TECHNOGERMA
Systems GmbH i.I.
Darmstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,51 |
78.731,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,51 |
7.770,08 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
70.961,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.267.813,11 |
5.438.797,58 |
| I.
Vorräte |
7.561,80 |
2.321.883,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.143,70 |
346.438,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.087.107,61 |
2.770.475,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
10.318,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.720.449,11 |
2.580.023,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.988.262,73 |
8.107.870,81 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
344.000,00 |
344.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.924.023,16 |
2.290.821,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
140.425,95 |
633.201,23 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.720.449,11 |
2.580.023,16 |
| B.
Rückstellungen |
249.460,00 |
354.339,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.738.802,73 |
7.753.531,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.988.262,73 |
8.107.870,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Besonderheiten bestehen aufgrund des Umstandes, dass
am 01. Dezember 2013 das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet und Herr
Rechtsanwalt Markus Ernestus als Insolvenzverwalter
bestellt wurde. Die Pflicht zur Aufstellung des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses im Rahmen des
Insolvenzverfahrens ergibt sich aus den allgemeinen
Rechnungslegungsgrundsätzen der §§ 238 und
242 Abs. 1 Satz 1 HGB.
Die geltenden handelsrechtlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
des Wegfalls der Fortführungsannahme der
Unternehmenstätigkeit beachtet. Danach ist nun das
primäre Ziel der Rechnungslegung in der Feststellung
des zum Abschlussstichtag vorhandenen Reinvermögens
des Unternehmens unter Berücksichtigung des besonderen
Umstands, dass die Beendigung des Geschäftsbetriebs
absehbar ist.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: TECHNOGERMA Systems
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Darmstadt
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Darmstadt
Register-Nr.: HRB 6008
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Folgende Anhaltspunkte begründen Zweifel an der
Unternehmensfortführung:
Aufgrund des Insolvenzverfahrens und der Einstellung
der operativen Tätigkeit wurden die
Vermögensgegenstände und Schulden im vorliegenden
Jahresabschluss nicht nach dem Going-Concern-Prinzip gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bewertet. Die Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach
der Liquiditätsprämisse.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 506,76
(Vorjahr: EUR 745,81).
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum
Bilanzstichtag EUR 344.000,00.
Zum 31. Dezember 2014 weist die Gesellschaft einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von EUR 2.720.449,11 aus.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen die Rückstellungen für Abschluss und
Prüfung, die Garantierückstellung sowie die
Kosten für das Insolvenzverfahren.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie die
Sicherheiten für Verbindlichkeiten sind aufgrund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01. Dezember 2013
fällig (§ 41 InsO). Eine Differenzierung
erübrigt sich daher.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im
Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber R+V
Allgemeine Versicherung AG und Bank Julius Bär sowie
Agentur für Arbeit.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren zum
Geschäftsführer bestellt:
Martin Oehmichen
Thorsten Schröder
Zum 01. Dezember 2013 wurde über das
Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt Markus Ernestus bestellt.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11,5.
Unterschrift des Insolvenzverwalters
Mannheim, 12. Dezember
2018
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Rechtsanwalt Markus
Ernestus
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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