Zweckverband Ostholstein
Sierksdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2023
Bilanz
AKTIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
877.249,00 |
732.948,00 |
|
877.249,00 |
732.948,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
11.876.173,69 |
12.298.557,69 |
| 2. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten |
40.618,50 |
45.283,50 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
89.786.463,40 |
90.529.469,27 |
| 4. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
7.561.096,00 |
7.636.876,00 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
112.057.466,27 |
87.351.241,51 |
|
221.321.817,86 |
197.861.427,97 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
79.572.600,00 |
79.572.600,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
203.310,33 |
207.057,80 |
|
79.775.910,33 |
79.779.657,80 |
|
301.974.977,19 |
278.374.033,77 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I. Vorräte |
|
|
| Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
63.935,04 |
58.719,27 |
|
63.935,04 |
58.719,27 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
16.458.878,44 |
14.431.208,12 |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
11.253.321,84 |
2.764.030,93 |
| 3. Sonstige
Vermögensgegenstände |
3.126.594,58 |
2.728.600,51 |
|
30.838.794,86 |
19.923.839,56 |
| III. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten |
4.044.490,58 |
3.862.016,25 |
|
34.947.220,48 |
23.844.575,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
277.614,04 |
|
336.922.197,67 |
302.496.222,89 |
PASSIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
|
|
| I. Stammkapital |
20.000.000,00 |
20.000.000,00 |
| II. Rücklagen |
|
|
| 1. Allgemeine
Rücklage |
71.766.746,00 |
73.266.746,00 |
| 2. Zweckgebundene
Rücklage |
250.000,00 |
250.000,00 |
|
72.016.746,00 |
73.516.746,00 |
| III. Gewinn-/
Verlustvortrag |
-589.180,98 |
-134.147,81 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
5.110.795,04 |
-455.033,17 |
|
96.538.360,06 |
92.927.565,02 |
| B. Empfangene
Ertragszuschüsse |
949.320,00 |
1.082.826,00 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
| 1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
2.703.972,00 |
2.740.127,00 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
185.881,00 |
33.234,00 |
| 3. Sonstige
Rückstellungen |
11.024.410,20 |
9.267.875,61 |
|
13.914.263,20 |
12.041.236,61 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
182.342.731,39 |
174.239.758,55 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
583.174,57 |
259.932,87 |
| 3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
3.876.041,16 |
4.739.146,57 |
| 4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
859.801,57 |
305.527,30 |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
37.858.505,72 |
16.900.082,17 |
|
225.520.254,41 |
196.444.447,46 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
147,80 |
|
336.922.197,67 |
302.496.222,89 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
76.467.488,23 |
69.229.761,01 |
| 2. Andere aktivierte
Eigenleistungen |
1.484.568,62 |
1.115.870,50 |
| 3. Sonstige betriebliche
Erträge |
5.940.983,40 |
963.069,01 |
| 4. Materialaufwand |
|
|
| a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
-11.211.783,76 |
-8.644.531,69 |
| b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
-16.319.253,19 |
-15.884.921,29 |
|
-27.531.036,95 |
-24.529.452,98 |
| 5. Personalaufwand |
|
|
| a) Löhne und
Gehälter |
-23.279.998,75 |
-21.863.695,96 |
| b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
-6.311.599,73 |
-6.381.886,73 |
| - davon für
Altersversorgung: EUR 1.177.422,68 (Vorjahr: EUR
1.365.912,98) |
|
|
|
-29.591.598,48 |
-28.245.582,69 |
| 6. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
-8.178.925,71 |
-8.180.056,66 |
| 7. Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-12.046.019,55 |
-10.283.734,35 |
| 8. Erträge aus
Beteiligungen |
2.855.197,08 |
3.849.061,31 |
| 9. Erträge aus
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
7.035,25 |
2.557,64 |
| 10. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
88.195,35 |
74.760,82 |
| 11. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
-3.018.673,69 |
-3.015.885,71 |
| 12. Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag |
-775.850,29 |
-870.531,29 |
| 13. Ergebnis nach
Steuern |
5.701.363,26 |
109.836,61 |
| 14. Sonstige
Steuern |
-590.568,22 |
-564.869,78 |
| 15.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
5.110.795,04 |
-455.033,17 |
Anhang
des Zweckverbandes Ostholstein für das
Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Der Zweckverband Ostholstein hat seinen Sitz in
Sierksdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Lübeck (HR A Reg.Nr. 6372 HL). Er ist ein
Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (GkZ).
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Ostholstein
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer,
bewertet. Die Nutzungsdauern liegen in der Bandbreite von
drei bis 25 Jahren.
Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, reduziert um planmäßige
Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer
bzw. außerplanmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Dabei werden bei den Herstellungskosten neben
den Einzelkosten auch Gemeinkosten berücksichtigt. Die
Nutzungsdauern für Bauten betragen 10 Jahre bis 50
Jahre, für technische Anlagen und Maschinen neun Jahre
bis 80 Jahre und für Betriebs- und
Geschäftsausstattung drei Jahre bis 14 Jahre.
Die beweglichen Vermögensgegenstände der
gemeinsam genutzten Anlagen wurden bis 2007 degressiv
abgeschrieben, die Zugänge ab 2008 linear. Die
Zugänge der Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung
werden unverändert linear abgeschrieben. Bewegliche
Vermögensgegenstände werden zeitanteilig ab dem
Zugang abgeschrieben. Für
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
von 250,00 € bis 1.000,00 € wird ein
Sammelposten, dessen Höhe insgesamt von
untergeordneter Bedeutung ist, gebildet und über
fünf Jahre abgeschrieben.
Erhaltene Zuschüsse für das
Anlagevermögen vermindern die Anschaffungskosten.
Baukostenzuschüsse Nutzungsberechtigter für
Anschlüsse und Netzanlagen bis zum 31.12.2002 wurden
nach § 20 Abs. 2 EigVO passiviert und werden
jährlich in Höhe von 3 bzw. 5 % aufgelöst.
Kapitalzuschüsse der öffentlichen Hand für
hoheitliche Investitionen werden dem Eigenkapital
zugeführt.
Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag
bewertet.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Bei den Forderungen finden individuelle Risiken
durch Einzelwertberichtigungen Berücksichtigung; dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die
Verbrauchsabgrenzung erfolgt kundenindividuell für
entsorgte Abwassermengen.
Ein Ausweis der eigenen Anteile nach § 272 Abs.
1a HGB erfolgt nicht, da § 272 HGB gemäß
§ 20 EigVO nicht anwendbar ist.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Das Stammkapital entspricht der Satzung.
Die empfangenen Ertragszuschüsse betreffen
Baukostenzuschüsse Nutzungsberechtigter für
Anschlüsse und Netzanlagen bis zum 31.12.2002 und
werden nach § 20 Abs. 2 EigVO jährlich in
Höhe von 3 % bzw. 5 % aufgelöst.
Die Rückstellungen werden zu dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer
Restlaufzeit größer einem Jahr entsprechend
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB
werden hinsichtlich der zur Optimierung von Zinskonditionen
abgeschlossenen Zinsswaps mit den zu Grunde liegenden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gebildet,
soweit die Voraussetzungen vorliegen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Gliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im
Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.
Finanzanlagen
Der Verband ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
an folgenden zwei Unternehmen beteiligt:
| Name der Gesellschaft;
Sitz |
Höhe
Stammkapital |
Gezeichneter Anteil
ZVO |
Jahresüberschuss /
-fehlbetrag |
Eigenkapital |
Höhe der
Beteiligung |
|
|
|
2023 |
31.12.2023 |
|
| ZVO Energie GmbH,
Sierksdorf |
1.000.000 € |
1.000.000 € (100
%) |
4.305 T€ |
48.922 T€ |
67.032.000 € |
| ZVO Entsorgung GmbH,
Sierksdorf |
1.000.000 € |
1.000.000 € (100
%) |
739 T€ |
8.156 T€ |
12.540.600 € |
|
|
|
|
|
79.572.600 € |
Die Anteile an der ZVO Energie GmbH und der ZVO
Entsorgung GmbH sind unter den Anteilen an verbundenen
Unternehmen ausgewiesen.
Die sonstigen Ausleihungen betreffen im Wesentlichen
gewährte Mitarbeiterdarlehen bzw. Kundendarlehen
für Abwasseranlagenkosten und Sicherungshypotheken.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten im Wesentlichen Forderungen aus abgeführter
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (1.894
T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
wie im Vorjahr in voller Höhe mit 11.253 T€
(Vorjahr 2.764 T€) sonstige
Vermögensgegenstände.
Gezeichnetes Kapital
Das satzungsgemäße Stammkapital
beträgt unverändert 20.000 T€. Hier
enthalten sind eigene Anteile in Höhe von 1.029
T€.
Allgemeine Rücklage
Die Allgemeine Rücklage verminderte sich um
1.500 T€ auf 72.017 T€. Entnommen wurden 1.500
T€ für die Ausschüttung an die
Mitgliedsgemeinden.
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich wie folgt
entwickelt:
|
Stand 01.01.2023 |
Verbrauch |
Auflösung |
Zinsen |
Zuführung |
Stand 31.12.2023 |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| 1.
Pensionsrückstellungen |
2.740 |
251 |
- |
48 |
166 |
2.703 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
33 |
33 |
- |
- |
186 |
186 |
| 3. Sonstige
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
|
| -
Berufsgenossenschaften |
90 |
90 |
- |
- |
96 |
96 |
| -
Jahresabschlusskosten |
41 |
41 |
- |
- |
49 |
49 |
| -
Rückständiger Urlaub |
257 |
257 |
- |
- |
218 |
218 |
| - Prozesskosten |
128 |
11 |
- |
- |
107 |
224 |
| - Rekultivierung
Mülldeponie |
100 |
- |
- |
- |
- |
100 |
| - Abwasserabgabe |
300 |
300 |
- |
- |
273 |
273 |
| - ausst. Rechnungen |
2.714 |
2.661 |
- |
- |
2.415 |
2.468 |
| -
Gebührenausgleichsrückstellung |
3.568 |
897 |
- |
39 |
2.742 |
5.452 |
| - Sonstiges |
2.070 |
808 |
35 |
3 |
915 |
2.145 |
|
9.268 |
5.065 |
35 |
42 |
6.815 |
11.025 |
| Rückstellungen
gesamt |
12.041 |
5.349 |
35 |
90 |
7.167 |
13.914 |
Die Errechnung der Rückstellungen für
Pensionen erfolgt versicherungsmathematisch nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung
der Heubeck-Richttafeln 2018 G unter Zugrundelegung eines
Zinssatzes von 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,78 % p.a.). Als
Rechnungszins wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der
letzten 10 Jahre verwendet (Bundesbankzins), der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2023
Rückstellungen für Pensionen in Höhe von
2.703 T€. Diese liegen um 23 T€
(Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für
Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2023
bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes
ergeben hätte. Der Gehalts- bzw. Rententrend wurde
individuell mit unverändert 3,0 % p.a.
berücksichtigt. Eine Fluktuation wird nicht
unterstellt.
Für die Rückstellung der Deponie
Neuratjensdorf werden nur noch geringfügige
Restarbeiten und Kosten im Zusammenhang mit
Deponiesetzungen erwartet.
Verbindlichkeiten sowie PRAP
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
|
Gesamtbetrag |
Fälligkeiten |
|
31.12.2023
(31.12.22) |
bis zu 1 Jahr |
größer 1
Jahr |
davon größer
5 Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| 1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
182.343 |
10.575 |
171.768 |
93.328 |
|
(174.240) |
(8.827) |
(164.413) |
(119.022) |
| 2. Erhaltene
Anzahlungen |
583 |
583 |
- |
- |
|
(260) |
(260) |
|
|
| 3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
3.876 |
3.876 |
- |
- |
|
(4.739) |
(4.739) |
|
|
| 4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
860 |
860 |
- |
- |
|
(306) |
(306) |
|
|
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
37.599 |
37.548 |
51 |
0 |
|
(16.900) |
(16.844) |
(56) |
(33) |
|
225.261 |
53.442 |
171.819 |
93.328 |
|
(196.445) |
(30.976) |
(164.469) |
(119.055) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen gegenüber der ZVO Entsorgung GmbH
sowie der ZVO Energie GmbH. Sie sind mit 860 T€
(Vorjahr 75 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und mit 0 T€ (Vorjahr 231 T€) sonstige
Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im
Wesentlichen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (51 T€),
kreditorische Debitoren (1.149 T€), erhaltene noch
nicht verwendete Kapitalzuschüsse (33.403 T€)
sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (297
T€) und Umsatzsteuern (1.756 T€).
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Darlehen in Höhe von 1.000
T€ grundpfandrechtlich abgesichert. Zur Optimierung
der Zinskonditionen für langfristige Darlehen hat die
Gesellschaft Zinsswaps abgeschlossen. Die Swaps dienen
somit zur Absicherung des Zinsrisikos und werden in Form
von micro hedges eingesetzt. Für insgesamt fünf
Zinsswaps wurden mit den zu Grunde liegenden Darlehen
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB gebildet.
Die entsprechenden Darlehen über ursprünglich 35
Mio. € valutieren am Stichtag in Höhe von 12.992
T€. Der Bezugsbetrag der Swaps beträgt ebenfalls
12.992 T€. Die Laufzeiten der Geschäfte enden
jeweils einheitlich, letztmalig am 30. Juni 2042. Für
diesen Zeitraum werden sich eventuelle Wertänderungen
voraussichtlich in voller Höhe ausgleichen. Der
Marktwert der Zinsswaps zum Bilanzstichtag beträgt
insgesamt - 1.497.878,12 €. Die Ermittlung erfolgte
nach der mark-to-market Methode. Zur bilanziellen Abbildung
der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten wird
die sog. Einfrierungsmethode (kompensatorische Bewertung)
angewendet.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung und sonstige Angaben
Erläuterung zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse, welche ausschließlich im
Inland erzielt wurden, stellen sich nach Bereichen wie
folgt dar:
|
Mio. € |
| Service - Einheiten |
6,1 |
| Abwasserbeseitigung
inkl. HKA u. Nebengeschäfte |
27,2 |
| Abfallwirtschaft |
37,2 |
| Breitband |
0,4 |
| Nebengeschäfte
gewerblich |
0,9 |
| Nebengeschäfte
hoheitlich |
0,4 |
| Niederschlagswasser |
1,2 |
| MHKW-Energie |
3,1 |
| Insgesamt: |
76,5 |
In den Umsatzerlösen sind
Auflösungsbeträge aus den empfangenen
Ertragszuschüssen in Höhe von 134 T€
enthalten.
Andere aktivierte Eigenleistungen
In dieser Position (1.485 T€) sind
hauptsächlich Leistungen für die Bauleitung von
verschiedenen Baumaßnahmen enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge
Hierin enthalten sind Erträge für
Konzessionsabgabe als durchlaufender Posten (329 T€),
Erträge aus der Minderung von Wertberichtigungen (34
T€) und periodenfremde Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen (35 T€), sowie
eine Bundesförderung im Bereich Breitband (5.136
T€).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In dieser Position sind u. a. enthalten:
| - Versicherungen |
1.291 T€ |
| - Porti und
Telefongebühren |
454 T€ |
| - Konzessionsabgabe |
329 T€ |
| - Abwasserabgabe |
293 T€ |
| - Rechtsberatung |
118 T€ |
| - Abschreibung auf
Forderungen |
113 T€ |
Erträge aus Beteiligungen
Hierin ist die Ausschüttung von dem verbundenen
Unternehmen ZVO Energie GmbH (2.855 T€) enthalten.
Zinsen und ähnliche
Erträge
Dieser Bereich beläuft sich auf insgesamt 88
T€ (Vj. 75 T€), enthalten sind Zinsen aus
verbundenen Unternehmen in Höhe von 0T€.
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
In dieser Position sind im Wesentlichen
Darlehenszinsen (2.641 T€) enthalten.
Der Aufwand aus der Aufzinsung langfristiger
Rückstellungen beträgt 42 T€ (Vj.: 70
T€).
Jahresgewinn
Über die Verwendung des Gewinns beschließt
die Verbandsversammlung. Der Hauptausschuss empfiehlt der
Verbandsversammlung, den Jahresüberschuss der
allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Erläuterungen gemäß
§ 6b Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz
Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen mit
der ZVO Energie GmbH ist der ZVO ein vertikal integriertes
Energieversorgungsunternehmen gem. § 3 Nr. 38 EnWG.
Durch die Erbringung energiespezifischer
Dienstleistungen im Sinne von § 6b Abs. 1 EnWG ergab
sich die Pflicht zur Führung getrennter Konten gem.
§ 6 b Absatz 3 EnWG für die Bereiche
Gasverteilung und Sonstiges.
Diese Kontentrennung erfolgte soweit möglich
durch eine direkte Zuordnung. Sachverhalte, bei denen keine
direkte Zuordnung erfolgen konnte, wurden im Rahmen einer
sachgerechten und für Dritte nachvollziehbaren
Zuordnung durch Schlüsselung berücksichtigt.
Nachtragsbericht
Im laufenden Geschäftsjahr 2024 sind bisher
keine Geschäftsvorfälle eingetreten, die
Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2023 haben, sowie
zukünftig die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich beeinflussen werden.
Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt waren 445 Mitarbeiter zzgl. 16
Auszubildende beim Zweckverband Ostholstein
beschäftigt, darunter 152 kaufmännische
Mitarbeiter sowie 309 Mitarbeiter aus dem gewerblichen
Bereich. Im Jahresende entsprach dies 438,92
Vollzeitkräfte inklusive 11 Auszubildene.
Die Gesellschaft ist Mitglied in der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die
Zusatzversorgung umfasst eine Erwerbsminderungsrente sowie
ein Altersruhegeld und eine Hinterbliebenenversorgung,
für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt
sein muss. Der Beitrag zur Zusatzversorgung des Bundes und
der Länder beträgt 5,49 %.
Zum 31.12.2023 bestanden folgende finanzielle
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB:
I.
Bestellobligo: 55.004 T€.
II.
Seit dem September 2021 bestehen mit IT-Service
Unternehmen Verträge über die Erbringung von
DV-Dienstleistungen. Die Verpflichtung aus dem einen
Vertrag beläuft sich auf 2.250 T€. Für den
anderen Vertrag beläuft sich das jährliche
Entgelt auf 1.996 T€. Dessen Laufzeit ist unbegrenzt.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.
Es bestehen Miet- und Leasingverpflichtungen, deren
Netto-Mietwert für die nächsten drei Jahre 5.493
T€ beträgt; davon gegenüber verbundenen
Unternehmen 5.083 T€.
Nach § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe
über die Gesamtbezüge des Verbandsvorstehers und
seiner Vertretung; die des Hauptausschusses und der
Verbandsversammlung betrugen 17.581,20 €.
Ehemalige Verbandsvorsteher bzw. deren Hinterbliebene
erhielten Zahlungen von 251.272,02 €. Für die
Pensionsverpflichtungen an ehemalige Verbandsvorsteher und
ihre Hinterbliebenen sind 2.824 T€
zurückgestellt.
Organe
Organe des Zweckverbandes sind die
Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher (§ 4 der
Verbandssatzung).
Die Verbandsversammlung hat satzungsgemäß
94 Mitglieder (§ 5 Abs. 1 der Verbandssatzung) und
setzte sich am 31.12.2023 wie folgt zusammen:
1. Andreas Zimmermann
Vorsitzender |
Bürgermeister |
Ahrensbök |
2. Michael Robien
1. stv. Vorsitzender |
Bürgermeister |
Lensahn |
3. Hans-Peter Zink
2. stv. Vorsitzender |
Bürgermeister |
Altenkrempe |
| 4. Holger Ahrens |
Gemeindevertreter |
Timmendorfer Strand |
| 5. Bettina Albert |
Bürgermeister
in |
Pronstorf |
| 6. Karsten Alwast |
Kreistagsabgeordneter |
Kreistag |
| 7. Thomas Bauer |
Bürgermeister |
Göhl |
| 8. Jens Arendt |
Bürgermeister |
Bosau |
| 9. Klaus Berger |
Gemeindevertreter |
Süsel |
| 10. Thomas Bock |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| 11. Gabriele Braune |
Kreistagsabgeordnete |
Kreis Ostholstein |
| 12. Adrianus
Boonekamp |
Bürgermeister |
Süsel |
| 13. Nils Bernhardt |
Gemeindevertreter |
Malente |
| 14. Mario Bielarz |
Bürgermeister |
Kasseedorf |
| 15. Kuno Brandt |
Bürgermeister |
Heiligenhafen |
| 16. Bernd Bruhn |
Bürgermeister |
Neukirchen |
| 17. Georg Biss |
Bürgermeister |
Bösdorf |
| 18. Heinz-Klaus
Drews |
Gemeindevertreter |
Ratekau |
| 19. Böhnke
Partheil |
Bürgermeister |
Timmendorfer Strand |
| 20. Susanne
Dittmann |
Gemeindevertreterin |
Timmendorfer Strand |
| 21. Ulrich Buhl |
Gemeindevertreter |
Ratekau |
| 22. Kai Frehse |
Gemeindevertreter |
Scharbeutz |
| 23. Jörg Fock |
Gemeindevertreter |
Scharbeutz |
| 24. Björn
Dencker |
Gemeindevertreter |
Ratekau |
| 25. Ulrich Eilers |
Gemeindevertreter |
Scharbeutz |
| 26. Heiko Godow |
Bürgermeister |
Malente |
| 27. Torsten Folta |
Bürgermeister |
Passade |
| 28. Corina Harnack |
Gemeindevertreter |
Ratekau |
| 29. Stefanie
Friedrich-Suhr |
Bürgermeisterin |
Dahme |
| 30. Reiner Holtz |
Bürgermeister |
Schashagen |
| 31. Johannes Hintz |
Bürgermeister |
Nehmten |
| 32. Henning Jalas |
Bürgermeister |
Dörnick |
| 33. Martin Froeber |
Bürgermeister |
Fargau-Pratjau |
| 34. Timo Gaarz |
Landrat |
Kreis Ostholstein |
| 35. Thomas Gerber |
Bürgermeister |
Glasau |
| 36. Thomas Keller |
Bürgermeister |
Ratekau |
| 37. Oliver Hille |
Bürgermeister |
Krokau |
| 38. Burkhard Klinke |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| 39. Wilfried Knop |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| 40. Andreas
Kröger |
Bürgermeister |
Manhagen |
| 41. Gabriele Jungk |
Gemeindevertreterin |
Scharbeutz |
| 42. Michael Kahl |
Bürgermeister |
Grebin |
| 43. Peer
Knöfler |
Bürgermeister |
Großenbrode |
| 44. Ingo F. Lage |
Bürgermeister |
Bendfeld |
| 45. Richard
Lienshöft |
Gemeindevertreter |
Ratekau |
| 46. Udo Gosch |
Bürgermeister |
Sierksdorf |
| 47. Ute Krohe |
Bürgermeisterin |
Fiefbergen |
| 48. Ralf Kunde |
Gemeindevertreter |
Ahrensbök |
| 49. Angela
Maaß |
Bürgermeisterin |
Probsteierhagen |
| 50. Andreas Mylius |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| 51. Kirsten
Sköries |
Bürgermeisterin |
Grube |
| 52. Christin
Voß |
Bürgermeisterin |
Wangels |
| 53. Britta
Mäver-Block |
Bürgermeisterin |
Dobersdorf |
| 54. Andreas Meyer |
Gemeindevertreter |
Ratekau |
| 55. Michael Leja |
Bürgermeister |
Beschendorf |
| 56. Steffen Lorenz |
Gemeindevertreter |
Ahrensbök |
| 57. Dietmar
Lüdtke |
Bürgermeister |
Riepsdorf |
| 58. Andreas
Müller |
Gemeindevertreter |
Tdf. Strand |
| 59. Gerd Panitzki |
Stadtvertreter |
Heiligenhafen |
| 60. Sven Prüss |
Bürgermeister |
Kabelhorst |
| 61. Henning Pries |
Bürgermeister |
Gremersdorf |
| 62. Jörg
Prüß |
Bürgermeister |
Lebrade |
| 63. Regina Neumann |
Bürgermeisterin |
Klamp |
| 64. Hans-Rudolf
Osbahr |
Bürgermeister |
Behrensdorf |
| 65. Arne
Petersen-Albrecht |
Bürgermeister |
Köhn |
| 66. Florian Reese |
Bürgermeister |
Mucheln |
| 67. Rainer
Rübenhofer |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| 68. Sebastian Rieke |
Bürgermeister |
Grömitz |
| 69. Verena Sapia |
Bürgermeisterin |
Wisch |
| 70. Björn
Rüter |
Bürgermeister |
Kalübbe |
| 71. Timo Schlabritz |
Bürgermeister |
Barsbek |
| 72. Udo Scholz |
Bürgermeister |
Heringsdorf |
| 73. Hans-Joachim
Schell |
Gemeindevertreter |
Ratekau |
| 74. Steven
Schaumann |
Bürgermeister |
Höhndorf |
| 75. Joachim
Schmidt-Uwis |
Stadtvertreter |
Heiligenhafen |
| 76. Annette
Schlichter-Schenk |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| 77. Reinhard
Schöning |
Bürgermeister |
Harmsdorf |
| 78. Martin
Schmüth |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| 79. Olaf
Schöning |
Bürgermeister |
Schönwalde |
| 80. Stefan Schwardt |
Bürgermeister |
Kellenhusen |
| 81. Knud
Skirlo-Seyffer |
Bürgermeister |
Wittmoldt |
| 82. Jochen Veen |
Gemeindevertreter |
Bosau |
| 83. Jörg Saba |
Bürgermeister |
Oldenburg |
| 84. Bettina
Schäfer |
Bürgermeisterin |
Scharbeutz |
| 85. Gneomar von
Nazmer |
Bürgermeister |
Stoltenberg |
| 86. Nils Walbaum |
Gemeindevertreter |
Scharbeutz |
| 87. Manfred
Wollschläger |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| 88. Carsten Wulf |
Gemeindevertreter |
Ahrensbök |
| 89. Jörg Weber |
Bürgermeister |
Fehrmarn |
| 90. Volker Ziske |
Gemeindevertreter |
Ahrensbök |
| 91. Dirk Vowe |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| 92. Reiner Wolter |
Bürgermeister |
Damlos |
| 93. Thorsten Kulak |
Gemeindevertreter |
Scharbeutz |
| 94. Tilo Hegenberg |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
Im Geschäftsjahr 2023 sind folgende Mitglieder
ausgeschieden:
| Hartwig Bendfeldt |
Bürgermeister |
Riepsdorf |
| Mark Burmeister |
Bürgermeister |
Grömitz |
| Ulrich
Böttcher |
Gemeindevertreter |
Timmendorfer Strand |
| Hans-Joachim
Dockweiler |
Kreistagsabgeordneter |
Kreistag |
| Gerold Fahrenkrog |
Bürgermeister |
Wittmoldt |
| Henning Frahm |
Bürgermeister |
Glasau |
| Matthias Grimm |
Gemeindevertreter |
Ahrensbök |
| Hermann Greve |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
| Hermann Hogreve |
Gemeindevertreter |
Ahrensbök |
| Uwe Janke |
Gemeindevertreter |
Scharbeutz |
| Dr. Wolfgang Junge |
Bürgermeister |
Mucheln |
| Florian Kinnert |
Stadtvertreter |
Heiligenhafen |
| Nicole Kohlert |
Bürgermeisterin |
Kellenhusen |
| Dieter Knoll |
Bürgermeister |
Dahme |
| Manfred Krumbeck |
Bürgermeister |
Behrensdorf |
| Alwin Leber |
Bürgermeister |
Köhn |
| Silke Lorenzen |
Bürgermeister |
Fiefbergen |
| Hans-Joachim
Lütt |
Bürgermeister |
Fargau-Pratjau |
| Ernst-Uwe Nagel |
Bürgermeister |
Klamp |
| Hilbert Neumann |
Gemeindevertreter |
Ahrensbök |
| Henning Nitz |
Gemeindevertreter |
Scharbeutz |
| Helmut Wichelmann |
Bürgermeister |
Höhndorf |
| Eberhard Rauch |
Bürgermeister |
Bosau |
| Jens Reise |
Bürgermeister |
Großenbrode |
| Dr.Joachim Rinke |
Gemeindevertreter |
Bosau |
| Gerd Rönnau |
Bürgermeister |
Passade |
| Winfried Saak |
Bürgermeister |
Schönwalde |
| Reinhard Sager |
Landrat |
Kreis Ostholstein |
| Lutz Schlünsen |
Bürgermeister |
Stoltenberg |
| Uwe Kripke |
Bürgermeister |
Beschendorf |
| Norbert Schuster |
Gemeindevertreter |
Scharbeutz |
| Dr. Barbara Semleit |
Bürgermeisterin |
Kalübbe |
| Markus Sinjen |
Bürgermeister |
Krokau |
| Gabriele Spiller |
Gemeindevertreterin |
Ratekau |
| Hans-Günther
Setter |
Gemeindevertreter |
Ratekau |
| Karl Schuch |
Bürgermeister |
Grebin |
| Regina Voß |
Bürgermeister |
Kasseedorf |
| Engelbert Unterhalt |
Bürgermeister |
Bösdorf |
| Heiko Wäcken |
Gemeindevertreter |
Ahrensbök |
| Volker Wandhoff |
Gemeindevertreter |
Malente |
| Philip Zeidler |
Kreistagsabgeordneter |
Kreis Ostholstein |
Die Verbandsversammlung tagte im Berichtsjahr zwei
Mal in öffentlicher Sitzung, darunter einige
Tagesordnungspunkte nicht öffentlich.
Verbandsvorsteher
Frank Spreckels, Dipl.-Kfm., Hamburg
Die Vergütung des Verbandsvorstehers wird
gemäß den Regelungen der
Vergütungsoffenlegung Schleswig-Holstein offen gelegt.
Sonstiges
Die gemäß § 285 Nr. 17, 21 und 29
notwendigen Angaben zum Abschlussprüferhonorar, zu den
Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen
und zu den Steuerlatenzen ergeben sich wie folgt:
|
Abschlussprüfung: |
37 T€ |
| Andere
Bestätigungsleistungen |
2 T€ |
| Gesamt |
39 T€ |
| ― |
Geschäfte mit nahestehenden
Personen und Unternehmen
|
Mit der ZVO Energie GmbH wurden Umsätze in
Höhe von 5.754 T€ getätigt, darunter 5.306
T€ aus Geschäftsbesorgungsverträgen (GBV)
und 448 T€ aus Mieten. Leistungen wurden in Höhe
von 1.343 T€ (netto) in Anspruch genommen, darunter
690 T€ aus GBV und 58 T€ aus Gas- und
Wasserbezug.
Mit der ZVO Entsorgung GmbH wurden Umsätze in
Höhe von 82 T€ getätigt, darunter 82 T€
aus GBV. Leistungen wurden keine in Anspruch genommen.
Aus den unterschiedlichen Bilanzansätzen
zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich aktive
latente Steuern, die gemäß § 274 HGB nicht
in der Bilanz ausgewiesen wurden. Es handelt sich um
unterschiedliche Bewertungen bei den
Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen
für Altersteilzeit und Jubiläen sowie
Verlustvorträgen, wobei ein Steuersatz von 30 % zu
Grunde gelegt wurde.
Sierksdorf, den
02.10.2024
Frank Spreckels, Dipl.-Kfm. Verbandsvorsteher
Entwicklung des Anlagevermögens
|
Anschaffungskosten |
|
01.01.2023 |
Zugänge |
Umbuchungen |
Abgänge |
Zuschüsse |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
9.058.959,44 |
0,00 |
314.760,97 |
0,00 |
0,00 |
9.373.720,41 |
|
9.058.959,44 |
0,00 |
314.760,97 |
0,00 |
0,00 |
9.373.720,41 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
22.011.973,69 |
0,00 |
20.198,53 |
0,00 |
0,00 |
22.032.172,22 |
| 2. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten |
257.122,25 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
257.122,25 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
255.431.559,36 |
1.339.477,58 |
4.731.394,96 |
0,05 |
-1.575.632,90 |
259.926.798,95 |
| 4. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
15.736.327,21 |
1.482.925,38 |
912.059,32 |
322.896,05 |
0,00 |
17.808.415,86 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
87.351.241,51 |
30.803.944,34 |
-5.978.413,78 |
119.305,80 |
0,00 |
112.057.466,27 |
|
380.788.224,02 |
33.626.347,30 |
-314.760,97 |
442.201,90 |
-1.575.632,90 |
412.081.975,55 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
79.572.600,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
79.572.600,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
270.057,80 |
0,00 |
0,00 |
3.747,47 |
0,00 |
266.310,33 |
|
79.842.657,80 |
0,00 |
0,00 |
3.747,47 |
0,00 |
79.838.910,33 |
|
469.689.841,26 |
33.626.347,30 |
0,00 |
445.949,37 |
-1.575.632,90 |
501.294.606,29 |
|
Abschreibungen |
|
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
8.326.011,44 |
170.459,97 |
0,00 |
8.496.471,41 |
|
8.326.011,44 |
170.459,97 |
0,00 |
8.496.471,41 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
9.713.416,00 |
442.582,53 |
0,00 |
10.155.998,53 |
| 2. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten |
211.838,75 |
4.665,00 |
0,00 |
216.503,75 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
164.902.090,09 |
5.238.245,51 |
0,05 |
170.140.335,55 |
| 4. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
8.099.451,21 |
2.322.972,70 |
175.104,05 |
10.247.319,86 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
182.926.796,05 |
8.008.465,74 |
175.104,10 |
190.760.157,69 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
63.000,00 |
0,00 |
0,00 |
63.000,00 |
|
63.000,00 |
0,00 |
0,00 |
63.000,00 |
|
191.315.807,49 |
8.178.925,71 |
175.104,10 |
199.319.629,10 |
|
Buchwerte |
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
877.249,00 |
732.948,00 |
|
877.249,00 |
732.948,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
11.876.173,69 |
12.298.557,69 |
| 2. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten |
40.618,50 |
45.283,50 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
89.786.463,40 |
90.529.469,27 |
| 4. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
7.561.096,00 |
7.636.876,00 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
112.057.466,27 |
87.351.241,51 |
|
221.321.817,86 |
197.861.427,97 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
79.572.600,00 |
79.572.600,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
203.310,33 |
207.057,80 |
|
79.775.910,33 |
79.779.657,80 |
|
301.974.977,19 |
278.374.033,77 |
Lagebericht
2023
1 Darstellung des
Geschäftsverlaufs
1.1 Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen
Nachdem schon die Vorjahre durch die Corona-Pandemie
und den Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine von
Besonderheiten geprägt waren, haben sich gerade die
Auswirkungen aus diesem Krieg auch im Berichtsjahr 2023
niedergeschlagen. Andererseits waren in einigen Bereichen
wie z.B. den Energiepreisen auch Normalisierungen wenn auch
auf einem höheren Preisniveau zu verzeichnen.
Nach ersten vorläufigen Berechnungen vom
Statistikamt Nord (Pressemitteilung vom 28.03.2024) ist
für das Jahr 2023 das Bruttoinlandsprodukt in
Schleswig-Holstein gegenüber 2022 nominal um 4,4 %
gestiegen. Unter Berücksichtigung der
Preisveränderungen ergibt sich mit Blick auf die
vergleichsweise hohe Inflation gerade zum Ende des Jahres
ein realer Rückgang der Wirtschaftsleistung um 1,1 %.
Mit diesem Ergebnis liegt Schleswig-Holstein schlechter als
die durchschnittliche Entwicklung auf Bundesebene (nominale
Steigerung um 6,3 % und reale Senkung um 0,3 %).
Gerade der in der Tourismusregion stark vertretene
Dienstleistungsbereich liegt in Schleswig-Holstein mit
einem realen Rückgang von insgesamt 0,6 % ebenfalls
unter der Bundesentwicklung von real 0,5 %. Allerdings sind
in diesem Bereich neben dem Gastgewerbe auch Handel,
Verkehr, Information und Kommunikation mit vertreten.
1.2 Organisationsstruktur der
ZVO-Gruppe
Die Organisationsstruktur ist im Berichtsjahr
gleichgeblieben. Allerdings sind
Gesellschaftsneugründungen in Vorbereitung, so werden
kurzfristig die "Klärschlammtrocknung Neustadt
AöR" als neue Beteiligung vom Zweckverband sowie die
"ZVO Energiedienstleistungen GmbH" und "ZVO
Energieerzeugung GmbH" als Tochterunternehmen der ZVO
Energie GmbH entstehen. Neben den Umstrukturierungen sind
gegebenenfalls auch Geschäftsfelderweiterungen durch
weitere Aufgabenübertragungen auf den Zweckverband
seitens der Anteilseigner zu erwarten.
Seit der Umstrukturierung im Abfallbereich mit Beginn
des Jahres 2021 liegt zwischen dem ZVO und seinem
Beteiligungsunternehmen ZVO Entsorgung GmbH eine
umsatzsteuerliche Organschaft vor.
2 Darstellung der Lage
2.1 Ertragslage Gesamtbetrieb
Für den Zweckverband wurde in der Planung
für das Berichtsjahr von einem Jahresfehlbetrag
ausgegangen. Im Geschäftsjahr konnten aber sowohl bei
den Erlösen als auch auf der Kostenseite
Verbesserungen erzielt werden. Insbesondere durch die nun
zum Teil unter den eigenen Erträgen vereinnahmte
Bundesförderung für Breitband, die dabei
entsprechenden angelaufenen Personal- und
Finanzierungskosten aus der Vergangenheit anteilig
berücksichtigt, ergibt sich nun ein vergleichsweiser
hoher Jahresüberschuss.
Die auch in den hoheitlichen Bereichen vorliegenden
Kostensenkungen (geringere Stromkosten durch die
Strompreisbremse bei der Entwässerung) bzw.
Erlössteigerung (Strompreiserlöse beim MHKW bei
nur geringer Erlösabschöpfung in der
Abfallwirtschaft) führen in der
Gebührennachkalkulation zu entsprechenden
Gebührenüberdeckungen für die dann
Gebührenausgleichsrückstellungen gebildet werden.
Im Falle der hoheitlichen Abfallwirtschaft erfolgt die
Nachkalkulation über den zweijährigen
Kalkulationszeitraum 2022-2023. Schon im ersten Jahr wurde
dabei eine hohe Überdeckung festgestellt.
Zum Ende des Geschäftsjahres konnte im
Geschäftsbereich Breitband ein weiteres Cluster
übernommen werden. Damit liegen die Umsatzerlöse
aus der vom Betreiber zu zahlenden Pacht weiterhin deutlich
unter der Planung. Das positive
Geschäftsbereichsergebnis ergibt sich hier durch die
beschriebene Bundesförderung. Des Weiteren wurden
zusätzliche Beträge aus dieser Förderung
zuzüglich der Abrufe aus der Kofinanzierung des Landes
Schleswig-Holstein mit den Investitionskosten saldiert.
Die beiden Tochtergesellschaften ZVO Energie GmbH und
ZVO Entsorgung GmbH werden ebenfalls mit guten auf dem
Niveau der Planung liegenden Jahresergebnisse
abschließen, so dass hieraus Ausschüttungen im
Jahr 2024 auf den in der eigenen Planung angenommenen
Beträgen zu erwarten sind.
Unsere Gesamterlöse summieren sich auf insgesamt
86,9 Mio. € (Vorjahr: 75,1 Mio. €). Die
aktivierten Eigenleistungen betragen dabei 1,5 Mio. €
(Vorjahr: 1,1 Mio. €) und spiegeln die weiterhin sehr
hohe in Teilen sogar steigende Investitionstätigkeit
wider.
In der Planung wurde noch von einem Jahresfehlbetrag
ausgegangen, nun wurde aber durch besondere
Geschäftsvorfälle ein Jahresgewinn von 5,1 Mio.
€ (Vorjahr: Jahresverlust -0,5 Mio. €) erzielt.
Trotz der einmaligen Effekte sehen wir uns auch
zukünftig gut aufgestellt und gehen von der
Erwirtschaftung der langjährigen Ausschüttung
aus.
2.2 ZVO Serviceeinheiten
Ein zentrales Ziel ist es, Parallelstrukturen
innerhalb des ZVO zu vermeiden und kaufmännische
Dienstleistungen dabei zu bündeln. Diese gesamten
kaufmännischen Dienstleistungen werden zentral -
i.d.R. im Geschäftsbereich Serviceeinheiten - erbracht
und über den sogenannten
Rahmengeschäftsbesorgungsvertrag oder im Falle der ZVO
Entsorgung GmbH über einen separaten pauschalen
Dienstleistungsvertrag bzw. innerhalb des Zweckverbandes
über entsprechende interne Umlagen vergütet bzw.
verrechnet. Zukünftig wird es einen solchen
Dienstleistungsvertrag auch mit der neu gegründeten
KST Klärschlammtrocknung Neustadt AöR geben.
Aufgrund der letzten Betriebsprüfung ist hier eine
reine Kostenverrechnung - wie sie seit vielen Jahren
praktiziert wurde - nicht mehr zulässig, sondern es
wird zwingend ein Gewinnaufschlag von mindestens 3 %
gefordert.
Neben den eigenen Erträgen bzw. Verrechnungen
werden in diesem Geschäftsbereich die
Beteiligungserträge aus der Ausschüttung von der
ZVO Energie GmbH und der ZVO Entsorgung GmbH ausgewiesen,
die dadurch einen wesentlichen Einfluss auf das
Geschäftsbereichsergebnis haben.
Die Anpassung der Entgelte aus den
Rahmengeschäftsbesorgungsverträgen folgt den
Tarifanpassungen des TVÖD im betreffenden Jahr, da die
Personalkosten die eigenen Aufwendungen dominieren.
Im Jahresabschluss 2022 der ZVO Energie GmbH wurden
von dieser im Zusammenhang mit dem
außergewöhnlichen Gasgeschäftsjahr aufgrund
des Ukraine-Krieges und seiner Folgen im Vergleich sehr
hohe Rückstellungen gebildet, so dass trotz der hohen
Einnahmen aufgrund stark gestiegener Gaspreise eine unter
dem Planansatz liegendes Jahresergebnis von 2,3 Mio. €
ausgewiesen wurde. Da in der Wirtschaftsplanung als
Beteiligungsergebnis die Planung Berücksichtigung
gefunden hat, sind hier im laufenden Geschäftsjahr
2023 beim ZVO entsprechend verringerte Ausschüttungen
gebucht wurden.
Durch die tarifvertraglichen Erhöhungen im
TVÖD und Höhergruppierungen ist unser
Personalaufwand, der den größten Kostenblock
darstellt, mit 6,1 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €)
leicht gestiegen. In Summe ist das
Geschäftsbereichsergebnis insbesondere mit Blick auf
die vereinnahmten Ausschüttungen, aber auch auf
einmalige Steuereffekte mit 1,3 Mio. € (Vorjahr 2,0
Mio. €) gesunken.
Das erzielte Jahresergebnis rechtfertigt auch mit
Blick auf die Gewinnausschüttungen aus der ZVO Energie
GmbH und deren prognostizierte Geschäftsentwicklung
die konstante eigene Gewinnausschüttung von 1,5 Mio.
€ (abzüglich Steueranteil) an die Gemeinden, die
uns die Aufgabe der Gasversorgung übertragen haben.
2.3 ZVO Entwässerung -
Schmutzwasser
Die Entwässerung ist ein Geschäftsbereich
innerhalb des Zweckverbandes Ostholstein und ist für
die Entsorgung und Reinigung von Abwässern
zuständig. Die Aufgabenbereiche der Schmutz- sowie der
Niederschlagswasserbeseitigung erstrecken sich in den
Gemeinden der Kreise Ostholstein und Plön, die die
Zuständigkeiten auf den ZVO übertragen haben.
Die Entwässerung betreibt dabei ein weit
verzweigtes Kanalsystem mit mehr als 1.200 Kilometer
Rohrleitungen, 39 Abwasserreinigungsanlagen, ca. 530
Pumpwerken und mehr als 37.000 Hausanschlüssen.
Jährlich werden über acht Millionen Kubikmeter
Abwasser gereinigt.
Im Jahr 2023 war im Vergleich zum Vorjahr keine
großartige Veränderung bei der Witterung zu
verzeichnen. Die für dieses Jahr insgesamt
abgerechnete Menge lag mit 6,4 Mio. m³ (Basis:
Frischwassermaßstab) auf dem Vorjahresniveau (2022:
6,4 Mio. m³). Die in Rechnung gestellte Mengen von dem
Sonderkunden (die Stadt Oldenburg) lagen auf dem
Vorjahresniveau.
Die aus Hauskläranlagen und Sammelgruben
entsorgte Fäkalschlammmenge lag im Wirtschaftsjahr
2023 mit 7.200 m³ leicht über dem Niveau des
Vorjahres (2022: 6.900 m³).
Die Betriebserträge in der kommunalen
Schmutzwasserbeseitigung - nach Bildung der
Gebührenausgleichsrückstellung - liegen bei 27,2
Mio. €. In den Umsatzerlösen wird auch die
restliche Auflösung der im Jahresabschluss 2021
gebildeten und bis spätestens 2025 auszugleichenden
Gebührenausgleichsrückstellung gebucht. Die
Rückstellung aus 2022 wird mit 260 T€ in 2025 und
2026 vollständig verbraucht. Die Rückstellung
2023 in Höhe von 2,2 Mio. € wird in 2026 und 2027
verbraucht.
Aufgrund der Untersuchungen des LRH (das Schreiben
vom Innenministerium) eine Anpassung der Zuschüsse bei
der Berechnung der anzusetzenden Zinsen im zu verzinsenden
Eigenkapital. Eine Verringerung des Anlagevermögens
(Zuschüsse und Beiträge), die dann zu
entsprechend geringen Abschreibungen führen
würde, ist auch in der jetzigen Kalkulation
vorgenommen worden. Abweichungen resultieren aus der
HGB-Ansicht und dem Ergebnis der Gebührenkalkulation
nach KAG.
Die Aufwendungen des Geschäftsjahres lagen in
Summe nach Abzug der aktivierten Eigenleistungen mit rund
28,2 Mio. € über dem Vorjahresniveau.
Der Geschäftsbereich hat erstmalig 2018 für
Entschlammungen von diversen Klärteichen entsprechende
Rückstellungen gebildet. Diese werden jetzt durch
Entschlammungen der Klärteiche sukzessive verbraucht.
Eine Verringerung ist u.a. bei den Fremdleistungen
der Klärschlammentsorgung zu verzeichnen. Auf den
Kläranlagen werden stetig Verbesserungen in den
Anlagenteilen vorgenommen. Dadurch werden bessere
Entwässerungsergebnisse erreicht, was zu einer
Verringerung der Klärschlamm-Menge geführt hat.
Ein weiterer positiver Effekt lässt sich in der
Betriebsoptimierung auf den Kläranlagen bei der
Zuführung von Chemikalien und den Strombezug erkennen.
Auch die Frischwasserverbräuche auf den
Großkläranlagen konnte durch diverse
Erneuerungen oder Optimierung von Brauchwasseranlagen
weiter reduziert werden.
Die für die Inanspruchnahme der Serviceeinheiten
im ZVO zu verrechnende Umlage liegt mit 2,6 Mio. € im
Geschäftsjahr 2023 deutlich über dem
Vorjahreswert von (2022: 2,2 Mio. €).
Die Kapitalkosten 2023 (Zinsen und Abschreibungen)
liegen mit 6,1 Mio. € auf dem Vorjahresniveau.
Die Nebengeschäfte erzielen ein geringes
Ergebnis in Höhe von 0,1 Mio. €.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem
Verlust in Höhe von -0,3 Mio. € ab. Die
ergebnismindernd gebuchte
Gebührenausgleichsrückstellung, die den
Umsatzerlösen zugeschrieben wird, beträgt dabei
1,3 Mio. €.
Aufgrund der Nutzung von kalkulatorischen
Ansätzen in der Kalkulation und zum Teil nicht
gebührenfähigen Aufwendungen gibt es Abweichungen
zwischen dem handelsrechtlichen Ergebnis und der
Gebührenkalkulation. Die ausschließlich im
Rahmen der Gebührenkalkulation, jedoch nicht im
handelsrechtlichen Ergebnis, anzusetzende
Eigenkapitalverzinsung liegt 2023 bei 0,8 Mio. €. Die
Gesamtverzinsung auf das gebundene Vermögen liegt bei
1,7 Mio. € bzw. 4,0 %.
Für das Geschäftsjahr 2023 wird eine
positive Entwicklung der Tarifkundenerlöse
gegenüber dem Niveau vom IST 2022 erwartet. Daneben
wirken sich verschiedene weitere Effekte, z.B. den Zuwachs
durch Bautätigkeiten im privaten Bereich sowie weitere
Entwicklungen im Tourismusgewerbe, erhöhend auf die
Tarifkundenerlöse aus.
Die ZVO Entwässerung hat sich zum Ziel gesetzt,
perspektivische Kosteneinsparungen durch unterschiedliche
Investitionsprojekte zu generieren. Dafür wurden auch
in der Wirtschaftsplanung 2023 die Investitionsanmeldungen
gegenüber den Vorjahren erhöht.
Bei den Strombezugskosten wirken sich positiv bereits
durchgeführte und geplante Optimierungsmaßnahmen
an den Anlagen z. B. die Erneuerung der
Klärschlammentwässerungsanlagen, Erneuerung der
Rührwerke auf den Kläranlagen sowie der Ausbau
der Eigenversorgung durch Photovoltaik aus, welche den
Energieverbrauch und Energiebezug deutlich senken werden.
Die nachhaltige Verwertung von Klärschlamm in
Deutschland wird immer kostenintensiver, da die
Möglichkeiten der Aufnahme in den Mono- und
Mitverbrennungsanlagen begrenzt sind. Daher werden Prozesse
zur Entwässerung und Trocknung des Klärschlamms
immer wichtiger, um den Wasseranteil wesentlich zu
reduzieren. Getrockneter Klärschlamm ist
umweltfreundlicher zu transportieren und zudem ein
CO2-neutraler Brennstoff mit hohem Heizwert. Aufgrund der
rechtlichen Anforderungen und Vorteile die sich daraus
ergeben, ist eine Kooperation im Bereich
Klärschlammtrocknung vertraglich eingegangen. Durch
die Kooperation mit den kommunalen Partnern - Zweckverband
Karkbrook und Stadtwerke Neustadt - werden wir es schaffen,
die Kosten zu verringern.
2.4 ZVO Entwässerung -
Niederschlagswasser
Neben der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung wurde
dem ZVO in den Gemeinden Ahrensbök, Ratekau,
Süsel, Göhl und Probsteierhagen auch die
Zuständigkeit für die Beseitigung des
Niederschlagswassers übertragen. Dieses Abwasser kann
heute überwiegend ohne aufwendige Behandlung wieder in
die Natur gegeben werden. Nur an einigen Stellen wird das
Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein Gewässer
gereinigt.
Die ausschließlich im Rahmen der
Gebührenkalkulation, jedoch nicht im
handelsrechtlichen Ergebnis, anzusetzende
Eigenkapitalverzinsung liegt 2023 bei 0,02 Mio. €. Die
Gesamtverzinsung auf das gebundene Vermögen liegt bei
0,07 Mio. € bzw. 1,0 %.
Die Betriebserträge liegen über dem
Vorjahreswert aus 2022 was mit den Erschließungen von
zusätzlichen Entwässerungsflächen in
Neubaugebieten und den neuen Gebührensätzen
zusammenhängt. Insgesamt sind für das
Wirtschaftsjahr 2023 Betriebserträge in Höhe von
1,2 Mio. € buchhalterisch erfasst. Gegenüber dem
Vorjahr zeigt sich somit weiterhin ein positiver Trend in
der Sparte NSW, welches sich durch die
Aufgabenübertragungen der letzten Jahre verstärkt
hat.
Strombezugs- und sonstige Materialkosten lagen auf
dem Vorjahresniveau.
Die Fremdleistungen für den Betrieb liegen unter
den planerischen Vorgaben und über dem Vorjahr. Die
Vervollständigung von Kanalkataster ist hier die
entsprechende Aufwandsposition.
Der Personalaufwand schließt mit einem Betrag
von 0,4 Mio. € ab.
Die Kapitalkosten 2023 (Zinsen und Abschreibungen)
sind mit 0,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr
geblieben.
Die für die Inanspruchnahme der Serviceeinheiten
der ZVO Holding zu verrechnende Umlage liegt mit 0,1 Mio.
€ im Geschäftsjahr 2023 über dem
Vorjahreswert.
Das Gesamtergebnis der Sparte
Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung
aller Aufwendungen und Erträge weist einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von -0,1 Mio. € aus.
Sofern sich im Rahmen der jährlich
durchzuführenden Gebührennachkalkulation eine
kalkulatorische Kostenüberdeckung ergibt, wird diese
gemäß der Maßgabe des KAG der
Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt und
zur Stabilisierung der Ergebnisse in den Folgejahren
genutzt.
Für das laufende Geschäftsjahr sowie die
Folgejahre wird nach derzeitigem Kenntnisstand ein
weiterhin knapp positives Ergebnis sowie stabile
Gebühren erwartet.
2.5 ZVO Kommunale Abfallwirtschaft
Im Rückblick auf das Jahr 2023 präsentiert
sich die Geschäftsentwicklung der Abteilung
"Kommunaler Abfall" als eine Zeit der Herausforderungen und
Chancen. Die Abteilung verzeichnete im vergangenen Jahr
eine Vielzahl von Effekten, die sowohl positive als auch
negative Auswirkungen auf ihre Aktivitäten hatten.
Eine Herausforderung ergab sich aus der angespannten
Entsorgungssituation für die thermische Behandlung von
Abfällen. Engpässe bei den Kapazitäten
für die Verbrennung von Abfällen führten zu
logistischen Schwierigkeiten und erhöhten Kosten. Die
Suche nach alternativen Entsorgungswegen wurde besonders
durch die Einschränkungen beim Umschlag von
Abfällen zur thermischen Verwertung in Neuratjensdorf
erschwert.
Ein genereller Mengenrückgang bei den entsorgten
Abfallmengen war ein weiteres Merkmal des Jahres 2023. Hier
ist zu vermuten, dass sich die Abfallmengenentwicklung der
allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der
Konsumzurückhaltung der Bevölkerung angepasst
hat. Dies zeigt sich besonders in der eingesammelten
Altpapiermenge aus Privathaushalten.
Trotz dieser Herausforderungen konnte die Abteilung
"Kommunaler Abfall" im Jahr 2023 auch positive
Entwicklungen verzeichnen. Besonders erfreulich war der
Anstieg der Bioabfallanschlussquote, was auf eine
verstärkte Kontrolle der Eigenkompostierung, sowohl
vor Ort, als auch systematisch über die hinterlegten
Kundendaten, zurückzuführen ist. Diese
Entwicklung unterstreicht auch das wachsende
Umweltbewusstsein und die Bereitschaft der
Bevölkerung, aktiv zum Umweltschutz beizutragen.
Darüber hinaus gelang es, die Qualität des
Bioabfalls weiter zu verbessern. Durch gezielte
Informationskampagnen und die Teilnahme an einer
bundesweiten Tonnenkontrollaktion konnte die Verunreinigung
des Bioabfalls reduziert und die Qualität des
Endprodukts gesteigert werden. Hier zeigen sich die Erfolge
der letzten Jahre, denn im Rahmen der Tonnenkontrollaktion
wurden im Vergleich zu Beginn der Aktion (vor ca. 5 Jahren)
nur noch geringe Fehlwurfquoten festgestellt.
Die Gesamtabfallmengen im Kreis Ostholstein, lagen in
2023 bei 106.121 Mg (Vorjahr: 109.056 Mg), wobei davon auf
die hoheitliche Regelabfuhr beim Restabfall 42.751 Mg
(Vorjahr: 42.654 Mg) und beim Bioabfall 11.915 Mg (Vorjahr:
11.840 Mg) entfielen.
Die Selbstanlieferungen auf den Recyclinghöfen
im Kalenderjahr 2023 lagen bei ca. 143.838 Kundenbesuche,
dies endspricht dem Stand vor der Corona Pandemie.
Der gemittelte Papierpreis (und damit die zur
Unterstützung des Gebührenhaushalts eingeplanten
Erlöse) lag im Jahr 2023 bei 60,00 €/Mg (Vorjahr
151,00 €/Mg) dies entspricht einen Rückgang von
60%. Diese stark schwankenden Papierpreise sind nur schwer
bis nicht kalkulierbar
Der gemittelte Strompreis lag im Jahr 2023 bei 63,02
ct/kWh (Vorjahr 12,20 ct/kWh), dieser sehr gute Abgabepreis
wurde bereits im Sommer 2022 an der Strombörse erzielt
und stützt mit 69 % den Gebührenhaushalt im Jahr
2023.
Die zweijährigen Gebührenkalkulation
2022-2023 hat eine Gebührenüberdeckung ergeben,
die zu einer diesbezüglichen
Gebührenausgleichsrückstellung geführt hat.
Dadurch bestehen für anstehende
Abfallgebührenkalkulationen entsprechende Beträge
zur Verfügung.
2.6 ZVO gewerbliche
Abfallwirtschaft
Ein wichtiges Thema im Jahr 2023 waren die
schwankenden Erlöse für die PPK-Verwertung. Es
war jedoch grundsätzlich gegenüber dem besonders
herausfordernden Jahr 2022 eine leicht positive Tendenz der
PPK Erlöse zur Jahresmitte zu verzeichnen.
Zum anderen setzte sich der seit Jahren zu
beobachtende Trend der sinkenden Erfassungsmengen für
Altpapier fort und auf alle gewerblich bezogenen
Abfälle ist ein Mengenrückgang im Jahr 2023 zu
verzeichnen.
Mit den Dualen Systemen wurden in 2023 für die
Jahre 2023-2025 neue Vereinbarungen zu den Nebenentgelten
(Abfallberatung und Standplatzreinigung) und der
Miterfassung PPK abgeschlossen. Während die
Konditionen für die Nebenentgelte unverändert
geblieben sind, wurde bei der Miterfassungsbeteiligung eine
deutliche Erlössteigerung durchgesetzt. Insgesamt
wurden die von den Dualen Systemen an den ZVO für die
Miterfassung zu zahlenden Entgelte beim PPK Handling um 14%
und bei der Erfassung um fast 50 % erhöht.
2.7 MHKW Energie
Mit dem eigenen Betrieb des MHKW steht uns auch die
so gewonnene Energie für den Eigenverbrauch in der
Anlage selbst bzw. in den angrenzenden mit angemieteten
Liegenschaften aber auch zur Vermarktung gegenüber
Dritten zu. Es gibt einen steuerrechtlich zulässigen
Querverbund zwischen den gewinnbringenden
Geschäftsbereich MHKW Energie und dem noch in Aufbau
befindlichen und damit i.d.R. defizitären vom
Breitband. Der Jahresmengengesamtdurchsatz lag bei 53.428
Mg.
Die jährliche Revision des MHKW Neustadt fand in
der Zeit vom 03.06.2023 bis 29.06.2023 statt. Im Rahmen
dieser Revision wurden, zusätzlich zu den
turnusmäßigen Revisionsarbeiten, die Turbine
teilrevidiert, eine neue Krankanzelverglasung eingebaut,
der Salzbehälter repariert und eine Gewebefilterkammer
mit neuen Filterschläuchen ausgestattet.
In Folge eines Kesselrohrreißers war die Anlage
in der Zeit vom 11.07.23 bis 15.07.23
außerplanmäßig außer Betrieb.
Im Rahmen einer Begehung mit der zuständigen
Versicherung wurden vom Sachverständigen der
Versicherung Forderungen für einen erweiterten
Brandschutz in der Anlage gestellt. In weiteren
Gesprächen mit der Versicherung erfolgten konkrete
Festlegungen für die Erfüllung der
brandschutztechnischen Auflagen. Die Umsetzung der
Maßnahmen ist für die Jahre 2024 und 2025
vorgesehen.
Die bestehende Anlage für die Wasseraufbereitung
muss durch eine neue Anlage ersetzt werden. Im Jahr 2023
wurde die alte Anlage neu konzipiert und demontiert.
Für die Zeit bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage
erfolgt die Wasseraufbereitung durch eine provisorisch
installierte Anlage. Die Inbetriebnahme der neuen
Wasseraufbereitungsanlage ist für Mai 2024 angesetzt.
Im Jahr 2023 wurden Planungen für eine neue
Schlackekrananlage und dem Bau einer
Radioaktivitätsmessung bei der Abfallanlieferung
durchgeführt.
2.8 ZVO Breitband
Trotz Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und
daraus resultierenden Preissteigerungen, die natürlich
auch den ZVO und unsere Breitbandsparte getroffen haben,
konnte das kommunale Glasfasernetz kontinuierlich
weitergebaut werden. Die Netz-Pächterin TNG Stadtnetz
GmbH konnte weiteren Kunden aktiv mit ihren Diensten
versorgen.
Mit unserer Breitbandsparte folgen wir dabei der
Glasfaserstrategie des Landes Schleswig-Holstein und bauen
in den unterversorgten Gebieten unserer
aufgabenübertragenden 29 Mitgliedsgemeinden ein
modernes Glasfasernetz bis in die Häuser (FttH)
hinein. Hierdurch wird nicht nur eine zeitgemäße
Versorgung der Bevölkerung, sondern auch eine
höhere Standortattraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen
gewährleistet.
Auch im Jahr 2023 konnten deutliche Fortschritte beim
Aufbau des kommunalen Glasfasernetzes erzielt werden. In 17
der 29 Mitgliedsgemeinden wurden bereits etwa 6.500
Hausanschlüsse fertiggestellt. Neben den drei bereits
aktivierten Technikzentralen (PoP) in den Gemeinden
Scharbeutz, Süsel und Wangels wurden zwei weitere in
der Gemeinde Grömitz aktiv geschaltet.
Die Einholung der Grunddienstbarkeiten konnten,
weitgehend abgeschlossen werden. Zum Ende 2023 befinden
sich lediglich noch ca. 70 Flurstücke in Bearbeitung.
Diese Zahl reduziert sich nur langsam weiter, da es wie
üblich immer wieder zu Revisionen in der Planung und
Bauausführung kommt. Eine besondere Situation ist
durch die notwendig gewordene Trennung von einem im Projekt
tätigen Tiefbauunternehmen entstanden. Davon direkt
betroffen waren 7 Gemeinden. Die verbliebenen
Restleistungen wurden erfasst und neu ausgeschrieben. Der
Bieterwettbewerb läuft gut und die Vergaben
können planmäßig mit Beginn 2024
stattfinden.
Das Thema "Nachverdichtung" konnte zusammen mit der
TNG Stadtnetz GmbH durchgearbeitet und das Ergebnis positiv
in den Gremien vorgestellt werden. In der Folge wurde ein
Rahmenvertrag zur Erbringung der erforderlichen
Bauleistungen erfolgreich ausgeschrieben. Dieses Projekt
ist klar getrennt von dem Startprojekt "Aufbau eines
kommunalen Glasfasernetzes" und erhält keinerlei
Fördermittel. Insgesamt ist eine erhöhte
Nachfrage von Privatpersonen, aber auch Gewerbebetrieben
nach hochwertigen Glasfaseranschlüssen wahrnehmbar.
Diese Anfragen kommen insbesondere aus den anfänglich
im Projektrahmen erschlossenen Gemeinden. Die ersten
Anschlüsse im Rahmen des Projektes "Nachverdichtung"
werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erstellt.
Insgesamt betrachtet hat sich der kommunale
Glasfaserausbau in Ostholstein verzögert, befindet
sich aber im Vergleich mit anderen gleichartigen Projekten
im üblichen Zeitrahmen. Die Ursachen für
Verzögerungen sind vielfältig und waren so nicht
umfänglich absehbar. Durch die gute Vernetzung von ZVO
und TNG Stadtnetz GmbH zu anderen Akteuren, Lieferanten,
Herstellern usw. konnten starke Beeinträchtigungen im
Projektverlauf vermieden werden. Fachkräftemangel und
Personalengpässe sind dennoch immer wieder
feststellbar. Durch diese verlängern sich nicht nur
Genehmigungsprozesse, sondern sie können auch auf
Bauzeitenpläne einwirken. Der russische Angriffskrieg
auf die Ukraine, die Corona-Pandemie, Preissteigerungen und
Lieferengpässe hatten und haben noch immer
Auswirkungen auf das Glasfaserausbau-Projekt. Diese konnten
aber durch intensive Befassung und Vorausschau in einem
vertretbaren Rahmen gehalten werden.
Auch die Clusterübergaben haben sich weiterhin
verzögert und damit auch die erwarteten
Pachtzahlungen. Im Dezember 2023 konnte der zweite Cluster
(C3=Bosau, Malente, Schashagen, Sierksdorf)) an die
Betreiberin TNG Stadtnetz GmbH übergeben werden. Die
Übergaben der weiteren 6 Cluster ist sukzessive
für den Verlauf des Jahres 2024 bzw. 2025 geplant.
In Folge der Eingänge der Zuwendungsbescheide
von Bund und Land Schleswig-Holstein konnten bei den
Mittelgebern bereits erhebliche Förderbeträge
abgerufen werden. Dieser Abruf ist bereits vor dem
Verwendungsnachweis anteilig möglich. Die
endgültige Höhe der Förderbeträge wird
mit Prüfung und Genehmigung des Verwendungsnachweises,
voraussichtlich Anfang 2026, definiert werden können.
Der Personalaufwand liegt aufgrund neu geschaffener
befristeter Projektstellen mit 0,6 Mio. € (Vorjahr:
0,4 Mio. €) höher als im Vorjahr. Die
Abschreibungen betragen weiterhin nur 0,3 Mio. €, da
sich die Übernahme von weitern Clustern verzögert
hat. Im Vergleich zum Vorjahr wird ein nahezu
unveränderter Zinsaufwand von 1,4 Mio. €
(Vorjahr: 1,3 Mio. € ausgewiesen.
In Summe ergibt sich mit Blick auf die Förderung
ein hoher Jahresüberschuss von 2,0 Mio. €
(Vorjahr: Jahresfehlbetrag -2,6 Mio. €).
2.9 Mitarbeiter
In unserer ZVO-Gruppe waren zum Stichtag 31.12.2023
insgesamt 588 Mitarbeitende (ohne Mitarbeitende, die sich
in der Freizeitphase der Altersteilzeit befinden) inklusive
24 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr 585
Mitarbeitende inklusive 19 Auszubildende). Insgesamt kann
die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr als
etwa konstant bezeichnet werden.
Abermals wurde die Zahl der Auszubildenden um weitere
25% erhöht. Der demographische Wandel führt auch
innerhalb der ZVO Gruppe zu einer steigenden Zahl
altersbedingter Austritte. Mit dem Fokus auf Aus- und
Weiterbildung soll dem steigenden Fachkräftemangel
entgegengewirkt und der Nachfolgeplanung aufgrund eines
immer höheren Altersdurchschnitts Rechnung getragen
werden. Auf den Zweckverband entfallen insgesamt 461
Mitarbeitende bzw. 441,37 Vollzeitkräfte (inkl. 16
Auszubildenden) (Vorjahr 458 Mitarbeitende bzw. 440,95
Vollzeitkräfte inkl. 11 Auszubildende). Innerhalb des
Zweckverbands entfallen in Bezug auf die
Vollzeitkräfte auf den personalintensivsten
Geschäftsbereich der Abfallwirtschaft 214,45
Vollzeitkräfte inklusive 3 Auszubildenden (Vorjahr
213,14 Mitarbeiter inklusive 1 Auszubildenden). Auf den
Geschäftsbereich Entwässerung entfallen 114,91
Vollzeitkräfte inkl. 8 Auszubildenden (Vorjahr 114,3
Vollzeitkräfte inkl. 6 Auszubildenden).
Aufgrund tariflicher Steigerungen, insbesondere durch
Zahlung des Inflationsausgleichs in 2023 hat sich der
Personalaufwand im Zweckverband inklusive aller jeweiligen
Sozialabgaben und Altersteilzeitrückstellungen auf
insgesamt 29,6 Mio. € (Vorjahr: 28,2 Mio. €)
erhöht.
Auf die ZVO Energie entfallen zum Stichtag 31.12.2023
125,26 Vollzeitkräfte inklusive 8 Auszubildende.
2.10 Vermögenslage
In fast allen Geschäftsbereichen ist, gerade mit
Blick auf das damalige sehr niedrigere Zinsniveau, in den
Vorjahren begonnen worden, Investitionsstaus abzubauen. Des
Weiteren wird mit dem Geschäftsbereich Breitband eine
völlig neue Infrastruktur aufgebaut, die insbesondere
aufgrund des Tiefbaus per se mit hohen Anfangsinvestitionen
verbunden ist. Hilfreich ist in diesem Sachzusammenhang die
deutlich höhere Förderung von Bund und Land, die
deutlich über den Erwartungen zu Projektbeginn liegt.
Da die Investitionsbudgets den erwirtschafteten
Cashflow aus den operativen Geschäft bei weitem
übersteigen, wird entsprechendes Fremdkapital
aufgenommen. Dadurch ergibt sich naturgemäß eine
fallende Eigenkapitalquote bei entsprechend steigenden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Durch
die anhaltend sehr hohe Investitionstätigkeit ist das
Anlagevermögen mit 221,3 Mio. € (Vorjahr: 197,9
Mio. €) und damit auch der Bilanzsumme mit 336,9 Mio.
€ (Vorjahr 302,5 Mio. €) weiter stark
angestiegen.
Auch wenn der Großteil der Kunden abgerechnet
werden konnten, haben sich die im Vorjahr durch die
verzögerten Abrechnungen aufgrund rechtlicher
Neuerungen, deren EDV-Umsetzung sich als schwierig erwiesen
hat, hohen Forderungen aus Lieferungen und Leistung
aufgrund der zum Teil stark gestiegenen Preise mit 16,5
Mio. € (Vorjahr: 14,4 Mio. €) noch einmal
erhöht.
Das Stammkapital beträgt unverändert 20
Mio. €, wobei in geringem Umfang eigene Anteile
gehalten werden. Es ist vorgesehen langfristig die
Ausschüttungsstrategie und -höhe von 1,5 Mio.
€ abzüglich des jeweiligen Steueranteils
beizubehalten. Voraussetzung hierfür ist eine in etwa
gleichbleibend hohe Ausschüttungsvereinnahmung seitens
der ZVO Energie GmbH, von der aber aktuell noch ausgegangen
wird.
Durch das Jahresergebnis hat sich in unser
Eigenkapital mit 96,7 Mio. € (Vorjahr: 92,9 Mio.
€) entsprechend erhöht.
Es wurden im Vergleich zu früheren
Kalkulationsperioden hohe
Gebührenausgleichsrückstellungen gebucht, so dass
sich auch aus diesem Grund die Gesamtrückstellungen
mit 14,0 Mio. € (Vorjahr: 12,0 Mio. €) weiter
erhöht haben.
Die Finanzierung erfolgte neben dem eigenen
erwirtschafteten Cash-flow aus Darlehen von
Kreditinstituten und gerade im Berichtsjahr aus Abrufen von
finanziellen Mittel vom Bund und dem Land
Schleswig-Holstein im Rahmen der Breitbandförderung.
Die Kreditverbindlichkeiten sind mit 182,3 Mio. €
(Vorjahr: 174,2 Mio. €) entsprechend angestiegen.
Der Zweckverband hat seinen beiden
Beteiligungsgesellschaften über das gruppenweite
Cash-Poo-ling finanzielle Mittel zur Verfügung
gestellt, wobei die Abrechnung über eine von der
Hausbank gestellte Software erfolgt.
Mit Blick auf die fremdfinanzierten Investitionen ist
die Eigenkapitalquote auf 28,7 % (Vorjahr: 30,7 %) weiter
gefallen. Wir sehen uns trotz der sich weiter verringerten
Eigenkapitalquote gut aufgestellt und können die
hohen, insbesondere netzgebundenen Investitionen zu
vergleichsweise günstigen Konditionen finanzieren und
eine Ausschüttung aus dem laufenden Geschäft
erwirtschaften.
2.11 Finanzlage
Die anhaltend hohen Investitionen führen zu
einem stetigen Finanzmittelabfluss und der entsprechenden
Aufnahme von Fremdkapital, da der eigene Free-Cashflow bei
weitem nicht mehr alleine ausreicht.
Zum Bilanzstichtag waren unsere kurzfristigen
Verbindlichkeiten weiterhin fast vollständig durch
kurzfristige Vermögensgegenstände wie liquide
Mittel und Forderungen gedeckt. Das durch die
Investitionsprojekte stetig steigende Anlagevermögen
wird größtenteils durch Eigenkapital sowie
zunehmend durch mittel- und langfristiges Fremdkapital
finanziert. Dieser Prozess wird sich auch in den
nächsten Jahren weiter fortsetzen.
Die Finanzierung der anhaltend hohen Investitionen
ist nach Vorgesprächen mit Banken und den eigenen
Gremien abgesichert, so dass bei einer in besprochenen
Grenzen weiter abnehmenden Eigenkapitalquote weiteres
Fremdkapital zu angemessenen Konditionen aufgenommen werden
kann. Unser öffentlich-rechtlicher
Unternehmenscharakter und die Geschäftstätigkeit
in der klassischen Daseinsvorsorge sind dabei am aktuellen
Finanzierungsmarkt hilfreich.
2.11 Nachhaltigkeit
Als Unternehmen der Daseinsvorsorge ist der ZVO
grundsätzlich dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung
"Eine bessere Zukunft für alle" auf seiner regionalen
Tätigkeitsebene verpflichtet. Sauberes Trinkwasser,
umweltschonend entsorgte Abfälle und gewissenhaft
aufbereitetes Abwasser in verantwortungsvollem mit
Solidarprinzipien umgesetzten Gebühren/Entgelten sind
unsere tägliche Aufgabe und Antrieb.
Dies dokumentiert der ZVO auf freiwilliger Basis im
Rahmen der Nachhaltigkeitserklärungen des
DeutschenNachhaltigkeitsKodex (DNK) mit einer
regelmäßigen Berichterstattung (2017, 2020).
Aktuell bereitet sich der ZVO darauf vor im Rahmen der
Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD) ab 2025 (berichtet in 2026) die
verpflichteten Anforderungen des Euro-pean Sustainability
Reporting Standards (ESRS) eine
Nachhaltigkeitserklärung abzugeben.
Als wesentlichen Beitrag zu einer lebenswerten
Zukunft hat die Verbandsversammlung des ZVO 2021
beschlossen - im Sinne des 1,5 Grad Ziels von Paris - bis
Ende 2032 treibhausgasneutral (Scope 1/2 inkl.
energiebasierter Vorkette) zu werden. Mit über 400
Effizienz-, Konsistenz-, Suffizienz-Maßnahmen
verfolgt der ZVO dieses Ziel intensiv und kontrolliert
über jährliche Energie-/Treibhaus-gasbilanzen die
Entwicklung und die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Der ZVO unterstützt nachhaltige Entwicklungen
durch seine Nachhaltigkeitsbildung die u.a. für
Kindergärten und Grundschulen spezifisches
Anschauungs- und Lehrmaterial zu seinen
Tätigkeits-/Aufga-benfeldern zur Verfügung
stellt.
3. Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung
Die sich verändernden Rahmenbedingungen
verstärkt durch den Ukrainekrieg und seine
Auswirkungen, führen zu sich stark verändernden
Märkten mit entsprechenden Auswirkungen auch auf den
ZVO.
Andererseits sind trotz dieser absehbaren
Veränderungen die großen Geschäftsbereiche,
die die ZVO-Gruppe in der Daseinsvorsorge der Ver- und
Entsorgung bedient, schon seit Jahrzehnten durch eine
große Kontinuität geprägt und werden sich
sicherlich auch zukünftig nicht sprunghaft
ändern. In den hoheitlichen Geschäftsbereichen
ist eine Refinanzierung und damit die Wirtschaftlichkeit
durch das KAG Schleswig-Holstein gegeben. In den
gewerblichen Bereichen wird sich der ZVO sukzessive von
nicht gewinnbringenden Teilaufgaben, wie sie z.B. in der
Abfallwirtschaft im Fall der im Auftrag der Dualen Systeme
vorgenommenen Entsorgung vorliegen, trennen. Dies kann zu
einer entsprechenden, rechtlich zulässigen
Kostenbelastung in den Gebühren führen.
Noch im Jahr 2023 gab es eine weitere
Clusterübergabe im Breitbandprojekt. Nichtsdestotrotz
liegen die Übergaben und damit die Pachteinnahmen weit
unter den früheren Planannahmen. Für das Jahr
2024 sind mit Blick auf das absehbare Projektende in 2025
eine Reihe von Clusterübergaben absehbar. Des Weiteren
liegt nur ein Urteil aus der zweiten Instanz vor, das ein
Entgelt an den ZVO für die Nutzung des Glasfasernetzes
vor der eigentlichen Clusterübergabe befürwortet.
Bis zur Endabrechnung im nächsten Jahr werden wir
außerdem in Abhängigkeit vom Baufortschritt
weiter entsprechende Abschlagszahlungen vom Bundes- und
Landesförderprogramm abrufen. Mittelfristig wird der
Geschäftsbereich Breitband nun zur Wirtschaftlichkeit
absehbar mit beitragen.
Dem absehbaren Mitarbeitermangel, der nicht nur
Fachkräfte betreffen wird und gerade in der
Abfallwirtschaft sehr schnell sichtbar wird, soll soweit
möglich mit Hilfe der Digitalisierung von
Geschäftsprozessen und dem stärkeren Einsatz von
künstlicher Intelligenz und dem damit verbundenen
heben von Effizienzpotenziale begegnet werden.
Die wirtschaftliche Situation bei den
Beteiligungsgesellschaften ist weiterhin gesichert. Gerade
bei der ZVO Energie GmbH erfolgen eine Reihe von
Strategieanpassungen, die die erkennbar schwindende
Ertragskraft aus dem Gasgeschäft ausgleichen sollen.
In den angestammten Versorgungsmärkten wird die
Gesellschaft unverändert aktiv bleiben können, da
sie alle Wasser- und Gaskonzessionen neu gewinnen konnte.
Das regelmäßig aktualisierte und auf die
Unternehmensveränderungen angepasste
Risikomanagementsystem zielt darauf ab,
bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu
erkennen und die Umsetzung der damit zusammenhängenden
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung dieser
Risiken zu definieren und schnellstmöglich zu
initiieren. Aktuell sind keine bestandsgefährdenden
Risiken innerhalb der ZVO-Gruppe bekannt.
4. Prognoseberichterstattung
Wir werden auch zukünftig unsere Leistungen zu
angemessenen Gebühren bzw. Entgelten, die in der Regel
dem Prinzip der Kostenerstattung folgen, bei einer hohen
Versorgungssicherheit erbringen. De facto erbringt gerade
der ZVO und seine direkten und mittelbaren Beteiligungen
einen Großteil der klassischen Daseinsvorsorge. Da
sich die Märkte aktuell scheinbar wieder etwas
beruhigt haben, scheint auch eine Prognose für die
Gebührenkalkulation, gegebenenfalls sogar für
einen zweijährigen Kalkulationszeitraum, wieder
möglich.
Durch die Gebührenausgleichsrückstellungen
aus den Nachkalkulationen ergibt sich ein entsprechender
finanzieller Spielraum für anstehende
Neukalkulationen, so dass Preissteigerungen zumindest
befristet abgefangen werden können. Andererseits gehen
auch die vielfachen Tarif-, Kosten- und Preissteigerungen
nicht am ZVO vorbei und werden langfristig zu
entsprechenden Entgelt- und Gebührenanpassungen
führen.
Unsere wirtschaftliche Situation in der ZVO-Gruppe
ist trotz der zum Teil nicht abschließend
einschätzbaren Rahmenbedingungen weiterhin gut. Auch
für die Zukunft wird von einer angemessenen
Gewinnerwirtschaftung und einer Ausschüttung auf dem
bisherigen Niveau ausgegangen. So geht der aktuelle
Wirtschaftsplan von einem Jahresergebnis in Höhe von
1,3 Mio. € aus, das zum Ende des Planungszeitraumes
dann weiter ansteigen soll.
Die Märkte, wie z.B. der Energie- und dabei
insbesondere der Gasmarkt, scheinen sich wieder beruhigt zu
haben, auch wenn sie das Niveau vor den Turbulenzen des
Jahres 2022 aufgrund der Auswirkungen aus dem Ukrainekrieg
noch nicht erreicht haben. Neben den dadurch nun besser
prognostizierbaren eigenen Kosten ist auch eine anhaltende
Ertragskraft bei den Beteiligungen und hier insbesondere
bei der ZVO Energie GmbH, die mit ihren Ausschüttungen
einen starken Einfluss auf die eine Wirtschaftlichkeit
innehat, gegeben.
Sierksdorf, den
02.10.2024
Frank Spreckels
Verbandsvorsteher
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Zweckverband Ostholstein, Sierksdorf
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Zweckverband
Ostholstein, Sierksdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Zweckverband
Ostholstein, Sierksdorf, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage des
Zweckverbands zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Zweckverbands. In allen wesentlichen
Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und der Verbandsversammlung für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Zweckverbands vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Zweckverbands zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Zweckverbands vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Die Verbandsversammlung ist verantwortlich für
die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Zweckverbands zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist bei Verstößen höher als
bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
des Zweckverbands abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Zweckverbands zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass der Zweckverband seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Zweckverbands vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Zweckverbands.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Absatz 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob der Zweckverband seine
Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG
zur Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den
Tätigkeitenabschluss für die Tätigkeit
"Gasverteilung" nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als
Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des
Tätigkeitenabschlusses - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden
die Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1
bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in
allen wesentlichen Belangen eingehalten.
|
| ― |
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der beigefügte
Tätigkeitenabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
|
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und des
Tätigkeitenabschlusses in Übereinstimmung mit
§ 6b Absatz 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Absatz 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des
IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die
Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis
(IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Absatz 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und der Verbandsversammlung für die
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Absatz 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz
3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich
für die Aufstellung des Tätigkeitenabschlusses
nach den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3
Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
den Tätigkeitenabschluss entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der
Verbandsversammlung für den Jahresabschluss und den
Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses
beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der
Tätigkeitenabschluss kein unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und
Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Die Verbandsversammlung ist verantwortlich für
die Überwachung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten des Zweckverbands nach § 6b
Absatz 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1
bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in
allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
|
| ― |
ob die
Tätigkeitenabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.
|
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung
der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar
erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet
wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung des
Tätigkeitenabschlusses entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
Tätigkeitenabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hamburg, den 19. November
2024
FIDES
Kemsat Zweigniederlassung der FIDES Treuhand GmbH &
Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(Dr.
Niemann)
Wirtschaftsprüfer
(Hoppe)
Wirtschaftsprüfer
03.07.2024 Beschlussvorschlag
| ― |
Die unter Berücksichtigung
der Zuführungen aus den
Gebührenausgleichsrückstellung aus den
Vorjahren entstandenen Kostenüberdeckungen im
Bereich der Zentralentwässerung von 2.206.872,85
€ und beim Sprengwasserzähler von 1.148,34
€ werden der
Gebührenausgleichsrückstellung
zugeführt
|
| ― |
Die in dem Bereich der
dezentralen Schmutzwasserbeseitigung aus
Hauskläranlagen sowie aus Sammelgruben
angefallenen Gebührenunterdeckungen werden
vorgetragen.
|
| ― |
Die im Bereich
Niederschlagswasser angefallene
Gebührenunterdeckung wird vorgetragen.
|
| ― |
Die unter Berücksichtigung
von Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren
entstandene Kostenüberdeckung im Bereich
Kommunale Abfallwirtschaft in Höhe von
537.173,47 € wird der
Gebührenausgleichsrückstellung
zugeführt.
|
| ― |
Der aus hoheitlichen und
gewerblichen Tätigkeiten im Geschäftsjahr
2023 entstandene Jahresüberschuss von insgesamt
5.110.795.04 € wird der allgemeinen
Rücklage zugeführt.
|
| ― |
Es erfolgt eine Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.500.000
€.
Dieser Betrag wird am 30.11.2024 an die
Mitglieder des Zweckverbandes Ostholstein
gemäß der Verteilungssystematik, die den
Vorjahren entspricht und die jeweilige
Gaskonzessionsabgabe 2023 ggf. inklusive Korrekturen
aus dem Vorjahr berücksichtigt, abzüglich
der steuerlichen Belastungen ausgeschüttet.
|
| ― |
Es wird eine Spende an die
Bürgerstiftung Ostholstein in Höhe von
10.000 € genehmigt.
|
|