GmbH, von der aber aktuell noch ausgegangen wird.


Durch das Jahresergebnis hat sich in unser Eigenkapital mit 96,7 Mio. € (Vorjahr: 92,9 Mio. €) entsprechend erhöht.


Es wurden im Vergleich zu früheren Kalkulationsperioden hohe Gebührenausgleichsrückstellungen gebucht, so dass sich auch aus diesem Grund die Gesamtrückstellungen mit 14,0 Mio. € (Vorjahr: 12,0 Mio. €) weiter erhöht haben.


Die Finanzierung erfolgte neben dem eigenen erwirtschafteten Cash-flow aus Darlehen von Kreditinstituten und gerade im Berichtsjahr aus Abrufen von finanziellen Mittel vom Bund und dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Breitbandförderung. Die Kreditverbindlichkeiten sind mit 182,3 Mio. € (Vorjahr: 174,2 Mio. €) entsprechend angestiegen.


Der Zweckverband hat seinen beiden Beteiligungsgesellschaften über das gruppenweite Cash-Poo-ling finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, wobei die Abrechnung über eine von der Hausbank gestellte Software erfolgt.


Mit Blick auf die fremdfinanzierten Investitionen ist die Eigenkapitalquote auf 28,7 % (Vorjahr: 30,7 %) weiter gefallen. Wir sehen uns trotz der sich weiter verringerten Eigenkapitalquote gut aufgestellt und können die hohen, insbesondere netzgebundenen Investitionen zu vergleichsweise günstigen Konditionen finanzieren und eine Ausschüttung aus dem laufenden Geschäft erwirtschaften.

2.11 Finanzlage


Die anhaltend hohen Investitionen führen zu einem stetigen Finanzmittelabfluss und der entsprechenden Aufnahme von Fremdkapital, da der eigene Free-Cashflow bei weitem nicht mehr alleine ausreicht.


Zum Bilanzstichtag waren unsere kurzfristigen Verbindlichkeiten weiterhin fast vollständig durch kurzfristige Vermögensgegenstände wie liquide Mittel und Forderungen gedeckt. Das durch die Investitionsprojekte stetig steigende Anlagevermögen wird größtenteils durch Eigenkapital sowie zunehmend durch mittel- und langfristiges Fremdkapital finanziert. Dieser Prozess wird sich auch in den nächsten Jahren weiter fortsetzen.


Die Finanzierung der anhaltend hohen Investitionen ist nach Vorgesprächen mit Banken und den eigenen Gremien abgesichert, so dass bei einer in besprochenen Grenzen weiter abnehmenden Eigenkapitalquote weiteres Fremdkapital zu angemessenen Konditionen aufgenommen werden kann. Unser öffentlich-rechtlicher Unternehmenscharakter und die Geschäftstätigkeit in der klassischen Daseinsvorsorge sind dabei am aktuellen Finanzierungsmarkt hilfreich.

2.11 Nachhaltigkeit


Als Unternehmen der Daseinsvorsorge ist der ZVO grundsätzlich dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung "Eine bessere Zukunft für alle" auf seiner regionalen Tätigkeitsebene verpflichtet. Sauberes Trinkwasser, umweltschonend entsorgte Abfälle und gewissenhaft aufbereitetes Abwasser in verantwortungsvollem mit Solidarprinzipien umgesetzten Gebühren/Entgelten sind unsere tägliche Aufgabe und Antrieb.


Dies dokumentiert der ZVO auf freiwilliger Basis im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärungen des DeutschenNachhaltigkeitsKodex (DNK) mit einer regelmäßigen Berichterstattung (2017, 2020). Aktuell bereitet sich der ZVO darauf vor im Rahmen der Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2025 (berichtet in 2026) die verpflichteten Anforderungen des Euro-pean Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine Nachhaltigkeitserklärung abzugeben.


Als wesentlichen Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft hat die Verbandsversammlung des ZVO 2021 beschlossen - im Sinne des 1,5 Grad Ziels von Paris - bis Ende 2032 treibhausgasneutral (Scope 1/2 inkl. energiebasierter Vorkette) zu werden. Mit über 400 Effizienz-, Konsistenz-, Suffizienz-Maßnahmen verfolgt der ZVO dieses Ziel intensiv und kontrolliert über jährliche Energie-/Treibhaus-gasbilanzen die Entwicklung und die Wirksamkeit der Maßnahmen.


Der ZVO unterstützt nachhaltige Entwicklungen durch seine Nachhaltigkeitsbildung die u.a. für Kindergärten und Grundschulen spezifisches Anschauungs- und Lehrmaterial zu seinen Tätigkeits-/Aufga-benfeldern zur Verfügung stellt.

3. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung


Die sich verändernden Rahmenbedingungen verstärkt durch den Ukrainekrieg und seine Auswirkungen, führen zu sich stark verändernden Märkten mit entsprechenden Auswirkungen auch auf den ZVO.


Andererseits sind trotz dieser absehbaren Veränderungen die großen Geschäftsbereiche, die die ZVO-Gruppe in der Daseinsvorsorge der Ver- und Entsorgung bedient, schon seit Jahrzehnten durch eine große Kontinuität geprägt und werden sich sicherlich auch zukünftig nicht sprunghaft ändern. In den hoheitlichen Geschäftsbereichen ist eine Refinanzierung und damit die Wirtschaftlichkeit durch das KAG Schleswig-Holstein gegeben. In den gewerblichen Bereichen wird sich der ZVO sukzessive von nicht gewinnbringenden Teilaufgaben, wie sie z.B. in der Abfallwirtschaft im Fall der im Auftrag der Dualen Systeme vorgenommenen Entsorgung vorliegen, trennen. Dies kann zu einer entsprechenden, rechtlich zulässigen Kostenbelastung in den Gebühren führen.


Noch im Jahr 2023 gab es eine weitere Clusterübergabe im Breitbandprojekt. Nichtsdestotrotz liegen die Übergaben und damit die Pachteinnahmen weit unter den früheren Planannahmen. Für das Jahr 2024 sind mit Blick auf das absehbare Projektende in 2025 eine Reihe von Clusterübergaben absehbar. Des Weiteren liegt nur ein Urteil aus der zweiten Instanz vor, das ein Entgelt an den ZVO für die Nutzung des Glasfasernetzes vor der eigentlichen Clusterübergabe befürwortet. Bis zur Endabrechnung im nächsten Jahr werden wir außerdem in Abhängigkeit vom Baufortschritt weiter entsprechende Abschlagszahlungen vom Bundes- und Landesförderprogramm abrufen. Mittelfristig wird der Geschäftsbereich Breitband nun zur Wirtschaftlichkeit absehbar mit beitragen.


Dem absehbaren Mitarbeitermangel, der nicht nur Fachkräfte betreffen wird und gerade in der Abfallwirtschaft sehr schnell sichtbar wird, soll soweit möglich mit Hilfe der Digitalisierung von Geschäftsprozessen und dem stärkeren Einsatz von künstlicher Intelligenz und dem damit verbundenen heben von Effizienzpotenziale begegnet werden.


Die wirtschaftliche Situation bei den Beteiligungsgesellschaften ist weiterhin gesichert. Gerade bei der ZVO Energie GmbH erfolgen eine Reihe von Strategieanpassungen, die die erkennbar schwindende Ertragskraft aus dem Gasgeschäft ausgleichen sollen. In den angestammten Versorgungsmärkten wird die Gesellschaft unverändert aktiv bleiben können, da sie alle Wasser- und Gaskonzessionen neu gewinnen konnte.


Das regelmäßig aktualisierte und auf die Unternehmensveränderungen angepasste Risikomanagementsystem zielt darauf ab, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und die Umsetzung der damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung dieser Risiken zu definieren und schnellstmöglich zu initiieren. Aktuell sind keine bestandsgefährdenden Risiken innerhalb der ZVO-Gruppe bekannt.

4. Prognoseberichterstattung


Wir werden auch zukünftig unsere Leistungen zu angemessenen Gebühren bzw. Entgelten, die in der Regel dem Prinzip der Kostenerstattung folgen, bei einer hohen Versorgungssicherheit erbringen. De facto erbringt gerade der ZVO und seine direkten und mittelbaren Beteiligungen einen Großteil der klassischen Daseinsvorsorge. Da sich die Märkte aktuell scheinbar wieder etwas beruhigt haben, scheint auch eine Prognose für die Gebührenkalkulation, gegebenenfalls sogar für einen zweijährigen Kalkulationszeitraum, wieder möglich.


Durch die Gebührenausgleichsrückstellungen aus den Nachkalkulationen ergibt sich ein entsprechender finanzieller Spielraum für anstehende Neukalkulationen, so dass Preissteigerungen zumindest befristet abgefangen werden können. Andererseits gehen auch die vielfachen Tarif-, Kosten- und Preissteigerungen nicht am ZVO vorbei und werden langfristig zu entsprechenden Entgelt- und Gebührenanpassungen führen.


Unsere wirtschaftliche Situation in der ZVO-Gruppe ist trotz der zum Teil nicht abschließend einschätzbaren Rahmenbedingungen weiterhin gut. Auch für die Zukunft wird von einer angemessenen Gewinnerwirtschaftung und einer Ausschüttung auf dem bisherigen Niveau ausgegangen. So geht der aktuelle Wirtschaftsplan von einem Jahresergebnis in Höhe von 1,3 Mio. € aus, das zum Ende des Planungszeitraumes dann weiter ansteigen soll.


Die Märkte, wie z.B. der Energie- und dabei insbesondere der Gasmarkt, scheinen sich wieder beruhigt zu haben, auch wenn sie das Niveau vor den Turbulenzen des Jahres 2022 aufgrund der Auswirkungen aus dem Ukrainekrieg noch nicht erreicht haben. Neben den dadurch nun besser prognostizierbaren eigenen Kosten ist auch eine anhaltende Ertragskraft bei den Beteiligungen und hier insbesondere bei der ZVO Energie GmbH, die mit ihren Ausschüttungen einen starken Einfluss auf die eine Wirtschaftlichkeit innehat, gegeben.

 

Sierksdorf, den 02.10.2024


Frank Spreckels


Verbandsvorsteher

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS


An den Zweckverband Ostholstein, Sierksdorf

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss des Zweckverband Ostholstein, Sierksdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zweckverband


Ostholstein, Sierksdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbands zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Verbandsversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbands zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Die Verbandsversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Zweckverbands zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems des Zweckverbands abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbands zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Zweckverbands.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG

Prüfungsurteile


Wir haben geprüft, ob der Zweckverband seine Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitenabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitenabschlusses - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitenabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitenabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Absatz 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Verbandsversammlung für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitenabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.


Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitenabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Verbandsversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitenabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.


Die Verbandsversammlung ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Zweckverbands nach § 6b Absatz 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitenabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.


Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG beinhaltet.


Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.


Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitenabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitenabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Hamburg, den 19. November 2024

FIDES Kemsat Zweigniederlassung der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

(Dr. Niemann)
Wirtschaftsprüfer

(Hoppe)
Wirtschaftsprüfer

03.07.2024 Beschlussvorschlag

Die unter Berücksichtigung der Zuführungen aus den Gebührenausgleichsrückstellung aus den Vorjahren entstandenen Kostenüberdeckungen im Bereich der Zentralentwässerung von 2.206.872,85 € und beim Sprengwasserzähler von 1.148,34 € werden der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt

Die in dem Bereich der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen sowie aus Sammelgruben angefallenen Gebührenunterdeckungen werden vorgetragen.

Die im Bereich Niederschlagswasser angefallene Gebührenunterdeckung wird vorgetragen.

Die unter Berücksichtigung von Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren entstandene Kostenüberdeckung im Bereich Kommunale Abfallwirtschaft in Höhe von 537.173,47 € wird der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.

Der aus hoheitlichen und gewerblichen Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 entstandene Jahresüberschuss von insgesamt 5.110.795.04 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Es erfolgt eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.500.000 €.

Dieser Betrag wird am 30.11.2024 an die Mitglieder des Zweckverbandes Ostholstein gemäß der Verteilungssystematik, die den Vorjahren entspricht und die jeweilige Gaskonzessionsabgabe 2023 ggf. inklusive Korrekturen aus dem Vorjahr berücksichtigt, abzüglich der steuerlichen Belastungen ausgeschüttet.

Es wird eine Spende an die Bürgerstiftung Ostholstein in Höhe von 10.000 € genehmigt.

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