Stadtwerke Frankenberg GmbH
Selbe AdresseWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Schmidtmann seit 9.10.2024 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbHEigenbeteiligung | 60.00% |
| 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbHFrankenberg (Eder)Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023I. Grundlagen des UnternehmensDie EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH, Frankenberg (Eder), (kurz EGF), ist für die öffentliche Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie für verschiedene Betriebsführungen zuständig. Die Stromversorgung bezieht sich auf die Kernstadt Frankenberg (Eder) und ihre zwölf Stadtteile sowie die Städte Gemünden (Wohra) und Rosenthal mit ihren jeweiligen Stadtteilen. Die technische Betriebsführung für Gemünden und Rosenthal wird durch die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach, erbracht. Der Strombedarf wurde zu 100 % (Vj. 100 %) von der Uniper Energy Sales GmbH, Düsseldorf, bezogen. Die Gasversorgung wird in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen Rengershausen, Röddenau und Schreufa betrieben. Der Gasbezug erfolgt zu 100 % (Vj. 100 %) von der Uniper Energy Sales GmbH, Düsseldorf. Die technische Betriebsführung der Gasversorgung wird durch die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach, erbracht. Die Wasserversorgung bezieht sich auf die Kernstadt Frankenberg (Eder) und ihre zwölf Stadtteile. Mit Frischwasser versorgt die EGF auch die Ortsteile Römershausen, Mohnhausen und Oberholzhausen der Gemeinde Haina (Kloster) und die Ortsteile Allendorf, Haine und Rennertehausen der Gemeinde Allendorf (Eder). Außerdem besteht mit der Gemeinde Burgwald bezüglich der Wasserversorgung der Ortsteile Bottendorf und Burgwald eine entsprechende vertragliche Versorgungsvereinbarung. Das benötigte Trinkwasser wird für die Kernstadt und die meisten Stadtteile aus den Quellen "Gernshausen", sowie den Brunnenanlagen "Im Teich" und "Patersgrund" gewonnen und dem Verteilungsnetz zugeführt. Für den Stadtteil Geismar wird der Bedarf durch eigene Wassergewinnungsanlagen gedeckt. Der Bedarf für den Stadtteil Rengershausen erfolgt zum Teil aus einer eigenen Wassergewinnungsanlage. Über eine Zusatzeinspeisung von der Kernstadt werden die Spitzenmengen abgedeckt. Außerdem betreibt die EGF auf dem Gelände eines Industriekunden in Frankenberg eine Energiezentrale zur Versorgung mit Wärme und Kälte, sowie eine Umkehrosmoseanlage zur Herstellung von Permeat in Betriebsführung. Auch betreibt die EGF zwei Wasserkraftanlagen und erzeugt damit regenerativen Strom. Weiterhin gehören zum Aufgabenbereich der EGF die Betriebsführungen des Abwasserwerkes - Eigenbetrieb der Stadt Frankenberg (Eder) - und der Stadtwerke Frankenberg GmbH - Schwimm- und Badeeinrichtungen der Stadt Frankenberg (Eder) - sowie weitere Betriebsführungen im Wasser- und Abwasserbereich. Gesellschafterinnen der EGF sind die Stadtwerke Frankenberg GmbH, Frankenberg (Eder), mit einer Stammeinlage von 3,75 Mio. € (60 %) und die EAM Beteiligungen GmbH, Kassel, mit einer Stammeinlage von 2,5 Mio. € (40 %). Mit der Stadtwerke Frankenberg GmbH als herrschendem Unternehmen besteht ein Gewinnabführungsvertrag bei gleichzeitiger Vereinbarung einer Mindestdividende an die Minderheitsgesellschafterin EAM Beteiligungen GmbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 6,25 Mio. €. Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 Herr Dipl. Ing. Jens Nehl. Beteiligungen Waldeck-Frankenberger Wärme GmbH Der EGF-Geschäftsanteil an der Waldeck-Frankenberger Wärme GmbH, Korbach, in Höhe von 5.000 € (20 %) wurde mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2023 per notariellem Vertrag vom 05.07.2023 an die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH zum Verkaufspreis von 100.000 € veräußert. Der sich aus der Beteiligung in Höhe von 20 % des Stammkapital ergebende Verkaufserlös wurde vollständig der EGF zugeführt. M&V Wärme Contracting GmbH & Co. KG Die EGF hält Kommanditanteile in Höhe von 10.000 € an der M&V Wärme Contracting GmbH & Co. KG, Frankenberg-Viermünden. Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Anlagen zur Wärmeversorgung. Die Beteiligung von 10.000 € entspricht 25 % am Kommanditkapital. II. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geprägt. Nachdem im Jahr 2022 deutliche Preisspitzen für den Strom- und Gasbereich zu sehen waren und Befürchtungen von Versorgungsengpässen im Vordergrund standen, normalisierte sich das Preisgeschehen auf einem erhöhten Niveau. Nachdem die Zinsen für Verbraucher- und Investitionskredite in 2022 stark angestiegen waren, verharren diese in 2023 auf einem Niveau um 4 %. Eine Investitionszurückhaltung, vor allem im Baubereich war daher festzustellen.
Energiepolitische Rahmenbedingungen
Branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war von einer Normalisierung der Energiepreise an den jeweiligen Rohstoffbörsen geprägt. Die Normalisierung brachte es mit sich das "Discountanbieter", die sich im Vorjahr weites gehend aus dem Markt zurückgezogen hatten, wieder neue preislich interessante Angebote legen konnten. Der Wettbewerb nimmt wieder Fahrt auf und Kunden, die EGF im Vorjahr durch eine solide Preisgestaltung gewinnen konnten, wenden sich wieder verstärkt anderen Anbietern im Strom- und Gasbereich zu. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. bewertet die Entwicklung 2023 in Deutschland wie folgt 3 : "Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2023 auf ein historisches Tief gefallen. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) rechnet mit einem Rückgang um 7,9 Prozent auf 10.791 Petajoule (PJ) oder 368,2 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE). Damit liegt der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990, teilte die AG Energiebilanzen mit. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hat. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging nach Berechnungen der AG Energiebilanzen nur ein schwacher verbrauchssenkender Effekt aus. Witterungsbereinigt hätte sich der Energieverbrauch um etwa 7,4 Prozent vermindert. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demographischen Entwicklung aus. Zuwächse nur bei erneuerbaren Energien [...] Der Erdgasverbrauch verringerte sich 2023 um 4,3 Prozent auf 2.641 PJ (90,1 Mio. t SKE). Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch private Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr etwas mehr Erdgas (+ 1 Prozent) eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas verminderte sich um 2 Prozent. Die Witterung hatte nur einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf Einsparungen bei den Verbrauchern zurück. Der Verbrauch an Steinkohle nahm im Berichtszeitraum um 16,9 Prozent auf 937 PJ (32,0 Mio. t SKE) ab. Die Kraftwerke reduzierten ihren Brennstoffeinsatz um gut 30 Prozent. Der Bedarf an Kohle und Koks in der Eisen- und Stahlindustrie verringerte sich dagegen nur relativ gering um 2,1 Prozent. [...]" Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Ergebnis vor Gewinnverwendung von T€ 2.121 erwirtschaftet, welches über dem Vorjahresergebnis von T€ 1.865 liegt und auch das im Vorjahr prognostizierte Ergebnis vor Gewinnverwendung deutlich übertrifft. Diese Ergebnissteigerung zu dem Ergebnis des Vorjahres ist überwiegend begründet durch eingepreiste Beschaffungs- und Forderungsausfallrisiken, Kundenzuwächsen mit ganzjähriger Auswirkung sowie durch aperiodische Effekte. Das Ergebnis vor Steuern im Berichtsjahr betrug T€ 2.982 (Vj. T€ 2.467) und wurde größtenteils in der Stromsparte erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Strom, Gas, Wasser, Wärme und Kälte sowie aus den Betriebsführungen betragen insgesamt T€ 43.711 (Vj. T€ 32.756). Die Veränderung (T€ 10.955) gegenüber dem Vorjahr resultiert überwiegend aus den folgenden Bereichen: Stromversorgung (T€ 6.570), Gasversorgung (T€ 4.272), EEG- und KWK-Belastungsausgleich (T€ -374) und Nebengeschäfte (T€ 944). Ohne Strom- und Energiesteuer betragen die Umsatzerlöse T€ 42.262 (Vj. T€ 31.247). Die Stromabgabe im Jahr 2023 betrug 54,4 Mio. kWh (Vj. 56,5 Mio. kWh). Dies entspricht einem Rückgang von 2,1 Mio. kWh oder 3,7 % und resultiert aus dem Sonderkundenbereich. Die Strompreise wurden zum 01.01.2023 erhöht. Die Gasabgabe betrug 66,0 Mio. kWh (Vj. 70,5 Mio. kWh). Der Rückgang von 4,5 Mio. kWh (6,4 %) ist im Wesentlichen im Tarifkundenbereich auf mildere Wintertemperaturen sowie auf die Energiekrise mit einem höheren Sparverhalten zurückzuführen. Die Gaspreise wurden zum 01.01.2023 erhöht und zum 01.10.2023 gesenkt. Die nutzbare Wasserabgabe betrug 951 Tcbm und ist gegenüber dem Vorjahr (956 Tcbm) um 5 Tcbm oder 0,5 % gesunken. Der Wasserarbeitspreis ist seit dem 1. Januar 1998 unverändert. Die Wärmeabgabe im Jahr 2023 war um 0,4 Mio. kWh niedriger als im Vorjahr (Vj. 1,6 Mio. kWh) und betrug 1,2 Mio. kWh. Die Abgabe an Kälte betrug im Berichtsjahr 2,6 Mio. kWh und die Permeatabgabe betrug 140 cbm. Die Konzessionsabgabe wurde im Berichtsjahr voll erwirtschaftet und wird an die Städte Frankenberg (Eder), Gemünden (Wohra) und Rosenthal abgeführt. Die Materialaufwendungen belaufen sich nach T€ 21.965 im Vorjahr auf T€ 32.024 und entfallen mit T€ 28.900 auf Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Vj. T€ 19.971). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich auf T€ 848 (Vj. T€ 731). Die Bilanzsumme beträgt T€ 34.521 (Vj. T€ 32.273). Der Eigenkapitalanteil an der gestiegenen Bilanzsumme liegt bei 44,2 % (Vj. 47,3 %). Ihre Versorgungsaufgaben hat die EGF in jeder Hinsicht in vollem Umfang erfüllen können. Insgesamt wird der Geschäftsverlauf als gut beurteilt. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind in den nachfolgenden Tabellen für die jeweils drei letzten Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 abgebildet: Vermögenslage
Die Vermögenslage der EGF ist durch den Bestand der Energieversorgungsnetze gekennzeichnet. Das Anlagevermögen macht 80,5 % der Bilanzsumme aus und ist zu 54,9 % durch Eigenmittel finanziert. Das im Sachanlagevermögen enthaltene langfristig gebundene Vermögen ist in 2023 hauptsächlich bei den Verteilungsanlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung gestiegen. Der Rückgang des kurzfristig gebundenen Vermögens ist im Wesentlichen auf die Verringerung der flüssigen Mittel aufgrund von Zahlungsabflüssen und dem Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände aufgrund geringerer Verbrauchsforderungen zurückzuführen. Das langfristig gebundene Fremdkapital ist im Jahr 2023 nahezu konstant geblieben. Der Anstieg des kurzfristig gebundenen Fremdkapitals betrifft im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund noch ausstehender Zahlungen an Lieferanten. Die Eigenkapitalquote beträgt für 2023 44,2 % nach 47,3 % in 2022 sowie 53,4 % in 2021. Finanzlage
Die Finanzlage zeigt, dass die Investitionen im Jahr 2023 aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert wurden. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen die Gewinnabführung an die Hauptgesellschafterin Stadtwerke Frankenberg GmbH und die Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafterin EAM Beteiligungen GmbH. Die deutliche Verringerung des Finanzmittelbestandes resultiert vor allem aus den Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von T€ 4.215 und der Auszahlung des Vorjahresergebnisses an die Gesellschafter inklusive Steuerbelastung in Höhe von T€ 2.596. Der EGF steht ein Rahmenkreditvertrag über T€ 2.000 zur Verfügung, der zur Stützung der Liquidität in Anspruch genommen werden kann. Ertragslage
Bei der Ertragslage ist zu berücksichtigen, dass Spitzabrechnungen gegenüber Lieferanten, Bilanzkreisverantwortlichen und dem Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen der Umsatzerzielung periodenfremd im Betriebsergebnis erfolgen und somit nicht bei den neutralen Posten ausgewiesen werden. Das Betriebsergebnis wurde auch durch aperiodische Effekte beim Materialaufwand in Form von Erstattungen aus Bilanzkreis- und EEG - Endabrechnungen für Vorjahre in Höhe von T€ 113 beeinflusst. Das Betriebsergebnis beinhaltet trotz Rückgangs des Strom- und Gasverbrauchs höhere Umsatzerlöse aufgrund gestiegener Kundenanzahlen im Strombereich sowie gestiegener Preise. Die neutralen Posten beinhalten überwiegend periodenfremde Erträge (T€ 55) und periodenfremde Aufwendungen (T€ 9). Investitionen und deren Finanzierung Die Gesamtinvestitionen in das Anlagevermögen betrugen für das Geschäftsjahr 2023 T€ 4.215 (Vj. T€ 3.825) und lagen somit über dem im Vorjahr prognostizierten Wert Die Überschreitung der Vorjahresprognose ist u. a. darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft flexibel auf kurzfristig notwendige Baumaßnahmen reagiert und somit ihre Investitionen an die aktuellen Bedürfnisse angepasst hat. Auch wurde unterjährig kurzfristig auf städtische Straßenbauprojekte reagiert. Die tatsächlich getätigten Investitionen weichen im Soll-Ist-Vergleich regelmäßig ab. Die geringe Verfügbarkeit von Tiefbaukapazitäten und inflationsbedingt hohe Materialpreise hatten auch in 2023 einen großen Einfluss auf die realisierten Ausschreibungsergebnisse und somit auf die Investitionshöhe. Häufig haben sich Veränderungen im Bauvolumen der geplanten Maßnahme ergeben oder Maßnahmen finden aus Gründen, die nicht zwangsläufig von der EGF zu vertreten sind, nicht statt. Beispiel: Gemeinsame Maßnahme mit der Stadt, die auf Grund fehlender Haushaltsgenehmigung oder Fördermittelbescheide nicht angegangen werden können. Die EGF versucht auf solche Ereignisse mit der Realisierung vorgeplanten Ersatzmaßnahmen zu reagieren, um eine sinnvolle Personalauslastung zu gewährleiten. In die Stromversorgung wurden in 2023 T€ 2.397, in die Gasversorgung T€ 154 und in die Wasserversorgung T€ 1.072 investiert. Als ein Teil der Leittechnik wurden T€ 141 in Glasfasernetze investiert, die mittelfristig die vorhandenen Kupfer-Kabelnetze ergänzen oder ersetzen. Im Bereich der gemeinsamen Anlagen (Anlagen außerhalb des direkten Strom-, Gas- und Wasserbereichs) betrugen die Investitionen T€ 452. Schwerpunkt der Investitionen waren die Verlegung und Erneuerung von Kabelnetzen und Trafostationen mit T€ 1.845, die Verlegung von Gasleitungen mit T€ 80 sowie die Verlegung und Erneuerung von Wasserleitungen mit T€ 772. Die Investitionen wurden zu 39,6 % aus Abschreibungen finanziert (Vj. 40,4 %). Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren Die EGF ist ein anlagenintensives Versorgungsunternehmen und die Investitionen, insbesondere in die Netzinfrastruktur, stellen über den Einfluss auf die Erlösobergrenzen einen wesentlichen finanziellen Leistungsindikator dar. Da sowohl die Investitionsvolumina vor allem wegen der Energiewende bedingtem Stromnetzausbaus steigen und Fremdfinanzierung vermehrt in Anspruch genommen werden muss, findet ein engeres Monitoring von Investitionsmaßnahmen und der Liquidität statt. Ein weiterer Indikator ist das Ergebnis vor Gewinnverwendung. Da die EGF aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankenberg GmbH ein ausgeglichenes Ergebnis ausweist, ist in diesem Ergebnis die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sehen. Die beiden Indikatoren werden über geeignete Steuerungsinstrumente aus dem Controlling und dem Rechnungswesen regelmäßig überprüft, um daraus Hinweise auf die zukünftige Geschäftsentwicklung zu erhalten. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Kundenbelange Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren betrachtet die Gesellschaft Kundenzahlen. Die EGF hat im Vertriebsbereich in 2023 11.525 Haushalte mit Strom und 1978 Haushalte mit Gas versorgt. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Veränderung von +63 im Strombereich und -52 im Gasbereich. Im Netz der EGF waren in 2023 131 Lieferanten im Bereich der Stromversorgung und 81 Lieferanten im Bereich der Gasversorgung aktiv. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Veränderung von -28 im Strombereich sowie von -6 im Bereich der Gasversorgung. Mitarbeiterbelange und Arbeitssicherheit Als weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren betrachtet die Gesellschaft die Mitarbeiterbelange und die Arbeitssicherheit. Die EGF hat in 2023 durchschnittlich 77 Mitarbeiter (Vj. 74) beschäftigt. Daneben bildete die EGF im Jahresdurchschnitt 7 Auszubildende (Vj. 6) in vier verschiedenen Ausbildungsberufen aus. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 9,1 % (Vj. 8,1 %). In der Regel werden die Auszubildenden bei einer entsprechenden Eignung übernommen. Es ist Ziel der EGF, allen geeigneten Ausbildungsabsolventen einen Arbeitsplatz bei der EGF anzubieten. Gerade in speziellen Bereichen der Energiewirtschaft hat die EGF kaum andere Chancen, qualifizierte Mitarbeiter zu bekommen. Die EGF strebt auch für die Zukunft eine hohe Ausbildungsquote an. Dennoch ist es unerlässlich auch sogenannte Quereinsteiger einzustellen und diesen Mitarbeitern kontinuierlich das fachspezifische Wissen der Energiewirtschaft zu vermitteln. Daher fördert die EGF die Mitarbeiter durch gezielte Schulungen und Fortbildungen, damit ein hoher Wissensstand erreicht und beibehalten werden kann und die kontinuierlich aufkommenden neuen Herausforderungen in allen Bereichen gemeistert werden können. In 2023 wurden dafür T€ 114 aufgewendet. Die Situation am Arbeitsmarkt 2023 ist nach wie vor angespannt und es sind weiterhin einige Planstellen unbesetzt. Das Thema Arbeitssicherheit besitzt bei der EGF einen hohen Stellenwert und wird unterjährig regelmäßig über den eingerichteten Arbeitssicherheitsausschuss verfolgt. Unterstützend dabei tätig ist ein externer Arbeitssicherheitsdienst in den Bereichen Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsunterweisungen. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden turnusmäßig von einem externen Arbeitsmediziner durchgeführt. In 2023 haben sich keine schwerwiegenden Arbeitsunfälle ereignet. III. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognosebericht Der Prognosebericht umfasst den Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024. Der wesentliche Faktor, der die Erwartungen beeinflusst, ist der weitere Verlauf des Ukraine-Krieges und die damit verbundenen Unsicherheiten auf den Energiemärkten. Das Jahr 2023 hat zwar zu einer Stabilisierung des Preisgefüges für Energie an den Handelsplätzen geführt, jedoch ist das Preisniveau der Vorkriegsperiode nicht wieder erreicht worden. Deutschland mit seiner zuvor starken Abhängigkeit von russischem Pipelinegas setzt dabei vornehmlich auf den Import von LNG, welches aber weltweit gehandelt wird und somit stark von geopolitischen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen abhängig ist. Der Preispeak an den Energiemärkten, der in 2022 auftrat hat dazu geführt, dass sich mit der Verfolgung der Beschaffungsstrategie des Trancheneinkaufs ein hohes Einkaufpreisgefüge für das Jahr 2024 ergeben hat. In 2023 hat die EGF hingegen noch von niedrigem Einkaufniveau aus 2022 profitiert und im Vergleich zu Händlern, die Spotmarkt getriebenen Preisen vermarkten, deutlich Kunden gewinnen können. Dieser Effekt und das Abschmelzen der umfassenden Risikoprämien, die aufgrund erwarteter Kundeninsolvenzen und Bilanzkreisrisiken gebildet worden waren führt dazu, dass sich das Ergebnis der EGF für 2023 sehr positiv darstellt und den Planwert deutlich übertrifft. Aus zuvor beschriebenen Gründen kann die EGF für Strom und Gas in 2024 allerdings keine marktüblichen Preise anbieten, so dass sich ein deutlicher Kundenverlust abzeichnet. Die Kundenanzahl Ende 2024 wird sich daher deutlich verringern. Beim Ergebnis vor Gewinnverwendung erwartet die Geschäftsführung eine deutliche Verringerung. Bei der Aufstellung der Wirtschaftsplanung 2024 hat sich gezeigt, dass die Wassersparte einen negativen Ergebnisbeitrag liefert, was vor allem an den stark gestiegenen Betriebs- und Lohnkosten liegt. Weiterhin sind hohe Investitionen notwendig, die fremdfinanziert werden müssen und somit zu einer Belastung aus dem Finanzergebnis führen. Eine Anpassung der seit 01. Januar 1998 geltenden Wasserpreise ist unumgänglich. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Anpassung kann das Ergebnis der Sparte Wasser für 2024 noch ausgeglichen werden. Für das kommende Jahr wird eine geringfügig höhere Investitionssumme erwartet wie das in 2023 erreichte Investitionsvolumen und betrifft überwiegend die Verteilungsnetze. Für die Mitarbeiterbelange und die Arbeitssicherheit werden keine wesentlichen Änderungen erwartet. Chancen- und Risikobericht Kontinuierlich werden Überprüfungen der Risikoeinschätzungen durch die Geschäftsleitung durchgeführt und in einem Risikomanagementsystem dokumentiert, um Risiken frühzeitig zu identifizieren sowie das Risikoausmaß zu bestimmen. Risiken, die sich hieraus ergeben, werden überwacht, wo möglich vermieden bzw. durch geeignete Maßnahmen adressiert. Akute Risikoveränderungen oder neue Risiken werden im Rahmen der jeweils regelmäßig stattfindenden UL-Runde (Jour-Fix der Geschäftsleitung mit den Bereichsleitern) oder in den Jour-Fix-Terminen der einzelnen Unternehmensbereiche besprochen und eingeordnet. Risiken Als größtes Risiko für das Unternehmen ist die Energiebeschaffung zu nennen, da der richtige Beschaffungszeitpunkt für zukünftige Perioden nur schwer abzuschätzen ist. Die EGF hat zur Minimierung des Risikos im Februar 2022 einen Risiko- und Beschaffungsleitfaden erstellt. Mit dem risikominimierenden Trancheneinkauf lassen sich große Verwerfungen vermeiden, allerdings können so auch keine Chancen von kurzfristigen niedrigen Preisphasen genutzt werden. Die EGF wird mit der Revision des Risiko- und Beschaffungsleitfadens einen längeren Beschaffungszeitraum für Strom und Gas vorsehen, um mögliche Verwerfungen an den Energiemärkten noch besser "glätten" zu können. Für die Zukunft ergeben sich auch größere Risiken aus der Differenz zwischen Beschaffungs- und Absatzmenge. Der Vorlieferant der EGF bietet nur noch reduzierte Toleranzbänder an. Die EGF begegnet diesem Risiko mit einem engeren Monitoring der Kundenbewegungen und gegebenenfalls mit einer Anpassung der Bestellmengen. Für eventuelle Schadensfälle und Haftungsrisiken aus den täglichen Geschäften wurden, soweit dies wirtschaftlich zu vertreten ist, Versicherungen abgeschlossen. In der Gesellschaft bestehen unter anderem branchenübliche Haft- und Sachversicherungen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Restrisiken, die nicht oder nicht vollständig abgesichert werden können, aber einen wirtschaftlichen Nutzen liefern, der über einem möglichen Schadensfall liegt, sind im Interesse eines auf Wachstum ausgerichteten Geschäftsbetriebs auch künftig nicht zu vermeiden. Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit in Neubaugebiete und der zurzeit nur sehr zögerlichen Bautätigkeit ist der Kapital- und Ertragsrückfluss zeitlich noch sehr ungewiss. Inflationsbedingten Preiserhöhungen im Aufwandsbereich und deutlich gestiegene Investitionsvolumina vor Allem im Verteilnetzbetrieb Strom führen zu einem höheren Fremdmittelbedarf. Kreditinstitute bewerten das Geschäft der Versorgungsunternehmen mittlerweile deutlich kritischer als noch vor einigen Jahren und fordern Sicherheiten, Pfandrechte oder Einstandsverpflichtungen. Auch ist erkennbar, dass der fortlaufend hohe Investitionsbedarf im Stromnetz weiterhin nur fremdfinanziert werden kann und somit die Eigenkapitalbasis der EGF abschmilzt. Dem kann durch Thesaurierung von Gewinnen oder durch Stärkung der Eigenkapitalbasis durch die Gesellschafter begegnet werden. Risiken aus Gesetzgebung und administrativen Auflagen nehmen ständig zu. Vor Allem die Anforderungen, die sich aus dem EEG und dem EnWG § 14a ergeben, führen zu einem hohen finanziellen und personellen Aufwand. Für ein kleineres Versorgungsunternehmen wie die EGF ist das alleine kaum darstellbar, so dass hier nach Kooperationspartnern Ausschau gehalten werden muss. Ein größeres Risiko liegt allerdings darin, die erforderlichen Spezialisten nicht am Arbeitsmarkt für die EGF akquirieren und somit gesetzliche Pflichtvorgaben nicht erfüllen zu können. Chancen Die EGF ist im Betrieb von Wassernetzen und Abwasseranlagen gut aufgestellt und vielfältiger Gesprächspartner der Kommunen im Umfeld von Frankenberg. Durch Dienstleistungsverträge und Kooperationen in diesem Bereich kann die EGF dieses Geschäftsfeld ausbauen. Die Normalisierung an den Energiemärkten führt dazu, dass die Differenz zwischen spot- und terminmarktorientierten Tarifangeboten wieder sinkt und die Angebote der EGF wieder wettbewerbsfähiger werden. So gehen wir davon aus, dass wir einen Teil der in 2024 verloren Kunden wieder zurückgewinnen können und gegebenenfalls auch Kunden außerhalb unseres Netzgebietes hinzugewinnen. Eine weitere Chance sehen wir in der internen Prozessoptimierung. Hier wird noch Vorarbeit geleistet werden müssen. Jedoch können viele Abläufe, die aktuell noch manuell erledigt werden, zukünftig automatisiert ablaufen. Die kommunale Wärmeleitplanung wird Quartiere identifizieren, in denen Nahwärmenetze wirtschaftlich betrieben werden können. Als lokales Unternehmen kann die EGF zusammen mit der Beteiligungsgesellschaft M&V hier eine führende Rolle in Frankenberg und den umliegenden Kommunen übernehmen. Die Chancen-/ Risikolage der Gesellschaft hat sich gegenüber dem bereits mit Unsicherheiten behafteten Vorjahr nicht deutlich verändert und wird insgesamt als nicht bestandsgefährdend angesehen. Die ermittelten und bewerteten Risiken sind soweit möglich abgesichert oder werden im Hinblick auf zukünftige Chancen bewusst eingegangen. IV. Erweiterung des Lageberichts nach § 6 b Abs. 7 Satz 4 EnWGDie Tätigkeiten der EGF nach § 6 b Abs. 3 EnWG teilen sich in die Bereiche
Tätigkeit Elektrizitätsverteilung Die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung beinhaltet den Betrieb der Stromnetze in der Kernstadt Frankenberg und seinen Stadtteilen. Grundlage hierfür bildet der Konzessionsvertrag mit der Stadt Frankenberg vom 30. Juni 1993, der mit Datum vom 29. Dezember 2011 auf die Dauer von 20 Jahren neu abgeschlossen wurde. Seit dem 1. Januar 2015 betreibt die EGF aufgrund von Netzübernahmen auch in den Städten Gemünden (Wohra) und Rosenthal mit ihren jeweiligen Stadtteilen die Stromverteilung. Die entsprechenden Konzessionsverträge wurden mit der EGF als Rechtsnachfolgerin der bisherigen Konzessionsnehmerin am 25. Februar 2015 abgeschlossen. Mit der operativen Betriebsführung ist derzeit die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach, beauftragt. Die EGF nimmt am vereinfachten Verfahren der Anreizregulierung teil. Tätigkeit Messwesen Die Tätigkeit Messwesen beinhaltet den Messstellenbetrieb Strom. Der Stromnetzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber muss laut Vorgabe der Landesregulierungsbehörde für die moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (smart meter) einen Tätigkeitsabschluss "Messwesen" erstellen. Tätigkeit Gasverteilung Die Tätigkeit Gasverteilung beinhaltet den Betrieb des Gasnetzes in der Stadt Frankenberg und drei Stadtteilen. Grundlage hierfür bildet der Konzessionsvertrag mit der Stadt Frankenberg vom 20. Dezember 2006, der auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen wurde. Die technische Betriebsführung für das Gasverteilnetz erfolgt über einen Betriebsführungsvertrag mit der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach. Die EGF nimmt am vereinfachten Verfahren der Anreizregulierung teil. Tätigkeit Elektrizität Sonstiges Innerhalb des Bereichs Elektrizität Sonstiges sind die Aktivitäten Erzeugung und Vertrieb von Elektrizität zusammengefasst. Dabei spielt die Aktivität Elektrizitätserzeugung für die EGF eine untergeordnete Rolle. Der Vertrieb von Elektrizität beschränkt sich überwiegend auf Kunden in der Kernstadt Frankenberg und ihrer Stadtteile sowie auf Kunden in den Netzgebieten Gemünden und Rosenthal. Die Elektrizitätserzeugung erfolgt mit zwei Wasserkraftanlagen sowie einer Photovoltaikanlage. Tätigkeit Gas Sonstiges Der Bereich Gas Sonstiges umfasst den Vertrieb von Erdgas, im Wesentlichen im Bereich der Kernstadt Frankenberg und drei Stadtteilen. Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gasbereichs Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gasbereichs bilden die Aktivitäten der Wasserversorgung, der Wärmeversorgung sowie der Betrieb von Contracting-Anlagen, die verschiedenen Betriebsführungen sowie weitere Nebengeschäfte.
Frankenberg (Eder), den 31. Mai 2024 Nehl, Geschäftsführer
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https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/bip-bubbles.html
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023I. Angaben zu Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und VerlustrechnungDie EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH hat ihren Sitz in Frankenberg (Eder) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Marburg (HRB 4106). Der Jahresabschluss 2023 wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft sowie den ergänzenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die vorgeschriebene Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB wurde um branchenspezifische Posten ergänzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Erläuterungen zu den Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich des Ausweises, Bilanzierung und Bewertung1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Lohn- und Materialgemeinkostenzuschlägen, ohne die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG angewendet. Demnach wird für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen 250 € und 1.000 € ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear aufgelöst wird. Scheidet ein Wirtschaftsgut innerhalb der fünf Jahre aus dem Unternehmen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet, wenn die Wertminderung vorrausichtlich dauerhaft ist. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Emissionszertifikate sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bewertet. Das allgemeine Ausfallrisiko wird mit einer Pauschalwertberichtigung von 0,5 % berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Auszahlungen des Geschäftsjahres, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag bewertet. Die ab 1. Januar 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Anlagengüter aufgelöst. Mit der Bildung der sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken abgedeckt. Sie werden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 2. Angaben zu den einzelnen Positionen der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt. Der EGF-Geschäftsanteil an der Waldeck-Frankenberger Wärme GmbH, Korbach, in Höhe von 5.000 € (20%) wurde mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2023 per notariellem Vertrag vom 05.07.2023 an die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH zum Verkaufspreis von 100.000 € veräußert. Der sich aus der Beteiligung in Höhe von 20% des Stammkapital ergebende Verkaufserlös wurde vollständig der EGF zugeführt. Seit dem 22. Dezember 2014 besteht ein 25%-iger Kommanditanteil (T€ 10) an der M&V Wärme Contracting GmbH & Co. KG, Frankenberg-Viermünden. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022 betrug T€ 1 und wurde den Kapitalkonten gutgeschrieben. Somit beträgt zum 31.12.2022 das Eigenkapital T€ 104. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2023 liegt noch nicht vor. Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten das Bau- und Installationsmaterial sowie Verbrauchsstoffe und sonstige Bestände. Die unfertigen Leistungen betreffen in Arbeit befindliche Installationsaufträge. Die Emissionszertifikate betreffen Emissionszertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die Forderungen gegen Gesellschafter entfallen mit T€ 155 auf die Stadtwerke Frankenberg GmbH und resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen mit T€ 195 auf das Abwasserwerk Frankenberg (Eder) und resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen ein verzinstes Darlehen (T€ 40) an die M&V Wärme Contracting GmbH & Co. KG. Alle Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten u.a. die Endabrechnung der Konzessionsabgaben (T€ 20), die Abrechnungen verschiedener Energieumlagen (T€ 19), Forderungen gegenüber dem Hauptzollamt aus der Strom- und Energiesteuer (T€ 205), die Forderung aus einem Umsatzsteuer-Guthaben (T€ 90) sowie die Umgliederung von Gutschriften aus Kreditorenrechnungen (T€ 4). Die sonstigen Vermögensgegenständen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Latente Steuern Im Rahmen der Steuerumlagen mit der Organträgerin Stadtwerke Frankenberg GmbH wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 28,32 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 12,495 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Die latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich der Finanzanlagen und sonstigen Rückstellungen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und beträgt T€ 6.250. Die Stammeinlagen werden zu 60 % von der Stadtwerke Frankenberg GmbH, Frankenberg (Eder), und zu 40 % von der EAM Beteiligungen GmbH, Kassel, gehalten. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beläuft sich auf T€ 9.008. Die Rücklage weist die Werte des auf die EGF übertragenen Vermögens bei Gründung in 1998 aus (T€ 3.182), soweit die Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten die Stammeinlage überschritten haben. Im Geschäftsjahr 2015 sind durch die Sacheinlage im Rahmen der Einbringung der Stromnetze Gemünden (Wohra) und Rosenthal von der EAM Beteiligungen GmbH T€ 2.331 und der in diesem Zusammenhang erfolgten anteilswahrenden Kapitalerhöhung durch die Stadtwerke Frankenberg GmbH T€ 3.495 eingelegt worden. Empfangene Ertragszuschüsse Die ab dem 1. Januar 2003 erhaltenen Kostenerstattungen für Hausanschlüsse entwickelten sich wie folgt:
Rückstellungen Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für am Bilanzstichtag bestehende Urlaubsansprüche (T€ 195), für Arbeitszeitguthaben (T€ 77), für Prüfungskosten- und Steuerberatungskosten (T€ 78), für interne Aufwendungen für Jahresabschlussarbeiten und Abrechnungsverpflichtungen (T€ 124), für Berufsgenossenschaftsbeiträge (T€ 28), für noch ausstehende Rechnungen (T€ 100), für die Abgabe der CO 2 -Emmisionszertifikate (T€ 370), für die noch ausstehende Endabrechnung der Entlastungsbeträge für die Strom- und Gaspreisbremsen (T€ 171) , für Schadenersatzforderungen (T€ 50), für die Mehr- und Mindermengenabrechnungen Strom (T€ 34) sowie für EEG- und KWKG-Endabrechnungen (T€ 1.337). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ausschließlich Darlehensverpflichtungen. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind als größte Posten Verpflichtungen aus dem Strom- und Gasbezug gegenüber der Uniper Energie Sales GmbH (T€ 1583), Bauunternehmer-Rechnungen (T€ 935), Rechnungen für IT-Dienstleistungen und -material (T€ 126), Rechnungen für Ingenieurleistungen (T€ 55) sowie Netznutzungs- und Umlagenrechnungen für Strom und Gas gegenüber der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, der EAM Netz GmbH und der TenneT TSO GmbH (T€ 867) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit T€ 2.693 die Stadtwerke Frankenberg GmbH sowie die EAM Beteiligungen GmbH und resultieren aus Lieferungen und Leistungen (T€ 105) sowie aus Ausgleichszahlungen und Gewinnabführungen inklusive Steuerumlagen (T€ 2.588) des abgelaufenen Geschäftsjahres. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen das Abwasserwerk Frankenberg und resultieren aus Lieferungen und Leistungen (T€ 4). Hauptposten der Sonstigen Verbindlichkeiten sind mit T€ 3.610 Überzahlungen aus Energie- und Wasserlieferungen, Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus noch abzuführender Lohnsteuer (T€ 53) sowie der Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer jeweils inklusive Solidaritätszuschlag auf die Ausgleichszahlung (T€ 188). Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
3. Angaben zu einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Von den oben ausgewiesenen Umsatzerlösen der Strom- und Erdgasversorgung werden T€ 1.449 Strom- und Energiesteuer abgesetzt. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erwirtschaftet. Die Veränderung (T€ 10.955) gegenüber dem Vorjahr resultiert überwiegend aus den folgenden Bereichen: Stromversorgung (T€ 6.570), Gasversorgung (T€ 4.272), EEG- und KWK-Belastungsausgleich (T€ -374) und Nebengeschäfte (T€ 944). In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge von T€ 0 (Vj. T€ 43) enthalten. Bestandsveränderungen an unfertigen Leistungen Die Bestandsveränderungen an unfertigen Leistungen betreffen in Arbeit befindliche Installationsaufträge. Andere aktivierte Eigenleistungen Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um aktivierte Löhne und Gehälter sowie Lohn- und Materialgemeinkosten einschließlich Verwaltungskostenzuschlag. Sonstige betriebliche Erträge In diesen Erträgen sind im Wesentlichen enthalten: Einzelkostenerstattungen aus den Betriebsführungen (T€ 44), Erträge aus dem Eingang bereits abgeschriebener Forderungen (T€ 10), Erträge aus der Veräußerung des Geschäftsanteils an der Waldeck-Frankenberger Wärme GmbH (T€ 95), Entlastungsbeträge aus der Strom- und Gaspreisbremse für den Eigenverbrauch (T€ 35) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 44). Die periodenfremden Erträge belaufen sich auf T€ 55 (Vj. T€ 67). Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Von diesen Aufwendungen entfallen auf die Bezugskosten und Netznutzung für Strom T€ 14.539 und für Gas T€ 6.681 sowie auf die Bezugskosten für Wasser T€ 3. Daneben sind hier die Brenn- und Treibstoffe, das Bau- und Betriebsmaterial für Unterhaltung, Instandsetzung und Nebengeschäfte (T€ 1.223), Konzessionsabgabe (T€ 827) sowie Strom-Einspeisevergütungen aus dem EEG und KWKG (T€ 5.628) erfasst. b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Unter dieser Position werden die Fremdleistungen für die Unterhaltung sowie Instandsetzung des laufenden Geschäftsbetriebes und für Nebengeschäfte aufgeführt. Ebenso werden hier die Kosten für die technische Betriebsführung der Gasversorgung erfasst. Im Materialaufwand sind periodenfremde Erstattungen aus Endabrechnungen für Vorjahre in Höhe von T€ 113 enthalten (Vj. T€ 207 periodenfremde Erträge). Abschreibungen Eine Aufgliederung der Abschreibungen ist dem Anlagennachweis zu entnehmen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Größter Einzelposten sind mit T€ 353 die Aufwendungen für die IT- und Organisationsaufwendungen. Weiter sind hier im Wesentlichen Prüfungs- und Beratungskosten (T€ 163), Versicherungsbeiträge (T€ 136), Werbeaufwendungen (T€ 64), Aufwendungen für Porto und Telefon (T€ 94), für Aus-, Weiterbildung und Dienstreisen (T€ 114), Abschreibungen und Wertberichtigung auf Forderungen (T€ 87), Aufwendungen für Mieten, Pachten und Leasingraten (T€ 41), weitere Beiträge (T€ 43) und Aufwendungen für Bürobedarf (T€ 46) erfasst. Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt T€ 9 (Vj. T€ 189). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Der Ausweis betrifft Zinsen aus Ratenzahlungsvereinbarungen und Zinsen auf ein Gesellschafterdarlehen an die M&V Wärme Contracting GmbH und Co. KG. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hier werden im Wesentlichen Darlehenszinsen (T€ 104) erfasst. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind mit T€ 848 eingebucht. Sie enthalten mit T€ 690 die organschaftliche Steuerumlage und mit T€ 158 die Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags auf den Ausgleichsanspruch der Minderheitsgesellschafterin. Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern enthalten Grund- und Kraftfahrzeugsteuer (T€ 12), betrieblich verbleibende Umsatzsteuer (T€ 4) sowie Strom- und Energiesteuer auf den Eigenverbrauch mit T€ -3 wegen periodenfremder Erstattungen aus Vorjahren. Aufwand aus Ausgleichsanspruch außenstehender Gesellschafter Diese Position beinhaltet Ausgleichszahlungen an die Minderheitsgesellschafterin EAM Beteiligungen GmbH sowie darauf entfallende Kapitalertragsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags aufgrund des geschlossenen Gewinnabführungsvertrages. Aufwand aus Gewinnabführung Gemäß des abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages wird der Jahresüberschuss 2023 nach Abzug der Ausgleichszahlung und der darauf entfallenden Körperschaftsteuer vollständig an die Stadtwerke Frankenberg GmbH abgeführt. III. Angaben nach § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)Im Rahmen des Betriebsführungsvertrages hat die EGF im Geschäftsjahr 2023 T€ 506 mit der Stadtwerke Frankenberg GmbH abgerechnet, darüber hinaus T€ 426 für Energieverkauf. Die EGF hat in 2023 T€ 20 EEG-Vergütungen sowie T€ 130 KWK-Vergütungen an die Stadtwerke Frankenberg GmbH gezahlt. An die Stadt Frankenberg werden für 2023 T€ 486 Konzessionsabgabe Strom und T€ 57 Konzessionsabgabe Gas sowie T€ 148 Konzessionsabgabe Wasser abgeführt. Das Unternehmen hat im Bereich der Stromversorgung keine eigene wesentliche Erzeugung. Die Segmentierung für den Bereich der Übertragung entfällt wegen eines nicht vorhandenen Hochspannungsverbundnetzes. Die EGF ist ein integriertes Energieversorgungsunternehmen mit den Aktivitäten Strom- und Gasverteilung, Strom- und Gasvertrieb sowie Messwesen Strom. Unter den sonstigen Aktivitäten werden die übrigen Betriebszweige segmentiert. In den Bilanzen sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung auf die einzelnen Aktivitäten. Lediglich in Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Aufteilung der Konten mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, wird die Zuordnung durch Schlüsselung auf der Basis sachgerechter Bezugsgrößen vorgenommen. IV. Ergänzende Angaben1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Leasingverträgen für Büroausstattung und langfristigen Mietverträgen in Höhe von T€ 51. Das Bestellobligo beträgt T€ 302. Die EGF ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel in Kassel. Der Umlagesatz der Zusatzversorgungskasse beträgt 6,5 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte (i. d. R. der steuerpflichtige Arbeitslohn). Zusätzlich ist seit 2005 vom Arbeitgeber ein Sanierungsgeld zu zahlen. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beläuft sich auf T€ 3.054. Die Zahl der Bezieher von Versorgungs- und Versicherungsrenten belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 24. Die Höhe der mittelbaren Versorgungspflichten kann nicht ermittelt werden. 2. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer:
Aufsichtsrat:
3. Leistungen für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung Die Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates belaufen sich im Geschäftsjahr auf T€ 1. Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Geschäftsführerbezüge. 4. Honorar Abschlussprüfer Für den Abschlussprüfer i.S. d. § 318 HGB wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt T€ 66 als Aufwand erfasst. Diese teilen sich wie folgt auf:
5. Beschäftigte Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 77 (Vj. 74) Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigt, davon arbeiten 24 in Teilzeit. Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich sieben Auszubildende. 4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es haben sich keine nennenswerten Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ergeben.
Frankenberg (Eder), den 31. Mai 2024 Nehl, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023 (Elektrizitätsverteilung)Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (Elektrizitätsverteilung)
Entwicklung des Anlagevermögens 2023 (Elektrizitätsverteilung)
Bilanz zum 31. Dezember 2023 (Gasverteilung)Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (Gasverteilung)
Entwicklung des Anlagevermögens 2023 (Gasverteilung)
Bilanz zum 31. Dezember 2023 (Messwesen)Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (Messwesen)
Entwicklung des Anlagevermögens 2023 (Messwesen)
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Erläuterungen zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWGDie EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH (im Folgenden: EGF) führt folgende Tätigkeiten im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG aus:
Die EGF hat für die Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie das Messwesen Strom als Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG einen Tätigkeitsabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erläuterungen erstellt. Darüber hinaus wurde ein Anlagenspiegel für diese Tätigkeiten erstellt. Unter der Elektrizitätsverteilung ist der Transport von Elektrizität mit hoher, mittlerer oder niederer Spannung über Elektrizitätsverteilungsnetze zu verstehen, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen, jedoch nicht die Belieferung der Kunden selbst. Unter dem Messwesen ist die Grundzuständigkeit des Strommessstellenbetreibers für den Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (smart meter) sowie die eigentliche Messung zu verstehen. Unter der Gasverteilung ist der Transport von Erdgas über örtliche oder regionale Leitungsnetze zu verstehen, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen, jedoch nicht die Belieferung der Kunden selbst. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten und die der Sachanlagen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Lohn- und Materialgemeinkostenzuschlägen, ohne die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen. Das abnutzbare Anlagevermögen wird linear oder degressiv abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG angewendet. Demnach wird für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen 250 € und 1.000 € ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre linear aufgelöst wird. Scheidet ein Wirtschaftsgut innerhalb der fünf Jahre aus dem Unternehmen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Für nicht umgeschlagene Vorräte wird eine permanente lineare Wertberichtigung durchgeführt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bewertet. Das allgemeine Ausfallrisiko wird mit einer Pauschalwertberichtigung von 0,5 % berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag bewertet. Die ab 1. Januar 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Anlagengüter aufgelöst. Mit der Bildung der sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken abgedeckt. Sie werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Angaben zu der Tätigkeiten-BilanzAusgangsbasis ist die direkte, sachgerechte Zuordnung anhand der Konten und Kostenstellen. Die Umlage der Bilanzanteile der gemeinsamen Geschäftsbereiche (allgemeine Abteilungen) basiert auf dem gleichen Schlüsseln wie in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden direkt zugeordnet. Die Sachanlagen sind überwiegend anhand direkt zugeordneter Konten dargestellt. War eine direkte Zuordnung nicht möglich, wurde eine Verteilung auf Grundlage des Primärkostenschlüssels vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden direkt zugeordnet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden anteilig über einen Materialentnahmeschlüssel den Aktivitäten Strom Verteilung und Strom Sonstiges zugeordnet. Der überwiegende Teil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird direkt zugeordnet. Bei den Posten, bei denen keine direkte Zuordnung möglich ist, wurde eine Aufteilung anhand des Umsatzschlüssels vorgenommen. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Flüssigen Mittel, soweit diese nicht direkt zugeordnet werden konnten, wurden anhand des Verhältnisses der Umsatzerlöse aufgeteilt. Das Eigenkapital und die Kapitalrücklage wurden auf Grundlage eines fest ermittelten Anlagenschlüssels auf die einzelnen Tätigkeiten aufgeteilt. Die Residualgröße aus der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeitsbereichen sowie aus der Zuordnung von Aktiva und Passiva wird im Eigenkapital als Ausgleichsposten gezeigt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen und die Empfangenen Ertragszuschüsse wurden direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Der Ausweis der Rückstellungen erfolgte soweit möglich in direkter Zuordnung bzw. wurde durch Schlüssel auf die einzelnen Aktivitäten verteilt. Die Zuordnung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgte anhand der in Anspruch genommenen Kredite unter Berücksichtigung der Finanzierungsquellen von Investitionen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. War eine direkte Zuordnung nicht möglich wurde eine Verteilung anhand des Umsatzschlüssels vorgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und gegenüber verbundenen Unternehmen wurden soweit möglich direkt zugeordnet. Bezüglich der Posten aus der Gewinnabführung sowie der Ausgleichszahlung wurde eine Aufteilung auf Grundlage des anteiligen Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vorgenommen. Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Leasingverträgen für Büroausstattung und langfristigen Mietverträgen. IV. Angaben zu der Tätigkeiten-Gewinn- und VerlustrechnungDer überwiegende Teil der Aufwendungen und Erträge wird den Aktivitäten anhand der Kostenstellen und Aufträge direkt zugeordnet. Wo die direkte Zuordnung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, erfolgt die Zuordnung auf Basis sachgerechter Bezugsgrößen und Schlüssel. Die Aufwendungen und Erträge der gemeinsamen Geschäftsbereiche werden anhand sachorientierter Schlüssel den Aktivitäten zugerechnet. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH, Frankenberg (Eder) VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH, Frankenberg (Eder), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messwesen" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Kassel, den 6. Juni 2024 WIBERA
Wirtschaftsberatung
Markus Küfner, Wirtschaftsprüfer ppa. Michael Körbs, Wirtschaftsprüfer 30. Gesellschafterversammlungder EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbHvom 24. Juni 2024- Auszug aus dem Sitzungsprotokoll -Feststellung des Jahresabschlusses der EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH für das Geschäftsjahr 2023Der Bericht des Aufsichtsrats wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: a) Feststellung des Jahresabschlusses Beschluss: Der Jahresabschluss der EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH für das Geschäftsjahr 2023 wird in der vorgelegten Form festgestellt. Die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva beträgt je 34.520.776,87 €. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. b) Gewinnverwendung und Ausschüttung Aufgrund des guten Ergebnisses 2023 ist die Liquiditätsbelastung durch die Dividendenzahlung in 2024 hoch. Die Ausgleichszahlung an die EAM Beteiligungen GmbH ist am Tag nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig (§ 3 Abs. 4 Gewinnabführungsvertrag). Zu diesem Zeitpunkt entsteht die Kapitalertragsteuer und ist an das Finanzamt zu entrichten. Die Gewinnabführung an die Stadtwerke Frankenberg GmbH ist fällig mit der Feststellung des Jahresabschlusses (§ 5 i.V.m. § 1 des Gewinnabführungsvertrags). Die Ausgleichszahlung an die EAM Beteiligungen GmbH (848.500,49 €) nach Abzug der Kapitalertragsteuer sowie die Gewinnabführung an die Stadtwerke Frankenberg GmbH (1.962.983,50 €) ist zu jeweils 50% am 03.07.2024 und zu 50% am 07.10.2024 zu entrichten. Die EGF wird die zweite Zahlung marktüblich verzinsen. Beschluss: Die Gesellschafterversammlung stimmt der Zahlung der Ausgleichszahlung sowie der Gewinnabführung an zwei Zahlungsterminen zu den genannten Konditionen zu. a) Entlastung der Geschäftsführung "Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Für den Gesellschafter Stadtwerke Frankenberg GmbH stimmt die Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Frau Bürgermeisterin Eckes ab." b) Entlastung des Aufsichtsrats "Jeweils unter Enthaltung von Gesellschaftern, die einem etwaigen Stimmverbot unterliegen, wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats der EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH für das Geschäftsjahr 2023 jeweils einzeln Entlastung erteilt". Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Frankenberg, 24.06.2024 Jens Nehl, Geschäftsführer |
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