santos GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
805.792,95 |
807.805,45 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
705.692,95 |
707.704,45 |
| III. Finanzanlagen |
100.100,00 |
100.100,00 |
| B. Umlaufvermögen |
2.885.682,06 |
2.860.344,40 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
2.797.739,69 |
2.813.987,18 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.123.578,86 |
1.006.176,44 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
87.942,37 |
46.357,22 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
5.398,51 |
5.888,01 |
| Aktiva |
3.696.873,52
|
3.674.037,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.388.287,36 |
1.126.843,26 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
560.000,00 |
560.000,00 |
| II. Gewinn-/Verlustvortrag |
|
430.168,50 |
| III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
136.674,76 |
| IV. Bilanzgewinn |
828.287,36 |
|
| davon Gewinnvortrag |
566.843,26 |
|
| B. Rückstellungen |
242.970,51 |
156.554,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
2.065.615,65 |
2.390.640,60 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
856.747,07 |
964.290,07 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.208.868,58 |
1.407.350,53 |
| Summe Passiva |
3.696.873,52 |
3.674.037,86 |
Anhang
I.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§
246–251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268–274a, §§ 276–277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften
der §§ 252–256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilMoG (BilRUG
soweit zulässig und bereits anwendbar) ergaben. Im Geschäftsjahr hat es keine Änderungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben. Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert
und nach ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
800 € nicht übersteigen, werden als bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
behandelt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 250 € werden im Jahr der Anschaffung
in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter
mit einem Anschaffungspreis über 250 € bis 800 € werden aktiviert und im Jahr
der Anschaffung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte werden mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Liegen niedrigere
Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten
sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher
Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung
des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die übrigen in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr, werden entsprechend ihrer Laufzeiten mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz gemäß §253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanz Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten antizipative Abgrenzungsposten
in Form von Umsatz- und Vorsteuererstattungsansprüchen in Höhe von 4.305,00
€. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von 10.144,51 €. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen 1.157.495,37 €. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in Höhe von 420.664,48 €. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 91.875,00 € eine Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 0,00 € durch Grundschuld
besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.652,09 €. 2. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 S. 1 HGB bestehen nicht. 3. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufgrund eines mit der Tochtergesellschaft, der Firma Santos Management GmbH, geschlossenen
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit Verlustübernahmevereinbarung ist
für das Jahr 2023 der Jahresfehlbetrag der Tochter in Höhe von € 427.982,11 von der
santos GmbH auszugleichen. Aufgrund eines mit der Tochtergesellschaft, der Firma santos Servicegesellschaft mbH,
geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit Verlustübernahmevereinbarung
ist der santos GmbH für das Jahr 2023 der Jahresüberschuss der Tochter in Höhe von
€ 726.690,00 zuzurechnen.
III. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Santos GmbH ist Herr Andreas Gruschovnik. Er ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Santos Management GmbH sowie die santos Servicegesellschaft mbH sind 100%-ige
Tochtergesellschaften der Firma santos GmbH mit Sitz in Leipzig. Aufgrund größenabhängiger
Befreiungen nach § 293 Abs. 1 HGB ist ein Konzernabschluss nicht zu erstellen.
Berlin, den 16. Juni 2025
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Andreas Gruschovnik
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2025 festgestellt.
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