Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
WEFO GmbH
56283 Halsenbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Bernd seit 26.1.2023 | Geschäftsführer |
Werner Bernd seit 20.10.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Werner Bernd | 56.48% |
H**** B**** | 23.15% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WEFO GmbHHalsenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang 20231. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft WEFO GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB, sowie ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH gemäß § 267 HGB. Im Einzelnen werden folgende Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung angewandt: a. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gliederungsschema für kleine Kapitalgesellschaften. b. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss 2023 ist nach den aktuellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. c. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten incl. Anschaffungsnebenkosten bzw. Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Bei Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist werden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag (Nominalwert) angesetzt. Notwendige Einzelwertberichtigungen wurden berücksichtigt. Auf die restlichen Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1 % des Nettobetrages vorgenommen. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt bzw. gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in einem ausreichenden Umfang. Angesetzt wird hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss enthält keine langfristigen Rückstellungen, so dass eine weitergehende Erläuterung im Sinne § 284 Abs. 1 Nr. 1 HGB nicht erforderlich ist. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. d. Grundlagen für die Währungsumrechnung Die Gesellschaft verfügt über keine Konten in ausländischer Währung. 2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung a. Angaben zur Bilanz Unter den Forderungen werden keine Werte mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gemäß § 268 Abs.4 Satz 1 HGB ausgewiesen. Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter nach § 42 Abs. 3 GmbHG (Vorjahr: TEuro 0,0). Forderungsspiegel in TEUR
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und ihre Restlaufzeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Es bestehen keine Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Es bestehen keine Ausfallbürgschaften. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs.3 GmbHG von TEuro 0,0 (Vorjahr: TEuro 30,7). Es wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, über die gem. § 285 Nr. 3 bzw. § 285 Nr. 3a HGB zu berichten wäre und, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind. b. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Dieses Gliederungsschema wurde erstmalig an die durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB im Geschäftsjahr 2016/2017 angepasst. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 3. Sonstige Pflichtangaben Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Mitarbeiter beträgt 8. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen von insgesamt TEuro 0,5 bestehen aus einem Kfz-Leasingvertrag mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von TEuro 0,5 und Beträgen von TEuro 0,0 mit einer Restlaufzeit über einem Jahr. Beteiligungen Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine Beteiligungen bzw. ist mit keinem Unternehmen verbunden gem. § 271 Absatz 1 u. 2 HGB. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane: Geschäftsführer zum 31.12.2023:
Auf die Berichterstattung über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach § 245 HGB i.V.m. § 264 HGB wie folgt unterzeichnet.
Halsenbach, den 05. März 2024 Werner Bernd, Geschäftsführer Christian Bernd, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04. April 2024 |
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