VAKOMA
Production GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.5.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
5.124.327,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
42.083,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
5.082.244,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.249.896,67 |
261.540,70 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
78.693,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.692.883,08 |
160.695,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
557.013,59 |
22.151,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.155.939,59 |
12.685.450,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.405.836,26 |
18.071.318,02 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.5.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.710.450,32 |
5.357.541,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
470.489,27 |
7.352.908,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.155.939,59 |
12.685.450,32 |
| B.
Rückstellungen |
196.920,00 |
186.420,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.208.916,26 |
17.884.898,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.208.916,26 |
17.884.898,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.405.836,26 |
18.071.318,02 |
Anhang
VAKOMA Production GmbH in Insolvenz, Magdeburg
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juni
bis 31. Dezember 2015
A.
Allgemeine Angaben
1. Die VAKOMA Production GmbH in Insolvenz hat Ihren
Sitz in Magdeburg. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Stendal unter HRB 18039 eingetragen.
2. Auf die Gesellschaft sind gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB die für
kleine Kapitalgesellschaft geltenden Vorschriften
anzuwenden. Die größenabhängigen
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.
3. Über das Vermögen der VAKOMA Production
GmbH in Insolvenz, Magdeburg, wurde mit Beschluss des
Amtsgerichtes Magdeburg (Geschäftsnummer 340
IN 195/15) am 1. Juni 2015, 11.00 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter
wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, bestellt.
4. Für den Zeitraum vor Eröffnung des
Insolvenzverfahrens ergibt sich aufgrund § 155
Abs. 2 Satz 1 InsO i.V.m. § 242
Abs. 1 Satz 1 HGB ein Rumpfgeschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Mai 2015. Der
Insolvenzverwalter hat sein insoweit bestehendes Wahlrecht,
zum satzungsmäßigen Geschäftsjahr
zurückzukehren, ausgeübt. Damit ergibt sich ein
weiteres Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juni 2015 bis
31. Dezember 2015.
5. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde nicht von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere
wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
4. Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist nur
eingeschränkt möglich, da das vorliegende
Rumpfgeschäftsjahr nur einen Zeitraum von 7 Monaten
ausweist, während das Vorjahr 5 Monate beinhaltet.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände sowie des übrigen
Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem
niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
2. Die Rückstellungen wurden mit den
Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
3. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen
festgestellte Insolvenzforderungen
i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen
der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO.
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am
1. Juni 2015 gelten die vor Verfahrenseröffnung
begründeten Verbindlichkeiten als fällig
(§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
4. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von
EUR 1.113.330,18 (im Vorjahr: EUR 1.113.330,18)
enthalten, bei dem der Kreditnehmer den Rangrücktritt
erklärt hat. Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert sind, beträgt EUR 11.957.248,83 (im
Vorjahr: EUR 11.957.248,83).
E.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
F.
Sonstige Angaben
1. Gemäß Handelsregister ist
Geschäftsführer des Unternehmens Herr Gerhard
Rudolf Willi Krossing (Kaufmann), Magdeburg.
2. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juni
bis 31. Dezember 2015 waren im Durchschnitt 14
Arbeitnehmer beschäftigt.
3. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am
1. Juni 2015 wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas
F. Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt.
Magdeburg, den 8. Mai 2023
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der
VAKOMA Production GmbH in Insolvenz, Magdeburg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2023
festgestellt.
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