HEIN-RST GmbHLiquidiert

50321 Brühl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 44688
Vorher
RST Rohrnetz-System-Technik GmbH
Eingetragen
20.5.1986
Branche
Wärme- und KältehandelErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
die Beratung in Fragen des Rohrnetzbaus (Gas, Wasser, Fernwärme) sowie in Frage der Instandhaltung solcher Netze, ferner die Industrievertretung und der Handel mit Gegenständen des Rohrnetzbedarfs. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung der Betriebsführung von Rohrnetzsystemen sowie die Vermittlung und Ausführung von Dienstleistungen im Gas-, Wasser-, Fernwärme und Abwasserbereich bezüglich der Instandhaltung solcher Rohrnetze bis hin zu den Anlageteilen, die noch im Zuständigkeitsbereich entsprechender Versorgungsunternehmen liegen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Instandhaltung von Rohrinstallationen aller Sparten (Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) im Anschlußbereich. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Entwicklung und der Vertrieb von Erfassungssystemen und von Software zur Dokumentation und Auswertung der Daten aus den Instandhaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Effer
seit 27.6.2013
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HEIN-RST GmbH

Brühl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 71.329,50 68.214,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 71.326,50 68.211,50
B. Umlaufvermögen 132.559,35 176.741,05
I. Vorräte 20.039,10 18.151,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 86.457,90 126.450,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.062,35 32.138,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.776,50 15.442,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 213.665,35 260.397,71

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 31.868,50 43.138,15
I. gezeichnetes Kapital 130.000,00 130.000,00
II. Verlustvortrag 86.861,85 124.447,63
III. Jahresfehlbetrag 11.269,65 -37.585,78
B. Rückstellungen 4.716,19 4.399,23
C. Verbindlichkeiten 177.080,66 212.860,33
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 30.297,62 32.031,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 213.665,35 260.397,71

Anhang zum 31. Dezember 2011


Firma HEIN-RST GmbH, Brühl
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266 Abs. 2 HGB entsprechend angewendet. Von der Möglichkeit des verkürzten Ausweises wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt; demgemäß erfolgte die Gliederung in Anlehnung an § 275 Abs. 2 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen er Schlussbilanz des vorangegangenenen Geschäftsjahres überein.

Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 252 ff. HGB. Die geltenden Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Das Sachanlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt und wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Aus der als Anlage beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens sind die Nutzungsdauer und die Abschreibungssätze zu entnehmen. Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Einzelnettowert von unter EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Hier wurde analog dem Bewertungwahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG verfahren.

Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Einzelnettowert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurden als Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG mit einem Abschreibungsatz in Höhe von 20 % berücksichtigt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit zweifelhafte Forderungen vorlagen, wurden diese einzelwertberichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend der Zinstabelle der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz verzinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die Endbestände des Vorjahresabschlusses sind ordnungsgemäß vorgetragen worden.

Soweit sich im Rahmen meiner Jahresabschlusserstellung Abschluss- / Berichtigungsbuchungen ergaben, habe ich diese mit der Geschäftsführung abgestimmt.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Entwicklung Anlagevermögen ist in einem Verzeichnis gemäß § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.



Ergebnisverwendungen

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro -11.269,65 wird auf neue Rechnung vorgetragen.


Sonstige Pflichtangaben

Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte von folgenden Personen geführt:

 Herrn Herbert Hein
                                                        Frau Mechtild Schäfer
 Herrn Dieter Bulawa

Vom Verzicht der Angabe nach § 285 Satz 1 Nr. 9a HGB wurde gemäß § 288 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht.


Vorgänge von besonderer Bedeutung

Mit UR-Nr. 392/2005 vom 16.03.2005 des Notars Dr. Dorsel in Brühl ist die Verschmelzung der Hein Rohrnetzbedarf GmbH auf die RST Rohrnetz-System-Technik GmbH auf den 01. Januar 2005 beschlossen und beurkundet worden.


Von den Erleichterungen bei der Offenlegung von kleinen Kapitalgesellschaften gem. § 326 i.V.m § 288 (1) HGB wurde Gebrauch gemacht.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 99.750,58 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 136.750,58 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2012 festgestellt.

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