GLOBAL Handelsgesellschaft mbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz Schwager seit 17.5.2011 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GLOBAL Handelsgesellschaft mbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.04.2011 bis zum 27.04.2012BILANZ
ANHANG1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der GLOBAL Handelsgesellschaft mbH i.L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1.1 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert an-gesetzt. 1.2 Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Heinz Schwager geführt. Der Jahresabschluss 2012 wurde am 1. Juni 2012 festgestellt. 2 Lagebericht Die Geschäftsführung der Gesellschaft erstellt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter keinen Lagebericht; sie nimmt die Möglichkeit des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch wonach für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB keine Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts besteht. |
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