Steps of Spirit GmbH
Hauptstraße 58, 61250 Usingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eva Hardt seit 17.2.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Steps of Spirit GmbHUsingenJahresabschluss zum 31.12.2011Bilanz zum 31.12.2011Aktiva
Passiva
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Steps of Spirit GmbH in 61250 Usingen auf den 31.12.2011 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss enthält kein Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Um einen Vorjahresvergleich zu gewährleisten, waren keine Anpassungen in den Vorjahreswerten erforderlich. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kauf- männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Erläuterungen zur BilanzForderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr lagen nicht vor (Vorjahr: € 0,00). Gegenüber der Gesellschafterin bestand zum Bilanzstichtag eine Forderung aus einem permanenten Reisekostenvorschuss von € 1.000 (Vorjahr € 1.000); es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 3.433,32 (Vorjahr € 18.540,37. Es bestanden ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 15.119,86. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Der Posten "sonstige Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus im Wesentlichen die Rückstellung für die Tantieme sowie Rückstellungen für Reisekosten. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte o.ä Rechte gesichert sind, betragen € 8.573,20. Es handelt sich um die Besicherung der Darlehen für die Firmenwagen; die bestellten Sicherheiten sind die Firmenwagen selbst. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungGemäß § 326 HGB braucht der Anhang kleiner Kapitalgesellschaften keine Angaben zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu enthalten. Von dieser Befreiungsvorschrift wird Gebrauch gemacht. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht eingegangen. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Unternehmensorgane, Haftungsübernahmen An die Geschäftsführung wurde ein unverzinslicher Reisekostenvorschuss in Höhe von € 1.000 vergeben. Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr war zur Geschäftsführung bestellt: Frau Eva-Maria Hardt, Kauffrau, Hauptstraße 58, 61250 Usingen Frau Hardt ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Usingen, den 30.11.2012 Steps of Spirit GmbH Eva-Maria Hardt |
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