amedes MVZ Lungenzentrum Nordschwaben GmbH
Selbe AdresseArztpraxen für Allgemeinmedizin
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Aragon Holding JV S.à r.l. | 77.89% |
| 13.22% | |
| 3.80% | |
| 3.18% | |
| 1.54% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aragon HoldCo GmbHGöttingenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022Inhaltsverzeichnis 1. Darstellung der Geschäftslage und der Rahmenbedingungen 1.1. Rechtliche und organisatorische Entwicklung 1.2. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf 1.3. Ertragslage 1.4. Vermögens- und Kapitalstruktur 1.5. Finanzlage 1.6. Investitionen 1.7. Akquisitionen 1.8. Personal- und Sozialbereich 2. Risiko- und Chancenbericht 2.1. Risiken 2.2. Chancen 3. Prognosebericht 3.1. Marktentwicklung a) Gesamtwirtschaftliche Entwicklung b) Entwicklung des Branchenmarktes 3.3. Strategische Zielsetzungen 3.4. Voraussichtliche Entwicklung 1. Darstellung der Geschäftslage und der Rahmenbedingungen 1.1 Rechtliche und organisatorische Entwicklung Der amedes-Konzern besteht zum 31. Dezember 2022 aus vier Holding Gesellschaften (Aragon TopCo GmbH, Aragon HoldCo GmbH, Aragon BidCo GmbH und amedes Holding GmbH), einer Servicegesellschaft, einem Krankenhaus sowie medizinischen Versorgungszentren und Beteiligungen an medizinischen Dienstleistungs- und Handelsgesellschaften in Deutschland Belgien, Österreich und Dubai. Das Geschäftsmodell des Konzerns ist die Erbringung von Leistungen im Gesundheitswesen, insbesondere von interdisziplinären und medizinisch-diagnostischen Dienstleistungen für Patienten, niedergelassene Ärzte und Kliniken. Die Aragon TopCo GmbH ist Alleingesellschafterin der Aragon HoldCo GmbH und diese wiederum der Aragon BidCo GmbH, die Alleingesellschafterin der amedes Holding GmbH ist. Die Aragon TopCo GmbH ist damit das Mutterunternehmen des amedes-Konzerns, der in Deutschland an insgesamt 83 (Vorjahr 80) Standorten in 12 (Vorjahr 11) Bundesländern, in Belgien an 5 Standorten [1] (Vorjahr 5), in Österreich an 1 Standort (Vorjahr 1) und in Dubai an 1 Standort (Vorjahr 1) vertreten ist. Alleingesellschafterin der Aragon HoldCo GmbH mit Sitz in Göttingen ist die Aragon TopCo GmbH ebenfalls mit Sitz in Göttingen. Deren Gesellschafterinnen sind die Aragon Holding JV Sárl (Luxembourg), Aragon Co-Investment GmbH & Co. KG (Frankfurt am Main) und Aragon Pari Passu Beteiligungs GmbH & Co. KG (Frankfurt am Main). Die Aragon BidCo GmbH wurde am 5. Mai 2021 mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags gegründet. Am 21. Januar 2022 hat die Gesellschafterversammlung die Sitzverlegung von Frankfurt am Main nach Göttingen beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 17. März 2022. Am 20. April 2022 wurde die korrekte Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen. Die Aragon HoldCo GmbH wurde am 5. Mai 2021 mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags gegründet. Am 21. Januar 2022 hat die Gesellschafterversammlung die Sitzverlegung der Aragon HoldCo GmbH von Frankfurt am Main nach Göttingen beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 07. März 2022. Die Aragon TopCo GmbH wurde am 5. Mai 2021 mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags gegründet. Am 21. Januar 2022 hat die Gesellschafterversammlung der Aragon TopCo GmbH die Sitzverlegung von Frankfurt am Main nach Göttingen beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 01. März 2022. Das Geschäftsjahr für den Konzern entspricht dem Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr der konsolidierten Unternehmen entspricht ebenfalls dem Kalenderjahr. 1.2 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2021 ist eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr nur eingeschränkt möglich. Insgesamt wurde für das Geschäftsjahr 2022 mit einem organischen Wachstum gegenüber 2020 von ca. 12% im Konzernumsatz (2020: € 505 Mio.) geplant, und darüber hinaus mit einem anorganischen Umsatzwachstum durch Akquisitionen von ca. 6% gegenüber 2020. Für das EBITDA wurde eine Verbesserung gegenüber 2020 (€ 129 Mio,) auf ein Niveau von etwa € 160 Mio. bis 165 Mio. erwartet. Die EBITDA Marge wurde mit 28,13% unverändert zum Vorjahr geplant. Der tatsächliche Konzernumsatz 2022 belief sich auf € 591,4 Mio. (im Vorjahr € 48,7 Mio.), wovon € 21,2 Mio. (im Vorjahr € 0,7 Mio.) auf Zuwächse durch Akquisitionen entfielen, und damit leicht über den Erwartungen für das organische Wachstum. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertaufholungen/-minderungen (EBITDA) summiert sich auf € 126,8 Mio. bzw. 21,4% der Umsätze (im Vorjahr € 13,7 Mio. bzw. 28.13% der Umsätze) und liegt unterhalb des erwarteten Niveaus. Das Gesamtergebnis war negativ und summierte sich auf -29,8 Mio. (im Vorjahr € -6,3 Mio.). Es ist zu beachten, dass die Vorjahreswerte angepasst wurden infolge der Kaufpreisallokation (s. Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen in den Notes) sowie infolge der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (s. Abschnitt Fehlerkorrekturen in den Notes). Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2022 ist insbesondere in der ersten Jahreshälfte weiterhin geprägt durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Umsätze aus den Polymerase Chain Reaction (PCR)-Testvolumen. In der zweiten Jahreshälfte war bezüglich der Corona-PCR-Testvolumen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, der jedoch einherging mit einer Erholung des Basisgeschäftes. Hohe Inflationsraten insbesondere befeuert durch massiv steigende Energiepreise in Folge des Einmarschs russischer Streitkräfte in der Ukraine führten zu erheblichen Kostensteigerungen und beeinflussten als weiterer wesentlicher Faktor die Entwicklung der Gruppe im Geschäftsjahr 2022. Mindestlohnsteigerungen in Kombination mit aus Unternehmensinitiative heraus vorgezogenen Tarifverhandlungen führten darüber hinaus zu weiteren Kostensteigerungen, die ihren vollen Effekt erst im Laufe des kommenden Jahres erreichen werden. Bereinigt um Effekte mit Corona Bezug ist die Gruppe umsatzseitig sowohl organisch als auch durch weitere strategische Zukäufe gewachsen, auf EBITDA-Ebene konnten die Kostensteigerungen jedoch nicht vollständig kompensiert werden. Die Corona-Pandemie stellte die Gruppe in den vergangenen Jahren und auch noch in der ersten Jahreshälfte des abgelaufenen Geschäftsjahres insbesondere bei den Aspekten Sicherstellung der Materialversorgung (Vorhalten einer ausreichenden Anzahl an Testkits) und Gewährleistung von Testkapazitäten (Gerätepark und ausreichend Personal) vor Herausforderungen. Ab Mitte des Jahres mit dem Ende der kostenlosen Bürgertests [2] änderte sich jedoch das Umfeld für die Gruppe erheblich: Neben Volumeneffekten aus dem deutlichen Rückgang in den Testvolumen stellten sich Preiseffekte durch eine Reduzierung der Vergütung je Test ein. [3] Vorgehaltene Testkapazitäten sowohl in maschineller (Gerätepark) als auch personeller Hinsicht konnten erfolgreich sukzessive umallokiert werden. Der russische Einmarsch in die Ukraine führt nach der Corona-Krise zu weiteren Störungen der Lieferketten und befeuert die Inflation. Insbesondere hohe Energiekosten und steigende Preise wirken sich in den Materialkosten und den sonstigen betrieblichen Kosten der Gruppe im aktuellen und als Ganzjahreseffekt auch im kommenden Geschäftsjahr aus und können kurzfristig nicht kompensiert werden. Steigende Kosten stellten nicht nur die amedes als Konzern vor wachsende Herausforderungen, sondern auch unsere Mitarbeiter. Die amedes hat sich daher trotz erheblich negativer Ergebnisauswirkung entschlossen, zum Beginn des zweiten Quartals auf die Arbeitnehmervertreter zuzugehen und die Tarifverhandlungen vorzuziehen. Aufgrund des guten Angebots von tariflichen Steigerungen in einzelnen Tarifgruppen von bis zu 10% konnten die Tarifverhandlungen schnell zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Neben der Entlastung der bestehenden Mitarbeiter konnte sich die Gruppe darüber hinaus mit dem Abschluss im schwierigen Wettbewerb um neue Mitarbeiter besser positionieren. Die verhandelten Kostensteigerungen wurden per September 2022 wirksam und haben damit Effekte auf das abgelaufene und kommende Geschäftsjahr. Gleiches gilt für die mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 durch die Bundesregierung umgesetzte Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto EUR 12/Stunde. [4] Die grundsätzlich geänderten Rahmenbedingen mit überproportional steigenden Kosten in einem Umfeld relativ starrer Vergütung aufgrund von vorgegeben Vergütungskatalogen bestätigen die Gruppe in ihrem bereits in den Vorjahren eingeschlagenen Weg: Neben den coronabedingt notwendigen Maßnahmen wurden auch strategische Elemente vorangetrieben. Dazu zählten neben dem Ausbau des Facharztnetzwerks auch die Entwicklung neuer Untersuchungsmethoden. Darüber hinaus haben wir weiter in die Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen in allen Bereichen - medizinisch und administrativ - investiert. Die Anschaffung modernster Geräte, der Ausbau des internen Prozessoptimierungsteams sowie die Identifikation weitere Optimierungspotenziale mit Hilfe externer Berater prägten dabei die Aktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der derzeitige Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt macht nicht nur eine bestmögliche Unterstützung unserer Mitarbeiter durch IT erforderlich, sondern darüber hinaus optimierte Prozesse und eine attraktive Vergütung um Mitarbeiter zu binden, zu finden und bestehende Ressourcen optimal einzusetzen. 1.3 Ertragslage Labor und Klinische Medizin Zu Beginn des Jahres 2022 war das Geschäft im Labor erneut stark durch Covid-19 geprägt. Im ersten Quartal hat die Covid-PCR den Höchststand der Pandemie erreicht. Kapazitäten wurden nochmals ausgeweitet, um dem hohen Probenvolumen zu begegnen und weiterhin schnellstmögliche Testergebnisse zu liefern. Durch Änderungen in der Covid-Testverordnung hat sich die Situation im Sommer jedoch schlagartig geändert. Der Nachweis einer Covid-Infektion musste nicht mehr mittels PCR erfolgen. Stattdessen war ein Nachweis mittels Antigen-Test ausreichend. Hierfür ist jedoch keine Laboranalytik erforderlich, der Test kann eigenständig zu Hause durchgeführt werden. Trotz anhaltend hoher Infektionsraten ist die Anzahl der Covid-PCR-Tests somit rapide gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz aus Covid-Analytik im Geschäftsbereich Labor aufgrund des starken ersten Halbjahres dennoch 4,0% höher gewesen als im Vorjahr. Aufgrund gelockerter Präventionsmaßnahmen (Maskenpflicht etc.) war im Herbst und Winter 2022 erstmals seit Beginn der Pandemie wieder ein Anstieg der übrigen Infektionskrankheiten (z.B. Influenza) zu verzeichnen. Darüber hinaus zeigt der Trendreport des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, dass insbesondere Gynäkologen und Internisten noch immer weniger Patienten behandelt haben als in 2019 (gemessen an der Anzahl Fälle). [5] Daraus resultiert auch noch immer eine etwas geringere Laboranalytik von diesen Fachrichtungen. Um dennoch im Basisgeschäft (organisch ohne Covid-19) zu wachsen, wurden u.a. neue Verfahren im Bereich der Klinischen Chemie in einigen Laboren etabliert. Zudem konnte der Außendienst wieder deutlich mehr reisen und dadurch neue Einsender gewinnen. Der Umsatz im Basisgeschäft des Geschäftsbereichs Labor ist dadurch um 5,7% gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Die Klinische Medizin ist anders als die übrigen Geschäftsbereiche auch im 2. Halbjahr noch deutlich durch die Pandemie beeinträchtigt gewesen. Quarantäneregeln für medizinisches Personal haben dazu geführt, dass immer wieder Termine seitens der Sprechstunden abgesagt werden mussten. Zudem konnten auch Patienten nicht alle Termine wahrnehmen, da sie bei einer Covid-19-Infektion die Praxisräume nicht betreten durften. Trotz der Einstellung weiterer Ärzte sowie von nicht-ärztlichem Personal ist der integrierte organische Umsatz (d.h. inkl. der durch die amedes-Sprechstunden generierte Laborumsatz) gegenüber 2021 um 3,2% zurückgegangen. Genetik Etwas später als angekündigt wurde der nicht-invasive Pränatal-Test (NIPT) zum 01.07.2022 als Kassenleistung in den EBM-Katalog aufgenommen. [6] Zuvor war NIPT eine Wahlleistung, die Patienten selber zahlen mussten. Dies führt zum einen zu einer Verschiebung zwischen IGeL- und KV-Umsätzen und zum anderen zu einem deutlichen Anstieg der NIPT-Aufträge. Auch die Paneldiagnostik, die insbesondere für Fragestellungen aus genetischen Sprechstunden relevant ist, verzeichnet in 2022 weiteres Wachstum. Insgesamt ist der Umsatz des Geschäftsbereichs Genetik um 31,9% gestiegen im Vergleich zum Vorjahr. Das Volumenwachstum hat Investitionen in zusätzliche Kapazitäten (Räumlichkeiten, Personal, Geräte) erforderlich gemacht. Trotz der geringen Verfügbarkeit von Biologen und Technischen Assistenten konnten 10 zusätzliche Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) für die Genetik gewonnen werden. Außerdem ist die Genetik in 2022 in neue Räumlichkeiten in Hannover umgezogen. Für den Moment ist damit sichergestellt, dass der Geschäftsbereich für die unmittelbare Zukunft gut aufgestellt ist. Für Wachstum darüber hinaus muss jedoch weiter nach einer geeigneten Immobilie gesucht werden. Pathologie Die Pathologie verzeichnete 2022 ein stabiles Geschäftsjahr. Die Anzahl der Kunden bleibt nahezu konstant auf Vorjahresniveau. Insbesondere im Bereich der Krankenhauskunden wurden keine Kunden neu angebunden oder verloren. Das Anforderungsverhalten der Kunden hat sich gegenüber der Zeit vor Covid-19 wieder normalisiert. Jedoch wird auch die Pathologie stark vom anhaltenden Fachkräftemangel beeinflusst. Die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter ist geringer als erforderlich. Aus diesem Grund wurde an diversen Standorten auf Personalleasing zurückgegriffen. Die in 2020 begonnene Digitalisierung der Pathologie wurde auch in 2022 weiter forciert, um Diagnostik auf dem aktuellen Stand der Technik anzubieten und die Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern. Zytologie 2022 stellt das dritte Jahr im sogenannten Ko-Test-Zyklus gemäß der in 2020 eingeführten neuen Krebsvorsorge dar. Erwartungsgemäß ist der Umsatz aus Analytik für gesetzlich versicherte Patienten weiter zurückgegangen. Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen besteht für Patientinnen ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre. In geringem Maß zeigt sich dagegen ein Anstieg bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), wenn Patientinnen zwischendrin dennoch auf eigene Kosten Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben. Dies gleicht den Rückgang im Bereich des KV-Umsatzes allerdings nicht aus. Der Umsatz der Zytologie ist in 2022 um 16,2% vs. Vorjahr zurückgegangen. Materialkosten, Vollzeitkräfte und KV-Verwaltungsgebühren sind ebenfalls rückläufig. Da die übrigen Kosten jedoch fix sind, ist der Deckungsbeitrag der Zytologie prozentual stärker zurückgegangen als der Umsatz (-37,5%). Krankenhaus Im Geschäftsbereich Krankenhaus konnte der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 7,7% gesteigert werden. Dies ist sowohl auf höhere Fallzahlen als auch auf eine höhere Fallschwere zurückzuführen. Der Rückgang aus den Jahren 2020 und 2021 gegenüber der Zeit vor der Covid-Pandemie konnte damit wieder aufgeholt werden. Aktuell bestehen keine Beeinträchtigungen durch die Pandemie mehr. Sonstige (Deutschland) Den Pflegedienst unterhält die Gruppe vor allem aus regulatorischem Grund (früher Gründungsvoraussetzung für Medizinische Versorgungszentren). In 2022 erreicht der Bereich erneut einen ausgeglichenen Deckungsbeitrag. Der Umsatz konnte im Vergleich zum Vorjahr weiter gesteigert werden. Der Deckungsbeitrag fällt dennoch aufgrund gestiegener Personalkosten infolge von Tariferhöhungen deutlich niedriger aus als in 2021. Die Produktbereiche Handel und Neue Märkte zeichnet sich durch einen zum Teil langjährigen und treuen Kundenkreis aus. Das Geschäft insgesamt weist zwar geringe Margen auf, es ist jedoch für die Gruppe ein zusätzliches Instrument zur Bindung von Kunden anderer Fachbereiche. Belgien Bereits in 2021 wurde damit begonnen, das Geschäft in Belgien auszuweiten. In 2022 zeigen sich die vollen Effekte aus dem Insourcing des NIPT-Testing sowie des neuen Proxy Lab in Hainaut. Allerdings wirkt sich die Teuerung im Bereich der Lebenshaltungskosten in Belgien auch auf die Anzahl der Laboraufträge aus. Anders als in Deutschland gibt es für alle Versicherten eine Selbstbeteiligung bei Laboruntersuchungen. Bedingt durch die starke Inflation haben Patienten weniger Labordiagnostik in Anspruch genommen. Das Bestandsgeschäft konnte trotzdem um 2,3% gegenüber Vorjahr wachsen. Insgesamt war der Umsatz in Belgien jedoch rückläufig vs. 2021. Wie auch in Deutschland ist die Covid-Diagnostik an Mitte des Jahres auf ein sehr geringes Niveau zurückgegangen (-55,7%). Konzern Die Rohertragsmarge unter Vernachlässigung der sonstigen Erträge liegt bei 77%. (im Vorjahr 78%). Innerhalb der Fachbereiche variiert diese jedoch. Neben Volumeneffekten durch den steten organischen und anorganischen Ausbau unserer Mitarbeiterbasis führen Preiseffekte durch tarifliche Steigerungen sowie durch Steigerungen des Mindestlohns zu steigenden Personalkosten. Im aktuellen Geschäftsjahr liegt der Anteil des Personalaufwands an den Umsatzerlösen insgesamt bei 37,4% (im Vorjahr 35,7%). Die sonstigen Aufwendungen summieren sich insgesamt auf € 116,3 Mio. (im Vorjahr € 8,9 Mio.). Das entspricht 19,7% (im Vorjahr 18,3%) der Umsatzerlöse. Neben Wartungskosten entfielen weitere wesentliche Anteile auf Logistikkosten und Energiekosten sowie auf Beratungs-, Prüfungs- & Abschlusskosten. Insbesondere die externen Beratungsleistungen zur Identifikation weitere Optimierungspotenziale führten zu Kostensteigerungen. Die Gruppe unterliegt zahlreichen personalabhängigen Risiken (vgl. hierzu Risiko- und Chancenbericht), wodurch sie auch unter Rückgriff auf professionelle externe Recruiting-Unternehmen und den Einsatz digitaler Medien reagieren muss. Personalvermittler waren für alle Mitarbeitergruppen im Einsatz. Parallel dazu wurde intern ein eigenes Recruitingteam aufgebaut, um kurzfristig externe Recruitingaufwendungen zu senken. Somit ergibt sich ein operatives Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) in Höhe von € 126,8 Mio. (im Vorjahr € 13,7 Mio.). Daraus ergibt sich eine EBITDA Marge im Geschäftsjahr in Hohe von 21,4% (im Vorjahr 28,13%). Das Finanzergebnis in Höhe von € -66,6 Mio. (im Vorjahr € -5,6 Mio.) setzt sich aus dem Zinsergebnis und dem Beteiligungsergebnis zusammen. Das Zinsergebnis beläuft sich auf € -66,4 Mio. (im Vorjahr € -5,6 Mio.) und beinhaltet im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Shareholder Loans (€ -33,4 Mio.; im Vorjahr € -2,9 Mio.), für ein syndiziertes Darlehen (€ -28,9 Mio.; im Vorjahr € -3,4 Mio.) sowie andere Zinsaufwendungen von in Summe (€ -6,3 Mio.; im Vorjahr € 1,6 Mio.). Diesen Aufwendungen stehen Zinserträge von insgesamt € 4,6 Mio. (im Vorjahr € 0,1 Mio.) gegenüber. Zusätzlich ergibt sich ein negativer Effekt in Höhe von € -2,4 Mio. (im Vorjahr € 0,8 Mio.) im Zusammenhang mit finanziellen Verbindlichkeiten, erfolgswirksam bewertet zum beizulegenden Zeitwert. Das Beteiligungsergebnis fällt insgesamt schwach negativ aus (€ -0,2 Mio.; im Vorjahr < € 0,1 Mio.) Das Ergebnis vor Steuern ist mit € -95,5 Mio. negativ (im Vorjahr mit € 0,6 Mio. schwach positiv), es resultiert ein Ertragssteuerertrag in Höhe von € 8,0 Mio. (im Vorjahr € 0,7 Mio.). Das sonstige Ergebnis beinhaltet Effekte aus der Anwendung des Hedge-Accountings gemäß IFRS 9. Der wirksame Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts einer Sicherungsbeziehung beläuft sich auf € 80,2 Mio. (im Vorjahr € -7,7 Mio.). Das Gesamtergebnis beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf € -29,8 Mio. (im Vorjahr € -6,3 Mio.). [7] 1.4 Vermögens- und Kapitalstruktur Die langfristigen Vermögenswerte belaufen sich zum Stichtag auf € 1.657,8 Mio. (im Vorjahr € 1.666,4 Mio.) und beinhalten zu wesentlichen Anteilen immaterielle Vermögenswerte in Höhe von € 1.431,3 Mio. (im Vorjahr € 1.508,9 Mio.) [8] , davon € 448,4 Mio. Kundenstämme (im Vorjahr € 479,1 Mio.) sowie € 941,1 Mio. Geschäfts- und Firmen- sowie Praxiswerte (im Vorjahr € 986,5 Mio.). Das Sachanlagevermögen enthält aktivierte Nutzungsrechte in Höhe von € 65,7 Mio. (im Vorjahr € 64,9 Mio.), Grundstücke und Bauten von € 24,9 Mio. (im Vorjahr € 28,7 Mio.)., Technische Anlagen und Maschinen von € 33,5 Mio. (im Vorjahr € 31,2 Mio.) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung und geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von € 17,4 Mio. (im Vorjahr € 16,4 Mio.) Langfristige Forderungen bestehen zum Stichtag in Höhe von € 2,1 Mio. (im Vorjahr € 1,7 Mio.), geleistete Vorauszahlungen in Höhe von € 5,2 Mio. (im Vorjahr € 6,5 Mio.). Die nach der der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen belaufen sich auf < € 0,1 Mio. (im Vorjahr € 0,0 Mio.). In den anderen finanziellen Vermögenswerten ist primär das zum Fair Value bewertete Zinssicherungsinstrument im Rahmen des Hedge-Accountings mit € 74,0 Mio. enthalten. Darüber hinaus bestehen aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen den IFRS-Buchwerten und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden bzw. aus dem ökonomischen Vorteil eines Verlustvortrages in Höhe von € 2,5 Mio. (im Vorjahr € 6,9 Mio.). In den kurzfristigen Vermögenswerten kommen neben den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen (€ 95,4 Mio.; im Vorjahr € 97,0 Mio.) dem Bestand der Kassen- und Bankguthaben (€ 95,9 Mio.; im Vorjahr € 74,8 Mio.) sowie dem Vorratsvermögen (€ 22,1 Mio.; im Vorjahr € 23,6 Mio.) eine wesentliche Bedeutung zu. Für eine detailliertere Erläuterung verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt Finanzlage in diesem Kapitel. Das Eigenkapital beläuft sich auf € 88,2 Mio. (im Vorjahr € 110,1 Mio.), wovon € 121,7 Mio. (im Vorjahr € 112,2 Mio.) auf das gezeichnete Kapital sowie auf die Kapitalrücklagen entfallen. Neben dem Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens (€ 84,6 Mio.; im Vorjahr € 105,9 Mio.) sind zum Stichtag auch nicht beherrschende Anteile in Höhe von € 3,6 Mio. (im Vorjahr € 4,2 Mio.) enthalten. Die langfristigen Schulden beinhalten im Wesentlichen mit € 1.479,9 Mio. (im Vorjahr € 1.445,6 Mio.) andere finanzielle Verbindlichkeiten. Unter dieser Position sind neben den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (€ 726,1 Mio.; im Vorjahr € 725,0 Mio.) auch die Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen (€ 700,6 Mio.; im Vorjahr € 667,2 Mio.) sowie die langfristigen Leasingverbindlichkeiten (€ 53,2 Mio.; im Vorjahr € 53,4 Mio.) enthalten. Eine weitere zentrale Position stellen die -zum Ausgleich temporärer Differenzen zwischen der Steuerschuld gemäß Steuerbilanz und der Handelsbilanz- angesetzten passiven latenten Steuern (€ 176,1 Mio.; im Vorjahr € 161,4 Mio.) dar. Darüber hinaus bilden derivative Finanzinstrumente (€ 0,00 Mio.; im Vorjahr € 11,6 Mio.), sonstige Rückstellungen und Leistungen an Arbeitnehmer (€ 7,9 Mio.; im Vorjahr € 8,8 Mio.), Verbindlichkeiten (aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige) und passivische Abgrenzungsposten in Höhe von € 8,6 Mio. (im Vorjahr € 3,9 Mio.) weitere Elemente. Die kurzfristigen Schulden werden neben den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten (€ 41,5 Mio., im Vorjahr € 48,6 Mio.) dominiert durch Steuerschulden (€ 44,7 Mio.; im Vorjahr € 48,5 Mio.) und andere finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von € 23,6 Mio. (im Vorjahr € 19,8 Mio.) (davon € 16,8 Mio. kurzfristige Leasingverbindlichkeiten; im Vorjahr € 15,8 Mio.). Daneben bestehen noch sonstige Rückstellungen in Höhe von € 8,8 Mio. (im Vorjahr € 7,7 Mio.). Die Eigenkapitalquote liegt bei 4,7% (im Vorjahr 5,9%) und folgerichtig liegt der Verschuldungsgrad als Verhältnis aus Fremdkapital und Bilanzsumme bei 95,3% (im Vorjahr 94,1%.). Die Eigenkapitalrentabilität als Verhältnis aus Jahresgewinn und bilanziellem Eigenkapital ist positiv (im Vorjahr positiv). 1.5. Finanzlage In der Berichtsperiode konnte ein operativer Cashflow in Höhe von € 112,3 Mio. (im Vorjahr € -6,3 Mio.) erzielt werden. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von € -48,1 Mio. (im Vorjahr € -15,1 Mio.) beinhaltet im Wesentlichen Auszahlungen für Gebühren und Kaufpreise im Zusammenhang mit Akquisitionen (€ -26,2 Mio.; im Vorjahr € -10,4 Mio.) sowie Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (€ -16,0 Mio.; im Vorjahr € -2,9 Mio). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von € -43,8 Mio. (im Vorjahr € -7,2 Mio.) wurde maßgeblich durch Zins- und Tilgungsleistungen (€ -27,8 Mio.; im Vorjahr € -0,3 Mio.) sowie Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten (€ 20,7 Mio.; im Vorjahr € -1,7 Mio.) beeinflusst. In kleineren Umfang erfolgten zudem Auszahlungen für Derivate in Höhe von € -3,6 Mio. (im Vorjahr € -0,9 Mio.), Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens beliefen sich auf € 9,4 Mio. Der Finanzmittelfonds besteht vor allem aus Bankguthaben und beträgt zum Bilanzstichtag € 95,9 Mio. (im Vorjahr € 74,8 Mio.). Die Kreditlinie vom 18. November 2021 in Höhe von € 875 Mio. setzt sich zusammen aus dem Term Loan B in Höhe von € 740,0 Mio., einer Revolving Credit Facility in Höhe von € 121,0 Mio. und zwei Ancillary Facilities in Höhe von zusammen € 14,0 Mio. Davon wurden zum 31. Dezember 2021 insgesamt € 740,0 Mio. des Term Loan B in Anspruch genommen, die zur Finanzierung des Kaufs der Anteile an der amedes-Gruppe verwendet wurden. Aus den Ancillary Facilities wurden insgesamt € 7,7 Mio. (im Vorjahr € 7,7 Mio.) für Avale und Kaufpreisbürgschaften in Anspruch genommen. Die weiteren Summen stehen zur allgemeinen Finanzierung zur Verfügung, zum Beispiel für Akquisitionen und (Wachstums-) Projekte. Von der Aragon Holding JVCo Lux S.a.r.l. wurden Darlehen an die Aragon HoldCo GmbH ausgegeben. Diese belaufen sich auf insgesamt € 700,6 Mio. (im Vorjahr € 667,2 Mio.). Diese haben eine Laufzeit bis zum 15.11.2033 und werden mit 5% p.a. verzinst. 1.6 Investitionen In der Berichtsperiode hat die amedes-Gruppe vor allem in innovative Analysegeräte in den Geschäftsbereichen Labor und Genetik investiert. Zudem wurden Bauprojekte sowie die Verbesserung der IT-Landschaft fortgesetzt. Darüber hinaus wurde weiter in das konzernweit einheitliche Labor-Informationssystem investiert und damit der Anschluss weiterer Standorte vorbereitet. 1.7 Akquisitionen Die Auszahlungen für Akquisitionen und Beteiligungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf € 33,0 Mio. (im Vorjahr € 10,4 Mio.). Für eine detaillierte Übersicht zu den in der Berichtsperiode getätigten Akquisitionen verweisen wir auf den Konzernanhang (Nr. 27). 1.8 Personal- und Sozialbereich Die Aragon HoldCo GmbH hat als Mutterunternehmen im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. Im Konzern waren nach Köpfen im Durchschnitt 4.559 Mitarbeiter (im Vorjahr 4.236) in einem aktiven Arbeitsverhältnis beschäftigt. Neben der vor allen in den ersten 6 Monaten des vergangenen Jahres noch sehr präsenten Corona-Pandemie hat auch der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen die Organisation geprägt. Neben der durch die Mehrarbeit und gleichzeitig aufgrund vieler Fehlzeiten dünnen Personaldecke hat die unerwartet hohe Inflation mit deutlich gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten zu der Entscheidung geführt, den amedes Haustarif über ein Jahr vor Ende der Laufzeit und auf Wunsch des Arbeitgebers neu zu verhandeln. Folgende weitere Maßnahmen und Projekte wurden in 2022 im Personalbereich erarbeitet und umgesetzt:
2. Risiko- und Chancenbericht 2.1 Risiken Als überwiegend medizinisch, international tätiges Unternehmen ist der Konzern naturgemäß einer Vielzahl von Risiken durch sein unternehmerisches Handeln ausgesetzt. Chancen für die positive Unternehmensentwicklung kann der Konzern nur dann nutzen, wenn auch die Bereitschaft besteht, gewisse und überschaubare unternehmerische Risiken einzugehen. Als Erbringer heilender und lebenserhaltender (primär diagnostischer) Dienstleistungen für die Patienten niedergelassener Ärzte und Krankenhäuser ist der Konzern Konjunkturzyklen nur in geringem Maß unterworfen. Zugleich bildet die langjährige Erfahrung unternehmerisch tätiger Ärzte (in Laboren und Praxen) sowie die umfassende Marktkenntnis eine solide Basis, um Risiken frühzeitig erkennen und einschätzen zu können. Mit Hilfe des amedes-Risikomanagementsystems überwachen die operative Führungsebene und die Geschäftsführung systematisch die Risiken, die das Wachstum, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Reputation oder den Fortbestand der Gruppe gefährden könnten. Damit sind die organisatorischen Bedingungen gewährleistet, um potenziell bestandsgefährdende Risiken zu identifizieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die folgenden Risikobereiche in einer abnehmenden Rangfolge ermittelt, wobei bestandsgefährdende und schwerwiegende Risiken nicht identifiziert werden konnten:
Das Liquiditätsrisiko wird in der Gruppe zentral gesteuert. Basierend auf einer vorausschauenden Liquiditätsplanung werden zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit liquide Mittel bereitgehalten, um sämtliche geplanten Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit erfüllen zu können. Die amedes-Gruppe verfügte im Geschäftsjahr 2022 über ausreichend Liquidität, um alle Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäft erfüllen zu können. Signifikante Risiken sind nicht ersichtlich. Zinsänderungsrisiken werden zentral überwacht und Zinssicherungsinstrumente genutzt, um die Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Finanzierungskosten für zinsvariable langfristige Kredite zu reduzieren bzw. zu begrenzen. Profitabilitätsrisiken aufgrund der aktuellen Entwicklung der Inflation und der damit einhergehenden Verteuerung der Energie bei gleichzeitig regulierter Erlösseite begegnet die Gruppe mit internen Maßnahmen zur Optimierung der Prozesse und Arbeitsabläufe. Zur Risikoabsicherung im Rahmen der medizinischen Leistungserstellung bestehen mit großen, international agierenden Versicherungsunternehmen entsprechende Versicherungspolicen für die Konzernunternehmen. Diese beinhalten neben den üblichen Absicherungen von Inventar und Haftungsrisiken auch spezifische berufsrechtliche Sicherungsinstrumente. Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, Gegenmaßnahmen, Absicherungen und Vorsorgen sind auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden. 2.2 Chancen Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagementsystems berichtet. Das frühzeitige und regelmäßige Identifizieren, Analysieren und Nutzen von Chancen erfolgt auf Gruppenebene und in den einzelnen Fachbereichen durch Geschäftsführung und Fachbereichsleitung; es ist ein elementarer Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die Unternehmensstrategie wurde zuletzt im Geschäftsjahr (nach dem Verkauf der Gruppe in November 2021) und unterstützt durch externe Berater überarbeitet und verfeinert. Die amedes-Gruppe beschäftigt sich dazu aktuell - in diesem Zusammenhang - unterstützt durch einen eigenen Sachverständigenbeirat - intensiv mit der Umsetzung und Nachverfolgung der beschlossenen strategischen Initiativen. amedes als Unternehmensgruppe ist mit seinen Tätigkeitsfeldern Labor Deutschland/Klinische Medizin, Genetik, Pathologie, Zytologie und Belgien als Anbieter von spezialisierten medizinischen-diagnostischen Leistungen diversifiziert aufgestellt. Über 400 Ärzte und wissenschaftliche Mitarbeiter der amedes Gruppe sorgen dafür, dass einsendende Arztpraxen nicht nur Laborergebnisse erhalten, vielmehr sind sie Bestandteil eines interdisziplinären Netzwerkes u.a. mit einem besonderen Schwerpunkt in der Gynäkologie. Die Gruppe ist ständig bestrebt, seine Marktposition im Sinne einer hochqualitativen und innovativen Patientenversorgung ständig weiter zu verbessern, zusätzliche Marktpotenziale zu erschließen und sein Produktportfolio weiterzuentwickeln (u.a. durch genetische Produkte). amedes beobachtet kontinuierlich seine gegenwärtigen und künftigen Märkte im Hinblick auf strategische Akquisitionen, mit denen er über das organische Wachstum hinaus das Geschäft sinnvoll ausgebaut werden kann. Darüber hinaus hat die Gruppe die Nutzenpotenziale der Digitalisierung erkannt und treibt diese in den einzelnen Fachbereichen konsequent voran. Wesentliche Chancenpotenziale ergeben sich aus der interdisziplinären Aufstellung der amedes-Gruppe und einer weiter verbesserten Verknüpfung der erbrachten Leistung zwischen den einzelnen Fachbereichen. Die amedes-Gruppe ist in Deutschland das einzige in der ambulanten Medizin tätige Unternehmen, das so methodenübergreifend diagnostische und therapeutische medizinische Leistungen anbietet. Dies versetzt uns in die Lage, den Einsendern und Kunden deutlich mehr als die Resultate einzelner Testverfahren zu liefern. Darüber hinaus ist die Gruppe durch diese breite Aufstellung weniger anfällig für Bedarfsschwankungen einzelner medizinischer Bereiche. amedes plant, sich in den nächsten Jahren konsequent weiter in diesem Sinne zu positionieren und das Angebot zielgerichtet auszuweiten, z.B. neue genetische Testpanels zu etablieren sowie die wachsenden Möglichkeiten des Next Generation Sequencing (NGS) im Sinne einer weiter verbesserten Versorgungsqualität auszunutzen. In allen Tätigkeitsfeldern sollten sich für die amedes-Gruppe Chancen für einen Ausbau der Marktposition ergeben. Der Fokus liegt hierbei primär auf Deutschland und Belgien, ist aber keinesfalls darauf begrenzt. Internationalisierung durch gut vorbereitete Markteintritte in Regionen weltweit wird zukünftig die Position der Gruppe stärken. Insbesondere die bestehenden Trends bzgl. personalisierter Medizin sowie die Positionierung als integrierter Diagnostikanbieter mit diversifizierter Kompetenz wird zu einem verbesserten Angebot in der Labormedizin führen und damit ein überdurchschnittliches organisches Wachstum ermöglichen. 3. Prognosebericht 3.1 Marktentwicklung a) Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Im Jahr 2022 nahm das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes preisbereinigt um 1,9%zu und liegt damit unter der Zuwachsrate des Vorjahres (2,7%). Die wirtschaftliche Entwicklung war dabei wesentlich von dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit zusammenhängenden Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf die Energieversorgung, geprägt. Trotz Lieferkettenengpässen, Handels- und Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland und schließlich Einstellens russischer Gaslieferungen Ende August hat sich die deutsche Wirtschaft insgesamt als widerstandsfähig erwiesen. [10] Die erheblichen Preissteigerungen infolge von Lieferkettenengpässen, aber vor allem der drastische Energiepreisanstieg haben die Inflation 2022 jahresdurchschnittlich auf 7,9% [11] erhöht und damit auf den höchsten Stand im wiedervereinigten Deutschland getrieben. Temporär haben im Sommer 2022 Entlastungsmaßnahmen wie das Neun-Euro-Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr und die temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (sog. "Tankrabatt") für eine Dämpfung der Preisdynamik gesorgt. Auch für 2023 ist gemäß Jahresprojektion der Bunderegierung mit einer substanziellen Preisdynamik zu rechnen, jedoch sprechen verschiedene Faktoren für ein Nachlassen im Jahresverlauf (Entlastung der privaten Haushalte durch die Gas-, Strom- und Wärmepreisbremse, abnehmende Lieferengpässe sowie die Einführung des 49-Euro-Tickets). Die Bundesregierung rechnet hier mit einem Nachlassen erst im Jahresverlauf. In seiner aktuellen Prognose rechnet der IWF in diesem Jahr mit einem globalen Wachstum von 2,9%, was eine Verlangsamung gegenüber 2022 darstellt (3,4%) und damit im Vergleich mit den vergangenen zwei Jahrzehnten unter dem "historischen Durchschnitt" liegt. [12] Die globalen Wachstumsaussichten haben sich zum Ende des Jahres 2022 weiter eingetrübt, die Risiken haben zugenommen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dämpft in allen Regionen das Wachstum, treibt die Inflation und verstärkt Knappheit in Einzelmärkten. Der Rückgang des Wachstums in China - bedingt durch die dortige Immobilienkrise und die strikte Corona-Eindämmungspolitik - bremst die Entwicklung zusätzlich. Von höheren Energiepreisen ist Europa besonders betroffen. Die baltischen und osteuropäischen Staaten sowie Deutschland spüren die größten Auswirkungen. Die Risiken sind aus Sicht des IWF überwiegend abwärtsgerichtet: Ein erneuter Anstieg des Ölpreises, eine stärkere Verschlechterung an den Finanzmärkten als erwartet, mit höheren Risikoaufschlägen auf Staatsanleihen von Schwellenländern und verschärften Finanzierungsbedingungen für Unternehmen sowie eine Fortdauer der Immobilienkrise in China gelten als die größten Gefahren. Zudem äußert der IWF Sorgen, dass die globalen Lieferketten im Zuge einer "geopolitischen Fragmentierung" dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. [13] Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt trotz der leichten Rezession im Winter und der eher zögerlichen Erholung im weiteren Jahresverlauf relativ stabil. Die Erwerbstätigkeit legte im Verlauf des vergangenen Jahres kräftig zu und erreichte am Jahresende mit 45,7 Millionen Personen einen Höchststand. Dieser Trend des Beschäftigungsaufbaus dürfte auch in diesem Jahr anhalten. Der Arbeitskräftebedarf ist in vielen Bereichen trotz der konjunkturellen Abkühlung hoch. In vielen Unternehmen zählen Fachkräfteengpässe zu den drängendsten Problemen. [14] Die Arbeitslosigkeit sinkt im Jahresdurchschnitt 2022 moderat, war jedoch in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres angestiegen. Dies war allerdings durch die Erfassung ukrainischer Geflüchteter in der Grundsicherung für Arbeitsuchende beeinflusst, weniger durch konjunkturell bedingte Freisetzungen. Zu Jahresbeginn dürfte die Arbeitslosigkeit infolge der konjunkturellen Abschwächung zunächst nochmals leicht ansteigen, bevor die Arbeitslosenzahlen ab Frühjahr wieder sinken. Für 2023 ist mit einem leichten Wiederanstieg zu rechnen, welcher sich aber vor allem aus dem statistischen Überhang aus dem Vorjahr infolge der Erfassung der Geflüchteten erklärt. Insgesamt wird sie noch geringfügig unter dem Wert von 2021 bleiben. Allerdings wird im Winter 2023 die Kurzarbeit wieder spürbar zunehmen. Die Inflationsrate geht etwas zurück von 7,8 Prozent im Mittel 2022 auf 5,1% 2023, sie bleibt damit jedoch weiterhin auf hohem Niveau. [15] Die Herausforderungen für Unternehmen haben sich entsprechend gewandelt. War das Umfeld historisch gesehen durch eine hohe Arbeitslosigkeit und vor allem auch eine hohe Zahl von langfristig Erwerbslosen geprägt, so liegt die Herausforderung nun darin, ausreichend Fachkräfte zu finden und langfristig an das eigene Unternehmen zu binden. Diese Situation wird sich in absehbarer Zeit durch den demographischen Wandel und den damit verbundenen weiteren Rückgang des Arbeitskräfteangebots verstärken. b) Entwicklung des Branchenmarktes Die demografische Entwicklung in Deutschland, der medizinisch-technische Fortschritt und das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung führen zu einer zusätzlichen Nachfrage an herkömmlichen professionellen Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Betreuung, aber auch an Produkten und Dienstleistungen des zweiten Gesundheitsmarktes. Die Gesundheitswirtschaft bietet somit jetzt und für die Zukunft vielfältige Chancen für Wachstum und Beschäftigung sowie für Innovationen. Aufgrund einer steigenden Nachfrage nach Analyseleistungen sowie von Privatisierung und Outsourcing von Leistungen, Unternehmensfusionen und Übernahmen sind große Unternehmen entstanden. Parallel dazu besteht eine Vielzahl von kleineren Regionallaboren weiter. Die aktuelle Bundesregierung prüft einerseits Verbesserungen für die Gesundheitsversorgung der Bundesbürger, welches einen positiven Einfluss auf unser Kerngeschäft haben dürfte. Andererseits gibt es jedoch investorenfeindliche Tendenzen im Gesundheitswesen, die negative Auswirkungen auf die Unternehmen insbesondere mit Private-Equity-Hintergrund haben kann. Wir arbeiten engagiert daran, die Vorteile -vor allem im Laborgeschäft- aus derartigen Kooperationen zu vermitteln. [16] 1. Entwicklung ambulante Medizin Das organische Wachstum innerhalb der Medizin in Deutschland wird sich aufgrund der folgend benannten Treiber analog zum Vorjahr weiter fortsetzen: Demographische Entwicklung der Bevölkerung und die damit verbundene Verschiebung der Konstitution von Patienten (Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung und damit einhergehend die Zunahme altersbedingter und chronischer Krankheiten). Zunahme des Gesundheitsbewusstseins in der Bevölkerung, die sich bereits regelmäßig mit Prävention und Vorsorge auseinandersetzt. Medizinische und technische Innovationen, die z.B. durch verbesserte bildgebende Diagnostik die Identifizierung von Krankheitsursachen und ihre gezieltere Behandlung ermöglichen und die Entwicklung neuer Testverfahren befördern. Die Zielsetzungen der Akteure im Gesundheitssystem (insbesondere Gesetzgeber und Kostenträger), die eine optimale Qualität und Leistung zu möglichst geringen Kosten in der Gesamtversorgung anstreben. Gleichzeitig gelten die medizinisch-technischen Innovationen neben der demographischen Entwicklung als bedeutende Kostentreiber, die den Kostendruck erhöhen und von den Laboren weitere Effizienzsteigerungen abverlangen. Der Fokus der Gruppe liegt daher weiterhin neben der Ausnutzung von Wachstumspotenzialen auf der steten Steigerung der Effizienz. Neben dem sukzessiven Ausbau des Automatisierungsgrades, werden weitere Maßnahmen wie die Verlängerung von Serienlängen, die Optimierung von Arbeitsabläufen sowie die Ausschöpfung von Nutzungspotenzialen der Digitalisierung (papierlose Daten, Online-Interaktionen, Ergebnistransparenz, Entscheidungsstützung, Patienten-Self-Service) in den einzelnen Standorten umgesetzt. Darüber hinaus arbeiten wir stetig an der Erweiterung der Produktpalette sowie an der Erschließung neuer, direkter Vertriebswege, um diese Risiken zu mitigieren. 2. Vergütung ambulanter diagnostischer Dienstleistungen In 2023 wird es nach unserer Einschätzung keine flächendeckenden Veränderungen der Vergütungsregelungen in EBM und GOÄ gegeben, die nennenswerten Einfluss auf die Vergütung der von uns erbrachten Leistungen haben. Zum 01. April 2023 erfolgt, nach der Absenkung im Juni 2022 von € 35,0 auf € 27,3 pro Test, eine weitere Vergütungsabsenkung im EBM auf € 19,9 für die SARS-CoV-2 PCR. [17] Da die Gesamtvolumina gemessen an den Vorjahren bereits deutlich zurückgegangen sind, hält sich der Preiseffekt auf die Gruppe jedoch in Grenzen. 2020 war in den zytologischen Laboren der amedes im Wesentlichen durch die in Verbindung mit der neuen Krebsvorsorgerichtlinie sprunghaft gestiegenen Volumen an HPV-Testungen geprägt. Es wurden technische, räumliche und personelle Kapazitäten geschaffen. Zudem wurde der Co-Test in die Laborinformationssysteme (LIS) integriert. Aufgrund der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Co-Testing (nur alle drei Jahre in Anspruch zu nehmen, in den beiden Jahren dazwischen erfolgt wie gewohnt eine klinische Untersuchung durch den Gynäkologen, aber keine zytologische Abklärung) sahen wir in 2021/2022 einen deutlichen Rückgang der Umsätze. Für 2023 erwarten wir jedoch wieder einen deutlichen Anstieg der Volumina in etwa auf das Niveau von 2020. In den Bereichen Genetik und Pathologie hat es in 2022 keine grundsätzliche Änderung der Vergütungskataloge EBM und GOÄ gegeben. In der Genetik ist der nicht invasive Pränataltest (NIPT) zur vorgeburtlichen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors und die fachgebundene genetische Beratung zum 1. Juli als neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen worden. Durch diese Anpassung wird seitdem jeder Rhesus-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors angeboten. Zudem wurde ab Juli 2022 der NIPT als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. [18] Resultierende Preiseffekte werden wohl durch Volumeneffekte kompensiert. Eingriffe in die Preisstruktur wie in der Genetik in 2016 oder in der Labordiagnostik in 2018 sind aber auch weiterhin nicht zu erwarten. Eine Reform der GOÄ wird aufgrund der politischen Entwicklungen derzeit ebenfalls nicht erwartet. Die wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hat sich gegen eine Zusammenlegung von EBM und GOÄ ausgesprochen. Vielmehr schlägt sie eine Verhandlung zwischen der Bundesärztekammer und den privaten Krankenversicherern vor. Konkrete Vorschläge für eine Novellierung der GOÄ gibt es aber nicht. In planbarer Zukunft erwarten wir daher keine Veränderungen der GOÄ. 3. Entwicklung Krankenhaus-Diagnostik Die wirtschaftliche Situation deutscher Krankenhäuser bleibt weiterhin herausfordernd für die Anbieter diagnostischer Dienstleistungen. Der enorme technische Fortschritt und der Fachkräftemangel (sowohl Laborärzte als auch Medizinisch-technische Assistenten) sorgen dafür, dass es Krankenhäuser zunehmend schwerer haben werden, genügend geeignetes Personal für ihre Labororganisation zu finden. Darüber hinaus können diese nur schwer mit den hochmodernen Großlaboren im ambulanten Sektor qualitativ mithalten und dabei gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten. Die Konzentration und enorme Verlängerung der Serienlängen mit dem Effekt der Kostensenkung konnte im ambulanten Bereich deutlich stärker umgesetzt werden. Auch in näherer Zukunft wird das Kooperationsmodell des Labor-Outsourcings für Krankenhäuser ein gängiges strategisches Mittel sein, um die Position in einem Markt unter Kostendruck zu stärken. [19] Gut aufgestellte Zentren werden als enge Partner der Krankenhäuser mit diesen gemeinsam den Übergang zwischen ambulantem und stationärem Sektor managen und Behandlungsfälle bedarfsgerecht dort behandeln, wo eine qualitativ optimale Versorgung in den effizientesten Strukturen erbracht werden kann. Sowohl im Bereich Labor/Klinische Medizin als auch in der Pathologie (Histologie) sieht die Gruppe genau hier ihren Ansatzpunkt und wird aktiv die sich ergebenden Marktchancen für sich nutzen. 4. Marktkonsolidierung Steigende Gesundheitsausgaben, die fragmentierte Wettbewerbslandschaft [20] und der voranschreitende Generationenwechsel in der niedergelassenen Ärzteschaft (in Verbindung mit einer weniger ausgeprägten Neigung zur Freiberuflichkeit in der jungen Ärzteschaft wegen (a) Fokus auf verbesserte Familienverträglichkeit des Arztberufs und (b) stark gestiegenen Investitionsbedarfen zur Finanzierung von Innovation) bedeuten die Fortsetzung eines gewissen Trends zur Konsolidierung der Anbieterseite innerhalb der Gesundheitsbranche. Die Corona Krise hat auch bei Leistungserbringern im Gesundheitswesen Spuren hinterlassen: Labore haben zumindest im Bereich der PCR Tests deutlich profitiert, während stationäre Leistungserbringer wie Krankenhäuser und Reha-Kliniken teilweise empfindliche Einbußen zu verzeichnen hatten, die allerdings durch staatliche Ausgleichleistungen unterschiedlich umfänglich aufgefangen wurden. Gleichwohl bleiben Plankrankenhäuser als Trägervehikel für eine Expansion von Investoren im niedergelassenen Bereich stark nachgefragt. Die Pandemie scheint zudem das Tempo für Zukäufe durch Private Equity finanzierte MVZ-Ketten eher beflügelt zu haben. Impulse für den Transaktionsmarkt werden auch durch die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt. amedes ist gut vorbereitet und in der Lage, diese Trends aktiv zu nutzen. Darüber hinaus ist sie mit ihrem sehr guten medizinischen Renommee in einer günstigen Ausgangsposition, auch in anderen Bereichen bestehende Partnerschaften weiterzuentwickeln und (im Sinne einer weiter verbesserten Patientenversorgung) neue Partnerschaften einzugehen. [21] 5. Sekundärer Gesundheitsmarkt / weitere medizinnahe Geschäftsfelder Die Entwicklungen des primären und sekundären Medizinmarktes werden sich weiter entkoppeln. Während der primäre, staatlich regulierte Medizinmarkt trotz Budgetkürzungen weiter moderat wachsen wird, sollte der sekundäre Medizinmarkt stärker wachsen. Treiber sind hier vor allem die wachsende Zahlungsbereitschaft vor allem der Mittelschicht aber auch die aufgrund des technologischen Fortschritts in der Analytik gestiegene Verfügbarkeit von in erster Linie biochemischen und genetischen Testungen. 3.3 Strategische Zielsetzungen Für die Weiterentwicklung der amedes-Gruppe ist weiterhin die Umsetzung integrierter diagnostischer Leistungsangebote mit dem Schwerpunkt Spezialdiagnostik ein wesentlicher Baustein des Erfolges. Der Fokus lag im letzten Jahr auf folgenden Themenfeldern:
Frühzeitig während der Pandemie hat sich amedes intensiv um die Weiterentwicklung des Non-Covid Geschäftes konzentriert, um nach dem zu erwartenden Wegfall der Testungen das organische Wachstum in den Fokusbereichen weiter konzentriert entwickeln zu können. Schon zum Ende des Jahres zeigte sich, dass die Influenza wieder stark zunimmt und sich die Covid-Testungen in die sog. Multiplex-PCR integrieren wird. Strategisch verfolgt die amedes weiterhin erfolgreich konsequent den Ausbau der Spezialdiagnostik, u.a. in den Bereichen genetische Paneldiagnostik, Onkologie und Seltene Erkrankungen. Die deutliche Zunahme an neuen pharmazeutischen Therapieoptionen in diesen Bereichen zieht eine Nachfrage an spezialdiagnostischen Leistungen nach sich. Schwerpunkte sind hierbei die Sicherung einer Therapieindikation und z.B. das Therapiemonitoring bei sog. Enzymersatztherapien. Den in den letzten vier Jahren bereits stringent verfolgten Weg der Prozessoptimierung wird amedes fortsetzen, um weiterhin Größenvorteile und Synergiepotentiale in der Gruppe nutzen zu können. Der Kern der Unternehmensstrategie bleibt daher neben dem weiteren organischen und anorganischen Wachstum im Bereich der Labor- und Spezialdiagnostik die weitere Realisierung von attraktiven Angeboten für Selbstzahler in der Arztpraxis und die vermehrte Gewinnung von Fachärzten zur Veranlassung genetischer Diagnostik. Neben Onlineangeboten von Labortests gewinnen auch Präventionsangebote in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Spezialangebote in der Onkologie im Bereich des home testings immer mehr an Bedeutung. In diesem Zusammenhang werden auch neue Technologien zur Entwicklung einer herausragenden Wettbewerbsposition von zunehmender Bedeutung. amedes wird aufgrund seines Fokus auf medizinischer Exzellenz und Innovationen in Verbindung mit dem weiteren Ausbau der fachlichen Schwerpunktbildungen und der Fortführung der geographischen Expansion im Bereich der Spezialdiagnostik, langfristig von den Entwicklungen im Gesundheitsmarkt profitieren. 3.4 Voraussichtliche Entwicklung Die Gruppe konnte im Basisgeschäft, d.h. bereinigt um die Sondereffekte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, umsatzseitig sowohl organisch als auch gestützt durch neue strategische Partnerschaften und Beteiligungserwerbe wachsen. Ertragsseitig konnten die zuvor beschriebenen Entwicklungspotenziale die verschiedenen Kostensteigerungseffekte im Geschäftsjahr 2022 noch nicht kompensieren. Ein Kernelement der Wachstumsstrategie bleibt auch in 2023 das anorganische Wachstum durch strategische Partnerschaften und Beteiligungserwerbe. Die Pipeline an interessanten Projekten mit attraktiven Partnern ist gut gefüllt. Im ersten Quartal 2023 konnten bereits erste interessante Projekte realisiert und das bestehende Netzwerk erweitert werden. Um darüber hinaus das organische Wachstum zu realisieren und abzusichern, wurden und werden diverse Projekte unter dem Namen "Commercial Initiatives" erarbeitet und zur Umsetzung vorbereitet. Kernelemente bilden hier vor allem die Intensivierung der Kundenbindung, Produktneuentwicklungen sowie die Erschließung neuer Absatzmärkte und Vertriebskanäle. Durch den, auf Initiative des Managements neu verhandelten Tarifvertrag konnten wir bereits in diesem Jahr die Weichen für die Verbesserung der Personalsituation stellen. Die so geschaffene günstige Ausgangslage wird es der Gruppe auch zukünftig ermöglichen, trotz eines von Fachkräftemangel geprägten Umfeldes sowohl Ärzte als auch medizinisches und medizinisch-technisches Personal für sich zu gewinnen und damit das organische Wachstum zu manifestieren. Herausfordernd wird die Entwicklung der Kostenbasis sein. Preissteigerungen im Bereich Energie, Rohmaterialien, Dienstleistungen und Investitionen werden die Gruppe in einem deutlich stärkeren Umfang als in den Vorjahren belasten. Zusätzliche Steigerungen im Bereich Personal durch den Anstieg des Mindestlohns und aufgrund von tariflichen Steigerungen werden den Druck auf das Ergebnis darüber hinaus noch erhöhen. Amedes ist für diese Herausforderungen jedoch gut aufgestellt: in den letzten drei Jahren wurde in den Aufbau einer Abteilung zur Optimierung der internen Prozesse und Arbeitsabläufe investiert und auch zukünftig wird dieser Bereich weiter ausgebaut. Darüber hinaus greift die Gruppe zusätzlich auf externe Beratung zurück, um weiter Optimierungspotenziale zu identifizieren und zu realisieren. [22] Die sukzessive Optimierung der Abläufe an den amedes Standorten wird damit auch zukünftig nachhaltig vorangetrieben. Verbesserte Prozesse und der daraus folgende sinnvollere Einsatz der verfügbaren Belegschaft wird zu einer erhöhten Effizienz beitragen und der Gruppe helfen, der langfristig schwieriger werdenden Personalbeschaffung zu begegnen und ausreichend Ressourcen für die Umsetzung unserer Wachstumspotenziale zu schaffen. Bis auf die oben aufgeführten Preissteigerungen bei Rohmaterialien, Energie und Dienstleistungen erwarten wir keine weiteren direkten Effekte aus dem Überfall Russlands auf die Ukraine auf die Entwicklung der Gruppe. Aufgrund der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Co-Testing im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgerichtlinie erwarten wir erst für 2023 wieder einen deutlichen Anstieg. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass sich die Covid-19 Analytik deutlich normalisieren wird und neben Mengen- auch Preiseffekte dazu führen, dass Covid-19 vor dem Hintergrund der gesamten Geschäftstätigkeit von zukünftig von untergeordneter Bedeutung sein wird. Allgemein erwarten wir zunehmenden Druck auf die Umsätze durch Initiativen der Regulierungsbehörden. Um die amedes-Gruppe langfristig stabil und erfolgreich im Markt zu positionieren, wird die Gruppe versuchen, weiter Wachstumsgelegenheiten zu identifizieren und wahrzunehmen. Besonderen Fokus werden wir auf genetische Projekte, Kooperationen und Selbstzahlerleistungen legen. Die Geschäftsführung erwartet für 2023 insgesamt ein Umsatzwachstum gegenüber dem Niveau 2022 (€ 591,4 Mio.) von 2 bis 4%, wobei dies bei leichtem Umsatzrückgang im organischen Umsatzanteil vor allem durch anorganisches Wachstum erzielt werden soll. Wesentlicher Treiber sind neben einem gewissen Aufholeffekt aus wegen Corona nicht vorgenommenen ärztlichen Untersuchungen, der Intensivierung der bestehenden Kundenbeziehungen und der Akquise neuer Kunden vor allem innovationsgetriebenes Wachstum in der Genetik, flankiert durch eine in 2020 eingegangene Kooperation mit ARCHIMEDlife. Darüber hinaus stehen wir in 2023 wieder am Anfang des 3-Jahreszyklus beim HPV- Co Testing in der Zytologie, woraus insbesondere im Vorjahresvergleich deutliches Wachstum resultieren dürfte. Durch unsere bereits abgeschlossenen sowie kurz vor dem Abschluss stehenden Akquisitionen wird die Gruppe auch anorganisch in Höhe von ca. 6% gegenüber 2022 wachsen. Neben der Entwicklung des Basisgeschäfts bleibt damit das Wachstum über Partnerschaften und Beteiligungserwerbe zentraler Baustein für den Ausbau der Marktposition. Kontinuierlich sondieren wir potentielle Partnerschaften, die sowohl in aktuellen Geschäftsbereichen der Gruppe operieren als auch Kandidaten, die in alternativen Geschäftsfelder tätig sind. Wir gehen daher davon aus, dass sich möglicherweise weitere Zuwächse, über die oben beschriebenen hinaus, im Jahr 2023 ergeben können. In der Folge werden die positiven Umsatzeffekte die trotz Optimierung interner Prozesse sich ergebenden Kosteneffekte nicht kompensieren. Das EBITDA wird sich gegenüber 2022 auf ein Niveau von etwa € 110 Mio. bis 115 Mio. verschlechtern die EBITDA-Marge wird ebenfalls aufgrund der Kostensteigerungen und den Verschiebungen im Produkt-Mix um ca. 3%-Punkte gegenüber dem Vorjahr sinken. Die Planungsrechnungen für die kommenden Geschäftsjahre wurden auf einer HGB-Datenbasis erstellt und durch den Aufsichtsrat genehmigt. Diese Datenbasis wurde dann um Effekte aus einer Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf Internationale Financial Accounting Standards (IFRS) angepasst. Insgesamt können aus der reinen Überleitung der Zahlenwerke keine Effekte auf zukünftige Entwicklungserwartungen und Potenziale abgeleitet werden.
1 http://www.labolivier.be/fr/
Göttingen, den 31. März 2023 Aragon HoldCo GmbH Geschäftsführung Wolf Frederic Kupatt, Geschäftsführer KonzernabschlussInhalt KONZERNBILANZ KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS GRUNDLAGEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG 1. BERICHTENDES UNTERNEHMEN 2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG 3. FUNKTIONALE UND DARSTELLUNGSWÄHRUNG 4. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN 5. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE 6. ÄNDERUNGEN WESENTLICHER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN ERGEBNIS DES GESCHÄFTSJAHRES 7. AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE A. GEWINN AUS DEM AUFGEGEBENEN GESCHÄFTSBEREICH 8. UMSATZERLÖSE 9. ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN A. SONSTIGE ERTRÄGE B. SONSTIGE AUFWENDUNGEN C. AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN 10. FINANZERGEBNIS LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER 11. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER A. VERÄNDERUNG DER NETTOSCHULD (DES NETTOVERMÖGENSWERTES) AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN B. VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN C. AUFWENDUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER D. DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL AN BESCHÄFTIGTEN ERTRAGSTEUERN 12. ERTRAGSTEUERN A. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE STEUERN B. VERÄNDERUNG DER LATENTEN STEUERN C. VERLUSTVORTRÄGE ALTERNATIVE LEISTUNGSKENNZAHLEN 13. ANGEPASSTES ERGEBNIS VOR ZINSEN, STEUERN UND ABSCHREIBUNGEN (ANGEPASSTES EBITDA) VERMÖGENSWERTE 14. VORRÄTE 15. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN 16. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE 17. SACHANLAGEN 18. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT A. ANGABEN ZU DEN JÄHRLICHEN WERTHALTIGKEITSTESTS B. ENTWICKLUNGSKOSTEN 19. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 20. EIGENKAPITAL 21. KAPITALMANAGEMENT 22. ANDERE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN A. KONDITIONEN B. VERBINDLICHKEITENSPIEGEL C. VERBINDLICHKEITEN AUS LEASINGVERTRÄGEN 47 D. ÜBERLEITUNG DER BEWEGUNGEN DER SCHULDEN AUF DIE CASHFLOWS AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITEN 23. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN A. PASSIVISCHER ABGRENZUNGSPOSTEN 24. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN A. BELASTENDE VERTRÄGE FINANZINSTRUMENTE 25. FINANZINSTRUMENTE - BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT A. EINSTUFUNG UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE B. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE C. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT D. DERIVATIVE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN, DIE ALS ABSICHERUNG VON ZAHLUNGSSTRÖMEN BESTIMMT WURDEN E. GLOBALNETTINGVEREINBARUNGEN ODER ÄHNLICHE VEREINBARUNGEN ZUSAMMENSETZUNG DES KONZERNS 26. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMEN A. KONSOLIDIERUNGSKREIS B. VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISES 27. ERWERB TOCHTERUNTERNEHMEN A. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN B. ERWORBENE VERMÖGENSWERTE UND ÜBERNOMMENE SCHULDEN C. ÄNDERUNGEN VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN D. MIT DEM ERWERB ENTSTANDENER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT 28. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE 29. ERWERB VON NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILEN WEITERE ANHANGANGABEN 30. LEASINGVERHÄLTNISSE A. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER B. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER 31. KÜNFTIGE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN 32. EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN 33. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN 34. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG A. SONSTIGE EREIGNISSE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN 35. BEWERTUNGSGRUNDLAGEN 36. FEHLERKORREKTUREN GEMÄß IAS 8 37. WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN A. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE B. FREMDWÄHRUNG C. UMSATZERLÖSE D. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER E. ERTRAGSTEUERN F. VORRÄTE G. SACHANLAGEN H. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND GESCHÄFTS-ODER FIRMENWERT I. ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE J. FINANZINSTRUMENTE K. GEZEICHNETES KAPITAL L. WERTMINDERUNG M. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN N. LEASINGVERHÄLTNISSE O. BETRIEBSERGEBNIS P. BEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT 38. NEUE STANDARDS, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WERDEN A. KLASSIFIZIERUNG VON SCHULDEN ALS KURZFRISTIG ODER LANGFRISTIG (ÄNDERUNGEN AN IAS 1) B. LATENTE STEUERN IM ZUSAMMENHANG MIT VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN AUS EINER EINZIGEN TRANSAKTION (ÄNDERUNGEN AN IAS 12) C. SONSTIGE STANDARDS SONSTIGE ANGABEN 39. HONORAR UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS 40. VERGÜTUNG VON GESETZLICHEN VERTRETERN 41. ORGANE DER GESELLSCHAFT Konzernbilanz
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) sowie der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen)
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) sowie der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) Konzerngesamtergebnisrechnung
* 12. Juli bis 31. Dezember ** Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) sowie der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen)
* 12. Juli bis 31. Dezember ** Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) sowie der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) sowie der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen)
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) sowie der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) Konzernkapitalflussrechnung
* 12. Juli bis 31. Dezember ** Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) *** Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten jederzeit fällige Kontokorrentkredite, die integraler Bestandteil des Cash-Management sind. Anhang zum KonzernabschlussKONZERN-ANHANGGrundlagen der Abschlusserstellung 1. Berichtendes Unternehmen Die Aragon HoldCo GmbH (nachfolgend "Aragon HoldCo" oder "Unternehmen" oder "amedes Gruppe" genannt) ist ein Unternehmen mit Sitz in Göttingen, Deutschland. Das Unternehmen ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Göttingen (HRB 206668) eingetragen. Die Anschrift lautet: Aragon HoldCo GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 10, 37077 Göttingen. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der "Konzern") bezeichnet. Der Konzern bietet in Deutschland, Belgien, Österreich und Dubai hauptsächlich interdisziplinäre und medizinisch-diagnostische Dienstleistungen für Patienten, niedergelassene Ärzte, Kliniken und andere Einrichtungen an. Die Aragon Holdco GmbH wurde am 05. Mai 2021 mit Abschluss des Gesellschaftervertrages gegründet. Die Eintragung im Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 123705) erfolgte am 12. Juli 2021. In der Gesellschafterversammlung vom 23. Juli 2021 wurde die Umfirmierung der vormals Blitz F21-443 GmbH in die Aragon Holdco GmbH beschlossen. Die Eintragung erfolgte am 29.07.2021. Gesellschafterin der Aragon Holdco GmH ist die Aragon Topco GmbH mit Sitz in Göttingen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 05. Mai 2021 wurde die Aragon Topco GmbH gegründet. Der Eintrag im Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 123702) erfolgte am 12. Juli 2021. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23. Juli 2021 wurde die Umfirmierung der vormals Blitz F21-442 GmbH in die Aragon Topco GmbH vollzogen. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 28. Juli 2021. Die Aragon Bidco GmbH wurde am 05. Mai 2021 mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages gegründet. Die Eintragung im Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 123704) erfolgte am 12. Juli 2021. Am 29. Juli 2021 erfolgte durch Beschluss in der Gesellschafterversammlung vom 23. Juli 2021 die Umfirmierung der vormals Blitz F21-444 GmbH als Aragon Bidco GmbH. Gesellschafterin der Aragon Bidco GmbH ist die Aragon Holdco GmbH. Das Geschäftsjahr 2021 entsprach einem Rumpfgeschäftsjahr vom 12. Juli bis zum 31. Dezember. Das Geschäftsjahr 2021 der konsolidierten Unternehmen entsprach dem Kalenderjahr, mit Ausnahme der Aragon Bidco GmbH, Göttingen. Deren Geschäftsjahr 2021 entsprach ebenfalls einem Rumpfgeschäftsjahr vom 12. Juli bis 31. Dezember 2. Grundlagen der Rechnungslegung Der Konzernabschluss der Aragon HoldCo wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurde von dem Wahlrecht nach § 315e Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, so dass bei der Aufstellung auch die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachten waren. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. In der Konzern-Bilanz werden Vergleichszahlen für einen Abschlussstichtag angegeben. In der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Konzernkapitalflussrechnung werden Vergleichszahlen für ein Vorjahr angegeben. Das Vorjahr entsprach einem Rumpfgeschäftsjahr vom 12. Juli bis 31. Dezember 2021. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Konzern-Anhang, sofern geboten, detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens bzw. Konzerns - beginnend mit der Beschaffung der für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Ressourcen bis zum Erhalt der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente als Gegenleistung für die Veräußerung der in diesem Prozess erstellten Produkte oder Dienstleistungen - fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt. Die Konzerngesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dabei werden die im Geschäftsjahr angefallenen Kosten nach Kostenarten unterteilt und die in den Vorräten sowie die in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aktivierten Kosten separat als Bestandsveränderungen bzw. aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen. Gemäß § 315e HGB i.V.m. § 315 HGB ist der Konzernabschluss nach IFRS um einen Konzern-Lagebericht ergänzt worden. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsmethoden finden sich in Anhangangabe 37. 3. Funktionale und Darstellungswährung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. 4. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauer langfristiger Vermögenswerte, der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, der Bildung von Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen sowie der Festlegung von Rückstellungen, beispielsweise für Rechtsverfahren, Steuern sowie Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer und entsprechende Leistungen. In den weiteren Abschnitten dieses Kapitels werden jeweils schätz- und annahmesensitive Bilanzierungsgrundsätze und deren Auswirkungen auf die einzelnen Bereiche thematisiert. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund überarbeiteter und neuer Standards erfolgen grundsätzlich entsprechend den Wahlrechten des jeweiligen Standards. Je nach ausgeübtem Wahlrecht wird die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode gegebenenfalls angepasst. Die Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u. a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich werden Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Medizinbranche, Erhöhungen der Kapitalkosten, Änderungen der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, technologische Alterung, die Einstellung von Dienstleistungen, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise und sonstige das Umfeld betreffende Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder von Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Insbesondere geht die Schätzung der den beizulegenden Zeitwerten zugrunde liegenden Cashflows von anhaltenden Investitionen aus, die notwendig sind, um durch das Angebot neuer Produkte und Dienstleistungen ein Erlöswachstum zu generieren. Darüber hinaus fließen weitere Planungsunsicherheiten in die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte ein, die die Risiken der makroökonomischen Entwicklung widerspiegeln. Dies könnte sich negativ auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Berechnung des erzielbaren Betrags zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis Marktpreise heranziehen. Den Bewertungen auf der Grundlage von Discounted Cashflows liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider und wird gewählt, um einen für die Berechnung der ewigen Rente nötigen stabilen Geschäftsausblick des Unternehmens zu erhalten. Cashflows, die über die interne Mittelfristplanung hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung des erzielbaren Betrags beruht, gehören folgende im Wesentlichen intern ermittelte Annahmen, die auf vergangenen Erfahrungen aufbauen, um aktuelle interne Erwartungen erweitert und von externen Marktdaten und -einschätzungen untermauert werden: Umsatzentwicklung, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Kündigungsraten, Investitionen, Marktanteile sowie Wachstumsraten. Diskontierungszinssätze werden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt, unter Berücksichtigung der mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verbundenen Risiken. Künftige Veränderungen der vorgenannten Annahmen können dabei einen wesentlichen Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben. Auf zweifelhafte Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen. Bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern muss die Aragon HoldCo Beurteilungen treffen. Dies kommt u. a. bei der Entscheidung über den Ansatz aktiver latenter Steuern zum Tragen, da es wahrscheinlich sein muss, dass zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar ist, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen, Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind - neben der Schätzung der zukünftigen Ergebnisse - weitere Faktoren heranzuziehen, wie z. B. Ertragslage der Vergangenheit, Verlässlichkeit der Planungen sowie Steuerplanungsstrategien. Der für die Wahrscheinlichkeitsbeurteilung betrachtete Planungszeitraum bestimmt sich nach den Umständen bei der jeweiligen Konzerngesellschaft und beträgt im Regelfall fünf Jahre. Die Pensionsverpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind grundsätzlich durch leistungsorientierte Pläne gedeckt. Die Aufwendungen für Altersversorgung für Arbeitnehmer werden in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Verfahren ermittelt, die auf Annahmen hinsichtlich des Rechnungszinses, der erwarteten Gehalts- und Rententrends und der Lebenserwartung beruhen. Falls Änderungen der Annahmen in Bezug auf die genannten Parameter erforderlich sind, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die künftige Höhe der Aufwendungen für Altersversorgung haben. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder anderen ausstehenden Ansprüchen aus Vergleichs-, Vermittlungs-, Schiedsgerichts oder staatlichen Verfahren sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch die Aragon HoldCo verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht, bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts. Ferner werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet, sofern ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern und Rechtsrisiken mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt die Aragon HoldCo hauptsächlich die Dienste interner Experten sowie die Dienste externer Berater wie z. B. Versicherungsmathematiker oder Rechtsberater. Änderungen der Schätzungen dieser drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. 5. Konsolidierungsgrundsätze TOCHTERUNTERNEHMEN Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die direkt oder indirekt von der Aragon HoldCo beherrscht werden. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. In den Konzernabschluss werden sämtliche Tochterunternehmen einbezogen, es sei denn, sie sind aus Sicht eines operativen Segments oder des Konzerns nach folgender Beurteilung unwesentlich: Die Summe aller nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen darf nicht mehr als 1 % des Gesamtkonzernwerts der Bilanzsumme, des Umsatzes, des Jahresergebnisses und der Eventualforderungen, -verbindlichkeiten sowie der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausmachen. Sollte die Grenze von 1 % überschritten werden, prüft die Aragon HoldCo unter Berücksichtigung von langfristiger Beteiligungsentwicklung und Konsolidierungseffekten, welche Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Neben den quantitativen Kriterien werden auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Wesentlichkeit eines Unternehmens für den Konsolidierungskreis herangezogen. So dürfen sich durch eine unterlassene Einbeziehung keine wesentlichen Veränderungen des Konzernjahresergebnisses ergeben noch weitere wesentliche Trends unberücksichtigt bleiben. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Sofern erforderlich, werden Bilanzierungsgrundsätze von Tochterunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze der Aragon HoldCo angepasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Mit Verlust des beherrschenden Einflusses wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile, dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile sowie der kumulierten auf das Tochterunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens des Tochterunternehmens. In den Konzernabschluss der Aragon HoldCo wurden alle Tochterunternehmen mit einbezogen. GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN, GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN Gemeinsame Vereinbarungen, bei der zwei oder mehr Parteien gemeinschaftliche Führung über eine Aktivität ausüben, sind entweder als gemeinschaftliche Tätigkeiten oder als Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien (gemeinschaftlich Tätige) Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten oder Verpflichtungen für deren Schulden haben. Ein gemeinschaftlich Tätiger erfasst seine ihm zuzurechnenden Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen sowie seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Vermögenswerten, Schulden, Erlösen und Aufwendungen. Bei einem Gemeinschaftsunternehmen besitzen die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien (Partnerunternehmen) hingegen Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft. Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, auf die die Aragon HoldCo maßgeblichen Einfluss ausübt und die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen sind. Assoziierte Unternehmen werden ebenso wie die Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden beim Erwerb zu Anschaffungskosten angesetzt. Im Beteiligungsbuchwert enthalten ist ggf. ein Goodwill als positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem auf die Aragon HoldCo entfallenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Nettovermögenswerte des erworbenen Unternehmens. Sofern erforderlich, werden Bilanzierungsgrundsätze von Beteiligungsunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze der Aragon HoldCo angepasst. Die Werthaltigkeit des Equity-Buchwerts der Beteiligung wird untersucht, sofern Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Sofern der Buchwert der Beteiligung ihren erzielbaren Betrag übersteigt, ist in Höhe der Differenz ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Der erzielbare Betrag wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert der Beteiligung bestimmt. Mit Verlust des maßgeblichen Einflusses wird ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Beteiligungsunternehmens erfasst in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Erlös aus der Veräußerung der Anteile, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile sowie der kumulierten auf das Beteiligungsunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und dem Buchwert der abgehenden Beteiligung. Die Wesentlichkeitsbeurteilung für gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen wird grundsätzlich nach dem gleichen Verfahren wie bei Tochterunternehmen vorgenommen, beschränkt sich jedoch auf die Kriterien Jahresergebnis, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn die Aragon HoldCo die Beherrschung über ein anderes Unternehmen erlangt. Sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse sind nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Anschaffungskosten eines erworbenen Tochterunternehmens bemessen sich nach dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung, d. h. der Summe aus hingegebenen Vermögenswerten, übernommenen Schulden und ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten. Anschaffungsnebenkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Die Anschaffungskosten werden auf die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden verteilt. Die ansatzfähigen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden und Eventualschulden werden - unabhängig von der Beteiligungshöhe in voller Höhe mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Der Wertansatz eines etwaigen Goodwills wird bestimmt durch den Überschuss der Summe aus den Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Wert der Anteile anderer Gesellschafter (nicht beherrschende Anteile) und dem beizulegenden Zeitwert der bereits vor dem Erwerbsstichtag von der Aragon HoldCo gehaltenen Eigenkapitalanteile (sukzessiver Erwerb) über den beizulegenden Zeitwert der erworbenen Nettovermögenswerte. Ein Differenzbetrag aus der Neubewertung von bereits von der Aragon HoldCo gehaltenen Anteilen ist erfolgswirksam zu erfassen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss besteht ein Wahlrecht in Bezug auf die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile. Diese können entweder direkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden (d. h. mit dem Anteil anderer Gesellschafter am Gesamtunternehmenswert des erworbenen Unternehmens) oder mit dem auf andere Gesellschafter entfallenden Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens. Dies führt im Ergebnis dazu, dass im ersten Fall die Minderheitsgesellschafter auch an dem aus dem Unternehmenszusammenschluss resultierenden Goodwill beteiligt werden, während im zweiten Fall der Anteil der anderen Gesellschafter auf die neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden beschränkt bleibt und der Goodwill nur in Höhe des auf die Aragon HoldCo entfallenden Anteils angesetzt wird. Transaktionen über den weiteren Kauf oder Verkauf von Eigenkapitalanteilen mit anderen Gesellschaftern, die den beherrschenden Einfluss der Aragon HoldCo nicht berühren, führen zu keiner Veränderung des Goodwills. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung (d. h. dem Kaufpreis der Anteile) und dem auf die betreffenden nicht beherrschenden Anteile entfallenden Buchwert des Eigenkapitals ist mit dem Konzern-Eigenkapital erfolgsneutral in der Kapitalrücklage zu verrechnen bzw. erhöht diese. 6. Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden Zum 1. Januar 2022 hat der Konzern erstmalig Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37) angewendet. Dies führte zu einer Änderung der Rechnungslegungsmethode für die Einschätzung, ob ein belastender Vertrag vorliegt. Bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, berücksichtigte der Konzern bislang nur die zusätzlichen Kosten für die Erfüllung eines Vertrags. Die geänderte Rechnungslegungsmethode sieht nun vor, dass sowohl die durch die Erfüllung des Vertrags verursachten zusätzlichen Kosten als auch weitere, der Vertragserfüllung direkt zurechenbare Kosten, bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, berücksichtigt werden. Die Änderungen an IAS 37 gelten prospektiv für Verträge, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Änderungen bestehen. Der Konzern hat alle zum 1. Januar 2022 bestehenden Verträge analysiert und festgestellt, dass unter Anwendung der geänderten Rechnungslegungsmethode kein Vertrag als belastend eingestuft werden würde. Demnach haben die Änderungen an IAS 37 keine Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte des Eigenkapitals zum 1. Januar 2022. Ergebnis des Geschäftsjahres 7. Aufgegebene Geschäftsbereiche Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäftsbereiche aufgegeben oder veräußert. A. Gewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich keine Gewinne oder Verluste aus aufgegebenen Geschäftsbereichen. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine neuen aufgegebenen Geschäftsbereiche. 8. Umsatzerlöse Umsatzerlöse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen für das Berichtsjahr existieren nicht. Der Zeitpunkt der Erlösrealisierung ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Daher werden alle Erlöse aus Verträgen mit Kunden im Geschäftsjahr der Leistungserbringung erfasst. Der Umsatz wird auf Grundlage der im Vertrag mit dem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Das Entgelt für die übertragene Leistung wird als Forderung angesetzt. Leistungen über einen längeren Zeitraum sind nicht wesentlich und werden daher nicht weiter erläutert. Die Vertragsverbindlichkeiten betragen für das Berichtsjahr 199 TEUR und betreffen im Wesentlichen von Kunden erhaltene Anzahlungen für medizinischen Fortbildungsveranstaltungen sowie medizinische Leistungen (siehe auch Anhangangabe 23 A). Der Konzern erzielt seine Umsätze im Wesentlichen aus medizinischen diagnostischen Leistungen im In- und Ausland. Die nachstehen Tabelle gibt Auskunft über die geografischen Hauptmärkte sowie die wichtigsten medizinischen Fachrichtungen im Konzern.
* 12. Juli bis 31. Dezember Der Umsatz für das Inland beträgt 537.487 TEUR, auf das Ausland entfallen 53.916 TEUR Umsatz. 9. Erträge und Aufwendungen A. Sonstige Erträge
* 12. Juli bis 31. Dezember B. Sonstige Aufwendungen
* 12. Juli bis 31. Dezember C. Aufwendungen nach Aufwandsarten
* 12. Juli bis 31. Dezember ** Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) 10. Finanzergebnis
* 12. Juli bis 31. Dezember Die Zinserträge aus dem Zins-Swap-Geschäft mit der Credit Agricole Corporate in Höhe von 2.012 TEUR wurden mit dem Zinsaufwand verrechnet. Leistungen an Arbeitnehmer 11. Leistungen an Arbeitnehmer
Die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen beruht auf einer unmittelbaren Zusage. Sie wird in der Konzern-Bilanz unter den Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. A. Veränderung der Nettoschuld (des Nettovermögenswertes) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
B. Versicherungsmathematische Annahmen Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde die Projected-Unit-Credit-Methode verwendet, bei Anwendung der biometrischen Grundlagen aus den "Richttafeln 2018 G" von Prof. K. Heubeck, unter Verwendung des Gesamtbestandes und folgender Parameter:
Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.
C. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
* 12. Juli bis 31. Dezember D. Durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten
* 12. Juli bis 31. Dezember Grundlage für die Berechnung ist der Jahresdurchschnitt der Beschäftigten aus den jeweiligen Quartalsstichtagen. Ertragsteuern 12. Ertragsteuern A. Im Gewinn oder Verlust erfasste Steuern Die im Geschäftsjahr 2022 erfassten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
* 12. Juli bis 31. Dezember ** Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) *** in Klammern bedeutet Steueraufwand, ohne Klammern bedeutet Steuerertrag Bei den inländischen Gesellschaften wurde für die Berechnung der laufenden und latenten Steuern ein Körperschaftsteuersatz von 15,00% verwendet. Weiterhin wurde ein Solidaritätszuschlag von 5,50% auf die Körperschaftsteuer sowie ein Gewerbesteuersatz von 15,57% (bedingt durch die gewerbesteuerliche Zerlegung) berücksichtigt. Damit ergab sich bei den inländischen Gesellschaften ein Gesamtsteuersatz von 31,40%. Bei den Konzerngesellschaften in Belgien, Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde für die Berechnung der laufenden und latenten Steuern der länderspezifische Steuersatz verwendet. Die steuerliche Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung von den erwarteten zu den effektiven Ertragsteuern der Gewinn- und Verlustrechnung unter Anwendung des Gesamtsteuersatzes von 31,40% der Aragon HoldCo GmbH:
* 12. Juli bis 31. Dezember ** Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) B. Veränderung der latenten Steuern Die latenten Steuern werden anhand der jeweiligen nationalen Steuersätze, die zwischen 25,00 % und 34,38 % betragen, ermittelt. Am Bilanzstichtag verabschiedete Steuersatzänderungen werden berücksichtigt. Latente Steueransprüche und -schulden resultieren zum 31. Dezember 2022 aus:
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) Die Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt, wenn und soweit ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen. Dies liegt in aller Regel vor, wenn die Steuern in Verbindung mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und die Steuerbehörde dem Unternehmen gestattet, eine einzige Nettozahlung zu leisten oder zu empfangen. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen ist die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Realisierung der latenten Steueransprüche. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während den Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. C. Verlustvorträge Zum 31. Dezember 2022 bestanden folgende Verlustvorträge (Brutto-Beträge):
* Der Vorjahreswert wurde um die Verlustvorträge der Aragon BidCo GmbH ergänzt Für folgende Sachverhalte wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt (Brutto-Beträge):
* Der Vorjahreswert wurde um die Verlustvorträge der Aragon BidCo GmbH ergänzt Der Zinsvortrag der Aragon HoldCo GmbH zum 31.12.2022 beträgt TEUR 37.986. Er wurde in Höhe von TEUR 9.286 mit latenter Steuer belegt. Für den verbleibenden Betrag von TEUR 28.700 wurde keine latente Steuer angesetzt. Die inländischen Verlustvorträge sowie der Zinsvortrag sind unbeschränkt vortragsfähig. Auf steuerpflichtige temporäre Differenzen aus Beteiligungen an Tochterunternehmen von TEUR 9.948 werden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Tochterunternehmen voraussichtlich nicht ausschütten oder veräußert werden. Alternative Leistungskennzahlen 13. Angepasstes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (angepasstes EBITDA) Das Management macht Angaben zum angepassten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ("angepasstes EBITDA"), da es diese Leistungskennzahl auf konsolidierter Ebene zur Steuerung verwendet und sie nach seiner Auffassung wesentlich für das Verständnis der Ertragslage ist. Das angepasste Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen wird durch Anpassungen des Gewinns aus fortzuführenden Geschäftsbereichen ermittelt, um folgende Einflüsse auszuschließen:
Die nicht operativen Effekte beinhalten dabei im Wesentlichen Aufwendungen und Erträge, die aus außerordentlichen, einmaligen und nicht wiederkehrenden Sachverhalten entstanden sind. Darüber hinaus berücksichtigt diese Positionen sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit M&A Aktivitäten des Unternehmens standen. Das angepasste EBITDA ist keine in den IFRS definierte Leistungskennzahl. Die Definition des Konzerns für das angepasste EBITDA ist möglicherweise mit ähnlich bezeichneten Leistungskennzahlen und Angaben anderer Unternehmen nicht vergleichbar.
* 12. Juli bis 31. Dezember ** Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) Vermögenswerte 14. Vorräte
Der Buchwert der Vorräte verringerte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2021 um 1.464 TEUR. Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen an der abflachenden CORONA-Pandemie und der damit einhergehenden Bevorratung an COVID-19 Antigen Schnellt-Tests, SARS-CoV-2-Tests und weiteren damit verbundenen sonstigen Materialien. Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert wurden nicht vorgenommen, da diese nicht notwendig waren. 15. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sind brutto ausgewiesen. Die Wertberichtigungen darauf finden sich in der folgenden Übersicht wieder. Die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Anhangangabe 25 C ersichtlich. Die Reduzierung der Ausleihungen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ein Darlehen in Höhe von 7.436 TEUR gegenüber dem Labor Dr. Schumacher MVZ GmbH in ein Intercompany-Darlehen umgewandelt wurde. Grund dafür war die Übernahme des Labors mit Wirkung 07. Februar 2022. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten insbesondere durch ein konsequentes Forderungsmanagement reduziert werden. Erhöhend wirkte sich hingegen eine Zahlung in Höhe von 8.000 TEUR in den sonstigen Posten aus. Dabei handelt es sich um einen Kaufpreisanteil zugunsten eines Treuhandkontos für den Kauf einer Praxis mit Wirkung 01. Januar 2023. Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschluss-Stichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
16. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 95.874 TEUR sind nicht laufzeitgebunden und umfassen überwiegend Guthaben bei Kreditinstituten. Daneben sind hier in geringem Umfang Kassenbestände enthalten. Beschränkte Barmittel zur Absicherung von Bürgschaft und für den Zahlungsverkehr gibt es nicht. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erhöhten sich in der Berichtsperiode um 21.033 TEUR auf 95.874 TEUR. Weitere Informationen sind der Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung zu entnehmen. 17. Sachanlagen Die Sachanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
18. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Die Immateriellen Vermögenswerte und der Geschäfts- oder Firmenwert haben sich wie folgt entwickelt:
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Erwerb Tochterunternehmen)
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Erwerb Tochterunternehmen) A. Angaben zu den jährlichen Werthaltigkeitstests Die Aragon Holdco führte zum 31. Dezember 2022 ihren jährlichen Werthaltigkeitstests für die den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte durch. Auf Basis der zum Abschlussstichtag vorliegenden Erkenntnisse und Erwartungen der künftigen Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds ergibt sich bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Pathologie, Zytologie und Labor Belgien insgesamt ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 72.232 TEUR auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Ein wesentlicher Anteil dieser Wertminderungen entfällt auf die Veränderung der Abzinsungssätze im Vergleich zum Vorjahr um ~1,3 Prozentpunkte. Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde im Rahmen der Kaufpreisallokation wie folgt vorgenommen:
Allgemeine Angaben Die für den Werthaltigkeitstest zu ermittelnden erzielbaren Beträge wurden auf Basis der Nutzungswerte bestimmt. Diese Werte wurden mittels eines Barwertverfahrens berechnet. Die wesentlichen Parameter sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Der Abzinsungssatz stellt eine Nach-Steuer-Größe dar, die auf Grundlage der historischen branchendurchschnittlich gewichteten Kapitalkosten geschätzt wurde. Die Cashflow-Prognose enthält spezifische Schätzungen für zehn Jahre und eine ewige Wachstumsrate danach. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Schätzung der Geschäftsführung der langfristigen durchschnittlichen jährlichen EBITDA-Wachstumsrate ermittelt. Darstellung der während der Berichtsperiode erfassten Wertminderungsaufwendungen/Wertaufholungserträge Der zum Bilanzstichtag durchgeführte Werthaltigkeitstest ist zum dem Ergebnis gekommen, das sich folgende Wertveränderungen im Geschäfts- oder Firmenwerte während der Berichtsperiode ergeben haben.
Buchwerte und Geschäfts- oder Firmenwert je ZGE Zum Zwecke der Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde die Verteilung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) wie folgt vorgenommen. Die noch im Vorjahr nicht erfolgte Zuordnung konnte zum Abschlussstichtag damit abgeschlossen werden.
B. Entwicklungskosten
Die aktivierten Eigenleistungen des Berichtsjahres beliefen sich auf 2.205 TEUR und betreffen im Wesentlichen Investitionen in die Entwicklung einer neuen Abrechnungssoftware sowie einer zentralen Datenbank. Weiter wurden in 2022 einige Produkte im Bereich der Genetik weiterentwickelt. 19. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Beteiligungen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Eigenkapital und Schulden 20. Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich aus folgenden Positionen zusammen.
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) sowie der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) Mit Gesellschafterbeschluss vom 17. Dezember 2021 hat sich die Gesellschafterin Aragon TopCo GmbH verpflichtet das Stammkapital um 475 TEUR zu erhöhen. Davon wurden EUR 465.000 von der Aragon TopCo GmbH am 04.01.2022 und 10 TEUR von der Aragon Pari Passu Beteiligungs GmbH & Co. KG am 03.01.2022 eingezahlt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt nun 500 TEUR. Mit Gesellschafterbeschluss vom 17. Dezember 2021 hat sich die Gesellschafterin Aragon TopCo GmbH außerdem dazu verpflichtet die Kapitalrücklage um 8.969 TEUR zu erhöhen. 21. Kapitalmanagement Die wichtigsten Ziele des Kapitalmanagements der amedes-Gruppe sind eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes, die allen Anspruchsgruppen des Unternehmens zugutekommt, sowie die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit. Hierzu tragen neben der Reduzierung der Kapitalkosten die Optimierung der Cashflows bei. Wir wollen eine starke Kapitalbasis beibehalten, um das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und Märkten zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Das Kapitalmanagement des Konzerns zielt darauf ab, durch einen positiven Cash Flow den Leverage, d.h. das Verhältnis aus normalisiertem EBITDA und Nettoverschuldung, zu senken. Dabei umfasst die Nettoverschuldung alle Schulden (wie in der Bilanz ausgewiesen) abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) sowie der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) 22. Andere finanzielle Verbindlichkeiten
* Angepasste Werte aufgrund der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs-, Währungs- oder Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, finden sich in den Anhangangaben 25 C. A. Konditionen Die ausstehenden Darlehen weisen folgende Konditionen auf.
Das Bankdarlehen unterlag zum Bilanzstichtag keiner Besicherung von Geschäftsanteilen ausgewählter Tochtergesellschaften, der Verpfändung von Kontoguthaben sowie der Abtretung von Forderungen. Nähere Informationen finden sich in den Anhangangaben 25 C wieder. B. Verbindlichkeitenspiegel
* Angepasste Werte aufgrund der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) C. Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen
D. Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation (siehe Abschnitt Erwerb Tochterunternehmen) sowie der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) 23. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten sind 41.711 TEUR innerhalb eines Jahres fällig. A. Passivischer Abgrenzungsposten
Bei den Kundenanzahlungen handelt es sich im Wesentlichen um noch durchzuführende medizinische Fortbildungsveranstaltungen sowie Ansprüche auf medizinische Leistungen. In den Zuwendungen der öffentlichen Hand sind Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthalten. Die Auflösung erfolgt analog der Abschreibung der einzelnen geförderten Wirtschaftsgüter nach deren voraussichtlicher Nutzungsdauer. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur dann bilanziell erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendung wird bei Gewährung passiviert. Die geförderten Anlagengüter werden brutto ausgewiesen. 24. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
A. Belastende Verträge Neue Verpflichtungen haben sich im Berichtszeitraum nicht ergeben. Finanzinstrumente 25. Finanzinstrumente - beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement A. Einstufung und beizulegende Zeitwerte Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
* Nicht enthalten sind abgegrenzte Aufwendungen, die keine finanziellen Verbindlichkeiten darstellen
* Angepasste Werte aufgrund der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) ** Nicht enthalten sind abgegrenzte Aufwendungen, die keine finanziellen Verbindlichkeiten darstellen B. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte i. Bewertungstechniken und wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren Die nachstehende Tabelle zeigt die Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 verwendet wurde, sowie etwaig verwendete, wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
* Sonstige finanzielle Schulden enthalten gesicherte und ungesicherte Bankdarlehen, Darlehen von assoziierten Unternehmen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing C. Finanzielles Risikomanagement Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt: Ausfallrisiko (siehe (C) (ii)) Liquiditätsrisiko (siehe (C) (iii)) Marktrisiko (siehe (C) (iv)) i. Grundsätze des Risikomanagements Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein derivatives Finanzinstrument im Konzern zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos vorhanden ist und dass es darüber hinaus weder weitere, abzusichernde Risiken noch andere Finanzinstrumente gibt, ist ein Risikomanagement für Finanzinstrumente nur sehr eingeschränkt notwendig. ii. Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, wenn ein Kunde oder Vertragspartner eines Finanzinstrumentes seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Finanzanlagen des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Festlegung eines maximalen Zahlungsziels auf 30 Tagen bei Privatpatienten und 14 Tagen bei Einsendern. Der Konzern verlangt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen keine Sicherheiten, so dass es entsprechend auch keine Forderungen gibt, für die aufgrund von Sicherheiten keine Wertminderungen erfasst wurden. Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen am 31.12. 2022 gegliedert nach geografischen Regionen, stellt sich wie folgt dar. Forderungen nach Land
Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, gegliedert nach Art der Kunden, stellt sich wie folgt dar: Forderungen nach Kunden
Aufgrund des hohen Diversifizierungsgrades der Forderungen erfolgen keine weiteren Analysen bezüglich der Größe der Kunden und ihrem Anteil am Umsatz. Einschätzung der erwarteten Kreditverluste Der Konzern verwendet eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Patienten zu messen, die eine sehr große Anzahl kleiner Salden umfassen. Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen, inklusive Vertragsvermögenswerte für Patienten zum 31. Dezember 2022. Patienten (OP-geführt)
Patienten (nicht OP-geführt)
Sonstige
Kassenärztliche Vereinigungen
Patienten (OP-geführt)
Patienten (nicht OP-geführt)
Sonstige
Kassenärztliche Vereinigungen
Die Verlustraten werden auf Grundlage der tatsächlichen Kreditverluste und Erfahrungen in den vergangen Jahren berechnet. Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen und Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte Die Entwicklung der Wertberichtigungen bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen während des Jahres stellt sich wie folgt dar.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Konzern hält am 31. Dezember 2022 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 95.874 TEUR. Diese Summe stellt somit auch das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken hinterlegt, die mit Ratings von Aa2 bis baa2 der Ratingagentur Moody's bzw. AA- bis bbb+ der Ratingagentur Fitch bewertet werden. Aufgrund der externen Ratings der Banken sowie der jederzeitigen Verfügbarkeit der Mittel nimmt der Konzern an, dass die Zahlungsmittel ein geringes Ausfallrisiko ausweisen. Derivate Der Konzern hat ein Derivat zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bei einer Bank abgeschlossen, die mit einem Rating von AA- der Ratingagentur S&P bewertet wurde. Garantien Der Konzern stellt zum Bilanzstichtag keine finanziellen Garantien für Verbindlichkeiten von Tochterunternehmen aus. iii. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen vertragsgemäß zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherstellen, dass stets ausreichend liquide Mittel zur verfügbar sind, um den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Der Konzern überwacht kontinuierlich den Verlauf der erwarteten Einzahlungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Verlauf der Zahlungsmittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Zielsetzung dabei ist eine möglichst konstante Net Working Capital Ratio. Zudem verfügt der Konzern über folgende Kreditlinien:
Bedeutung des Liquiditätsrisikos Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt.
Durch die Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten wird erwartet, dass der Konzern aus dem eingesetzten Zinsswap die o. g. Zahlungsströme auf Basis des am Abschlussstichtag gültigen Marktzinssatzes erhält.
Der Konzern verfügt über ein gesichertes Bankdarlehen, das einen Leverage-Covenant enthält. Ein künftiger Verstoß gegen den vereinbarten, maximalen Leverage des Konzerns kann dazu führen, dass das Darlehen sowie die in diesem Vertrag verankerte Revolving Credit Facility und die Ancillary Facilities früher als in der oberen Tabelle angegeben zurückzuzahlen ist. Entsprechend der Vereinbarung wird der Covenant systematisch überwacht und regelmäßig an die Geschäftsführung berichtet, um nicht gegen den Covenant zu verstoßen und - sofern es notwendig werden sollte - rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Zinszahlungen aus dem Darlehen sowie die variablen Zinsanteile aus dem Swap spiegeln die aktuellen Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Abschlussstichtag wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern, so dass sich folglich auch die in der Tabelle dargestellten Beträge verändern können. Es wird nicht erwartet, dass ein in diese Fälligkeitsanalyse einbezogener Zahlungsstrom erheblich früher anfallen könnte. iv. Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise wie zum Beispiel Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder den Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Währungsrisiko Aufgrund der Tätigkeit in Deutschland, Belgien und Österreich werden die Umsätze hauptsächlich in Euro generiert, so dass sich hieraus kein nennenswertes Währungsrisiko ergibt. Einzelne Dienstleistungen werden im Ausland erworben, so dass sich hieraus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergeben, die grundsätzlich einem Wechselkursrisiko unterliegen. Allerdings ist das Volumen der im Ausland getätigten Käufe so gering, dass sich daraus kein nennenswertes und zu managendes Wechselkursrisiko ergibt. Bedeutung des Währungsrisikos Die zusammengefassten quantitativen Informationen zum Währungsrisiko des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
Die folgenden Wechselkurse waren anzuwenden:
Zinsänderungsrisiko Der Konzern schloss am 27.10.2021 mit der Credit Agricole Corporate and Investment Bank einen Zinsswap ab. Laufzeitbeginn war der 31.07.2022. Mit Hilfe dieses Swaps soll das Zinsänderungsrisiko des 3M-EURIBOR aus dem Senior Facilities-Agreement (nachfolgend "SFA") reduziert werden. Für die Bilanzierung wird Cashflow Hedge Accounting angewendet. Zur Absicherung des Zinsrisikos aus dem syndizierten Kredit über 760,0 Mio. € (davon von der Aragon HoldCo GmbH 740,0 Mio. € zum 31.12.2022 in Anspruch genommen) besteht zum 31. Dezember 2022 ein Zins-Swap-Geschäft mit einem Nominalwert von 740,0 Mio. €, was bei der aktuellen Darlehensverbindlichkeit einer Absicherungsquote von 100% entspricht. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung hat dieses am Bilanzstichtag einen positiven Marktwert in Höhe von 74,0 Mio. € (Vorjahr: -11,6 Mio. €). In dieser Höhe ist der Zinsswap als anderer finanzieller Vermögenswert (im Vorjahr: Verbindlichkeit) angesetzt. Durch die Abgrenzungen der SWAP-Zahlungen in Höhe von 1,5 Mio.€ zum Bilanzstichtag ergibt sich aus dem Zins-Swap ein OCI in Höhe von 72,5 Mio. €. Der negative Marktwert aus dem Vorjahr in Höhe von 7,7 Mio, € hat sich somit zum positiven entwickelt und konnte zu einem guten sonstigen Ergebnis beitragen. Bedeutung des Zinsänderungsrisikos Am Abschlussstichtag stellt sich das Zinssatzprofil der verzinslichen Finanzinstrumente des Konzerns wie folgt dar:
Sensitivitätsanalyse der Zahlungsströme für variable verzinsliche Instrumente Eine Veränderung von 100 Basispunkten der Zinssätze zum Abschlussstichtag hätte den Gewinn oder Verlust mit den nachfolgend aufgeführten Beträgen erhöht bzw. vermindert.
* Angepasste Werte aufgrund der Fehlerkorrektur des Zinsswaps (siehe Abschnitt Fehlerkorrekturen) Sonstige Marktpreisrisiken Der Konzern ist keinen weiteren Marktpreisrisiken ausgesetzt, da er keine Anlagen in Wertpapieren tätigt. D. Derivative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die als Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt wurden Der Konzern sichert das Zinsänderungsrisiko im Zusammenhang mit dem syndizierten Bankdarlehen über ein Zins-Swap-Geschäft ab. Nähere Informationen finden sich in Anhangangabe 37 J wieder. E. Globalnettingvereinbarungen oder ähnliche Vereinbarungen Der Konzern hat das vorhandene Zinssicherungsgeschäft gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) abgeschlossen. Demnach werden grundsätzlich Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem Tag im Hinblick auf ausstehende Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere Partei zu zahlen ist. Aufgrund des positiven EURIBORs ergeben sich aktuell gegensätzliche Zahlungsströme von beiden Vertragsparteien, die zu einem Nettobetrag zusammengefasst werden können. Zusammensetzung des Konzerns 26. Verzeichnis der Tochterunternehmen Die Tochterunternehmen des Konzerns sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
1 Es liegt ein Ergebnisabführungsvertrag mit der amedes Holding GmbH vor. 2 Davon hält die amedes Medizinische Dienstleistungen GmbH zwei Geschäftsanteile. 3 Es liegt ein Ergebnisabführungsvertrag mit der amedes Medizinische Dienstleistungen GmbH vor. 4 Es liegt ein Ergebnisabführungsvertrag mit Aragon BidCo GmbH vor. 5 Es liegt eine Patronatserklärung vor. 6 Es liegt ein Ergebnisabführungsvertrag mit Aragon HoldCo GmbH vor. Die Gesellschaften gemäß Fußnote 1, 3, 4, 5 und 6 machen von den Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b Nr. 3 HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Gebrauch. Von einer Offenlegung gemäß § 325 bis 329 HGB wird abgesehen. Der Befreiungsbeschluss wurde gemäß § 325 HGB offen gelegt. A. Konsolidierungskreis Die Aragon TopCo GmbH mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Handelsregister Göttingen unter HRB 206658, stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Aragon HoldCo GmbH mit Sitz Göttingen, eingetragen im Handelsregister Göttingen unter HRB 206668, stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. B. Veränderungen des Konsolidierungskreises Der Konsolidierungskreis veränderte sich im Berichtszeitraum wie folgt:
27. Erwerb Tochterunternehmen Im Geschäftsjahr 2022 wurden von der Aragon HoldCo die nachfolgend beschriebenen Transaktionen durchgeführt, die Auswirkung auf den Konsolidierungskreis hatten. Weitere - hier nicht dargestellte - Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Bedeutung für den Konzernabschluss der Aragon HoldCo. A. Erwerb von Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen Kauf der Labor Dr. Schumacher MVZ GmbH Mit Vollzug am 7. Februar 2022 wurden 100% der Geschäftsanteile an der Labor Dr. Schumacher MVZ GmbH (kurz: Labor) mit Sitz in Bremerhaven erworben. Das Labor wird seit dem 1. Februar 2022 konsolidiert. Die Transaktion wurde zu einem festen Kaufpreis von 12.060 TEUR vollzogen. Die übertragene Gegenleistung wurde aus Barmitteln beglichen. Neben dem festen Kaufpreis soll, in Anhängigkeit des erzielten EBITDA für die Jahre 2023 und 2024, ein variabler Kaufpreis gezahlt werden. Der Konzern hat 6.200 TEUR als bedingte Gegenleistung auf Basis der Budgetplanung in den Verbindlichkeiten berücksichtigt. Der variable Kaufpreis wird voraussichtlich in den Jahre 2023 und 2024 je zur Hälfte fällig und richtet sich nach dem erreichten EBITDA der Geschäftsjahre 2022 und 2023. Aus dem Kauf ergab sich kein Erstkonsolidierungsertrag. Die mit dem Kauf verbundenen Kosten für Rechtsberatung und Due Diligence sind in den Verwaltungsaufwendungen erfasst. Das Labor betreibt Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit den Schwerpunkten Laboratoriumsmedizin, Pathologie, Humangenetik, Gynäkologie, Zytologie, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft stellt eine inhaltlich sinnvolle Ergänzung des diagnostischen Spektrums der amedes Gruppe dar. B. Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
C. Änderungen von Annahmen und Schätzungen Im Geschäftsjahr 2021 wurde durch die Aragon BidCo GmbH die Antin Amedes Holdco GmbH erworben. Im Rahmen der finalen Kaufpreisallokation im Berichtsjahr wurden folgende Vermögenswerte und Schulden übernommen.
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation Die Kaufpreisallokation im Vorjahr bezüglich der Akquisition der Antin Amedes Holdco GmbH war insgesamt vorläufig, da der Erwerbszeitpunkt kurz vor dem Bilanzstichtag lag. Die Bilanzierung des Unternehmenserwerbs wurde im Geschäftsjahr 2022 angepasst, da nach dem Erwerbszeitpunkt 18. November 2021 neue Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt wurden, die bereits zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Aufgrund neuer gewonnener Erkenntnisse wurden die in der vorgenannten Tabelle dargestellten Vermögenswerte und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert ermittelt und angepasst. Gegenüber dem Vorjahrszeitraum erfolgte eine Reduzierung der Immateriellen Vermögenswerte (Kundenstämme) in Höhe von 3.766 TEUR sowie daraus folgend, eine Reduzierung der Latenten Steuerschulden in Höhe von 1.183 TEUR. Der Geschäfts- oder Firmenwert hat sich im Rahmen der geänderten Erstkonsolidierung von 900.921 TEUR im Vorjahr auf 903.504 TEUR erhöht. Die zunächst vorläufig ermittelte Neubewertung aus dem Vorjahr ist damit abgeschlossen und bedarf keiner weiteren Anpassung. D. Mit dem Erwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert
* Angepasste Werte infolge der Kaufpreisallokation 28. Nicht beherrschende Anteile
Bei den anderen, einzeln betrachteten unwesentlichen Tochterunternehmen handelt es sich um eine OP-Gemeinschaft und eine Röntgen- und Therapiegemeinschaft in den Rechtsformen einer GbR mit einer Beteiligung von jeweils 50%. Die Beteiligungen wurden im Berichtsjahr auf den Erinnerungswert abgeschrieben. 29. Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen Im Geschäftsjahr wurden vom Konzern keine nicht beherrschenden Anteile erworben. Weitere Anhangangaben 30. Leasingverhältnisse A. Leasingverhältnisse als Leasingnehmer
Den Leasingverhältnissen liegen Zinssätze zugrunde, die aufgrund der Objektzuordnung und der Laufzeit ermittelt wurden. Die Zinsspanne beträgt 2,15% bis 5,51%. Basis ist der Zinssatz für Bundeswertpapiere in den jeweiligen Laufzeitfenstern zzgl. eines Bonitätsaufschlages für den Konzern, der sich an dem aktuellen Refinanzierungszinssatz orientiert. Der Zinsaufwand ist im Finanzergebnis in Anhangangabe 10 angegeben. Details zu den Verbindlichkeiten aus Leasing finden sich in der Anhangangabe 22 wieder. Alle angemieteten Vermögenswerte wurden vollumfänglich, auch für kurzfristige Leasing-Verhältnisse und Leasing-Verhältnisse, bei denen der angemietete Vermögenswert von geringem Wert ist, berücksichtigt. Einige Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt. Zugeständnisse, wie Stundung der Mietraten oder Mietpreisnachlässe, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stehen, wurden vom Unternehmen nicht beansprucht. i. Künftige Mindestleasingzahlungen
B. Leasingverhältnisse als Leasinggeber Der Konzern hat einen Teil seiner gemieteten Immobilien untervermietet, welches als Nutzungsrecht in den Sachanlagen ausgewiesen ist. Diese Unterleasingverhältnisse hat der Konzern als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft. Im Berichtszeitraum hat der Konzern Zinserträge auf Leasingforderungen in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) erfasst. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.
31. Künftige Zahlungsverpflichtungen Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die künftigen Zahlungsverpflichtungen der Aragon HoldCo:
32. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten Zum Abschluss-Stichtag bestehen im Konzern keine Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, die auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse und Einschätzungen die Voraussetzungen zum Ansatz in der Bilanz nicht erfüllen. Die Rechtsberatungskosten und die voraussichtlichen Kosten aufgrund negativer Verfahrensergebnisse wurden als Rückstellungen für Prozessrisiken berücksichtigt. Die Aragon HoldCo geht nicht davon aus, dass weitere potenzielle Kosten aus Rechtsberatung und aufgrund von Verfahrensergebnissen wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben werden. 33. Nahestehende Unternehmen und Personen Umsätze mit Gemeinschaftsunternehmen wurden nicht getätigt. Es bestanden auch keine Forderungen oder Verbindlichkeiten. Umsätze mit assoziierten Unternehmen wurden nicht getätigt. Es bestanden auch keine Forderungen oder Verbindlichkeiten. Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden nicht getätigt. Es bestanden auch keine Forderungen oder Verbindlichkeiten. 34. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag A. Sonstige Ereignisse Mit Vollzug am 20. Januar 2023 wurden weitere 49,9% der Geschäftsanteile an der ARCHIMED LIFE SCIENCE GmbH (kurz: ARCHIMED) erworben. Damit verfügt der Konzern ab dem Geschäftsjahr 2023 zu 100% über die Anteile der ARCHIMED. Die Gesellschaft ist eine österreichische Gesellschaft mit Sitz in Wien. Die ARCHIMED entwickelt u. a. diagnostische Tests im Bereich der Biochemie, Genetik und Biomarker für seltene Erkrankungen, wie z. B. für angeborene Stoffwechselerkrankungen oder onkologische Erkrankungen, die in laboratorischen Einrichtungen und Zentren Anwendung finden. Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft stellt eine inhaltlich sinnvolle Ergänzung des diagnostischen Spektrums der amedes Gruppe dar. Beide Gesellschaften beabsichtigen damit gemeinsam die Entwicklung von weiteren diagnostischen Tests für internationale Märkte weiter voranzutreiben und die internationale Marktabdeckung der entwickelten Tests zu vergrößern. Der Erwerb wurde im Abschluss zum 31. Dezember 2022 noch nicht bilanziell abgebildet. Die Vollkonsolidierung findet im Geschäftsjahr 2023 statt. Der Basis-Kaufpreis betrug 4.000 TEUR und wurde in bar geleistet. Zusätzlich zum Basis-Kaufpreis wurde ein zusätzlicher Kaufpreis in Höhe von 49,9% des im Geschäftsjahr 2022 erwirtschafteten Bilanzgewinns der ARCHIMED vereinbart. Eine bedingte Gegenleistung wurde auf Basis der durchschnittlichen EBITDA der Jahre 2028 und 2029 für das Geschäftsjahr 2030 vereinbart, deren Höhe aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar ist. Zugehörige Transaktionskosten in Höhe von 16,2 TEUR wurden im Geschäftsjahr 2022 als Aufwendungen erfasst. Nachstehend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum 31. Dezember 2022 zusammengefasst.
Rechnungslegungsmethoden 35. Bewertungsgrundlagen Die nachstehend dargestellten wesentlichen Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung sind einheitlich für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Rechnungslegungsperioden angewendet worden.
Die wesentlichen Aktiv- und Passivposten der Konzern-Bilanz werden wie nachfolgend dargestellt bewertet:
36. Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 Im Geschäftsjahr wurde festgestellt, dass ein am 27.10.2021 abgeschlossener Zinsswap zur Absicherung der variablen Zinsen des Darlehens am 31.12.2021 unberücksichtigt blieb. Der Zinsswap hatte zum 31.12.2021 einen negativen Marktwert in Höhe von TEUR 7.731, dessen Marktwertänderung unter Anwendung von Hedge Accountings in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften zu erfassen gewesen wäre. Die Fehlerkorrektur führt in Bezug auf das Vorjahr zu einem erfolgsneutralen Effekt. Im Zuge dessen wurden die Vorjahreswerte der folgenden Tabellen angepasst: Konzernbilanz
Konzerngesamtergebnisrechnung
Eigenkapital
37. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden Der Konzern hat die nachstehenden wesentlichen Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet. A. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen. Tochterunternehmen sind von Aragon HoldCo beherrschte Unternehmen. Aragon HoldCo beherrscht ein Unternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Unternehmen hat. Verfügungsgewalt bedeutet, dass sie über bestehende Rechte verfügt, welche ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken, d.h. die Profitabilität des Unternehmens wesentlich zu beeinflussen. Somit ist Beherrschung nur gegeben, wenn Aragon HoldCo schwankenden Renditen aus ihrer Beziehung zu einem Unternehmen ausgesetzt ist und mittels ihrer Verfügungsgewalt die Fähigkeit zur Beeinflussung dieser Renditen hat. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Aragon HoldCo. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Möglichkeit der Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen Aragon HoldCo in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20% und 50% einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Sie werden at-equity in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Buchwert jährlich um den Anteil der Aragon HoldCo am Gesamtergebnis des Unternehmens erhöht bzw. vermindert bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss endet. Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebes erfüllt und die Aragon HoldCo Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt die Aragon HoldCo, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Die Gruppe hat die Möglichkeit, einen "Konzentrationstest" anzuwenden, der eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob eine erworbene Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist. Der optionale "Konzentrationstest" ist erfüllt, wenn der beizulegende Zeitwert der erworbenen Bruttovermögenswerte im Wesentlichen auf einen einzigen identifizierbaren Vermögenswert oder eine Gruppe ähnlicher identifizierbarer Vermögenswerte konzentriert ist. Dabei werden die übernommenen Vermögenswerte und Schulden sowie die beim Erwerb übertragene Gegenleistung grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung bewertet. Ein aus der Transaktion entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderungen überprüft. Ein etwaiger Gewinn aus dem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die mit dem Unternehmenserwerb im Zusammenhang stehenden Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen. Verliert Aragon HoldCo die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt. B. Fremdwährung Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in Euro aufgestellt. Die Aufwands- und Ertragsposten der Berichtsperiode in Fremdwährung werden im Einzelabschluss der Konzerngesellschaften zum Durchschnittskurs umgerechnet. Der anzuwendende Durchschnittskurs ist der Mittelwert aus den Monatskursen der Berichtsperiode. Monetäre Positionen, wie z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag in einer Fremdwährung bestehen, werden im Einzelabschluss der Konzerngesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und im Kursergebnis innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. C. Umsatzerlöse Der Umsatz wird auf Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen mit kassenärztlichen Vereinigungen, Patienten und Kunden oder gesetzlichen Regelungen gemessen. Der Transaktionspreis basiert auf staatlichen Regulierungen, Satzungen der Selbstverwaltung oder vertraglichen Regelungen. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht ist. Rechnungen an Patienten und Kunden sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Kassenärztliche Vereinigungen zahlen überwiegend monatliche Abschläge auf das zu erwartende Honorar und mit Versand des Honorarbescheids den Restbetrag. Umsatzerlöse aus Produktlieferungen werden erfasst, sobald die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Die Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. D. Leistungen an Arbeitnehmer Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Sofern sie am Bilanzstichtag noch nicht erfüllt sind, wird eine Rückstellung gebildet, sofern die Verpflichtungen verlässlich geschätzt werden können. Leistungsorientierte Pläne Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen für leistungsorientierte Altersversorgungssysteme sowie der daraus resultierende Aufwand wird gemäß IAS 19 (Employee Benefits) nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Dabei werden sowohl die am Abschluss-Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Verpflichtungen wird grundsätzlich auf Basis der Renditen für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen ermittelt. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verpflichtungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Der Dienstzeitaufwand wird als betrieblicher Aufwand klassifiziert Ein aufgrund einer Änderung des Pensionsplans nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort in der Periode der Änderung erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Verpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Die Verpflichtungen des Konzerns im Hinblick auf andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer betreffen i.W. Jubiläumsleistungen. Der Verpflichtungsumfang nach der Projected-Unit-Credit-Methode entspricht hierbei dem versicherungsmathematischen Barwert des bis zum Bilanzstichtag bereits erdienten Teils der Verpflichtung. Dabei wird der bei Eintritt des Versorgungsfalls fällige Leistungsanspruch entsprechend dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag abgeleisteten Dienstzeit zu der bis zum Eintritt des Versorgungsfalls erreichbaren Dienstzeit berücksichtigt. Neubewertungen werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie entstehen. E. Ertragsteuern Die Ertragsteuern umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Steuern. Tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden sind grundsätzlich anzusetzen, wenn sie wahrscheinlich sind. Die Bewertung folgt den Steuervorschriften, die am Abschluss-Stichtag gültig oder angekündigt sind, sofern die Ankündigung die Wirkung einer tatsächlichen Inkraftsetzung hat. Werden tatsächliche und latente Steuern angesetzt, sind sie erfolgswirksam zu erfassen, sofern sie nicht aus einem Geschäftsvorfall resultieren, der außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst wird bzw. im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss steht. In der Bilanz sind grundsätzlich tatsächliche Steueransprüche mit tatsächlichen Steuerschulden und latente Steueransprüche mit latenten Steuerschulden zu saldieren, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht, beabsichtigt ist diese durchzuführen und sich die Steueransprüche und Steuerschulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Zahlung oder Erstattung gegenüber der Steuerbehörde zu erwarten ist. Diese umfassen sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Verpflichtungen/Ansprüche aus Vorjahren. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten in der Konzern-Bilanz und der Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften angesetzt. Abweichend von diesem Grundsatz werden keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden resultieren, dadurch weder das IFRS-Ergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird und es sich nicht um Unternehmenszusammenschlüsse handelt. Darüber hinaus werden keine passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen gebildet, die im Zusammenhang mit der erstmaligen Bilanzierung eines Geschäfts- oder Firmenwerts stehen. Passive latente Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen werden grundsätzlich gebildet, es sei denn, die Aragon HoldCo ist in der Lage, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und die temporären Differenzen werden sich in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. F. Vorräte Vorräte werden zunächst mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und in den Folgeperioden mit dem niedrigeren Wert aus Nettoveräußerungswert und Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach der Durchschnittskostenmethode ermittelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. G. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um kumulierte planmäßige lineare Abschreibungen und ggf. kumulierte Wertminderungen. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die Abschreibung wird grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschluss-Stichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie produktions- bzw. leistungserstellungsbezogene Verwaltungskosten. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands und die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Wartungs- und Reparaturkosten werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst. Öffentliche Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derjenigen Vermögenswerte, für die der Zuschuss gewährt wurde. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens wird ausgebucht, sofern der Vermögenswert abgeht oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Anlagenklassen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
H. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert Der Goodwill wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugeordnet ist, auf eine etwaige Wertminderung untersucht. Der Werthaltigkeitstest wird regelmäßig am Ende eines jeden Geschäftsjahres durchgeführt und zusätzlich immer dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist. Forschung und Entwicklung Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden erfolgswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Sonstige Entwicklungsausgaben werden erfolgswirksam erfasst, sobald sie anfallen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die von der Aragon HoldCo erfassten Aufwendungen für Entwicklung beliefen sich auf 2.205 TEUR. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und grundsätzlich linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Derartige Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag - der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert - niedriger ist als der Buchwert. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, auf ihre Werthaltigkeit untersucht und, sofern notwendig, auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte unter der Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen maximal bis auf den Wert zugeschrieben, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderungen erfasst worden wären. Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden der immateriellen Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschluss-Stichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Die Nutzungsdauern wesentlicher immaterieller Vermögenswerte der Aragon HoldCo betragen:
I. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen klassifiziert. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte erfasst, sofern der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. Sind die Voraussetzungen zur Klassifizierung von Vermögenswerten als zur Veräußerung gehalten nicht mehr erfüllt, sind die Vermögenswerte nicht mehr als zur Veräußerung gehalten auszuweisen. Die Vermögenswerte sind zu bewerten mit dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert, der sich ergeben hätte, wenn der Vermögenswert nicht als zur Veräußerung gehalten klassifiziert worden wäre, und dem erzielbaren Betrag zum Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten nicht mehr erfüllt sind. J. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen, Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kreditinstituten aus Schuldscheindarlehen und derivative Finanzverbindlichkeiten. Finanzinstrumente werden angesetzt, sobald die Aragon HoldCo Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen (Käufe oder Verkäufe im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird) ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang allerdings der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch die Aragon HoldCo geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Sofern Verträge zum Kauf oder Verkauf nichtfinanzieller Vermögenswerte in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden sie gemäß den Regelungen dieses Standards bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Dazu werden die bereits fixierten oder unter Anwendung der aktuellen Zinsstrukturkurve über Forward Rates ermittelten Cashflows mit den aus der am Stichtag gültigen Zinsstrukturkurve bestimmten Diskontfaktoren auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Zur Anwendung kommen die Mittelkurse. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen werden - insoweit sie Fälligkeiten von länger als einem Jahr aufweisen unter Anwendung der Effektivzinsmethode - mit dem Buchwert im Zeitpunkt des Zugangs abzüglich Wertminderungen bewertet. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte, für welche ein potenzieller Abwertungsbedarf besteht, anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht sowie ggf. wertberichtigt. Bei der dazu notwendigen Ermittlung der erwarteten künftigen Cashflows der Portfolios werden neben den vertraglich vorgesehenen Zahlungsströmen auch historische Ausfallerfahrungen berücksichtigt. Die Cashflows werden auf Basis des gewichteten Durchschnitts der ursprünglichen Effektivzinssätze der im jeweiligen Portfolio enthaltenen finanziellen Vermögenswerte abgezinst. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, welche Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten einschließen, haben beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten und werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sonstige langfristige Forderungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Darunter fallen primär derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden sind und damit zwingend als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert werden müssen. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Ist bei Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten das vereinbarte Zahlungsziel länger als zu diesem Zeitpunkt auf dem betreffenden Beschaffungsmarkt branchenüblich, so wird diese Verbindlichkeit nicht in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, sondern in den sonstigen verzinslichen Verbindlichkeiten innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten. In der Kapitalflussrechnung wird eine solche Finanzierungsvereinbarung als zahlungsunwirksame Transaktion abgebildet und die betreffende Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Lieferant seine Forderung verkauft oder nicht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Aragon HoldCo setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus Finanztransaktionen resultierenden Zinsrisiken ein. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant. Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein. Liegen keine Marktwerte vor, müssen die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden ist. Liegen keine Sicherungsgeschäfte (Hedge Accounting) gemäß IFRS 9 vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren. Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Zum Zwecke der Beurteilung, ob eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument besteht, nimmt das Unternehmen an, dass sich der Referenzzinssatz infolge der Reform der Referenzzinssätze nicht verändert. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Aragon HoldCo definiert qualifizierte Vermögenswerte als Bauprojekte oder andere Vermögenswerte, für die notwendigerweise mindestens zwölf Monate erforderlich sind, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Erfolgsunsicherheiten (Eventualschulden und -forderungen) sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle der Aragon HoldCo stehen. Eventualschulden sind auch gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden. Nicht im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene Eventualschulden werden nicht angesetzt. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Ist die Realisation von Erträgen jedoch so gut wie sicher, ist der betreffende Vermögenswert nicht mehr als Eventualforderung anzusehen und wird als Vermögenswert angesetzt. Sofern ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzern-Anhang Angaben zu Eventualschulden gemacht. Gleiches gilt für Eventualforderungen, sofern der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. K. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital besteht aus dem Stammkapital und ist zu 100 % eingezahlt und entspricht dem Mindestkapital einer GmbH. L. Wertminderung Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten (inkl. Goodwill) und von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen. An jedem Abschluss-Stichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (Goodwill) wird darüber hinaus regelmäßig ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitiert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern. Wertminderungen des Goodwills dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwills, ist die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu verteilen. Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte (sofern bestimmbar) der einzelnen Vermögenswerte sind dabei als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwills) erfolgswirksam zuzuschreiben. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag wird in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow-(DCF-) Verfahrens ermittelt, soweit nicht eine Bewertung aufgrund eines Marktpreises maßgeblich ist. Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen für fünf Jahre beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über den 5-Jahres-Zeitraum hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung des erzielbaren Betrags durch das Management beruht, wird auf die Erläuterungen zu "Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" im weiteren Verlauf dieses Kapitels verwiesen. M. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten angesetzt, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Für solche Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet, soweit diese auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen, wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen und diese Abflüsse zuverlässig ermittelt werden können. Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und Unsicherheiten zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf der Basis einer bestmöglichen Schätzung bestimmt, wobei je nach Charakteristik der Verpflichtung geeignete Schätzverfahren und Informationsquellen genutzt werden. Bei einer Vielzahl ähnlicher Verpflichtungen wird die Gruppe der Verpflichtungen als Ganzes betrachtet. Als Schätzverfahren wird auf die Erwartungswertmethode zurückgegriffen. Bei Vorliegen von Bandbreiten möglicher Ereignisse mit gleicher Eintrittswahrscheinlichkeit wird der Mittelwert angesetzt. Einzelne Verpflichtungen (z. B. Rechts- und Prozessrisiken) werden regelmäßig mit dem wahrscheinlichsten Ergebnis bewertet, soweit nicht aufgrund besonderer Wahrscheinlichkeitsverteilungen andere Schätzungen zu einer angemesseneren Bewertung führen. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, aktuelle Kosten- und Preisinformationen sowie Einschätzungen bzw. Gutachten von Sachverständigen und Experten genutzt. Soweit zur Bestimmung des Erfüllungsbetrags Erfahrungswerte oder aktuelle Kosten- und Preisinformationen herangezogen werden, werden diese Werte auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt fortgeschrieben. Zu diesem Zweck wird auf geeignete Preisentwicklungsindikatoren (z. B. Baupreisindizes oder Inflationsraten) zurückgegriffen. Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Effekt hieraus wesentlich ist. Zur Abzinsung werden Marktzinssätze vor Steuern verwendet, die Laufzeit und Risiko (soweit nicht bereits bei Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt) der Verpflichtung widerspiegeln. Erstattungsansprüche werden nicht mit Rückstellungen saldiert, sondern getrennt aktiviert, sobald ihre Realisation so gut wie sicher ist. Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen, die als Folge des Erwerbs von Sachanlagen entstehen, werden erfolgsneutral als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts angesetzt. Spätere Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung dieser Verpflichtungen werden ebenfalls erfolgsneutral erfasst und führen zu nachträglichen Erhöhungen oder Minderungen des Buchwerts der betroffenen Sachanlage. Dies führt somit auch zu veränderten künftig zu erfassenden planmäßigen Abschreibungen des Vermögenswerts und damit im Ergebnis zu einer erfolgswirksamen Erfassung der Schätzungsänderungen über die Restnutzungsdauer. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der übersteigende Betrag unmittelbar erfolgswirksam als Ertrag zu erfassen. N. Leasingverhältnisse Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des IFRS 16 werden vollumfänglich auch für kurzfristige Leasing-Verhältnisse und Leasing-Verhältnisse, bei denen der angemietete Vermögenswert von geringem Wert ist, angewendet. In Verträgen, die neben Leasing-Komponenten auch Nicht-Leasingkomponente enthalten, wird keine Trennung vorgenommen. Jede Leasing-Komponente wird zusammen mit den dazugehörigen übrigen Leistungskomponenten als ein Leasing-Verhältnis angesehen. Die angewandten Zinssätze im Berichtszeitraum sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben.
O. Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis ist das Ergebnis aus den fortgeführten umsatzgenerierenden Haupttätigkeiten des Konzerns sowie den sonstigen Erträgen und Aufwendungen der betrieblichen Tätigkeit. Nicht im Betriebsergebnis enthalten sind das Finanzergebnis, Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und Ertragsteuern. P. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider. Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Sofern verfügbar, ermittelt der Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen. Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden. Hat ein Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs. Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder (a) durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch (b) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten; dieser Betrag wird zur Abgrenzung der Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis angepasst. Im Rahmen der Folgebewertung ist diese Differenz in einer angemessenen Weise über die Laufzeit des Instruments, allerdings nicht später als bei vollumfänglicher Bewertung durch beobachtbare Marktdaten oder Ausbuchung der Transaktion, im Gewinn oder Verlust zu erfassen. 38. Neue Standards, die noch nicht angewendet werden Eine Reihe neuer Standards sind in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 1. Januar 2022 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist; der Konzern hat jedoch die neuen oder geänderten Standards bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht vorzeitig angewendet. A. Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig (Änderungen an IAS 1) Die im Jahr 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 enthalten Klarstellungen der Anforderungen an die Einstufung der Schulden als kurz- oder langfristig und sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Allerdings hat das IASB nachfolgend weitere Änderungen an IAS 1 und eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes auf nicht früher als den 1. Januar 2024 vorgeschlagen. Aufgrund dieser laufenden Entwicklungen kann der Konzern derzeit die Auswirkungen auf die Periode der Erstanwendung nicht einschätzen. Die Entwicklungen werden eng verfolgt. B. Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion (Änderungen an IAS 12) Die Änderungen schränken den Anwendungsbereich der Initial Recognition Exemption ein, um Transaktionen auszuschließen, die zu gegenläufigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen, zum Beispiel Leasingverhältnisse oder Verbindlichkeiten aus Entsorgungsverpflichtungen. Die Änderungen gelten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Bei Leasingverhältnissen und Entsorgungsverpflichtungen müssen die zugehörigen latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten ab dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfasst werden, wobei alle kumulierten Auswirkungen als Anpassung der Gewinnrücklage oder andere Eigenkapitalbestandteile zu diesem Zeitpunkt ausgewiesen werden. Für alle Transaktionen gelten die Änderungen für Transaktionen, die nach dem Beginn der frühesten dargestellten Periode stattfinden. Der Konzern bilanziert latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Entsorgungsverpflichtungen nach dem "integrally-linked"-Ansatz, was zu einem ähnlichen Ergebnis wie die Änderung führt, außer dass die Auswirkungen der latenten Steuern in der Bilanz netto ausgewiesen werden. Gemäß den Änderungen wird der Konzern einen separaten latenten Steueranspruch und eine latente Steuerschuld erfassen. Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich die zu versteuernde temporäre Differenz in Bezug auf das Nutzungsrecht auf 65.704 TEUR (Anhangangabe 30) und die abzugsfähige Differenz in Bezug auf die Leasingverbindlichkeit auf 70.040 TEUR (Anhangangabe 22C), was zu einer latenten Steuerschuld von netto 1.829 TEUR führt (Anhangangabe 12B). Auf Basis der Änderungen wird der Konzern - vor etwaigen Saldierungen - eine separate latente Steuerschuld in Höhe von 19.148 TEUR und einen latenten Steueranspruch in Höhe von 17.319 TEUR ausweisen. Die Anwendung der Änderung wird keine Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen haben. C. Sonstige Standards Die nachstehenden geänderten Standards und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:
Sonstige Angaben 39. Honorar und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist seit 2016 Abschlussprüfer des Konzerns. Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Berichtszeitraum als Aufwand erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:
Unter den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen werden insbesondere Honorare für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ausgewiesen. Die sonstigen Leistungen umfassen überwiegend Leistungen im Zusammenhang mit einer Due-Diligence-Prüfung. Die nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB anzugebenen Werte sind gemäß IDW RS HFA 36 in seiner Fassung vom 8. September 2016 ermittelt. 40. Vergütung von gesetzlichen Vertretern Von der Schutzklausel gemäß § 314 Abs. 3 HGB i. V. m. §286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht und auf die Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) und b) HGB verzichtet. 41. Organe der Gesellschaft Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr waren: Herr Adi Bikic, Kfm., Frankfurt am Main (29. Juli 2021 bis 22. März 2022) Herr Roman Dominik Brück, Kfm., Frankfurt am Main (26. August 2021 bis 22. März 2022) Herr Wolf Frederic Kupatt, CEO, München (ab 22. März 2022)
Göttingen, den 31. März 2023 Wolf Frederic Kupatt Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Aragon HoldCo GmbH, Göttingen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Aragon HoldCo GmbH, Göttingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Aragon HoldCo GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 27. April 2023 KPMG
AG
Brennecke, Wirtschaftsprüfer Graf von der Schulenburg, Wirtschaftsprüfer |
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